Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verweisung an Güterichter (Abs 5 S 1).

Rn 6 Der in jeder Phase des Streitverfahrens einsetzbare Güterichter unterscheidet sich von der richterlichen Streitschlichtung, die vor Eintritt in die mündliche Verhandlung erfolgen soll (Abs 2) und der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (§ 278a). Die Verweisung liegt im nicht anfechtbaren gerichtlichen Ermessen der Prozessleitung und bedarf daher keiner Parteizustimmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 8 Die Verfahrenswerte bestimmen sich nach dem FamGKG. Kennt das FamGKG keine Wertvorschriften, wird auf § 42 Abs 1 FamGKG zurückgegriffen. Der Wert bestimmt sich dann nach billigem Ermessen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass keine Wertungswidersprüche zu Wertfestsetzungen in ›normalen‹ Zivilverfahren entstehen dürfen. Es sollte also vermieden werden, dass Beteiligte nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 37 Das Rechtsstaatsprinzip ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Verfahrensrecht. Es ist in Art 20 III, 28 I GG niedergelegt und dient dem BVerfG, häufig verknüpft mit anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen wie insb Art 2 I, 3 I, 19 IV, 92, 97 GG sowie Art 6 EMRK, zur Entwicklung einer größeren Zahl einzelner verfahrensrechtlicher Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen kraft expliziter Aufzählung und kraft Sachzusammenhangs.

Rn 2 Familiensachen sind die in der abschließenden Aufzählung der Nr 1–11 enthaltenden Verfahren. Wg der näheren Definition dieser s die Kommentierung zu dem jeweiligen Verfahren. Familiensachen sind auch solche Verfahren, die m den in Nr 1–11 aufgeführten Verfahrensgegenständen in einem Sachzusammenhang stehen (zB abgetretene oder übergeleitete familienrechtliche Ansprüche,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Schiedseinrede.

Rn 9a Die vom Kl erhobene Einrede einer Schiedsvereinbarung nach § 1032 I kann zur Unzulässigkeit der Widerklage führen. Allerdings kann der Einrede im Einzelfall § 242 BGB entgegenstehen. Allein der sachliche Zusammenhang zwischen der Widerklage und der von der Schiedsvereinbarung nicht erfassten Klage genügt hierfür nicht. Ein widersprüchliches Verhalten iSd § 242 BGB lieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht mit Kosten belegbare Beteiligte.

Rn 5 In Kindschaftssachen (§ 151), die seine Person – im Gegensatz zum Vermögen – betreffen, können einem Minderjährigen gem III keine Kosten auferlegt werden. III gilt auch iRv § 84 (KG FamRZ 16, 81; MüKoFamFG/Schindler § 84 Rz 14; aA mangels einer entspr Regelung in § 84 Zö/Feskorn § 84 Rz 6). Gem §§ 158c IV, 174 S 2, 191 S 2 sind dem Verfahrensbeistand in Kindschafts-, Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Genehmigungserklärung.

Rn 15 Die Genehmigung erfolgt idR durch ausdrückliche Erklärung ggü dem Gericht, dem Gegner oder dem Vertreter. Sie kann aber auch schlüssig (stillschweigend) erklärt werden (BGH NJW 21, 1956 Rz 10), zB durch Weiterführen des Prozesses (RGZ 47, 413, 415) oder durch nachträgliche Erteilung einer Vollmacht (BGH NJW 53, 1470; GmS-OGB BGHZ 91, 111, 115; BGH Beschl v 14.12.17 – V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständiges Gericht des ersuchten Staates (Abs 1).

Rn 1 Deutschland hat zu Art 75 lit a das LG notifiziert. § 1115 I, II 1 ZPO weist die ausschließliche Zuständigkeit dem LG zu, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Soweit ein solcher im Inland nicht besteht, ist der Ort maßgeblich, an dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (§ 1115 II 2 ZPO). Das Verfahren ist kontradiktorisch ausgestaltet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Europarechtlicher Hintergrund.

Rn 1 Die frühere Fassung des § 110 wurde durch den EuGH insoweit eingeschränkt, als Kl aus EU-Mitgliedsstaaten keine Sicherheit leisten mussten, wenn die Klage mit der Ausübung gemeinschaftsrechtlich verbürgter Grundfreiheiten zusammenhing (EuGH NJW 93, 2431; NJW 97, 3299). Diesen Bedenken half die Neufassung ab. Diese gilt auch für bei Inkrafttreten am 1.10.98 bereits anhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Diplomaten von Nichtvertragsstaaten.

Rn 13 Für den Fall, dass der Entsendestaat nicht Vertragspartner des WÜD ist, befreit § 18 S 2 GVG grds denselben Personenkreis (Rn 2) auch ihrer diplomatischen Missionen von der deutschen Gerichtsbarkeit. Der besondere Hinweis auf die entspr Geltung des Art 2 des Zustimmungsgesetzes zum WÜD (BGBl II 64, 957) hebt die Möglichkeit der insoweit ausdrücklich ermächtigten Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kündigung.

Rn 43 Der GeS für die außergerichtliche Kündigung bemisst sich nach § 41 II GKG (AG Köln MDR 02, 1030 [AG Köln 29.05.2002 - 141 C 17/02]), nicht nach § 23 III RVG (so aber LG Karlsruhe NJW 06, 1526 [LG Karlsruhe 14.10.2005 - 9 S 177/05]). Der Streit um eine bloße Kündigungsmöglichkeit ist nach § 3 zu bewerten (Köln KostRspr § 16 GKG aF Nr 36; Rn 7). Die Feststellung der Unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Billigkeitsklausel (Abs 1 S 2).

Rn 3 Gem § 132 I 2 kann aus Gründen der Billigkeit von dem Grundsatz der Kostenaufhebung abgewichen werden, wenn diese Kostenregelung unbillig erscheint. Die Regelung entspricht dem Veranlasserprinzip (Sternal/Weber § 132 Rz 4; ähnlich Borth FamRZ 09, 157, 163) und ist einschlägig, wenn bei der Eheschließung ein Ehegatte allein die Aufhebbarkeit der Ehe gekannt hat oder ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbbaurecht.

Rn 114 Für den Streit um Bestellung oder Wirksamkeit gilt § 6; maßgeblich ist der Verkehrswert des Grundstücks, grds ohne die aufgrund des Rechts errichteten Gebäude (Bambg JurBüro 92, 629); bei Herausgabeverlangen des Eigentümers und Heimfallanspruch zählt der volle Wert (Bambg JurBüro 85, 1705; Bremen AnwBl 96, 411). Der Wert des Rechts selbst ist nach § 3 zu schätzen (Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 7 Der Überweisungsbeschluss muss die Art der Überweisung und im Fall des § 839 auch die Hinterlegungsanordnung bezeichnen. Als Überweisung zur Einziehung kann er gemeinsam mit der Pfändung ergehen, während die Überweisung an Zahlungs statt einen gesonderten Überweisungsbeschluss erfordert (§ 834 Rn 5). In einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss die gepfändete Ford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zurückbehaltungsrecht.

Rn 37 Verlangt der Kl uneingeschränkte Leistung, wird der Beklagte aber nur Zug um Zug verurteilt, weil er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen hat, so kommt es darauf an, ob das Zurückbehaltungsrecht primär oder hilfsweise geltend gemacht worden ist (ausf Hensen NJW 99, 395). War das Zurückbehaltungsrecht primär geltend gemacht, hat der Beklagte also die Forderung selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I VV RVG) und au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 17 Für die Festsetzung ist das erstinstanzliche Gericht des jeweiligen Verfahrens zuständig, also nach §§ 23a I 1 Nr 1, 23b I GVG das Familiengericht (insb, wenn es um Ansprüche von Vormündern und Pflegern für einen Minderjährigen, Umgangspflegern oder Verfahrensbeiständen geht), gem §§ 23a I 1 Nr 2, II Nr 1 GVG das Betreuungsgericht (für die Festsetzung der Vergütung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Prozessökonomie.

Rn 35 Der Gedanke der Prozessökonomie wird neuerdings als Rechtsprinzip und Verfahrensgrundsatz der ZPO eingehender behandelt (Hofmann ZZP 126, 83; Bruns ZZP 124, 29; Berner ZZP 136, 23). Es leuchtet ein, dass eine wirtschaftliche Verfahrensgestaltung aus der Sicht des Gesetzes, des Richters und der Parteien sinnvoll und erforderlich ist. Als ein Prinzip vermag die Prozessök...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsweg.

Rn 6 Für die Widerklage muss der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) eröffnet sein (vgl nur Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; St/J/Roth Rz 10). Für die Widerklage bzgl rechtswegfremder Forderungen gilt die Regelung des § 17 II GVG nicht. Denn § 17 II GVG setzt einen einheitlichen prozessualen Anspruch voraus (s nur BGH VersR 91, 324; BAGE 98, 384; Zö/Lückemann § 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiffe.

Rn 6 Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, Schiffsbauwerke, die im Schiffsregister im eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (§§ 2, 3, 77 SchiffsRG). Ähnlich wie bei den Grundstücken entscheidet demnach auch hier die Eintragung in einem öffentlichen Register darüber, welchem Vollstreckungsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung mit Belehrung (Abs 1 und 3).

Rn 2 Die Zustellung des genehmigten Vergleichs ist im Zusammenhang mit der Wirkung des Vergleichs für und gegen die Beigeladenen gem § 23 I 4 KapMuG zu sehen. Anders als beim Musterentscheid kann die Zustellung nach Abs 1 nicht durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (BTDrs 17/8799, 25). Die Belehrungen nach Abs 3 dienen der unmissverständlichen Information über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entsprechend eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Rn 39 Es gilt § 9. Betr den GeS einschließlich selbstständigem Beweisverfahren gilt § 41 V GKG für alle Mietverhältnisse (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]); alte Rspr ist überholt! Richtwert ist das Interesse des Vermieters an einer Mieterhöhung (KG WuM 10, 46 [KG Berlin 28.09.2009 - 22 W 47/09]) bzw des Mieters an der Nichtzahlung (KG NJW-RR 13, 262). Für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 12 Das Wiederaufnahmeverfahren – unabhängig davon, ob Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage – ist ggü dem Ausgangsverfahren ein neues Verfahren. Die Gebühren entstehen daher erneut (BGH v 18.5.95 – X ZR 52/93 – nv). Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, vor welchem Gericht das Wiederaufnahmeverfahren stattfindet. Im erstinstanzlichen Verfahren entstehen die erstinstanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 6 In Betracht kommen Wiederaufnahmeverfahren (§ 584 ZPO), Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des OLG, wenn das Gericht beschlussunfähig geworden ist (§ 45 III ZPO), Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn das OLG von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will (§ 36 III ZPO), Revisionen in Baulandsachen (§ 230 BauGB), Entschädigungssachen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Urteil nach Lage der Akten.

Rn 18 Auch ohne das Vorliegen einer Säumnissituation steht es dem Gericht im vereinfachten Verfahren frei, jederzeit im schriftlichen Verfahren ein Urt nach Lage der Akten zu erlassen, und zwar ohne dass hierauf zuvor ein expliziter Hinweis zu erfolgen hätte (BVerfG NJW 07, 3486 [BVerfG 07.08.2007 - 1 BvR 685/07]; aA HK-ZPO/Pukall Rz 15) und ohne dass die übrigen Voraussetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an (s Rn 4). Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Anforderungen.

Rn 2 Jeder Mediator muss in eigener Verantwortung die Gewähr dafür bieten, dass er die theoretischen Kenntnisse und die praktischen Erfahrungen aufweist, um ein Mediationsverfahren sinnvoll zu gestalten. Über seine Kenntnisse und Fähigkeiten muss der Mediator den Parteien Auskunft geben (§ 3 V). Das Fehlen von Kenntnissen und praktischer Erfahrung kann einen Anspruch der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe gegen Urteilsentscheidung.

Rn 14 Bei Versäumnisurteil ist Einspruch möglich, ansonsten findet bei kontradiktorischer Entscheidung Berufung nach § 511 statt. Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Da das einstweilige Rechtsschutzgesuch aufgrund neuer Tatsachen oder neuer Glaubhaftmachung grds wiederholt werden könnte, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erledigung der Hauptsache.

Rn 31 Nach Erledigung der Hauptsache kann PKH nicht mehr bewilligt werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Sache im PKH-Verfahren erledigt und die Rechtsverfolgung in dieses vorverlagert worden ist (so Rostock NJW-RR 02, 1516 bei Eingang der Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt im VKH-Verfahren; dagegen aber – zu Recht – Köln FamRZ 97, 1545). Nimmt der Beklagte nach Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Ausschluss von Einwendungen.

Rn 28 Ist im Aufhebungsverfahren nach § 1059 ein geltend gemachter Aufhebungsgrund rechtskräftig zurückgewiesen worden, ist der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 mit dem gleichen Einwand ausgeschlossen, § 1060 II 2. Das gilt auch für behauptete Verstöße gegen den ordre public (BGH NJW-RR 06, 995, 996 Rz 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 34 Das stattgebende Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckbarkeit des Titels wird rechtsgestaltend beseitigt. Der Ausspruch kann zeitlich befristet werden, bspw dann, wenn Stundung eingewendet worden war. Soweit Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht worden sind, erfolgt der Ausspruch, dass die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gegen Erbrin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 2.

Rn 21 Es handelt sich nicht um eine Familienstreitsache iSv § 112, sondern ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es sind in erster Linie die allgemeinen Verfahrensvorschriften des 1. Buchs anwendbar; hinzukommen die §§ 232–234 (örtliche Zuständigkeit, Abgabe an das Gericht der Ehesache, Vertretung eines Kindes durch den Beistand; BTDrs 16/6308, 255; Frankf FamRZ 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Behandlung der weggeschafften Sachen.

Rn 20 Der GV hat gepfändetes Geld nach Abzug der Vollstreckungskosten unverzüglich dem Gläubiger abzuliefern (§ 815 I), wenn nicht die Hinterlegung erfolgen muss, zB nach § 720 oder § 815 II (s § 155 GVGA; vgl § 815 Rn 8–13); andere Sachen, die er nicht im Gewahrsam des Schuldners belässt, hat er in Verwahrung zu nehmen. Er hat für eine sichere Unterbringung und Verwahrung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21c regelt die Vertretung des Vorsitzenden des Präsidiums und das Nachrücken beim von der Regel des § 21b IV 2 nicht erfassten Ausscheiden gewählter Mitglieder, um die Entscheidungsfähigkeit des Präsidiums zeitnah zu gewährleisten, den Eintritt der Beschlussunfähigkeit nach § 21i I und einstweilige Entscheidungen des Vorsitzenden nach § 21i II zu verhindern. Die Norm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sachverständige und Zeugen.

Rn 9 Vom SV unterscheidet der Zeuge sich dadurch, dass der Zeuge über von ihm wahrgenommene Tatsachen berichtet und das Gericht dadurch in die Lage versetzt, Tatsachen festzustellen, während der – im Gegensatz zum Zeugen austauschbare – SV mittels des von ihm einzusetzenden Fachwissens das Gericht dabei berät, wie anderweit (zB durch Zeugenaussagen oder durch Ermittlung durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges.

Rn 14 Ansprüche des Schuldners auf vermögenswirksame Leistungen gegen seinen ArbG sind nicht übertragbar, § 2 VII des 5. VermBG, und daher unpfändbar. Sie sind deswegen aus dem pfändbaren Bruttoeinkommen herauszurechnen. Gleiches gilt für tarifliche oder betriebliche Zusatzversorgungen (nach MüKoZPO/Smid § 850e Rz 4, der Arbeitgeberanteil). Dagegen darf das Einkommen nicht u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 892 soll die Vollstreckung sicherstellen und dient der Rechtssicherheit: Da dem Gläubiger nur eingeschränkt Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt ist, gewährt § 892 staatliche Hilfe für den Fall, dass sich der Schuldner einer Vollstreckung widersetzt. Die Norm erfasst und ergänzt somit die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 887 und zur Erzwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Schiedsgerichts oder einer Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts. Dieser Antrag muss sich an das zuständige Amtsgericht nach § 1062 IV richten. Örtlich zuständig ist dabei dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Auf diesen Antrag hin prüft das staatliche Gericht neben seiner eigenen Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtsverfahren (Abs 3).

Rn 4 Gegenstandslos wird auch die Regelung in Abs 3 geworden sein, nach der Gerichtsverfahren, die bis zum 1.1.98 anhängig geworden sind, nach dem alten Recht fortgeführt werden sollen. Alle später eingeleiteten Gerichtsverfahren folgen dem neuen Recht. Dies betrifft va Feststellungsanträge nach § 1032 II ZPO (BayObLGZ 01, 311, 313; 2000, 57; Hamm AuR 03, 379 [OLG Hamm 14.01...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bezieht den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 153 I GVG) in den Bereich der ›Gerichtspersonen‹ ein. Wer zu diesem Personenkreis zu zählen ist, ist § 153 II–V GVG zu entnehmen. Die Vorschrift basiert auf dem Gedanken, dass der Urkundsbeamte, der bei der Herstellung und Berichtigung des Sitzungsprotokolls gem § 159 I hinzugezogen wird, in gewissem Umfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arten der Wiederaufnahme und Verhältnis der Klagen zueinander.

Rn 8 Die Wiederaufnahme ist möglich in Form der Nichtigkeitsklage und in Form der Restitutionsklage, wobei Abs 2 einen Vorrang der Nichtigkeitsklage insoweit vorsieht, als die Restitutionsklage zu ihren Gunsten auszusetzen ist, wenn beide Klagen erhoben werden. Eine Aussetzung der Restitutionsklage soll jedoch dann unterbleiben können, wenn die Nichtigkeitsklage offensichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 4 Die wirksame Erhebung der Einrede durch den Beklagten setzt voraus, dass eine wirksame Schiedsvereinbarung über den rechtshängigen Streitgegenstand geschlossen wurde. Als Einrede kommt neben der Berufung auf eine Schiedsvereinbarung auch die Berufung auf ein einseitiges privatrechtliches Rechtsgeschäft iSv § 1066 in Betracht. In jedem Falle muss die Schiedsabrede, auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tatbestand.

Rn 14 Danach ist dem Gericht die Abfassung eines Tatbestandes freigestellt, § 313a I 1 (Ausnahme: § 313a IV). § 320 bleibt für sinnentstellende Fehler anwendbar (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 24, 83). Soweit die Berufungsinstanz den Berufungsstreitwert autonom höher festsetzt als der Amtsrichter, etwa weil die Beschwer des Beklagten als Berufungsführer höher ist, als es die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gehäufte Fehler in einer einzigen Sache.

Rn 38 Dies kann auf mangelnde Organisation hindeuten (entweder nicht ausreichend verständlich und eindeutig gestaltete Organisation oder unzulängliche Überwachung (BGHR ZPO § 233 Büropersonal 11), anders bei mehreren kurz hintereinander auftretenden Fehlern einer erfahrenen Bürokraft in derselben Angelegenheit (BGHReport 02, 434 [BGH 31.01.2002 - III ZB 69/01]). Enthält eine...mehr