Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufrechnungsverbot gem § 394 BGB.

Rn 127 Die Pfändungsschranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 BGB zugleich als Aufrechnungsverbote, die das Kreditinstitut in seinen Verrechnungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten beschränken. Allerdings hat der BGH eine kontokorrentmäßige Verrechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens für zulässig erklärt. § 850k aF sollte dem nicht entgegenstehen, weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen der Rückschlagsperre in der Insolvenz.

Rn 2 Hat ein Insolvenzgläubiger innerhalb des letzten Monats vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens oder während des Eröffnungsverfahrens eine Zwangshypothek an einem Grundstück des Insolvenzschuldners erwirkt, so ist diese Sicherung gem § 88 InsO unwirksam. Dabei handelt es sich um eine absolute schwebende Unwirksamkeit ggü jedermann (BGH NJW 06, 1286). Deshalb er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn 2 § 542 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 15 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, bleibt die Klageänderung wirkungslos, eine Entscheidung über sie ergeht nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 533 vor, lässt das Berufungsgericht die Klageänderung zu. Dies erfolgt inzident im Endurteil über die Berufung, ist für die Revisionsinstanz bindend (BGH NJW 12, 3722 [BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Bei Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gilt KV-GKG Nr 9002. Für die Prüfung des ausgehenden Ersuchens durch die Justizverwaltung s Nr 1320 KV-JVKostG (15–55 EUR; idR 20 EUR, § 75 II 2 Nr 1 ZRHO). Für Übersetzungen sind die Auslagen zu erstatten. Für die Gebühren und Auslagen der deutschen Auslandsvertretung gelten AKostG und AKostV (§ 76 ZRHO). Ist PKH bewilli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird (Nr 2).

Rn 19 Das Gericht, bei welchem er den Antrag stellen will, muss der ASt im Antrag bezeichnen (§ 690 I Nr 2). Gemäß § 689 II 1 hat es dasjenige AG zu sein, in dessen Bezirk der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Regelmäßig wird die Zuständigkeit gem § 689 III auf ein zentrales Mahngericht übertragen sein. ASt ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland können ›Berlin‹ ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inbesitznahme.

Rn 16 Die wirksame Pfändung setzt voraus, dass der GV sich Alleingewahrsam, dh die die Verfügungsmacht des Schuldners ausschließende tatsächliche Gewalt über die zu pfändenden Sachen verschafft; selbst wenn er nach Abs 2 die Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners belässt, muss er sie zunächst in seinen unmittelbaren Besitz bringen und räumt sodann dem Schuldner den Gewahrsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 4 Zum Begriff der Gleichgerichtetheit s § 4 KapMuG Rn 2. Die Gleichgerichtetheit der Musterverfahrensanträge sollte anhand des nunmehr in der Bekanntmachung gem § 3 II Nr 6 KapMuG enthaltenen Darstellung des Lebenssachverhalts zu beurteilen sein. Sollten sich hier Zweifel ergeben, können zusätzlich die Akten der Ausgangsverfahren gem §§ 156 ff GVG herangezogen werden, sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 26 VV 3335 Verfahrensgebühr 1,0. Bei Abschluss eines Vergleichs VV 1003 1,0. Eine Terminsgebühr im PKH-Verfahren entsteht nicht. Die im PKH-Verfahren entstandenen Gebühren werden auf gleichartige Gebühren angerechnet, die im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen (§§ 15 II, 16 Nr. 2 RVG). Im Beschwerdeverfahren VV 3500 Verfahrensgebühr 0,5, keine Anrechnung im Hauptverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungserwiderung.

Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1. Denn der Berufungsbekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft.

Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaft (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 6; Zö/Lorenz § 248 Rz 2) Zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fruchtlose Leistungsaufforderung.

Rn 5 Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner – ggf nach Aufenthaltsermittlung (§ 755) – aufgrund des Vollstreckungsantrags (§ 754) zur Leistung auf. Bleibt die Leistung aus oder wird die Gläubigerbefriedigung entgegen einer gütlichen Zahlungsvereinbarung (§ 802b) nicht erreicht, genügt dies für die Abnahme der Vermögensauskunft. Verweigert der Schuldner dann noch die Za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Rechtsfolge des § 332 besteht darin, dass bisherige Verhandlungen, die der säumigen Partei günstig waren, wie Ergebnisse der Beweisaufnahmen, Geständnisse oder Anerkenntnisse der erschienenen Partei grds unbeachtet bleiben (RGZ 14, 343, 344), wenn die erschienene Partei das Versäumnisurteil beantragt. Zur Einschränkung des § 332 in den Fällen arglistiger, gegen § 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Beweiskraft.

Rn 7 Ob eine behauptete Tatsache durch Vorlage der Urkunde bewiesen ist, hängt von dem konkreten Beweisthema ab. Die Relevanz des Urkundeninhalts für das Beweisthema kann als materielle (innere) Beweiskraft der Urkunde bezeichnet werden (St/J/Berger vor § 415 Rz 17; MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 26; enger: Zö/Feskorn Vor § 415 Rz 7: materielle Beweiskraft betreffe Richtigkeit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit an die Spitze der allgemeinen Bestimmungen für die Beweisaufnahme und unterstreicht dadurch dessen Bedeutung iRd freien Beweiswürdigung. Jede Zwischenschaltung von Mittelspersonen macht das entscheidende Gericht von deren Wahrnehmungsmöglichkeiten und Perspektive abhängig und verändert dadurch die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Referendare.

Rn 9 Referendare können nach § 53 II 2 BRAO zum Vertreter bestellt werden und partizipieren dann an der Postulationsfähigkeit des vertretenen Rechtsanwalts. IÜ sind sie nicht postulationsfähig. Referendare, die einem postulationsfähigen Anwalt zur Ausbildung zugewiesen sind, können auch im Anwaltsprozess (im Parteiprozess ergeben sich weitergehende Befugnisse aus § 157) in A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsfolge.

Rn 2 § 720 verhindert mit der Hinterlegung eines im Wege der Sachpfändung gepfändeten Geldbetrags (§ 815 III) oder des Versteigerungserlöses gepfändeter Sachen (§§ 818 IV 1, 819) den Zugriff des Gläubigers auf die Gegenstände vor Rechtskraft des Vollstreckungstitels (BGHZ 12, 92, 93 = NJW 54, 558); Befriedigung des Gläubigers tritt also nicht ein. Dasselbe gilt im Fall des §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronische Aktenführung (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 erlaubt es, die Prozessakte (in der jeweiligen Instanz) insgesamt elektronisch (§ 298 Rn 1) zu führen (S 1), wenn zuvor eine VO dieses gestattete (S 2; s § 298 Rn 1 f). Dieses ist zunehmend der Fall und insb im Hinblick auf § 130d auch praktisch geboten, wobei bei den Pilotgerichten sinnvollerweise (aA St/J/Thole Rz 4) idR zunächst einzelne Spruchkörper benannt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge.

Rn 24 Rechtsnachfolger einer Partei ist jeder, der hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes in die Rechtsstellung der Partei tritt. Streitbefangen ist eine Sache, eine Forderung oder ein sonstiges Recht dann, wenn auf der rechtlichen Beziehung zu ihr die Sachlegitimation beruht (zum Begriff der streitbefangenen Sache näher § 265 Rn 4). Erfasst werden sowohl die Gesamtr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeschrift.

Rn 11 Mit der Beschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder Abschrift des Urteils, gegen das sich die Nichtzulassungsbeschwerde richtet und gegen das Revision eingelegt werden soll, vorgelegt werden (§ 544 III 2). Die Beifügung einer Ausfertigung oder Abschrift des anzugreifenden Urteils dient dazu, dem BGH die Ermittlung des für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Vollziehung vor Zustellung (Abs 3).

Rn 12 Die Zustellung des vollständigen Arrestbefehls einschließlich der vom Gericht beigefügten Anlagen muss innerhalb einer Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist des Abs 2 nachgeholt werden. Die Übermittlung des Verhandlungsprotokolls einschließlich Entscheidungstenor mittels Fax reicht nicht aus (Frankf NJW-RR 95, 445). Alle Zustellungen im Parteibetrieb mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 An jedem Vollstreckungsverfahren sind Gläubiger und Schuldner notwendig beteiligt. Sie sind idR, aber nicht zwingend auch die Parteien eines Erkenntnisverfahrens, das mit dem Erlass einer Entscheidung abgeschlossen wurde, die als Vollstreckungstitel taugt. So sind Gläubiger und Schuldner dann nicht Kl und Bekl, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem anderem als einem ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Öffentlich geförderter Wohnungsbau.

Rn 14 Im öffentlich geförderten Wohnungsbau alten Rechts (zu den zeitlich und regional unterschiedlichen Rechtslagen s Schmidt-Futterer/Börstinghaus Vor § 557 BGB Rz 24 ff) kann der Vermieter die Kostenmiete einseitig gem § 10 WoBindG erhöhen. Insofern entspricht die Rechtslage der nach einer strittigen Erhöhung gem § 559 BGB. Mieterhöhungen nach dem WoFG oder entsprechenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Für den GeS gelten §§ 40, 47, 48 GKG, § 23 RVG; über § 48 GKG gilt § 4 ZPO entsprechend. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der einleitenden Prozesshandlung (für die Revision: BGH NJW-RR 98, 1452 [BGH 30.07.1998 - III ZR 56/98]). Hervorzuheben ist auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Wertkonstanz (Rn 1); Wertschwankungen desselben Streitgegenstands nach dem Bewertung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Tatbestandswirkung.

Rn 7 Von der materiellen Rechtskraft zu unterscheiden ist weiterhin die sog Tatbestandswirkung eines Urteils. Diese besteht darin, dass eine materiell-rechtliche oder prozessuale Norm die Existenz einer rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Entscheidung als Tatbestandsmerkmal voraussetzt und daran Rechtsfolgen knüpft, wie dies zB in §§ 407 II, 864 II, 925 I 3, 2196 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zustandekommen einer Doppelbesteuerung

Rz. 150 [Autor/Stand] Aufgrund des Umstands, dass bei gebietsansässigen Erblassern, Schenkern oder Erwerbern die Bundesrepublik das Weltvermögen also einschließlich des Auslandsvermögens besteuert, kann es zu einer weiteren Besteuerung in einem anderen Staat kommen, sei es wiederum des Weltvermögens bzw. des im Ausland befindlichen Vermögens. Besonders krass ist dies, wenn i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Einwilligung.

Rn 11 Die Einwilligung entspricht der Voraussetzung für eine Klageänderung in 1. Instanz (§ 263). Eine Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden, die rügelose Einlassung auf den neuen Streitstoff kann dazu ausreichen (§ 267). Die Einwilligung ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Ihre Verweigerung kann (insb in den Fällen der Parteierweiterung) rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vergleichsbemühungen und Vergleich.

Rn 63 Soweit Rechtshängigkeit eines Verfahrens vorliegt, ist das Gericht verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinzuwirken (§ 278 I). Dazu ist insb vom Gesetzgeber obligatorisch angeordnet, dass der mündlichen Verhandlung zum Zweck der gütlichen Streitbeilegung eine Güteverhandlung vorausgeht (§ 278 II). Soweit ein Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auswahl.

Rn 5 Die Wahl zwischen den verschiedenen Zustellungsmöglichkeiten des Abs 2 trifft das Gericht (vgl BGH NJW 03, 2830, 2831 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]). Die Parteien können hierzu Anregungen geben oder Informationen mitteilen, deren Kenntnis für die Ermessensausübung hilfreich ist. Gibt es in einem ausländischen Staat keinen funktionierenden Postverkehr (mehr) und ist dah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss sind jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) Der Beschluss, der die Berichtigung ausspricht, wird auf dem berichtigten Beschluss und auf den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 14 Abs. 3, ist er in einem gesonderten elektronische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 59 Das auf die Feststellungsklage ergehende Urt ist mit allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung und Revision) anfechtbar. Eine Beschwer des Bekl liegt vor, soweit das Gericht mit Rechtskraftwirkung die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses feststellt. Der Kl ist beschwert, wenn seine Klage abgewiesen wird. Dass es dem Kl im Pri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Zustellungserfordernis (Abs 1) besteht sowohl für die Berufungsschrift (§ 519) als auch für den die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatz (§ 520 III 1). Es hat den Sinn, den Berufungsbeklagten (§ 511 Rn 57) von der Einleitung des Berufungsverfahrens und dem Ziel des Berufungsklägers zu unterrichten. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Verteidig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermeidung divergierender Entscheidungen in Aktiv- und Passivprozess.

Rn 27 Da die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem § 322 II in Rechtskraft erwachsen kann, besteht die Gefahr divergierender rechtskräftiger Entscheidungen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung zugleich in einem anderen Verfahren (Aktivprozess) eingeklagt wird. Dem ist durch Prozessaussetzung zu begegnen: Es ist praktikabel, den Rechtsstreit a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Mit § 25 eröffnet der Gesetzgeber aus Gründen der Prozessökonomie einen (Wahl-)Annexgerichtsstand kraft Sachzusammenhangs: Besteht für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs eine örtliche Zuständigkeit aus § 24, so folgt hieraus zugleich auch für die in § 25 angeführten persönlichen Klagen eine örtliche Zuständigkeit, sofern sie im Wege der Anspruchshäufung geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe.

Rn 39 Ergeht das Versäumnisurteil gegen den Bekl, steht diesem der Einspruch zu (s § 338 Rn 6 ff). Kontradiktorische Prozess- oder Sachurteile gegen den Kl beenden die Instanz und sind (nur) mit den allg Rechtsmitteln (Berufung oder Revision bzw Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Vorschriften über die sofortige Beschwerde (§ 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnungsgründe.

Rn 8 Eine Ablehnung lässt sich auf die Ausschließungsgründe des § 41 (mit Ausnahme der Nr 5, s.u.) und auf die Besorgnis der Befangenheit stützen, § 42 II . Einen Ausschluss kraft Gesetzes gibt es nicht (auch nicht nach einem Beitritt des SV nach Streitverkündung, BGH NJW-RR 06, 1221 [BGH 12.01.2006 - VII ZR 207/04], die ohnehin nach der klarstellenden Gesetzesänderung unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Säumige Rückgabe.

Rn 4 Wird vom Gegenanwalt die Rückgabefrist nicht eingehalten und daher die rechtzeitige Rückgabe versäumt, kann nach Abs 2 auf Antrag in einem Zwischenstreit zwischen der Person, die das Beweisführungsrecht an der Urkunde inne hat, und dem gegnerischen Rechtsanwalt über den prozessualen Rückgabeanspruch entschieden werden. Etwaige materiell-rechtliche Rückgabe- bzw Schadens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geltendmachung des Stammrechts.

Rn 6 Entscheidend ist, dass das Stammrecht selbst oder dessen Nichtbestehen geltend gemacht wird (Karlsr NJOZ 05, 2051). Das kann auch durch Feststellungs- (s Rn 5) oder durch Unterlassungsklage geschehen (Musielak/Voit/Heinrich § 9 Rz 4; für Analogie Saarbr AnwBl 78, 467; BGH NJW 60, 1460: § 826 BGB). Denn es geht bei § 9 ZPO darum, einen Streitwert für das Stammrecht selbs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Auflösende Bedingung.

Rn 21 Im Falle einer auflösend bedingten Übertragung eines Gegenstandes ist bis zum Eintritt der Bedingung der Zwischenerwerber Vollrechtsinhaber. Erfolgt der Bedingungseintritt nach Rechtshängigkeit wirken daher für und gegen ihn ergangene rechtskräftige Entscheidungen auch zu Gunsten und zu Lasten des Rückerwerbers (hM Musielak/Voit/Musielak § 325 Rz 8; Zö/G.Vollkommer § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Bedeutung des Termins.

Rn 2 Im FamFG gilt nicht der Grundsatz der Mündlichkeit im Gegensatz zu § 128 ZPO. Das bedeutet, dass das Gericht von einem Termin gänzlich absehen kann. Wenn es jedoch einen Termin ansetzt, hat dieser nicht die Bedeutung und die Wirkung des § 296a ZPO. Entscheidungsgrundlage bei einer Terminansetzung ist also nicht dasjenige, was im Termin vorgebracht wurde, sondern der ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Einzelprozessführungsbefugnis.

Rn 13 Abweichend besteht in den vorbezeichneten Fällen keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn das materielle Recht den einzelnen Teilhabern eine Einzelprozessführungsbefugnis des Inhalts verleiht, den Anspruch der Gemeinschaft (durch Leistung an diese, nicht sich selbst) geltend zu machen (BGHZ 30, 195, 197 = NJW 59, 1683). Dies gilt zugunsten von Miteigentümern (§ 1011...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vormund erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist. (3) § 27 des Versorgungsausgleichsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterhöhung gem § 559 BGB.

Rn 11 Hat der Vermieter in der Vergangenheit eine Modernisierungsmieterhöhung gem § 559b oder § 559c BGB vorgenommen darf ebenfalls keine Sicherungsanordnung ergehen, wenn über Grund oder Höhe Streit besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter in der Vergangenheit die Erhöhung für bestimmte Monate erfolgreich eingeklagt hat; es sei denn, er hat Feststellungsklage oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vertretung vor dem BGH.

Rn 12 Nach Abs 4 S 1 müssen sich die Beteiligten vor dem BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (Ausnahmen: Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen und VKH). Dies gilt auch für den anwaltlichen Verfahrensbeistand eines Kindes (BGH FamRZ 19, 1077). Damit soll der hohe Sachverstand der bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwälte genutzt werden. Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn diese Maßnahme nach der freien Überzeugung des Gerichts zum Schutz des Beteiligten unabweisbar erscheint; § 78...mehr