Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift verweist für die Durchführung des Musterverfahrens auf die allgemeinen Regeln des erstinstanzlichen Verfahrens vor den Landgerichten und nennt zugleich die Ausnahmen (Abs 1). Außerdem regelt sie in Abs 2 Zustellungen und öffentliche Bekanntmachungen im Musterverfahren; Abs 3–4 enthalten Verordnungsermächtigungen für die elektronische Aktenführung und die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 1 § 431 betrifft nur den Antrag auf Fristsetzung (zum Antrag auf Anordnung nach § 142s § 429 Rn 4). Ziel des Antrags auf Fristsetzung ist der Stillstand des Hauptverfahrens während des Fristlaufs, damit der Beweisführer über die nötige Zeit verfügt, die Urkunde herbeizuschaffen. § 431 ist insofern lex specialis zu § 356 (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 4). Der Beschl üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bergrechtliche Gewerkschaften und Behörden (§ 17 II).

Rn 10 Bergrechtliche Gewerkschaften iSd 17 II existieren nicht mehr (§ 163 BBergG). Behörden sind grds nicht passiv parteifähig, sondern nur deren Rechtsträger (s dazu § 50 Rn 15, § 18 Rn 2). Steht ihnen ausnahmsweise die passive Parteifähigkeit zu, so haben sie nach § 17 II ihren allg Gerichtsstand bei dem Gericht des Amtssitzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitender Einzelrichter (§ 527).

Rn 6 Sieht das Berufungsgericht von der Übertragung des Rechtsstreits auf den entscheidenden Einzelrichter ab, muss es sogleich darüber entscheiden, ob es die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweist (§ 527). Zwar enthält die Vorschrift dieses Erfordernis nicht; aber im Interesse der Verfahrensbeschleunigung muss in diesem Sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR Zweibr 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340, Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift formuliert zwei von drei besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, die die ZPO kennt (s vor §§ 704 ff Rn 10); den Eintritt eines bestimmten Kalendertages (Abs 1) und die Leistung einer Sicherung durch den Gläubiger (Abs 2). Die Vollstreckung Zug um Zug ist dagegen nicht in § 751, sondern in §§ 756, 765 geregelt. Da vor Erteilung der Klausel die Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 7 Der Beschl über die anderweitige Verwertung ergeht auf freigestellter mündlicher Verhandlung, §§ 764 II, 128 IV. Er ersetzt den Überweisungsbeschluss und ist zu begründen (Anders/Gehle/Nober ZPO § 844 Rz 6, 11). Der ablehnende Beschl ist dem Antragsteller zuzustellen und dem Schuldner formlos mitzuteilen, der stattgebende Beschl dem Gläubiger und dem Schuldner sowie ggf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Raten.

Rn 2 Die Ermittlung der Ratenhöhe ist durch das Prozesskostenhilfeänderungsgesetz zum 1.1.2014 neu geregelt worden. Die Tabelle zu § 115 wurde abgeschafft. Die Zweistufigkeit der Ermittlung der Ratenhöhe wurde beibehalten. Zunächst ist das Einkommen festzustellen. Von diesem Einkommen sind die zulässigen Abzüge vorzunehmen, und zwar zunächst die speziell für die Partei gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 § 795b ist einschr dahin auszulegen, dass nur einfache Klauseln iSd § 724 vom Urkundsbeamten erteilt werden, nicht jedoch Klauseln für oder gegen den Rechtsnachfolger oder sonstige qualifizierte Klauseln, in denen die Vollstreckung nicht nur vom Bestand bzw Fortbestand des Vergleichs, sondern von weiteren Voraussetzungen abhängt (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Rn 4 Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsfälle.

Rn 2 Der Begriff des Gegenstands ist weit zu verstehen, er umfasst Handlungen, Erklärungen und Gebräuche (vgl Schulz JuS 05, 909, 912). Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der kaufmännischer Beurteilung zugänglich ist. Dazu genügt, dass der Sachverhalt oder die konkrete Tatsache eine Beziehung zum Handelsverkehr aufweist (RGZ 79, 292). Den zweiten Anwendungsfall stellt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesamtsumme (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 41a Der Schuldner kann nach Abs 2 S 1 Nr 2 unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze jährlich einen bestimmten Betrag aufgrund eines Vertrags iSv Abs 1 unpfändbar bis zu einer Gesamtsumme von EUR 340.000,– mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ansammeln. Dadurch soll zum aktuellen Renteneintrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 71 Unter einer Beweislastumkehr ist ausschließlich eine Umkehr der objektiven Beweislast durch die Abweichung des Richters von den gesetzlichen Vorgaben der Beweislastverteilung im Wege einer Rechtsfortbildung zu verstehen (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 25 Rz 1 ff; Hk-ZPO/Saenger Rz 66; Katzenmeier FS Prütting 18, 361, 362). Ausgenommen vom Begriff der Beweislastumk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Anspruch auf Schadensersatz, § 1065 II S 2, § 717 II S 2.

Rn 22 Hat der Schiedskläger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Schiedsspruch vollstreckt oder hat der Schiedsbeklagte zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Schiedskläger geleistet, kann der Schiedsbeklagte im Verfahren nach § 1065 einen Antrag auf Schadensersatz nach § 717 II S 2 stellen. Hebt der BGH den Schiedsspruch auf, entscheidet er zugleich über de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Objektiv.

Rn 46 Dagegen ist unerheblich, ob der Kl von den zum Klagegrund gehörenden Tatsachen Kenntnis hatte oder diese kennen musste und daher in der Lage war, diese dem Gericht vorzutragen (BGH NJW 04, 294, 295). Die Präklusion tritt allein nach objektiven Kriterien ein (BGHZ 157, 47, 51 = NJW 04, 1252, 1253; VersR 08, 942). Auch bei Gestaltungsrechten ist nur auf die bestehende Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überwiegende Belange des Gläubigers (Abs 1 S 3).

Rn 47 Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, wie ihm überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen, Abs 1 S 3. Die gesetzliche Formulierung stimmt mit der bisherigen Regelung in § 850i I 4 überein. Im Ergebnis wird es aber zu gewissen Verschiebungen kommen. Da der Pfändungsschutz des Schuldners prinzipiell auf höherem Niveau angelegt ist, besteht nunmehr ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung.

Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Voraussetzungen und Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläubigers abzuwenden; § 709 Satz 2 gilt in den Fällen des § 709 Satz 1 entsprechend. 2Ist der Schuldner dazu nicht in der Lage, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Vergleichsabschluss.

Rn 8 Schließen die Parteien im Hauptverfahren einen gerichtlichen Vergleich, wird hierdurch regelmäßig das Sicherungsbedürfnis für den einstweiligen Rechtsschutz entfallen (MüKoZPO/Drescher vor §§ 916 ff Rz 23). Wird im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Vergleich abgeschlossen, ist bei einem Streit um dessen Wirksamkeit nach dem Inhalt des Vergleichs zu differen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richter als Schiedsrichter.

Rn 47 Es verstößt nicht gegen § 1059 II 1d), wenn ein Richter von einer Partei zum Schiedsrichter bestellt wird, der nicht über eine Genehmigung nach § 40 I S 1 DRiG verfügt (BGH NJW-RR 16, 892 [BGH 10.03.2016 - I ZB 99/14] Rz 18 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Während §§ 363, 364 regeln, auf welchem Weg Beweise im Ausland zu erheben sind, betrifft § 369 die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen der im Ausland erhobene Beweis verwertet werden kann. Die Vorschrift folgt dem Grundsatz, dass sich die Förmlichkeiten der Beweisaufnahme nach dem Recht bestimmen, das für die ausführende Behörde gilt (lex fori). Dieses Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Verfahrensgrundsätze und Entscheidung.

Rn 33 Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Vollkammer, nicht Vorsitzender als Einzelrichter, sofern keine Übertragung nach § 348a – Saarl NJW-RR 16, 1205 [OLG Saarbrücken 13.05.2016 - 1 W 13/16], Rz 20 ff), dessen Entscheidung durch begründeten Beschl ergeht, der entweder den Antrag zurückweist oder das Zwangsmittel und die vorzunehmende Handlung konkret ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Insolvenzverwalter.

Rn 51 Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem § 207 InsO kann dem Insolvenzverwalter PKH für ein Anfechtungsverfahren nicht mehr bewilligt werden. Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn auch bei Durchsetzung des Anfechtungsanspruches eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden sein wird (BGH Beschl v 16.7.09 – IX ZB 221/08). Der Antrag auf Bewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

Rn 16 Nach § 42 Abs 2 ZPO besteht die Besorgnis der Befangenheit dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Gerichtsperson zu rechtfertigen. Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung (BGH FGPrax 22, 94; NJW-RR 15, 444, 445; 14, 1469; BGH FamRZ 04, 176) die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzweifelhaft unzulässiges Rechtsmittel.

Rn 2 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist die unzweifelhafte Unzulässigkeit eines für sich genommen statthaften Rechtsmittels. § 713 ist nicht anwendbar bei Urteilen, die mit der Verkündung rechtskräftig werden, sondern nur bei vorläufig vollstreckbaren Entscheidungen (Brocker DGVZ 95, 6). Bei erstinstanzlichen Urteilen ist das der Fall, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 31 Die Pfändung erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Der Gläubiger muss den Anspruch aus einem Altersvorsorgevertrag schlüssig darlegen. Der Pfändungsschutz ist vAw zu gewähren. Beantragt er die Pfä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Folgen.

Rn 7 Die Lüge der Partei kann als Prozessbetrug nach § 263 StGB strafbar sein. Eine Klage auf Schadensersatz kann begründet sein, da der Prozessbetrug eine unerlaubte Handlung iSv § 263 StGB iVm § 823 II, 826 BGB darstellt (weshalb dahinstehen kann, ob § 138 I selbst ein Schutzgesetz darstellt; umstr vgl Zö/Greger Rz 7 mwN). Bei eigenständigem Bruch der Wahrheitspflicht durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektiv.

Rn 41 Bei einer kumulativen Klagehäufung ergeben sich keine Schwierigkeiten. Das Gericht entscheidet über mehrere Streitgegenstände, wobei die Entscheidung hinsichtlich jedes Streitgegenstandes in Rechtskraft erwächst. Bei – nur ausnahmsweise zulässiger – alternativer Klagehäufung erwächst die Entscheidung in Rechtskraft, soweit das Gericht über den Streitgegenstand entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Genügende Entschuldigung.

Rn 4 Von einer genügenden Entschuldigung ist auszugehen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise ein hinreichend schwerwiegender Grund durch den Zeugen vorgetragen wird, der sein Fernbleiben als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt (BFH 16.12.05, VIII B 204/05, Rz 11; BFH/NV 07, 468 [BFH 08.11.2006 - VI B 62/06]), oder wenn – umgekehrt formuliert – der vorgetragene Grund so sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prozessuale Vorlegungspflicht aufgrund Bezugnahme.

Rn 1 Neben dem materiell-rechtlichen Herausgabe- oder Vorlegungsanspruch, auf den der Beweisführer seinen Vorlegungsantrag stützen kann (§ 422), regelt § 423 eine rein prozessuale Vorlegungspflicht des Beweisgegners (MüKoZPO/Schreiber § 423 Rz 1; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 423 Rz 1). Voraussetzung ist die Bezugnahme des Beweisgegners auf die Urkunde (zum Begriff des Beweisge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Rn 7 Auch Auslagen, die durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, können von der Staatskasse gegen die Partei nicht geltend gemacht werden. Hängt die zusätzliche Vergütung eines Sachverständigen gem § 13 JVEG von der Zustimmung einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei ab und wird diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht entschiedene erstinstanzliche Streitgegenstände.

Rn 8 In einem Berufungsverfahren gegen ein Teilurteil sind die erstinstanzlich nicht entschiedenen Streitgegenstände nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rn 6). Etwas anders muss ausnahmsweise gelten, wenn die Berufungsentscheidung rechtlich zwingend auf den noch nicht entschiedenen Teil wirkt (arg § 538 II Nr 3–5; BGHZ 30, 213, 215; 94, 268, 275; Celle NJW-RR 95, 1021)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten.

Rn 5 Die §§ 261 ff enthalten keine dem § 243 entsprechende Kostenregelung. Dort ist in S 2 Nr 2 geregelt, dass bei der Kostenentscheidung insb der Umstand zu berücksichtigen ist, dass ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft nicht nachgekommen ist. Wegen des Fehlens einer solchen Regelung ist eine entsprechende Anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitwertbegünstigung.

Rn 160 Gruber, Streitwertbegünstigung – die Beschwerdeberechtigung der einzelnen Prozessbeteiligten, MDR 16, 310. Der Antrag nach § 51 GKG, § 12 IV UWG, § 142 MarkenG ist missbräuchlich, wenn auf Abmahnung nicht reagiert wurde (Frankf GRUR-RR 20, 559; OLGR Frankf 05, 842). Die Herabsetzung verlangt außergewöhnliche Umstände, aus denen sich eine besondere Härte ergibt (BGH MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 17 Die Verstoßfolgen richten sich nach allgemeinen Regeln. Fehler nach Abs 1 Nr 1–3 können ggf eine nach § 319 zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit darstellen. Eine Falschbezeichnung kann aber (wegen Unmöglichkeit der Zustellung) auch Verfahrensmangel iSd § 538 II Nr 1 sein (Hambg GRUR 81, 90, 91). Ist die Bezeichnung der Parteien nicht erkennbar, weil das Rubrum voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd)

Rn 9 Protokollierung s § 160 III Nr 4 (BGH NJW 95, 779 [BGH 27.09.1994 - VI ZR 284/93]: ersetzender Vermerk des Berichterstatters bei Einverständnis der Parteien; BGH NJW 03, 2311 [BGH 06.05.2003 - VI ZR 259/02]: Fehlen bedeutet Verstoß gegen § 286). Bei ungenügender Protokollierung ist die Anhörung in der Berufungsinstanz zu wiederholen (BGH NJW 01, 3269, 3270). Zur Gewähru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Begründung der Entscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 37 Die Entscheidung über die Bestellung eines Verfahrensbeistands kann nicht isoliert angefochten werden; gleichwohl sollte im Hinblick auf die mit der Bestellung uU für die Eltern verbundene Kostenlast (sofern sie keine ratenfreie VKH bekommen) eine kurze Begründung erfolgen (Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 30 mwN; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 158 Rz 23). Ausnahmsweise muss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsschutzinteresse.

Rn 9 Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klauselerinnerung nach § 732 besteht ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung. Es besteht nicht, solange die Klausel noch nicht erteilt wurde oder wenn die Zwangsvollstreckung bereits vollständig beendet ist (s vor §§ 704 ff Rn 13). Ist der Titel, für den eine Klausel erteilt wurde, aufgehoben worden oder wurde die vollstreckbare Ausfertigung (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilbarkeit zwischen Grund und Betrag.

Rn 9 Das Grundurteil ist mangels Bestimmtheit (BGHZ 108, 256, 260 = NJW 89, 2745) und mit Rücksicht auf die Bindungswirkung (Rn 22) unzulässig, wenn es nicht erkennen lässt, welchen dem Anspruchsgrund zugehörigen Prozessstoff es erledigt. Es muss sich aus ihm eindeutig ergeben, inwieweit es den Streit entscheiden und welchen Teil es dem Betragsverfahren überlassen will (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirksamwerden.

Rn 28 Auch für das Wirksamwerden von Verfügungen gilt das bereits für Beschlüsse Festgestellte (s Rn 5). Allerdings bedürfen Verfügungen, auch soweit sie aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen sind, keiner Verkündung (Zö/Feskorn § 329 Rz 52). Verfügungen, mit denen Fristen in Gang gesetzt werden, sind nach § 329 II 2 zuzustellen; zB eine Verfügung, mit der eine Aussc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schadloshaltung.

Rn 9 Damit sind Schadensersatzansprüche gemeint, die der Partei bei Verlust des Hauptprozesses gegen den Streitverkündeten zustehen. Hierzu gehören Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (BGH ZIP 15, 1189 Rz 25), Regressansprüche des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf gegen den Lieferanten (§§ 478, 479 BGB), des Bürgen gegen den Hauptschuldner (§ 774 BGB), des Beauftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 bestimmten Kindschaftssache kann geltend machen, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach der genannten Vorschrift entspricht (Beschleunigungsrüge). Er hat dabei Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder ein bereits gezeugtes Kind, Nr 5.

Rn 17 Kindschaftssachen nach Nr 5 sind auch die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, welche die Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder bereits gezeugtes Kind betreffen. Pflegschaften über Volljährige gehören zu den ›betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen‹ iSv § 340. Auch diese Zuweisung ist umfassend zu verstehen, er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

Rn 4 Neben der Prüfung des unersetzbaren Vollstreckungsnachteils (Rn 3) muss das Gericht in eine Abwägung darüber eintreten, ob die Interessen des Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung die des Schuldners an deren Aufschub oder Beschränkung überwiegen (II). Allein das typische Interesse eines Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung ist inso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gewohnheitsrecht.

Rn 3 Gewohnheitsrecht ist das durch ständige Übung angewandte und von der Überzeugung der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit getragene ungeschriebene und nicht auf einem Rechtssetzungsakt beruhende Recht (BGHZ 236, 123, 130 Rz 18 = NJW-RR 23, 546, 547). Dazu gehört auch die sog Observanz als örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht. Nicht zum Gewohnheitsrecht zählen Erfahrungssätze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn und Ausdehnung.

Rn 10 Der Zeitraum beginnt grds mit der Zustellung der Klage (BGH NJW-RR 99, 1385; ZMR 07, 441). Er beginnt früher, wenn der Kl entspr Feststellung begehrt, und später, wenn mit der Klage Wirkungen einer für die Zeit danach ausgesprochenen Kündigung geltend gemacht werden (BGH NJW-RR 05, 867 [BGH 17.03.2005 - III ZR 342/04]). Maßgeblich kann auch ein durch den Feststellungsa...mehr