Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 33 Die Prozessführungsbefugnis (krit zu diesem Rechtsinstitut Stamm ZZP 132 (2019), 411 ff) ist streng von den Begriffen der Aktiv- und Passivlegitimation zu trennen. Die im materiellen Recht angesiedelte und die Begründetheit der Klage betreffende Sachlegitimation besagt, dass der Gläubiger einer Forderung aktiv und der Schuldner der Forderung passiv legitimiert ist. Ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 42 Bei den durch die Herausgabe verursachten Kosten handelt es sich um Zwangsvollstreckungskosten, die der Schuldner gem § 788 I zu tragen hat. Hierzu zählen neben den Transportkosten für die Wegschaffung der in § 885 II genannten beweglichen Sachen und deren Einlagerung nach § 885 III auch die Verwertungskosten sowie diejenigen Aufwendungen des Gläubigers für die Beseiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenantrag des Antragsgegners.

Rn 5 Der typische Anwendungsfall ist der ebenfalls auf Scheidung der Ehe gerichtete Gegenantrag des Antragsgegners. Hierfür besteht regelmäßig schon deshalb ein Bedürfnis, um den Ablauf des Verfahrens ›selbst in der Hand zu behalten‹ (insb, weil unter den Voraussetzungen des § 1565 II BGB beide Anträge ein verschiedenes verfahrensrechtliches Schicksal haben können) und jeden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Entsprechend der grundsätzlichen Regelung in § 1036 kennt das Gesetz keinen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes. § 1037 enthält daher ein Ablehnungsverfahren, mit dem die Regelung in § 1036 umgesetzt wird. Auch bei diesem Ablehnungsverfahren wird allerdings vom Gesetzgeber zunächst auf eine Parteivereinbarung abgestellt. Zugleich wird aber in Abs 2 ein Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Im Fall des Abs 1 genügt ein Titel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner, obwohl beide der Vollstreckung unterliegen (Zö/Seibel § 740 Rz 8). Der andere Ehegatte oder Lebenspartner muss nicht Titelschuldner sein und hat auch kein Widerspruchsrecht nach § 809 (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 6). Jeder Ehegatte oder Lebenspartner hat die Vollstreckungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufhebung einer Gemeinschaft.

Rn 52 § 741 BGB. Nach § 3 ist das Interesse des Kl zu schätzen (hM, vgl Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23), idR Bruchteil des Wertes des eigenen Anteils (BGH NJW 73, 50) oder Wert des begehrten Anteils (BGH BeckRS 09, 20528, Ddorf FamRZ 07, 572, Brandbg JurBüro 20, 419); die aA, die auf die Verteilungsmasse abstellen will (Brandbg JurBüro 98, 421, Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rügeverzicht.

Rn 4 Die zuständigkeitsbegründende Wirkung nach § 39 S 1 ist zunächst daran gebunden, dass der Bekl auf die Zuständigkeitsrüge verzichtet. Entscheidend ist der tatsächliche Rügeverzicht, so dass Ankündigungen, auf die Zuständigkeitsrüge verzichten zu wollen, nicht die Rechtsfolge des § 39 S 1 begründen (vgl BGH NJW-RR 13, 764 [BGH 19.02.2013 - X ARZ 507/12]). Zur Zuständigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung über den Widerspruch.

Rn 5 Über den Widerspruch ist im Termin zu verhandeln, jeder beteiligte Gläubiger muss sich sofort erklären, weder eine schriftliche Erklärung nach dem Termin noch eine Vertagung kommt in Betracht. Bei anwesenden Beteiligten, die sich nicht erklären, wird gem § 138 III vermutet, dass sie mit der Plan Ausführung einverstanden sind. Bei nicht erschienenen Beteiligten wird gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Errichtung und Bezirk.

Rn 4 Die KfH besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr ihrer Errichtung durch LandesVO. Angesichts der flächendeckenden Umsetzung überall im Bundesgebiet dringt diese Tatsache nicht immer ins Bewusstsein. Die Befugnis der Landesregierung, durch VO Kammern für Handelssachen zu errichten, wird gem Abs 2 regelmäßig der Landesjustizverwaltung übertragen. Die Ermächtigungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht von der Verordnungsermächtigung nach Abs 3 Gebrauch gemacht wird, nach § 152 f. Gem § 3 Nr 2a RpflG sind alle Kindschaftssachen dem Rechtspfleger zugeordnet, der Richter hat nur in denjenigen Fällen zu entscheiden, die ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehalten sind. Der Gesetzgeber hat nunmehr den in § 14 RPflG gereg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben sind, nebst den Erklärungen der Parteien in das Protokoll aufzunehmen. (2) Zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht werden der Zeuge und die Parteien von Amts wegen geladen. (3) 1Auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 16 Wenn weder ASt noch Ag die DsV beantragen (696 I 1), ist das Verfahren nicht beendet; es gerät in Stillstand (BGH NJW-RR 92, 1021). Die Verjährung ist durch den ›demnächst‹ zugestellten MB gehemmt (§ 204 I Nr 3 BGB). Die letzte Verfahrenshandlung nach Widerspruch, im Zweifel die gerichtliche Nachricht gem § 695 von dem Widerspruch an den ASt (§ 204 II 2 BGB), setzt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Statutarische Schiedsklauseln über Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 10 Zulässig ist eine statutarische Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, die eine Entscheidung des Schiedsgerichts auch für Beschlussmängelstreitigkeiten nach §§ 241 ff AktG analog vorsieht (BGHZ 180, 221 Rz 11 ff – Schiedsfähigkeit II). Das gilt auch für Personengesellschaften, bei denen nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten zwischen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfordernisse.

Rn 23 Der Schuldner hat die Gefahr ausreichender Beeinträchtigungen vorzutragen; an die Konkretisierung seines Sachvortrags sind jedoch im Hinblick auf die Bedeutung des Grundrechts aus Art 2 I GG bes strenge Anforderungen nicht zu stellen. So ist die Vorlage von Attesten oder sonstigen Mitteln zur Glaubhaftmachung nicht erforderlich (BVerfG WM 11, 2232, 2234; BGH NJW-RR 11,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie für das Musterverfahren § 13 I u III KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimmung des Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelt der Verpflichtete einer Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes zuwider, eine Handlung zu unterlassen, kann der Berechtigte zur Beseitigung einer jeden andauernden Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher zuziehen. Der Gerichtsvollzieher hat nach § 758 Abs. 3 und § 759 der Zivilprozessordnung zu verfahren; er kann ein Auskunfts- und Unterstützungsersuchen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Leistungsansprüche.

Rn 5 Zu den Statthaftigkeitsvoraussetzungen der Klage im Urkundenprozess gehört, dass der geltend gemachte Anspruch auf Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen, insb auf Zahlung, gerichtet ist. Der Anspruch kann auch auf Leistung an einen Dritten lauten. Ebenso kann er eine Hinterlegung zum Gegenstand haben (BGH NJW 53, 1707; St/J/Berger § 592 Rz 3; aA RGZ 104, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstige Nebentätigkeiten.

Rn 8 Eine Nebentätigkeit von Richtern im nicht staatlichen Bereich wird von § 4 I DRiG grds nicht ausgeschlossen; sie unterliegt allein dem Nebentätigkeitsrecht, das im DRiG nur in Ansätzen geregelt ist. Dort finden sich Sonderbestimmungen für eine Betätigung als Schiedsrichter oder Schlichter (§ 40 DRiG), insb als Vorsitzender von Einigungsstellen iS § 76 BetrVG (dazu BVerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Hinterlegung beim zentralen Vollstreckungsgericht und Ausdruck für den Gläubiger (Abs 6).

Rn 16 Das Vermögensverzeichnis ist bei dem nach § 802k I zuständigen Gericht (zentrales Vollstreckungsgericht) zu hinterlegen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch. Vorher hat eine Registrierung des errichtungsberechtigten Gerichtsvollziehers zu erfolgen, was sich aus §§ 4, 8 I der VermVV zu § 802k (abgedruckt in Anhang zu § 802k) ergibt. Aus § 3 VermVV ergibt sich, dass vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 7 Als prozessleitende Anordnung enthält der Beweisbeschluss keine für das nachfolgende Urt bindende Festlegung über die Entscheidungserheblichkeit bestimmter Tatsachen oder die Beweislast. Er kann vom Gericht nachträglich aufgehoben werden, insb wenn sich herausstellt, dass es auf die zu beweisenden Tatsachen nicht mehr ankommt. Nach Maßgabe des § 360 kann er auch abgeänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Selbstbeschaffungsmöglichkeit.

Rn 4 Gemäß § 432 II ist ein Beweisantritt in der Form des Antrags auf Urkundenbeiziehung ausgeschlossen, wenn der Beweisführer sich die Urkunde selbst beschaffen kann. Es reicht aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer gesetzlichen Regelung einen Anspruch auf Ausfertigung oder Erteilung einer beglaubigten Abschrift einer öffentlichen Urkunde hat, da die Ausfertigung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungen des Rechtspflegers.

Rn 6 Entscheidungen des Rechtspflegers fallen nicht unter § 573. Im Grundsatz gelten für sie die allgemeinen Vorschriften (§ 11 I RPflG). Sie sind also mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dieses Rechtsmittel eröffnet ist. Ist das nicht der Fall, findet die befristete Erinnerung statt, über welche der Richter zu entscheiden hat. Die ›Durchgriffserinnerung‹ alten Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gegen den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA Th...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der hemmenden Wirkung.

Rn 8 Die hemmende Wirkung des Rechtsmittels oder Einspruchs erstreckt sich auf die gesamte Entscheidung, mithin auch auf den Teil, der den Rechtsmittelführer begünstigt (BGH NJW 94, 657, 659; NJW 94, 2896 [BGH 08.06.1994 - VIII ZR 178/93]; NJW 92, 2296). Bezüglich des den Rechtsmittelführer begünstigenden Teil hört die Hemmungswirkung erst dann auf, wenn ein Anschlussrechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeitsvoraussetzung.

Rn 4 Ein durch Statut, Satzung oder Testament eingesetztes Schiedsgericht wird nur dann als ein echtes Schiedsgericht nach § 1066 iVm §§ 1025 ff anerkannt, wenn es sich um eine wirklich unabhängige und unparteiliche Einrichtung handelt (BGHZ 159, 207, 212 f). Die Bildung und Zusammensetzung des Schiedsgerichts muss den Anforderungen der §§ 1034–1039 entsprechen. Jede Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 18 Zuständig für die Einstellung ist das Vollstreckungsorgan; die Einstellung erfolgt vAw (RGZ 128, 81, 84); Anträge des Schuldners oder des Dritten sind nicht erforderlich. Allerdings sind die Vollstreckungsorgane nicht gehalten, vAw zu ermitteln; üblicherweise werden daher Schuldner oder betroffener Dritter den Vollstreckungsorganen die Voraussetzungen für die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) v 16.8.05 (BGBl I, 2437). Das KapMuG ist zum 1.11.12 durch Art 9 des Gesetzes zur Reform des KapMuG (BGBl I, 2182) novelliert und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz vom 8.10.23 bis zum 31.8.24 befristet worde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zweitinstanzlich neue Anträge auf Parteivernehmung.

Rn 10 § 536 gilt nur für bereits erstinstanzlich gerichtlich beschiedene Anträge auf Parteivernehmung. Erstmalig in 2. Instanz gestellte Anträge auf Parteivernehmung unterfallen allein den allgemeinen Präklusionsregeln §§ 530, 531 II; 525, 296 II. Ist der Antrag nicht verspätet, richtet sich seine Behandlung allein nach §§ 524, 445 ff. Der Beeidigung beider Parteien steht da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 3 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich danach, in welchem Bezirk die Zustellung ausgeführt werden soll, bei persönlicher Zustellung also nach dem Wohnort oder Sitz des Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3). Bedient sich der GV für die Zustellung der Post (§ 194), ist zusätzlich der GV zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber oder sein ProzBev wohnt bzw seinen Amt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unzulässigkeit der Parteivernehmung.

Rn 10 Unzulässig ist die Parteivernehmung im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 118 I 3: nur mündliche Erörterung) und im Urkunden- und Wechselprozess zum Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen iSd § 592 S 1. Sie ist aber ausdrücklich zugelassenes Beweismittel iRd § 595 II und des § 605 I. Für die Restitutionsklage gilt § 581 II, wonach zum Beweis für das Vorliegen der Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Betagte und aufschiebend bedingte Ansprüche.

Rn 15 Nach Abs 2 können auch betagte und bedingte Forderungen als Arrestanspruch in Betracht kommen. a) Betagte Ansprüche. Betagte Ansprüche sind Forderungen, die zwar schon bestehen, aber erst zu einem späteren bestimmten oder von einer Kündigung abhängigen Zeitpunkt fällig werden (Schuschke/Walker/Walker Rz 9; Zö/Vollkommer Rz 7). b) Aufschiebend bedingte Ansprüche. Aufsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Widerspruchsfrist.

Rn 10 Der VB setzt voraus, dass der Ag nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat (§ 699 I 1). Gemäß § 692 I Nr 3 enthält der MB die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen zu begleichen oder den Umfang des Widerspruchs mitzuteilen. § 32 III AVAG legt die Widerspruchsfrist bei Auslandszustellung auf einen Monat fest. Nach § 46a III ArbGG beträgt die in den MB nach § 692 I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 6 Zulässig sind statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen aller personalistisch strukturierten Gesellschaften oder Verbänden. Das gilt va für BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG mit einer überschaubaren Anzahl von Gesellschaftern, die damit personalistisch strukturiert sind (BGHZ 180, 221 für die GmbH-Schiedsfähigkeit II). Unzulässig sind sie bei der börsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Werden die Voraussetzungen des § 775 verneint und wird die Vollstreckung fortgesetzt, können der Schuldner oder der betroffene Dritte die Erinnerung nach § 766 erheben. Wenn das Vollstreckungsgericht nach Anhörung des Schuldners oder des Dritten entschieden hat, kommt die sofortige Beschwerde nach § 793 ggf iVm § 11 I RPflG in Betracht (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordre public-Verstoß (§ 1059 II 2b).

Rn 59 Verletzungen des ordre public – op – sind vAw zu überprüfen, aber es gibt keine Amtsermittlung. Es gilt der Beibringungsgrundsatz. Die Prüfung des OLG auf einen behaupteten Verstoß setzt eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge voraus. Stellt es daraufhin eine entscheidungserhebliche Verletzung des op fest, hebt es den Schiedsspruch auf (BGH 9.12.21– I ZB 21/21, juris Rz 53...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gegen ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gegen Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Terminsbestimmung nach Abs 2.

Rn 8 Die Möglichkeit, bereits im Beweisbeschluss, der die Beweiserhebung durch den kommissarischen Richter anordnet, Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zu bestimmen (S 1), ist wenig praktikabel, weil idR nicht sicher eingeschätzt werden kann, wann die Beweisaufnahme abgeschlossen sein wird. Im Regelfall wird daher nach S 2 Termin vAw zu bestimmen sein, wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines (Abs 1 S 1).

Rn 1 Der Berufungsbeklagte, der in der 1. Instanz wenigstens tw unterlegen ist, kann seinerseits unter den Voraussetzungen des § 511 II Berufung einlegen. Hat er jedoch auf das Rechtsmittel verzichtet (§ 515) oder es nicht innerhalb der Monatsfrist des § 517 eingelegt, ist ihm dieser Weg grds versperrt. Er muss sich darauf beschränken, die Verwerfung oder Zurückweisung der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 1 Der Urkundenprozess ist eine besondere Verfahrensart, deren Zweck darin besteht, dem Kl den raschen Erhalt eines vollstreckbaren Titels zu ermöglichen. Dazu sieht das Gesetz nicht eine weitere Beschleunigung des Verfahrens – außer bei der Unterart des Wechsel- und Scheckprozesses, § 604 II – und auch keine Reduzierung des Beweismaßes vor, sondern eine Beschränkung der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einkünfte in Geld.

Rn 7 Mit Ausnahme der eventuellen Zurechnung von Einkünften sind anrechenbare Einkünfte nur solche Beträge, die dem Antragsteller auch tatsächlich zufließen. Es kommt nicht darauf an, ob ein Anspruch auf die jeweilige Leistung besteht. Forderungen, die sich nicht durchsetzen lassen, zählen nicht zum Einkommen. Ist aber mit der alsbaldigen Durchsetzung der Forderung zu rechne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit.

Rn 2 Die Erinnerung nach § 573 findet statt gegen Entscheidungen des beauftragten (§ 361) oder des ersuchten (§ 362) Richters sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 153 I GVG; Bsp: Ablehnung der Erteilung eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle, AG Göttingen ZVI 2008, 447, 450; Ablehnung der Übersendung einer Entscheidungsurschrift, BGH 17.9.09, IX ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Sicherheitsrückgabe.

Rn 1 Die Vorschrift regelt eine Ausnahme von § 109. § 715 gestattet dem Gläubiger die Rückgabe einer Sicherheit des Gläubigers nach §§ 709, 711, 712 II 2 aus einem rechtskräftig gewordenen, für vorläufig vollstreckbar erklärtem Urt. In diesen Fällen besteht kein Sicherungsbedürfnis mehr, weil Schadensersatzansprüche nach § 717 ausscheiden. Das Gesetz gestattet dem Gläubiger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht des Dritten.

Rn 13 Liegen die Voraussetzungen des § 66 vor, hat der Dritte darüber zu entscheiden, ob er sein Recht wahrnimmt und den Beitritt erklärt. Er kann ohne zivilprozessualen Rechtsnachteil von einem Beitritt absehen. Entscheidet sich der Dritte gegen einen Beitritt, kann der Zulässigkeit einer von ihm gegen die spätere Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde freilich der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Glaubhaftmachung ist eine eigenständige Art der Beweisführung, die ggü dem üblichen Beweisverfahren bzgl der Beweismittel, der Beweisaufnahme und des Beweismaßes Besonderheiten aufweist. Die Glaubhaftmachung ist nur dort zulässig, wo sie das Gesetz vorschreibt oder ausdrücklich erlaubt. Eine entsprechende Anwendung des § 294 auf andere Fälle ist nicht möglich (BGH V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn (3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eidesstatt darf er n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaltliche Prüfung.

Rn 4 In inhaltlicher Hinsicht sind solche Fragen zurückzuweisen, die sich außerhalb des gem § 377 II 2 zu definierenden Gegenstandes der Vernehmung bewegen, die sich als reine Ausforschungsfragen darstellen (§ 373 Rn 4), die den Zeugen zu einer Verletzung der ihm obliegenden Verschwiegenheitspflicht zu verleiten geeignet sind (§§ 376, 383 III), die den Zeugen nicht nach sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abweisung des Scheidungsantrags (Abs 2).

Rn 5 Die Regelung entspricht inhaltlich weitgehend der Vorschrift des § 141 und enthält eine vergleichbare Regelung für den Fall der Abweisung des Scheidungsantrags. Abs 2 S 1 stellt grds klar, dass Folgesachen kraft Gesetzes gegenstandslos werden, wenn der Scheidungsantrag – aus welchem Grund auch immer (BGH FamRZ 23, 1222; 84, 256 Rz 3 zu § 629 III 1 ZPO aF) – abgewiesen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweisender Beschluss.

Rn 5 Dieser ergeht bei Unzulässigkeit des Gesuchs, bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts u bei Ungeeignetheit des Beweismittels. Raum für eine – in der ZPO auch gar nicht vorgesehene – ›Einstellung‹ des Verfahrens ergibt sich auch nichtweil der mit dem unzulässigen Antrag gekommene ASt die Hauptsacheklage erhoben hat (Köln IBR 11, 1075). Voraussichtliche Beweisunerheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung.

Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gegen einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen steht...mehr