Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erhebliche Gründe für die Friständerung.

Rn 5 Die für die Verlängerung richterlicher Fristen nach § 224 II erforderlichen ›erheblichen Gründe‹ sind ebenso zu verstehen wie in § 520 II 3 (BVerfG NJW 2007, 3342). Wegen des durch Art 2 II GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art 20 III GG) verbürgten Rechts auf faire Verfahrensgestaltung dürfen die an die Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten einzuhaltenden Sorgfaltsanf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 381 I 2.

Rn 12 Falls es im vorgenannten Sinne (s.o. Rn 3) an der Rechtzeitigkeit der Entschuldigung fehlt, kann der Zeuge die Verhängung von Maßnahmen gem § 380 verhindern, indem er darlegt und glaubhaft macht (§ 294), dass ihn an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft (zB: Zeuge steckt in einem so nicht vorhersehbaren Stau und hat keine Gelegenheit, das Gericht hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Pfändungsschutz für Sozialleistungen (Abs 3).

Rn 56 Vorschriften außerhalb der ZPO über die Pfändung von Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen Ansprüchen bestimmter Art bleiben nach Abs 4 unberührt. Durch die Sonderregelung des § 54 SGB I hat diese Bestimmung weithin an Bedeutung verloren. Zu ihrem Gegenstandsbereich gehören noch einige Sondermaterien, wie der Pfändungsschutz nach § 51 IV, V StVollzG und die nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. StPO.

Rn 11 Zu Gunsten des Staates war nach § 111d StPO aF eine Arrestanordnung zulässig (vgl BGH NJW 14, 3258); der durch die Straftat Verletzte konnte wegen der hieraus erwachsenen Ersatzansprüche die Arrestpfändung in von der StA beschlagnahmte Vermögensgegenstände des Täters vornehmen, vgl hierzu BGHZ 144, 185, 187 = NJW 00, 2027; Celle ZIP 07, 2335, 2336. Anstelle des bisheri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Positive Beweiskraft.

Rn 4 S 1 begründet eine positive Beweiswirkung dahin, dass die Parteien ein bestimmtes mündliches Vorbringen in der mündlichen Verhandlung getätigt haben (BGH BB 07, 742 [BGH 08.01.2007 - II ZR 334/04], LS; NJW 07, 2913, 2915 [BGH 09.07.2007 - II ZR 233/05] Rz 21). Für erstinstanzliches Vorbringen kann auch nur der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Beweis erbringen (J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, durch die dieser zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen wird. Durch die Pfändung tritt Verstrickung ein (s § 804 Rn 1) und der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (§ 804 I, vgl § 804 Rn 4 ff). Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt, indem der GV sie i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage nach Art 267 AEUV.

Rn 23 Im Vorlageverfahren nach Art 267 AEUV kann das Gericht ohne gleichzeitige Vorlage nach § 148 aussetzen, wenn eine entscheidungserhebliche Auslegungsfrage bereits Gegenstand eines beim EuGH anhängigen Verfahrens ist (BGH MDR 12, 426; BAG NZA 21, 1273). Art 267 Abs 3 AEUV enthält nicht den gewissermaßen überwölbenden Regelungsgehalt, alle Verfahren vorzulegen, in denen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachfristsetzung und Ordnungsmittel.

Rn 15 Versäumt der SV die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll das Gericht im Regelfall ein Ordnungsgeld aussprechen (S 1). Dies muss jedoch in einem ersten Schritt unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden (S 2). Dies sollte allerdings erst nach Rückfrage beim SV geschehen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung (Kob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtshängigkeit neben Klage (Abs 2).

Rn 8 Rechtshängigkeit tritt bei nachträglicher Klageerweiterung, Klageänderung, Widerklage etc ein mit Zustellung des Schriftsatzes an Gegner. Auch wenn im schriftlichen Verfahren der Schriftsatz noch vor dem (nach § 128 Abs 2 S 2 bestimmten) Zeitpunkt eingeht ist die Zustellung notwendig (LG Mannheim 16.3.10 – 2 O 212/09 juris). Zustellung von Anwalt zu Anwalt reicht nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weitere vollstreckbare Ausfertigung bei Rechtsnachfolge.

Rn 3 Bei Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite ist § 733 einschlägig, wenn aus ein und demselben Titel sowohl gegen den Schuldner als auch gegen dessen Rechtsnachfolger vollstreckt werden könnte (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 4). Das ist dann der Fall, wenn die gegen den Vorgänger im Rechte gerichtete Ausfertigung nicht zurückgegeben wird (Jena Rpfleger 00, 76 [OLG München 11.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweiwochenfrist.

Rn 2 Die Vollstreckung darf erst beginnen, wenn der Titel zwei Wochen vorher zugestellt wurde; bei qualifizierten Klauseln nach §§ 726 ff müssen gem § 750 II neben dem Titel auch die Vollstreckungsklausel und, soweit die Vollstreckungsklausel aufgrund öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunden erteilt ist, Abschriften dieser Urkunden zugestellt werden (St/J/Münzberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 8 Abs 2 ist Ausfluss des im Zivilprozess geltenden Verhandlungsgrundsatzes (Beibringungsgrundsatz, s.o. Einl Rn 28) und der Prozessförderungspflicht und ergänzt Abs 1 sowie die allg Grundlagen der Darlegungslast (s.u. Rn 9). Sie dient der Klärung der Beweisbedürftigkeit der von der anderen Partei vorgetragenen Tatsachen. Abs 2 stellt keine prozessuale Pflicht, sondern led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 In Anwaltsprozessen sind die Parteien selbst nicht postulationsfähig, vielmehr müssen sie sich durch einen beim Prozessgericht zugelassenen RA vertreten lassen (§ 78); die Postulationsfähigkeit ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die jeweilige Prozesshandlung (BGH NJW-RR 20, 1191; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 1; Anders/Gehle/Becker ZPO § 244 Rz 2). Deshalb tritt in Anwaltsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Besondere Verfahrensarten.

Rn 11 Im Versäumnisverfahren werden die Behauptungen des Klägers über das Eingreifen von ausländischen Rechtssätzen, Gewohnheitsrecht und Statuten von der Geständnisfunktion des § 331 I nicht erfasst (Kobl IPRspr 02 Nr 1; Becker FS Martiny 14, 619, 632; aA München NJW 76, 489 [OLG München 23.10.1975 - 1 U 2564/75] mit abl Anm Küppers), weil es sich gerade nicht um Tatsachenb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Form der Entscheidung.

Rn 4 Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat im Urteil zu ergehen oder, wenn über die Kosten gesondert durch Beschl entschieden wird (zB nach §§ 91a, 269 III 2), im Beschl. Sie kann ggf im Wege der Berichtigung (§ 319) oder Ergänzung (§ 321) nachgeholt werden (s Rn 24, 25). Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, ohne darin die Kosten der Nebeninte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 4a Es müssen die technischen Möglichkeiten vorhanden sein, an allen betreffenden Orten Bild und Ton in der Weise zu übertragen, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die vorgesehenen Prozesshandlungen vorzunehmen. § 128a ist also nicht erfüllt, wenn nur eine reine Telefonkonferenz (so auch Windau NJW 20, 2753, 2754) oder nur eine reine Bildübertragung möglich wäre....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 22 Das Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, gehört zu den unverzichtbaren Grundsätzen jedes justizförmigen Verfahrens (allgM). Das schließt eine Mitwirkung bei der Verwerfung missbräuchlicher Ablehnungsgesuche nicht aus (s § 45 Rn 2). Der Parteibegriff ist deshalb nicht nur formell iSd ZPO zu begreifen, sondern auch materiell. Partei ist, für oder gg wen ein Urt unmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mediator hat den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher Umstände nur als Mediator tätig werden, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen. (2) Als Mediator darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamkeit mit Bekanntgabe an den Vormund (Abs 2 S 1).

Rn 10 Die in Abs 2 S 1 enthaltene Regelung, wonach Beschlüsse über den Inhalt oder den Bestand der Bestellung eines Vormunds mit der Bekanntgabe an diesen wirksam werden, entspricht der für die Betreuerbestellung maßgeblichen Vorschrift des § 287 I. Mit dieser Regelung erübrigen sich Überlegungen zu der Frage, an wen sich die Endentscheidung ›ihrem wesentlichen Inhalt nach‹ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschlechterungsverbot.

Rn 12 Das Berufungsgericht darf das angefochtene Urt nicht zum Nachteil des Berufungsklägers abändern, dem Berufungskläger kann nicht weniger zugesprochen werden, als ihm in 1. Instanz bereits zugesprochen wurde (Verbot der reformatio in peius). Der Berufungskläger ist damit davor geschützt, dass das Ergebnis des Rechtsstreits auf seine Berufung hin für ihn ungünstiger wird,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Der Streitgegenstand oder der prozessuale Anspruch eines Verfahrens legt das Streitprogramm zwischen den beiden Parteien fest, er begrenzt also den Prozess seinem Gegenstand nach. Dadurch wird er für den Prozess zu einem zentralen Begriff. Am deutlichsten zeigen sich die Wirkungen des Streitgegenstandes bei der Festlegung des Umfangs der Rechtshängigkeit, bei der Beurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Heimvertrag.

Rn 164 Da es sich um einen auf Dauerleistung gerichteten gemischten Vertrag handelt (BGH FamRZ 08, 604), kommen §§ 41 f GKG für den GeS und § 9 ZPO für den ZuS und ReS in Betracht. Für Räumung gilt § 41 I GKG, für Kündigung gilt § 41 II GKG analog (Stuttg NJW-RR 05, 1733; aA für eV auf Räumung OLGR Celle 09, 1024: §§ 6, 3 ZPO). Die Ausgliederung des Unterkunftsanteils für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181 f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Führt der Verfahrensbeistand die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig, erhält er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung von 350 Euro. 2Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158b Absatz 2 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. 3Die Vergütung deckt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachen, die für bestimmte Zwecke benötigt werden (Nr 1).

Rn 14 Die Unpfändbarkeit nach Nr 1 erstreckt sich auf Sachen, die der Schuldner oder eine mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Person nutzt. Neben Familienangehörigen werden damit auch die Mitglieder von Bedarfs- und Wohngemeinschaften berücksichtigt (BTDrs 19/27636, S 28), unabhängig davon, ob sie vom Schuldner wirtschaftlich abhängig sind. Auch im Haushalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (BGH NJW-RR 22, 1284 [BGH 18.07.2022 - V ZB 22/21] Rz 5; Saenger/Wöstmann § 244 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 244 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungshindernis Übersetzungsbegehren (Abs 2).

Rn 3 Im Falle eines nach Abs 2 berechtigten Übersetzungsbegehrens durch einen Schuldner, der keinen Wohnsitz (Art 62 f) im Ursprungsmitgliedstaat (Art 2 lit d) hat, bleibt die Vollstreckung auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt, solange dieser die gebotene Übersetzung nicht erhalten hat. Der Schuldner kann eine Übersetzung der Entscheidung verlangen, wenn sie weder in einer Spr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 35 § 18 findet auf den ausl Fiskus keine Anwendung. Ein allg Gerichtsstand des ausl Fiskus existiert nicht (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Der ausl Fiskus kann aber an besonderen Gerichtsständen verklagt werden, zB an dem Gerichtsstand des § 23 (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Die Vertretung richtet sich dann nach dem Recht des ausl Staates ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 310, 311, 312 (Regelungen zur Verkündung und Berichtigung).

Rn 32 Verfügungen müssen nach § 29 I nicht verkündet werden. Die §§ 310 und 311 finden daher keine Anwendung. Erfolgt dennoch eine Verkündung, ist gem § 329 I 2 die Vorschrift des § 312 entsprechend anzuwenden. Für die Wirksamkeit der Verkündung kommt es dabei nicht auf die Anwesenheit der Parteien an (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind, dadurch gewährt, dass die b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze.

Rn 26 Das Verfahren in Kindschaftssachen ist, wie auch das materielle Recht, § 1697a BGB, am Kindeswohl ausgerichtet. Dies beinhaltet zunächst die Verpflichtung des Gerichts, auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens die Interessen und Belange des Kindes im Blick zu behalten. Diesem Ziel dienen insb die § 159 (Anhörung des Kindes), § 158 (Bestellung eines Verfahrensbeistands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Revision.

Rn 22 Demgegenüber ist das Revisionsgericht an die Beweiswürdigung des Tatrichters gebunden, wenn sich nicht ein begründeter Revisionsangriff gerade gegen dessen tatsächliche Feststellungen richtet (§ 559 II). Nach der üblichen Formulierung ist das Revisionsgericht auf die Prüfung beschränkt, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung des Ergebnisses.

Rn 15 Für die Höhe des Mietzinses ist ein objektiver Maßstab anzulegen; maßgeblich ist der Vertragsinhalt; falsche Vorstellungen der Parteien, auch eine Zuvielforderung, sind unbeachtlich; der Inhalt eines schriftlichen Vertrags ist verlässliche Grundlage (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]; LG Köln WuM 73, 174). Die Mehrwertsteuer ist aufzuschlagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsrücknahme und Endentscheidung (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 S 1 bestimmt, das ein Antrag bis zur Rechtskraft der Endentscheidung (§ 38 Abs 1 S 1) zurückgenommen werden kann. Nach Erlass der Endentscheidung ist die Antragsrücknahme nach Abs 1 S 2 nur mit Zustimmung der übrigen Beteiligten (§ 7) möglich, denen eine verfahrensabschließende Entscheidung nicht verwehrt werden soll (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 22 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. (Abs. 1 Nr. 1): Verfahren nach § 186 Nr. 1.

Rn 2 In Verfahren, welche die Annahme zum Gegenstand haben, sind der Annehmende und der Anzunehmende zu beteiligen (Nr. 1 a). Ein besonderer Beteiligungsakt ist entbehrlich, wenn die Person schon als ASt am Verfahren teilnimmt. Die Eltern des Anzunehmenden (Nr. 2) sind grds zu beteiligen, wenn dieser minderjährig ist. Trotz Minderjährigkeit bedarf es keiner Beteiligung der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entsprechende Anwendung.

Rn 10 Wird eine Ehesache rechtshängig, während bei einem anderen Gericht erstinstanzlich eine Familiensache anhängig ist betr Kindschaft (§ 153 FamFG), Ehewohnung oder Haushalt (§ 202 FamFG), Unterhalt (§ 233 FamFG), Güterrecht (§ 263 FamFG) oder sonstige Familiensache (§ 202 FamFG), müssen diese an das Gericht der Ehesache abgegeben werden. § 281 II und III gelten entspr. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenentscheidung.

Rn 4 Im Falle der Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags ist hier auch die Kostenentscheidung gem §§ 91, 92 ZPO zu treffen. Wurde der kollektive Gesamtbetrag vom Kläger nicht beziffert, so gilt § 92 II Nr 2 ZPO, dh, dem Beklagten können die gesamten Prozesskosten auferlegt werden. Eine verhältnismäßige Teilung der Kosten gem § 92 I 1 kommt dagegen dann in Betracht, wenn im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert den Inhalt der nach § 38 II Nr 3 erforderlichen Beschlussformel im Fall der Bestellung eines Vormunds (Abs 1) und enthält in Abs 2 S 1 eine im Verhältnis zur allgemeinen Vorschrift des § 40 spezielle Regelung zur Wirksamkeit von Beschlüssen über Inhalt oder Bestand der Bestellung des Vormunds. Nach Abs 2 S 2 kann die sofortige Wirksamkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). 2Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot sollen bei dem Ausbieten bekannt gegeben werden. (2) 1Wird der Zuschlag nicht erteilt, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot nicht abgegeben ist, so bleibt das Pfandrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussetzung zur Überprüfung.

Rn 2 Von der Aussetzungsmöglichkeit gem Abs 2 ist nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen, um die effektive Rechtsdurchsetzung nicht zu gefährden; an die ›begründeten Zweifel‹ sind daher strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 10, 1560, 1561 [BGH 04.02.2010 - I ZR 66/09]). Gegen einen Aussetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO statthaft. Da sich die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zweck der Vollstreckbarerklärung.

Rn 2 Erfüllt die im Schiedsverfahren unterlegene Partei den gegen sie ergangenen Schiedsspruch nicht freiwillig, kann sein Inhalt mit Hilfe der staatlichen Organe vollstreckt werden, § 794 I 4a. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass er durch das Gericht im Verfahren nach § 1060 für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Schiedsspruch als solcher ist kein Vollstreckungstitel, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungszeitpunkt (Abs 4).

Rn 4 Eine rechtskräftige Abänderungsentscheidung wirkt nach Abs 4 ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung (Einreichung bei Gericht) folgt (entspricht den Wirkungszeitpunkten in den §§ 34 III, 36 III, 38 II VersAusglG). Zum Schutz des Versorgungsträgers sieht § 30 VersAusglG eine Übergangszeit vor, binnen derer noch an die bisher berechtigte Person ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Personalhoheit.

Rn 14 Nicht erfasst sind schließlich die zum Hausgut der Exekutive zählenden Entscheidungen der Personalhoheit, also die Einstellung, Zuweisung, Ernennung oder Beförderung von Richtern bzw deren Abordnung, Versetzung oder Entlassung, ferner die Ausstattung der Gerichte mit den dafür notwendigen Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber bewilligt hat; hier zeigt sich die Abhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorausverzicht.

Rn 10 Da der Pfändungsschutz auch im öffentlichen Interesse, etwa zur Vermeidung von Sozialleistungen, besteht, kann der Schuldner nicht auf ihn verzichten. Eine entsprechende Vereinbarung ist nach § 134 BGB nichtig (BGH NJW 15, 3029, 3030 [BGH 25.06.2015 - IX ZR 199/14]; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 8; Zö/Seibel Rz 11; MüKoZPO/Gruber Rz 13 ff). Der Gegenansicht (LG Bonn MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übersetzungen (Abs 3 und 4).

Rn 5 Eine Übersetzung (vgl Art 57 Rn 1 sowie § 1113 ZPO) der Bescheinigung kann gem Abs 3 ›ggf‹ (nach pflichtgemäßem Ermessen) verlangt werden. Dies setzt voraus, dass die Bescheinigung nicht bereits in einer Amts- oder in einer nach Art 57 II daneben zugelassenen Sprache (in Deutschland nicht erfolgt) des ersuchten Mitgliedstaats verfasst ist. Im Übrigen ist ein entsprechen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zuwiderhandlung nach Androhung.

Rn 22 In zeitlicher Hinsicht ist erforderlich, dass die Androhung des Ordnungsmittels vor der Zuwiderhandlung erfolgte. Dafür genügt die Zustellung des separaten Androhungsbeschlusses, selbst wenn dieser noch nicht rechtskräftig ist (BayObLG InVo 00, 106 [LG Würzburg 21.09.1999 - 9 T 1930/99]). Ein Urt, das die Androhung enthält, muss, damit die Zuwiderhandlung die Rechtsfol...mehr