Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Soweit Parteivereinbarungen nicht gegeben sind, kann das Schiedsgericht einstweiligen Rechtsschutz gewähren (Abs 1 S 1). Dies setzt zunächst einen Antrag einer Partei voraus. Der Antrag wird nicht dadurch unzulässig, dass bereits einstweiliger Rechtsschutz gem § 1033 vor dem staatlichen Gericht beantragt ist. In dem Antrag kann die konkrete vorläufige Maßnahme genau bez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltung des gesamten Nachlasses (Abs 1).

Rn 3 In diesem Fall greift § 748 I ein. Der Titel gegen den Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend ein Leistungstitel sein. Es genügt ein Duldungstitel, wie sich aus § 2213 III BGB ableiten lässt (Schuschke/Walker/Schuschke § 748 Rz 2, 3: Leistungstitel nicht erforderlich, aber sinnvoll). Auch genügt ein Duldungstitel gegen den Testamentsvollstrecker, wenn bereits ein Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Umfang.

Rn 11 Der Umfang der Werterhöhung ist wegen § 322 II auf die Klageforderung begrenzt (Ddorf RPfleger 94, 129). Wird eine Gegenforderung nur zum Teil hilfsweise aufgerechnet, gilt § 45 III GKG nur für diesen Teil (Köln JurBüro 94, 495). Bei Hilfsaufrechnung mit mehreren Gegenforderungen ist für jeden Anspruch, der Gegenstand einer verneinenden oder das Erlöschen herbeiführende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Positiver Kompetenzkonflikt (Nr 3).

Rn 7 Abs 1 Nr 3 ist anwendbar, wenn mindestens 2 Gerichte mit einer Angelegenheit befasst wurden, jedes Gericht die Zuständigkeit für sich in Anspruch nimmt, ohne den Vorzug eines anderen Gerichts anzuerkennen, und deshalb die Abgabe des Verfahrens an das örtlich zuständige Gericht unterbleibt (positiver Kompetenzkonflikt, Prütting/Helms/Prütting § 5 Rz 18). Die Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Fakultative elektronische Übermittlung.

Rn 12 Nach Abs 2 S 1 können nicht der schriftlichen Einreichungspflicht unterliegende Anträge und Erklärungen nach wie vor in Papierform eingereicht werden; die elektronische Einreichung ist in diesem Fall nur fakultativ. Damit sollen die Gerichte insb bei den Eilverfahren des Unterbringungsrechts von der schwierigen Prüfung befreit werden, ob Störungen bei der elektronische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt und Form.

Rn 3 Die Vollmacht muss wirksam zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem die Zustellung ausgeführt wird und sich auf die Entgegennahme zuzustellender Schriftstücke erstrecken (BGH 22.9.20 – II ZB 25/20 Rz 11–17). Anderenfalls ist die Zustellung unwirksam. Heilung ist aber möglich (vgl § 189 Rn 1 ff). Wegen S 2 muss die Vollmacht, damit sie wirksam ist, schriftlich erteilt sein (An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschluss.

Rn 7 Die Beeidigung wird durch entsprechenden Beschl des Prozessgerichts (als Nacheid gem § 392 oder bei Beauftragung eines beauftragten oder ersuchten Richters gem §§ 361, 362 bereits im Beweisbeschluss) angeordnet. Eine zu Unrecht unterlassene Beeidigung kann durch rügelose Verhandlung der Partei gem § 295 I geheilt werden (Zö/Greger § 391 Rz 5; BFH 22.11.13 – X B 35/13, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung begründet § 851b einen speziellen antragsabhängigen Pfändungsschutz, soweit der Schuldner diese Einnahmen zur Erhaltung der Miet- und Pachtsache benötigt. Damit verfolgt die Regelung einen doppelten Zweck. Sie schützt die wirtschaftliche Grundlage, auf der vom Schuldner Einnahmen erzielt werden können (MüKoZPO/Smid § 851b Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Entstehung.

Rn 1 Das VDuG trat im Oktober 2023 an die Stelle der §§ 606–614 ZPO, in denen die Musterfeststellungsklage geregelt war. Diese ist nun in § 41 VDuG als Spezialfall geregelt. Im Vordergrund des VDuG steht jedoch die neu eingeführte Abhilfeklage. Sie dient der Umsetzung der RL (EU) 2020/1848 v 25.11.20 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aufwand (Nr 3).

Rn 23 Unter Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Sachschadens iSd § 485 II 1 Nr 3 ist derjenige Aufwand zu verstehen, der dem jeweiligen ASt eines selbstständigen Beweisverfahrens für die Beseitigung des Schadens entstehen würde (VG Gießen 18.8.16 – 4 O 2737/15.GI). Gefragt werden kann bzgl Mängeln nach möglichen Beseitigungsmaßnahmen (Karlsr BauR 06, 1950) u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versteigerung und Hinterlegung (Abs 3).

Rn 5 Eine Verwertung kann nur das Vollstreckungsgericht, nicht der Gerichtsvollzieher anordnen (BGHZ 89, 82, 86 = NJW 84, 1759). Zuständig ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG). Eine Versteigerung mit anschließender Hinterlegung des Erlöses kommt in Betracht bei leicht verderblichen Sachen, dem Kursverfall ausgesetzten Wertpapieren (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 6) sowie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgemilderter Anwaltszwang (§ 1063 IV).

Rn 3 Solange das Gericht keine mündliche Verhandlung angeordnet hat, können die Parteien selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge stellen oder Erklärungen abgeben. Fällt in diesem Stadium ein bevollmächtigter Anwalt aus, ohne dass ein neuer Anwalt ordnungsgemäß bestellt wird, tritt die Partei selbst an die Stelle des Bevollmächtigten. Das schließt ein Nichtvertretense...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft gem § 771 II.

Rn 42 Gemäß § 771 II können Gläubiger und Schuldner Streitgenossen auf der Beklagtenseite sein. Neben der gegen den Gläubiger gerichteten Drittwiderspruchsklage können somit gleichzeitig gegen den Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Hat der Kl Herausgabeklage gegen den Schuldner erhoben und es versäumt, gegen eine von dem Gläubiger betriebene Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckbare Urkunden.

Rn 6 Vollstreckbare Urkunden iSv § 239 sind insb gerichtliche oder notarielle Urkunden gem § 794 I Nr 5 ZPO sowie bei einem Jugendamt errichtete Urkunden nach §§ 59, 60 SGB VIII, mit denen ein Vollstreckungstitel über Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und Unterhalt gem § 1615l BGB errichtet werden kann, § 59 I Nr 3, 4 SGB VII...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. WEG-Verfahren.

Rn 21 Klagt eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus gefassten Beschlüssen auf Zahlung, darf die Zahlungsklage nicht mit Blick auf die Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage nach § 44 WEG ausgesetzt werden: Die Beschlussanfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung, weshalb die Beschlüsse bis zur rechtkräftigen Erklärung ihrer Ungültigkeit durchsetzbare Zahlungspflichten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anhörung.

Rn 27 Die Anhörung der Berufsrichter des Spruchkörpers regelt Abs 6. Da der Beschl alle Mitglieder des Spruchkörpers ›betrifft‹, sind alle anzuhören, idR iRd Beschlussfassung. Die durch das Präsidium benannten Vertreter zählen nicht zu den ›Betroffenen‹ des spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsbeschlusses, sie sind also nicht nach Abs 6 zu hören. Sinnvoll ist die Anhörun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Bestreitet der Beweisgegner die Echtheit, ist sie nach § 440 I zu beweisen. Wird die Echtheit einer Namensunterschrift anerkannt (zum Begriff s § 440 Rn 4), so hat der über der Namensunterschrift stehende Urkundentext gem § 440 II die Vermutung der Echtheit für sich. Erkennt der Beweisgegner auch die Echtheit des Urkundentextes an, steht die Echtheit bereits ohne Rückgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessvoraussetzungen: Echter Schiedsspruch, Beschwer.

Rn 4 Aufhebungsverfahren nach § 1059 können nur gegen echte Schiedssprüche in Gang gesetzt werden, die auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung (§§ 1029 ff) von einem Schiedsgericht (§§ 1034 ff) erlassen worden sind. Ob dies der Fall ist, ist eine vom Gericht vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung (BGHZ 159, 207, 210 f). Entscheidungen, die von Vereins- oder Verbandsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besonderheiten.

Rn 10 In bestimmten Verfahrenskonstellationen geht die finanzgerichtliche Rspr davon aus, dass das Prozesshindernis der ›anderweitigen‹ Rechtshängigkeit nach § 17 I 2 GVG nicht durch Abweisung, sondern durch Verbindung beider Sachen auszuräumen ist (BFH DStRE 07, 130 [BFH 26.05.2006 - IV B 151/04] für zwei bei demselben Senat eines FG anhängig gemachte Klagen gegen denselben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändung der Auflassungsanwartschaft.

Rn 14 Für den Schuldner kann auch eine Auflassungsanwartschaft begründet sein, auf welche § 848 II 1, 3 nicht passt, weil der Drittschuldner hier bereits alles getan hat, um seine Übereignungspflicht zu erfüllen. Das Arrestatorium ginge ins Leere. Eine Auflassungsanwartschaft entsteht, wenn eine bindende Auflassung vorliegt, also der Voreigentümer die Auflassung erklärt und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm steht in engem Zusammenhang mit § 1033. Dort ist dem staatlichen Gericht die Möglichkeit eingeräumt, sowohl vor als auch nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei einstweilige gerichtliche Maßnahmen in Bezug auf den Streitgegenstand anzuordnen. Parallel hierzu kann nach der Bestellung des Schiedsgerichts auch dieses auf Antrag eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präklusion.

Rn 3 § 767 II findet gem § 796 II Anwendung. Präkludiert sind Einwendungen, die bereits vor Zustellung des VB entstanden sind und durch Einspruch hätten geltend gemacht werden können (zu diesen Anforderungen vgl § 767 Rn 46). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Einwendung, nicht derjenige, zu welchem der Schuldner Kenntnis erlangt hat (vgl § 767 Rn 44). Das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 17 Wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder auf Bestellung eines Sequesters abgewiesen, kann der Gläubiger hiergegen nach den §§ 11 I RPflG, 793 sofortige Beschwerde einlegen. Schuldner und Drittschuldner können bei Verstößen im Pfändungsverfahren oder bei der Sequesterbestellung Erinnerung gem § 766 einlegen. Gegen Entscheidungen des Sequesters können G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermessen.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 259 dagegen nicht vor, hat das Gericht im Hinblick auf die Anwendung des § 510b einen Ermessensspielraum, wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift (›kann‹) ergibt (allgM, vgl etwa Musielak/Voit/Wittschier Rz 5 mwN; aA Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 5), insb auch im Vergleich mit der Parallelvorschrift des § 61 II ArbGG, wonach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist eine Forderung wirksam gepfändet, erstreckt sich die Pfändung auf die künftig fällig werdenden Leistungen, auch wenn sie im Pfändungsbeschluss nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Erbringung der Dienstleistung (BGHZ 167, 363 Rz 7), womit auch erst das Pfandrecht entsteht, bei mehrfachen Pfändungen allerdings mit unterschiedlichem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sache.

Rn 21 Für alle Fallgestaltungen der Norm muss eine Tätigkeit eines Richters in Ausübung seines Amtes mit einer ›Sache‹ vorliegen. ›Sache‹ bedeutet einen einzelnen, bestimmten prozessrechtlichen Gegenstand. Damit sind nicht nur die streitigen Verfahren ieS einschl des Mahn- und Aufgebotsverfahrens sowie die Zwangsvollstreckung gemeint, sondern auch Tätigkeiten im selbstständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 3 Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen und rechtlichen Stillstand. Beide Fälle setzen Rechtshängigkeit, dh idR Einreichung der Klageschrift und deren ordnungsgemäße Zustellung (§§ 253 I, 261 I), voraus (Anders/Gehle/Anders ZPO § 253 Rz 13). In beiden Fällen werden die Akten nach der Aktenordnung nach sechs Monaten weggelegt. Nur der rechtliche Stillstand, auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 782 ergänzt die §§ 2014, 2015 BGB sowie § 305 I. Gemäß § 2014 BGB kann der Erbe die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, allerdings nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, verweigern. § 2015 I BGB gibt dem Erben die Möglichkeit, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtliches Interesse.

Rn 20 Das rechtliche Interesse des § 485 II ist weit zu fassen. Für einen v Versicherungsnehmer gg den privaten Unfallversicherer gestellten Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur sachverständigen Klärung der technischen Details u des Grades der Invalidität besteht rechtliches Interesse, wenn der Versicherer geltend macht, ein Versicherungsfall lieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 6 Abweichend vom früheren Recht hat nun das OLG die Herrschaft über inhaltliche Erweiterungen des Musterverfahrens. Dies ist zweckmäßig, weil damit die früher auftretenden Verzögerungen im Verfahrensablauf vermieden werden. Andererseits entsteht das Problem, dass das OLG beurteilen muss, ob der vor dem erstinstanzlichen Gericht geführte Ausgangsrechtsstreit des Antragstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Recht, Staatsvertragliche Sonderregelungen.

Rn 6 Es bedarf keiner Legalisation zum Nachweis der Echtheit, wenn aufgrund eines bilateralen oder multilateralen Staatsvertrages eine Apostille als Nachweis genügt oder die Echtheit ohne jede Förmlichkeit anerkannt wird (aktualisierte Länderlisten mit Fundstellennachweis zB auf der Website des DNotI [www.dnoti.de] unter Arbeitshilfen). Die Apostille ist die Bestätigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahmefiktion (Abs 6).

Rn 9 Sind nach Zugang der Mitteilung gem § 254 6 Monate verstrichen, fingiert § 255 VI die Rücknahme des (über eine zuvor erfolgte Teilfestsetzung gem § 253 I 2 oder eine Verpflichtungserklärung des Antragsgegners nach § 252 II hinausgehenden) Antrags. Die lange Frist von 6 Monaten soll den Beteiligten Gelegenheit geben, sich außergerichtlich zu einigen (BTDrs 13/7338, 42); ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweistatsachen und -mittel.

Rn 3 Während die anspruchsbegründenden Tatsachen gem § 592 nur durch Urkunden bewiesen werden können, ist bzgl der anderen Tatsachen, namentlich der Einwendungen des Bekl wie Erfüllung, Erlass, Stundung etc oder der Mängeleinrede, sowie des Gegenvortrags des Kl daneben auch Antrag auf Parteivernehmung zulässig. Alle anderen Beweismittel, ob liquide oder nicht, bleiben ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt, Adressat und Rechtsfolgen des Verzichts.

Rn 7 Der Verzicht kann sowohl vor als auch nach dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils und auch noch nach der Einlegung der Berufung erklärt werden (BGH NJW 21, 2436 [BGH 01.04.2021 - III ZR 47/20]). Wem ggü die Erklärung abzugeben ist und welche Rechtswirkungen sie entfaltet, hängt davon ab, in welchem Verfahrensstadium sie abgegeben wird. 1. Verzicht vor Urteilserlass. a) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift erklärt in Abs 1 die Regelung des § 727 auf das Verhältnis des Vorerben, gegen den das Urt ergangen ist, das nach § 326 ggü dem Nacherben wirksam ist, für anwendbar. Das ist notwendig, weil der Nacherbe nach § 2100 BGB Erbe des Erblassers und nicht des Vorerben ist, sodass in deren Verhältnis nach den Maßstäben des Bürgerlichen Rechts keine Rechtsnachfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt des Vorbehaltsurteils.

Rn 11 Die einzige Besonderheit des Vorbehaltsurteils ggü einem Endurteil iSd § 300 besteht darin, die Entscheidung über die Aufrechnung vorzubehalten. Bei der Abfassung des Tenors ist in dem Vorbehalt die Gegenforderung präzise zu bezeichnen (zB ›Die Entscheidung über die Aufrechnung des Beklagten wegen einer Forderung iHv X aus dem Ereignis Y bleibt vorbehalten.‹ oder – näh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

Rn 2 Der SV vermittelt Fachwissen (idR Erfahrungssätze, s § 284 Rn 11, s.a. Rn 5) und daraus gewonnene Schlussfolgerungen. Er kann auch zur Feststellung von Tatsachen herangezogen werden, wenn hierzu eine besondere Sachkunde erforderlich ist. Zur Abgrenzung vom (sachverständigen) Zeugen s Rn 6; zur Ermittlungstätigkeit in Vorbereitung eines Gutachtens vgl § 404a IV (s § 404a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Für die Vollstreckungswirkung nach Abs 1 ist Voraussetzung, dass die Nacherbfolge eingetreten ist, §§ 2106, 2139 BGB. Das ggü dem Vorerben ergangene Urt muss des Weiteren nach § 326 I für oder nach Maßgabe des § 326 II gegen den Nacherben wirken (Voraussetzung: der Vorerbe ist befugt, ohne Zustimmung über den Nachlassgegenstand zu verfügen). Im Fall von § 326 I wird som...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Räumung von Wohnraum.

Rn 2 Der Begriff des Wohnraums ist nicht auf Mietwohnungen beschränkt (so Hamm MDR 80, 856), sondern erfasst – wie bei § 721 – auch andere Nutzungsverhältnisse (Musielak/Voit/Huber Rz 2a; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5; Zö/Vollkommer Rz 2). Zu welchem Zweck der Raum errichtet wurde, ist unerheblich. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Nutzung als Wohnraum durch den Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter. (2) Als Beteiligte sind hinzuzuziehen: (3) Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag weitere Personen als Beteiligte hinzuziehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erleichterung der Behauptungslast.

Rn 20 Darüber hinaus ist die Pflicht des Klägers zur genauen Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen erleichtert (BGH NJW 00, 1572, 1573; VersR 22, 1608, 1609 Rz 10). Eine Klage darf nicht wegen lückenhaften Vorbringens abgewiesen werden, solange noch greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorhanden sind (BGH NJW-RR 00, 1340, 1341 [BGH 01.02.2000 - X ZR 222/98])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prozessvergleich.

Rn 3 Haben die Parteien durch Vergleich nach § 794 I Ziff 1 geregelt, dass für die Zukunft kein Unterhaltsanspruch bestehen soll, ist die Rspr zur Zulässigkeit der Abänderungsklage bei klageabweisenden Urteilen nicht übertragbar, denn beim Vergleich ist das Nichtbestehen des Anspruchs nicht rechtskräftig festgestellt. § 323a I erfasst mithin nicht die Fälle, in denen für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geistliche.

Rn 17 Geistliche iSd § 383 I Nr 4 sind Seelsorger anerkannter Religionsgemeinschaften (Art 140 GG; Art 137 WRV; für andere ›Seelsorger‹, zB von Sekten, kommt nur Nr 6 in Betracht). Auf die kirchliche Weihe kommt es nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob der Seelsorger tatsächlich eigenverantwortlich und selbstständig eine seelsorgerische Tätigkeit ausübt (Musielak/Voit/Hube...mehr