Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. 2Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. (2) 1Das Gericht kann auf Antrag gestatten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Löschung wegen Fristablaufs (Abs 1).

Rn 2 Nach Ansicht des Gesetzgebers entfällt das Warnbedürfnis des Rechtsverkehrs grds nach dem Ablauf einer dreijährigen Frist. Dies überzeugt, da es naheliegt, dass sich innerhalb dieses Zeitraums die finanzielle Situation des Schuldners verändert hat (Köln 11.5.21 – 9 U 145/20 = r+s 21, 511, Rz 27). Seit dem 1.7.14 gilt diese Frist auch für Insolvenzsachen gem § 882b I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragshäufung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 5 Die unterschiedlichen Verfahrensordnungen in Familiensachen schränken die Zulässigkeit v Antragshäufung, Widerantrag u Aufrechnung ein. Eine zulässige Antragshäufung nach § 113 I iVm § 260 ZPO setzt ua die Gleichheit der Verfahrensart voraus (Kobl FamRZ 20, 239; Zö/Greger § 260 ZPO Rz 3). Dies ist bei einer Familienstreitsache (ZPO) einerseits u einer fG-Familiensache (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unberechtigtes Fortsetzungsverlangen aufgrund berechtigter Interessen des Klägers.

Rn 5 Das Fortsetzungsverlangen des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB darf im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Fortsetzungsanspruch ganz oder tw verneint haben. Die Ablehnung des Fortsetzungsverlangens muss darüber hinaus aufgrund berechtigter Interessen des Klägers verneint worden sein. Wird das Fortsetzungsverlangen abgelehnt, weil es au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortgesetzte Gütergemeinschaft nach § 1489 BGB.

Rn 2 Nach § 1489 BGB haftet der überlebende Ehegatte persönlich bei fortgesetzter Gütergemeinschaft; er hat allerdings die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1489 II BGB die Haftung wie ein Erbe zu beschränken. § 1489 II BGB verweist ausdrücklich auf die entspr Anwendung der für die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten geltenden Vorschriften und bestimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verbot überlanger Verfahrensdauer.

Rn 43 Auch das allgemein anerkannte Verbot überlanger Verfahrensdauer hat das BVerfG aus dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt (BVerfG NJW 00, 797; 01, 214; 01, 961; 01, 2707; 08, 503; 13, 3630; 15, 3779). Diese Herleitung beruht sicherlich auch darauf, dass die EMRK in Deutschland nur im Range eines formellen Gesetzes gilt. Denn es ist anerkannt, dass Art 6 I EMRK einen genere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Notvertretung.

Rn 1 Für den Sonderfall, dass vorübergehend (BGH NJW 95, 2337) die Vertretung innerhalb des Gerichts (vgl § 21e, § 60 Rn 4) nicht mehr von den Richterinnen und Richtern am Gericht wahrgenommen werden kann, eröffnet Abs 1 die Möglichkeit einer Notvertretung. Die personellen Ressourcen sind allerdings durch sinnvolle Planung, insb durch Abstimmung der Termine zwischen den Spru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anderweitige Anordnung.

Rn 3 Auf Antrag eines beteiligten Gläubigers oder Schuldners kann das Vollstreckungsgericht (§ 764 II, § 20 I Nr 17 RPflG) eine abweichende Zuständigkeit bestimmen (Abs 1 S 1 Hs 2). Die Anordnung trifft das zur Zeit der Erstpfändung zuständige Vollstreckungsgericht (St/J/Würdinger Rz 2; Zö/Seibel Rz 3). Die Übertragung kann auf den GV, der die nachfolgende Pfändung vorgenomm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Sachzusammenhang (Konnexität).

Rn 14 § 33 I setzt einen Sachzusammenhang zwischen Klage und Widerklage voraus. Der BGH versteht diesen Zusammenhang im Gegensatz zur Lit als besondere Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer Widerklage (s dazu näher Rn 1, 34). Nach der Rspr des BGH liegt ein Sachzusammenhang iSd § 33 I vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung der Kostenentscheidung.

Rn 3 Eine vergessene Kostenentscheidung ist gem § 43 auf fristgebundenen (zwei Wochen) Antrag durch Beschlussergänzung nachzuholen. Eine Ergänzung ist nicht zulässig, wenn das Gericht bewusst keine Kostenentscheidung getroffen hat, auch falls dies rechtlich fehlerhaft war. § 43 ermächtigt das Gericht nicht, seine Entscheidung, an die es m Erlass (§ 38 III 3) gebunden ist, na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 3 Der Beistand darf in den mündlichen Verhandlungen alle Prozesshandlungen vornehmen, die die Partei vornehmen darf, sein Vortrag gilt als Vortrag der Partei, wenn diese nicht sofort widerruft oder ihn berichtigt (Abs 2). Das Widerrufsrecht der Partei gilt auch für Prozesshandlungen, bspw für ein Anerkenntnis, und geht damit weiter als § 85 I 2 (Zö/Althammer § 90 Rz 5; An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Vorbereitung des Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats den Beigeladenen die Ergänzung des Schriftsatzes des Musterklägers aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. (2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Unternehmer kann Einwendungen, die den vom Verbraucher im Verbandsklageverfahren geltend gemachten Anspruch selbst betreffen, im Wege der Klage geltend machen, soweit er die Gründe, auf denen sie beruhen, vor dem Prozessgericht des Abhilfeverfahrens oder im Widerspruchsverfahren nach § 28 nicht hätte geltend machen können. (2) Der Herausgabeanspruch des Unternehmers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anderweitige Regelung.

Rn 3 Gem I 1, 2. Var, S 2 tritt eine nicht befristete EA ebenso wie eine solche, deren Befristung noch nicht abgelaufen ist, m Wirksamwerden (fG-Familiensache; §§ 40 f) einer anderweitigen Regelung bzw im Falle einer anderweitigen Regelung durch eine Endentscheidung in Familienstreitsachen (§ 112) m deren Rechtskraft, soweit die Wirksamkeit nicht dieser nachfolgt, außer Kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung durch Telekopie.

Rn 9 Definition in § 130 Nr 6. Anstelle der Übersendung als Papierdokument kann das zuzustellende Schriftstück auch mittels Telekopie (Fax) zugestellt werden. Der einleitende Hinweis gem § 175 II 2 (›soll‹) drückt den Zustellungswillen aus und dient dazu, dem Zustellungsadressaten bzw seinen Mitarbeitern die Bedeutung des Schriftstücks leichter erkennbar zu machen. Die Überm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einschränkungen des Parteiwillens (Abs 4).

Rn 9 Unabhängig von der Rechtswahl durch die Parteien und insb auch im Falle der Wahl einer Billigkeitsentscheidung durch die Parteien stellt Abs 4 klar, dass das Schiedsgericht von der Beachtung zu Grunde liegender vertraglicher Abmachungen und der Maßgeblichkeit von Handelsbräuchen nicht entbunden werden kann. Darüber hinaus ist es an sich eine Selbstverständlichkeit, dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form und Frist.

Rn 8 Nach Abs 3 sind für die Einlegung der Rechtsbeschwerde die Regelungen des § 71 FamFG anwendbar. Die Rechtsbeschwerde muss demnach innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichung einer unterschriebenen Beschwerdeschrift beim BGH erhoben werden. Sie muss den angegriffenen Beschl bezeichnen und die Erklärung beinhalten, dass gegen di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 33 Gegen die ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach den § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Gegen den erlassenen Pfändungsbeschluss können Schuldner und Drittschuldner sofortige Beschwerde einlegen, § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff, bzw bei einer richterlichen Entscheidung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweislastsonderregeln.

Rn 65 Außer durch den Wortlaut und den Satzbau einer Norm kann der Gesetzgeber Abweichungen von der Grundregel auch durch ausdrückliche gesetzliche Beweislastnormen regeln. Solche Anordnungen finden sich vielfach im BGB (etwa §§ 179, 280 I 2, 327b VI, 345, 363, 543 IV 2, 619a, 630h, 2336 III), aber auch in anderen Gesetzen (§ 22 AGG, § 1 IV ProdHaftG, § 6 UmweltHG). Die Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Minderung.

Rn 49 Ausgangswert ist der str Geldbetrag. Die Beschwer bei Mietminderung und die Klage auf deren Feststellung war bis zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 gem § 48 I 1 GKG grds mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag anzusetzen (BGH NZM 04, 295; 05, 519 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 248/04]; 944; 16, 890; WuM 20, 300). Für die Feststellungsklage wurde davon abweichend schon seinerzeit ana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urteilsberichtigung.

Rn 13 Wird das erstinstanzliche Urt nach der Zustellung oder später als fünf Monate nach der Verkündung wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 319) berichtigt, berührt das grds nicht den Beginn der Berufungsfrist (BGH NJW-RR 04, 712, 713 [BGH 12.02.2004 - V ZR 125/03]). Eine Ausnahme hiervon besteht in den Fällen, in denen das erstinstanzliche Urt als Grundlage für das weitere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anscheinsbeweis.

Rn 13 Eine Sonderform der Beweiswürdigung stellt der Anscheinsbeweis dar. Bei diesem handelt es sich um die Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung durch den Richter iRd freien Beweiswürdigung auf das konkrete Geschehen. Die Voraussetzung des Anscheinsbeweises ist ein typischer Geschehensablauf, also ein sich aus der Lebenserfahrung bestätigender gleichförmiger Vorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Effektive Kooperation von Gericht und SV.

Rn 1 Die effektive Kooperation von Gericht und SV bei klarer Aufgabenabgrenzung ist von großer praktischer und auch rechtsstaatlicher Bedeutung. Auf der einen Seite bleibt das Gericht Herr des Verfahrens, der SV ist weisungsgebundener Gehilfe (Zö/Greger § 404a Rz 1; s aber auch MüKoZPO/Zimmermann § 404a Rz 1), auf der anderen Seite darf die Eigenverantwortung und wissenschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Landesgesetze.

Rn 7 Für eine Reihe von Verfahren vor dem AG räumt § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, eine obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung vor von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen vorzuschreiben. Deren Durchführung vor Klageerhebung ist dann eine zwingende, vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung. Dies betrifft etwa Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 562 regelt zusammen mit § 563, wie das Revisionsgericht im Falle einer begründeten Revision zu entscheiden hat. Beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einer Verletzung des Rechts (§§ 545, 546) und stellt sie sich nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 561), muss sie aufgehoben werden, um Raum für eine neue Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 563 I, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 786a III.

Rn 7 Diese Vorschrift regelt den Fall der Verurteilung durch ein ausl Gericht unter dem Vorbehalt, dass der Bekl das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach dem Straßburger Übereinkommen errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. In d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 51 Gemäß § 767 III hat der Schuldner sämtliche Einwendungen gegen den durch das Urt festgestellten Anspruch, die er zur Zeit der Klageerhebung geltend zu machen imstande war, in der Vollstreckungsgegenklage vorzubringen. Damit soll der Verzögerung der Vollstreckung durch mehrere Vollstreckungsgegenklagen vorgebeugt werden. Präkludiert für eine erneute Vollstreckungsabwehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nutzung durch den Schuldner.

Rn 32 Bleibt die Pfandsache im Gewahrsam des Schuldners, kann dieser sie weiter benutzen, sofern dadurch nicht die spätere Verwertung dem Grunde oder der Höhe des zu erzielenden Erlöses nach gefährdet wird, insb durch Abnutzung oder Beseitigung der Kenntlichmachung (MüKoZPO/Gruber Rz 51; Zö/Seibel Rz 21). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der GV aber regelmäßig An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Heraufstufung.

Rn 5 Bei der Heraufstufung nach Abs 3 S 1 Nr 1–3 werden anstelle der ausscheidenden Hälfte der gewählten Richter (§ 21b IV) zusätzlich zwei weitere Richter gewählt, also vier statt zwei, fünf statt drei bzw sechs statt vier neue Richter. Von den in dieser Neuwahl insgesamt neugewählten Richtern (›hiervon‹) scheidet nach zwei Jahren neben der nach § 21b IV 2 nicht ausgeschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form.

Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwertung durch den Gläubiger (Abs 4).

Rn 11 Der Gläubiger muss die Sachen des Schuldners einen Monat verwahren. Danach kann er sie, sofern der Schuldner sie nicht herausfordert, verwerten. Rn 12 Die Verwertung hat gem Abs 4 S 2 entspr der Vorschriften über die Hinterlegung, Versteigerung und Verkauf gem §§ 372 ff BGB zu erfolgen (BTDrs 17/10485, 33). Dabei sind alle nicht hinterlegungsfähigen Sachen, dh nach §§ 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtigkeitsgründe.

Rn 4 Die Nichtigkeitsgründe entsprechen den in § 547 Nr 1–4 geregelten absoluten Revisionsgründen (BGH MDR 17, 538 [BGH 22.12.2016 - IX ZR 259/15]), bei denen eine Kausalität des Verfahrensmangels für das angegriffene Urt unwiderleglich vermutet wird. Anders als die Revision gestattet die Nichtigkeitsklage aber keine Nachprüfung der Richtigkeit im Vorprozess bereits getroffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidungsmaßstab ohne Parteivereinbarung.

Rn 7 Haben die Parteien eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht nicht getroffen und lässt sich ein Parteiwille auch nicht mittelbar aus der Wahl einer bestimmten institutionellen Verfahrensordnung oder aus der Rechtswahl im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag entnehmen, so muss nach Abs 2 das Schiedsgericht das Recht desjenigen Staates anwenden, mit dem der Gegenstand de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dokumente, deren Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst, sind den Beteiligten bekannt zu geben. (2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Soll die Bekanntgabe im Inland be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausfertigungen, Abzüge oder Abschriften.

Rn 5 Sie werden erstellt, liegt die Akte bei Gericht nur als Mikrofilm vor, indem die Mikrokopie als stark verkleinerte fotografische Reproduktion rückvergrößert oder eine manuelle Abschrift gefertigt wird. Wegen der Schwierigkeiten, einen Mikrofilm zu lesen, genügt nur bei Zustimmung des Antragstellers die Überlassung eines Filmduplikats. Die bei Gericht nur elektronisch ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirkung.

Rn 29 Der wirksame Prozessvergleich beendet den Prozess und die Rechtshängigkeit ganz oder tw (BGHZ 28, 171, 172; 41, 310, 311). Vorausgegangene und noch nicht rechtskräftige Urteile werden wirkungslos; die Vollstreckbarkeit entfällt (BGH NJW 69, 1480, 1481 [BGH 21.05.1969 - VIII ZR 141/67]). Die wirksam beendete Rechtshängigkeit kann nicht dadurch wieder aufleben, dass die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheitsprüfung.

Rn 22 Bei der auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens vorzunehmenden Begründetheitsprüfung prüft das Revisionsgericht, ob die Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 543 II erfüllt sind. Während es für die Darlegungserfordernisse im Rahmen der Beschwerdebegründung unschädlich ist, wenn der Zulassungsgrund unrichtig benannt ist (vgl Rn 14), sollen iRd Begründeth...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschlagnahme.

Rn 2 Auch bei der Immobiliarvollstreckung in ein Schiff erfasst die Vollstreckung die Gegenstände, auf die sich die Schiffshypothek erstreckt. Erfasst ist das Schiff einschließlich seiner Bestandteile (§ 31 III SchiffsRG). Beim Schiffsbauwerk werden außerdem erfasst das Schwimmdock sowie die auf der Bauwerft befindlichen, zum Einbau bestimmten und als solche gekennzeichneten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Delegation der Fristenkontrolle.

Rn 46 Nur einer erprobten Fachkraft (nicht mehreren Personen) ist die Fristenkontrolle zu übertragen (BGH NJW 06, 1520 [BGH 06.02.2006 - II ZB 1/05]). Eine Vertretung ist aber zulässig, wenn zu jedem Zeitpunkt nur eine Kraft zuständig ist, zB wenn die Zuständigkeit nach Dienstschluss der zunächst zuständigen Fachkraft wechselt. Die Zuständigkeiten müssen lediglich klar in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Beschränkung, die vorläufige Einstellung der Vollstreckung im Wege der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugnisverweigerung offenk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 3 Eine Regel, bei Vernehmung des Beweislastträgers grds eine Beeidigung vorzunehmen (so Musielak/Voit/Huber Rz 1), lässt sich nicht begründen. Eine Beeidigung der Partei kann angebracht sein, wenn das Gericht bereits weitgehend von der Richtigkeit der Aussage überzeugt ist und die Beeidigung somit den Zweck hat, den Beweiswert zu erhöhen. Die Beeidigung kommt aber auch da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensmangel.

Rn 15 Den Zeugen als Partei, die Partei als Zeugen zu vernehmen stellt einen Mangel des Verfahrens dar, der indessen gem § 295 I geheilt werden kann (Zö/Greger Vor § 373 Rz 11). Ohnehin wird es in der Rechtspraxis bei der rechtsfehlerfreien (§ 286) Würdigung einer Aussage weniger auf die – wie vorstehend gezeigt häufig formal bedingte – Zuordnung zur Rolle als Partei oder al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mahnverfahren.

Rn 7 Es ist umstr, ob die für das Mahnverfahren bewilligte PKH sich auch auf das streitige Verfahren erstreckt, wenn der Streitgegenstand identisch ist. Grds kann die PKH auf das Mahnverfahren beschränkt werden (Oldbg NJW-RR 99, 579); jedenfalls dann erstreckt sich die PKH in keinem Fall auf das nachfolgende streitige Verfahren. Überwiegend wird zutr vertreten, das für das n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Schadensersatzpflicht (Abs 5 S 2).

Rn 15 Das Außerkrafttreten nach Abs 5 S 1 hat gem Abs 5 S 2 zur Folge, dass derjenige, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen hat, der ihm durch die bereits erbrachten Unterhaltsleistungen entstanden ist. Die Vorschrift ist §§ 717 II, 945 nachgebildet und war inhaltlich in § 641g ZPO aF enthalten. Ein Verschulden des Kindes oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Unentgeltliche Leistungen (Abs 2 S 3 Nr 2).

Rn 23 Unentgeltliche Leistungen, die über gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Wertes hinausgehen, sind ebenfalls anzugeben, gleichgültig an wen sie erfolgt sind. Der Zeitraum bezieht sich hier sogar auf die letzten vier Jahre vor dem Termin und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft. Auch hier geht es um die Information im Hinblick auf denkbare Anfechtungen nach dem A...mehr