Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostentrennung.

Rn 5 Nach Abs 3 kann das Gericht die Kosten besonderer Angriffs- oder Verteidigungsmittel austrennen, wenn diese von einem oder mehreren – aber nicht allen Streitgenossen – geltend gemacht worden sind. Beispiel: Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten mit Ausnahme der Kosten des Sachverständigen X, die der Beklagte zu 1) alleine trägt. Die Vorschrift des Abs 3 ähnelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteile auf Kapitalabfindung.

Rn 14 Ist anstelle einer Rente eine Kapitalabfindung zu zahlen, kommt eine spätere Korrektur über § 323 nicht in Betracht (BGHZ 79, 187, 192 = NJW 81, 818). Dies begründet der BGH zutr damit, dass in die Berechnung der Höhe der Abfindung zwar eine Prognose der künftigen Entwicklung einfließt, die Kapitalabfindung aber zugleich Elemente eines Vergleichs beinhaltet. Der die Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Die internationale Zuständigkeit für Adoptionssachen folgt aus § 101. Danach sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn der Annehmende, einer der annehmenden Ehegatten oder das Kind Deutscher ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die internationale Zuständigkeit ist nach § 106 nicht ausschließlicher Art. Greift die internationale Zuständigkeit ein, bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzlicher Vertreter oder Beendigung der Vertretungsbefugnis.

Rn 5 Bei einer Gesamtvertretung greift § 241 nur ein, wenn alle ihre Vertretungsbefugnis verlieren oder die verbleibenden Vertreter nicht allein vertretungsbefugt sind, wie es zB bei § 1680 I BGB der Fall ist (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 3a). Bei Handelsgesellschaften oder bei einer GbR wird das Verfahren unterbrochen, wenn keine organschaftliche Vertretung mehr gegeben ist (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gründe.

Rn 11 Tatbestand und Entscheidungsgründe werden beim Berufungsurteil nicht mit eigenen Überschriften versehen, sondern nach § 540 I Teile der einheitlichen ›Gründe‹ des Urteils, die sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Feststellungen des Berufungsgerichts umfassen. Die Gründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht den wesentlichen Kern des Vortrags der Parteie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungsinhalt, Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach § 186 BGB finden die §§ 187–193 BGB ohnehin nicht nur für Rechtsgeschäfte, sondern auch für die in Gesetzen oder gerichtlichen Verfügungen getroffenen Fristen Anwendung; dies wird hier durch den Verweis auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Grunde wiederholt. Abs 2 entspricht in seinem Regelungsgehalt weitgehend § 193 BGB. Abs 3 enthält für nach Stun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die förmliche Verweisung nach § 281 setzt Rechtshängigkeit voraus (NJW-RR 97, 1161 [BGH 04.06.1997 - XII ARZ 13/97]). Vor Rechtshängigkeit kommt lediglich die formlose Abgabe des Verfahrens in Betracht. Die ordentlichen Gerichte können sich nach mehreren Bestimmungen für unzuständig erklären und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweisen, wegen örtlicher oder sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weigerungsrechte.

Rn 8 Eine weitere Grenze der prozessualen Vorlegungspflicht wird vielfach in den analog herangezogenen §§ 383 I, 384 gesehen (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 5; Musielak/Voit/Huber § 422 Rz 1; Zö/Feskorn § 422 Rz 5; BeckOKZPO/Krafka Ed. 46 § 422 Rz 6). Die vorzugswürdige Gegenansicht stützt den Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) auf ein berücksichtigungswertes Geheim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 S 1 regelt den sachlichen Umfang der Verhandlung und Entscheidung 2. Instanz. Trotz der auf eine Fehlerkontrolle und -berichtigung gerichteten Funktion der Berufung muss deren Streitgegenstand nicht notwendig identisch mit dem 1. Instanz und damit auf eine Abänderung des angefochtenen Urteils beschränkt sein. Vielmehr unterliegt er der Disposition der Parteien, kann der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neuer Sachvortrag.

Rn 6 Führt eine Partei in der mündlichen Verhandlung neuen Vortrag ein, ist dies im Protokoll zu vermerken. Auch die Reaktion der Gegenpartei ist aufzunehmen; sie ist für die Zulassung des Vorbringens ausschlaggebend: Bleiben die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragenen Tatsachen unbestritten, so scheitert das Vorbringen im Berufungsrechtszug nicht an der Schranke des § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt der Entscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 32 Die Bestellung des Verfahrensbeistands muss so früh wie möglich erfolgen. Wurden – nach Durchführung von Vorermittlungen – die Voraussetzungen für die Bestellung herausgearbeitet, ist ein weiteres Zuwarten nicht mehr gerechtfertigt, um dem Verfahrensbeistand und mit seiner Unterstützung auch dem Kind eine Einflussnahme auf die Gestaltung und den Ausgang des Verfahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Unpfändbarkeit.

Rn 8 Für den Fall, dass nach der Pfändung Umstände eintreten, die die gepfändete Sache unpfändbar machen, wird vielfach vertreten, entscheidend sei allein, ob die Pfändbarkeit im Zeitpunkt der Pfändung gegeben war (LG Berlin RPfleger 77, 262; LG Bochum DGVZ 80, 37, 38; AG Sinzig DGVZ 90, 95; Zö/Seibel Rz 9; ThoPu/Seiler Rz 3a). Nach anderer Auffassung kommt es auch hier auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigung und Erhöhung des Sachwerts der Außenanlagen

Rz. 66 [Autor/Stand] Der Sachwert der Außenanlagen kann entsprechend § 88 BewG ermäßigt oder erhöht werden, wenn Umstände tatsächlicher Art vorliegen, die bei der Ermittlung des Sachwerts der einzelnen Anlage noch nicht berücksichtigt sind. Eine Ermäßigung kann durch Abschläge z.B. wegen wirtschaftlicher Überalterung oder übermäßiger Höhe einer Umzäunung, die nach den heutig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Nach Wegfall des Erfordernisses einer Vollstreckbarkeitserklärung im ersuchten Staat (Art 2 lit e) kann der Vollstreckungsgläubiger unmittelbar aus der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung (Art 2 lit a) vollstrecken (vgl näher Art 39 Rn 1). Art 42 regelt, welche Unterlagen hierfür den Vollstreckungsbehörden des ersuchten Staates vorzulegen sind. Welche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbare Vorschriften.

Rn 3 § 373 (Beweisantritt) → § 403 (§§ 404 f). § 377 III (Schriftliche Beantwortung der Beweisfrage), s § 411 Rn 5; zu Abs 1 und 2 s.o. Rn 2. § 380 (Sanktionsmöglichkeiten) → § 409. § 385 (Ausnahmen vom Verweigerungsrecht), da gegenstandslos. § 390 (Sanktionen) → § 409 (zu Abs 1 s aber § 410 Rn 6). § 392 S 1 und 3 (Nacheid, Eidesnorm) → § 410; zu S 2 s.o. Rn 2. § 401 (Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bindung an Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze.

Rn 11 Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung erfährt zunächst eine Einschränkung dadurch, dass er bei seiner Überzeugungsbildung an zwingende Denk-, Naturgesetze und Erfahrungssätze gebunden ist (BGHZ 160, 308, 317 = NJW 04, 3623, 3625; BGH NJW-RR 14, 1147, 1148; KG MDR 11, 447). Dazu gehören auch die Sätze der allgemeinen Lebenserfahrung (BGH MDR 02, 82, 83). Zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Richtiger Wert.

Rn 76 Der vom Ast bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert (§ 61 GKG) ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Ast, nach Beweiserhebung, namentlich Einholung des Gutachtens, aufgrund der erzielten Ergebnisse den ›richtigen‹ Hauptsachewert festzusetzen (Hambg NJW-RR 00, 827; Stuttg MDR 09, 234...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorzeitige Verhandlung.

Rn 13 Auf Antrag kann das Gericht schon vor Rechtskraft des Zwischenurteils durch unanfechtbaren (München NJW 74, 1514 [OLG München 18.02.1974 - 5 W 657/74]; Frankf MDR 85, 149; aA Karlsr NJW 71, 662, sofortige Beschwerde analog § 252) Beschl die vorzeitige Verhandlung über die Hauptsache anordnen (Abs 2 S 2). Dies führt bei Anfechtung des Zwischenurteils zur gleichzeitigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Fokussierung auf einen Vergleich erkennt der Gesetzgeber richtigerweise an, dass bei Massenverfahren eine komplett individuelle Bearbeitung jedes einzelnen Anspruchs nicht effizient ist, sondern dass eine größere Lösung oft vorzugswürdig ist. Die Parteien sollen hier selber eine Lösung vorschlagen. Diese kann und sollte ein selbstorganisiertes Umsetzungsverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 34 regelt sowohl hinsichtlich der örtlichen als auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit einen Wahlgerichtsstand (BAG NJW 98, 1092, 1093 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]; Brandbg NJW 04, 780). In § 34 treffen demnach die Regelung der örtlichen und der – streitwertunabhängig bestimmten – sachlichen Zuständigkeit zusammen: Wählt der Kl ein anderes örtlich zuständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Namen der Zeugen (Nr 4).

Rn 3 Auch die Namen der nicht vernommenen Zeugen werden sinnvollerweise protokolliert. Denn es kann für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer späteren Aussage von Bedeutung sein, wenn die Zeugen bereits an einer früheren Verhandlung teilgenommen haben. Der Zeitpunkt der Entlassung der Zeugen und Sachverständigen wird üblicherweise nicht im Protokoll selber festgehalten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Prozessrechtsverhältnis.

Rn 4 Die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen den Verfahrensbeteiligten (Prozessparteien und Gericht) bilden das sog Prozessrechtsverhältnis. Es wird heute iA als ein Dreieck zwischen Kl, Beklagtem und Gericht verstanden (St/J/Brehm vor § 1 Rz 204). Das Prozessrechtsverhältnis ist weder abhängig von der Frage eines materiell-rechtlichen Rechtsverhältnisses zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mehrere Klageanträge.

Rn 7 Werden eine Familiensache und zusätzlich ein Streitgegenstand allgemein-zivilrechtlicher Natur im Wege der objektiven Klagenhäufung iSd § 260 ZPO geltend gemacht, ist wegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Familiengerichts über die Familiensache getrennt zu entscheiden; iÜ ist die Sache an die zuständige Abteilung des Gerichts abzugeben oder, wenn sie in den Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verein.

Rn 231 Bei Klage gegen den Ausschluss aus einem Idealverein gilt § 48 II GKG (Frankf JurBüro 85, 1083); für ZuS und GeS sowie für den ReS des klagenden Mitglieds sind wirtschaftliches und ideelles Interesse zu berücksichtigen (Frankf JurBüro 03, 644; vgl auch BGH NJW-RR 10, 1582 Rz 8, 9; § 3 Rn 9). Mangels Anhaltspunkten ist eine Anlehnung an § 23 III 2 RVG angezeigt (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 20 Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265) in Prozessstandschaft die nach § 94 I 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dessen Tod unterbrochene Verfahren (§ 239) nur durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden. Der Sozialhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Qualifizierte Verbraucherverbände (Nr 1).

Rn 3 Die Eintragung in die vom BfJ geführte Liste (s § 4 Rn 1) oder in das von der EU-Kommission geführte Verzeichnis ist konstitutiv für die Erlangung der Klagebefugnis (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt § 4 Rz 1; KG BB 01, 641 [KG Berlin 17.10.2000 - 5 U 5552/99]); das Gericht ist daran gebunden, kann aber eine Überprüfung der Eintragung beim Bundesamt herbeiführen (§ 4a Abs 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 7 Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig, damit Gläubigerin der Forderung und als solche im Grundbuch einzutragen, mit den gleichen Namen wie im Vollstreckungstitel aufgeführt (BGHZ 163, 154). Ein auf die übrigen Eigentümer einer WEG lautender Titel erlaubt nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (München NJW-RR 18, 1487 [OLG München 28.06.2018 - 34 W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Regel: Trotz Aufhebung des Schiedsspruchs Fortbestehen der Schiedsvereinbarung (§ 1059 V).

Rn 88 Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob die Schiedsvereinbarung fortbesteht, wenn der Schiedsspruch in vollem Umfang vom Gericht aufgehoben wird. Nach § 1059 V ist das ›im Zweifel‹ der Fall. Es ist, um jeden Zweifel von vorneherein auszuschließen, empfehlenswert sich einer der üblichen Musterschiedsklauseln zu bedienen, die alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wesentlichkeit der Wertänderung (Abs 3).

Rn 9 Die durch eine Veränderung nach Abs 2 hervorgerufene Änderung des Ausgleichswerts muss wesentlich iSd Abs 3 sein, wobei es genügt, dass sich der Ausgleichswert nur eines Anrechts geändert hat (BGH Beschl v 3.2.16 – XII ZB 313/15 – NJW 16, 1233, 1234 Rz 18). Dazu muss die Wertänderung zum einen die relative Wesentlichkeitsgrenze von 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ladung.

Rn 8 Nach der ausdrücklichen Anordnung in § 141 II ist bei der Anordnung des Erscheinens die Partei vAw zu laden. Dabei handelt es sich um eine formlose Ladung, die sich an die Partei persönlich richtet, selbst wenn die Partei im Anwaltsprozess oder im Parteiprozess durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist. Dieser erhält eine formlose Mitteilung der Ladung. Demgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Regelungsstruktur.

Rn 5 §§ 21a–21e regeln die Zusammensetzung des Präsidiums (§ 21a), seine Wahl (§ 21b), die Fälle der Vertretung und des Wechsels (§ 21c), die Determinanten seiner Größe (§ 21d) und in § 21e seine Aufgaben und Befugnisse, ferner in § 21h die Vertretung des Vorsitzenden, in § 21i die Beschlussfähigkeit und in § 21j den Fall der Errichtung eines Gerichts, für das ein Präsidium ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eigentumsverhältnisse an den Sachen.

Rn 4 Für die Geltung des Pfändungsverbots spielt es keine Rolle, in wessen Eigentum die Sache steht. Selbst wenn unstr oder offenkundig ist, dass der Schuldner nicht Eigentümer ist, unterliegt die Sache dem Pfändungsschutz (Hamm DGVZ 84, 138, 141; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5; MüKoZPO/Gruber Rz 17); dem Eigentümer steht es frei, einen Herausgabetitel zu erwirken und nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gütliche Erledigung (Nr 1).

Rn 8 Der Gerichtsvollzieher ist gehalten, in jeder Lage des Verfahrens eine gütliche Erledigung zu versuchen (näher s § 802b). Das gilt wegen Abs 2 S 2 auch unabhängig von einem entsprechenden Antrag des Gläubigers (AG Bretten DGVZ 13, 164). Das Hinwirken auf eine gütliche Einigung und die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen einander in manchen Fällen auch zuwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 345 ist nur anwendbar, wenn ein wirksames erstes Versäumnisurteil durch Verkündung nach § 311 oder durch Zustellung nach § 310 III (Dresd OLG-NL 96, 143) ergangen und durch wirksamen Einspruch angefochten worden ist (str dazu § 341 Rn 5). Rn 4 Der Einspruchsführer muss im Einspruchstermin säumig sein. Unerheblich ist, ob er auch bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verordnungszweck.

Rn 1 Massenverfahren benötigen eine vereinfachte, rationelle Bearbeitung, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (Korves MDR 19, 396, 399). Dies gilt insb bei Pfändungs- und Überweisungsanträgen, aber auch den Anträgen auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Formanforderungen und Formularzwänge beeinträchtigen zwar den uneingeschränkten Zugang zur Justiz, können ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wirkungen der Widerklage.

Rn 35 Eine Widerklage wird vom Zeitpunkt ihrer zulässigen Erhebung an wie eine selbstständige Klage behandelt (§ 261 III Nr 2). Ihr Fortbestand ist, wie sich auch aus § 301 ergibt, nicht mehr von der andauernden Rechtshängigkeit der Hauptklage abhängig (BGHZ 40, 185, 189; BayObLG NJW-RR 20, 1006; Zö/Schultzky Rz 20). Eine Rücknahme der Hauptklage lässt die Wirksamkeit der zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitwirkung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 6 Vorbild für diese Vorschrift ist § 9 IntFamRVG. Die Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes soll den Einsatz von unmittelbarem Zwang bei der Vollstreckung möglichst entbehrlich machen und die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Vollstreckung möglichst gering halten. Das Jugendamt unterstützt auch einen im Auftrag des Gerichts tätigen Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 11 Die Anordnung erfolgt auf ausdrücklichen Antrag; zuständig ist das jeweilige Prozessgericht, somit das Gericht der Hauptsache. Prozessgericht und damit nicht nur iRe ›Notzuständigkeit‹ für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch das in der Hauptsache unzuständige Gericht, wenn es mit der Angelegenheit befasst wird, es sei denn die Unzuständigkeit des angerufe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelkonto.

Rn 43 Als Folge der Gestaltungserklärung des Kunden wird das bestehende Konto umgewandelt. Pfändungsschutzkonten sollen, wie angenommen wird, als Einzelkonten geführt werden. Dritten kann aber eine Verfügungsbefugnis eingeräumt werden. Wird das Konto nach der Pfändung umgewandelt, erstreckt sich das Pfändungspfandrecht unabhängig von der konkreten Kontobezeichnung auf das Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Hinweise zur mündlichen Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Sind weitere erhebliche Beweismittel benannt, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es die Erklärung über die Bereitschaft zur beantragten Parteivernehmung sofort oder erst nach Abschluss der sonstigen Beweisaufnahme fordert. Die zunächst erklärte Bereitschaft zur Vernehmung steht einer späteren Verweigerung der Aussage oder der Eidesleistung (s § 453 II) nicht entgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift enthält in ihren beiden Absätzen zwei Kollisionsregeln zur Bestimmung des Wohnsitzes natürlicher Personen (für juristische Personen vgl Art 63), dem als Anknüpfungsmoment iRd Verordnung eine zentrale Bedeutung bei der Bestimmung der Zuständigkeit (Art 4 ff) zukommt. Die EuGVO enthält damit keinen autonomen Wohnsitzbegriff; sie gibt nur vor, nach welchem R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristen für das Zwischenverfahren nach § 1040 III.

Rn 84 Hat das Schiedsgericht bereits durch Zwischenentscheid nach § 1040 III seine Zuständigkeit bejaht, so beträgt die Antragsfrist für dessen Aufhebung lediglich einen Monat ab Übermittlung des schriftlich abgefassten Entscheids an den Antragsteller, § 1040 III 2 (BGH SchiedsVZ 03, 133, 134; s § 1040 Rn 5). Hat das Schiedsgericht von § 1040 III 3 Gebrauch gemacht, das Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erklärung und Wechsel der Prozessart.

Rn 2 Die Erklärung, im Wechselprozess zu klagen, muss bereits in der Klageschrift erfolgen (RGZ 79, 69, 71), bedarf aber keiner bestimmten Wortwahl. Fehlt sie, wird die Sache im ordentlichen Verfahren anhängig. Von dort aus kann der Kl ebenso wie in den gewöhnlichen Urkundenprozess (dazu § 593 Rn 2) nur ausnahmsweise analog § 263 in den Wechselprozess übergehen. Hingegen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Räumungstitel und Haftbefehle (Abs 2), Zutritts- und Duldungstitel.

Rn 8 Eine richterliche Durchsuchungsanordnung ist nach Abs 2 nicht erforderlich, soweit es um die Vollstreckung von Titeln auf Räumung oder Herausgabe von Räumen oder die Vollstreckung eines Haftbefehls nach §§ 901 ff (dazu Fischer/Weinert DGVZ 06, 33) geht (s Rn 2). Das gilt auch für den Beschl über die Anordnung der Zwangsverwaltung, wenn die hierin angeordnete Entsetzung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Gegen die ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Gegen den erlassenen Pfändungsbeschluss können Schuldner und Drittschuldner sofortige Beschwerde einlegen, § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff bzw bei einer richterlichen Entscheidung nach de...mehr