Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 12 Der Beschl, mit dem eine Beweisaufnahme übertragen oder eine beantragte Übertragung abgelehnt wird, ist als prozessleitende Verfügung grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH NJW-RR 07, 1375; VersR 10, 1241, 1242 Rz 8). Das gilt auch für den SV, dem der Gutachtenauftrag entzogen wurde (Stuttg BauR 17, 2034 Rz 6). Der Ausschluss der isolierten Anfechtung gilt grds für a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Recht zur Stellungnahme.

Rn 22 Mündliche Verhandlung ist fakultativ § 128 IV, s § 128 Rn 27. Anhörungen sind dann geboten, wenn Rechte eines Beteiligten betroffen sind, iÜ möglich und oft sinnvoll. Der SV hat kein Recht auf Gehör, aber ausnahmsweise dann ein Recht zur Stellungnahme, wenn dies zur Prüfung des Antrags erforderlich ist oder sein Persönlichkeitsrecht oder seine berufliche Tätigkeit betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässige Beschwerde (Abs 3 S 2).

Rn 11 Mit der in Abs 3 S 2 enthaltenen Verweisung auf § 68 II soll klargestellt werden (BTDrs 18/9092, 19), dass das Beschwerdegericht zunächst die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschleunigungsbeschwerde, also die Statthaftigkeit, sowie Wahrung der Form und Frist zu überprüfen hat. Das betrifft insb die Beschwerdebefugnis (vgl hierzu bereits oben Rn 3 f). Erweist sich die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 27 I regelt einen besonderen Gerichtsstand, § 27 II einen Hilfsgerichtsstand. § 27 soll es ermöglichen, alle Prozesse über einen Erbfall bei einem sachnahen Gericht zusammenzufassen (vgl Naumbg ZEV 06, 33) und die ohnehin oft mit praktischen Schwierigkeiten verbundene Rechtsverfolgung im Nachlassfall durch Bereitstellung eines leicht feststellbaren Gerichtsstands zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Betriebsübergang.

Rn 38 Der Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt einen Sonderfall der Vertragsübernahme dar. Eine von einem Arbeitnehmer erwirkte rechtskräftige Entscheidung ggü dem alten Arbeitgeber wirkt daher auch ggü dem neuen Inhaber, auf den der Betrieb bzw der Betriebsteil übergegangen ist (BAG NJW 77, 1119 [Ls] = AP Nr. 1 zu § 325 mit Anm Leipold; NJW 98, 331, 332; NJW 10, 2909 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Rechtskraft.

Rn 25 Das gegen einen einzelnen Streitgenossen ergangene Prozessurteil erwächst mit Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist ohne Rücksicht auf das prozessuale Vorgehen der anderen Streitgenossen in Rechtskraft. Dagegen erlangt ein Sachurteil erst Rechtskraft, wenn es von keinem der Streitgenossen mehr durch Einspruch oder ein Rechtsmittel angefochten werden kann (BGHZ 131, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Telefax, Telegramm, Fernschreiben, E-Post-Brief.

Rn 12 Allerdings macht die Rspr seit langer Zeit deutliche Zugeständnisse an moderne Kommunikationsmittel und will dadurch den gleichmäßigen Zugang der Bürger zu Gericht stützen. So wahrt nach stRspr die Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax, durch Telegramm oder Fernschreiben sowie E-Post-Brief (Hamm NJW 16, 1896 [OLG Hamm 04.04.2016 - 14 UF 204/15]) die jeweiligen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsachenvortrag zu den Zulassungsgründen.

Rn 19 Soweit sie nicht in Widerspruch zu den tatbestandlichen Feststellungen des Berufungsurteils und zu sonstigen Feststellungen des Berufungsgerichts stehen, an die das Revisionsgericht bei der Entscheidung über die zugelassene Revision gebunden ist (vgl dazu § 559 Rn 10 ff; vgl auch § 543 Rn 19), können – in den durch § 559 vorgegebenen Grenzen – zur Darlegung der Zulassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 14 Fehlerbehaftet ist die Zwangsvollstreckung, wenn überhaupt nicht hätte vollstreckt werden dürfen oder wenn der Vollstreckungszugriff nicht so hätte erfolgen dürfen, wie er konkret durchgeführt wurde. In der Regel führen Mängel in der Zwangsvollstreckung nicht zur Nichtigkeit der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme, sondern zu deren Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Sicherheit.

Rn 21 In Betracht kommen deshalb zunächst alle Sicherheiten gem § 232 I BGB. Von den dort aufgezählten Realsicherheiten hat in der Praxis nur die Hinterlegung praktische Bedeutung. Nur wenn der Mieter darlegt und glaubhaft macht, dass sie ihm nicht möglich ist, kann das Gericht gem § 232 II BGB die Stellung einer Bürgschaft anordnen. Hierzu zählt auch die Verpflichtungserklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Objektive Rangordnung.

Rn 15 Zwischen den Forderungen muss eine Rangordnung bestehen; bei Gleichrangigkeit ist keine von ihnen Nebenforderung (BGH NJW 07, 1752 [BGH 13.02.2007 - VI ZB 39/06]). Die prozessuale Geltendmachung in Abhängigkeit vom Hauptanspruch kann nur objektiv und unabhängig vom Willen des Klägers/Antragstellers festgestellt werden. Andernfalls gäben bei identischer wirtschaftlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Sind die vorgenannten Voraussetzungen des § 93a III gegeben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kosten ganz oder tw dem Kl auferlegen. Das Gericht muss nicht zwingend nach § 93a III entscheiden. Es kann auch nach den §§ 91 ff entscheiden oder tw nach § 93b III und iÜ nach den §§ 91 ff. Entscheidend ist, ob der Vermieter angesichts der vom Mieter vorgetragenen Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begriff des Beistands.

Rn 3 Der Beistand ist im Gegensatz zu dem Bevollmächtigten (§ 10) kein Vertreter des Beteiligten, bedarf daher keiner Vollmacht nach § 11 und unterstützt den Beteiligten im Termin (insb bei Anhörungen oder mündlichen Verhandlungen), nicht aber im schriftlichen Verfahren. Er ist deshalb nicht selbst Beteiligter iSd § 7. Kein Beistand iSd § 12 sind der Verfahrensbeistand für m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 34 Die Vorschrift des § 291 bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs 1 S 1 ausdr auf die ›Auswahl der Person, der ein Verein oder eine Behörde die Wahrnehmung der Betreuung übertragen hat‹, nicht also unmittelbar die Auswahlentscheidung durch das Familiengericht. Die entsprechende Anwendung kommt demzufolge nur bei vergleichbaren Konstellationen in Betracht, was den Anwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit.

Rn 21 Für die nach § 533 Nr 1 erforderlichen Voraussetzungen gelten Rn 11–12 entsprechend, jedoch mit nachfolgenden Besonderheiten. Für den Fall gestaffelter Aufrechnungen müssen Einwilligung oder Sachdienlichkeit für jede Gegenforderung bejaht werden (BGH NJW 00, 143, 144). Stets sachdienlich ist die Aufrechnung mit einer bereits rechtskräftig festgestellten Forderung (Bran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Rechtsstellung des Ausländers.

Rn 72 Nach anerkanntem völkerrechtlichem Fremdenrecht muss jeder Aufenthaltsstaat dem Fremden angemessenen Rechtschutz gewähren, er muss ihm also in den Grenzen des für jedermann eröffneten Rechtswegs freien Zugang zu den nationalen Gerichten einräumen. Darüber hinaus kann der Fremde grds die gleichen prozessualen Rechte wie die jeweiligen Staatsangehörigen beanspruchen. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hilfsanträge des Beklagten.

Rn 72 Auch eine hilfsweise Erledigungserklärung des Bekl ist unzulässig (Ddorf NJW-RR 92, 384; aA Bergerfurth NJW 92, 1655, 1660). Die Beendigung der Rechtshängigkeit kann nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden, die in der Entscheidung über den Klageanspruch besteht. Ob der Klageanspruch gegeben, der auf seine Abweisung gerichtete Gegenantrag der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Behörde oder mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson.

Rn 11 Ein Schriftstück kann nur dann als öffentliche Urkunde, ein elektronisches Dokument (§ 371a II) nur dann als öffentliches elektronisches Dokument qualifiziert werden, wenn es von einer Stelle herrührt, die mit der aus der staatlichen Hoheitsgewalt abgeleiteten Urkundsgewalt ausgestattet ist. Entscheidend ist, dass die beurkundende Stelle berufen ist, unter öffentlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Isolierte Verfahren.

Rn 4 Nicht zum Rechtszug gehören folgende Verfahren: Arrestverfahren, einstweilige Verfügung. Die Bewilligung von PKH für das Arrestverfahren umfasst nicht das Aufhebungsverfahren (Zö/Schultzky Rz 3.3). einstweilige Anordnungen das selbstständige Beweisverfahren Widerklagen. Auch die Hilfswiderklage ist ein isoliertes Verfahren. Grds gehören Hilfsanträge zum Rechtszug, das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4).

Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes insb durch Bezug von staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Klagen.

Rn 2 Das Tatbestandsmerkmal ›persönliche Klage‹ korrespondiert zwar nicht mit der Terminologie des BGB. Der Wortsinn des Merkmals und der gesetzessystematische Vergleich mit § 24 legen aber nahe, dass damit ausschließlich Klagen zur Verfolgung schuldrechtlicher Ansprüche gemeint sind. Gleichwohl billigt die Rspr eine extensiv-teleologische Auslegung des Merkmals dahingehend,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Die nicht verhandelnde Partei ist säumig, so dass auf Antrag der anderen Partei – sofern die Voraussetzungen iÜ vorliegen – ein Versäumnisurteil oder eine Entscheidung nach Lage der Akten ergeht. Beantragt die andere Partei trotz richterlichen Hinweises auf die Säumnis des Gegners eine solche Entscheidung nicht, so ist auch sie – selbst wenn sie den Sachantrag stellt un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliche Vertretung.

Rn 3 Diese bleibt unabhängig v § 60 zulässig, soweit zwischen gesetzlichem Vertreter u Minderjährigem kein Interessenkonflikt besteht. Anderenfalls bedarf es zur Vertretung eines Ergänzungspflegers, § 1809 BGB, oder der Bestellung eines Verfahrensbeistands (BVerfG FamRZ 21, 512; 21, 104; 20, 1645). Zur ausnw zulässigen Verfahrensstandschaft eines nicht sorgeberechtigten Elte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Der Anwaltszwang gilt grds für das gesamte Verfahren vor den genannten Gerichten (Ausnahme Abs 3), unabhängig davon, ob das Kollegialgericht oder der Einzelrichter den Prozess führt. Er erstreckt sich auf alle Prozesshandlungen, die schriftlich oder mündlich innerhalb oder außerhalb der mündlichen Verhandlung vor oder ggü dem Gericht vorgenommen werden (Musielak/Voit/W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antragserfordernis und -berechtigung.

Rn 19 Die ZPO kennt weder eine Ausschließung von SV kraft Gesetzes, also keine Berücksichtigung vAw, noch kann das Gericht den SV oder der SV sich selbst ablehnen. Das Gericht kann aber grds ohne Angabe von Gründen einen SV entlassen und einen neuen ernennen, §§ 404 I 3, 360; 408 I 2, zum Gutachtenverweigerungsrecht des SV s § 408. Sowohl Ausschließungsgründe als auch die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Abhilfeentscheidung des Ausgangsgerichts (Abs 1 S 3).

Rn 8 Gem Abs 1 S 3 ist das Gericht nicht zur Abhilfe befugt; es hat die Akte unverzüglich dem Beschwerdegericht zuzuleiten. Die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage der Akten an das Beschwerdegericht soll den Zeitverlust durch die Aktenanforderung vermeiden (BTDrs 18/9092, 18). Die Vorlage der Akte an das Beschwerdegericht soll jedoch gerade keinen Stillstand des Verfahrens zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Person des Unterzeichners.

Rn 15 Im Bereich des Anwaltszwangs (§ 78) ist die Unterschrift eines postulationsfähigen Rechtsanwalts oder seines Vertreters (BGH NJW 10, 3661 [BGH 20.07.2010 - KZR 9/09]) erforderlich. Es genügt also nicht die Unterschrift einer anderen Person, die (ohne bei Gericht zugelassen zu sein) ›im Auftrag‹ oder ›in Vertretung‹ unterschreibt. Es genügt auch nicht die Unterschrift e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung der Anhörung.

Rn 1 Das Gericht ist verpflichtet, die Beteiligten anzuhören, soweit dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) erforderlich ist. § 34 hat also einen anderen Zweck als § 33, der der Sachaufklärung (§ 26) dient. Die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung ergibt sich aus Art 103 I GG oder aus einer Spezialvorschrift. Im Einzelnen zum rechtlichen Gehör vgl § 37 II....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristsäumnis.

Rn 21 Die für die einzelnen Streitgenossen unabhängig voneinander laufenden Fristen werden nach § 62 I Hs 2 durch die rechtzeitige Prozesshandlung eines Streitgenossen – was insb bei Rechtsmittelfristen bedeutsam ist – gewahrt. Die von einem Streitgenossen erwirkte Fristverlängerung kommt auch anderen Streitgenossen zustatten. Eine Fristwahrung durch den tätigen Streitgenoss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Teilurteil enthält Kostenentscheidung.

Rn 10 Enthält das Teilurteil eine Kostenentscheidung, so ist die Kostenentscheidung des Teilurteils nach § 99 I grds nicht anfechtbar, es sei denn, das Gesetz lässt die isolierte Anfechtung zu. Beispiel: Gegen den Beklagten zu 1) ergeht ein Teilanerkenntnisurteil. Gleichzeitig wird ausgesprochen, dass die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) gem § 93 dem Kl auferlegt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt § 641i ZPO aF. Sie erweitert in verfassungskonformer Weise (BGH NJW 03, 3708 unter Berufung auf BVerfGE 35, 41) die nach § 48 II iVm §§ 578–591 ZPO generell bestehende Möglichkeit des Wiederaufgreifens eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Das Bedürfnis einer erweiternden Regelung ergibt sich daraus, dass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. 2Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterinteressen.

Rn 18 Hier genügen einfache Nachteile. Da der Mieter die Miete sowieso an den Vermieter hätte zahlen müssen, ist der Mittelabfluss kein zusätzlicher Nachteil. Eine zusätzliche Zahlung kann nur bei der Aufrechnung eintreten, wenn der Mieter zB wg Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung selbst den Mangel beseitigt hat und SchadE gem § 536a II BGB verlangt. Bei Verwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abschließende Regelung.

Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwert generell zusätzlich zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gleichgestellte Titel.

Rn 11 Materielle Rechtskraft kommt auch den Entscheidungen zu, die einem rechtskräftigen Urt gleichgestellt sind, wie der Schiedsspruch (§ 1055; hierzu Pika ZZP 131 [2018], 225 ff); BGH NJW-RR 09, 790 [BGH 13.01.2009 - XI ZR 66/08]; NJW-RR 19, 762 [BGH 11.10.2018 - I ZB 9/18]) und die Eintragung in die Insolvenztabelle (§ 178 III InsO; BGH NZI 12, 323; NJW-RR 13, 757). Nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen der Vollmacht.

Rn 9 Die Vollmacht erlischt dem Gegner gegenüber erst auf Anzeige (§ 87 Abs 1 ZPO). Eine Kündigung im Innenverhältnis ist für das Erlöschen der Vollmacht ohne Bedeutung; der Bevollmächtigte darf bei Kündigung der Vollmacht so lange handeln, bis in anderer Weise für die Wahrung seiner Rechte gesorgt ist (§ 87 Abs 2 ZPO). Vollmachtlose Vertreter können einstweilen zugelassen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 4 Die Vollstreckung in das Gesamtgut setzt voraus, dass zumindest gegen den Ehegatten, der das Erwerbsgeschäft betreibt, ein Leistungstitel erstritten wurde, in dem die Haftung des Gesamtguts nicht ausgewiesen sein muss (Musielak/Voit/Lackmann § 741 Rz 5). Ein Duldungstitel ist nach hM nicht ausreichend (s § 740 Rn 3). Zu Beginn der Zwangsvollstreckung muss das Erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; 15, 3101 Rz 15). Die Wirkung einer Erklärung oder eines Antrags tritt daher grds bereits mit dem Eingang bei Gericht ein. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Inhalt.

Rn 68 Das internationale Zivilprozessrecht umfasst die Gesamtheit der verfahrensrechtlichen Normen, die eine Auslandsberührung aufweisen. Es stellen sich dabei also insb Fragen der Reichweite der deutschen Gerichtsbarkeit, der internationalen Zuständigkeit, der Rechtsstellung von Ausländern im inländischen Verfahren, ferner Fragen des Beweisrechts, des Rechtsverkehrs mit dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sachverständige.

Rn 12 Ein Beweisantrag ist nicht erforderlich. Bei Ladung auf Antrag (§§ 402, 379) kann ein Auslagenvorschuss gefordert werden, aber nicht bei Ladung vAw. Die Einholung eines vorherigen Gutachtens (§ 358a) ist nicht sinnvoll, sondern nur die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung, wenn damit zu rechnen ist, dass dieser für eine mündliche Begutachtung im Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berücksichtigung von Amts wegen notwendig.

Rn 3 Aus Sicht des Europarechts verlangt außerdem der Effektivitätsgrundsatz, dass eine rechtswidrige AGB-Klausel, deren Unwirksamkeit im Unterlassungsklageverfahren bereits festgestellt wurde, auch in vertragsrechtlichen Streitigkeiten mit demselben Verwender von den Gerichten nicht mehr angewandt wird, und zwar vAw (EuGH 26.4.12 – Rs C-472/10 Rz 38 und 43). Die Vorschrift ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Wirkung der Nichtanerkennung.

Rn 47 Lehnt das Gericht im Verfahren nach § 1061 die Vollstreckbarerklärung ab und stellt hierzu fest, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist, § 1061 II, ist die Rechtskraft auf den Ausspruch beschränkt. Gegebenenfalls ist der Umfang der Rechtskraft durch Heranziehung der Entscheidungsgründe zu bestimmen. Darüber hinaus hat die Entscheidung keine negativen p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirksamkeit/Vollstreckung (Abs 4).

Rn 12 Die Wirksamkeit des Unterhaltsbeschlusses tritt erst mit Rechtskraft des Beschlusses ein, der die Vaterschaft des Antragsgegners feststellt oder aber mit Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung (vgl hierzu BTDrs 16/6308, 257). Dies entspricht der materiell-rechtlichen Regelung des § 1600d V BGB; auch die Vollstreckung findet erst mit Rechtskraft der Vaterschaftsfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verschwiegenheit.

Rn 84 Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für alle Präsidiumsmitglieder und auch für den nur beratend anwesenden Vizepräsidenten bzw weiteren aufsichtführenden Richter. Sie erstreckt sich auf den substanziellen Inhalt der Beratungen und das Abstimmungsverhalten der Präsidiumsmitglieder. Das folgt aus dem Gegenstand der Meinungsbildung in Gremien und der Erörterungen für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 5 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, bei mehrfacher Pfändung der Erstpfändende, wenn nicht das Vollstreckungsgericht etwas anderes anordnet (§ 827). Der GV nimmt die Verwertung ohne weiteren Auftrag des Gläubigers vor (§ 91 II 1 GVGA). Er wird dabei hoheitlich und nicht als Beauftragter oder Stellvertreter des Gläubigers oder des Schuldners tätig (MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruchshäufung.

Rn 3 Die Anspruchshäufung kann ursprünglich erfolgen durch Erhebung einer Klage mit mehreren Streitgegenständen oder nachträglich durch Verbindung durch das Gericht (§ 147). Die nachträgliche Einbeziehung eines weiteren Klagebegehrens (§ 261 II) ist eine Klageänderung (BGH NJW 07, 2414). Eine unzulässige Stufenklage kann in eine Klagehäufung umgedeutet werden (BGHZ 189, 79)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Hypothek besteht, genügt die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Ist die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen, so ist zur Überweisung an Zahlungs statt die Eintragung der Überweisung in das Grundbuch erforderlich; die Eintragung erfolgt auf Grund des Überweisungsbeschlusses. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

Rn 6 Hat der Beweisführer einen formal ordnungsgemäßen Antrag (s Rn 5) gestellt und bejaht das Gericht Entscheidungserheblichkeit und Beweisbedürftigkeit der Tatsache sowie Beweistauglichkeit der Urkunde, dann ist grds der beantragte Beweisbeschluss zu erlassen. Das Gericht muss insb nicht prüfen, ob die Behörde verpflichtet ist, dem Ersuchen zu entsprechen (St/J/Berger § 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Mehrere bei demselben Gericht anhängige, nicht notwendigerweise rechtshängige Prozesse können ohne vorangehende mündliche Verhandlung (§ 128 IV) vAw durch Beschl des Gerichts miteinander verbunden werden. In den Fällen der § 518 S 2, §§ 246 III 6, 249 II, 250 III 1, 251 III, 253 II, 254 II 1, 257 II 1, 275 IV 1 AktG, §§ 51 III 5, 112 I 3 GenG ist die Verbindung zwingend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Formelle Rechtskraft eines Schiedsspruchs bedeutet wie iSv § 705, dass zulässige Rechtsmittel oder ein zulässiger Einspruch gegen den Schiedsspruch nicht mehr möglich sind. Dies ist bei Schiedssprüchen die absolute Regel. Die formelle Rechtskraft des Schiedsspruchs tritt also nahezu immer mit der Erfüllung der formellen Voraussetzungen des § 1054 ein, soweit die Parteie...mehr