Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragsabweisung.

Rn 15 Die formelle Beschwer wird durch jede Art der Antragsabweisung begründet. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen wurde; in diesem Fall folgt die Beschwerdebefugnis auch in fG-Familiensachen ausnw allein aus der formellen Beschwer (BGH FamRZ 15, 1787; Rn 14 aE). Hat das Gericht in einem Antragsverfahren nach übere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertreter.

Rn 7 Ein nach § 53 I BRAO verhinderter Rechtsanwalt muss selbst für Vertretung sorgen, indem er einen anderen Rechtsanwalt zum Vertreter bestellen soll (§ 53 II 1, III 1 BRAO). Findet er keinen Vertreter oder soll eine Person ohne Anwaltszulassung zum Vertreter bestellt werden (Person mit der Befähigung zum Richteramt oder Rechtsreferendar), erfolgt die Bestellung durch die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf.

Rn 4 Wie bei § 104 Rn 2 ff. Hinsichtlich der Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gelten die gleichen Grundsätze wie im eigentlichen Festsetzungsverfahren nach § 104 (s dort Rn 16 ff). So ist etwa eine unstr Erfüllung beachtlich (Ddorf MDR 06, 118, 119; aA LG Berlin Rpfleger 97, 454). Eine Rückfestsetzung überzahlter Kosten ist möglich, wenn die Überzahlung unstr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Feststellung der Tat.

Rn 4 Das wiederum setzt die Feststellung voraus, dass die von der antragstellenden Person behauptete Handlung iSd § 1 GewSchG tatsächlich passiert ist. Daran scheitert die Bestätigung des Vergleichs in der Praxis in vielen Fällen mit der Folge, dass die Schutzfunktion der Regelung nicht erreicht wird. Denn insb in Fällen häuslicher Gewalt fehlen oft die für den Tatnachweis n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 7 Die Höhe einer für die Wertberechnung maßgeblichen Miete richtet sich nach einem objektiven Maßstab; beim Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrags sind regelmäßig dessen Regelungen für die Bemessung der Miethöhe heranzuziehen (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]). Der einjährige Bezug bestimmt sich nach der für das erste Jahr ab Klageerhebung g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Anfechtung.

Rn 23 Fällt der streitbefangene Gegenstand aufgrund erfolgreicher Anfechtung wieder an den ursprünglichen Rechtsinhaber zurück, so ist dieser nicht als Rechtsnachfolger des Zwischenerwerbers anzusehen (BGH NJW 08, 2852, 2855 [BGH 13.06.2008 - V ZR 114/07]; Zö/G.Vollkommer § 325 Rz 18; Wieczorek/Schütze/Büscher § 325 Rz 28; St/J/Althammer § 325 Rz 26; Anders/Gehle/Gehle ZPO §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Technische Abwicklung.

Rn 4 Erforderlich ist eine Ladung aller Beteiligten, eine bestimmte Ladungsfrist ist nicht festgelegt (Abs 2). Daher ist im konkreten Fall eine angemessene Frist festzusetzen. Als Inhalt der Ladung sind die konkrete Angelegenheit, das Aktenzeichen, Ort und Zeit des Termins sowie der Zweck des Termins anzugeben. Die Ladung ist vAw zu veranlassen (§ 214 ZPO analog). Für den Or...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Innengesellschaft.

Rn 30 Im Unterschied zur Außen-GbR (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1046; BAG NJW 07, 3739, 3740) ist eine Innengesellschaft weder aktiv noch passiv parteifähig. Charakteristika einer Innengesellschaft sind die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung von Gesamthandsvermögen (PWW/v. Ditfurth § 705 Rz 34; MüKoBGB/Ulmer § 705 Rz 275). Bei de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gestaltungsklagen.

Rn 15 Klagen dieser Art können Gesamthänder, weil ihnen das Gestaltungsrecht nur gemeinschaftlich zusteht, grds ausschließlich als notwendige Streitgenossen verfolgen. Die Klage auf Auflösung einer OHG (§ 139 HGB) ist gemeinsam von den Gesellschaftern gegen diejenigen zu erheben, die einer Auflösung widersprechen. Die Klage auf Ausschließung eines Gesellschafters (§ 134 HGB)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, diemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift folgt § 610 ZPO aF nach. Abs 1 bezweckt sowohl eine effektive Verfahrensführung (BTDrs 16/6306, 227) als auch die Einheitlichkeit der Entscheidung über dieselbe Ehe (vgl zB B/L/A/H [76. Aufl 18] § 126 Rz 1) und ermöglicht hierzu die Verbindung sämtlicher Ehesachen, die dieselbe Ehe betreffen. Abweichend von § 610 I ZPO sind nun – anstelle von Verfahren au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Nach § 99 I ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung grds unzulässig. Die Kostenentscheidung kann daher regelmäßig nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Wird die Hauptsache mit einem Rechtsmittel angefochten, dann gilt auch im Rechtsmittelverfahren § 308 II. Das Gericht muss vAw über die Kosten entscheiden. Unabhängig davon, ob die Kostenentsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung eines Schiedsrichters durch die Partei.

Rn 3 Abs 2 gibt den Parteien ein Recht, den Schiedsrichter abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bestehen. Erweitert wird dieses Recht auf den Fall, dass der Schiedsrichter die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Einen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes kennt die rechtliche Regelung nicht....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 740 gilt für jede Vollstreckungsart inkl der Wegnahmevollstreckung nach § 883 (aA Zö/Seibel § 740 Rz 2: stets Titel gegen den Gewahrsamsinhaber erforderlich) sowie des Arrests und der einstweiligen Verfügung nach §§ 928 ff, 936 (St/J/Münzberg § 740 Rz 3). Die Regelung gilt ferner für alle Titeltypen der ZPO (§ 704 I, §§ 795, 794). Sie kommt nur bei der Vollstreckung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Mieterhöhung gem § 560 BGB.

Rn 12 Der Ausschlusstatbestand betrifft sowohl Erhöhungen von Pauschalen gem § 560 I BGB wie auch die Anpassungen der Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB. Letztere erfolgen nach Betriebskostenabrechnungen. Wenn die Betriebskostenabrechnung strittig ist, dann ist es zugleich auch die Erhöhung der Vorauszahlungen. Auch der Mieter kann die Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB herabset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Berufungsbegründung.

Rn 6 Der Bewertungszeitpunkt ist nicht davon abhängig, ob der Rechtsmittelführer die Anträge erst in der Berufungsbegründung stellt (Zö/Herget, § 4 Rz 4). Wollte man hierauf abstellen, hätte die Partei den Bewertungszeitpunkt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist noch in der Hand. Das ist mit der Gebot der Verfahrenssicherheit und dem Grundsatz der Wertkonstanz (Rn 1) nicht zu v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Nach § 39 S 1 kann ein unzuständiges Gericht auch durch rügelose Einlassung zur Hauptsache zuständig werden, in Verfahren vor den Amtsgerichten allerdings nur nach entspr Belehrung (§ 39 S 2). Die Regelung des § 39 S 1 beruht – so die Formulierung des BGH – auf der Erwägung, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn sich ein Bekl in (vom Gesetzgeber unterstellter) Kenntnis de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abschluss eines DBA

Rz. 153 [Autor/Stand] Ein von der Bundesrepublik abgeschlossenes DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag gem. Art. 59 Abs. 2 GG und geht deshalb den allgemeinen Regeln des ErbStG vor (§ 2 AO). Bisher sind von der Bundesrepublik nur wenige abgeschlossen worden (s. Aufstellung Rz. 149).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übernachtungskosten des Anwalts.

Rn 59a Auch Übernachtungskosten des Anwalts anlässlich seiner notwendigen Reise (s Rn 74) sind erstattungsfähig, wenn sie notwendig waren. Dabei ist die Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachtzeit zu prüfen. Nicht zumutbar ist idR ein Reiseantritt ab der Wohnung des Rechtsanwalts vor 6 Uhr morgens (Nürnbg JurBüro 13, 199; AGS 13, 201; LG Oldenburg JurBüro 22, 587 = AGS 22,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 6 Die Zustellung muss gesetzlich vorgeschrieben (vgl zB §§ 253 I, 317 I 1, 693 I) oder durch Verfügung des Richters oder Rechtspflegers nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet sein (§ 166 II). In diesem Fall beweist die Zustellung die erforderliche Mitteilung, die allerdings auch formlos hätte erfolgen können (vgl Rn 5). Der Urkundsbeamte ist an die Anordnung des Richters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Im Anwendungsbereich der EuGVVO wird § 30a durch die dortigen spezielleren Vorschriften verdrängt (St/J/Roth § 30a Rz 3). Ferner wird § 30a durch § 3 I 2 BinSchGerG als Spezialnorm verdrängt (BTDrs 17/10309, 142). Außerhalb dieses Anwendungsbereichs ist § 30a dagegen voll anwendbar und sichert auf diese Weise ggü Staaten, die dem Bergungsübereinkommen noch nicht beigetr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abhilfeverfahren.

Rn 2 Bei Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Familiensachen (§ 111) darstellen, hat gem I 1 zunächst eine Abhilfeprüfung durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, zu erfolgen. Soweit damit abweichend v I 2 eine Abhilfemöglichkeit in Familiensachen eröffnet ist, gelten hier regelmäßig speziellere Normen wie zB § 76 II oder § 86 IV jew iVm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe (Abs 5).

Rn 10 Die Anordnung des Gerichts nach § 236 I ist für die Verfahrensbeteiligten als Zwischenentscheidung nicht selbstständig anfechtbar. Der Ausschluss der Anfechtbarkeit soll nach der Gesetzesbegründung ausdr nicht für die nicht am Verfahren beteiligten Dritten gelten, die nicht die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Abs 1 inzident im Rechtsmittelzug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung vor Fristablauf.

Rn 4 § 431 II regelt die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens vor Fristablauf auf Antrag des Beweisgegners. Bei Erledigung der Klage gegen den Dritten oder in Fällen der Verzögerung bei der Betreibung des Editionsprozesses oder der Zwangsvollstreckung kann der Beweisgegner die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Die Fristsetzung nach § 431 I soll schließlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form.

Rn 3 Der Schiedsspruch muss schriftlich abgefasst sein. Er muss ein Ergebnis ausweisen, das ggf vollstreckbar ist (Tenor). Er bedarf nach Abs 2 einer Begründung, die allerdings Tatbestand und Entscheidungsgründe, also Tatsachenbereich und Rechtsbereich nicht zwingend trennen muss, und er bedarf schließlich der Angaben von Tag, Ort und Unterschrift der Schiedsrichter. Es müss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 § 214a ist durch Art 3 des G zur Verbesserung des Schutzes gg Nachstellungen v 1.3.17 (BGBl I, 386) mWv 10.3.17 eingefügt worden. Die Vorschrift soll – zusammen mit der Ergänzung des § 4 GewSchG – eine Schutzlücke in der Systematik des Gewaltschutzes schließen, die sich daraus ergeben hat, dass nach § 4 GewSchG aF früher nur der Verstoß gg eine gerichtliche Gewaltschutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht öffentlicher Termin.

Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für dessen Ausübung. Der Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Problematik ›paralleler Sachen‹.

Rn 5 Eine strikte Anlegung des Maßstabs des Streitgegenstands hätte zur Folge, dass sich die Bindungswirkung einer Entscheidung über den Rechtsweg nicht auf sog selbstständige echte ›Parallelverfahren‹ mit identischen Beteiligten, die zeitgleich zum selben Sachverhaltskomplex anhängig sind, erstrecken würde. Trotzdem kann es mit Blick auf die den Regelungen der §§ 17 ff zugr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift legt den Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses fest. Aus dem vorgeschriebenen Inhalt können die Parteien entnehmen, wie das Gericht ihren Vortrag wertet, va welche Tatsachen seiner Ansicht nach entscheidungserheblich und beweisbedürftig sind, wie der Beweis zu erheben ist und welche Partei beweisbelastet ist. Er trägt auch zu einer prozesswirtschaftli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Nach Streichung der Vorschrift wird dem nichtrechtsfähigen Verein ausdrücklich auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haustiere.

Rn 28 Befinden sich auf dem Grundstück bzw in der Wohnung Haustiere, so sind auch diese wie bewegliche Sachen (§ 90a BGB) entspr Abs 2–5 vom GV zu entfernen (BGH NJW 12, 2889). Die Tiere sind entweder dem Schuldner zu übergeben oder in Form der anderweitigen Verwahrung nach Abs 3 S 1 in einem Tierheim unterzubringen. Dem Schuldner kann nicht nach § 888 die Pflicht auferlegt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 5 Wer nach §§ 1362 BGB, 8 I LPartG als Eigentümer der betreffenden beweglichen Sache gilt, für den gilt iRd der Zwangsvollstreckung die Gewahrsams- und Besitzvermutung des § 739. Das bedeutet, dass er nicht Dritter ist und ein Widerspruch gegen die Vollstreckung nach §§ 809, 886 ausscheidet (s Rn 1). Der Gewahrsam nach § 739 ist Gegenstand einer unwiderlegbaren Vermutung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft.

Rn 9 Ausgenommen vom Verbot der Verfahrensverbindung ist ausweislich des Abs 1 S 2 zudem die Verbindung des Verfahrens auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB iVm § 1612b BGB für die Zeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (Annexverfahren; Kemper/Schreiber/Fritsche Familienverfahrensrecht Rz 5). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Zus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. §§ 795a–800, 1079–1086, 1093–1096, 1107–1117.

Rn 1 Gemäß § 795 S 1 findet aus den Titeln des § 794 die Zwangsvollstreckung wie aus Urteilen statt. Die §§ 724–793 sind entspr anzuwenden, soweit nicht in den genannten Vorschriften Spezialregelungen enthalten sind. Rn 2 Für Prozessvergleiche des § 794 I Nr 1 gilt als Spezialregelung § 795b; auf Vergleiche, die vor Gütestellen abgeschlossen werden, findet § 797a Anwendung; e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Arbeitsrecht.

Rn 45 ZuS: besteht nicht; GeS: § 42 I 1, II, III 1 GKG (§ 42 II 1, III, IV 1 GKG aF), iÜ §§ 3–9; für Organmitglieder vgl Rn 154. Vorbemerkung: Beachte auch die Streitwertkataloge für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, etwa https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/streitwertkatalog_arbg.PDF; NZA 14, 745; LAG Hessen ArbRAktuell 16, 176. a) Kündigungsschutzklage. Rn 46 § 42 II 1 GKG....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gläubiger.

Rn 99 Wird dem Antrag des Gläubigers nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er gegen die Entscheidung des Rechtspflegers die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 einlegen (Kobl NJW-RR 86, 679). Hat der Rechtspfleger einem Rechtsbehelf des Schuldners abgeholfen, steht dem Gläubiger dagegen ebenfalls die sofortige Beschwerde gem den §§ 11 I RpflG, 793...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, auf welche Angelegenheiten das FamFG anwendbar ist. Das sind die im FamFG geregelten Familiensachen, ferner die durch Bundesgesetz bestimmten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht allg definiert werden können (dazu Einleitung Rn 3 ff) und daher dem FamFG kraft Gesetzes einzeln unterstellt werden mussten (Begr zu § 1 RegE in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1).

Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht offensichtlich, wenn die andere Partei nachträglich ihren Wohnsitz oder bei Nichtbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Konkurrierende Zuständigkeit.

Rn 7 In Fortführung des § 47 FGG aF iVm § 70 IV FGG aF koordinieren II–IV die parallele Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte, insb bei deutschen Kindern mit gewöhnl Aufenthalt im Ausland (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller Rz 8). Die Regel für Vormundschaftsanordnungen (§ 151 Nr 4) wird durch IV auf Pflegschaften bzw gerichtliche Vertreterbestellungen (§ 151 Nr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 56a Beauftragen mehrere Streitgenossen unterschiedliche Rechtsanwälte, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten grds vom unterliegenden Gegner zu übernehmen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein anzuerkennendes (besonderes) sachliches Bedürfnis für die Einschaltung eines eigenen Prozessbevollmächtigten nicht gegeben ist. Jede Prozesspartei ist grds verpflichtet, die K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit Fristablauf.

Rn 5 Entscheidungen, die rechtsmittel- und einspruchsfähig sind, werden formell rechtskräftig, wenn die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abläuft, ohne dass sie angefochten wurden. Das gilt auch für unzulässige, nicht aber gänzlich unstatthafte Rechtsmittel (GemS-OGB BGHZ 88, 353 = NJW 84, 1027; BGHZ 109, 211, 213; Prütting NJW 80, 361). Formelle Rechtskraft tritt auch in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die gerichtliche Entscheidung.

Rn 25 Liegen die Voraussetzungen für die Regelung eines Umgangs vor, ist dieser konkret zu regeln. Anderenfalls ist der Umgangsantrag zurückzuweisen (BGH FamRZ 17, 1668; Frankf FamRZ 19, 37; 13, 1994). Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 1686a BGB Bezug genommen – vgl zB Staud/Dürbeck § 1686a BGB Rz 17 ff. Rn 26 Der Anspruch auf Auskunftserteilung bezieht s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen. (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers erfolgen. (3) 1D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29 ist danach wie alle Gerichtsstandsregelungen doppelfunktional (BGH NJW 81, 2642, 2643; BGHZ 132, 105, 107; 188, 85; BAG AP Nr 21 zu § 38 ZPO; MüKoZPO/Patzina Rz 105; St/J/Roth Rz 52). Internationale Abkommen gehen stets der Anwendung des § 29 vor, so etwa die Brüssel Ia-VO (vgl BGHZ 132, 105, 107; BGHZ 188, 85 Tz 13,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Dauerwohnrecht.

Rn 39 Dauernutzungs- und Dauerwohnrechte, § 31 WEG, sind übertragbar, § 33 I 1 WEG, und nach den §§ 857 I, 851 pfändbar. Dies erfolgt entspr Abs 6 in der Form des § 830 und wird mit Eintragung in das Grundbuch wirksam (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Lorenz § 857 Rz 36). Die Verwertung erfolgt gem Abs 5 nach § 844.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerde-/Anschlussbeschwerderücknahme.

Rn 4 Gem IV, der auf die Anschlussbeschwerde entsprechend anzuwenden ist (Sternal/Sternal Rz 30), kann das Rechtsmittel ab Einlegung bis zum Erlass (§ 38 III 3; s § 65 Rn 2) der Beschwerdeentscheidung ggü dem Gericht zurückgenommen werden. Zur Form s Rn 2. Auch die Rechtsmittelrücknahme ist als Verfahrenshandlung der Auslegung zugänglich. Sie ist ebf grds unwiderruflich u un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 4 Zustellungsveranlasser (§ 176) ist die Partei, die sich in Verfahren vor dem Amtsgericht allerdings der Vermittlung durch die Geschäftsstelle bedienen kann (§ 192 S 2). Der Zustellungsauftrag richtet sich gem § 192 S 1 stets an den GV. Er begründet kein Vertragsverhältnis. Anwaltszwang besteht nicht. Die Partei kann sich vertreten lassen. Eine ohne Auftrag bewirkte Zust...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 694 bestimmt, dass gegen den MB der Ag (ausschließlich) Widerspruch erheben kann. Sofortige Beschwerde findet nur bei zurückgewiesenem Mahngesuch statt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 691 III 1). Erinnerung (§ 11 II RPflG) des Ag ist im Fall des § 694 ausgeschlossen (§ 11 III 2 RPflG). Sofern in einem Bundesland gem § 36b I 1 Nr 2 RPflG vom Rechtspfleger...mehr