Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 33 Gegen die Entscheidung über die Erinnerung gibt es das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 793; diese ist gem einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht. Dieses ist gem § 72 I GVG die Zivilkammer des LG. In entspr Anwendung des § 569 III 1 besteht Anwaltszwang nicht. Erlässt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (Abs 1).

Rn 1 Der Abänderung nach § 48 I unterliegen (auf Antrag) rechtskräftige VA-Endentscheidungen mit Dauerwirkung. Dies betrifft Entscheidungen, die die schuldrechtliche Ausgleichsrente (§ 20 VersAusglG), deren Abtretung (§ 21 VersAusglG) oder die Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (§§ 25, 26 VersAusglG) zum Gegenstand haben (BTDrs 16/10144, 98). Erforderlich ist eine nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Substantiierung des Tatsachenvortrags.

Rn 7 Aus dem Begriff der Bezugnahme und der vom Normzweck zwingend veranlassten Begrenzung der Vorlage von Urkunden, die sich auf den Streitgegenstand beziehen, ist zugleich eine genaue Substantiierung des Tatsachenvortrags derjenigen Partei zu fordern, die nicht im Besitz der Urkunde ist (BGH NJW 17, 3304 [BGH 16.03.2017 - I ZR 205/15]). Basis dieser Voraussetzung ist die f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 10 Der GV erhält für die Abnahme einer Vermögensauskunft nach § 807 ebenso wie nach §§ 802c, 802d I eine Gebühr (iHv derzeit 36,30 EUR, KV-GvKostG Nr 260). Da die Abnahme der Vermögensauskunft eine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme ist (vgl oben Rn 1), entsteht für den RA eine gesonderte Verfahrensgebühr nach VV-RVG Nr 3309 neben der Gebühr für den Pfändungsauftrag (§ 18 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie aus dem früheren Wortlaut der Vorschrift ersichtlich, war sie in erster Linie auf die Vaterschaftsanfechtungs- bzw -feststellungsklagen der §§ 1600c, 1600d BGB, § 640 II Nr 1, 2 ZPO aF (jetzt: ›Abstammungssachen‹ gem § 169 FamFG) gerichtet. Für die förmlichen Abstammungssachen gem § 169 FamFG gilt nunmehr ausschließlich die im Wesentlichen wortgleiche Vorschrift des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 Das Gericht entscheidet über die Festsetzung des Ordnungsmittels innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Androhung nach pflichtgemäßem Ermessen (Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Ddorf NJW-RR 88, 1216 [OLG Düsseldorf 08.02.1988 - 2 W 14/85]) durch (begründeten) Beschl, § 891 S 1 (Frankf NJW 69, 58 [OLG Frankfurt am Main 06.03.1968 - 6 W 72/68]), der den Adressaten namen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenanfall.

Rn 12 Die Kosten müssen in Grund und Höhe tatsächlich erwachsen sein. Hierbei genügt grds die Rechtspflicht zur Zahlung; es muss noch keine tatsächliche Zahlung erfolgt sein (Köln Rpfleger 65, 242; KG NJW-RR 92, 404 [KG Berlin 17.06.1991 - 24 W 6408/90]). Steht jedoch eindeutig und unstr fest, dass der Anwalt auf seinen Anspruch verzichtet (Bambg JurBüro 81, 768) oder der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 Fehlt es an der Beteiligung eines der genannten Berechtigten des Abs 1, liegt ein Verfahrensfehler vor (FAKomm-FamR/Weinreich § 204 Rz 5). Bedeutung hat die Vorschrift auch insoweit, als Beteiligte keine Zeugen sein können. Minderjährige Kinder hingegen sind zwar Betroffene, aber ausweislich des § 204 keine Beteiligten (Stuttg Beschl v 16.12.14 – 17 UF 142/14, openJur 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gütliche Erledigung als Programm (Abs 1).

Rn 2 Mit der Aufhebung der Einzelregelungen zur gütlichen Erledigung der §§ 806b, 813a und 900 III geht die programmatische Festschreibung der gütlichen Erledigung für alle Abschnitte (dazu § 802a Rn 1) der Zwangsvollstreckung einher (Becker-Eberhard FS Schilken, 603). Die gütliche Erledigung kann in jeder Lage des Verfahrens zur Anwendung kommen. Der Grundsatz der gütlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das ZPO-Reformgesetz aus dem Jahr 2002 wurde das Kollegialprinzip für Verfahren vor dem LG in 1. Instanz zugunsten einer stärkeren Einzelrichterzuständigkeit eingeschränkt. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94] = MDR 95, 409). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss des Widerspruchsrechts des Art 21 DSGVO.

Rn 5 Art 21 DSGVO gibt jeder betroffenen Person ein Widerspruchsrecht; sie kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einlegen. Aufgrund des Grundsatzes der Erhaltung der Eintragung ist das Widerspruchsrecht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerderücknahme.

Rn 8 II erklärt § 516 III ZPO hinsichtlich der Wirkungen der Beschwerderücknahme (s § 516 ZPO Rn 8 ff) für anwendbar; §§ 150, 243 jedoch unter Berücksichtigung der Wertungen v § 516 III 1 ZPO lex specialis für die Kostenentscheidung (BGH FamRZ 23, 117 zu § 150). Die Voraussetzungen einer Beschwerderücknahme richten sich demggü mangels Verweis auf § 516 I, II ZPO in § 117 nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 3 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 707 (s § 707 Rn 6 ff) ist eine statthafte, nicht jedoch zwingend zulässige Berufung erforderlich, die durch den Eingang der Berufungsschrift bei Gericht tatsächlich eingelegt worden ist. Vorher kommt eine Entscheidung nicht in Betracht, weil die Erfolgsaussichten der Berufung nicht geprüft werden können (Saarbr MDR 97, 1157 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sondervorschriften (Abs 3).

Rn 6 Die Regelung des Abs 3, wonach gesetzliche Sondervorschriften außerhalb der ZPO zu Fragen des Schiedsverfahrens unberührt bleiben, versteht sich an sich von selbst. Typischerweise betroffen ist hier § 101 ArbGG, der für den gesamten Bereich des Arbeitsrechts das Schiedsverfahren der ZPO ausschließt und in sehr engen Teilbereichen ein eigenes arbeitsrechtliches schiedsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unzulässige Abweichungen.

Rn 26 Nicht gerechtfertigte inhaltliche oder formale Abweichungen von den Formularen sind unzulässig. Hauptforderungen, Zinsen und vorgerichtliche Kosten sind im Formular anzugeben (BGH NJW 16, 81 Tz 14 f). Auf Bedenken gegen die Unzulässigkeit muss das Vollstreckungsgericht hinweisen. Behebt der Gläubiger nicht den Mangel, ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (Vollkom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfallwirkung.

Rn 2 Wie das erstinstanzliche Gericht gem § 308 I und das Berufungsgericht gem § 528 ist auch das Revisionsgericht an die Anträge der Parteien gebunden. Vergleichbar der Situation im Berufungsverfahren (vgl § 528 Rn 4) wird der Streitgegenstand grds nur insoweit zum Gegenstand des Revisionsverfahrens, als das Berufungsgericht über ihn entschieden hat (Musielak/Voit/Ball § 55...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschluss (Abs 1).

Rn 7 Die Entscheidung, unmittelbaren Zwang anzuordnen, liegt im gerichtlichen Ermessen (›kann‹). Das Gericht hat dabei die gesamten Umstände des Falles zu würdigen. Rn 8 Die Entscheidung über die Anordnung unmittelbaren Zwangs ergeht durch einen eigenständigen Beschluss, der von der Entscheidung über die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 zu trennen ist. Die Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das BMJ ist durch § 703c I ermächtigt, Formulare bundesweit einzuführen. Den Landesregierungen ist es durch Abs 3 überlassen, den Beginn der Einführung maschineller Bearbeitung jeweils für ihr Land individuell festzulegen. Bei allen Mahngerichten sind automatisierte Verfahren eingeführt. Rn 2 § 703c I 1 nennt die Zwecke der einzuführenden Formulare. Sie sollen nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mediation (Abs 1).

Rn 3 Als Mediation lässt sich danach nur ein strukturiertes Verfahren mit bestimmten einzelnen Phasen ansehen, bei dem sich die beteiligten Streitparteien einer dritten Person in der Weise bedienen, dass der drittbeteiligte Mediator ohne Entscheidungsbefugnis und ohne eigenständige Schlichtungsvorschläge oder Konfliktbewertungen den Parteien bei der Konfliktbewältigung hilft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gemeinschaften (Abs 2 Nr 1 lit b).

Rn 70 Nimmt der Schuldner Geldleistungen nach dem SGB II bzw SGB XII für eine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft gem § 7 SGB II oder in einer Gemeinschaft nach den §§ 19, 20, 36 S 1 bzw 39 S 1 (HK-ZV/Meller-Hannich § 850k Rz 30), 43 SGB XII lebenden Person entgegen, der er nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Unterhalt verpflichtet ist, sind diese Zahlungen unpfändbar. O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erhebung aller angebotenen Beweise.

Rn 2 Eine Parteivernehmung darf erst nach Erhebung aller angebotenen zulässigen und erheblichen Beweise erfolgen. Ein Antrag auf Parteivernehmung nach §§ 445, 447 geht deshalb vor (MüKoZPO/Schreiber Rz 2). Vorrangig ist insb der Zeugenbeweis; unterlässt eine Partei diesen ihr möglichen Beweisantritt, ist für die Anwendung des § 448 kein Raum (BGH NJW 20, 776; NJW 97, 1988 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 4 Schreibfehler und andere Mängel der Zustellungsurkunde lassen die Wirksamkeit der Zustellung idR unberührt (Rn 1; BayObLG 31.7.23 – 102 AR 128/23 e). Anders ist es nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln, etwa dann, wenn wegen Streichungen im vorgedruckten Text die Art und Weise der Zustellung nicht mehr erkennbar ist (BGH NJW 90, 176 [BGH 29.06.1989 - III ZR 92/87]),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsgeld.

Rn 27 Das einzelne Ordnungsgeld muss mindestens 5 (Art 6 I 1 EGStGB) und darf höchstens 250.000 EUR (Abs 1 S 2) betragen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt vollstreckungsrechtliche Sanktionen zwar nicht aus (s.o.), kann aber bei der Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigt werden (BGHZ 138, 67, 70 f). Zur Höhe des Ordnungsgeldes s.o. Rn 25. Die Bemessung hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Euro.

Rn 6 Der Anspruch muss grundsätzlich eine bestimmte Geldsumme in Euro zum Gegenstand haben (§ 688 I 1). Findet das Mahnverfahren bei Zustellung im Ausland statt (§ 688 III), auch bei Auslandsunterhaltsansprüchen (§ 75 I 1 AUG), kann der Anspruch auch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in ausländischer Währung betreffen (§ 32 I 2 AVAG, § 75 I 2 AUG). Im automatisierten Ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Duldungspflicht.

Rn 17 Abgesehen hiervon besteht eine Pflicht der Partei oder eines Dritten, einen Augenschein zu dulden, nicht (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 19). Insbesondere sind Dritte nicht verpflichtet, Beschädigungen ihres Eigentums hinzunehmen. Sie müssen etwa nicht Bauteilöffnungen in ihrer Wohnung dulden, damit der Beweisführer nachweisen kann, dass das Gemeinschaftseigentum Baumäng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 118 regelt das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab der Antragstellung. Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Neben dem Grundsatz, dass über einen Antrag bei Eintritt der Entscheidungsreife auch entschieden werden soll, hat der Grundsatz Auswirkungen auf die Durchführung des Verfahrens. Dies betrifft zunächst die Mitwirkungsverpflichtung des Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliche Verhandlung (Abs 2).

Rn 12 Gem Abs 2 ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlungen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beendigung des Verfahrens geboten erscheint. Das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung steht in Unterhaltssachen nicht in der Weise im Vordergrund wie in anderen Bereichen des einstweiligen Rechtsschutzes. In der mündlichen Verhandlung kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Restitutionsgrund nach § 580 Nr 7b.

Rn 6 Von einem Verschulden des Restitutionsklägers ist regelmäßig auszugehen, wenn die Urkunde während des früheren Verfahrens bereits existiert hat und ihm auch bekannt und zugänglich gewesen ist. Wurde sie erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung errichtet und stellt nur ausnahmsweise und allein aufgrund ihres Rückbezugs einen Restitutionsgrund dar (s § 580 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Enge Auslegung.

Rn 3 Als Ausnahmevorschrift ist § 506 grds eng auszulegen und das Prinzip der perpetuatio fori nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zu durchbrechen (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Daher gilt § 506 nicht in den in §§ 302 IV 4, 600 II, 717 II und 1065 II 2 geregelten Fällen zwar den Streitwert erhöhender, die sachliche Zuständigkeit aber denno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung im Vollstreckungsverfahren.

Rn 5 Es muss eine Entscheidung vorliegen, die im Vollstreckungsverfahren ergangen ist. Das Vollstreckungsverfahren muss bereits begonnen haben. Das Verfahren der Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört noch nicht zu den Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 3). Auch Entscheidungen über eine Räumungsfrist nach § 721 oder § 794a erfolgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung des Streitgenossen an fremdem Verfahren.

Rn 7 Der Streitgenosse, der nur in seinem eigenen Rechtsstreit Partei ist, kann im Prozess eines anderen Streitgenossen sowohl diesem als auch dem gemeinsamen Gegners als Streithelfer beitreten (BGHZ 8, 72, 78 f = NJW 53, 420; BGHZ 68, 81, 85 = NJW 77, 1013). Während der Dauer der Streitgenossenschaft kann ein Streitgenosse nicht im Verfahren eines anderen Streitgenossen als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung vor dem Termin.

Rn 3 Hat der Zeuge dagegen vor dem verordneten Richter formell ordnungsgemäß (s dazu § 386 Rn 2 ff) sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht, so wird der verordnete Richter den Beweisaufnahmetermin, der idR zu nichts anderem als zur Vernehmung des Zeugen bestimmt ist, insoweit (vorbehaltlich der Vernehmung weiterer Zeugen oder der Durchführung einer anderweitigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 18 Ein Beruhen der anzufechtenden Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung zu bejahen, die sachlich schlechthin unhaltbar ist, weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Binnenfischerei

Rz. 25 [Autor/Stand] Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern auf Grund von Fischereiberechtigungen. Zur Binnenfischerei gehören sowohl die Fischerei in stehenden Gewässern, als auch die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle (R B 160.10 Abs. 1 ErbStR 2019). Dabei ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung dem Inhaber des F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 8 Die Aufhebung des Arrests kommt nur in Betracht, wenn sich die für den Erlass der Arrestanordnung maßgebenden Umstände nachträglich geändert haben. Tatsachen, die der Schuldner bereits im Arrestverfahren geltend und glaubhaft machen konnte, gehören nicht dazu. Neue Mittel der Glaubhaftmachung sind aber geeignet, den Aufhebungsantrag zu rechtfertigen. Als Aufhebungsgründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe und Rechtsmittelinstanz.

Rn 6 Keine isolierte Anfechtung (§ 355 II; allg Hamm NJW 10, 622 [OLG Hamm 20.11.2009 - 19 W 31/09]; zur Ablehnung eines ›Antrags‹ auf ›Entpflichtung‹ Köln MDR 08, 818: Umkehrschluss § 406 II; zum selbstständigen Beweisverfahren BGH MDR 11, 746; VersR 10, 1241; aA Frankf BauR 10, 832 – red LS: sofortige Beschwerde; Stuttg NJW-RR 09, 497; anders nunmehr MDR 11, 319). Eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 32 Soll eine bedingte Berufung durchgeführt werden, so muss PKH spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist beantragt werden bzw bei fehlendem Verschulden innerhalb der Frist des § 234. Der PKH-Antrag muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Partei trifft eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit (BGH NJW 87, 440). Das PKH-Gesuch muss mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begründungszwang (Abs 1).

Rn 1 Der Begründungszwang ist Zulässigkeitsvoraussetzung. Er dient in erster Linie dazu, dem Berufungsgericht und dem Berufungsgegner Klarheit darüber zu verschaffen, in welchem Umfang und aus welchen Gründen das erstinstanzliche Urt angefochten wird. Zugleich soll der Berufungskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter veranlasst werden, anhand der Berufungsgründe die Erfolgsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhalt (Abs 1 Alt 1).

Rn 7 § 246 I Alt 1 enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu regeln. Die Vorschrift schafft keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Bestehen eines Anspruchs nach materiellem Recht voraus. Im Wege der einstweiligen Anordnung können Ansprüche auf Zahlung von Verwandtenunterhalt gem § 1601 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Sicherstellung gleicher Chancen bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung und soll verhindern, dass eine Partei nur deshalb keinen Rechtsschutz erhält, weil sie keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt findet (BVerfG NJW 79, 2117 [BVerwG 14.05.1979 - BVerwG 7 ER 400.79]). Die Anwendung ist daher auf Verfahren mit Anwaltszwang beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Öffentliche Bestellung.

Rn 11 Die öffentliche Bestellung ist teils bundes-, teils landesrechtlich geregelt. Sie ist nicht identisch mit der allg Vereidigung (§ 410 II), wenngleich beides häufig zusammentrifft. Neben natürlichen Personen kommen auch Behörden etc in Betracht. Bsp natürliche Personen: SV auf den Gebieten der Wirtschaft, idR durch IHK (§ 36 GewO); § 91 I Nr 8 HandwO; Wirtschaftsprüfer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wegen ihres Sondercharakters eng auszulegen und erfasst nur neue Tatsachen bzw ein anderes neues Vorbringen. § 132 gilt nur für in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Angriffs- und Verteidigungsmittel iSv §§ 146, 282 II und III, ferner für neue Beweisanträge, Beweismittel und neue oder geänderte Sachanträge, mithin auch bei Klageänderung oder -e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr