Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist Teil des berufungsrechtlichen Präklusionsrechts (dazu § 530 Rn 2). Erstinstanzlich verspätet vorgetragene und deswegen zu Recht zurückgewiesene Tatsachen bleiben nach Abs 1 auch zweitinstanzlich ausgeschlossen. Neue, erstinstanzlich gar nicht vorgetragene Tatsachen können in der Berufung nur unter den Voraussetzungen des Abs 2 berücksichtigt werden. B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unterschriftsleistung.

Rn 1 Das Protokoll wird im Regelfall vom Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterzeichnet. Der Urkundsbeamte fertigt die Reinschrift des Protokolls. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Protokollausfertigung. Das gilt auch dann, wenn er nicht zur Sitzung hinzugezogen wurde. Bei stenographischer Aufzeichnung muss der Urkundsbeamte jede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zugangsfiktion.

Rn 4 Beim Postversand wird vermutet, dass bei Aufgabe zur Post ein Brief, auch sog Einwurf-Einschreiben (Stuttg StRR 09, 402), innerorts am nächsten Tag zugegangen ist, im Fernverkehr am übernächsten Tag. Dies ist nicht bindend, wenn die Partei glaubhaft (§ 294) machen kann, dass sie den Brief nicht oder erst später erhalten hat (VerfG des Landes Brandbg 20.5.10 – 28/09). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Beschwer.

Rn 18 Die von der Rspr entwickelten Grundsätze zum Streitwert (oben Rn 16) gelten auch für die Bemessung der Beschwer hinsichtlich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (BGH NJW-RR 22, 782 [BGH 29.03.2022 - VIII ZR 99/21] mwN). Dies führt ua dazu, dass häufig die Grenze der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 II Nr 1 ZPO: 20.000 EUR) bei Verbandsklagen trotz faktisch sehr hoher wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit, Entscheidung.

Rn 4 Die Bezifferung erfolgt nur auf Antrag des Unterhaltsgläubigers (Abs 1). Dieser muss den zu beziffernden und zu vollstreckenden Betrag in seinem Antrag nicht benennen (Prütting/Helms/Bömelburg § 245 Rz 6; MüKoFamFG/Pasche § 245 Rz 10; Sternal/Giers § 245 Rz 2 mwN; Zö/Lorenz § 245 Rz 5). Rn 5 Gem § 245 II sind die Gerichte, Behörden oder Notare für die Bezifferung zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 1 Eine Prozesstrennung kommt als Maßnahme der formellen Prozessleitung in allen Fällen subjektiver (§ 59 f; im Fall des § 62 ist eine Trennung ausgeschlossen) und objektiver (§ 260) Klagehäufung in Betracht. Sie setzt neben der Rechtshängigkeit der Klage (eine Trennung im Mahnverfahren ist nicht möglich; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) weiter voraus, dass der abzutrenne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtshängigkeit, Urheberbenennung.

Rn 4 Wie aus dem Wortlaut ›verklagt‹ hervorgeht, muss Klage erhoben und die Sache rechtshängig sein. Freilich darf die mündliche Verhandlung noch nicht begonnen haben. Vielmehr muss der Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache einen Schriftsatz bei dem Prozessgericht einreichen, in dem er den mittelbaren Besitzer benennt, ihm den Streit verkündet und seine Ladung zwecks Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrheit rechtlicher Gründe.

Rn 9 Dem Gericht steht es grds frei, aus welchen von mehreren einschlägigen Gründen es auf die Klage zuspricht oder sie abweist. Entscheidungsreife besteht, solange das Gericht auf Grundlage einer der Gründe eine abschließende Entscheidung herbeiführen kann. Das gilt auch, wenn sich die Begründungsansätze denklogisch ausschließen (zB Anspruch aus Vertrag oder aus Bereicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 131 dient der Vorbereitung des Gerichts auf die mündliche Verhandlung. Die Beifügung von Urkunden soll es gleichzeitig dem Gegner erleichtern, sich schriftsätzlich oder in der mündlichen Verhandlung zu den Urkunden zu äußern (MüKoZPO/Wagner § 131 Rz 1; Musielak/Voit/Stadler § 131 Rz 1). so dass der Vorschrift eine Informations- und Vorbereitungsfunktion zukommt. Zudem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abschluss des Verfahrens.

Rn 14 Mit dem Eintritt der Rechtskraft der instanzübergreifend abschließenden Entscheidung (§ 45) endet die Beistandschaft kraft Gesetzes, vgl § 158 IV 1. Dies gilt auch für den Fall der Rücknahme einer Beschwerde nach § 67 IV, mit der die Rechtskraft der Endentscheidung der vorherigen Instanz eintritt (Haußleiter/Eickelmann Rz 26, 27). Rn 15 Die Beendigung kraft Gesetzes tri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wirtschaftliche Identität.

Rn 268 Eingehend § 5 Rn 4. Wohnrecht s Dienstbarkeit, § 9 Rn 4. Wohnung s Folgesachen; Miete s §§ 8, 9. Wohnungsbesetzungsrecht, zur Sicherung öffentlicher Fördermittel § 63 III GNotKG: Regelwert von 5.000 EUR (Oldbg RPfleger 94, 619; München RPfleger 08, 159 jew zu § 30 II KostO aF; aA Braunschw KostRspr § 30 KostO Nr 6: Bruchteil Mietwert; Ddorf RPfleger 92, 177; Oldbg Jur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahren

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Vermögenswerte, die dem erweitert beschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, sind in entsprechender Anwendung des § 18 AStG gesondert, ggf. auch einheitlich (wenn mehrere Auswanderer an der zwischengeschalteten Gesellschaft beteiligt sind), festzustellen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensgestaltung.

Rn 15 Das Verfahren ist grds kontradiktorisch ausgestaltet. Dem Gegner ist der Schriftsatz, nicht notwendigerweise förmlich, zu übermitteln und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Abs 3). Eine mündliche Verhandlung ist nach dem Ermessen des Gerichts möglich, aber nicht zwingend erforderlich, da durch Beschl entschieden wird (Abs 4 S 4). Die Anhörung des Gegners kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ehewohnungssachen (Abs 2).

Rn 5 § 96 II setzt voraus, dass eine einstweilige Anordnung (§§ 49 ff, 214) in einer Ehewohnungssache (§§ 200 ff FamFG, §§ 1361b, 1586a BGB) ergangen ist. Auch erfasst wird eine einstweilige Anordnung, die im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens erlassen wurde, soweit sie inhaltlich eine Regelung über die Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung trifft (vgl § 2 GewSchG). Rn 6 Al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fehlerhafte Genehmigung von Prozesshandlungen.

Rn 5 Auf die Wirksamkeit einseitiger Prozesshandlungen bleibt die Beachtung des § 162 ohne Relevanz. Die Prozesshandlungen werden allein durch ihre Erklärung ggü dem Gericht wirksam; die Genehmigung dient jedenfalls bei einseitigen Prozesshandlungen nicht dem Schutz vor Übereilung, sondern soll zusätzliche Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls bieten (für Anerkenntnis: B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aussteller.

Rn 6 Da die formelle Beweiskraft der Urkunde sich auf die Abgabe der Erklärung durch den Aussteller bezieht, ist Aussteller derjenige, der die Erklärung abgegeben hat, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, wer die Erklärung niedergeschrieben hat (Zö/Feskorn § 416 Rz 8). Entscheidend ist, dass die Unterzeichnung der in der Urkunde enthaltenen Erklärung mit Wissen und Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskraftwirkung.

Rn 15 Aufgrund des soeben dargestellten entindividualisierten Streitgegenstands der Verbandsklage wirkt die Rechtskraft eines Urteils nach dem hier vertretenen Ansatz für und gegen alle Verbandsklageberechtigten. Bei der erfolgreichen Verbandsklage heisst dies, dass eine zweite Klage wegen desselben Rechtsverstoßes unzulässig ist (nach hM ggf unbegründet, s § 1 Rn 21). Die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 97 statuiert explizit den subsidiären Charakter der autonomen deutschen Vorschriften zum Internationalen Familienverfahrensrecht: sie sind nachrangig ggü völkerrechtlichen (I 1) u europarechtlichen (I 2) Rechtsakten sowie den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (II). Wie Art 3 EGBGB ist die Norm vorwiegend deklaratorisch. Der Vorrang internationaler Rechtsakte erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gerichtsstandsvereinbarung (§ 29c IV).

Rn 7 § 29c IV (früher: § 29c III) enthält eine Ausnahme vom Prorogationsverbot des § 40 II Nr 2, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung unzulässig ist, wenn ein ausschl Gerichtsstand begründet ist (BGHZ 203, 140; s.a. § 40 Rn 5). Der Unternehmer soll nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift vor einer erschwerten Rechtsverfolgung geschützt werden (ThoPu/Hüßtege Rz 8; Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 7 Die Anordnungen nach Abs 1 S 1 ergehen durch Beschl des Gerichts. Es handelt sich um einen Beweisbeschluss (§ 358). Die Anordnung einer Vorlegung nach Abs 1 S 2 kann neben einem Gerichtsbeschluss auch durch Verfügung gem § 273 II Nr 5 ergehen. Im Übrigen richtet sich auch das Verfahren nach den beweisrechtlichen Vorschriften der §§ 371 ff und §§ 402 ff. Eine Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erleichterter Vergleichsabschluss.

Rn 5 Die genannten Grundsätze gelten auch für die inzwischen in den Prozessordnungen vorgesehenen Erleichterungen des Abschlusses von Prozessvergleichen im schriftlichen Verfahren insb durch die Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags (§ 278 VI ZPO). Die dabei vorgegebene Form eines Beschlusses für den gerichtlichen Vorschlag (etwa § 106 S 2 VwGO) oder für die Fests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenerstattung.

Rn 23 Die Kosten der Auskunft muss der Drittschuldner selbst tragen (AG Cuxhaven JurBüro 20, 443). Es besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner aus den §§ 677, 683, 670 BGB, weil der Drittschuldner ein eigenes Geschäft führt. Ein Schadensersatzanspruch etwa aus § 280 I BGB scheitert, weil den Schuldner keine Nebenpflicht trifft, Pfändungen zu vermeiden (BGH NJW 99...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt Fragen der sachlichen Zuständigkeit sowie teilweise der örtlichen und der internationalen Zuständigkeit. Die Detailregeln werden mit der Frage nach der zulässigen Bezeichnung als ›allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‹ verknüpft. Schließlich enthält die Norm generelle Zugangsvoraussetzungen. Verbraucherschlichtungsstellen müssen zwingend vom Verbrauch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Da der echte Hilfsantrag auflösend bedingt ist und damit sofort rechtshängig wird (BGH NJW 02, 3478 [BGH 14.06.2002 - V ZR 79/01]), ist er für die Zuständigkeit von der Klageerhebung an zu berücksichtigen, ohne dass es auf eine Entscheidung über ihn ankommt. Entsprechendes gilt von der Klageerweiterung an, wenn § 506 ZPO eingreift (Rn 3). Mithin kann das LG sachlich zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vermerk auf dem Titel.

Rn 16 Liegt noch keine Zahlung vor und hat das Gericht Kenntnis vom ersten Kostenfestsetzungsbeschluss – was normalerweise der Fall sein muss, da der Beschl in derselben Akte ergeht –, so kann auch der zweite Kostenfestsetzungsbeschluss klarstellen, welcher Titel vorrangig ist. Die Wirkungslosigkeit des ersten Beschlusses kann auf dem zweiten Kostenfestsetzungsbeschluss verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gebührenstreitwert.

Rn 15 Mit Blick auf die Ermittlung des Gerichtskostenvorschusses ist bei jedem Antrag der Streitwert anzugeben, §§ 61, 63 GKG. Die Wertfestsetzung für die sachliche Zuständigkeit gilt nach § 62 S 1 GKG, § 23 I 1 RVG grds auch für den GeS; entspr gilt nach § 54 FamGKG (vgl Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 54 FamGKG). Dieser darf alsdann nach hM nur noch unter Beachtung der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf den Gerichtsvollzieher, von dem die erste Pfändung bewirkt ist, geht der Auftrag des zweiten Gläubigers kraft Gesetzes über, sofern nicht das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines beteiligten Gläubigers oder des Schuldners anordnet, dass die Verrichtungen jenes Gerichtsvollziehers von einem anderen zu übernehmen seien. 2Die Versteigerung erfolgt für alle beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unmittelbarer Zwang (Abs 2).

Rn 6 Voraussetzung für die Anordnung unmittelbaren Zwangs nach § 96 II ist, dass sich der Verpflichtete wiederholt unberechtigt geweigert hat, der Untersuchung nachzukommen. Auch hier findet das Ultima-Ratio-Prinzip des unmittelbaren Zwanges Ausdruck. Das Gericht muss die fehlende Berechtigung der Weigerung inzident prüfen. Eine wiederholte Weigerung liegt erst bei mindesten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsschutz.

Rn 31 S grds § 21e Rn 98 ff. Ungeklärt ist aber, ob der von der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung betroffene und in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzte Richter sich deshalb an das Präsidium mit der Bitte um Abhilfe wenden kann. Das erscheint zweifelhaft, weil insoweit für das Präsidium ein Änderungsgrund gem § 21e III 1 jedenfalls im laufenden Geschäftsjahr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren (Abs 2).

Rn 5 Die Pfändung bleibt nach der Versagung des Zuschlags aufrechterhalten. Ein neuer Versteigerungstermin wird nur auf Antrag des Gläubigers anberaumt. Auch in diesem Termin ist das Mindestgebot nach Abs 1 zu beachten. Der Gläubiger kann stattdessen die Anordnung anderweitiger Verwertung nach § 825 beantragen, bei der ebenfalls das Mindestgebot zu berücksichtigen ist (Abs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besonderer Gerichtsstand des Verbrauchers bei Haustürgeschäften (§ 29c I 1).

Rn 3 § 29c I 1 enthält einen besonderen Gerichtsstand für alle Klagen und Anträge des Verbrauchers, die einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag iSd § 312b BGB oder ein Umgehungsgeschäft iSd § 312m I S 2 BGB nF (§ 312k II S 2 BGB aF) betreffen (s näher Rn 2). Dem Verbraucher steht deshalb das Wahlrecht nach § 35 zu, ob er seinen Anspruch im Gerichtsstand des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Herausgabe.

Rn 5 Unter den Voraussetzungen von Abs 1 (Rn 2 ff) wird der Drittschuldner von seinen Pflichten ggü dem Schuldner sowie dem Gläubiger frei. Mit der Inbesitznahme der Sache durch den Gerichtsvollzieher, der Anzeige und der Aushändigung der Beschlüsse entstehen die Pfandrechte an der Sache entspr ihrem gesetzlichen Rang (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz § 854 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 10 Die Verpflichtung des Arrest- bzw Verfügungsklägers zur Sicherheitsleistung, §§ 921 S 2, 936, sichert Ansprüche nach § 945 (s Rn. 4). Der Anlass entfällt, sobald ein (Verfügungs-)Anspruch wegen Obsiegens in der Hauptsache rechtskräftig feststeht (RGZ 72, 27, 28; Musielak/Voit/Foerste § 109 Rz 7a). Ferner bei Versäumen der Vollziehungsfrist, § 929 II, III, bei Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Darlegungszwang für jeden Aufhebungsgrund.

Rn 12 Der Antragsteller hat die Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1, auf die er den Aufhebungsantrag stützen möchte, ›begründet‹ geltend zu machen (BGHZ 142, 204, 206 f). Er hat daher jeden einzelnen Aufhebungsgrund dem Gericht mit schlüssigem Parteivortrag darzulegen (BGH 23.7.20 – I ZB 88/19 juris, Rz 12) – ggf für jede einzelne vollstreckungsfähige Regelung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Abhilfeklage ist nur zulässig, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche von Verbrauchern im Wesentlichen gleichartig sind. Das ist der Fall, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 8 § 11 BGB bestimmt den gesetzlichen Wohnsitz von Kindern ausgehend von dem Wohnsitz des Inhabers der Personensorge. Es handelt sich also um einen abgeleiteten gesetzlichen Wohnsitz. Dieser gesetzliche Wohnsitz ist nicht zwingend. Durch denjenigen, dem die Personensorge zusteht – das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein genügt nicht (BGH NJW-RR 92, 1154; Brandbg FamRZ 07, 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Belehrung über mögliche Rechtsbehelfe ist bei allen Beschlüssen der fG erforderlich, auch bei Zwischen- und Nebenentscheidungen. Sie ist für alle erst- und zweitinstanzlichen (§ 69 III) Entscheidungen erforderlich. Die Norm gilt auch in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 I). Abweichend vom Wortlaut soll die Norm auch in Registersachen anzuwenden sein (Sternal/Mey...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 2 Etwas anderes gilt nach Abs 2 nur, soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. Dann wird eine Prozesshandlung des Betreuten erst mit Einwilligung des Betreuers wirksam. Bestehen Zweifel an der Prozessfähigkeit, hat das Prozessgericht die Prozessfähigkeit vAw zu überprüfen, § 56. Die Möglichkeit für Betreuer, iR ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht (§ 1823 BGB) vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das im Wiederaufnahmerecht ausgewogene Verhältnis zwischen Rechtskraft und der Möglichkeit ihrer Beseitigung wegen eines Wiederaufnahmegrundes ist durch § 586 um einen weiteren, nämlich zeitlichen Aspekt ergänzt. Die Wiederaufnahme ist nach Ablauf bestimmter ›doppelter‹ Fristen unzulässig. Diese knüpfen sowohl an das subjektive Kriterium der Kenntnis vom Wiederaufnahmeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Verbot einer révision au fond.

Rn 15 Das OLG darf im Aufhebungsverfahren nur prüfen, ob Aufhebungsgründe nach § 1059 II 1 vorliegen, die der Antragsteller fristgerecht geltend gemacht hat. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 18). Das gilt sowohl für V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine für alle Ehesachen geltende spezielle Regelung über die Folgen der Säumnis des ASt (Abs 1) und des Antragsgegners (Abs 2). Die Vorschriften der §§ 330, 331 ZPO finden trotz der allgemeinen Verweisung in § 113 I 2 mithin keine Anwendung. Die Vorschrift gilt nicht für Scheidungsfolgesachen; hier gelten die besonderen Vorschriften der §§ 142 I 2...mehr