Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vorbereitende Auskunftsansprüche; Stufenantrag.

Rn 26 Insb zur Vorbereitung eines bezifferten Unterhaltsanspruchs oder aber einer Zugewinnausgleichsforderung kann der ASt den Antragsgegner auf Auskunftserteilung in Anspruch nehmen. Im Verbundverfahren relevante materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen ergeben sich aus §§ 1580, 1605, 1379 BGB oder auch aus § 4 I VersAusglG (auch im Verbund: jurisPK-BGB/Breuers § 4 VersAusg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis.

Rn 8 Im Falle der Geltendmachung der Umsatzsteuer findet eine Beweiserhebung über die Richtigkeit der Erklärung nach Abs 2 S 3 grds nicht statt (Kobl NJW-RR 96, 767 [OLG Koblenz 20.12.1995 - 14 W 756/95]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]; zum Geständnis bzw zur Geständnisfiktion s Rn 4). IÜ kann bei bestrittenen Tatsachenbehauptungen ohne Beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tenor.

Rn 7 Das Gesuch wird bei fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen als ›unzulässig verworfen‹. Ist es zulässig, aber nicht begründet, wird es ›als unbegründet zurückgewiesen‹; ist es begründet, wird es entspr § 547 Nr 3 ›für begründet erklärt‹. In allen Fällen ist zu empfehlen, im Tenor deutlich zu machen, wer der Ablehnende ist und wer abgelehnt wird: ›Das Gesuch des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anschlussbeschwerde.

Rn 5 Es gilt zunächst § 66 zur Statthaftigkeit, Form, Akzessorität u Auslegung bzw Umdeutung (s § 66 Rn 2–4). Die Frist richtet sich jedoch nach II 1 iVm § 524 II 2, 3 ZPO (s § 524 ZPO Rn 15 ff) u erfordert gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung über die Fristsetzung zur Beschwerdeerwiderung (BGH MDR 09, 216);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich.

Rn 14 Seit dem 1.11.2014 sind nach § 6 ZVFV die aktuellen Formulare verbindlich zu verwenden. Nach dem Inkrafttreten der ZVFV zum 1.9.2012 durften private Vordrucke noch bis zum 28.2.2013 genutzt werden. Seit dem 1.3.2013 sind die amtlichen Formulare vorgeschrieben, § 5 ZVFV. Bis zum 31.10.2014 durften noch Anträge mit der ursprünglichen amtlichen Fassung gestellt werden. Of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gericht des Hauptprozesses.

Rn 4 Gericht des Hauptprozesses ist dasjenige Gericht, bei dem das gebührenauslösende ZPO- oder Insolvenzverfahren betrieben wurde. Da der Wahlgerichtsstand des § 34 nur die sachliche und örtliche Zuständigkeit, nicht aber den Rechtsweg betrifft, ist die Vorschrift unanwendbar auf in der Arbeits- (BAG NJW 98, 1092 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]), Finanz- oder Sozialgerichtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Einstweilige Anordnungen nach § 769 treten mit Erlass des Urt in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer kraft (vgl § 769 Rn 14). Der in § 770 enthaltene Hinweis darauf, dass bereits erlassene Anordnungen aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden können, steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit; ihr kommt deklaratorisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelungsgehalt.

Rn 4 Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nimmt dankenswerter Weise eine klare Trennung zwischen der außergerichtlichen Mediation (MediationsG, Art 1) und dem nicht zur Entscheidung berufenen Güterichter innerhalb der einzelnen Verfahrensgesetze (Art 2–8) vor. Damit ist klargestellt, dass der Güterichter kein M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 7 Die Forderung nach einer ›umfänglichen Belehrung über die Beweislast‹ (so MüKoZPO/Schreiber Rz 2) erscheint zu weitgehend. Im Hinblick auf den möglichen Verlust einer günstigen prozessualen Lage kann im Einzelfall ein Hinweis nach § 139 angebracht sein. Wird eine Partei trotz fehlenden Einverständnisses vernommen, ist für die Verwertbarkeit zunächst zu prüfen, ob die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Kosten.

Rn 11 Die Kosten des Rechtsstreites, sowie die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen sind eintragungsfähig, sie müssen aber besonders eingetragen werden, wenn sie von der Zwangshypothek erfasst werden sollen. Bei einer Vollstreckung der Kosten gem § 788 ist die gesonderte Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht erforderlich, wenn sie mit dem Hauptanspruch aus dem Haup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 6 Für das Verfahren auf Bewilligung von PKH selbst kann keine PKH bewilligt werden (BGHZ 91, 311). Die vorherige Zustellung der Klage ist Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsverteidigung. Erst mit der Rechtshängigkeit steht der Umfang des Streitgegenstandes fest. Solange noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Abhängigkeit von den Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Die Formulierung in Abs 1 Nr 1 ist an die Stelle des hier unpassenden Begriffs der ›Entscheidungsreife‹ getreten. Mit ihr ist eine Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen im abstrakten Sinne gemeint, dh es muss möglich sein, dass die festzustellenden Tatsachen oder Rechtsfragen entscheidungserheblich werden. Nicht erforderlich ist dag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 5 Privilegierte Pfändungsgläubiger gehören zum identischen Personenkreis, für den der Pfändungsfreibetrag des Schuldners nach § 850c I 2 erhöht wird (vgl § 850c Rn 12). Insoweit stellt § 850d eine Konkordanz der Schutzwirkungen her. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Verwandten in gerader Linie, § 1601 BGB, wie Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern, seinem Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen; die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. 2Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. 3Das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung. (2) 1Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit der Hypothek belastet werden, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Klageänderung und weitere Änderungen.

Rn 4 Abs 2 erlaubt generell eine Klageänderung sowie eine Änderung vorgebrachter Angriffs- und Verteidigungsmittel. Zwar steht diese Möglichkeit unter dem Vorbehalt einer abweichenden Parteivereinbarung. Ferner kann eine Klageänderung oder eine Änderung von anderem Vorbringen ausgeschlossen sein, wenn das Schiedsgericht dies wegen Verspätung nicht zulässt. Nicht anwendbar si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Ob iRd dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) die Voraussetzungen des § 582 bei der Zulässigkeit (so etwa BGH LM Nr 1 zu § 582; BGH WM 75, 736; RGZ 75, 53, 57) oder der Begründetheit (etwa Zö/Greger § 582 Rz 2) zu prüfen sind, ist umstr. Die Auswirkungen des Meinungsstreits sind aber gering: Bei beiden Einordnungen ist nämlich die schuldl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 38 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 von EUR 28,60, ggf zuzüglich des Zeitzuschlags nach KV Nr 500 sowie ggf Wegegeld nach KV Nr 711. Bei Erfolglosigkeit erhält er die Gebühr gem KV Nr 604 von EUR 16,50. Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erhält er die Gebühr nach KV Nr 260 von EUR 36,30. Für die Verhaftung entsteht eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit.

Rn 5 Es findet eine Schlüssigkeitsprüfung statt. Die im Gesuch vorgetragenen Tatsachen, soweit sie nicht zum Rechtsmissbrauch führen (Rn 4), müssen geeignet sein, einen der Befangenheitsgründe zu rechtfertigen. Werden mehrere Befangenheitsgründe vorgebracht, die jeder für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht tragen, ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob das Gesuch be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882h bestimmt die Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts und sieht eine Zentralisierung und Automatisierung der Schuldnerverzeichnisse vor. Sie soll einen Ausgleich zwischen Schuldnerschutz und Gläubigerinteressen erreichen (vgl Hergenröder DZWIR 17, 351). Abs 3 ermächtigt das BMJ, Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen durch Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine möglichst frühzeitige, von der Hauptsache verfahrensrechtlich separierte Prüfung und ggf Korrektur der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Sie lässt insoweit eine isolierte Vorabentscheidung des Berufungsgerichts zu, die dazu dient, fehlerhafte Vollstreckbarkeitsentscheidungen noch vor der zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung.

Rn 19 Als Prozessvertrag unterliegt eine Schiedsvereinbarung nicht den Regeln über den Widerruf, wie er iÜ auf Prozesshandlungen anwendbar ist. Unproblematisch möglich ist demgegenüber ein Aufhebungsvertrag durch die Parteien. Freilich bedarf ein solcher Vertrag des erkennbaren Willens beider Seiten, die Schiedsvereinbarung aufzuheben. Ein längeres Nichtbetreiben des Schieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Begründung.

Rn 39 Das Gericht muss die Tatsachen, die die Voraussetzungen des § 296 ausfüllen, genau benennen. Eine pauschale Zurückweisung ist unzulässig (BGH NJW-RR 96, 961). Eine Zurückweisung kann sich immer nur auf bestimmte, konkret bezeichnete Angriffs- bzw Verteidigungsmittel beziehen, bzgl der die Zurückweisungsvoraussetzungen jeweils einzeln geprüft werden müssen (Celle NJW 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richterliche Durchsuchungsanordnung.

Rn 6 Für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung gem § 758a I ist in § 1 ZVFV die Verwendung des Formulars nach Anlage 1 vorgeschrieben. Rn 7 Der Formularzwang besteht nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen gem § 758a IV. Ebenso wenig wie die Verordnungsermächtigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenrisiko des § 93.

Rn 4 Vor der Stellung des Antrages nach § 927 I sollte der Schuldner zur Vermeidung der Kostenfolge aus § 93 den Gläubiger unter Androhung der Antragstellung zum Verzicht auf die Rechte aus der Arrestanordnung und zur Herausgabe des Titels auffordern. Anderenfalls hat der Schuldner bei einem sofortigen Anerkenntnis seitens des Gläubigers die Kosten des Aufhebungsverfahrens z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolgen.

Rn 8 Zu Recht zurückgewiesene Angriffs- und Verteidigungsmittel bleiben in 2. Instanz ausgeschlossen, werden für die Berufungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Berücksichtigung zu einer Verzögerung der Erledigung führen würde oder nicht. Über ausgeschlossene Tatsachen wird auch dann kein Beweis erhoben, wenn das Beweismittel bzgl anderer, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen: Unausführbarkeit der Ersatzzustellung.

Rn 2 Die Zustellung nach § 181 ist subsidiär ggü der Zustellung nach § 178 und § 180. Daher muss eine Ersatzzustellung nach diesen Vorschriften vergeblich versucht worden sein (BGH NJW 13, 3310 [BGH 10.07.2013 - XII ZB 411/12] Rz 11); andernfalls ist eine Ersatzzustellung durch Niederlegung unwirksam (BFH/NV 17, 333 [BFH 23.11.2016 - IV B 39/16] Rz 16). Maßgeblich für diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 901 regelt, inwieweit für das Kreditinstitut ein Verbot von Aufrechnung und Verrechnung besteht. Eine vergleichbare Regelung existierte im alten Recht nicht. Die bisherige Verbotsbestimmung in § 850k VI erfasste lediglich manche Gutschriften und dies auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Neuregelung betrifft Zahlungskonten, die einen negativen Saldo aufweisen, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsuchungsbeschluss.

Rn 11 Der Richter darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (s Rn 5). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss daher Rahmen, die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG NJW 97, 2165 [BVerfG 27.05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachen und Beweismittel.

Rn 6 Zur Begründung des Musterverfahrensantrags sind nicht nur die angeblich fehlerhaften öffentlichen Kapitalmarktinformationen zu nennen (Abs 2), sondern auch die Tatsachen, aus denen sich der behauptete Fehler ergibt, einschließlich der zugehörigen Beweismittel (Abs 3). Der im alten Recht umstrittene Begriff der ›Streitpunkte‹ ist abgeschafft. Die Neufassung des Gesetzes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verjährung.

Rn 26 Die Verjährung einer Forderung wird durch die Bekanntgabe des PKH-Gesuchs an den Schuldner gehemmt (§ 204 I Nr 14 BGB). Die Hemmung der Verjährung tritt auch ein, wenn der gestellte PKH-Antrag alsbald an den Gegner zugestellt wird. Dann wird die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung fingiert (§ 204 Nr 14 BGB). Auch hier kommt es darauf an, ob der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 3 Die Vorschrift des § 246 modifiziert gegenüber § 49 die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen iSv § 231 I (aA J/H/A/Maier § 246 Rz 3; Bahrenfuss/Schwedhelm § 246 Rz 1). Die einstweilige Anordnung hat eine rein verfahrensrechtliche Natur; sie stellt keinen Rechtsgrund zum Behaltendürfen dar und steht daher einem Anspruch aus ung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 § 581 gilt nicht für Verfahren nach § 826 BGB (hM etwa BGHZ 50, 115; einschränkend aber BAG ZInsO 08, 335) und für das Anerkennungshindernis des ordre-public-Verstoßes nach § 328 (BSGE 79, 277). Wird allerdings die Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen eines ordre-public-Verstoßes nach § 1059 II Nr 2b geltend gemacht, unterliegt dies der Einschränkung des § 581 I, da die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrensregelungen durch Landesrecht (Abs 5).

Rn 13 Die Einzelheiten des obligatorischen Güteverfahrens, einschl der Einrichtung der Gütestellen, ihrer Besetzung, der Verfahrensregeln und Verfahrenskosten, regelt der Landesgesetzgeber (BGH NJW 10, 222–224 [BGH 22.09.2009 - XI ZR 230/08]). Insbesondere dürfen die Länder den Anwendungsbereich des Abs 1 einschränken und die Ausschlussgründe des Abs 2 erweitern (§ 11 GüSchl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unbeabsichtigte Zutrittshindernisse.

Rn 9 Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse können den ungehinderten Zugang verwehren und die strikte Durchführung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung beeinträchtigen, ohne dass ihr Vorliegen das Öffentlichkeitsprinzip in gesetzwidriger Weise verletzt. Das Vertrauen der Allgemeinheit oder des Einzelnen in die Objektivität des Gerichts wird durch Beschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausscheiden des Beklagten.

Rn 7 Im Fall der Übernahme ist der Bekl auf seinen Antrag nach mündlicher Verhandlung von der Klage zu entbinden. Im Falle der Stattgabe wird der Bekl durch mit der Berufung anfechtbarem Endurteil aus dem Prozess entlassen. Dann wird das Verfahren ohne Bindung an die bisherigen Prozessergebnisse zwischen dem Kl und dem Benannten fortgeführt, wobei das dort ergehende Schlusse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Höchstpersönliche Pflicht, Hilfspersonen und Gesamtverantwortlichkeit.

Rn 8 Der gerichtlich ausgewählte und ernannte SV hat das Gutachten höchstpersönlich zu erstatten und dafür verantwortlich zu zeichnen. Eine Vertretung wie auch eine Übertragung ist unzulässig (vgl Rn 2, § 407a III 1). Nichtsdestoweniger kann es zweckmäßig oder erforderlich sein, dass der vom Gericht beauftragte SV Hilfspersonen hinzuzieht. Allein- und gesamtverantwortlich bl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entbehrlichkeit.

Rn 5 Entbehrlich ist ein Hinweis gem § 504 allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn der Beklagte bereits vor Erteilung des Hinweises zu erkennen gegeben hat, dass er über die Möglichkeit und die Folgen der rügelosen Einlassung informiert ist (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 5). Eine wirksame Verweisung auf Antrag des Klägers wird auch nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweispflicht.

Rn 29 Wegen des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) hat das Gericht den Parteivortrag, der für die Frage entscheidungserheblich ist, ob Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vorgebracht werden, zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 87, 485). Will es den Vortrag als versp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Anwendbar ist § 324 bei der Verurteilung zur Zahlung einer deliktischen Schadensrente wegen Tötung, Verletzung oder Freiheitsentziehung nach §§ 843–845 BGB und bei der Geldrente wegen Unterhaltsforderungen im Scheidungsfall nach § 1569 ff BGB. Darüber hinaus gilt § 324 auch für andere Renten soweit in den jeweiligen Vorschriften auf § 843 BGB verwiesen wird, wie zB § 61...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 13 Die Streitgenossenschaft führt zu einer subjektiven oder objektiven Klagehäufung mit der Folge der Anwendbarkeit des § 260. Demnach muss sowohl die Zuständigkeit des Prozessgerichts für sämtliche Klagen als auch dieselbe Prozessart gegeben sein. Die Zuständigkeit des Prozessgerichts kann durch eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr 3 geschaffen werden. Hat der Kl m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde (§ 387 III, § 567).

Rn 15 Gegen die Zwischenentscheidung findet die sofortige Beschwerde gem § 567 I Nr 1 statt, bei landgerichtlichen Entscheidungen aber nur, wenn sie nicht im Berufungsrechtszug ergangen sind (›im ersten Rechtszug‹, § 567 I). Das Zwischenurteil ist vAw gem § 317 I zuzustellen; hiermit beginnt die 2-Wochen-Frist des § 569 I 1, 2 zu laufen. Beschwerdeberechtigt ist der im Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 10 Zu den Zulassungsgründen wird in der Gesetzesbegründung zum ZPO-RG ausgeführt, dass die Zulassungsvoraussetzungen der ›Fortbildung des Rechts‹ und der ›Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung‹ den Zulassungsgrund der ›grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache‹ konkretisieren, ohne ihn hierauf zu beschränken. Der Gesetzgeber verleiht seiner Auffassung Ausdruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz.

Rn 37 In der Insolvenz des Schuldners unterliegt das Konto dem Insolvenzbeschlag. Es gelten das Zwangsvollstreckungsverbot, § 89 InsO, und die Rückschlagsperre, §§ 88, 312 I 3 InsO. Hat das Vollstreckungsgericht einem Schutzantrag nach § 850l stattgegeben, muss dies grds auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Im Insolvenzverfahren ist ein Antrag nach § 850l zuläss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Die nachteilige Folge einer Fristversäumung tritt dann nicht automatisch ein, wenn das Gesetz einen Antrag der Gegenseite vorsieht. Bsp: nach vergeblicher Anordnung der Klagerhebung im Arrestverfahren erfolgt die Aufhebung des Arrestes nur auf Antrag, § 926 II; die versäumte Prozesshandlung kann nachgeholt werden, solange der Antrag noch nicht gestellt ist. Bei Versäumn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstation

Rz. 64 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryotransfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist (RB 160.17 Abs. 1 ErbStR 2019). Rz. 65 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtzeitiges Vorbringen (Abs 1).

Rn 5 In der Verhandlung haben die Parteien ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Danach soll Vorbringen aus prozesstaktischen Erwägungen nicht zurückgehalten werden, eine Partei aber nicht verpflichtet sein tatsächliche Umstände erst z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahrensrechtlicher opi. – Deutsche Gerichte.

Rn 42a In den Verfahren nach § 1061 gelten uneingeschränkt die Rechte aus Art 103 I GG. Das wird durch § 1063 I S 2 klargestellt; der Antragsgegner ist zu hören und nach § 1063 II ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (BGH 12.3.20 – I ZB 64/19 juris Rz 36). Auf die Ausführungen zu § 1059 Rn 67) wird verwiesen. Rn 43 Im Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form.

Rn 5 Die Ladung erfolgt – vorbehaltlich gegenteiliger, auf förmliche Zustellung iSv §§ 166 ff lautender Weisung des Gerichts – formlos, also mit einfacher Post. Im Falle des Bestreitens des Zeugen wird ein Nachweis des Zugangs der formlos versandten Ladung, welcher Voraussetzung für ein Vorgehen gem § 380 ist, indessen nicht zu führen sein. Umgekehrt hat im Fall der ordnungs...mehr