Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 5 Die Prüfung findet in jeder Lage des Prozesses statt, sobald das Gericht dazu in der Lage ist, regelmäßig in der mündlichen Verhandlung, die auf die Rüge zu erfolgen hat und zu der der Vertreter zuzulassen ist (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]). Zur Prüfung fordert das Gericht den Vertreter zum Nachweis seiner Vollmacht nach § 80 auf (§ 80 Rn 11 f). Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anordnung der mündlichen Erläuterung.

Rn 18 Ob eine mündliche Erläuterung angeordnet wird, steht grds im Ermessen des Gerichts (s etwa KG VersR 11, 1199). Eine Anordnung kann zwingend sein aufgrund von Erfordernissen der Beweiserhebung und -würdigung (a), sie ist es grds auf Parteiantrag (b). Dies gilt auch, wenn das Gutachten in einem vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahren erstattet worden ist (BGH Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anderweitige Rechtshängigkeit.

Rn 12 Bei Identität der Parteien (BGH NJW 01, 3713) und des Streitgegenstands (BGH NJW 89, 2064); auch bei Kapitalanleger-Musterverfahren (BGH WM 15, 69). Rn 13 Da die Rechtshängigkeitssperre in subjektiver Hinsicht denselben Umfang wie die materielle Rechtskraft hat, wirkt sie auch gegenüber denjenigen Personen, auf die sich die materielle Rechtskraft nach §§ 325 ff erstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschluss oder Beschränkung der Rechtsfolgen des Verzugs.

Rn 3 Bei § 288 VI BGB geht es um Vereinbarungen, mit denen Verzugszinsen, sonstiger Schadensersatz bei Verzug oder die Pauschalentschädigung von 40 EUR (§ 288 V BGB, dazu Dornis ZIP 14, 2427) ausgeschlossen oder beschränkt werden. Hier können auch Verbraucher als Gläubiger von Entgeltforderungen betroffen sein, so dass insoweit auch Verbraucherverbände klagebefugt sind (§ 3 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prüfung.

Rn 3 Die Voraussetzungen eines wirksamen Beitritts werden wie bei der Nebenintervention nur auf einen Zurückweisungsantrag (§ 71) geprüft. Einen solchen Antrag kann allein der Gegner, aber nicht der Streitverkünder und auch nicht der Streitverkündete stellen. Der Streitverkünder kann ausnahmsweise Zurückweisung beantragen, wenn der Dritte dem Gegner beitritt. Wurde der Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 29 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Anscheinsbeweis keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast hat. Während die Anwendung von Beweislastnormen das Vorliegen eines non liquet zur Voraussetzung hat, soll der Anscheinsbeweis eine Beweislastentscheidung gerade verhindern. Abzulehnen ist auch die Auffassung, der Anscheinsbeweis sei dem materiellen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag (Abs 1).

Rn 3 Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Sein Inhalt muss verdeutlichen, was das Ziel des Antragstellers ist. Dazu soll der Antrag begründet werden (Abs 1 S 1). Es kann sowohl ein Verfahrensantrag als auch ein Sachantrag vorliegen. Ein fehlender Antrag kann nachgeholt werden. Ein unklarer oder fehlerhafter Antrag kann durch Verbesserung ex nunc geheilt werden. In allen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 6 Der Vorsitzende kann die Videoverhandlung künftig ohne jeden Antrag eines Verfahrensbeteiligten anordnen. Der Antrag eines Verfahrensbeteiligten ist aber zulässig und führt zu der Konsequenz, dass der Vorsitzende dem Antrag stattgeben soll. Mit dieser Sollvorschrift will der Gesetzgeber die Gestattung einer Videoverhandlung auf Antrag zum Regelfall erklären. Allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Klage und Widerklage.

Rn 22 Besteht kein Sachzusammenhang (§ 33) ist die isolierte Verweisung von Hauptklage und Widerklage zulässig. Die nach § 33 begründete Zuständigkeit der Widerklage bleibt von der Abtrennung (§ 145) unberührt. Bei ausschl Zuständigkeit des AG für eine Klage und Zuständigkeit des LG für die Widerklage ist die Verweisung des gesamten Rechtsstreits nach § 506 nicht möglich. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verteilungsverfahren.

Rn 243 §§ 872 ff. Für die Gerichtskosten ist die Verteilungsmasse ohne Zinsen und Kosten anzusetzen, § 43 GKG; ein verbleibender Überschuss ist abzuziehen. Für die Anwaltskosten kommt es nach § 25 I Nr 1 RVG auf die Forderung an, begrenzt durch den geringeren Wert der Verteilungsmasse. In der Widerspruchsklage, § 878, zählt das Interesse am Vorrang, zu bemessen mit dem Mehrb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Isolierte Anerkennung.

Rn 8 Zur Klärung der Anerkennung u zur Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse gestatten II 1, III nunmehr ein freiwilliges isoliertes Anerkennungsverfahren bei Entscheidungen nicht vermögensrechtlichen Inhalts, jedenfalls Sorgerechts-, Umgangsrechts- u Kindesherausgabeentscheidungen, Volljährigenadoption, Vormundschaft u freiheitsentziehende Unterbringung, die Details sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, international.

Rn 13 Entsprechend der zivilrechtlichen, internationalen und völkerrechtlichen Gemengelage ist die Gestaltung dieser Schiedsgerichtsbarkeit sehr vielfältig und folgt im Wesentlichen bestimmten internationalen Schiedsinstitutionen wie ICSID, Energy Charter Treaty, NAFTA, UNCITRAL Arbitration rules, ICC, LCIA (vgl Böckstiegel SchiedsVZ 08, 265 und 12, 113; Tietje IPRax 13, 64 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitliche Wirkung der Forderungssperre.

Rn 9 Der Rechtsanwalt kann ab seiner Beiordnung Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht mehr geltend machen. War der beigeordnete Rechtsanwalt zuvor als Wahlanwalt tätig, so kann er nach der Beiordnung auch zuvor bereits entstandene Gebühren nicht mehr gegen die Partei geltend machen, wenn diese Gebühren auch nach der Beiordnung noch verwirklicht werden (München JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugenaussagen.

Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der protokollierten Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Relative Theorien.

Rn 18 In der Literatur zur Streitgegenstandsproblematik hat eine gewisse Tendenz zugenommen, den Streitgegenstand nicht mehr mit Hilfe von begrifflich-konstruktivem Denken im Sinne einer einheitlichen Lösung zu bewältigen, sondern die Festlegung des Streitgegenstandes je nach der Art des Prozesses und nach der Bewertung der dabei im Spiel befindlichen Parteiinteressen im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 3 Darunter fallen alle Ansprüche vermögensrechtlicher Art, für die bis zu einer Höhe von 5.000 EUR die grundsätzliche Zuständigkeit des AG besteht. Die Wertberechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit einer Preiserhöhung richtet sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrenskostenhilfe.

Rn 3 Für das VKH-Verfahren als solches ist keine VKH zu bewilligen (BGH FamRZ 04, 1708; MDR 84, 931). Kommt es im VKH-Verfahren – zB gem § 118 I 3 ZPO – zu einem Vergleichsabschluss, kann VKH daher nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte VKH-Verfahren bewilligt werden (BGH FamRZ 04, 1708). Eine Ausn v dieser Regel gilt für eine zugelassene Rechtsbeschwerde im VKH-V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Beteiligte des Musterverfahrens sind: (2) Das Oberlandesgericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterkläger aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 Absatz 1 ausgesetzt wurden. Zu berücksichtigen sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abtretung allgemein.

Rn 16 Bei einer Abtretung kommt es grds auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an. Das gilt auch dann, wenn diejenigen, denen letztendlich der erstrittene Betrag zufließen wird, vermögend sind (BGHZ 47, 289). Anders ist die Rechtslage, wenn eine Abtretung nur zu dem Zweck erfolgt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren zu erhalten. Das kann dann geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 36 Hier ist zu differenzieren: War der Anwalt bereits im Vollstreckungsverfahren tätig gewesen und wird er sodann im Verfahren über eine Erinnerung nach § 766 tätig (unabhängig davon, ob der Anwalt den Gläubiger oder den Schuldner vertritt), dann hat der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG für das Vollstreckungsverfahren verdient. Die Tätigkeit im Erin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unveränderte Wertverhältnisse (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 3 Satz 1 BewG kann der gesondert festgestellte Grundbesitzwert einer innerhalb einer Jahresfrist folgenden Feststellung für dieselbe wirtschaftliche Einheit unverändert zugrunde gelegt werden, wenn sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben. In § 151 Abs. 3 BewG ist der sachliche An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit des § 61.

Rn 2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch VA-Sachen zählen (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12 – NJW 13, 3523, 3525 Rz 20), wäre die Beschwerde nach der allgemeinen Regel des § 61 an sich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das FamG die Beschwerde zugelassen hat. Diese Mindestbeschwer hat der Gesetzgeber jedenfalls fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzrecht, Gläubigeranfechtung.

Rn 8 Neben den Ansprüchen wegen Insolvenzstraftaten, die bereits von § 823 II BGB erfasst werden (Musielak/Voit/Heinrich Rz 8; vgl auch Hamm BB 00, 431 [OLG Hamm 25.11.1999 - 27 U 46/99] zu § 283 StGB; LG München BB 00, 428 zu §§ 64, 84 GmbHG aF) und den Ansprüchen aus Existenzvernichtungshaftung, die ihre Grundlage in § 826 BGB haben (vgl BGHZ 173, 246 f – TRIHOTEL), fallen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präsidium.

Rn 4 Das Präsidium gewährleistet durch seine Geschäftsverteilung die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rspr dieses Gerichts (Kissel/Mayer § 21a Rz 8). Es ist damit der Garant der mangelfreien Organisation der Justizgewährungspflicht des Art 20 III GG (Kissel/Mayer § 21e Rz 6). Diese Aufgabe der Präsidiumsmitglieder als Repräsentanten aller Richter schließt es aus, dass das Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geschützter Personenkreis.

Rn 15f Der Pfändungsschutz gilt wegen des Schutzzwecks (Rn 15d) nur für natürliche, nicht auch für juristische Personen (BGH NJW 18, 1083, 1084 [BGH 06.12.2017 - XII ZR 95/16]; aA Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 14). Bei Einmanngesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und GbR ist Buchst b anwendbar, wenn die Gesellschafter durch ihren persönlichen Arbeitseinsatz ihr Einkom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wegfall der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 3 Die (ursprüngliche) Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat ist bereits als Voraussetzung der Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat (Art 39) von den Vollstreckungsbehörden zu prüfen (vgl Art 42 I lit b). Abs 2 ist aber insoweit von nicht lediglich klarstellender Bedeutung, als er die Berücksichtigung der Aussetzung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Insolvenzverwalter.

Rn 3 § 19a gilt für den Insolvenzverwalter von seiner Bestellung (§ 56 InsO) bis zur Abwahl (§ 57 InsO) oder Entlassung (§ 59 InsO) ebenso wie in analoger Anwendung für den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis (§§ 21 II Nr 2, 22 I InsO), da dieser eine dem Insolvenzverwalter vergleichbare Rechtsstellung einnimmt (vgl MüKoZPO/Patzina Rz 4; St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften.

Rn 1 Die Vollstreckung einer EA richtet sich nach den allg Vorschriften. In fG-Familiensachen sind dies §§ 86 ff u in Familienstreitsachen über § 120 I weitgehend die §§ 705 ff ZPO (s § 113 Rn 3, § 120 Rn 1 f). Danach gilt auch in Familiensachen die Regel: Titel, Klausel (Ausn in fG-Familiensachen gem § 86 III), Zustellung. Da die Ordnungsmittelandrohung Teil der ZV ist, mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgetrennte Folgesachen (Abs 5).

Rn 38 Unter den Voraussetzungen des § 140 kann eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt werden. Gem Abs 5 S 1 hat eine Abtrennung von Folgesachen iSv Abs 2 keine Auswirkungen auf die Eigenschaft als Folgesache. Die Abtrennung ändert nichts daran, dass, vorbehaltlich etwa einer zulässigen Antragsänderung, eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Wird ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH NJW 14, 2287, 2288; Karlsr NJW-Spezial 23, 635). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient lediglich der be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befugnisse des GV zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

Rn 5 Der GV nimmt nach § 754 nicht nur freiwillige Leistungen des Schuldners entgegen, er ist im Verhältnis zum Gläubiger auch ermächtigt, über das Empfangene Quittungen auszustellen und die vollstreckbare Ausfertigung herauszugeben (s § 757 I), wenn in vollem Umfang Erfüllung eingetreten ist. Weitergehende Befugnisse, für den Gläubiger tätig zu werden oder mit Wirkung für o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristberechnung.

Rn 3 Gemäß § 16 FamFG erfolgt die Fristberechnung nach den §§ 187, 188 BGB. Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder schriftlichen Bekanntmachung des Justizverwaltungsaktes oder der Beschwerdeentscheidung. Sie endet mit Ablauf des Tages, der mit seiner Zahl dem Tag der Zustellung (oder Bekanntmachung) entspricht. Beispiel: Zustellung am 7.7. Fristablauf am 7.8.24 Uhr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entgelt.

Rn 18 Grundlage ist wie bei § 8 das auf die str Zeit entfallende Entgelt (Rn 7 f, 9 ff). Die Einbeziehung der Nebenkosten ist in § 41 I 2 GKG geregelt (vgl Rn 14). Sie müssen vertraglich pauschal als Festbetrag oder als Prozentanteil der Miete festgelegt (BGH NZM 07, 935) und eine Abrechnung durch den Vermieter darf nicht vereinbart sein (Hambg MDR 04, 502; Ddorf JurBüro 06,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung und Gebühr.

Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04]; Zö/Vollkommer § 46 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 5 Im Rahmen der Begründetheit der Rechtsbeschwerde ist zu prüfen, ob die Erstbeschwerde zulässig war. War die sofortige Beschwerde unzulässig, fehlt es an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht (BGH NJW 04, 1112; NZI 04, 447 [BGH 06.05.2004 - IX ZB 104/04]). Die Rechtsbeschwerde führt schon aus diesem Grund zur Aufhebung der angefocht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeiten.

Rn 3 Der Große Senat in Zivilsachen ist zur Entscheidung berufen, wenn ein Zivilsenat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senates abweichen will (Divergenzvorlage, Abs 2). Davon zu unterscheiden sind Vorlagen zur Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr (Rechtsfortbildungsvorlage, Abs 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Besondere Versicherungszweige.

Rn 239 Bei der Kapitallebensversicherung werden für die Feststellungsklage 80 % der Versicherungssumme angesetzt, da wegen des bestimmten Ablauftermins der Eintritt des Versicherungsfalls gewiss ist und grds die gesamte Versicherungssumme fällig wird (BGH NJW-RR 97, 1562; VersR 08, 988); bei der Risikolebensversicherung nimmt man 20 % (BGH NJW-RR 05, 259); bei Klage auf Rück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nachfolgendes Bekanntwerden des Gegners.

Rn 5 Wird der Gegner vor Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bekannt, muss sogleich auf den Antrag des ASt das Verfahren gg diesen weitergeführt werden; das einmal eingeleitete selbstständige Beweisverfahren gg unbekannt entbindet den ASt nicht von der Vornahme weiterer Nachforschungen. Der ermittelte Ag ist über den Stand des Verfahrens seitens des ASt in Kenntn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherungsvollstreckung.

Rn 16 Auch im Wege der Sicherungsvollstreckung kann eine Zwangshypothek eingetragen werden (BGH FamRZ 13, 1734). Aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urt kann nach Zustellung und Ablauf einer Wartefrist von zwei Wochen (§ 750 III) auch ohne vorherige Gläubigersicherheit eine Zwangshypothek eingetragen werden, wenn der Schuldner nicht zur Abwendun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeuge.

Rn 22 Macht der Zeuge von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch, so dürfen daraus keine für eine Partei nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass der Zeuge für seine Entscheidung niemandem eine Begründung schuldet. Fraglich ist freilich die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der sein Verhalten diesbzgl ändert, also etwa erst im Laufe der Vern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Wirkung.

Rn 83 Nach Eingang des Aufstockungsbegehrens darf das Kreditinstitut aus dem betreffenden Anteil des Guthabens nicht mehr an die Gläubiger leisten (nach St/J/Würdinger § 850k Rz 24, tritt die Wirksamkeit analog Abs 7 S 3 mit Beginn des vierten auf den Eingang der Bescheinigung folgenden Geschäftstag ein). Abzuleiten ist dies ggf aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parallelverfahren.

Rn 4 Denkbar ist insbesondere der Fall, dass von denselben Gegenstand betreffenden Klagen in verschiedenen Mitgliedstaaten die erste Klage gemäß Abs 2 nach der Ursprungsfassung (VO 44/2001) und die zweite gem Abs 1 nach der Neufassung (VO 1215/2012) zu beurteilen ist. In diesem Fall wird das später angerufene Gericht grundsätzlich nach Art 29 ff zu verfahren haben. Problemat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenz.

Rn 13 Auch durch die Anordnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei wird der Rechtsstreit unterbrochen, §§ 239, 240. Die Unterbrechung erstreckt sich aber auf das PKH-Verfahren nur dann, wenn die PKH-Antrag noch nicht entscheidungsreif war (Zweibr FamRZ 06, 359; Saarbr OLGR 08, 567). Es ist streitig, ob in jedem Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsgemäße Prozessvollmacht.

Rn 5 Das Verfahren nach §§ 1060, 1062 I 4 vor dem OLG ist ein Anwaltsprozess nach § 78, sobald das Gericht die mündliche Verhandlung angeordnet hat. Das folgt aus § 1063 IV. Der beauftragte Rechtsanwalt muss seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch die Vorlage einer Prozessvollmacht im Original nachweisen (BGH NJW-RR 02, 933). Eine Telekopie reicht nicht aus (BGHZ 166, 27...mehr