Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mehrere Arbeitseinkommen.

Rn 16 Bezieht der Schuldner unterschiedliche Einkommensbestandteile von einem ArbG, sind diese nach den allgemeinen Regeln vom Drittschuldner zusammenzurechnen und daraus die Pfändungsfreibeträge zu bestimmen, wie sich aus dem Zusammenwirken von § 832 mit § 850a und § 850c ergibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verschiedenen Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Der Gläubiger kann den GV unmittelbar, dh ohne Zuhilfenahme des Gerichts, einschalten. Für einen entspr Antrag an das Gericht besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis. Rn 5 Der GV verfährt nach §§ 758 III, 759, darf also zur Beseitigung des Widerstandes Gewalt anwenden und/oder sich polizeilicher Hilfe bedienen. Zwar enthält § 892 keinen Verweis auf § 758 II. Dennoch k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 17 Zu den Anwaltsgebühren bei Anerkenntnis Hergenröder AGS 06, 1. Die Terminsgebühr entsteht (nur) bei Erlass des AU in voller Höhe (VV 3104), auch wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (VV 3104 I Nr 1) (hierzu SG Stuttgart BeckRS 15, 66543; anders liegt es bei § 128 III und § 91a, dazu BGH VersR 08, 231; Oldbg 5 T 787/15 unveröfftl). Zur Höhe der Terminsgebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Körperliche Sachen.

Rn 14 Körperliche Sachen (vgl § 808 Rn 2) sind einzeln zu bezeichnen. Es ist zudem ihr Aufbewahrungsort anzugeben (vgl BGHZ 7, 287, 293 f = NJW 53, 261), soweit dieser sich nicht von selbst erschließt. Anzugeben sind auch solche Gegenstände, an denen Rechte Dritter bestehen, also gepfändete Sachen, aber auch Gegenstände, die der Schuldner sicherungsübereignet oder unter EV g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung nichtrichterlicher Personen.

Rn 8 Eine Übertragung der Beweiserhebung auf Privatpersonen ist grds unzulässig. Möglich ist aber der Einsatz eines Augenscheinsgehilfen, wenn das Gericht aus tatsächlichen – zB die Ermittlung des Zustands eines auf dem Meeresgrund liegenden Wracks oder die Auswertung für Laien nicht lesbarer technischer Aufzeichnungen – oder aus rechtlichen Gründen – etwa in das Persönlichk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Da bereits die Einlegung der Berufung die volle 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG) auslöst, verbleibt es bei dieser Gebühr für den Anwalt des Berufungsklägers. Für den Anwalt des Berufungsbeklagten ist zu differenzieren. Hatte er bereits den Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt, ist bei ihm auch die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr 3200 VV RVG entstanden. Hatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 9 Wo die Stufenklage (Leistungsklage) möglich ist, fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage (BGH NJW 96, 2097). Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht erfährt dieser Grundsatz jedoch Einschränkungen. Das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage entfällt idR nicht bereits dadurch, dass der Kl im Wege der Stufenklage auf Leistung kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung von Wohnraum.

Rn 3 Der Titel muss auf Räumung von Wohnraum gerichtet sein. Darunter sind Räume zu verstehen, die vom Schuldner oder seinen Angehörigen als unmittelbare Besitzer ständig und nicht ausschließlich zu gewerblichen Zwecken (s Rn 2) bewohnt werden. Dazu gehört auch das Frauenhaus (LG Lübeck ZMR 93, 223). Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände der Nutzung, nicht die schuldr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sicherer Übertragungsweg (Abs 2).

Rn 8 § 130 IV bestimmt, was ›sichere Übertragungswege‹ sind (s Rn 3). Grundgedanke ist hier, dass, zB bei der De-Mail, bei sicherer Anmeldung eine für den Zivilprozess hinreichender Grad an Authentizität der Teilnehmer sicherstellt ist, da die Anmeldung voraussetzt, dass der Nutzer zwei geeignete und voneinander unabhängige Sicherungsmittel, zB eine Kombination aus Besitz (K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prozessbeendigungsvereinbarung.

Rn 12 Der Vergleich muss zur völligen oder teilweisen Beilegung des Rechtsstreites abgeschlossen werden (St/J/Münzberg Rz 4; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 8). Hierfür reichen Vereinbarungen über Streitgegenstände, die Gegenstand eines Teilurteils nach § 301, eines Vorbehaltsurteils nach § 302, eines Grundurteils nach § 304 oder einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 II und ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung sowie der Fortbildung des Rechts.

Rn 15 Zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzbedeutung ist es grds erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen bzw die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit und das sich daraus ergebende Bed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 42 Brüssel Ia-VO(1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, hat der Antragsteller der zuständigen Vollstreckungsbehörde Folgendes vorzulegen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Postlauf.

Rn 40 Auf die Einhaltung der von der Bundespost (BGH NJW-RR 04, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03]) oder sonstigen Briefbeförderern (BGH NJW-RR 08, 930 [BGH 23.01.2008 - XII ZB 155/07]) angegebenen Brieflaufzeiten darf vertraut werden, auch vor den Feiertagen (BGH NJW 08, 587 [BGH 19.07.2007 - I ZB 100/06]). Das gilt grds auch während einer Pandemie (BGH AnwBl 21, 172 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Folge.

Rn 11 Enthält der Ausdruck des gerichtlichen elektronischen Dokuments einen den Formerfordernissen genügenden Vermerk, richtet sich die Beweiskraft nach § 416a (dazu § 416 Rn 5 ff). Von einem als elektronisches Dokument – idR im pdf-Format mit qeS – vorliegenden Urt ist zum Zwecke der Zustellung ein Ausdruck mit Vermerk nach Abs 3 durchzuführen. Dieser Ausdruck (mit Ausferti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 29 Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rechtsstreit auf Räumung von Wohnraum handelt. Dass ein Mietverhältnis besteht, ist nicht erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch dann, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, dass zwischen den Parteien kein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Erst recht ist die Vorschrift anwendbar, wenn über den Wohnraum ein anderes Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Auf subjektiver Seite ist erforderlich, dass die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht hat. Absicht liegt vor, wenn die Partei mit dem Motiv handelte, eine fehlerhafte Bewilligungsentscheidung herbeizuführen. Direkter Vorsatz ist der auf diesen Erfolg gerichtete Wille in dem Bewusstsein, dass die falschen Angaben eine unrichtige Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anerkennung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 184 erleichtert weitere Zustellungen im Ausland, und dient der Beschleunigung des Verfahrens. Erfasst sind nunmehr auch Zustellungen, die aufgrund völkerrechtlicher Verträge durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen könnten (§ 183 II 2 Alt 1). Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 184 nicht (s BVerfG NJW 97, 1772 [BVerfG 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95] zu § 175...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhaltliche Fehler und Verfahrensfehler.

Rn 9 Inhaltliche Unvollständigkeiten können grds nicht nach § 319 berichtigt werden, sondern nach Maßgabe der §§ 320, 321 und im Instanzenzug, auch nicht bei nachträglichem Parteivorbringen (Köln NJW-RR 91, 1536 [OLG Köln 01.07.1991 - 13 U 50/91]). Auch die Verweisung an das ›falsche‹ Gericht lässt sich nicht über § 319 korrigieren, auch dann nicht, wenn das Gericht an das W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gegenleistung (Nr 4).

Rn 23 Das Mahnverfahren ist nicht zulässig, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist (§ 688 II 2). § 690 I Nr 5 verlangt deshalb die Erklärung des ASt, dass derartige Abhängigkeit nicht oder nicht mehr besteht (›Gegenleistung erbracht ist‹). Das Mahngericht prüft die Zulässigkeit allein über diese einfache Erklärung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rechtskraft wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel gegen das Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Das Anerkenntnisurteil kann nach allgemeinen Regeln angefochten werden. Das Anerkenntnis nimmt dem Beklagten nicht die materielle Beschwer (§ 511 Rn 18; BGH NJW 92, 1513, 1514 [BGH 15.01.1992 - XII ZB 135/91]). Das Rechtsmittelgericht prüft in der Sache zunächst, ob das Anerkenntnis wirksam erklärt und seine Wirksamkeit nicht beseitigt (Rn 10) worden ist; bejaht das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestandsschutz für Schiedsvereinbarungen (Abs 1).

Rn 2 Die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen, die vor dem 1.1.98 geschlossen wurden, beurteilt sich nach dem bis dahin geltenden Schiedsverfahrensrecht. Dies ist va in Bezug auf die frühere Formvorschrift des § 1027 II ZPO aF von Bedeutung, nach der Vollkaufleute eine wirksame Schiedsvereinbarung auch formlos schließen konnten. Abs 1 garantiert den nach altem Recht wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mit der Klage auf Anerkennung einer Reallast verbundene Klage auf rückständige Leistungen.

Rn 6 Die zur Durchsetzung des dinglichen Rechts ›Reallast‹ erforderliche Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§§ 1105, 1107, 1147 BGB) kann mit der Klage auf Geltendmachung der auf schuldrechtlicher Grundlage geschuldeten rückständigen Leistungen (§ 1108 BGB) gem § 25 verbunden werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden. (2) 1Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. 2Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden. 3Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkündungstermin formlos mitzuteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfung.

Rn 11 Die Postulationsfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen und muss – soweit es nicht um die Wirksamkeit einer Prozesshandlung geht – spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGH NJW 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.2005 - XI ZR 398/04]). In welcher Weise das Gericht den Nachweis fordert (Kopie der Zulassungsurkunde, Kopie der Vertreterbestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form.

Rn 5 Die Einlegung der Beschwerde kann gem § 25 I schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Ausgangsgerichts, dessen Beschluss angefochten wird (§ 155c I 2 iVm § 64 I), erfolgen, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht notwendig ist. In Verfahren, die dem Anwaltszwang unterliegen, kann die Beschleunigungsrüge nur schriftlich und nur durch den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage setzt grds einen bestimmten Antrag voraus. Hierzu ist der Kl oft nicht in der Lage, weil er zur Bestimmung seines Leistungsantrags sich vom Gegner noch notwendige Informationen beschaffen muss. Steht dem Kl ein materiell-rechtlicher Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gegen den Anspruchsgegner zu, kann er als Ausn zu § 253 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 26 Mit dem Erbfall wird der Erbe oder die Erben nach § 1922 I BGB Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein für oder gegen den Erblasser ergangenes Urt wirkt daher bereits aufgrund materiell-rechtlicher Anordnung für und gegen die Erben (Völzmann S 98). Davon zu trennen ist die Frage, in welchem Umfang der Erbe haftet. Hierfür gelten die §§ 1967 ff. Der Erbe kann danach die Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Persönliches Erscheinen (Abs 1).

Rn 2 Voraussetzung einer Anordnung nach Abs 1 ist zunächst, dass dies der Sachaufklärung dient und dass es sachdienlich ist. Das ist idR zu bejahen, wenn das Gericht zur Wahrheitsfindung auf die Beteiligten angewiesen ist und wenn schriftliche Äußerungen der Beteiligten nicht hilfreich sind. Die Norm räumt ein Ermessen ein, das sich bei fehlender Sachaufklärung auf anderem W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit der Klage.

Rn 18 Sie ist für jeden Streitgenossen gesondert zu prüfen. Falls die Klage eines oder gegen einen Streitgenossen als unzulässig abzuweisen ist, kann bei einer prozessrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft im Verhältnis zu den übrigen Streitgenossen ein Sachurteil ergehen. Handelt es sich dagegen um eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft, erstreckt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Regelung.

Rn 5 Auf bestimmende Schriftsätze ist § 129 nicht anzuwenden. Die §§ 130 ff werden tw im Wege der Analogie herangezogen (St/J/Kern § 129 Rz 7). Eine generelle Regelung für bestimmende Schriftsätze enthält die ZPO nicht. Zu beachten sind aber vielfältige Vorschriften im Einzelfall (§§ 253 II, 340 II, III, 519 II, 520 III, 524 III, 549 I, 551 III, 554 III, 585, 587). Teilweise...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Juristisch ausgebildetes Hilfspersonal.

Rn 36 Bei einem Referendar kann sich der Anwalt idR auf Kenntnis und Bedeutung der Fristen verlassen, die Führung des Fristenkalenders kann einem Referendar jedenfalls dann übertragen werden, wenn er darin eingewiesen und ausgebildet wurde, das Verschulden des Referendars ist der Partei in diesem Fall nicht anzulasten (BGH NJW 06, 1070 [BGH 20.12.2005 - VI ZB 13/05]). Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 7 Es ist eine Vortäuschung durch den Antragsteller erforderlich. Mindestens bedingter Vorsatz ist erforderlich (Kobl FamRZ 85, 301). Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn die Partei bei der unrichtigen Darstellung billigend in Kauf genommen hat, dass diese zur fehlerhaften PKH-Bewilligung führen könnte (Dürbeck/Gottschalk Rz 1003; Zimmermann Rz 458) Die Partei hat sich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit.

Rn 10 Ein Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften macht die Zustellung unwirksam. Die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen müssen grds nicht erfüllt sein (Ausnahmen: §§ 170 I, 172, 174). Eine erkennbar unwirksame Zustellung muss wiederholt werden (BGH NJW 90, 176, 177 [BGH 29.06.1989 - III ZR 92/87]; BGH 26.2.13 – XI ZB 15/12 Rz 15). Die Zustellung ist nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Mediation.

Rn 65 Im Wege von Modellversuchen wurde bis 1.8.13 in nahezu allen Bundesländern der Versuch gemacht, trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens durch Einsatz von Richtermediatoren zu einer gütlichen Streitbeilegung zu gelangen. Problematisch war dabei, dass alle Modellversuche ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage stattfanden (Prütting ZZP 124, 163, 165). Auch über die or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Anerkennung einer Entscheidung, die die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe betrifft, wird versagt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 9 Ohne zur Amtsermittlung zu ermächtigen, ist die Beiziehung von Akten zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (BVerfG NJW 14, 1581; BGH NJW 04, 1324 [BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01]; KG NJW-RR 22, 468 [KG Berlin 16.12.2021 - 22 U 69/21]; Hamm IPRspr 16, Nr 129, 310). Von anderen Gerichten nach § 273 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Zivilkammern für folgende Sachgebiete gebildet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Teilweise einseitige Erledigungserklärung des Klägers.

Rn 63 Auch eine nur tw einseitige Erledigungserklärung ist bei entsprechender Teilbarkeit (vgl Rn 41) möglich. Im Urteilstenor muss zum Ausdruck kommen, dass sich die Feststellung der Erledigung nur auf einen Teil des Rechtsstreits bezieht. Die Kostenentscheidung ergeht einheitlich nach den §§ 91, 92. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit ist zu beachten, dass der Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einheitliche Urkunde.

Rn 4 Eine Urkunde kann aus mehreren Blättern bestehen. Es genügt, dass sich die beschriebenen Blätter nach ihrem Erscheinungsbild (zB fortlaufende Nummerierung der Seiten, inhaltliche Gliederung) als einheitliche Urkunde darstellen. Eine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter ist nicht erforderlich (BGH NJW 97, 2182, 2183; BGHZ 136, 257 = NJW 98, 58). Das Erfordernis e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bekanntmachung von Terminen und gerichtlichen Entscheidungen, Abs 3 S 1.

Rn 20 Auch wenn das Jugendamt nicht förmlich am Verfahren beteiligt ist, sind ihm gem Abs 3 S 1 alle Termine bekannt zu machen. Die Regelung greift einen Vorschlag aus dem am 14.7.09 vorgelegten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ›Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB‹ auf; hierdurch soll das Jugendamt noch besser in den gerichtlichen Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Vorschrift des § 248 ergänzt § 246; sie durchbricht ebenfalls die Sperrwirkung der §§ 1600d IV BGB, 237 IV, wonach die Rechtswirkungen aus einer Vaterschaftsfeststellung der Vaterschaft grds erst vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung an geltend gemacht werden können und ermöglicht die Geltendmachung laufenden Unterhalts von Mutter und Kind in einem ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rechtskräftig festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensgang.

Rn 74 Die Norm enthält keine Regelungen über die Vorbereitung der Präsidiumssitzung, die Bestellung eines Berichterstatters des Präsidiums, die Vorlage von Entwürfen, die Behandlung von Anträgen, Eingaben oder Einwendungen aus der Richterschaft des Gerichts, auch nicht für den Gang der Beratungen. Das Präsidium ist insoweit frei (Zö/Lückemann § 21e GVG Rz 26; Remus S 140). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 2 Im Anwendungsbereich der EuGVVO ist § 25 unanwendbar, da die Verordnung in der Gestalt des Art 6 Nr 4 EuGVVO (in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung: Art 8 Nr 4 EuGVVO) einen eigenständigen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs für die gemeinsame Verfolgung von Schuldklagen und dinglichen Klagen vorhält (St/J/Roth § 25 Rz 5). Im Übrigen folgt aus dem Eingreifen des § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akten (BGH NJW 64, 658, 65 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]) in den Fällen, in denen eine Partei zwar nicht im ersten, aber in einem der folgenden Termine säumig ist. Sie wird dann so behandelt, als ob sie bereits im früheren Termin säumig gewesen wäre (RGZ 14, 343, 344; J...mehr