Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 44 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 81 ff. Rn 45 In Verfahren nach § 151 Nr 6 und 7 werden nach Vorb 1.3.1 I Nr 2 zu FamGKG-KV Nr 1310 keine Gerichtsgebühren erhoben; nach Vorb 2 III 2, 3 zu FamGKG-KV Nr 2000 gilt dies auch für gerichtliche Auslagen mit Ausnahme der Kosten des Verfahrensbeistands. Die Kosten des Sachverständigen werden demzufolge nicht erhoben (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziehungsverbot für Gerichtskosten.

Rn 5 Wenn PKH bewilligt ist, darf die Bundes- oder Landeskasse von der bedürftigen Partei außer den angeordneten Ratenzahlungen oder der Vermögenszuzahlung keine weiteren Kosten einziehen. Von der Zahlung rückständiger und künftiger Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Auslagen ist die Partei befreit. Gerichtskosten, die zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung bereits in R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Äußerer Verfahrensablauf.

Rn 8 Das Protokoll muss deutlich werden lassen, wann die Güteverhandlung in eine Hauptverhandlung übergeht (§§ 278 II, 279 I). Prozessleitende Verfügungen, Zwischenbescheide, Beweisanordnungen und die Verhandlung über das Beweisergebnis nach §§ 279 III, 285 II sind zu protokollieren. Auch das Stellen und die Ablehnung von Beweisanträgen ist aufzunehmen (BVerwG NVwZ 12, 512 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen im engeren Sinn.

Rn 9 Ihr Fehlen hindert bereits eine Zustellung der Klage. Im Einzelnen sind dies die Deutsche Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), Mindestanforderungen an das Vorliegen einer Klageschrift (§ 253), also schriftliche Klage mit Unterschrift, Einreichung durch Anwalt im Anwaltsprozess sowie bei einer 1. Instanz, bestimmter Klageantrag; schließlich die Zahlung eines Gerichtskostenvor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verweisung.

Rn 12 Das Familiengericht verweist Ehesachen (§ 111 Nr 1 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) wegen örtlicher Unzuständigkeit nach allgemeinen Regeln an die Abteilung für Familiensachen des örtlich zuständigen AG. § 3 FamFG ist wegen § 113 I S 1 FamFG auf diese Sachen nicht anwendbar. Die Verweisung der übrigen Familiensachen (§ 111 Nr 2–11 FamFG) richtet sich bei ö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nach der Trennung.

Rn 5 Soll die Versteigerung nach der Trennung durchgeführt werden, lässt der GV sie durch eine zuverlässige Person, die ggf auch der Schuldner sein kann, abernten und sorgt für die sichere Unterbringung und Verwahrung der Früchte (§ 103 II 2–6 GVGA). Die Kosten hierfür sind vom Gläubiger vorzuschießen; tut er dies nicht, wird die Versteigerung ohne Trennung durchgeführt (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit und Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Im Anwendungsbereich der EuGVVO wird § 32b durch die jeweils einschlägigen Tatbestände der EuGVVO – va Art 4 I, 7 I Nr 2 (Zö/Schultzky § 32b Rz 8) – verdrängt (vgl Mormann AG 11, 10 ff; näher Wendelstein GPR 2016, 140); das gilt auch bei Anwendung des LugÜ (BeckOKZPO/Toussaint § 32b Rz 27). Im Wege einer rügelosen Einlassung gem Art 26 EuGVVO wird die innerstaatliche au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund einer gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen, kann das Gericht, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, gegen den Verpflichteten durch Beschluss Zwangsgeld festsetzen. Das Gericht kann für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft anordnen. Verspricht die Anordnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 I entspricht § 577 I ZPO u § 552 I ZPO (s § 577 ZPO Rn 2 ff u s § 552 ZPO Rn 1) sowie § 68 II (s § 68 Rn 3). II entspricht § 577 III ZPO u § 561 ZPO (s § 577 ZPO Rn 8 u s § 561 ZPO Rn 1, 3). III entspricht § 577 II ZPO u § 557 ZPO (s § 577 ZPO Rn 6 f u s § 557 ZPO Rn 1 ff). IV entspricht § 555 I 1 ZPO (s § 555 ZPO Rn 1 ff; in fG-Familiensachen gelten dabei statt § 113 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmachtsnachweis.

Rn 11 Tritt der Bevollmächtigte nach einer auf seinen Antrag erfolgten Aussetzung (§ 246 I Hs 2) bei der Fortsetzung des Rechtsstreits für den Rechtsnachfolger auf, hat er dessen Vollmacht beizubringen. Die Vorschrift begrenzt die Fortgeltung der Vollmacht im Falle einer Aussetzung nicht, sie soll lediglich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde oder durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form der Entscheidung.

Rn 33 Das Gesetz sieht für die Entscheidung über die Bestellung des Verfahrensbeistands keine Form vor BTDrs 13/4899, 130 zu § 50 FGG aF: ›besonderer Bestellungsakt nicht vorgesehen‹). Es handelt sich in der Sache um eine verfahrensleitende Maßnahme iSv § 28 (MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 21; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 158 aF Rz 12; Karlsr FamRZ 14, 1136; München FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleichsabschluss im PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 8 Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien im PKH-Prüfungsverfahren in einem Termin zur Erörterung einen Vergleich schließen. Dann soll nicht nur über den Antrag auf Bewilligung von PKH verhandelt, sondern in der Sache selbst eine Regelung getroffen werden. In diesem Fall kann auch dem Antragsgegner PKH bewilligt werden, allerdings nur für den Abschluss des Vergleichs (BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeitpunkt der Antragstellung (Abs 2).

Rn 2 Nach Abs 2 ist ein Abänderungsantrag nunmehr (vgl Art 2 Nr 3 des Gesetzes zur Änderung des VA-Rechts, BGBl I 21, 1085) bereits 12 Monate vor dem erwarteten Versorgungsbezug durch einen der beiden Ehegatten zulässig. Dadurch werden einerseits unnötige Abänderungsverfahren vermieden; andererseits soll durch die Vorverlegung des frühestmöglichen Antragszeitpunkts (bis zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vereinbarung zugunsten des Schuldners.

Rn 9 Ein weitergehender Schutz, als § 811 ihn dem Schuldner gewährt, kann jederzeit ohne Weiteres vereinbart werden (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 14; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 10). Der GV kann und muss eine solche Vereinbarung berücksichtigen, wenn der Gläubiger ihn dahingehend anweist. Es genügt nicht, dass allein der Schuldner sich auf sie beruft, selbst wenn er ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherung von Ansprüchen gegen Dritte.

Rn 7 Eine Streitverkündung ist zum einen zulässig, sofern der Streitverkünder Ansprüche auf ›Gewährleistung‹ oder ›Schadloshaltung‹ gegen einen Dritten zu haben glaubt. Der Tatbestand ist nach einhelliger Auffassung nur beispielhaft gefasst und die Vorschrift unabhängig von der Art des Anspruchs großzügig anzuwenden (BGHZ 116, 95, 101 = NJW 92, 1698). Ausschlaggebend ist dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Güterrechtliche Ansprüche außerhalb der Zugewinngemeinschaft.

Rn 23 Auch Verfahren auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft können Folgesache sein. Gem § 1471 I BGB erfolgt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach der Beendigung des Güterstandes, die (auch) mit Rechtskraft der Scheidung eintreten kann (PWW/Roßmann § 1471 Rz 2). Hierzu gehören zB der Anspruch auf Mitwirkung an der Verwaltung und Auseinandersetzung des Gesamtgutes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindesherausgabe, Nr 3.

Rn 10 Erfasst sind alle Streitigkeiten über das von der Personensorge umfasste Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält (§ 1632 I, III BGB). Es ist unerheblich, ob die sorgeberechtigten Eltern untereinander oder von Dritten die Herausgabe des Kindes verlangen. Auch wenn die Herausgabe von einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Abs 2 S 2).

Rn 5 Erfasst werden Post-, Fernsprech- Telefax- und Telegrafengebühren. Statt qualifizierter Glaubhaftmachung iSv § 294 I genügt diesbzgl die Versicherung des Rechtsanwalts, dass sie entstanden sind, Abs 2 S 2 (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 15). Nicht ausreichend ist eine Erklärung durch die Partei. Die schlichte Unterzeichnung der Kostenberechnung durch den Rechtsanwalt enthält k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Widerklage.

Rn 6 Abs 3 stellt die Widerklage iRd Norm der Klage gleich und erklärt die Regelungen der Abs 1 und 2 für entsprechend anwendbar. Daraus ist zu entnehmen, dass im schiedsgerichtlichen Verfahren eine Widerklage wie im staatlichen Verfahren generell zulässig ist und nach den Bedingungen der Klage zu behandeln ist. Dabei muss nach allgemeinen Voraussetzungen das Schiedsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wergeschäftsmäßig Post-, Telekommunikations- oder Telemediendienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat anspruchsberechtigten Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 auf deren Verlangen den Namen und die zustellfähige Anschrift eines an Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten Beteiligten mitzuteilen, wenn diese Stellen schriftlich versicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligte.

Rn 2 Wer Beteiligter des Verfahrens ist, ist in § 7 FamFG definiert. Die Beteiligung muss förmlich durch Hinzuziehungsakt des Gerichts erfolgen. IdR erfolgt dies durch Beschluss. Der Beschluss ist anfechtbar (FAKomm-FamR/Weinreich § 204 FamFG Rz 5). Aber auch konkludente Hinzuziehung ist möglich, zB durch förmliche Anhörung und Beteiligung im Anhörungstermin. Durch die Hinzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gegen seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gegen ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Das Verfahren nach Abs 2 und Abs 3.

Rn 9 Gemäß Abs 2 übermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle den Parteien den Schlichtungsvorschlag oder den sonstigen Inhalt einer möglichen Einigung über die Beilegung des Rechtsstreits. Der hierzu vorgesehene Zeitraum von 90 Tagen kann allerdings gemäß Abs 3 beim Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder mit Zustimmung der Parteien verlängert werden. Besondere Schwierig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 8 Der Rechtsgrund, aus dem Bestand oder Dauer str sind, hat für die Wertfestsetzung keine Bedeutung (BGH WuM 06, 45). Auf das Klageziel und die einschlägige Anspruchsgrundlage, namentlich § 958 BGB, kommt es ebenfalls nicht an, so dass § 8 anzuwenden ist, wenn sich der Anspruch auf andere Grundlagen stützt, zB § 985 BGB, während umgekehrt bei der Räumungsklage § 8 nur Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mitteilungsbefugnis (Abs 2).

Rn 4 Nach Abs 2 dürfen Gerichte und Behörden dem Familien- und Betreuungsgericht personenbezogene Daten übermitteln, wenn deren Kenntnis aus ihrer Sicht für familien- oder betreuungsrechtliche Maßnahmen erforderlich ist, insb für die Anordnung einer Vormundschaft (§ 1773 BGB), Pflegschaft (§§ 1909 ff BGB aF bzw § 1809, 1811 BGB nF) oder Betreuung (§ 1896 BGB aF bzw §§ 1814 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verletzung revisiblen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Nur die Verletzung von Bundesrecht oder von solchem Landesrecht, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt, kann der Rechtsbeschwerde zum Erfolg verhelfen. Der Begriff ›Oberlandesgericht‹ ist – wie in § 545 I – wörtlich zu verstehen (vgl BTDrs 14/4722, 118). Die verletzte Rechtsvorschrift muss in mehr als einem OLG-Bezirk gelten. Es reicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm legt die objektive Schiedsfähigkeit fest, also den Umfang der Streitigkeiten, bei denen schiedsgerichtliche Verfahren zulässig sind. Damit dient die Norm in erster Linie der Rechtsklarheit. Darüber hinaus führen die Trennung von vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen und die generelle Zulassung vermögensrechtlicher Ansprüche als Gegenstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen der Prozessbevollmächtigten, Beistände, Zustellungsbevollmächtigten und Gerichtsvollzieher.

Rn 2 Taugliche Kl im Gerichtsstand des § 34 sind Prozessbevollmächtigte – einschließlich der Unterbevollmächtigten, deren Auftraggeber je nach Vertragsgestaltung die Prozesspartei oder der Hauptbevollmächtigte sein kann – Beistände (§ 90) und Zustellungsbevollmächtigte (§ 184). Die Erwähnung der Gerichtsvollzieher in § 34 ist überholt, da zwischen dem Vollstreckungsgläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis des Revisionsbeklagten.

Rn 5 Bei Säumnis des Revisionsbeklagten entscheidet das Revisionsgericht abw von § 331 auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhaltes unter Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes (BGHZ 37, 79, 82). Inhaltlich beruht die Entscheidung nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes, wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anspruchskonkurrenz.

Rn 9 Liegt der zu treffenden Entscheidung ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde und kann der Klageantrag sowohl mit allgemeinen als auch mit Ansprüchen aus Familiensachen begründet werden, etwa im Fall der Konkurrenz zwischen einem Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB und einer Zugewinnausgleichsforderung nach § 1378 BGB, dürfte es sich um eine sonstige Familiensache i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung an Erklärungen.

Rn 5 Der Antragsteller kann bis zur Beweisaufnahme seinen Antrag zurücknehmen (aA St/J/Berger Rz 5), nach Beginn der Vernehmung jedoch nicht mehr, wenn der Gegner auf der Fortsetzung beharrt (§ 399 entspr). Das Einverständnis des Gegners ist als Prozesshandlung unwiderruflich (Zö/Greger Rz 3; Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 6; Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 5; aA MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 88a In Verfahren nach § 1059 entspricht der Streitwert dem Wert des aufzuhebenden Schiedsspruchs (BGH 19.11.20– I ZB 115/19, juris Rz 6). Die Streitwerte von Klage und Widerklage werden zusammengerechnet, wenn hierdurch eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht lediglich ein wirtschaftlich identisches Interesse. Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die Veru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem betroffenen Verbraucher und dem Unternehmer in Textform mit, ob sich ein Anspruch nach Prüfung ganz oder teilweise als berechtigt erweist. (2) Der betroffene Verbraucher und der Unternehmer können vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 18 Absatz 3 binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters widersprechen. Der Widerspruch ist in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung zugunsten eines Ehegatten/Hinterbliebenen (Abs 5).

Rn 12 Begünstigter der Abänderung muss nach Abs 5 ein Ehegatte oder Hinterbliebener sein. Dadurch werden Abänderungen verhindert, die sich ausschließlich zugunsten eines Versorgungsträgers auswirken würden, bspw wenn nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person im Interesse einer größeren Kürzungsmöglichkeit für den Versorgungsträger die Abänderung einer VA-Entscheidung zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pflicht zum Erscheinen.

Rn 10 Nach der ausdrücklichen Regelung in III begründet die Anordnung zum persönlichen Erscheinen eine prozessuale Pflicht der Partei (nicht nur eine Last). Als Sanktion ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vorgesehen. Diese Pflicht bezieht sich freilich nur auf das Erscheinen, die Partei trifft keine Erklärungspflicht über Einzelheiten. Das Schweigen der Partei kann led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mögliche Verfahrensanträge.

Rn 16 Im Verbundverfahren kann nicht nur ein Leistungsantrag auf Zahlung von Unterhalt gestellt werden; grds zulässig sind auch Abänderungsverfahren gem §§ 238, 239 (mit Wirkung für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung; vgl BGH FamRZ 23, 1222; 96, 543), (negative) Feststellungsanträge oder vollstreckungsrechtliche Verfahren, soweit nicht das Vollstreckungsgericht zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schiedsklage.

Rn 2 Abs 1 knüpft an die Erfordernisse an, die § 253 für die Klage vor dem staatlichen Gericht an den Kl stellt. Im Zusammenhang mit den §§ 1042, 1044 müssen also das Schiedsgericht und die Parteien genau bezeichnet werden, es müssen Angaben zum Streitgegenstand erfolgen und es muss der genaue Anspruch bezeichnet werden. Nicht erforderlich sind alle diese Angaben, soweit sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJ ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30.7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auskünfte Dritter (Nr 3).

Rn 10 Drittauskünfte kommen in Betracht, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c nicht nachkommt oder die an Eides Statt versicherte Vermögensauskunft kein verwertbares Vermögen ergibt (näher s § 802l). Daneben steht die Befugnis des Gerichtsvollziehers, den Aufenthalt des Schuldners durch Ermittlung bei Dritten in Erfahrung zu bringen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Die Überweisung einer aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderung ist schlechthin ausgeschlossen, weil der Arrest ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch der Befriedigung des Gläubigers dient. Ein gleichwohl erlassener Überweisungsbeschluss ist nicht lediglich anfechtbar, sondern nichtig (BGH NJW 93, 735, 736 [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen.

Rn 2 Das gem § 45 zuständige Gericht hat bei seiner Entscheidung zunächst die Zulässigkeit des Gesuchs zu prüfen, da es sich um eine Prozesshandlung handelt (Wieczorek/Schütze/Niemann § 44 Rz 1) Der ASt muss prozess- und parteifähig sowie prozessführungsbefugt sein (Musielak/Voit/Heinrich § 44 Rz 2). Dieses ist zu unterstellen, wenn gerade wg dieser Voraussetzungen Streit be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Für die Erteilung von Abdrucken können Geb erhoben werden, deren Höhe sich nach den Kostenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richtet (vgl für NRW Nr 2.1, Nr 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Anl 2 zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken 525 EUR [2.1] und die Erteilung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhaltskontrolle.

Rn 17 Schiedsklauseln können unstr auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Insofern stellt sich in besonderer Weise die Frage der Inhaltskontrolle. Im Grundsatz gelten hier § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede), § 305c BGB (überraschende Klausel) sowie § 307 BGB (Inhaltskontrolle). In den Einzelheiten war hier in der Vergangenheit vieles streitig (St/J/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 37 Klage und Widerklage sind auch kostenrechtlich ein Verfahren. Der Streitwert des Verfahrens erhöht sich um den Wert der Widerklage, es sei denn, es ist derselbe Streitgegenstand gegeben (§ 45 I GKG). Durch die Widerklage erhöht sich damit auch die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr 1210 GKG-KostVerz). Es besteht insoweit jedoch keine Vorauszahlungspflicht (§ 12 II Nr 1 GKG-KostV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterzeichnung (II 4).

Rn 14 § 690 II verlangt handschriftliche Unterzeichnung des Mahnantrags, § 694 I ›schriftlichen‹ Widerspruch; zum Einspruch s § 700 Rn 6. Handschriftliche Unterzeichnung ist auch bei maschinell lesbaren Anträgen technisch möglich, etwa wenn ein Barcode-Antrag auf Papier oder ein Datenträger mit beigefügtem Protokoll eingereicht wird. § 702 II 4 bestimmt für alle Anträge und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sonderregelungen.

Rn 2 Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten die §§ 95–104 ZVG. Wird das GBA als Vollstreckungsorgan tätig, ist nur die einfache Beschwerde nach §§ 71 ff GBO statthaft. Hat das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht iRd §§ 887, 888, 890 entschieden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf. Auch Entscheidungen des Arrestgerichts als Vollstreckungso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstellung durch das Vollstreckungsgericht.

Rn 15 In dringenden Fällen kann das Vollstreckungsgericht nach § 769 II angerufen werden. Hier entscheidet der Rechtspfleger nach § 20 Nr 17 RPflG. Ein dringender Fall liegt dann vor, wenn eine Entscheidung des Prozessgerichts nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann; im allg ist dies dann der Fall, wenn eine Klage noch nicht anhängig gemacht worden ist. Eine Aufhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Musterverfahren.

Rn 3 In allen anderen Musterverfahren sowie in Verfahren, in denen ein solches erst beantragt ist oder wird, gilt seit dem 1.11.12 das neue KapMuG. Sind bereits erste Verfahrensschritte getätigt worden, so sind diese ggf nach dem neuen Recht zu ergänzen. Insbes ist ggf die Bekanntmachung des Musterverfahrens gem § 10 I KapMuG mit der Belehrung des § 10 II KapMuG nachzuholen,...mehr