Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reallast.

Rn 59 Die Reallast ist nach der Begriffsbildung in § 1105 I 1 BGB die Belastung eines Grundstücks, durch die dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Sie kann gem § 1105 I BGB subjektiv-persönlich zugunsten einer bestimmten Person oder nach § 1105 II BGB subjektiv-dinglich zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 25 Der Rechtspfleger entscheidet durch begründeten Beschl; eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich. Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme aussprechen, wodurch eine bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahme zwar aufrechterhalten, die Vollstreckungsmaßnahme jedoch nicht weitergeführt wird. Es kann zukünftige Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Privilegierte Forderungen.

Rn 44 Der Kreis der privilegierten Forderungen ist danach zu bestimmen, welche Rechtsfolgen im materiellen Schadensrecht an die begangene unerlaubte Handlung geknüpft werden. Der Gläubiger muss seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten können (BGH ZInsO 11, 1608 Rz 7, 13, zu § 302 Nr 1 InsO). Mit dieser Festlegung kann eine einheitliche Reichw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 52 Gegen den Anordnungsbeschluss kann der Schuldner die sofortige Beschwerde einlegen (§§ 567 I Nr 1, 793). Das rechtliche Interesse des Schuldners liegt darin, dass die Aufhebung des Beschlusses Voraussetzung für die Rückzahlung eines Zwangsgeldes an den Schuldner ist (BayObLG 12.9.22 – 101 AR 82/22 = NJW-RR 22, 47 [BayObLG 22.04.2021 - 1 ZBR 74/20], Rz 29 ff). Die Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlung.

Rn 6 Richtet sich der Anspruch nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung von einer Schuld und damit auf Vornahme einer Handlung, kann nicht im Urkundenprozess geklagt werden. Ebenso unzulässig ist eine Klage auf Abnahme des Werkes, auch wenn sie mit der Forderung auf anschließende Zahlung des Werklohnes verbunden ist. Für eine Stufenklage, bei der es zunächst um Auskunft geht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weitere Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Da ein fruchtloser Pfändungsversuch vor der Vermögensauskunft nicht notwendig ist, wird es für den Gerichtsvollzieher von Vorteil sein, wenn er die Auskunft in den eigenen Geschäftsräumen abnimmt. Der Vorteil einer Abnahme in der Wohnung des Schuldners ist aber, dass dort die Geschäftspapiere vor Ort zur Hand sind und ein schnellerer Rückgriff auf die nötigen Unterlage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gebundene Entscheidung des Streitmittlers.

Rn 11 Die in Abs 1 formulierten Ablehnungsgründe räumen dem Streitmittler kein Ermessen ein. Er muss im Falle des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes das Verfahren zwingend beenden (›lehnt … ab, wenn‹). Das gilt auch, soweit nach Abs 2 Ablehnungsgründe durch eine Verfahrensordnung vorgesehen sind. Das dort geregelte Ermessen (›Die Verfahrensordnung kann vorsehen, …‹) betrifft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor Einreichun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag wird zurückgewiesen: 2Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. (2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde ist durch das ZPO-Reformgesetz eingeführt worden. Sie ersetzt die weitere Beschwerde alten Rechts, die nur unter engen Voraussetzungen in den beim Amtsgericht beginnenden Verfahren statthaft war. Der Rechtsschutz in Beschwerdesachen sollte durch Eröffnung des Zugangs zum BGH erweitert werden (BTDrs 14/4722, 68). Die Rechtsbeschwerde soll immer, aber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine analoge Anwendung des § 490 II.

Rn 12 Einstw Verfügungen im Patentrecht enthalten gelegentlich die Anordnung der Besichtigung eines möglicherweise ein Patent verletzenden Gegenstandes durch einen SV verbunden mit der Aufforderung zur Gutachtenerstattung. Der Zulässigkeit des Widerspruchs steht § 490 II 2 nicht entgegen; denn diese Besichtigungsverfügung verbunden mit der Forderung der gutachterlichen Äußer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anordnungsverfahren.

Rn 2 § 916 I ist wegen §§ 935, 940 nicht anwendbar. § 916 II gilt dagegen auch im einstweiligen Verfügungsverfahren. § 917 I ist nicht anwendbar, weil der Verfügungsgrund in den §§ 935, 940 im Einzelnen geregelt ist. § 917 II ist als Ergänzung der §§ 935, 940 anwendbar. § 918 gilt im Hinblick auf die speziellere Regelung des § 940 nicht. § 919 ist nicht anwendbar, weil §§ 93...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Kenntnis der Unrichtigkeit.

Rn 54 Weiterhin ist erforderlich, dass der Titelgläubiger positive Kenntnis von der Unrichtigkeit des Titels hat, da nur dann eine vorsätzliche Schädigung in Betracht kommt. Bloße Zweifel an der Richtigkeit genügen nicht. Es reicht jedoch aus, wenn die Kenntnis nachträglich während des Prozesses über den Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB vermittelt wird (BGHZ 101, 380, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Fall der Scheidung ist über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden. Dies gilt auch, soweit eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist. (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, werden die Folgesachen gegenstandslos. Dies gilt nicht für Folgesachen nach § 137 Abs. 3 sowie für Folgesachen, hinsichtlich derer ein Beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die von Amts wegen geändert werden kann, hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. (3) Sieht das Gericht von einer Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667 des Bürgerl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist. (2) Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nationaler ordre public.

Rn 61 Der Begriff der (deutschen) öffentlichen Ordnung aus § 1059 II 2b ist inhaltlich deckungsgleich mit dem Begriff der ›wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts‹ aus § 328 I 4. Dessen Kommentierung ist daher mit heranzuziehen. Rn 62 Ein Schiedsspruch ist mit dem nationalen ordre public unvereinbar, wenn er eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerlegung der Beweiswirkung (S 2).

Rn 9 Nach S 2 ist die Entkräftung der positiven und negativen Beweiswirkung nur durch das Sitzungsprotokoll möglich. Gemeint ist das Sitzungsprotokoll in der zum Urt führenden mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht; ein Hinweis auf Parallelprozesse oder einstweiliges Verfügungsverfahren genügte in keinem Fall. Ein Widerspruch zu Sitzungsprotokollen früherer Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückforderung.

Rn 47 Str ist, ob der Schuldner einen Rückforderungsanspruch gegen den Staat hat, wenn das Gericht den Vollstreckungstitel oder den Zwangsgeldbeschluss nach der Vollstreckung aufhebt. (Es besteht jedenfalls kein Rückforderungsanspruch, wenn der Zweck des Zwangsmittels erreicht oder nicht mehr erreichbar ist – hier fehlt es schon an einer Grundlage für die Aufhebung – Köln NZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Verfahrensvorschriften.

Rn 4 Die allgemeinen Verfahrensvorschriften sind durchweg auch im Urkundenprozess anwendbar. Wegen Unvereinbarkeit mit dem Zweck des Urkundenprozesses, dem Kl schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, gilt dies allerdings regelmäßig nicht für die Aussetzung des Verfahrens nach § 148, außer bei Aufrechnung mit einer Forderung, mit der auch in einem anderen Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstöße.

Rn 16 Eine Nichtbeachtung der Hinweispflicht stellt als solche keinen Rechtsmittel begründenden Verfahrensfehler dar. Auch ohne Hinweis kommt bei einem Verstoß gegen die Sachverständigenpflichten eine Kürzung oder Aberkennung der Vergütung in Betracht. Soweit ausnahmsweise das gerichtliche Fehlverhalten entspr § 254 BGB zugunsten des SV berücksichtigt wird (St/J/Berger § 407...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Passivprozess.

Rn 7 Die Prozessführungsbefugnis des Erben für Passivprozesse ist durch eine Testamentsvollstreckung nicht eingeschränkt (BGH NJW 88, 1390 [BGH 16.03.1988 - IVa ZR 163/87]). Nimmt ein Gläubiger den Erben in Anspruch, so wirkt ein Urt über den vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass nur zu Gunsten des Testamentsvollstreckers. Auf diese Weise werden widersprechende Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 2 Um die Rückgabe der Sicherheit zu erreichen, muss grds ein Attest über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils nach § 706 I beigebracht werden. Wird die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts mit Verkündung rechtskräftig (s § 705 Rz 2), genügt deren Vorlage. Die Rückgabe der Sicherheit kommt nur Betracht, wenn das Verfahren durch Urt abgeschloss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt des Beitritts.

Rn 15 Der Beitritt kann nach Abs 2 innerhalb des Zeitraums der Anhängigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung und darum auch noch nach einer Revisionseinlegung durch die Partei iRd Revisionsbegründung (BGH NJW 99, 2046 f [BGH 17.02.1999 - X ZR 8/96]) erklärt werden. Der Beitritt kann mit einem Rechtsmittel – auch einem Einspruch oder Widerspruch – verbunden werden, m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 2 In Abweichung vom Regelbeweismaß des Vollbeweises (§ 286 Rn 24) reicht bei der Glaubhaftmachung ein geringerer Grad an richterlicher Überzeugung aus. Glaubhaft gemacht ist eine behauptete Tatsache bereits dann, wenn ihr Vorliegen überwiegend wahrscheinlich ist (BVerfGE 38, 35, 39; BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558, 3559; BGH NJW-RR 11, 136, 137; BAG NJW 13, 1467, 1469)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel

Rn 7a Soweit eine Anordnung des Gerichts gegenüber einem Verfahrensbeteiligten vorliegt, ist diese Anordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit dem Einspruch anfechtbar. Der Vorsitzende muss zusammen mit der Anordnung auf die Möglichkeit des Einspruchs hinweisen. Wird vom Betroffenen fristgerecht Einspruch erhoben, so hebt der Vorsitzende die Anordnung für alle Beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde gem § 380 III und Aufhebung gem § 381 I 3.

Rn 13 Gegen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ist für den Zeugen der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde eröffnet (s.o. § 380 Rn 12). Erfolgt aber im soeben (Rn 12) dargestellten Sinne die Entschuldigung oder die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung der Entschuldigung nachträglich, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu dems...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 2Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 überträgt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück in ein elektronisches Dokument. (2) 1Als Nachweis der Zustellung dient die a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezeichnung und Glaubhaftmachung des Vorlegungsgrundes.

Rn 6 § 424 Nr 5 verlangt die Bezeichnung und die Glaubhaftmachung (§ 294) des Vorlegungsgrundes. Der Vorlegungsgrund kann sich gem § 422 aus einem materiell-rechtlichen Anspruch ergeben; möglich ist auch die prozessuale Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme auf die Urkunde (§ 423). Im letzteren Fall ist entgegen dem Wortlaut keine Glaubhaftmachung erforderlich, weil d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweiswirkungen und Instanzenzug.

Rn 6 Die Beweiswirkung des Urteilstatbestands erfasst nur das Vorbringen in der jeweiligen Instanz. Ein Tatbestand im Berufungsurteil hat daher keine Beweiskraft hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils (BGHZ 140, 335, 339); das gilt erst recht, wenn das Gericht von § 540 Gebrauch macht. Folgerichtig beweist der Tatbestand des Revisionsurteils nicht das Vorbringen in den u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Beantragt die zuständige Verwaltungsbehörde oder bei Verstoß gegen § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die dritte Person die Aufhebung der Ehe, ist der Antrag gegen beide Ehegatten zu richten. (2) Hat in den Fällen des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Ehegatte oder die dritte Person den Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ende der Aussetzung.

Rn 25 Ist ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens ausgesetzt, so endet die Aussetzung ipso iure mit der Erledigung dieses Verfahrens, ohne dass es einer Aufnahmeerklärung durch die Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses des Gerichts bedarf (BGHZ 106, 298; Zö/Greger Rz 8; Wieczorek/Schütze/Smid Rz 64; vgl Oldbg MDR 08, 763: wird gem § 251 für die Dauer ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftliche Beteiligung.

Rn 14 Auch bei den juristischen Personen kommt es nicht nur auf die Vermögensverhältnisse der Person an, sondern auch auf die der an ihr wirtschaftlich Beteiligten. Wirtschaftlich Beteiligte sind die Gesellschafter, beim Verein die Mitglieder, Vorstand, auch Gläubiger. Auch die Muttergesellschaft im Verhältnis zur Tochtergesellschaft, ebenso wie umgekehrt, wenn Beherrschung-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beendigung des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 40 Die Entscheidung erfolgt durch einen zu begründenden Beschluss (§ 38), der gem § 39 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist gem §§ 58 ff die Beschwerde zum OLG eröffnet. Die Einlegung der Beschwerde hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung, die grds mit Bekanntgabe der Entscheidung an die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des Nebeninterveni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 23 ist im Zusammenhang mit § 24 zu lesen und stellt ähnlich wie § 253 ZPO die zentrale Norm für die Verfahrenseinleitung dar. Ein Antrag nach § 23 ist erforderlich für die echten Antragsverfahren nach dem FamFG (§§ 171, 203, 223, 363, 373, 403, 405, 417, 434) sowie nach materiellrechtlichen Vorschriften (P/H/Ahn-Roth Rz 4, 5) ferner für die privatrechtlichen Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Beweisaufnahme durch Videokonferenz.

Rn 5 In der bisherigen Fassung des § 128a II ist auch die Möglichkeit vorgesehen, eine Beweisaufnahme durch Videokonferenz durchzuführen. Diese Regelung wird der Gesetzgeber in § 128a streichen und in das Beweisrecht verschieben. Im Einzelnen gelten die §§ 284 II, III, 377 II Nr 4, 5, 411 III. Danach ist eine Beweisaufnahme nach den Regeln des § 128a zulässig, soweit es sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (§§ 540 II, 313b).

Rn 27 Besondere formelle Vorschriften gelten für Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile. Gemeinsam ist diesen Urteilsformen, dass sie keiner tatsächlichen Feststellungen und keiner rechtlichen Begründungen bedürfen. Anstelle dessen sind sie im Urteilseingang (Überschrift) als solche zu bezeichnen. Das Urt kann auf die Klageschrift gesetzt und auch so ausgefertigt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe (Nr 2).

Rn 24 Erfasst wird die bestehende, geschiedene, aber auch aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehe des Richters mit einer nach Nr 1 ausgeschlossenen Person (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 9; Zö/Vollkommer § 41 Rz 8). Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Ehegatten. Verlöbnis oder eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft führen nicht zum Ausschluss. Ebf kein Ausschlussg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Teilunzuständigkeit.

Rn 19 Ist das angegangene Gericht nur für einen mehrerer Klagegründe zuständig, ist die Teilverweisung wegen der übrigen Klagegründe an das zuständige Gericht ausgeschlossen und die Klage insoweit als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 71, 564 [BGH 08.12.1970 - VI ZR 174/68]; NJW 90, 899 [BGH 05.10.1989 - IX ZR 265/88]). Rn 20 Ausn: Teilverweisung zulässig bei Klagenhäufung (§ 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschränkte Erbenhaftung.

Rn 16 Beantragt der Kl, den Erben uneingeschränkt zu verurteilen und wendet dieser die beschränkte Erbenhaftung ein, so dass er nur unter dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung verurteilt wird, ist der Kl insoweit unterlegen. Hier kommt es darauf an, ob nur über die beschränkte Erbenhaftung gestritten wird oder auch über die Forderung. Haben die Parteien nur über die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht mögliche Abänderungen.

Rn 14 Ist der Klage unter Abweisung iÜ tw stattgegeben worden, darf auf die Berufung des Klägers keine weitergehende Abweisung, auf die Berufung des Beklagten keine weitergehende Klagestattgabe erfolgen (RGZ 161, 171). Bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung kann auf eine Berufung des Beklagten hin nicht der Vorbehalt entfallen, auf Berufung des Klägers hin die Klage nicht völlig ...mehr