Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 51 Eine Vorpfändung ist zulässig. Der Schutz besteht auch bei einer Arrest-, Sicherungs- oder Vorpfändung (Kreft FS Schlick, 247, 258 f). Gepfändet wird nach § 357 HGB der Saldo aus dem Kontokorrent und nicht die Einzelforderung (BGH NJW 82, 1150). Die wirksame Pfändung des – regelmäßig auch künftigen – Guthabens begründet dessen Verstrickung (dazu BGH NZI 17, 892 [BGH 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 wird insb dann maßgeblich, wenn der Beklagte nach den soeben beschriebenen Maßgaben keinen inländischen Wohnsitz hat, da es dann für die Eröffnung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts darauf ankommt, ob der Beklagte einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (vgl Art 5 I, 6, beachte aber Art 11 II, 17 II, 20 II). Auf die Frage, ob ein Wohnsitz in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Geschütztes Guthaben, Abs 2.

Rn 7 Nach § 900 II stellt das der Auszahlungssperre nach Abs 1 unterliegende Guthaben im auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat pfändungsgeschütztes Guthaben nach § 899 I 1 dar. Die Regelung bestimmt damit das Verhältnis zwischen dem Drittschuldner und Schuldner. Sie entspricht der bisherigen Vorschrift des § 850k I 2 (dazu § 850k Rn 58). Das Guthaben, welches infolge de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Minderjährige.

Rn 5 Der Begründung eines eigenständigen Wohnsitzes kann die Minderjährigkeit einer Person entgegenstehen, womit die Frage eines abhängigen Wohnsitzes aufgeworfen ist. Ob Minderjährigkeit vorliegt, richtet sich nach dem durch das Kollisionsrecht der lex fori (in Deutschland Art 7 II EGBGB) berufenen Recht (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 5). Besteht danach Minderjährigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gleichzeitiges Einreichen von Klage und PKH-Antrag.

Rn 24 Der Kl hat die Wahl, ob er zunächst einen PKH-Antrag für eine beabsichtigte Klage einreicht oder aber den PKH-Antrag und die Klage miteinander verbindet. Im ersten Fall soll die Klage nur dann erhoben werden, wenn PKH bewilligt wird. Es liegt mit dem PKH-Antrag noch keine Klage vor. Eine Klage, die nur für den Fall der PKH-Bewilligung erhoben wird, ist bedingt erhoben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einigungsversuch vor sonstiger Gütestelle (Abs 3).

Rn 11 Der Einigungsversuch vor einer von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle ist entbehrlich, wenn die Parteien bereits einvernehmlich einen Schlichtungsversuch vor einer sonstigen Gütestelle unternommen haben (Abs 3 S 1). Sonstige Gütestellen iSd Abs 3 sind allerdings nur solche, die sich dauerhaft mit Streitschlichtungen befassen (BTDrs 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zügige Vollstreckung von Geldforderungen (Abs 1).

Rn 5 Effektive Vollstreckung sieht die Norm für das gesamte Vollstreckungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher vor. Diese Anordnung ist vornehmlich als Programmsatz (o Rn 1) zu verstehen, so dass aus ihr allein keine konkreten Rechtsfolgen abgeleitet werden können (BTDrs 16/10069, 24; S/W/K/T/Vuia § 802a, Rz 1). Vor allem ist sie ein Appell an den Gerichtsvollzieher, ohne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungen des Insolvenzgerichts.

Rn 3 Soweit das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung oder aus Gründen des Sachzusammenhangs funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet, richtet sich der Rechtsmittelzug nicht nach den Vorschriften der InsO, sondern nach den allg vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen (BGH ZIP 04, 732; BAG Urt v 20.7.23 – 6 AZR 112/23 Rz 35, juris = NJW 23, 3664). In diesen Fälle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Behördengutachten und Gutachten sonstiger öffentlicher oder privater Einrichtungen.

Rn 6 aa) Auch wenn die ZPO davon ausgeht, dass der SV eine natürliche Person ist (vgl etwa §§ 408, 410), ist die Beauftragung einer Behörde etc zulässig, soweit die Begutachtung zu deren Aufgabenkreis gehört (Fachbehörden, Bsp s.u. Rn 11). Dies ist tw ausdrücklich bestimmt (zB Patentamt s.u. Rn 11, § 14 III RVG), iÜ ganz überwiegend anerkannt (BGHZ 89, 114, 119 = NJW 84, 438...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlich und örtlich.

Rn 3 Die Hinweispflicht gem § 504 bezieht sich gleichermaßen auf die örtliche wie die sachliche Unzuständigkeit. Sie besteht insb im Hinblick auf Sinn und Zweck der Vorschrift auch hinsichtlich einer fehlenden internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts (Musielak/Voit/Wittschier Rz 2 mwN; MüKoZPO/Deubner Rz 4). Der (inländischen) Vollstreckbarkeit eines vor einem un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 2 Der Gläubiger muss im Besitz eines zur Vollstreckung geeigneten Titels sein; er muss darlegen, dass er die Urkunde zum Zweck der Vollstreckung benötigt (Wieczorek/Schütze/Paulus Rz 6). Die Urkunde kann auch zum Zweck der Klauselerlangung benötigt werden (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Entsprechend anzuwenden ist § 792 auf die Teilungsversteigerung nach § 180. § 792 find...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufhebung der Freistellung (S 3).

Rn 31 Hat das Gericht das Konto von Pfändungen freigestellt, kann jeder Gläubiger beantragen, diese Anordnung aufzuheben. Jeder von der Freistellung betroffene Gläubiger, also auch ein nachrangiger Vollstreckungsgläubiger, kann den Antrag stellen. Rn 32 Die Freistellung ist aufzuheben, wenn entweder ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder der Anordnung überwiegende Bel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Religiöse Beteuerungsformel.

Rn 2 Der Schwurpflichtige ist nicht nur über die Bedeutung des Eides, sondern auch darüber zu belehren, dass er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel leisten darf (§ 481 I, II). § 480 schreibt dagegen einen Hinweis auf § 484 nicht vor (s § 484 Rn 1). Verweigert aber der Schwurpflichtige unter Berufung auf Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid, werden ohne diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. In diesem Fall bildet das Aufhebungsverfahren eine neue Angelegenheit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maschinell lesbar.

Rn 6 Ua § 130a verwendet den Begriff ›elektronisches Dokument‹. § 702 II behandelt für das Mahnverfahren den Umgang mit Dokumenten in einer ›nur maschinell lesbaren Form‹. § 702 II geht als Spezialregelung zu § 130a vor. § 702 II 1 weist es dem Gericht zu, die Konditionen zu bestimmen, Rn 10. Rn 7 Nicht ›nur maschinell lesbar‹ ist der Antrag auf eingeführtem Papierformular (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art V 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regime de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge.

Rn 17 Der Beschl über die Verwerfung oder Zurückweisung der Rüge ist ausweislich IV 4 unanfechtbar, auch Gegenvorstellung und grds auch eine weite Rüge ist ausgeschlossen (BGH 10.2.12, V ZR 8/10, BeckRS 12, 06873; BeckRS 16, 19129). Er kann aber bei neuen und eigenständigen Gehörsverletzungen im Rügeverfahren seinerseits zum Gegenstand einer weiteren Rüge gemacht werden (Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Vernehmung.

Rn 3 Entgegen dem missverständlichen Wortlaut (›unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss‹) ist für die Anordnung der Zeugenvernehmung ein Beweisbeschluss nur ausnahmsweise erforderlich; ansonsten reicht eine formlose Beweisanordnung aus (§ 358 Rn 2). Gem § 377 II Nr 2 ist der Streitgegenstand soweit zu umreißen, dass der Zeuge auch insoweit seiner Vorbereitungspflicht nachko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. 2 § 318 bleibt unberührt. (2) 1Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 321a Rn 1. Die Vorschrift gilt direkt nur für die ZPO-Verfahren, auch über § 4 InsO (AG Frankfurt O., ZInsO 12, 1687: Versagung Restschuldbefreiung). Entsprechende Vorschriften bestehen in anderen Verfahrensordnungen, zB § 78a ArbGG, § 133a FGO, § 152a VwGO, § 81 II GBO, § 44 FamFG nF (dazu Abramenko FGPrax 09, 198). Frist des § 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsmängel.

Rn 10 Bei einer fehlerhaften Zustellung (Abs 3) führen gleichfalls nur grundlegende Mängel zum Vorliegen eines Nicht- oder Scheinurteils, das keine Rechtsmittelfristen in Gang setzen kann (BGHZ 41, 337, 339 = NJW 64, 1523; Hamm NJW-RR 95, 187), zB das Nichtmitwirken des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 13). Die Nachholung ist ex nunc möglich (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aktenzeichen.

Rn 21 Die vorstehenden Ausführungen (Rn 20) gelten entsprechend für die Angabe des Aktenzeichens des erstinstanzlichen Gerichts. Auch sie dient der eindeutigen Identifizierung des angefochtenen Urteils. Hinzukommt, dass sie dem Berufungsgericht die schnelle und unkomplizierte Anforderung der erstinstanzlichen Akten des Rechtstreits ermöglichen soll; dies dient allerdings nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen. (2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Besitzklage.

Rn 2 Die Vorschrift betrifft Klagen, bei denen die Passivlegitimation aus dem Besitzrecht herrührt und die etwa die Herausgabe einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (§§ 985, 1007 II, 1227 BGB) zum Gegenstand haben. Ferner kommen Klagen auf Vorlegung (§§ 809, 810 BGB), Hinterlegung oder Aufsuchung (§ 867 BGB) in Betracht. Unanwendbar ist § 76 bei Klagen aus §§ 861, 1007 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlage der Entscheidung.

Rn 7 Grundlage der Entscheidung ist das Vorbringen der Parteien und der Tatsachenstoff im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, §§ 128 I, 296a, 525 (BGHZ 77, 306, 308; BGH MDR 96, 308, 309); bei Entscheidung nach Aktenlage (§ 251a) das Datum des versäumten Termins, im schriftlichen Verfahren das Ende der Einreichungsfrist (§ 128). Das anwendbare Recht bestimmt sich na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Ernennung erfolgt durch das Prozessgericht oder den beauftragten oder ersuchten Richter (§ 405) idR in einem Beweisbeschl (s §§ 358 ff, § 411 Rn 12; zur Anhörung s Rn 2). Der Beschl soll verkündet oder förmlich zugestellt werden (§ 329 II 2; BGH NJW 11, 520, 522 = MedR 11, 434, 435 [BGH 15.09.2010 - XII ZB 383/10]: zumindest formlose Mitteilung); Ablehnungsfrist § 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Verweisung.

Rn 10 Die Verweisung steht – anders als in § 3 I 1 – im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (s.o. Rn 2), das die Vor- und Nachteile der Entscheidung gegeneinander abzuwägen hat. Dabei findet keine Kindeswohlprüfung statt; dennoch können Gesichtspunkte des Kindeswohls die Entscheidung beeinflussen (Hamm FuR 10, 586; MüKoFamFG/Heilmann § 154 Rz 11). Eine Verweisung ist nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristberechnung.

Rn 20 Die Ausschlussfrist wird vom Ende der versäumten Frist an berechnet. Bsp: Ende der Berufungsfrist 22.3.; Beginn der Ausschlussfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag am 23.3. (§§ 187 II, 188 BGB), Ende der Ausschlussfrist am 22.3. des Folgejahres (§ 187 II Hs 2 BGB). Hervorzuheben ist, dass nur der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Jahresfrist gestellt werden m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das zuständige Gericht wird durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes.

Rn 7 Diese in § 59 Alt 2 geregelte Streitgenossenschaft greift nur ein, wenn die Identität kumulativ bzgl des tatsächlichen und rechtlichen Grundes gegeben ist (BFH DStR 20, 2423 [BFH 23.07.2020 - V R 40/18] Rz 8). Darum genügt eine Identität des tatsächlichen Grundes bei einem unterschiedlichen Rechtsgrund nicht (BGH NJW 92, 981). Die Regelung ist einschlägig bei Ansprüchen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. 2Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 138 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 130) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 8 Mit der Pfändung, also vor der Trennung der Früchte entsteht an ihnen ein Pfändungspfandrecht (RGZ 161, 109, 113; St/J/Würdinger Rz 3; MüKoZPO/Gruber Rz 9; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5; aA Henckel S 334 Fn 86 mwN). Nach der Trennung setzen sich Verstrickung und Pfandrecht an den getrennten Früchten bzw ihren Surrogaten, zB ausgedroschene Samen und Stroh (RGZ 74, 247, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Flugreisekosten des Anwalts.

Rn 27 Flugreisekosten des Anwalts sind jedenfalls immer in Höhe der ersparten Pkw-Kosten erstattungsfähig. Darüber hinaus gehende Flugreisekosten sind dann jedenfalls erstattungsfähig, wenn damit eine nicht unerhebliche Zeitersparnis verbunden ist (BGH AGS 15, 241 = NJW-RR 15, 761 [BGH 06.11.2014 - I ZB 38/14]). Das wiederum ist insb dann der Fall, wenn der Anwalt mit andere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Feststellungen nach § 160 III Nr 1, 3, 8, 9 und zu Protokoll erklärte Anträge.

Rn 3 Die genannten Feststellungen und zu Protokoll erklärte Anträge sind – sofern im Termin das endgültige Protokoll hergestellt wird (Regelungsgehalt von Abs 1 S 1) – den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist das Protokoll nur vorläufig aufgezeichnet worden, genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. Hinsichtlich dieser Festst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 14 Die Partei hat sich auf Verlangen des Gerichts darüber zu erklären, ob sich die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit der Entscheidung geändert haben. Es können nur Änderungen berücksichtigt werden, die im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt waren. Hat eine Partei im ursprünglichen Verfahren zutreffende Angaben gemacht, aufgrund derer sie z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Durchführung.

Rn 2 Der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt und die Hinweise nach § 251 I 2 sind dem Antragsgegner vAw förmlich zuzustellen (§ 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO); gem § 113 I 2 sind die §§ 166 ff ZPO maßgebend. Eine Mitteilung über den Inhalt empfiehlt sich, wenn der Antrag nach Beanstandung mehrfach geändert oder ergänzt wurde (Prütting/Helms/Bömelburg § 251 Rz 3; MüKo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vereinigungen, Personengruppen und Einrichtungen (Nr 2).

Rn 5 Nach Nr 2 sind auch nicht rechtsfähige Vereine, denen das Gesetz Rechte zuerkennt (zB Gewerkschaften gem §§ 98 ff AktG) sowie die GbR beteiligtenfähig (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Der Gesetzgeber folgt bei Letzterer der sog. ›Gruppen-Lehre‹, die an das tatsächliche Auftreten bestimmter Wirkungseinheiten im Rechtsverkehr anknüpft. Auch altrechtliche Vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form (Abs 2).

Rn 6 Bei der Anberaumung eines Verkündungstermins muss das Urt bei der Verkündung in der nach §§ 313–313b erforderlichen Form abgefasst sein. Ein Diktat auf Tonband oder ein Stenogramm reichen insoweit nicht (München OLGZ 85, 491, 492). Wird die mündliche Verhandlung unterbrochen und soll sie am übernächsten Tag fortgesetzt werden, so soll dies uU der versteckten Anberaumung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Ausspruchs im Versäumnisurteil.

Rn 5 IdR begehrt der Einspruchsführer mit der Aufhebung des Versäumnisurteils auch die Beseitigung einer materiellen Beschwer. Das muss jedoch nicht so sein. Da der Einspruch die Säumnisfolgen beseitigt (§ 342), kann er von dem säumig gewesen Kl dazu eingelegt werden, um eine Klageänderung (§ 263) oder einen Parteiwechsel herbeizuführen (Köln NJW-RR 03, 1408 [KG Berlin 05.02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Duldung.

Rn 5 Duldung meint im konkreten Fall, dass der Besitzer der Sache eine Begutachtung bzw einen Augenschein duldet. In Betracht kommen hier insb unbewegliche Sachen oder Sachen von einer Größe und einem Gewicht, die eine normale Vorlegung unzweckmäßig erscheinen lassen. Die gesetzliche Ausnahme im Falle der Wohnung ist Art 13 GG geschuldet (BGH NJW 13, 2687). Daher werden vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erteilung der nicht qualifizierten Klausel.

Rn 11 Auf der Grundlage des § 724 werden sog einfache Klauseln erteilt. Eine Anhörung muss dabei nicht erfolgen. Das ergibt sich e contrario aus § 730 (MüKoZPO/Wolfsteiner § 724 Rz 32). Sonderfälle von Vollstreckungsklauseln sind dagegen in den §§ 726 ff enthalten. Deren Erteilung ist jeweils von besonderen Tatbestandsmerkmalen abhängig. Im Wege der Negativabgrenzung ergeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Verfahrenshandlung gelten. (3) Die Tatsachen zur Beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteil.

Rn 4 Das Endurteil iSd § 300 entscheidet als Vollurteil den gesamten Rechtsstreit für die Instanz endgültig. Ein weiteres Urt desselben Spruchkörpers in demselben, anhängigen Rechtsstreit ist über den Streitgegenstand weder möglich oder gestattet; es sei denn, die Rechtsmittelinstanz verweist zurück. Auf die Möglichkeit erneuter Klage und damit auf den Eintritt der Rechtskra...mehr