Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt.

Rn 2 In einer Ladung zur mündlichen Verhandlung (auch zu späteren Verhandlungsterminen, ausgenommen Fälle des § 218) muss gem Abs 1 über die Folgen der Säumnis (Versäumnisurteil nach § 330 oder § 331, Entscheidung nach Aktenlage gem § 331a, Kostenfolge des § 91 und die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, § 708 Nr 2) belehrt werden. Hierzu finden in der Pra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 22 Die Rücknahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden (§ 696 IV 2 und § 129a). Die Rücknahme in der schon bei einem Gericht mit Anwaltsprozess (§ 78) anhängigen Sache ist deshalb vom Anwaltszwang frei (§ 78 III). Soweit die Sache bereits beim Streitgericht anhängig ist, gelten die besonderen Vorschriften für Erklärungen im Mahnverfahren (§§ 702, 703) n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Umfang der Beweiskraft.

Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussfolgerungen der Behörde oder der Urkundsperson (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 19, s.a. Rn 4; vgl BGH NJW 14, 292, 293 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] [Mietspiegel]). Es wird bezeugt, dass die Tatsachen wie beurkundet stattgefunden haben; eine negative Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens (Abs 1).

Rn 2 Antragsberechtigt sind sowohl der ASt als auch der Antragsgegner, § 254 (›auf Antrag eines Beteiligten‹); der Antragsgegner wird allerdings idR keinen Antrag stellen, um die Unterhaltsfestsetzung nicht zu beschleunigen (Sternal/Giers § 255 Rz 3). Der Antrag iSv Abs 1 kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 257) gestellt werden; insoweit besteht kein An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Sämtliche Fallgruppen des § 264 setzen voraus, dass der Kern des Klagegrunds unverändert bleibt (BGH NJW 07, 83 [BGH 11.10.2006 - KZR 45/05]); sonst liegt Klageänderung vor (BGH NJW 96, 2869 [BGH 11.07.1996 - IX ZR 80/95]). § 264 ist gem § 525 S 1 auch auf das Berufungsverfahren anzuwenden, weshalb § 533 auf solche Änderungen keine Anwendung findet (BGHZ 158, 295; BGH M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Staatlich geförderte Altersvorsorge.

Rn 38 Kapitalbeträge einschließlich seiner Erträge, die der zusätzlichen Altersversorgung iSd § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dienen, und die staatlich gefördert worden sind, sind nicht einzusetzen. § 90 II Nr 2 SGB XII schützt nur vor dem Einsatz einer staatlich geförderten Altersversorgung (›Riester-Renten‹). Alle anderen Altersversorgungen, die pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schafft nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern geht von der Zulässigkeit aus. Das ist die Folge des den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrundsatzes. Er gibt den Parteien das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit welchem Ziel sie einen Rechtsstreit führen wollen. Deshalb bleibt es ihnen auch überlassen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Hinweispflicht nach Abs 2.

Rn 14 Die Hinweispflicht aus Abs 2 betrifft solche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die das Gericht hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache für wesentlich erachtet. Auf einen solchen Punkt darf das Gericht seine Entscheidung nur dann stützen, wenn sichergestellt ist, dass die Parteien erkennen konnten, dass das Gericht den Punkt für relevant hält und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95b I 1 UrhG gibt einen Anspruch darauf, bestimmte Mittel zB technischer Art zu erhalten, die zur Durchsetzung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen (dazu Schack GRUR 21, 904) erforderlich sind; diese Regelung soll durch die korrespondierende Verbandsklagebefugnis gestärkt werden, welche auf Unterlassung des Nichtzurverfügungstellens (Grüneberg/G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Pre-Trial-Discovery.

Rn 30 Umstritten ist die Behandlung der pre-trial-discovery des US-amerikanischen Zivilprozessrechts. Der BGH nimmt nicht generell einen Verstoß gegen den prozessualen ordre public an, da die bloße Möglichkeit, dass hierbei eine nach deutschem Prozessrecht unzulässige Ausforschung erreicht wird, die Voraussetzungen des § 328 I Nr 4 nicht erfülle. Es bedarf daher stets einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm dient dem Schutz des Rechtsverkehrs. Wenn durch Beschluss des Gerichts eine Person die Befugnis erlangt hat, Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder Willenserklärungen entgegenzunehmen (zB ein Vormund, Pfleger, Betreuer, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter), dieser Beschluss aber ungerechtfertigt war und deshalb aufgehoben wird, so sollen alle b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben. (2) § 155 Absatz 1 ist entsprechend anwendbar. Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammenhang der Teilentscheidungen.

Rn 7 Das Gesetz erfordert einen Zusammenhang zwischen der Teilentscheidung des OLG, die auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben wird und der weiteren Teilentscheidung, die gem § 147 aufgehoben werden soll. Ausreichend ist ein tatsächlicher Zusammenhang; ein rechtlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich (J/H/AMarkwardt § 147 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 147 Rz 6 mwN). Ein solcher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 37 Brüssel Ia-VO(1) Eine Partei, die in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend machen will, hat Folgendes vorzulegen: (2) Das Gericht oder die Behörde, bei dem oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgekürzte Urteile (Abs 5).

Rn 8 Bei abgekürzten Urteilen ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe iSd § 313b erfolgt die Ausfertigung wie unter Abs 2–4 mit einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift (oder Mahnbescheid, § 697 V) oder durch Vervollständigung des Urteils mit dem vollen Urteilskopf, Tag der mündlichen Verhandlung und Unterschriften. Die Vervollständigung darf nicht zu Abweichungen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bezugnahme.

Rn 16 Soweit sich die Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils iRd § 540 hält, kann dies als Begründung des Berufungsurteils iSv § 547 Nr 6 genügen. Dies gilt nicht, soweit in 2. Instanz neue Ansprüche erhoben oder neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht worden sind, auf die das erstinstanzliche Urt nicht eingegangen sein kann und insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Fachliche Anforderungen an den Insolvenz- und den Restrukturierungsrichter.

Rn 8 Abs 6 S 2 u. 3 sind Sollvorschriften, deren Nichtbeachtung folgenlos ist. Sie beinhalten insbesondere keine zwingenden Anforderungen an die Auswahl des gesetzlichen Richters iSv Art 101 I 2 GG. ›Belegbare‹ Kenntnisse sind solche, die durch vorangegangene Tätigkeiten, Lehrgänge oder Prüfungen nachgewiesen sind; ›alsbald‹ iSv Abs 6 S 3 bedeutet regelmäßig innerhalb höchst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr im Verzug (Abs 4).

Rn 16 Die Anhörung der Eltern muss – wie auch die Anhörung des Kindes – grds vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung erfolgen. Nach Abs 4 kann bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise eine Entscheidung auch vor der erforderlichen Anhörung der Eltern ergehen. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der persönlichen Anhörung zu erwartende Verzögerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AGS 08, 188; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 3 In materieller Hinsicht setzt § 737 einen Nießbrauch voraus, der am ganzen Vermögen des Schuldners besteht. Der Nießbrauch an Sachen oder einzelnen Rechten ist davon ebenso wenig umfasst wie der Nießbrauch an einzelnen Vermögensteilen, solange diese nicht miteinander das gesamte Vermögen ausmachen (s Rn 2, für die Belastung der Erbteile durch alle Miterben; MüKoZPO/Heßl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachholbarkeit des Vorbehalts.

Rn 6 Fehlt der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei der Kostengrundentscheidung, so ist dies im Kostenfestsetzungsbeschluss nicht nachholbar (Hamm OLGR 01, 220; MDR 82, 855). Der Vorbehalt kann nach § 321 ergänzt werden. Hat das angefochtene Urt der von dem Schuldner erhobenen Einrede nicht durch Ausspruch eines entsprechenden Vorbehalts Rechnung getragen, so macht di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Gem III stellt das Gericht, welches die EA erlassen hat, das Außerkrafttreten auf Antrag fest; gg diesen Beschl ist abw v § 57 stets das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft (III 2). Titelherausgabe kann im Verfahren nach III 1 nicht begehrt werden (KG FamRZ 11, 1612). Es fallen für den Beschl nach III 1 keine weiteren Kosten an (§ 16 Nr 5 RVG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 72 [Autor/Stand] Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nur durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Sitzes oder der Geschäftsleitung zu vermeiden, sofern nicht der Erblasser oder Schenker auch Inländer ist. Außerdem ist bei deutschen Staatsangehörigen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b ErbStG zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweise auf andere Anspruchsgrundlagen oder Einreden.

Rn 12 Die Frage- und Hinweispflicht besteht nur iRd von den Parteien unterbreiteten Streitstoffs (St/J/Kern Rz 52). Das Gericht ist daher weder berechtigt noch verpflichtet, auf andere Klagebegründungen (BGH NJW-RR 04, 495, 496) oder anderes Verteidigungsvorbringen hinzuweisen, das außerhalb des von den Parteien bisher vorgetragenen Streitstoffs liegt (München NJW-RR 12, 309...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sachlicher Annex.

Rn 3 Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Räumen der Konsulate (zum Umfang der Unverletzlichkeit Art 31, 55 III, 59 WÜK), insb eines gesondert verwahrten konsularischen Archivs und der dienstlichen Schriftstücke sind vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung des Missionschefs zum Schutz des konsularischen Verkehrs ebenfalls unzulässig (Art 1, 33 WÜK). Diese Regeln sind auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 35 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 4 Der Antrag hat eine Erklärung des ASt zu enthalten, ob die Eheleute Einvernehmen über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt sowie über den Ehegattenunterhalt und die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat erzielt haben. Durch diese auf Vorschlag des Rechtsausschusses eingefügte Vorschrift sollen die Eheleute veranlasst werden, sich vor Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Schiedsspruch ist schriftlich zu erlassen und durch den Schiedsrichter oder die Schiedsrichter zu unterschreiben. 2In schiedsrichterlichen Verfahren mit mehr als einem Schiedsrichter genügen die Unterschriften der Mehrheit aller Mitglieder des Schiedsgerichts, sofern der Grund für eine fehlende Unterschrift angegeben wird. (2) Der Schiedsspruch ist zu begründen, es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustimmung der Parteien.

Rn 18 Die Anordnung des Gerichts setzt die Zustimmung beider Parteien in der mündlichen Verhandlung oder in schriftlicher Form voraus, eine fernmündliche Zustimmung genügt nicht (BVerwG NJW 83, 198; BGH NJW 92, 2146, 2147 [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91]). Das Schweigen auf einen Vorschlag des Gerichts reicht nicht aus (St/J/Kern § 128 Rz 58). Die Zustimmung der Parteien muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Interesse, die Allgemeinheit vor der Kreditunwürdigkeit des Schuldners zu warnen, ist erstens zeitlich begrenzt und erübrigt sich zweitens, sobald der Schuldner die Befriedigung des Gläubigers nachweist oder der Eintragungsgrund fehlt bzw entfällt. § 882e regelt Dauer und Löschung von Eintragungen. In der SchuFV ist die Löschung in § 4 behandelt. Eine dem Schuldnerv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegungspflicht des Dritten.

Rn 2 Gemäß § 429 ist der Dritte unter den gleichen Voraussetzungen wie der Beweisgegner zur Vorlage der Urkunde im Prozess verpflichtet. Die Vorschrift verweist somit auf die §§ 422, 423. Der Dritte muss die Urkunde vorlegen, wenn der Beweisführer gegen ihn einen materiell-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruch hat (vgl § 422 Rn 3 ff, 9). Eine prozessuale Vorlegungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können. 2Ein Schiedsrichter ist auch nach seiner Bestellung bis zum Ende des schiedsrichterlichen Verfahrens verpflichtet, solche Umstände den Parteien unverzüglich offen zu legen, wenn er sie ihnen nicht schon vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Anhörungspflichten (§ 292 Abs 4).

Rn 39 Gem Abs 4 S 1 ist der Mündel anzuhören, bevor Zahlungen gegen ihn festgesetzt werden. Die Anhörung muss nicht zwingend persönlich erfolgen (Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 30; MüKoFamFG/Heilmann § 168 aF Rz 19; Keidel/Engelhardt (20. Aufl) § 168 aF Rz 13; Haußleiter/Eickelmann § 168 aF Rz 12; BayObLG FamRZ 98, 1185). Einer Anhörung des Mündels bedarf es demgegenüber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht teilt Anordnungen nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes sowie deren Änderung oder Aufhebung der zuständigen Polizeibehörde und anderen öffentlichen Stellen, die von der Durchführung der Anordnung betroffen sind, unverzüglich mit, soweit nicht schutzwürdige Interessen eines Beteiligten an dem Ausschluss der Übermittlung, das Schutzbedürfnis anderer Beteili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verschiedenheit der Streitgegenstände.

Rn 12 Die Streitgegenstände von Klage und Widerklage müssen im Hinblick auf § 261 III Nr 1 verschieden sein (BGHZ 149, 222, 225; BAG AP Nr 19 zu § 253; Musielak/Voit/Heinrich Rz 9; Zö/Schultzky Rz 22). Eine Verschiedenheit der Streitgegenstände wird ua angenommen bei der Leistungswiderklage ggü der negativen Feststellungsklage (BGHZ 149, 222, 225 f; Musielak/Voit/Heinrich Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.

Rn 5 Obwohl Gebäude grds als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks anzusehen sind, unterscheidet das Gesetz gesondert die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes wegen der Möglichkeit des Dritteigentums an Gebäuden auf Grundstücken. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 III BGB). Das sind nicht nur mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Der Beistand tritt in der Verhandlung neben der Partei zu deren Unterstützung auf. Dies gilt uneingeschränkt im Parteiprozess (§ 79), in dem der Beistand auch neben einem Prozessbevollmächtigten der Partei auftreten kann (KG FamRZ 01, 1619; Zö/Althammer § 90 Rz 3; aA ThoPu/Hüßtege § 90 Rz 1). Nach dem Wortlaut (in der Verhandlung) gilt die Vorschrift auch im Anwaltsproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zwingende Anhörung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, Abs 1 S 2.

Rn 9 Die Vorschrift entspricht § 50a I 3 FGG aF. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind die Eltern zwingend persönlich anzuhören (vgl aber BayObLG FamRZ 87, 87). Diese Regelung steht im Zusammenhang mit § 157 II 1, wonach das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Erörterungstermin nach § 157 anzuordnen ist. Es soll der auch in § 157 I genannte Zweck verfolgt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. § 717 II.

Rn 55 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Urt, gegen das der Vollstreckungsschuldner im Weg der Vollstreckungsgegenklage erfolgreich vorgegangen ist, scheidet eine Schadensersatzpflicht in analoger Anwendung des § 717 II 1 aus. Dies gilt auch dann, wenn er aus einem formell rechtskräftigen Urt vollstreckt hat, das wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht der materiellen Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestimmung der Parteien bei Rechtsbeschwerde durch Klägerseite.

Rn 2 Sofern der Musterkläger Rechtsbeschwerde einlegt (Abs 1), wird dieser auch zum Musterrechtsbeschwerdeführer, der das Rechtsbeschwerdeverfahren führt. Das gilt auch dann, wenn der Musterkläger seine Rechtsbeschwerde inhaltlich beschränkt hat (BGH 27.6.23 – II ZB 21/22). Legen nur Beigeladene die Rechtsbeschwerde ein, so bestimmt der BGH aus ihnen den Musterrechtsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit, Internationale Zuständigkeit.

Rn 2 Außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO oder sonstiger spezieller international-zivilprozessrechtlicher Normen indiziert § 22 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (Naumbg NZG 00, 1218, 1219). Im Anwendungsbereich der EuGVVO kann die internationale Zuständigkeit dagegen nicht aus § 22 hergeleitet werden (noch zur EuGVVO aF Naumbg NZG 00, 1218, 1219): F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung.

Rn 28 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch einen zu begründenden Beschl (BGH NZI 18, 705 Rz 25; LG Düsseldorf JurBüro 83, 1575). Infolge der Billigkeitsentscheidung muss der Beschl ausdrücklich ergehen, eine konkludente Pfändung ist ausgeschlossen (BGH NZI 18, 705 [BGH 25.01.2018 - IX ZR 104/17] Rz 25). Dies gilt für alle Tatbestände des § 850b I. Wird de...mehr