Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärungen, deren Feststellung vorgeschrieben ist (Nr 3).

Rn 14 Hierunter fallen die Zeugnisverweigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter nach § 389 I, die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 134 FamFG). Im amtsgerichtlichen Verfahren korreliert die Vorschrift mit § 510a, der es dem Gericht ermöglicht, alle Erklärungen im Protokoll festzustellen, deren Protokollierung das Gericht für erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandtschaft, Schwägerschaft (Nr 3).

Rn 26 Die Feststellung dieser Beziehungen bemisst sich gem Art 51 EGBGB nach §§ 1589 f, 1591 ff, 1754 ff BGB. Umfasst werden daher auch die gem § 1594 BGB anerkannte oder gem § 1600d BGB gerichtlich festgestellte Vaterschaft (§ 1592 Nr 2, 3 BGB) oder die durch Adoption (Art 22 EGBGB iVm §§ 1741, 1754 BGB) begründete Verwandtschaft (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 10; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die materiell-rechtlichen Theorien.

Rn 16 Der Gesetzgeber der CPO von 1877 war der Auffassung, der prozessuale Streitgegenstand sei identisch mit dem materiell-rechtlichen Anspruch. Diese Auffassung erklärt sich aus dem noch im 19. Jh bestehenden Missverständnis, die Begriffe des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozessrechts seien identisch. Heute wird eine solche Auffassung von niemandem mehr vertreten. Es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Eine andere Verwertung kann der GV nicht vAw, sondern nur auf Antrag vornehmen. Der GV soll jedoch die Parteien auf die Möglichkeit der anderweitigen Verwertung hinweisen, wenn er von der öffentlichen Versteigerung keinen angemessenen Erlös erwartet (§ 91 I 3 GVGA) oder diese aus sonstigen Gründen unzweckmäßig erscheint. Der Antrag, der die gewünschte Verwertungsart bez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verweis auf die ZPO.

Rn 1 Die Gewährung, die Änderung u der Entzug v VKH sowie Rechtsmittel im VKH-Verfahren richten sich in fG-Familiensachen im Wesentlichen nach den Vorschriften der ZPO zur PKH. Auf diese verweist § 76, soweit sich aus §§ 77 f nichts Abweichendes ergibt. In Ehe- u Familienstreitsachen folgt die Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO zur PKH aus § 113 I 2. Im Scheidungsverbund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anfechtbarkeit.

Rn 62 Die vor Abschluss der Instanz erfolgte Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft wegen fehlender Erforderlichkeit sowie die Entlassung und Auswechslung des Verfahrensbeistands sind auch für diesen nicht selbständig anfechtbar, vgl Abs 5; vielmehr kann diese Entscheidung nur zugleich mit der Anfechtung der das Verfahren abschließenden Entscheidung angegriffen werden (ThoPu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach Absatz 1 nicht gegeben, ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgebend. (3) Für Verfahren nach § 186 Nr. 4 ist das Gericht ausschließlich z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 19a schafft iSd Konzentration massebezogener Passivprozesse einen allg Gerichtsstand am Sitz des Insolvenzgerichts (MüKoZPO/Patzina Rz 1). Damit wird dem Gedanken des Sachzusammenhangs mit dem Insolvenzverfahren Rechnung getragen (BGH NJW 09, 2215, 2217 [BGH 19.05.2009 - IX ZR 39/06]; BSG 8.8.01 – B 7 SF 8/01 S; Zö/Schultzky Rz 2; St/J/Roth Rz 1; Musielak/Voit/Heinric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel, Kosten.

Rn 6 Umstr ist, ob gg die Fristsetzung oder die Ablehnung eines Antrages auf Fristsetzung gem § 52 II 1 ein Rechtsmittel statthaft ist. Bejahend: Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571; verneinend: Frankf FamRZ 18, 519; Brandbg FamRZ 17, 1248; Dresden FamRZ 16, 2141. Ebenso umstr ist, ob die Aufhebungsentscheidung nach II 3 oder deren Ablehnung anfechtbar ist. Bejahend:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ehewohnung steht unter dem besonderen Schutz des Art 6 Abs 1 GG. Deshalb entfalten die Vorschriften der §§ 200 ff Sperrwirkung. Durch § 205 soll dem Wohl des Kindes Rechenschaft getragen werden, das, würde Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB begehrt werden können, nicht hinreichend geschützt wäre (BGH Beschl v 28.9.16 – XII ZB 487/15, openJur 18, 270 = BGHZ 212, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Art 2 RpflVereinfG hat zur Neufassung dieser Vorschrift (ab 1.1.92) geführt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Bestimmungen für die Fachgerichtsbarkeiten angepasst. Die Großen Senate in Zivil- und Strafsachen dienen der Einheitlichkeit der Rspr, der Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung sowie der Rechtsfortbildung. Gemeinsam bilden sie die Vereinigten Großen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Internationale Zuständigkeit.

Rn 15 Die internationale Zuständigkeit ist auch im Berufungsverfahren vAw zu prüfen (BGH NJW 87, 3081 [BGH 13.07.1987 - II ZR 188/86]). Da § 281 die Verweisung auf inländische Gerichte (Köln NJW 88, 2182) beschränkt, scheidet eine Verweisung an ein ausl Gericht auch bei Anwendung des EuGVVO aus (Ddorf WM 00, 2192). Fehlt es an der internationalen Zuständigkeit, darf ein VU g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formwirksames Zustandekommen.

Rn 10 Ein gerichtlicher Vergleich kann formwirksam auf verschiedene Weise abgeschlossen werden: Im Regelfall wird der Vergleichstext unmittelbar im Protokoll aufgenommen. In diesem Fall muss der Vergleichstext vorgelesen oder – sofern ein tontechnisches Verfahren angewandt wird – abgespielt und genehmigt werden (§ 162 I). Das laute Diktieren ersetzt das Abspielen nicht (Zwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 13 Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil entschieden werden (§ 280). Bei Unzulässigkeit ergeht ein Endurteil (§ 300) als Prozessurteil. Das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen, der Sachurteilsvoraussetzungen und der besonderen Prozessvoraussetzungen ist vAw zu prüfen. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die verzichtbaren Rügen. Maßgeblicher Zeitpunkt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt eine gesetzliche Geschäftsverteilungsregelung für die in § 23a II Nr 1 GVG genannten Verfahren dar; die Betreuungsgerichte ersetzen die zum 1.9.09 aufgelösten Vormundschaftsgerichte, soweit deren Zuständigkeiten nicht auf die Familiengerichte übergegangen sind. Für die Einrichtung der Betreuungsgerichte gilt das für die Familiengerichte Gesagte ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kindergeld etc (Abs 2 Nr 3).

Rn 73 Wegen ihrer Zweckbestimmung geschützt sind schließlich auch das Kindergeld und andere Leistungen für Kinder. Gemeint sind damit nur staatliche Transferleistungen iSd § 48 I 2 SGB I, wie der Kinderzuschuss in der Rentenversicherung, § 270 SGB VI, der Kinderzuschuss für Schwerstverletzte, § 217 III SGB VII, oder der Kinderzuschlag im Recht der sozialen Entschädigung, § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anfangswahrscheinlichkeit.

Rn 4 Zum einen dürfen sich die streitigen Parteibehauptungen nicht völlig beweislos gegenüberstehen. Vielmehr muss sich die ›gewisse Wahrscheinlichkeit‹ – in der Beweislehre auch ›Anfangswahrscheinlichkeit‹, ›Anfangsbeweis‹ oder ›Anbeweis‹ genannt (Bender/Nack/Treuer Rz 417 ff) – aus dem Ergebnis der Verhandlung oder einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme (hM, vgl BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1 Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensablauf.

Rn 29 Gegner der Erinnerung des Schuldners ist regelmäßig der Gläubiger; ohne dessen Anhörung darf nicht zu seinem Nachteil entschieden werden. Gleiches gilt, wenn ein Dritter die Erinnerung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme einlegt. Bei der Erinnerung des Gläubigers, insb auch derjenigen des § 766 II, ist Erinnerungsgegner der Schuldner; es bedarf auch dessen Anhörung, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 6 Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG verweist § 52 I VersAusglG auf § 226. Nach § 52 II VersAusglG hat der Versorgungsträger (außer in den Fällen des § 51 III VersAusglG) den Ehezeitanteil auch als Rentenbetrag anzugeben, sofern dieser nicht ohnehin die für das jeweilige Versorgungssystem maßgebliche Bezugsgröße (§ 5 I VersAusglG) darstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besitz.

Rn 5 Vom Gericht angeordnet werden kann die Vorlage einer Urkunde, die sich im Besitz der Person befindet, ggü der die Anordnung ergeht. Mit dem Begriff des Besitzes sind die §§ 854, 855, 868 BGB in Bezug genommen. Gemeint ist also sowohl der unmittelbare wie der mittelbare Besitz. Dagegen kann sich eine Anordnung nicht an den Besitzdiener richten (§ 855 BGB). Der Erbenbesit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Referendarausbildung.

Rn 16 Nicht zuständig ist das Präsidium ferner für die Zuweisung von Rechtsreferendaren zur Ausbildung. Diese Zuweisung ist Gerichtsverwaltung, wenn sie gerichtsintern erfolgt, anderenfalls Justizverwaltung (BGH NJW 91, 423, 424 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 3/90]); die Ausbildung des zugewiesenen Referendars ist für den ausbildenden Richter nicht Rechtsprechungstätigkeit, sonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 12 Die Pfändungsverbote des § 811 sind vom GV vAw zu beachten (BGHZ 137, 193, 197). Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind (§ 72 I 2 GVGA). Verstöße gegen § 811 machen die Pfändung nicht nichtig, aber anfechtbar (MüKoZPO/Gruber Rz 22; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 13; St/J/Würdinger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Schuldnerschutzvorschrift macht Vorgaben zum rechtlichen Gehör vor Vollstreckungsmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Sicherungsmaßnahmen (Abs 3). Abs 1 stellt sicher, dass der Schuldner die zu vollstreckende Entscheidung sowie die Bescheinigung nach Art 53 erhält. Dadurch wird insbesondere die prozessuale Möglichkeit eines Vollstreckungsversagungsverfahrens (Art 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Nach der zwingenden Vorschrift des § 1042 I 2 ist den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren. Die Regelungen in Abs 2 und Abs 3 konkretisieren dies für die mündliche Verhandlung und für alle schriftlichen Verfahrensteile. Sie regeln insoweit eine Selbstverständlichkeit. Die umfassende Information der Parteien unterliegt nicht der Parteidisposition. Über die Information ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Förderung gütlicher Einigung der Vollstreckungsparteien ist eines der maßgeblichen Anliegen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung (s § 802a Rn 1; Becker-Eberhard FS Schilken, 603 ff; ders DGVZ 16, 163 ff). Sie ist als Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers nach § 802a II 1 Nr 1 ausgestaltet und findet sogar dann statt, wenn der Gläubiger sie im Vollstreckungsauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 5 § 348a III normiert – inhaltsgleich zu § 348 III – den Grundsatz, dass sowohl die Übertragungsentscheidung (Abs 1) als auch die Rückübernahmeentscheidung (Abs 2) weder isoliert noch iRe anderen Rechtsmittels angefochten werden kann. Eine Ausnahme gilt auch für die Übertragungs- und Übernahmeentscheidungen nach § 348a I und II, wenn aufgrund der Schwere des Verfahrensfeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 9 Der stattgebende Beschl wird sofort wirksam. Der erfolgreich abgelehnte Richter steht dem ausgeschlossenen gleich (allgM), obwohl das Gesetz diese Anordnung nicht trifft. An die Stelle des verhinderten Richters tritt sein geschäftsplanmäßiger Vertreter, der die Sache im Dezernat des Abgelehnten zu bearbeiten hat (s § 41 Rn 14). Der zurückweisende Beschl wird erst wirksa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einsichtnahme im Internet (§ 882h I 2) als Beschränkung des Auskunftsrechts des Art 15 DSGVO.

Rn 3 § 882i I betrifft das Zusammenspiel mit dem Auskunftsrecht des Art 15 DSGVO . Danach hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf eine Reihe von Informationen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 17 Unterbleibt nach Beendigung der Beweiserhebung die Fristsetzung, weil der ASt erklärt hat, er verzichte auf die Erhebung der Klage, ist in analoger Anwendung des Abs 2 auszusprechen, dass der ASt die Auslagen des Ag trägt (Köln VersR 96, 1522; AG Dortmund 2.7.14 – 406 H 64/11; LG Berlin 24.3.14 – 7 OH 1/13; LG Wuppertal 23.12.14 – 7 OH 9/13); einer vorherigen Fristsetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 § 557 legt die Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils fest. Abs 1 regelt die Anfallwirkung iRd Anträge (vergleichbar § 528). Abs 3 bestimmt die inhaltlichen Grenzen der revisionsrechtlichen Nachprüfung, wobei § 557 III 2 eine Entsprechung zu § 529 II darstellt. Abs 2 legt entsprechend der für das Berufungsverfahren geltenden Bestimmung des § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen für die Anordnung von unmittelbarem Zwang.

Rn 2 Die Anwendung von unmittelbarem Zwang, dh die Durchsetzung des Titels mithilfe physischer Gewalt, ist als einschneidendste Vollstreckungsmaßnahme nur als Ultima Ratio zulässig. § 90 I stellt daher zusätzliche Voraussetzungen auf, die die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicherstellen sollen. Es genügt allerdings, wenn die Voraussetzungen einer der Nr des Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtssiegel.

Rn 2 Unterschriften sind ›bei maschineller Bearbeitung‹ des Mahnverfahrens entbehrlich und als unnötige Verzögerung tunlichst zu vermeiden (Rn 1). Alle Mahngerichte bearbeiten das Mahnverfahren maschinell. MB, VB, Verfügungen (auch Monierungs- und andere Schreiben), Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln werden grds maschinell ausgedruckt, samt Gerichtssiegel, das wie ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 3 Eines Antrags bedarf es nicht; entspr Anordnungen können vAw getroffen werden (Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 1). Die Anordnungen nach § 770 können nicht isoliert angefochten werden, sondern nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung, deren Bestandteil sie sind (BGHZ 58, 207, 214). Wenn im Urt 1. Instanz eine beantragte Anordnung verweigert wird oder die bisherige in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 68 Eine zweite Stufe des Pfändungsschutzes bildet der vom Schuldner zu beantragende Aufstockungsbetrag (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Häufig benötigt der Schuldner einen erhöhten Freibetrag wegen Unterhaltspflichten oder er erhält Leistungen mit einer besonderen Zweckbindung. In diesen Fällen ist der auf den Grundfreibetrag beschränkte Pfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt – als Korrektiv zu den restriktiven Bestimmungen der Parteivernehmung auf Antrag (§§ 445–447) – die Parteivernehmung vAw, also ohne Rücksicht auf einen Beweisantrag und die Beweislast. Sie enthält für die Beweisführung eine Ausnahme vom Beibringungsgrundsatz und dient dazu, dem Gericht ein Mittel zur Vervollständigung der Grundlagen für die richter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellungszeitpunkt

Rz. 125 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Besteuerung ist der Wert zu einem bestimmten Besteuerungszeitpunkt (vgl. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Sowohl die Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch die Grunderwerbsteuer sind stichtagsbezogene Steuern. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlage hat folglich auf einen bestimmten Feststellungszeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Veräußerung auf Grund eines Pfandrechts ist nicht nur die Versteigerung nach § 814, sondern jede Verwertung des Pfandobjekts (also auch nach § 817a III 2, §§ 821–823, 825, 844, 857 IV, V; Weber DGVZ 18, 149, 154 mN). Nicht anwendbar ist § 806 dagegen bei einem Selbsthilfeverkauf unter Zuhilfenahme des GV gem §§ 383, 385 BGB, § 373 II HGB; dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer, Beginn und Berechnung.

Rn 4 Die zweimonatige Frist zur Begründung der Berufung ist mangels gesetzlicher Bezeichnung (vgl § 224 I S 2) keine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (dazu § 517 Rn 5 ff), welches angefochten werden soll, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. Damit knüpft der Fristbeginn an dasselbe Ereignis an wie die Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Restitutionskläger war schuldlos außerstande, den Restitutionsgrund im früheren Verfahren geltend zu machen, wenn er ihn seinerzeit nicht kannte oder hätte kennen müssen, oder, wenn er zwar bekannt oder erkennbar war, ein Geltendmachen aber keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Sind etwa Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist schon abgelaufen, als der Restitutionsgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. (2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Weitere praktische Hinweise.

Rn 14 Die möglichen Anträge nach § 802a sollen dem Gläubiger schon am Anfang der Vollstreckung den besten Weg zur Befriedigung aufzeigen und eröffnen. Durch geschickte Kombination und Reihung der Maßnahmen kann sich der Gläubiger fruchtlose Pfändungen ersparen, wovon auch der Schuldner profitiert. Trotz der erhöhten Kosten (u Rn 15) kann sich auch ein durch den Gerichtsvollz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regelung des § 348a knüpft an § 348 an und regelt die Übertragung eines Rechtsstreits von einer originär zuständigen Kammer auf den Einzelrichter (Abs 1) wie auch die Rückübertragung vom obligatorischen Einzelrichter auf die Kammer (Abs 2).. Mit dieser Regelung soll die grds Zuständigkeit des Einzelrichters verwirklicht und sichergestellt werden, dass die Kammer nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 2 Entgegen der früheren Regelung führt nicht mehr jedes Vollstreckungsgericht ein eigenes, sondern landesweit ein zentrales Vollstreckungsgericht (BaWü: AG Karlsruhe; Bay: AG Hof; Berlin: AG Mitte; Bbg: AG Nauen; Bremen: AG Bremerhaven; HH: AG Hamburg; Hessen: AG Hünfeld; MV: AG Neubrandenburg; NDS: AG Goslar; NRW: AG Hagen; RPf: AG Kaiserslautern; Saarland: AG Saarbrücke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht, ebenso wie §§ 717 II, III, 302 IV 3, 600 II, 641g und 1065 II 2, auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGHZ 168, 352, 366 Rz 40 = NJW 06, 2767; BGH DB 12, 2396 Rz 8; BGH MDR 14, 1354 Rz 20; GRUR 16, 406 Rz 36 – Piadina-Rückruf; GRUR 16, 720 [BGH 19.11.20...mehr