Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Kostentragungspflicht (Abs 4).

Rn 22 Der Verfahrensbeistand kann gem § 21 IV FamGKG auch in Antragsverfahren nicht Kostenschuldner hinsichtlich der Gerichtskosten des Verfahrens sein. Abs 4 bestimmt, dass dem Verfahrensbeistand auch keine Verfahrenskosten auferlegt werden können, er also weder Entscheidungsschuldner iSv § 24 Nr 1 FamGKG hinsichtlich der Gerichtskosten werden noch ihm die Erstattung außerg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsabfindungen.

Rn 45 Unterhaltsabfindungen sind grds Vermögen. Sie sind jedoch dann nicht, auch nicht ratenweise, zur Rückführung von Prozesskosten einzusetzen, wenn die Partei die Abfindung benötigt, um ihren laufenden Lebensbedarf zu decken. Eine Abfindung muss daher auf einen angemessenen Zeitraum umgelegt werden (Saarbr Beschl v 27.12.12 – 9 WF 435/12; Nürnbg FamRZ 08, 1261; Stuttg Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsfolgen.

Rn 12 Haben sämtliche Prozessparteien den Verzicht ggü dem Gericht erklärt (Rn 9), wird das später ergehende Urt mit seinem Erlass, also vor dem Ablauf der Berufungsfrist (§ 517), rechtskräftig; eine gleichwohl eingelegte Berufung ist vAw als unzulässig zu verwerfen. Nach der Verzichtserklärung nur einer Partei tritt die Rechtskraft des Urteils erst mit dem Ablauf der Berufu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. VKH-Antrag und Wiedereinsetzung.

Rn 5 Wird innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist lediglich ein VKH-Antrag für eine einzulegende Beschwerde gestellt, hemmt dieser den Eintritt der Rechtskraft nicht. Gleiches gilt auch für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist (BGH FamRZ 87, 570 mwN). Erst wenn in beiden Fällen Wiedereinsetzung gewährt wird, wird die Rechtskraft rückwirkend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Wahrunterstellung.

Rn 52 Zulässig ist die Ablehnung eines Beweisantrages mit der Begründung, die zu beweisende Tatsache könne als wahr unterstellt werden (BVerfG NJW 93, 254, 255 [BVerfG 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91]; BGH NJW 00, 3718, 3720; LG Detmold NJW-RR 12, 958, 959 [LG Detmold 07.03.2012 - 10 S 172/11]). Voraussetzung ist aber stets, dass die Behauptung so übernommen wird, wie die Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtlich bestätigte Einigung nach § 46 ZPO-DDR.

Rn 7 Diese ist abänderbar nach § 323a, denn sofern die Voraussetzungen für die Verbindlichkeit gem §§ 46 I und II und 83 IV DDR-ZPO gegeben waren, steht die Einigung einem vollstreckbaren Prozessvergleich iSd § 794 I Nr 1 gleich (BGH NJW 95, 1345, 1346 [BGH 25.01.1995 - XII ZR 247/93]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH MDR 14, 44 [BGH 17.10.2013 - I ZR 51/12], Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171 [OLG Stuttgart 23.11.2011 - 2 W 56/11], Rz 10 mwN;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wirkung.

Rn 25 Da der Beschlussvergleich noch gerichtlich protokolliert werden soll, ist gemäß § 154 II BGB in der Regel anzunehmen, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung geschlossen ist (Saarbr Schaden-Praxis 13, 394). Der Feststellungsbeschluss hat nur feststellenden Charakter, so dass ein Widerruf des Vergleichs nach Vergleichsabschluss nicht mehr in Betracht kommt (Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gegen die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde. (2) Ist die Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Aufhebung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Erscheint dies im Hinblick darauf, dass bei der Eheschließung ein Ehegatte allein die Aufhebbarkeit der Ehe gekannt hat oder ein Ehegatte durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung seitens des anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen zur Eingehung der Ehe best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Protokoll.

Rn 1 Das Sitzungsprotoll wird als Maßnahme der formellen Prozessleitung (§ 136) regelmäßig zunächst vorläufig aufgezeichnet (§ 160a) und hat – wenn das vorläufige Protokoll auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet wird – kein schriftliches Substrat. Dennoch müssen sowohl die mitgeschriebenen als auch die auf Datenträgern erfassten vorläufigen Protokolle in solchen Teilen, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Berichtigung (Abs 6 S 3).

Rn 28 Der nicht anfechtbare (BGH MDR 05, 46) Feststellungsbeschluss ersetzt nur die gerichtliche Protokollierung, so dass Unrichtigkeiten entspr § 164 jederzeit berichtigt werden können. Eine Erklärung ist unrichtig, wenn das Gewollte nicht zutr zum Ausdruck gebracht wird. Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kindschaftssachen (§ 111 Nr 2 FamFG).

Rn 6 Der Verfahrensgegenstand ist in § 151 FamFG definiert: Elterliche Sorge (Nr 1), Umgangsrecht und Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Nr 2), Kindesherausgabe (Nr 3), Vormundschaft (Nr 4), Pflegschaft oder gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder ein bereits gezeugtes Kind (Nr 5), Genehmigung (Nr 6) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschränkung.

Rn 5 Ist die quantitative als auch qualitative Ermäßigung etwa eines Zahlungsantrages, Leistung Zug um Zug statt uneingeschränkter Verurteilung, Klage auf künftige, statt sofortige Leistung, Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage, Hinterlegung statt Zahlung (BGH NJW-RR 05, 955 [BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03]), Übergang von Zahlungs- auf Freistellungsbegehren (Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 4 Die Partei kann auch im Anwaltsprozess (§ 137 IV) Geständnisse (§ 288) und andere tatsächliche Erklärungen einschließlich der Stellungnahmen zu solchen des Gegners (§ 138 I–IV) ihres Bevollmächtigten widerrufen und berichtigen (Abs 1 S 2). Insoweit gelten die Beschränkungen für den Widerruf des Geständnisses (§ 290) nicht. Die Partei kann auch Tatsachen zugestehen, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Widerklage (Nr 4).

Rn 17 Die Widerklage des Gebietsfremden ist privilegiert. Nicht hierzu zählt die sog Drittwiderklage, da es sich bei dieser um eine eigenständige Klage handelt, welche grds nicht die Privilegien der Widerklage genießt. Auch eine Abtrennung der Widerklage ändert nichts an deren Privilegierung, da dies im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt und die Parteien auf die Tren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht bestellt einen Sachwalter. Vor der Bestellung sollen die Parteien des Abhilfeverfahrens zur Person des Sachwalters gehört werden. (2) Zum Sachwalter ist eine geeignete und von den Parteien unabhängige Person zu bestellen. Die Unabhängigkeit wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Person von einer Partei vorgeschlagen worden ist. Das Gericht kann von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 In Ermangelung einer einheitlichen Vertretungsregelung wird die Bundesrepublik durch den jeweils zuständigen Bundesminister innerhalb seines Ressorts vertreten (BGH NJW 67, 1755; vgl Art 65 S 2 GG, § 6 I Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Nur soweit ein Vorgang keinem Ressort zugewiesen ist, obliegt die Vertretung dem BMF (BGH NJW 67, 1755 [BGH 15.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikations...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Inhalt der Norm.

Rn 1 Die Norm enthält 3 verschiedene Regelungsbereiche. Abs 1 ermöglicht unter dem Begriff der Abänderung die Anpassung formell rechtskräftiger Entscheidungen an geänderte Verhältnisse, ist also eine Ergänzung zu § 45. Abs 2 verweist auf das 4. Buch der ZPO, also die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578–591 ZPO) und regelt damit die Fragen der Rechtskraftdurchbrechung. Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zeitliche Begrenzungen.

Rn 25 Die Entscheidung im schriftlichen Verfahren setzt zunächst voraus, dass die Zustimmung der Parteien nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Dabei ist jeweils auf die letzte Zustimmungserklärung abzustellen. Weiterhin setzt die Entscheidung voraus, dass das Gericht einen bestimmten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Parteien ihre Schriftsätze einreichen können. Ferner w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unerheblichkeit des Beweisthemas.

Rn 47 Ein Beweisantrag ist unerheblich, wenn die betreffende Tatsache auch bei Gelingen des Beweises keinen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung haben kann (für den Strafprozess BGH NJW 00, 370, 371), etwa weil das Klagevorbringen auch ohne diese Tatsache schlüssig ist oder eine Hilfsbegründung der Klage ohne eine Beweisaufnahme zum Erfolg verhelfen kann. Bei einem Ind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Feststellung des Kosteninteresses.

Rn 129 (BGH NJW 81, 990 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 1/80]; 82, 1598 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; 94, 2895; Anders/Gehle Assessorexamen Rz P–64; ausf zur Wertfestsetzung Schneider NJW 08, 3317). Mit Umstellung der Klage auf das Kosteninteresse bemisst sich der Streitwert nach den gesamten bis dahin angefallenen Kosten; denn der Kl will auch einen Erstattungsanspruch des Bekl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Belastungen.

Rn 12 Belastungen, etwa mit Grundpfandrechten, sind grds nicht abzuziehen (BGH JurBüro 82, 697; NJW-RR 01, 518; KG MDR 01, 56; 08, 1417; Karlsr FamRZ 04, 43). Anderes gilt nur, wenn die Nutzungsmöglichkeit in einer den Verkehrswert beeinflussenden Weise nachhaltig eingeschränkt wird, wie zB bei Baubeschränkungen und Wegerechten, nicht aber bei Nießbrauch oder Wohnrecht (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ob seiner Warn- und Informationsfunktion muss das Schuldnerverzeichnis grds für jedermann einsehbar sein (BTDrs 16/10069, 41). § 882f regelt die Voraussetzungen der Einsichtnahme – den einzigen Weg, um über den im Schuldnerverzeichnis über eine bestimmte Person gespeicherten Datensatz Kenntnis zu erlangen (BayObLG 18.11.20 – 101 VA 124/20 = DGVZ 21, 45 LS 2). Die Einzel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren. (2) 1Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gesetz lässt für die angemeldeten Verbraucher den Austritt aus dem Vergleich zu, wenn sie mit dessen Inhalt nicht zufrieden sind. Für nicht angemeldete Personen bedarf es keines Austritts, da diese ohnehin nicht an den Vergleich gebunden sind. Rn 2 Anders als im früheren Recht der Musterfeststellungsklage (§ 611 Abs 5 ZPO aF) hängt die Wirksamkeit des Vergleichs nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Definition.

Rn 12 Zubehör sind all die Gegenstände, die nicht nur vorübergehend dem wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (§ 97 BGB). Anders als Bestandteile bleibt Zubehör ein rechtlich selbständiger beweglicher Gegenstand. Da aber auch hier der wirtschaftliche Zweck für die H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung der Hauptsache im fG-Verfahren, Kosten.

Rn 4 Im fG-Verfahren tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- u Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen oder keine Wirkung mehr entfalten kann (BGH FamRZ 19, 1816; Rostock FamRZ 17, 619; s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß Artikel 33 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten und Gebühren.

Rn 25 Die in § 160 Abs 1 vorgeschriebene Anhörung der Eltern durch das Gericht stellt keine mündliche Verhandlung iSv Nr 3104 I Nr 1 VV-RVG dar, sodass für die Teilnahme allein an einer Anhörung eines Elternteils eine Terminsgebühr des Anwalts nicht entsteht (Schlesw NZFam 14, 470; Köln OLGR 09, 126; Stuttg FamRZ 07, 233; Sternal/Schäder § 160 Rz 25; aA Prütting/Helms/Hammer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Innergemeinschaftlicher Verstoß.

Rn 3 Die Kontrollbefugnis bezieht sich auf Verstöße gem Art 3 Nr 5 EU-VO 2017/2394. Die dortige Definition umfasst Verstöße ›innerhalb der Union‹ (Art 3 Nr 2), ›weitverbreitete‹ Verstöße (Art 3 Nr 3) und ›weitverbreitete Verstöße mit Unions-Dimension‹ (Art 3 Nr 4). Es geht dabei um grenzüberschreitende Vorgänge, zB der Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen in einem ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche.

Rn 2 Der Streitgegenstand einer unter § 23 fallenden Klage muss auf die Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruchs abzielen, also eines solchen, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 1045 [LAG Rheinland-Pfalz 24.04.2007 - 1 Ta 89/07]). Demnach sind va Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz der Unanfechtbarkeit.

Rn 2 Gem S 1 sind im EA-Verfahren ergangene, stattgebende wie auch die EA versagende Endentscheidungen grds unanfechtbar. Nach der Regel, dass der Instanzenzug für die Anfechtung einer Nebenentscheidung nicht weitergehen kann als derjenige in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Kobl FamRZ 18, 50), erfasst die Unanfechtbarkeit auch die isolierte Kostenbeschwerde (Karlsr FamRZ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschäftsleitung oder Sitz

Rz. 66 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG angeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Es ist somit nicht notwendig, dass sich sowohl die Geschäftsleitung als auch der Sitz im Inland befinden. I.d.R. wird der Sitz mit dem Or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zivilgerichtsbarkeit.

Rn 6 Einschränkungen der Amtsimmunität auch der Konsularbeamten und der Konsulatsbediensteten im Zivilprozess ergeben sich aus Art 43 II WÜK. Das gilt einerseits für Vertragsklagen, wenn der Betreffende beim Vertragsschluss dem Vertragspartner ggü nicht zu erkennen gegeben hatte, dass er im Auftrag seines Entsendestaates handelte, und andererseits für Klagen Dritter wegen im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitlich.

Rn 8 Die zeitliche Anwendbarkeit regelt Art 66 iVm Art 81. Der sog ›Recast‹ (Abl EU v 20.12.12 L 351/1) von Ende 2012 ersetzt die frühere VO 44/2001 durch die jetzige VO 1215/2012. Zu den wesentlichen Änderungen gehörten die Abschaffung des Exequatur als Vollstreckungsvoraussetzung sowie eine verstärkte Stellung von Gerichtsstandsvereinbarungen (Alio NJW 14, 2395; von Hein R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 114 I besteht in allen Ehesachen Anwaltszwang; bereits nach § 630 II 2 ZPO aF konnte aber die Zustimmung zum Scheidungsantrag und der Widerruf zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Diese Regelung ist nun in § 134 I, 1. Alt, Abs 2 enthalten. Gem § 114 IV Nr 3, 6 besteht für den Antragsgegn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Haushaltssachen.

Rn 6 Mit der Verweisung auf §§ 1361a und 1568b BGB erfolgt zugleich die Bezugnahme auf die dortige Definition der Haushaltsgegenstände. Hierunter fallen alle beweglichen Gegenstände, die unabhängig vom Anschaffungszweck und -motiv oder Wert sowie von den Eigentumsverhältnissen nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten sowie der Kinder für ihr Zusammenleben so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 1).

Rn 3 Das bayerische Berufungs- oder Beschwerdegericht entscheidet im Rahmen der Zulassung der Revision zwingend auch über die Zuständigkeit des Revisionsgerichts (S 1). Die Zuständigkeit des BGH oder des BayObLG grenzt sich gem § 8 EGGVG danach ab, ob im Wesentlichen Rechtsnormen des Bundes- oder Landesrechts zur Anwendung kommen. Der auf dem Landesrecht beruhende Rechtsstof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stellung des Drittschuldners.

Rn 25 Der Drittschuldner muss an den Vollstreckungsgläubiger leisten, doch bleiben ihm seine Einwendungen vorbehalten, §§ 1275, 404 BGB (zu den Einwendungen § 829 Rn 90). Zahlt er in Unkenntnis der Überweisung an den Vollstreckungsschuldner, ist er ggü dem Vollstreckungsgläubiger entspr § 407 BGB geschützt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 835 Rz 13). Nach der Überweisung darf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / gg) Entscheidungen des Richters.

Rn 52 Entscheidungen aller Art rechtfertigen demzufolge in den aufgezeigten Grenzen ebf nicht die Besorgnis der Befangenheit, auch wenn sie als Zwischenentscheidung einer Partei ungünstig oder rechtlich fehlerhaft sind (allgM). Es ist einem Rechtsstreit immanent, dass Entscheidungen für eine Partei nachteilig sind. Für ihre Überprüfung auf Rechtsfehler stehen die Rechtsbehel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe (Abs 2).

Rn 8 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzgl der Löschung wegen Fristablaufs ist die Erinnerung nach § 573 statthaft (Abs 2). Über die Erinnerung entscheidet der Rechtspfleger des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 20 I Nr 17 RPflG) – gerade nicht wie bei § 882d der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts nach § 764 II. Gegen eine Entscheidung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelfälle.

Rn 3 § 780 I und §§ 781, 785 sind auch auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB eintretende beschränkte Haftung entspr anzuwenden. § 1480 BGB betrifft die Haftung des Ehegatten, für den bei Teilung des Gesamtgutes vor Berichtigung der Gesamtgutverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Teilung eine derartige Haftung nicht bestand; seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zu...mehr