Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gericht eines Mitgliedstaats.

Rn 12 Der Begriff des Gerichts bezeichnet ein Rechtsprechungsorgan eines Mitgliedstaats iSd EuGVO, das kraft seines Auftrags selbst über zwischen den Parteien bestehende Streitpunkte in einem justizförmigen Verfahren entscheidet (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, Rz 17, NJW 95, 38, 39; EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 45, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. 2Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form vorliegenden Erklärung, der sich auf Grund der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 32 der Vero...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das VU muss in gesetzlicher Weise ergangen sein. Das ist nach hM nicht der Fall, wenn wegen fehlender Prozessvoraussetzungen gar keine Sachentscheidung (vgl BGH NJW 61, 2207 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 201/58] (Prozessunfähigkeit), OLGR Köln 97, 88 (Fehlende Zuständigkeit) oder nach §§ 334, 335, 337 (vgl RGZ 166, 246, 248; BGH NJW 04, 2309, 2311) oder mangels Schlüssigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gehört zu den tragenden Prinzipien des Rechtsstaats und ist in Art 6 Abs 1 EMRK als Voraussetzung für ein faires Verfahren niedergelegt. Die Bestimmung ist hauptsächlich für das Strafverfahren relevant, gilt aber auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 2 EGGVG). Verhandlungen in Familiensachen und Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Weitergabe der Listen (Abs 5 S 1–3).

Rn 12 Außerdem dürfen Kammern die Abdrucke nach Abs 5 S 1 in Form von Listen zusammenfassen und unter den Voraussetzungen des Abs 5 S 2–3 an eigene Kammermitglieder weitergeben. An Mitglieder anderer Kammern dürfen keine Listen übergeben werden, da diese Möglichkeit in Abs 5 im Gegensatz zu Abs 4 nicht erwähnt wird. Die Antragsteller müssen den Kammern ein berechtigtes Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rückgabe einer Sicherheit.

Rn 3 § 943 II verdrängt in seinem Anwendungsbereich als Sondervorschrift die allgemeine Zuständigkeitsregelung in § 109, wonach für die dort angesprochene Anordnung das Gericht zuständig ist, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat (Schuschke/Walker/Walker Rz 4). Daher ist nach § 943 II selbst dann, wenn die Sicherheitsleistung durch das Amtsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtliche Prüfung und Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 14 Hat das Gericht Zweifel, ob eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids oder die übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, teilt es dies dem Gläubiger mit. Da regelmäßig eine vereinfachte Vollstreckung durchgeführt werden soll, muss das Vollstreckungsgericht Anhaltspunkte für seine Zweifel haben. Bei nichtanwaltlichen Vertretern, wie Inkassounternehmen, darf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz der Zulassungsrevision.

Rn 1 § 543 I beinhaltet den Grundsatz der Zulassungsrevision: Die Revision ist nur statthaft, wenn sie entweder vom Berufungsgericht oder im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH als Revisionsgericht zugelassen worden ist. In der Berufungsinstanz bedarf es dazu keines Antrags der Parteien auf Zulassung der Revision; das Berufungsgericht entscheidet vAw. Eine Anregung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

Rn 3 Im Mahnverfahren können sämtliche Anträge und Erklärungen vor dem UdG abgegeben werden. Soweit Formulare vorhanden sind, werden diese ausgefüllt (§ 702 I 1). In der Geschäftsstelle wird ein Mahnantrag komfortabler als auf Papier-Formular online aufgenommen werden. Die Geschäftsstelle verfügt idR über Internet-Zugang. Dann wird der Urkundsbeamte gemeinsam mit dem ASt den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt). 2Auch Schriftsätze, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes von Amts wegen zugestellt werden, können stattdessen von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn nicht gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurücklassen.

Rn 4 Wird die Annahme verweigert, lässt der Zusteller das Schriftstück in der Wohnung oder im Geschäftsraum zurück, zB auch mittels Durchschieben unter der Tür. Dadurch soll dem Zustellungsadressaten die Möglichkeit verschafft werden, seine Annahmeverweigerung zu überdenken und vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis zu nehmen (VGH Bayern NJW 12, 950). Eine Abgabe an Dritte (N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeitsbegründung.

Rn 3 § 603 begründet mit der örtlichen auch die internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit wird durch die Vorschrift nicht berührt. Liegt dem Wechselanspruch eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zugrunde, ist fraglich, ob wegen der Abstraktheit der Wechselforderung die ordentlichen Gerichte (Hamm NJW 80, 1399; Wieczorek/Schütze/Olzen § 603 Rz 2) oder abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeitsgebot.

Rn 5 Abs 1 S 1 bestimmt, dass die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners grds nur aufgrund einer richterlichen, inhaltlich hinreichend bestimmten (BVerfG NJW 00, 943 [BVerfG 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97]) Durchsuchungsanordnung erfolgen darf. Zum Begriff der Durchsuchung s § 758 Rn 2; zu dem der Wohnung s § 758 Rn 3. Die Wohnungsdurchsuchung muss dem Grds der Verhältnismäßigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf Parteiantrag.

Rn 34 Einem wiederholten Antrag muss das Berufungsgericht stattgeben, wenn die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen entfallen ist, zB nach § 529 I Nr 1 Hs 2 bei fehlerhafter Zurückweisung eines Antrags in 1. Instanz (Art 103 I GG; BGH VersR 05, 1555; VersR 06, 950; MDR 09, 1184; VersR 13, 1558). Stattgabe auch bei einem erstmalig in der Berufungsinstanz ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Berufungsbeklagter.

Rn 19 An die Bezeichnung des Berufungsbeklagten werden geringere Anforderungen als an die des Berufungsklägers gestellt (BGH MDR 10, 828; NJW 23, 2280). Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass sich die Identität des Berufungsbeklagten meistens schon dann feststellen lässt, wenn geklärt ist, wer Berufungskläger ist. Probleme mit der Identifizierung kann es jedoch geben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist ihrem Wortlaut nach anwendbar auf Unterhaltstitel, die die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in dynamischer Form enthalten. Das bedeutet aber aus den genannten Gründen nicht, dass gegenüber einer in statischer Form titulierten Unterhaltsverpflichtung der Einwand der Volljährigkeit erhoben werden könnte; vielmehr gelten auch diese Titel übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.

Rn 6 Die Ermächtigung, ein obligatorisches Güteverfahren einzuführen, wurde durch Gesetz vom 14.8.06 (G zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BGBl I 06, 866) auf Ansprüche wegen Verletzung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 21 AGG) erstreckt (Nr 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Endurteil bei verbundenen Prozessen (Abs 2).

Rn 6 Abs 2 erfasst ausschließlich die vom Gericht vorgenommene Verbindung mehrerer unabhängiger Verfahren gegen verschiedene Prozessgegner im Falle des § 147. Der Anspruch auf zügige Entscheidung im jeweiligen Prozessrechtsverhältnis soll sich auch bei einer vom Gericht veranlassten Verbindung durchsetzen. Ist einer der verbundenen Prozesse endentscheidungsreif, ergeht ein E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässige oder unschlüssige Abänderungsklage.

Rn 51 Bei einer zunächst unzulässigen oder unschlüssigen Abänderungsklage soll für die Abänderung nach hM der Zeitpunkt maßgebend sein, in dem der Mangel behoben wird (Frankf FamRZ 85, 303, 304; Hambg FamRZ 85, 93, 94; Musielak/Voit/Borth § 323 Rz 35; MüKoZPO/Gottwald § 323 Rz 87). Ein solches Verständnis, das den Abänderungszeitpunkt noch weiter nach hinten verschiebt, als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten.

Rn 9 Die Kostenentscheidung (s hierzu H. Schneider JurBüro 22, 225) ergibt sich aus § 91 I, die Kosten tragen also nicht die Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern die Parteien des Zwischenstreits je nach Unterliegen (Nürnbg ZIP 15, 38, Rz 17). Der Streitwert ist gem § 3 nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Aussage des Zeugen für den Verfahrensausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei Pfändung eines Anspruchs, der eine unbewegliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht der belegenen Sache zu bestellenden Sequester herauszugeben sei. (2) 1Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so hat die Auflassung an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen. 2Mit dem Überg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der Verfahrensbeistand. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist stets erforderlich. (2) Ist für eine Kindschaftssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung durch Beschluss.

Rn 1 Die Beeidigung vor dem ersuchten oder beauftragten Richter wird durch Beschl angeordnet, der seinerseits unanfechtbar ist (§ 355 II), der aber auf Antrag oder vAw geändert werden kann (§ 360 S 2). Das Vorgehen gem. § 479 stellt eine Abweichung vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (§ 355 I), daher sollte mit diesem Instrument vorsichtig umgegangen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren nach § 926 II.

Rn 8 Zuständig ist das Gericht, das die Anordnung nach § 926 I getroffen hat. Dies gilt auch dann, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren in der Berufungs- oder Beschwerdeinstanz anhängig ist (Dresd OLGR 04, 39; MüKoZPO/Drescher Rz 19; Zö/Vollkommer Rz 22). Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil, und zwar bei Nichterhebung der Klage auf Aufh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unanfechtbarkeit.

Rn 59 Die Verweisung ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Prozessökonomie sowie zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten und dadurch bewirkter Verzögerungen und Verteuerungen in der Gewährung effektiven Rechtsschutzes unanfechtbar (Abs 2 S 2). Demnach entzieht sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschl und die diesem Beschl zugrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Monatsfrist (Abs 1 S 2).

Rn 6 Die Pfändung ist frühestens einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife zulässig. Diese bestimmt sich nicht nach dem konkreten Reifestand, sondern aus dem Durchschnitt mehrerer Jahre nach der fraglichen Fruchtgattung und den örtlichen Verhältnissen (RGZ 42, 382, 383; BGHZ 120, 368, 374). Werden Früchte üblicherweise in verschiedenen Reifestadien geerntet, ist auf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung erfolgt auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung des PKH-Freibetrags.

Rn 12 Die Freibeträge der PKH werden jährlich durch eine neue Prozesskostenhilfebekanntmachung angepasst und idR um einige Euro erhöht. Die Änderungen, die sich dabei möglicherweise im Hinblick auf die Raten ergeben, die jede Partei zu zahlen hat, werden aber nicht vAw berücksichtigt. Auch hier erfolgt eine Änderung nur auf Antrag der Partei. Der Antrag ist nur begründet, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 38 Sofortige Beschwerde (§ 567), wenn der Streitwert der Hauptsache im Beschlusszeitpunkt 600 EUR (S 1) und die Beschwer 200 EUR übersteigt und noch kein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist (S 2). Gilt auch in Familienstreitsachen (BGH NJW 11, 3654 [BGH 28.09.2011 - XII ZB 2/11]), wobei in vereinfachten Verfahren nach § 114 IV FamFG kein Anwaltszwang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. (2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitwirkung des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verkündung im Termin der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Abs 1 unterscheidet zwischen der Verkündung im Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde, Abs 1 S 1 Var 1, vgl § 136 IV, und der Verkündung in einem Verkündungstermin (›VT‹, ›Verkünder‹), Abs 1 S 1 Var 2. Unter Abs 1 S 1 Var 1 fällt das sog Stuhlurteil, das sich direkt an die Verhandlung anschließt und die Anwesenheit der Mitglieder des Prozessgerichts v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendigkeit eines förmlichen Beschlusses.

Rn 2 Zwingend ist ein förmlicher Beschl zu erlassen, wenn eine Beweisaufnahme vor der mündlichen Verhandlung (§ 358a) oder eine Parteivernehmung (§ 450 I 1) angeordnet werden soll. Besondere Verfahren mit der Notwendigkeit, sie durch Beweisbeschluss anzuordnen, sind auch eine schriftliche Begutachtung (Oldbg MDR 82, 856), eine Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe (BAG NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachverständigenbeweis.

Rn 3 Ebenso wie den Augenschein kann das Gericht auch einen Sachverständigenbeweis nach seinem Ermessen vAw anordnen. Auch hier wird das Gericht vorher mit den Parteien über deren mögliches Verhalten sprechen (§ 139). Die Möglichkeit des Gerichts, vAw die Initiative zu ergreifen, soll nicht dem Zweck dienen, die Problematik nicht eingezahlter Auslagenvorschüsse zu umgehen (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die positive Feststellungsklage stellt das Bestehen eines Rechtsverhältnisses fest, die negative die seines Nichtbestehens und die Zwischenfeststellungsklage entscheidet über ein den Klageanspruch stützendes vorgreifliches Rechtsverhältnis. Sondervorschriften: Feststellung einer bestr Insolvenzforderung (§ 179 InsO), (Gläubigeranfechtung außerhalb InsO (§ 7 AnfG), Absta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche und sachliche.

Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die Akte in erster Instanz elektronisch geführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. 2Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen, dass die vorgelegten Unterlagen während einer von ihm zu bestimmenden Zeit auf der Geschäftsstelle verbleiben. (2) 1Dritte s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Gericht ist die Möglichkeit eröffnet, Annexanordnungen zu treffen (Sternal/Giers § 209 Rz 1). Das dient nicht nur der Verfahrensökonomie und zügigen Umsetzung der Endentscheidungen, sondern auch dem Schutz desjenigen, an den zugewiesen wird. Der Ausspruch über die Zuweisung der Ehewohnung allein ermöglicht bspw noch nicht die Zwangsvollstreckung in Form der Räumung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angaben zur elektronischen Übermittlung (Nr 1a).

Rn 4 Die mit Gesetz v 12.5.17 eingefügte Regelung geht davon aus, dass ab 1.1.2018 jeder Rechtsanwalt zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hat (§ 31a und § 31b BRAO). Die Umsetzung ist aus technischen Gründen erst zum 3.9.18 gelungen. Bis zur Einführung des beA waren solche Angaben des Verfassers einer elektronischen Nachricht und des Empfängers nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnormen.

Rn 3 Die Auslegung von Rechtsnormen ist zweifelsfrei und in jedem Fall Rechtsfrage. Die Auslegung des Gesetzes gehört zum Kernbereich der revisionsrechtlichen Überprüfung, und zwar auch dann, wenn ungeschriebenes Recht in Rede steht (vgl BGH NJW 65, 1862, 1864 [BGH 13.05.1965 - Ia ZB 27/64]; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 4). Erfahrungssätze und Denkgesetze sind keine revisible...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitende Maßnahmen der Justizorganisation.

Rn 2 Dem Gesetzgeber obliegen allerdings bspw die ›vorentscheidende‹ Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten zu einem bestimmten Rechtsweg, die Festlegung sachlicher und örtlicher Zuständigkeiten (Gerichtsstände, dazu BVerfGE 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 2/69]) sowie die ansonsten notwendigen Akte der Justiz- und Gerichtsorganisation (zB § 3 VwGO) wie etwa die Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren auf Aufhebung der Ehe, Nr 2.

Rn 5 Das Verfahren auf Aufhebung der Ehe hat seine materiell-rechtliche Grundlage in den §§ 1313–1320 BGB und ist bedeutsam, wenn ein Ehegatte versuchen möchte, die Ehe ohne den ›Makel‹ der Scheidung zu beenden. Während die Ehe geschieden wird, weil sie nach Eheschließung gescheitert ist, § 1565 Abs 1 BGB, wird die Ehe aus Gründen aufgehoben, die bereits bei der Eheschließun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parallele Verfahren (Abs 3).

Rn 7 Abs 3 stellt klar, dass bei einem vor dem staatlichen Gericht anhängigen Verfahren iSv § 1032 I oder II dennoch parallel ein schiedsrichterliches Verfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden kann und ein Schiedsspruch ergehen kann. Damit wird dem Versuch entgegengewirkt, durch Verfahren vor staatlichen Gerichten zur Klärung der Zulässigkeit den Prozess vor dem Schiedsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Bestellung.

Rn 2 Unerheblich ist, um welche der in § 169 genannten Abstammungssachen es sich handelt, sofern einer der Betroffenen minderjährig ist, also sowohl das Kind als auch Mutter und Vater (Sternal/Giers Rz 3). Voraussetzung ist die Erforderlichkeit der Bestellung des Beistands. In diesem Fall besteht für das Gericht eine Bestellungspflicht (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 5)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Außergerichtliches Geständnis.

Rn 6 Soweit Erklärungen der Parteien außerhalb des Prozesses im Wege der Auslegung als Geständnis zu werten sind (§ 288 Rn 2), können sie prozessual lediglich als Hilfstatsachen Berücksichtigung finden und entfalten Bindungswirkungen aus § 290 nicht (ThoPu/Reichold § 288 Rz 8). Nur in diesem Umfang hat das außergerichtliche Geständnis dann auch Wirkungen für die Berufungsins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Ehesachen iSv § 121.

Rn 7 Anders als noch in der entsprechenden Vorschrift des § 606 I 1 ZPO enthält § 121 nicht mehr Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens. Hintergrund hierfür war neben der nur geringen zahlenmäßigen und praktischen Bedeutung, dass ein solches Herstellungsverfahren als Anachronismus empfunden wurde und zudem aufgrund des früher in § 888 III ZPO (und nunmehr in § 120 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Form der Hinzuziehung (Abs. 5).

Rn 9 Für die Hinzuziehung ist kein formeller Akt, wie etwa ein Beschluss (§ 38), erforderlich. Eine Hinzuziehung kann deshalb auch konkludent erfolgen (BGH MDR 23, 798 f; 21, 1026 [BGH 17.03.2021 - XII ZB 169/19]). Die bloße Gewährung der Akteneinsicht stellt keine Hinzuziehung dar (BGH MDR 23, 798 f [BGH 08.03.2023 - XII ZB 283/22]). Dies gilt nicht für die Ablehnung der Hi...mehr