Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 3 Sie sind für jeden Streitgenossen gesondert zu untersuchen (BGH NJW 94, 3102 f [BGH 26.05.1994 - IX ZR 39/93]; GRUR 84, 36 f). Eine Streitgenossenschaft ermöglicht in den Fällen einer Unterhaltsklage des Kindes gegen beide Eltern (§ 35a), einer Wechselklage gegen mehrere Beklagte (§§ 603 II, 605a) und einer Haftpflichtklage iRv § 56 LuftVG einer Konzentration der örtlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Saatzucht

Rz. 44 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 Abs. 1 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 45 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs und erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das Beschwerdegericht auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat. (2) Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahresfrist

Rz. 118 [Autor/Stand] Die nach § 4 AStG erweiterte beschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn die Steuerschuld bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Erblassers oder Schenkers geendet hat, entstanden ist und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld vorlagen. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Geldbetrag aus dem Verwertungserlös.

Rn 5 Die Gestattung, dass der Gläubiger dem Schuldner den Geldbetrag erst aus dem Vollstreckungserlös überlässt, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Interesse des Gläubigers an der Vollstreckung höher zu bewerten ist als das Interesse des Schuldners, die Sache ohne Unterbrechung nutzen zu können (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 4; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres (Nr 3).

Rn 5 Die Bestimmung erweitert die Verfahrensfähigkeit für beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres und ermöglicht die eigenständige Geltendmachung von Rechten im kindschaftsrechtlichen Verfahren ohne Mitwirkung gesetzlicher Vertreter. Sie schafft ein Pendant zu den Widerspruchs- und Mitwirkungsrechten des genannten Personenkreises (zB § 1671 Abs 2 Nr 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis, Fragerecht.

Rn 8 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist das Einverständnis der Parteien nicht erforderlich (anders im Fall des § 128 II). Jedoch wird es sich empfehlen, vorab die entsprechende Zustimmung der Parteien einzuholen. Die Zeugenvernehmung nach § 377 III unterfällt nämlich nicht dem Urkunds-, sondern dem Zeugenbeweis, so dass das Recht der Parteien, an den Zeugen Fragen zu stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme.

Rn 37 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (BGH Rpfleger 19, 609 = AGS 19, 433 = JurBüro 19, 531). Hat der Kläger dagegen gegenüber dem Beklagten bereits vor Zustellung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung.

Rn 2 Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage erfolgt vAw (§§ 166 ff). Es bedarf weder eines besonderen Antrags des Kl noch obliegt es ihm, um die Zustellung der Klage in bestimmter Form zu ersuchen; das Gericht selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Zustellung erreicht wird (BGH NJW 03, 2830 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]). Die Zustellung ist unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gesetzliche Vertretung natürlicher Personen (Abs 2).

Rn 7 Nach Abs 2 sind für die Vertretung natürlicher nicht verfahrensfähiger Personen die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anwendbar. Gesetzlich werden Minderjährige durch die Eltern (§ 1629 Abs 1 S 1 BGB) oder einen Elternteil (§§ 1629 Abs 1 S 4, 1680 Abs 1 BGB), den Vormund (§ 1793 Abs 1 S 1 BGB aF bzw §§ 1789, 1790 BGB nF) oder Ergänzungspfleger (§ 1909 Abs 1 S 1 BGB a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlesung der Urteilsformel (Abs 2 S 1).

Rn 3 Abs 2 S 1 ist der gesetzliche Regelfall, der auch die Fälle betrifft, in denen die Entscheidung am ›Schluss der Sitzung‹ erfolgt (§ 310 Rn 4; Fischer DRiZ 94, 95, 97). Die Urteilsformel muss im Ganzen vorgelesen werden (BGH NJW 85, 1782, 1783), nicht auch die Eingangsformel. Sie muss schriftlich niedergelegt sein (BGHZ 10, 327, 329 = NJW 53, 1829; NJW 15, 2342; NJW-RR 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richterlich bestimmte Einspruchsfrist bei öffentlicher Zustellung (Abs 3).

Rn 8 Einer richterlichen Bestimmung der Einspruchsfrist bedarf es, wenn das Versäumnisurteil durch öffentliche Bekanntmachung (§ 185) zuzustellen ist (vgl zu einer öffentlichen Zustellung trotz bekannten Aufenthalts des Bekl im Ausland Hambg MDR 19, 1086). Die Fristbestimmung erfolgt im Versäumnisurteil oder – wenn sich die Notwendigkeit einer Fristbestimmung erst nachher he...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Die Prozessvollmacht bezieht sich auf den Rechtsstreit und damit auf ein konkretes Streitverhältnis zwischen bestimmten Parteien. Dieses Prozessrechtsverhältnis ist der maßgebliche Bezugspunkt für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Prozessvollmacht. Sie ist weder auf ein bestimmtes Gericht noch auf eine bestimmte Instanz beschränkt, umfasst vielmehr alle Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gebundenes Ermessen.

Rn 5 Das Ermessen ist gebunden, wenn die einzelnen Ansprüche unterschiedliche Prozessarten betreffen (zB Urkundenprozess und ordentliches Verfahren). Auch nach unzulässiger Anspruchsverbindung (§ 260; § 126 II FamFG) ist eine Trennung zwingend. Ist der beschrittene Rechtsweg für einen der prozessualen Ansprüche nicht eröffnet, muss eine Prozesstrennung mit anschließender Tei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pflicht.

Rn 9 § 21e I 1 verpflichtet zur Besetzung der – von der Justizverwaltung der Anzahl nach vorgegebenen und eingerichteten – Spruchkörper mit den Richtern, die dem Gericht insgesamt zugewiesen sind, soweit sie nicht hinsichtlich ihrer richterlichen Tätigkeit freigestellt oder gesetzlich in der Verwendungsdisposition eingeschränkt sind, etwa als Proberichter, Richter kraft Auft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren vor dem Beschwerdegericht.

Rn 55 Die Zuständigkeit richtet sich nach §§ 72, 119 I GVG. Die Entscheidung ergeht durch den obligatorischen Einzelrichter, § 11 I RpflG, §§ 567, 568. In Familiensachen ist stets das OLG zuständig (BGH MDR 78, 737). Es findet grds keine mündliche Verhandlung statt, §§ 572 IV, 128 IV. Rechtliches Gehör ist zu gewähren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die schriftliche Bekanntgabe (Abs 1).

Rn 2 Ein Beschluss muss stets schriftlich bekannt gegeben werden. Abs 1 ergänzt die allgemeine Regelung des § 15 I, II. Die Bekanntgabe kann gem § 15 II durch förmliche Zustellung (§§ 166–195 ZPO) oder durch Aufgabe zur Post erfolgen. Selbst bei mündlicher Bekanntgabe (II 1) muss eine schriftliche Bekanntgabe noch nachfolgen (II 4). Durch die besondere Möglichkeit der Zustel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schutzmaßnahmen.

Rn 3 Die in Betracht kommenden Schutzanordnungen sind in § 1 I 3 GewSchG beispielhaft (›insbesondere‹) aufgeführt. Danach kann das FamG dem Täter verbieten, die Wohnung der verletzten Person zu betreten (§ 1 I 3 Nr 1 GewSchG), sich dieser Wohnung zu nähern (§ 1 I 3 Nr 2 GewSchG), andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält (§ 1 I 3 Nr 3 Gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 5 Legt eine Partei die Urkunde nicht vor, lassen sich zwar weder eine Vorlage noch eine Einsichtsgewährung direkt erzwingen, jedoch kann das Gericht, wenn es eine Urkunde für entscheidungserheblich hält, gem § 142 I 1 eine Anordnung erlassen. Zudem gelten dieselben Rechtsfolgen wie bei § 129: Der Gegner ist bei Nichtvorlage bzw fehlender Zugangsmöglichkeit berechtigt, paus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 2 Gemäß Abs 1 muss die für die versäumte Prozesshandlung geltende Form eingehalten werden, also regelmäßig Schriftform (soweit nicht Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig ist, vgl § 496 im Parteiprozess); im Anwaltsprozess ist der Wiedereinsetzungsantrag von einem postulationsfähigen Anwalt zu stellen. Konnte die versäumte Prozesshandlung wahlweise bei zwei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Identität von Partei und als Partei Auftretendem.

Rn 8 Im Parteiprozess hat das Gericht vAw, im Anwaltsprozess nur auf Rüge (§ 88 II) einer Partei (Nürnbg OLGZ 87, 482, 485; St/J/Bork Vorb Rz 13; Zö/Vollkommer Vor § 50 Rz 10; aA Musielak/Voit/Weth Rz 11) Zweifeln nachzugehen, ob die im Verfahren auftretende Person mit der Partei identisch ist. Besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen, dass der Handelnde nicht mit der P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten (Nr 3).

Rn 15 Ist eine Zuständigkeit nach Nr 1 oder Nr 2 nicht gegeben, kommt der Gerichtsstand von Nr 3 in Betracht. Maßgebend ist der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, sofern bei Eintritt der Rechtshängigkeit mindestens ein Ehegatte dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt (noch oder wieder) hat. Der Zuzug nach Rechtshängigkeit reicht nicht, § 113 I 2 iVm § 261 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Regelung über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Abs 1).

Rn 2 Das Gesetz geht davon aus, dass die Parteien die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. Als gesetzlichen Normalfall und für den Fall einer fehlenden Vereinbarung gibt das Gesetz ein Schiedsgericht vor, das aus drei Schiedsrichtern besteht. Soweit die Parteien Vereinbarungen treffen, bedürfen diese nicht der Form des § 1032. Eine Vereinbarung ist nicht nur durch gesonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonderregelung für Verfahren nach § 169 Nr 2.

Rn 3 In Verfahren nach § 169 Nr 2 ist gem Abs 2 nur ein kleinerer Personenkreis zur Erörterung zu laden. Dazu gehört grds auch das Kind. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist die persönliche Anhörung des Minderjährigen in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (Kann-Vorschrift). Die Erörterung dient nicht allein der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern wiederum der Sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mindestbesteuerung

Rz. 123 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht entfällt, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass im Ausland von dem Vermögen, das nach § 4 AStG zusätzlich besteuert wird, eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 % der auf dieses Vermögen entfallenden deutschen Erbschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auslandszustellung.

Rn 60 Gem Abs 1 S 3 ist zwischen Zustellung nach Unionsrecht und sonstigen Auslandszustellungen zu unterscheiden. Die frühere Regelung, nach der die Zustellung dadurch als bewirkt galt, dass die gerichtlichen Schriftstücke zu den Gerichtsakten genommen werden, wenn die im EU-Ausland ansässige Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten im EU-Gerichtsstaat benannt hat, war nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inländische Verbände.

Rn 2 Klagt eine inländische Einrichtung, so gelten die Anforderungen aus § 4 UKlaG (s dort). Zusätzlich gilt die in Abs 1 Nr 1b statuierte Grenze für Unternehmenszuwendungen (irrelevant wegen Abs 2 jedoch für die Verbraucherzentralen der Länder und den VZBV). Diese kann im Zweifel der GuV-Rechnung des betreffenden Vereins für das jüngste abgeschlossene Rechnungsjahr entnomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Art der Unterschriftserzeugung.

Rn 11 Um der Identifizierungsfunktion der Unterschrift zu genügen, ist keine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich. In diesem Sinne lässt die hM zu Recht auch mechanisch erzeugte Unterschriften (Faksimilestempel, Schreibautomaten usw) genügen, um eine mit der formellen Beweiskraft des § 416 ausgestattete Privaturkunde zu errichten (MüKoZPO/Schreiber § 416 Rz 6; Wieczo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 7 § 772 S 1 betrifft nicht den Vollstreckungszugriff, sondern nur die Veräußerung oder Überweisung im Weg der Zwangsvollstreckung, somit die Verwertung. Pfändung ist somit von § 772 S 1 nicht erfasst, ebenso wenig die Eintragung einer Sicherungshypothek; auch können Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung angeordnet werden. Die Versteigerung selbst soll nicht erfolgen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gebot.

Rn 4 Das Gebot ist eine Prozesshandlung (BGH NJW-RR 05, 1359, 1361 [BGH 14.04.2005 - V ZB 9/05]) und unterliegt den allgemeinen Regeln für prozessuale Erklärungen (s Einl Rn 49). Es kann nicht nach §§ 119 ff BGB wegen Willensmängeln angefochten werden (hM; MüKoZPO/Gruber Rz 7 mwN; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; St/J/Würdinger Rz 8; aA Zö/Seibel Rz 5), aber bis zum Zuschlag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen (Abs 1 lit a).

Rn 9 Hiermit sind alle staatlichen (vgl Art 2 I, also nicht kirchliche) Statusverfahren gemeint, die eine faktische Trennung der Ehegatten wie auch immer formalisieren. Auch eine einvernehmliche Scheidung vor einem italienischen Standesbeamten (EuGH FamRZ 23, 21 = ECLI:EU:C:2022:879 mAnm Dutta FamRZ 23, 16; Anm Dimmler FamRB 23, 4) oder einem spanischen Notar ist darunter zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 29 I.

Rn 1 Die Regelung begründet einen besonderen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen am Erfüllungsort. Mit dem Erfüllungsort als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit stellt § 29 I in bewusster Abkehr vom Schutzzweck des § 12 (vgl § 12 Rn 1) den Gedanken des Sachzusammenhangs zwischen dem Vertragsverhältnis nach materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Drittschuldner ist nach Abs 1 S 1 Alt 1 zur Herausgabe befugt, falls ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer unbeweglichen Sache nach § 848 mehrfach, also zumindest zweimal wirksam gepfändet ist. Als weitere konstitutive Voraussetzungen muss der Drittschuldner die Sachlage dem Sequester anzeigen, der vom Amtsgericht der belegenen Sache ernannt ist, und ihm d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren, Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 8 Das Rechtsmittelgericht entscheidet vAw. Der Antrag eines Beteiligten stellt eine bloße Anregung iSd § 24 dar. IÜ richten sich Verfahren u Entscheidung nach den gem §§ 49, 51 für Amtsverfahren maßgeblichen Grundsätzen (s § 49 Rn 4, § 51 Rn 3 ff) m der Ausn, dass das Verfahren nach III kein selbstständiges EA-Verfahren, sondern unselbstständiger Teil des Beschwerdeverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) 1Die Vollziehung des Arrestbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch er erging, zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiskraft des Protokolls.

Rn 6 Die Beweiskraft des Protokolls ist in §§ 415, 418 geregelt. Hiernach ist das Protokoll des GV eine öffentliche Urkunde (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; KG NJW-RR 94, 959 [KG Berlin 08.03.1994 - 1 W 7446/93]). Vollen Beweis für die Abgabe einer beurkundeten Erklärung und die dort wieder gegebenen Tatsachen erbringt das Protokoll als Urkunde aber nur dann, wenn es die Untersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. KapMuG-Fähigkeit des auszusetzenden Verfahrens.

Rn 6 Es dürfen nur solche Verfahren ausgesetzt werden, die selbst KapMuG-fähig sind, dh in denen ein Musterverfahrensantrag gestellt werden könnte (BGH NJW 09, 2539 [BGH 16.06.2009 - XI ZB 33/08]; BGH NJW 14, 3362, 3363 [BGH 15.07.2014 - XI ZR 100/13]). Stützt sich die Klage auf mehrere Haftungsgründe, so sei eine Aussetzung erst dann zulässig, wenn zunächst über die nicht K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirksamwerden mit Rechtskraft (Abs 2, 3).

Rn 4 Nach II wird ein Beschluss mit Rechtskraft (§ 45) wirksam, wenn die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts erteilt oder versagt wird, ebenso nach III, wenn die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu einem Rechtsgeschäft ersetzt wird oder wenn die Beschränkung oder Ausschließung einer solchen Berechtigung aufgehoben wird (zu Einzelfällen vgl Keidel/Meyer-Holz Rz 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist für Klagen nach § 579 Nr 4.

Rn 14 Die Frist beginnt mit Zustellung entweder an die Partei selbst oder an ihren gesetzlichen Vertreter, falls die Partei prozessunfähig ist. Es gilt dann die Monatsfrist des Abs 1. Auch beginnt die Frist frühestens mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, obwohl die Norm dies nicht extra erwähnt. Wird also vorher zugestellt, führt erst der Rechtskrafteintritt zum Fristbegin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dynamisierte Titel und Unterhaltsvereinbarungen.

Rn 6 Nr 3 trifft besondere Regelungen für dynamisierte Titel und Unterhaltsvereinbarungen. Sie gelten fort und werden ohne gesondertes Verfahren an das neue Recht angepasst. Dabei bleibt die Höhe der Unterhaltsbeträge unberührt. Nur die Bezugsgröße für die Dynamisierung wird ausgetauscht: An die Stelle des Regelbetrags tritt der Mindestunterhalt (S 2). Der bisherige Prozents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erweiterungen und Begrenzungen.

Rn 4 Jede Verbraucherschlichtungsstelle kann ihren Zuständigkeitsbereich gemäß Abs 3 erweitern mit Ausnahme der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Nach Abs 1a kann aber jede Verbraucherschlichtungsstelle ihr Angebot inhaltlich (nur bestimmte Wirtschaftsbereiche) oder nach einzelnen Vertragstypen sowie personell (nur bestimmte Unternehmer) und örtlich (nur Unternehmer eines b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis.

Rn 19 Für die Wahlschuld scheidet wegen der Alternativität der angestrebten Verurteilung eine Wertaddition generell aus; wirtschaftliche Identität besteht demgegenüber nicht. Nach hM ist bei Wahlrecht des Gläubigers auf den höheren, bei Wahlrecht des Schuldners auf den niedrigeren Wert abzustellen, weil idR davon auszugehen ist, dass die wahlberechtigte Partei sich für das i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes richtet sich nach den allgemeinen Normen der §§ 916 ff. Soweit das staatliche Gericht vor der Einleitung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes erlässt und sodann Klageerhebung nach § 926 I anordnet, ist diese Klage regelmäßig vor dem Schiedsgericht zu erheben (Schwab/Walter Kap...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einstweilige Anordnung (Abs 3).

Rn 5 Wenn das Ausgangsgericht die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt hat (§ 572 I), ist nur noch dieses für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung zuständig. Das Beschwerdegericht kann weitergehende Anordnungen treffen, etwa eine Sicherheitsleistung oder eine Abwendungsbefugnis hinzufügen. Die Anordnungen müssen sich jedoch auf die Wirkungen der angefochtene...mehr