Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Ausgangskontrolle bei Faxübermittlung.

Rn 44 Die bloße Angabe, vor Büroschluss werde kontrolliert, ob alle Fristen erledigt seien, erst dann werde die Frist gelöscht, genügt bei einer Telefaxübermittlung nicht (BGH NJW 04, 367, 369 [BGH 23.10.2003 - V ZB 28/03]). Bei einer Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zu einer Ausgangskontrolle dann, wenn er seine Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tenorierung.

Rn 23 Im Tenor ist Höhe und Grund des Betrages, für den Sicherheit zu leisten ist, genau anzugeben. Das ist wichtig für die Verwertung gem § 283a III. Deshalb muss auch bei einer Klage auf zukünftige Leistung gem § 259 der Betrag im Antrag für bereits fällige Ansprüche beziffert werden (Kinne GE 14, 1240, 1243). Möglicher Tenor: ›Der Beklagte wird im Wege der Sicherungsanord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnis zur Ameldung.

Rn 6 Die Anmeldung ist nach dem Wortlaut der Vorschrift für ›Verbraucher‹ möglich, also auch für Kleinunternehmer iSd § 1 II. Ob der Sitz oder Wohnsitz im In- oder Ausland liegt, ist irrelevant (Röthemeyer Rz 24). Rn 7 Auch eine Abtretung des Anspruchs steht dessen Anmeldung nicht im Wege. Problematisch ist dabei nur der Fall, dass der ursprünglich einem Verbraucher iSd § 1 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung und Rechtsmittel.

Rn 37 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss (§ 38), der mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden kann. Dem Gericht wird nicht die Befugnis eingeräumt, selbst einen anderen Mitarbeiter auszuwählen. Vielmehr kann dem Jugendamt bzw dem Vormundschaftsverein gem S 2 nur aufgegeben werden, eine andere Person auszuwählen, wenn einem Vorschlag des Betrof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfolgen.

Rn 27 Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe führt zu einem Verlust ihrer Wirkungen in vollem Umfang. Die Entscheidung wirkt auf den Zeitpunkt der Bewilligung zurück. Der Antragsteller kann auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden (Zö/Schultzky Rz 24). Auf Seiten des Rechtsanwalts führt die Aufhebung dazu, dass der Rechtsanwalt wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Ermittlung ausländischen Rechts.

Rn 74 Kommt ein deutsches Zivilgericht iRe Verfahrens mit Auslandsbezug zu dem Ergebnis, dass ausländisches materielles Recht auf den Rechtsstreit anzuwenden ist, so stellt sich die Frage, wie dieses ausländische Recht prozessual ordnungsgemäß ermittelt werden kann. Diese Frage ist in § 293 geregelt, der das ausländische Recht zum Beweisgegenstand erklärt, wenn und soweit di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspersonen sind darüber hinaus alle Personen, denen kraft Gesetzes bestimmte Beurkundungskom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 5 Es ist zu unterscheiden: Abs 1 gilt in Verfahren nach § 151 Nr 1–3, also in Verfahren, die die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder die Kindesherausgabe betreffen. Die Regelung gilt also nicht in den Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 4–8; § 167 VI enthält jedoch eine Sonderregelung für Kindschaftss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrollen und Beweisaufnahme.

Rn 5 Die Parteirollen sind nach der Verbindung anzupassen. Treten sich die Parteien in den Einzelverfahren wechselseitig als Kl und Bekl ggü, so ist eine der verbundenen Klagen als Widerklage fortzuführen. Dennoch ist eine Beweisaufnahme, die in nur einem der vor der Verbindung selbstständigen Verfahren durchgeführt wurde, nach der Verbindung für die Entscheidung des nunmehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks.

Rn 4 Im Gegensatz zu den anderen Tatbestandsvarianten des § 26 knüpft das Merkmal ›wegen Beschädigung eines Grundstücks‹ nicht an die klageweise geltend gemachte Anspruchsgrundlage, sondern an den klagebegründenden Lebenssachverhalt an. Der Sachverhalt ›Beschädigung eines Grundstücks‹ kann für den Grundstückseigentümer oder -besitzer bspw Ansprüche aus §§ 823 ff BGB, aus § 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hinterlegung.

Rn 7 Das Verfahren richtet sich nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder, nachdem die HintO mit Wirkung zum 1.12.10 aufgehoben wurde (BGBl I 2007, 2614; Rückheim, Rpfleger 10, 1). Die Überweisung an die Gerichtszahlstelle des Prozessgerichts steht der Hinterlegung nicht gleich (BGH NJW 02, 3259 [BGH 25.07.2002 - VII ZR 280/01]). Diese Art der Sicherheit anzuordnen, empfiehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsanspruch.

Rn 3 Eine einstweilige Anordnung setzt nach § 49 I grds voraus, dass sie nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist, dh ein Anordnungsanspruch besteht. Für eine einstweilige Gewaltschutzanordnung müssen also die Voraussetzungen für den Erlass einer Schutzanordnung nach den §§ 1, 2 GewSchG vorliegen. Insoweit wird erg auf die Kommentierung z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. 2Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62 f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein. Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 4) ist bei einer Klage gegen einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10). Es kann sich um autonomes nationales Recht handeln, aber auch um das EuGVÜ (bei Wohnsitz in Dänemark) oder das Lugano-Übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schuldbeitritt.

Rn 36 Im Falle des Schuldbeitritts entsteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Beitretenden. Die Erstreckung der Rechtskraft einer gegen den bisherigen Schuldner ergangenen Entscheidung ist nach § 425 II BGB ausgeschlossen (St/J/Althammer § 322 Rz 31). Die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB oder der Eintritt in das Geschäft eines Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewillkürte Prozessstandschaft.

Rn 38 Eine gewillkürte Prozessstandschaft – die Prozessführung im eigenen Namen über einen fremden schuld- oder sachenrechtlichen Anspruch – basiert auf einer von dem Rechtsträger dem Prozessstandschafter erteilten Ermächtigung (analog § 185 BGB) zur Prozessführung und bedarf als weiterer Voraussetzung eines berechtigten Eigeninteresses des Ermächtigten zur Prozessführung. Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 23 Ergeht ein Sachurteil, muss das Gericht anders als bei einem Prozessurteil ggü allen Streitgenossen einheitlich entscheiden (BGHZ 122, 211, 240 = NJW 93, 1976, 1983; BGH NJW 00, 291 f). Bei einer prozessrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft kann mangels eines Widerspruchs in der Sache die Klage gegen einen Streitgenossen als unzulässig und gegen den anderen als un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und Schlussurteil über die restliche Hauptsache nebst Kosten.

Rn 12 Ergeht zunächst ein Teilurteil über einen Teil der Verfahrensgegenstände und später ein Schlussurteil über die restlichen Verfahrensgegenstände mit Kostenentscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Schlussurteil kann jetzt – sofern in der Hauptsache die erforderliche Beschwer gegeben ist oder die Berufung zugelassen worden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Prozessualer Rahmen.

Rn 13 Der prozessuale Rahmen, in dem der Zinsanspruch zum Streit gestellt wird, hat auf die Anwendung von § 4 keinen Einfluss (BGH MDR 13, 136 [BGH 20.11.2012 - X ZR 108/10]: Zinsen werden mit der Berufung verlangt, die Hauptforderung steht aufgrund der Berufung des Gegners im Streit = Nebenforderung). Bei Rechtsmittel des Beklagten gegen die Verurteilung in der Hauptsache u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Säumnisverfahren.

Rn 9 Im Säumnisverfahren ist § 331 I 2 zu beachten. Daraus folgt, dass § 39 bei Säumnis des Bekl nicht anwendbar ist. Ein Versäumnisurteil gegen den Bekl kann daher nur ergehen, wenn das Gericht zuständig ist. Im Falle der Säumnis des Klägers (§ 330) ist § 39 dagegen anwendbar. Legt der Kläger allerdings wirksam Einspruch ein, kann im Hinblick auf § 342 die Zuständigkeitsrüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu erlassen. (2) Das Mahnverfahren findet nicht statt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren.

Rn 12 Das weitere Verfahren, das nach Zulassung der Revision greift, bestimmt sich nach den für die Revision geltenden Bestimmungen (§ 566 VIII). Über die zulässige Sprungrevision entscheidet das Revisionsgericht durch Urt, für dessen Inhalt die §§ 561 ff gelten. Analog § 563 II kann das Revisionsgericht nur an das erstinstanzliche, nicht jedoch an das für die Berufung zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschluss der Wirkungserstreckung (S 2).

Rn 5 Bei Änderung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann ein verurteilter Verwender gegen das im Verbandsklageverfahren ergangene Urt gem § 10 die Vollstreckungsgegenklage erheben. Daher soll in dieser Konstellation auch die Wirkungserstreckung entfallen. Problematisch ist aber, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Vollstreckungsgegenklage weder erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Patentrechte.

Rn 63 Das Recht auf das Patent, § 6 PatG, der Anspruch auf Erteilung des Patents, § 7 PatG, und das Recht aus dem Patent, § 9 PatG, sind nach § 15 I 2 PatG übertragbar und damit gem § 851 I pfändbar (BGH NJW 94, 3099, 3100). Dabei setzt sich das Pfändungspfandrecht an der durch die Anmeldung begründeten ›Anwartschaft‹ nach Erteilung des Patents an diesem fort (BGH NJW 94, 30...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentlichkeit.

Rn 7 Öffentlichkeit erfordert, dass grds jedermann freien Zutritt während der Versteigerung hat. Einschränkungen können aber durch entsprechende Anwendung von §§ 169 ff GVG gerechtfertigt sein, insb aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder aufgrund der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes (MüKoZPO/Gruber Rz 9; St/J/Würdinger Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5a). Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschränkter Pfändungsschutz bei hohem Einkommen.

Rn 56 Der früher in Abs 3 normierte beschränkte Pfändungsschutz bei hohem Einkommen ist durch das PKoFoG wegen des letztlich nur noch sehr geringen Anwendungsbereichs gestrichen worden (BTDrs 19/19850, 29). Das Vollstreckungsgericht darf nicht mehr die Vollstreckbarkeit über die nach § 850c pfändbaren Beträge hinaus unter Berücksichtigung der Gläubigerbelange nach freiem Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umfang der Anerkennung.

Rn 4 Der wichtigste Anerkennungsgegenstand ist die materielle Rechtskraft, auch soweit diese bei ausländischen Urteilen weiter gefasst ist (BGH FamRZ 08, 400). Nach dem Modell der Wirkungserstreckung müssten die objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft prima facie aus dem Recht des Urteilsstaats folgen. Der EuGH (C-456/11 – Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteivereinbarungen.

Rn 2 Die Parteien können jederzeit eine Vereinbarung sowohl über Art als auch Höhe der Sicherheitsleistung treffen. Diese Parteivereinbarung kann in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich erfolgen. Möglich ist bspw auch lediglich die Vereinbarung einer von § 108 abweichenden Stellung einer Bürgschaft. Parteivereinbarungen haben Vorrang vor der gerichtlichen Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 4 Materielle Rechtskraft iSv § 322 bedeutet Maßgeblichkeit der Entscheidung zwischen den Parteien. Stoßrichtung der materiellen Rechtskraft ist damit ein künftiges Verfahren über denselben Streitgegenstand, das durch die Rechtskraft verhindert werden soll. Die hL versteht die Rechtskraft als ne bis in idem und macht daher das Fehlen der materiellen Rechtskraft zu einer Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. (2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Worterteilung und -entzug.

Rn 3 Der Vorsitzende hat auf eine disziplinierte und sachliche Erörterung des Sach- und Streitstandes hinzuwirken. Auf Verlangen hat der Vorsitzende auch den Mitgliedern des Gerichts die Ausübung des Fragerechts zu gestatten, ohne dass ihm eine diesbezügliche Zweckmäßigkeitskontrolle zusteht. Im Hinblick auf das Recht zur Worterteilung und -entziehung aus Abs 2 kommt ihm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 16 Die Beschlagnahme und die rangwahrende Wirkung bleiben nur bestehen, wenn binnen der Monatsfrist die Forderung gepfändet wird, sonst entfällt die Arrestwirkung rückwirkend. Die Frist beginnt gem Abs 2 S 2 mit dem Tag der Zustellung an den Drittschuldner. Die Fristberechnung erfolgt nach § 222. Während der Frist muss die Pfändung bewirkt, also der Pfändungsbeschluss erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtliche Ermächtigung.

Rn 34 Veräußert der Kl die streitbefangene Sache oder tritt er die Klageforderung nach Rechtshängigkeit ab, verliert er zwar die Aktivlegitimation, ist aber gem § 265 berechtigt, in Prozessführungsbefugnis des Erwerbers bzw Zessionars den Rechtsstreit fortzusetzen. Zur Vermeidung einer Klageabweisung ist der Antrag auf Leistung an den nunmehr Berechtigten umzustellen (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abhängigkeit der Vollstreckung von einer Tatsache.

Rn 3 Die Vollstreckung aus dem Titel (oder auch der Titel selbst) ist, was ihren ggf durch Auslegung zu bestimmenden Inhalt anbelangt (BGH MDR 10, 1212 = WM 10, 1788, 1789), bedingt oder nicht kalendermäßig befristet. Die Regelung differenziert also nicht danach, ob die Wirksamkeit des Titels (Stuttg NJW 05, 909 [OLG Stuttgart 30.03.2004 - 8 W 108/04]), der prozessuale Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, mit der Einwilligung seines Partners ein Erwerbsgeschäft selbstständig führen. Für die Verbindlichkeiten, die iRd Betriebs des Erwerbsgeschäfts begründet werden, haften sowohl das Gesamtgut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). Im Kostenfestsetzungsverfahren keine Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn beide Gebühren von verschiedenen RA verdient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei Vergleichen, die vor Gütestellen der im § 794 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Art geschlossen sind, wird die Vollstreckungsklausel von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle desjenigen Amtsgerichts erteilt, in dessen Bezirk die Gütestelle ihren Sitz hat. (2) Über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das im Absatz 1 bezeichn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Auflassung, Auflassungsvormerkung.

Rn 54 Für Zustimmung zur Auflassung ist der volle Verkehrwert des Grundstücks maßgeblich (BGH JurBüro 21, 146; BeckRS 19, 30692); auch bei Klage gegen nur einen Miterben (Nürnbg MDR 12, 978); Grundpfandrechte und sonstige Grundstücksbelastungen sind nicht zu berückichtigen, es sei denn, sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Benutzung des Grundstücks und damit den Wert des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 39 S 1 vor, tritt die Zuständigkeitsfolge von Gesetzes wegen unabhängig vom Willen oder der Kenntnis der Parteien ein (vgl BayObLG NJW-RR 21, 1000 [BayObLG 09.06.2021 - 101 AR 46/21]; Zö/Schultzky Rz 11), auch wenn die Parteien eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben (BGHZ 134, 127, 136 f; Zö/Schultzky Rz 11; Musielak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde gem § 793 iVm § 11 RPflG ist zur Rüge von Verfahrensverstößen statthaft. Die sofortige Beschwerde ist zB statthaft, wenn der Rechtspfleger selbst über einen Widerspruch entschieden und ihn als unberechtigt für das weitere Verteilungsverfahren außer Acht gelassen hat (BGH NJW-RR 07, 782 [BGH 01.02.2007 - V ZB 80/06]). Ein Gläubiger, der keinen Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 92 Während die konkrete Behauptungslast unabhängig von der objektiven Beweislast ist, stimmen abstrakte Behauptungslast und objektive Beweislast hinsichtlich des Gegenstandes und des Umfangs überein (BGH NJW 89, 161, 162 [BGH 08.06.1988 - IVb ZR 51/87]). Dies gilt entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl BAG NJW 77, 695 [BAG 30.09.1976 - 2 AZR 402/75]) auch in den Fäll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 5 Die Aufhebung wird durch das Vollstreckungsorgan vorgenommen. Der GV hat dem Schuldner eine gepfändete Sache zurückzugeben; er hat weiter die Verstrickung zu lösen und die Pfandsiegel zu entfernen bzw den Schuldner zur Entfernung der Pfandzeichen zu ermächtigen. Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts sind durch Beschl aufzuheben; entspr Beschl sind sofort wirksam und müss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des § 30 bewusst breit angelegt und die darin geregelten Gerichtsstände, soweit deren Tatbestand reicht (vgl § 30 I: nur ›Güterbeförderungen‹ und § 30 II: nur Beförderung von ›Fahrgästen auf Schiffen‹), auf sämtliche Beförderungen bezogen, ohne dass eine vereinbarte Beförderung einer spezifischen Vertragsform oder einem Normenko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bloß teilweise angefochtenes Urteil.

Rn 5 Für unbedingt vollstreckbar erklärt werden kann das Urt nur, soweit es mit der Berufung nicht angegriffen ist (Kobl MDR 13, 873). Durch Berufungsanträge angefochten ist der Teil des erstinstanzlichen Urteils, der von den zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 537 aktuellen Anträgen des Berufungsführers bzw der Berufungsführer und von den Anträgen der Ansc...mehr