Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Gebot des gesetzlichen Richters.

Rn 45 Art 101 I 2 GG garantiert den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ermitteln lassen muss. Die abstrakte gesetzliche Bestimmung muss sich im Einzelnen aus den Normen der Gerichtsverfassung, der Prozessordnungen und ergänzend aus den Geschäftsverteilungsplänen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. § 33 II.

Rn 15 Die Vorschrift schränkt den Anwendungsbereich der Widerklage durch die Bezugnahme auf § 40 II ein. Daraus ergibt sich, dass Widerklagen nach § 33 I unzulässig sind, soweit nichtvermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind, oder die in die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung vor Beschlagnahme.

Rn 9 Vor der Beschlagnahme und vor Trennung vom Boden unterliegen Erzeugnisse der Mobiliarvollstreckung (Pfändung auf dem Halm). Vor einer Beschlagnahme vom Boden getrennte Erzeugnisse unterliegen der Mobiliarvollstreckung: – im Fall der Trennung und Entfernung vom Grundstück und – wenn sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dauerhaft vom Grundstück entfernt worden si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindung an Anspruchsbezeichnung.

Rn 3 Selbst wenn im MB und VB der Anspruch bezeichnet ist wie zB ›Schadensersatzanspruch gem § 823 BGB …‹, ist der VB nicht geeignet, die rechtliche Einordnung des in ihm geltend gemachten Anspruchs als ›unerlaubte Handlung‹ festzulegen, denn der MB beruht auf den einseitigen, vom Gericht nicht auf Schlüssigkeit geprüften Angaben des Gläubigers (BGH 6.4.16 – VII ZB 67/13). T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Innerprozessuale Bindungswirkung (Abs 1).

Rn 2 Im Verhältnis zwischen Musterkläger und Musterbeklagten ist das Prozessgericht vollständig und ohne Einschränkungen an den Inhalt des Musterentscheids einschließlich seiner Gründe gebunden (vgl Lüke ZZP 119, 131, 146 ff). Die Bindung entspricht § 318 ZPO, dh der Musterentscheid ist ebenso wie eine Entscheidung des Prozessgerichts zu behandeln. Dasselbe gilt gem Abs 1 fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Eine im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung (Art 2 lit a) ist Grundlage der Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat (vgl Art 38). Sie kann durch einen hiergegen gerichteten Rechtsbehelf im Ursprungstaat ggf noch zu einem Zeitpunkt zu Fall gebracht werden, in dem im ersuchten Staat bereits ein Verfahren nach Art 46 ff anhängig ist. Für diese Verfahren erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgestaltungen.

Rn 44 Pfändet zunächst ein einfacher Gläubiger und anschließend ein Unterhaltsgläubiger, erhält der gewöhnliche Gläubiger im allgemein pfändbaren Bereich den Vorrang. Um seine Forderung zu befriedigen, kann und muss der Unterhaltsgläubiger auf den Vorrechtsbereich zugreifen und dazu einen Antrag nach § 850d stellen. Dem Unterhaltsgläubiger steht insoweit der nach § 850f II p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Abs 1 übernimmt die Regelung des bisherigen § 175 und gestattet die Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein. Abs 2 greift die Regelungen des § 176 I 1 und 2 auf. Wird zur Zustellung eines Schriftstücks der Post, einem Justizbediensteten oder einem GV ein Zustellungsauftrag erteilt oder eine andere Behörde um die Ausführung der Zustellung ersucht, übergibt die Gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Titels scheiden Rechtsbehelfe, insb nach § 767 und § 771, aus (Hambg MDR 98, 1051 [OLG Hamburg 04.05.1998 - 8 W 112/98]). Dem Schuldner bleibt lediglich die Möglichkeit, die Rechtskraft durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 ff) oder durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 579, 580) zu beseitigen. Beides füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Voraussetzungen.

Rn 2 Eine erste allg Voraussetzung ist das Bevorstehen einer Vollstreckungshandlung. Auskunftsersuchen, die mit einer solchen nicht im Zusammenhang stehen, sind nicht zulässig (BTDrs 19/27636, 23). Des Weiteren muss im Zusammenhang mit der durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des GV oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechnung.

Rn 15 Die Berechnung der Berufungsfrist ist nach den Vorschriften der §§ 187 I, 188 II, III BGB vorzunehmen (§ 222 I). Demnach beginnt die Frist an dem Tag der Zustellung (Rn 4 ff) oder Urteilsverkündung (Rn 11 f) und endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, welcher durch seine Zahl dem Zustellungs- oder Verkündungstag entspricht, oder, wenn dieser Tag fehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Der Nichtigkeitsgrund hätte mittels eines Rechtsmittels geltend gemacht werden können, wurde jedoch nicht geltend gemacht.

Rn 12 Aus der Anordnung, dass Abs 2 für den Nichtigkeitsgrund nach Nr 4 nicht gilt, schließt die Rspr, dass es für die Statthaftigkeit einer entsprechenden Nichtigkeitsklage nicht darauf ankommt, ob der Nichtigkeitsgrund mittels eines Rechtsmittels hätte geltend gemacht werden können: Die betroffene Partei habe ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlege oder (nach Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet in Abs 1 die Einrichtung von Geschäftsstellen und deren Besetzung mit Urkundsbeamten an. Abs 2 sieht die Besetzung mit Beamten des mittleren Justizdienstes als Regelfall vor und verleiht dieser Laufbahn damit eine Leitfunktion. Abs 3 nennt weitere geeignete Bedienstete, deren Qualifikation an formale Voraussetzungen anknüpft. Abs 4 überträgt die nä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Aufhebung.

Rn 3 Die Aufhebung ist auf den Teil des Berufungsurteils zu beschränken, hinsichtlich dessen die Revision begründet ist. Ferner darf das Berufungsurteil nur insoweit aufgehoben werden, als es mit der Revision angefochten ist. Nicht angegriffene Teile erwachsen in Teilrechtskraft, sobald die Möglichkeit entfallen ist, sie durch Erweiterung der Revisionsanträge oder durch Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Heilung des Mangels.

Rn 8 Mängel, welche die die Parteien betreffenden Sachurteilvoraussetzungen betreffen, können geheilt werden, indem die Prozessführung durch den wahren gesetzlichen Vertreter oder die nachträglich partei- bzw prozessfähig gewordene Partei zumindest konkludent – etwa durch Fortführung des Rechtsstreits – genehmigt wird (BGH NJW 99, 3263 [BGH 21.06.1999 - II ZR 27/98]; 92, 257...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zweck der Verbandsklage.

Rn 2 In einem auf der Durchsetzung subjektiver Rechte aufgebauten Privatrechtssystem wäre ein objektiv-rechtliches Kontrollsystem wie die Verbandsklage unnötig, wenn man davon ausgehen könnte, dass jeder Rechtsinhaber schon selber für die Durchsetzung seiner individuellen Rechte sorgen wird. Genau dies ist aber in der Realität nicht der Fall; vielmehr werden viele Verstöße g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegen die Entscheidung im gerichtlichen Bestimmungsverfahren (Abs 5 S 4).

Rn 145 Wurde das gerichtliche Bestimmungsverfahren auf Antrag des Schuldners eingeleitet, kann dieser gegen die Entscheidung nach den §§ 793, 567 ff sofortige Beschwerde einlegen. Hat das Gericht den Gläubiger angehört, kann dieser die sofortige Beschwerde, §§ 793, 567 ff, sonst die Erinnerung nach § 766 einlegen. In einem auf Gläubigerantrag eingeleiteten Bestimmungsverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Europäischer Vollstreckungstitel.

Rn 30 Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel (§ 794 I Nr 4) iSd EuVTVO (VO [EG] Nr 805/2004) und der §§ 1079 ff, der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden kann. S Anh nach § 1086: EuVTVO. Das zuständige Gericht (§ 1079 iVm § 724 II) hat die Bestätigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I zur EuVTVO zu fertigen (Art 9 EuVTVO). Unter F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage des Schiedsspruchs.

Rn 5 Art IV 1 UNÜ verlangt, Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung im Original oder in legalisierten Kopien vorzulegen. Ist der Schiedsspruch in einer Fremdsprache abgefasst, ist nach Art IV 2 UNÜ zusätzlich eine amtliche Übersetzung in die Gerichtssprache beizufügen. Rn 6 § 1064 III enthält jedoch mit dem Verweis auf § 1064 I für die Vorlagepflicht ausländischer Schiedssprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen. (2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswert.

Rn 19 Der Beweiswert dieses Beweismittels ist aber äußerst begrenzt. Hierdurch kann nämlich lediglich der Nachweis dessen, was Inhalt der früheren Aussage war, geführt werden, nicht aber der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der früheren Aussage (BGH NJW 95, 2856, 2857; grundlegend verfehlt daher Dresd GesR 17, 333 Rz 11: ›im Wege des Urkundenbeweises gem § 373 ZPO‹). Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Adressat.

Rn 9 Zustellungsempfänger sind die Parteien, bei einem verkündeten Versäumnisurteil nur die unterlegene Partei (§ 317 I S 1) bzw ihr Prozessbevollmächtigter (§ 172 I). Bei nicht prozessfähigen Parteien (§§ 51 ff) muss die Zustellung an den gesetzlichen Vertreter erfolgen, die Zustellung an die Partei selbst ist unwirksam (§ 170 I). Das gilt jedoch nur, wenn in dem erstinstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausforschungsverbot.

Rn 8 Eng verknüpft mit den Voraussetzungen der Bezugnahme und der Substantiierung des Tatsachenvortrags ist das im Normzweck von § 142 enthaltene Ausforschungsverbot. Bereits nach allgemeinen Regeln ist ein ausforschender Beweisantrag unzulässig (vgl Chudoba 1993). Es ist also weder zulässig, ein Begehren nach § 142 zu stellen, obgleich man nach eigenem Bekunden keinerlei An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff des elektronischen Dokuments.

Rn 2 Der Begriff des elektronischen Dokuments ist nirgends gesetzlich definiert. Der Begriff ›Dokument‹ ist an die Stelle des ›Schriftstücks‹ getreten (BRDrs 609/04, S 56). Gemeint ist eine Erklärung, die in digitaler Form zugeht und deshalb nur maschinell erfassbar ist. Bei einem solchen elektronischen Dokument kann es sich auch um Grafik-, Audio- oder Videodateien handeln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Zwangsversteigerung von Schiffen.

Rn 4 Bei der Zwangsversteigerung von Schiffen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet (§ 163 ZVG). In den Landesgesetzen kann eine Zuständigkeitszuweisung an ein Amtsgericht erfolgen, die meisten Bundesländer haben von der Ermächtigung Gebrauch gemacht (Nachweise bei Stöber ZversG § 163). Die Ausgestaltung des Verfahrens ist geregelt in den §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Elektronischer Fristenkalender.

Rn 48 Der Fristenkalender kann (auch ausschließlich) in elektronischer Form geführt werden; er muss die gleichen Kontrollfunktionen wie bei Führung eines schriftlichen Kalenders gewährleisten und Vorkehrungen gegen ein versehentliches Löschen enthalten (BGH MDR 12, 665; NJW 14, 3102 [BGH 09.07.2014 - XII ZB 709/13]). Unabdingbar ist ein Kontrollausdruck, um Datenverarbeitung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unversehrtheit des Textes.

Rn 6 Die Echtheitsvermutung des Urkundentextes setzt voraus, dass das Schriftbild nicht an äußerlich erkennbaren Mängeln iSv § 419 leidet (BGH NJW-RR 89, 1323, 1324 [BGH 11.05.1989 - III ZR 2/88]; MüKoZPO/Schreiber § 440 Rz 6; Musielak/Voit/Huber § 440 Rz 3; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 440 Rz 9; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 440 Rz 10). Einen äußerlichen Mangel hat die Rspr in Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Örtliche Zuständigkeit.

Rn 16 Ob die Urkundsperson innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit gehandelt hat, ist für die Qualifikation des von ihr herrührenden Schriftstücks als öffentliche Urkunde irrelevant (MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 19). Lediglich außerhalb des Staatsgebiets können keine öffentlichen Urkunden errichtet werden, weil die aus der staatlichen Hoheitsgewalt abgeleitete Urkundsgewalt ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Den Beigeladenen ist Gelegenhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fristsetzung.

Rn 17 Nach § 30 I iVm § 411 I ZPO hat das Gericht zugleich mit der Anordnung der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen zwingend eine Frist zur Abgabe des Gutachtens zu setzen. Dies ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers erforderlich, weil die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens oftmals zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verbundverfahren.

Rn 9 Die für die Ehesache bewilligte PKH erstreckt sich gem § 149 FamFG, zuvor § 624 II, kraft Gesetzes auf die Verbundsache Versorgungsausgleich, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Der auf Antrag durchzuführende schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird ebenso behandelt wie die übrigen Folgesachen; PKH muss gesondert beantragt und bewilligt werden. Teilweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unzulässigkeit der Berufung.

Rn 17 Ist die Berufung unzulässig, verwirft sie das Berufungsgericht durch Urt nach mündlicher Verhandlung (Rn 8) bzw durch Beschl, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Die die Verwerfung tragenden Feststellungen müssen angegeben werden (BGH NJW-RR 16, 320 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 605/14]; 23, 208, 209 [BGH 22.11.2022 - VIII ZB 28/21]). Beide Entscheidungsform...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Unterabschn 3 enthält besondere Verfahrensvorschriften betreffend das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger. Um die unterhaltsrechtliche Position minderjähriger Kinder zu stärken, wurde erstmalig gem Art 3 Nr 9 KindUG (v 6.4.98, BGBl I, 666) mWz 1.7.98 mit dem vereinfachten Verfahren ein neues verfahrensrechtliches Instrument zur Festsetzung des U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Ausspruchs.

Rn 6 Das Gericht hat die Dauer der Fortsetzung, am besten durch Angabe eines konkreten Endtermins, sowie die Bedingungen der Verlängerung im Tenor genau zu bezeichnen. Ausnahme nur bei Ungewissheit iSd § 574a II 2 BGB. Tenorierungsbeispiel: ›Die Klage wird abgewiesen. Das zwischen den Parteien am … geschlossene Mietverhältnis wird bis zum … fortgesetzt. Die Höhe der Miete wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentliche Änderung.

Rn 3 Zur Bestimmung der Wesentlichkeit der Änderung sind alle Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtschau zu berücksichtigen. In die Betrachtung einzustellen sind Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, aber auch Änderungen der Rechtslage (Schlesw NJW-RR 09, 1089 [OLG Schleswig 19.01.2009 - 15 UF 124/08]; BTDrs 16/1830, 33). Bei § 323 I ZPO nimmt die Rspr regelmäßig ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht ordnungsgemäße Ladung der nicht erschienenen Partei (Nr 2).

Rn 5 Dieser Zurückweisungsgrund setzt voraus, dass die nicht erschienene Partei nach § 214 zu laden war. Er gilt daher nicht, wenn die Ladung entbehrlich war (§ 218) oder eine zulässige Terminsmitteilung (§ 497 II 1) erfolgte. Bedurfte es – wie stets für den Einspruchstermin nach § 341a (BGH NJW 11, 928, 929 [BGH 20.12.2010 - VII ZB 72/09]) – der Ladung, sind die Einhaltung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsfolgen erfolgreicher Ablehnung.

Rn 24 Ein erfolgreich abgelehnter SV darf nicht als Gutachter vernommen, ein bereits erstattetes Gutachten nicht verwertet werden (zur Ausnahme bei provoziertem Ablehnungsgrund – Streitbeitritt – BGH NJW-RR 07, 1293 [BGH 26.04.2007 - VII ZB 18/06]). Bei Fortbestehen der allg Voraussetzungen (s § 403) ist ein neuer SV zu ernennen. Zum Vergütungsanspruch s § 413 Rn 4–6. Eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konkurrenz der Gerichtsstände.

Rn 8 Wie sich aus § 12 ableiten lässt, gehen ausschl Gerichtsstände wegen Spezialität allen anderen Gerichtsständen vor (MüKoZPO/Patzina Rz 9; iE allgM; vgl St/J/Roth vor § 12 Rz 4; Zö/Schultzky Rz 8; s.a. Rn 1). Ihnen kommt stets eine absolute Wirkung zu. Eine (wahlweise) Berufung auf einen anderen Gerichtsstand (vgl § 35) ist ebenso wenig möglich wie eine rügelose Einlassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft.

Rn 39 Die Rechtskraft einer für und gegen den Prozessstandschafter ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auf den Rechtsinhaber, wenn diesem die Prozessführungsbefugnis zur Wahrnehmung der Interessen des Rechtsinhabers übertragen worden ist (St/J/Althammer § 325 Rz 55). Dies gilt regelmäßig für die Parteien kraft Amtes, dh den Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung nach der ZPO (Abs 4).

Rn 4 Für die Fälle der Herausgabe oder der Vorlage einer Sache sowie die Vornahme vertretbarer Handlungen eröffnet Abs 4 neben bzw anstelle der weiterhin bestehenden Möglichkeiten des Zwangsgeldes und der Zwangshaft den Weg für die Zwangsvollstreckung nach den §§ 883, 886, 887 ZPO. Die Vollstreckung nach der ZPO ergeht durch Beschluss (§ 891 ZPO) und setzt kein Verschulden v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht zur Betreibung.

Rn 1 Die Vorschrift bringt in Abs 1 den aus der Selbstständigkeit der Prozessrechtsverhältnisse herzuleitenden Grundsatz zum Ausdruck, dass jeder Streitgenosse zur selbstständigen Betreibung des Prozesses berechtigt ist. Die Regelung gilt demgemäß sowohl für die einfache als auch die notwendige Streitgenossenschaft. Das Recht zur Betreibung umfasst alle auf die Fortentwicklu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Heilung.

Rn 14 Innerhalb laufender Fristen kann eine fehlende oder unwirksame Unterschrift jederzeit nachgeholt werden und dadurch Heilung des Fehlers erzeugen. Allerdings tritt nach der Rspr bei fristgebundenen Erklärungen keine Rückwirkung ein (BGHZ 75, 340, 349; BAG NJW 14, 247). Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lehnt die Rspr ab (BGH NJW 87, 957; großzügiger BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 43 Brüssel Ia-VO(1) Soll eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, so wird die gemäß Artikel 53 ausgestellte Bescheinigung dem Schuldner vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme zugestellt. Der Bescheinigung wird die Entscheidung beigefügt, sofern sie dem Schuldner noch nicht zugestellt wurde. (2) Hat der Schuldner seinen Wohnsitz in ei...mehr