Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Obligatorische Streitschlichtung.

Rn 60 Durch eine Öffnungsklausel hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit gegeben, vor Erhebung einer Klage beim Amtsgericht bis zum Streitwert von 750 EUR eine obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung vorzuschalten. Soweit die Landesgesetzgeber (in der Hälfte aller Bundesländer) von dieser Lösung Gebrauch gemacht haben, ist eine zum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterlassungsurteil.

Rn 2 Ein typischer Tenor könnte lauten: ›Die Bekl wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Klauseln in Bezug auf Verträge [mit Verbrauchern] über (…) zu verwenden oder sich bei der Abwick...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 9 Ergeht das Urt in abgekürzter Form, obwohl die Voraussetzungen für ein Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht erfüllt sind, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Nachholung vAw wäre mitunter sinnvoll (St/J/Althammer Rz 22), ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen und würde ein bereits eingelegtes, auf den Mangel gestütztes Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Bei Bergungsmaßnahmen, die nicht dem Binnenschifffahrtsrecht unterliegen, muss der Berger (§ 574 I HGB) grds auf Grund der Internationalität des Seeverkehrs damit rechnen, dass bzgl einer ggf später zu verklagenden Person (zB Schiffseigentümer etc) kein inländischer Gerichtsstand eröffnet ist. Für diesen Fall müsste der Berger vor einem ausländischen Gericht klagen, bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtliche Anordnung, Mitteilungspflicht (Abs 3).

Rn 6 Die Anordnung erfolgt durch verfahrensleitende Verfügung nach § 113 I iVm § 273 II ZPO; ein förmlicher Beweisbeschluss ist nicht veranlasst (ausdr Schulte-Bunert/Weinreich/Klein § 236 Rz 4; Zö/Lorenz § 236 Rz 9; Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 18: Schriftform). Inhaltlich entspricht sie der Anordnung nach § 235 I und muss insb hinreichend konkret gefasst sein (ausdr S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Fehlende sachliche und örtliche Zuständigkeit.

Rn 23 Das Gericht kann auch dann über die zur Aufrechnung gestellte Forderung entscheiden, wenn es für die klageweise Geltendmachung der Forderung sachlich oder örtlich nicht zuständig wäre. Dies gilt selbst dann, wenn die sachliche oder örtliche Zuständigkeit ausschließlich geregelt ist (St/J/Althammer § 145 Rz 33), sowie auch dann, wenn die Forderung in die funktionelle Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 3 Lehnt das Gericht den Antrag auf Fristsetzung ab, ist hiergegen gem § 567 I Nr 2 die sofortige Beschwerde statthaft (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 5; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 3; St/J/Berger § 431 Rz 5). Das Beschwerdegericht kann allerdings nur die Einhaltung der formellen Voraussetzungen des § 430 überprüfen, nicht dagegen die Würdigung der Entscheidungserheblich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Drittstaaten.

Rn 26 Sofern es um die Rechts- und Parteifähigkeit außerhalb von EU und EFTA gegründeter Gesellschaften – die Isle of Man und die Kanalinseln gehören wohlbemerkt nicht zum EU-Bereich – geht und zwischenstaatliche Abkommen mit dem Gründungsstaat nicht getroffen sind, dürfte weiter die Sitztheorie und nicht die Gründungstheorie einschlägig sein (Kindler NJW 03, 1079, ders BB 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der allgemeine Teil des FamFG enthält in § 9 eine Regelung zur Verfahrensfähigkeit der Beteiligten. Diese findet jedoch gem § 113 I 1 in Ehesachen keine Anwendung; vielmehr gelten §§ 52–58 ZPO . Diese werden für Verfahren in Ehesachen (und nicht zugleich auch Familienstreitsachen) durch § 125 ergänzt. § 125 FamFG gilt nur für das Verfahren in Ehesachen, nicht zugleich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 24 Brüssel Ia-VO0 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Parteien sind folgende Gerichte eines Mitgliedstaats ausschließlich zuständig:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ablehnungsentscheidung aus prozessualen Gründen.

Rn 5 Durch die zum 1.1.20 neu eingefügte Nr 3 in Abs 1 wird das Verfahren von der Musterfeststellungsklage abgegrenzt. Ab der Anmeldung nach § 608 ZPO ist ein Verfahren nach dem VSBG abzulehnen. Ergibt die Prüfung des Streitmittlers einen prozessualen Ablehnungsgrund, so teilt die Verbraucherschlichtungsstelle dies dem Antragsteller in Textform (vgl § 126b BGB) unter Angabe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Evaluation des FamFG.

Rn 9 Die Evaluation des FamFG hat keinen wesentlichen Änderungsbedarf aufgedeckt und die Konzeption des Gesetzes weitgehend bestätigt. Das überrascht nicht, weil die Evaluation methodisch fragwürdig war und die die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffenden Bücher 1–8 bei der Befragung unterrepräsentiert waren (Holzer NotBZ 18, 365; ders. NotBZ 18, 409, 417). Die Evaluation de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schriftliche und ausdrückliche Vereinbarung.

Rn 17 Die Auslegung des Merkmals der ›Schriftlichkeit‹ ist auch bei § 38 III Nr 1 strittig. Einer Mindermeinung zufolge soll das Merkmal in § 38 III Nr 1 auf § 126 BGB verweisen (MüKoZPO/Patzina § 38 Rz 36). Dieser Auffassung ist mit der ganz hM nicht zu folgen, da nicht nachvollziehbar ist, warum das wortidentische Merkmal in der gleichen Vorschrift unterschiedlich auszuleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Alternative Zuständigkeiten.

Rn 5 I 1 bietet entspr § 35b I FGG aF iVm §§ 43 I, 64 III, 70 IV FGG aF zwei alternative Anknüpfungen für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Anknüpfungsperson ist das betroffene Kind. Nach Nr 1 wirkt dessen deutsche Staatsangehörigkeit zuständigkeitsbegründend (sog Heimatzuständigkeit, vgl § 98 Rn 6), wobei es nicht auf deren Effektivität ankommt (zum MSA B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Schutzschrift.

Rn 55 Die Kosten einer Schutzschrift (1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG) sind erstattungsfähig, selbst dann, wenn der spätere Verfügungsantrag wieder zurückgenommen wird (BGH NJW 03, 1257 = AGS 03, 272 = JurBüro 03, 369; AGS 07, 477 = JurBüro 07, 430 = MDR 07, 1163 = NJW-RR 07, 1575 = RVGreport 07, 348; AGS 08, 274 = NJW-RR 08, 1093 = JurBüro 08, 428 = RVGreport 08, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vereinbarung über den Erfüllungsort.

Rn 17 An den Abschluss der Vereinbarung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Abschluss beurteilt sich nach materiellem Recht. Deshalb ist auch eine formlose Erfüllungsortvereinbarung zwischen den privilegierten Personen wirksam (Zö/Schultzky Rz 28; Musielak/Voit/Heinrich Rz 40; MüKoZPO/Patzina Rz 99). Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auflassungsanwartschaft.

Rn 33 Ein Anwartschaftsrecht auf den Eigentumserwerb an einem Grundstück entsteht, wenn der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück aufgelassen hat und ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt ist (BGH NJW 89, 1093, 1094 [BGH 01.12.1988 - V ZB 10/88]). Gleiches gilt, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverzicht.

Rn 2 Verzichtet werden kann auf die Beschwerde gem I durch Erklärung ggü dem Gericht ab Beschlussbekanntgabe (§ 41 bzw § 113 I 2 iVm §§ 329, 310 I ZPO). Er führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Der Verzicht erfolgt durch formfreie, also bei ausreichend möglicher Identitätsfeststellung grds auch telefonische (Sternal/Sternal Rz 11), Erklärung, in Anwaltsverfahren (§ 114...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subsidiarität.

Rn 6 Nur ganz besondere Umstände rechtfertigen eine Maßnahme gem § 765a I 1. § 765a erweist sich damit als subsidiär; die Gewährung von Vollstreckungsschutz kommt nach § 765a dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach anderen Vorschriften erlangen kann (BGH NJW 07, 2703, 2704 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 15/07]). Kann der Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 20 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Als Basisbedarf ist zunächst der Regelsatz nach § 28 SGB XII von derzeit EUR 502,– anzusetzen (vgl Rn 13). Zu diesem Grundbetrag sind die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung gem § 29 SGB XII hinzuzurechnen (vgl Rn 15 f). Anzusetzen sind a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Belehrungspflicht.

Rn 5 Die Belehrungspflicht des Abs 2 betrifft Fälle von Verbraucher-, Arbeits- oder Versicherungsverträgen iSd VO. Sie findet eine Parallele in der Rspr des EuGH zur Missbräuchlichkeit von Gerichtsstandsklauseln in Verbraucherverträgen nach Art 6 II RL 93/13 über missbräuchliche Klauseln, insb in den Fällen Penzügyi und Pannon GSM (EuGH C-137/08; C-243/08). Danach muss das G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 1b HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 1b HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Terminologie.

Rn 2 Der Begriff der formellen Rechtskraft bedeutet Unanfechtbarkeit der Entscheidung durch Rechtsmittel oder durch die im Gesetz genannten Rechtsbehelfe im laufenden Verfahren. Demgegenüber meint die materielle Rechtskraft die inhaltliche Verbindlichkeit einer Entscheidung für die Beteiligten. Eine formell rechtskräftige Entscheidung schließt also die Fortsetzung des Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederaufnahmeklage vor dem Revisionsgericht (Abs 3).

Rn 6 Die Möglichkeit des zuständigen (s § 584) Revisionsgerichts, eigene Tatsachenfeststellungen und -würdigungen vorzunehmen, bezieht sich allein auf Tatsachen, die die Zulässigkeit und Begründetheit der Wiederaufnahmeklage betreffen. Für die Neuverhandlung der Hauptsache ist nach einem Zwischenurteil über Zulässigkeit und Begründetheit aber zurückzuverweisen (Anders/Gehle/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsprechung.

Rn 1 Die staatlichen Gerichte sind Organe der nach dem im GG als ›unabänderlich‹ angelegten System einer Dreiteilung der staatlichen Gewalt (Art 20 II 2, 79 III GG) von der Legislative und der Exekutive unabhängigen und gleichberechtigt neben diesen stehenden Rspr (Art 92 ff GG). Die ›dritte‹ Gewalt wird durch die Gerichte der verschiedenen gleichwertigen Gerichtsbarkeiten a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt zwar für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung, ist aber va für die Rechtspfändung iSv § 857 und insb die Vollstreckung in GmbH-Anteile (unten Rn 6; Frankf WM 1977, 89; LG Gießen JurBüro 99, 49 f; Ddorf Rpfleger 00, 400; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 844 Rz 1), Kommanditanteile (Ddorf ZInsO 20, 2377), Miterbenanteile (Eickmann D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materielle Rechtskraft.

Rn 5 Anders als im Zivilprozess folgt aus der formellen Rechtskraft eines Beschlusses in der fG nicht generell das Bestehen der materiellen Rechtskraft. So werden nach der hM insbesondere Verfahren der Fürsorge nicht materiell rechtskräftig (Betreuung, Unterbringung, Freiheitsentziehung). Gleiches gilt für Verfahren über die elterliche Sorge, für Personenstandssachen, für Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbot der reformatio in peius.

Rn 12 Das Verschlechterungsverbot gilt auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde (BGHZ 159, 122, 124 = MDR 04, 1202 ff; BGH WM 08, 1691 Rz 7). Eine Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden. Das Verbot der Schlechterstellung gilt auch dann, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die Sache auf eine Teilanfechtung hin wegen eines behebbaren Verfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen und FamFG.

Rn 5 Für die Unterstellung der Familiensachen unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit spricht eine gegenüber dem früheren ›Verbundverfahren‹ der ZPO verstärkte Entformalisierung und Beschleunigung des Verfahrens sowie eine einheitliche, leichter durchschaubare Regelungsstruktur ohne Mehrfachregelungen, die die Wertigkeit des Verfahrens für die Betroffenen unterstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 33 Abs 2 ergänzt die Sicherung der Altersvorsorge, indem das Vorsorgevermögen und insb der Anspruch auf den Rückkaufswert vor einer Pfändung geschützt wird. Die S 1 und 2 sind durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Die Anordnung des Verteilungsverfahrens ist nicht anfechtbar (Zö/Seibel § 872 Rz 7). Gegen die Ablehnung des Verteilungsverfahrens steht den beteiligten Gläubigern die sofortige Beschwerde zu nach § 793 (Ddorf Rpfleger 95, 265). Verfahrensmängel können von Seiten des Schuldners über die Erinnerung nach § 766 gerügt werden, für die Gläubiger können Verfahrensverstöße gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zeitablauf.

Rn 70 Keinen Einfluss auf die objektive Beweislast hat schließlich der bloße Zeitablauf, weil ihre Verteilung nicht davon abhängig sein kann, wann ein Anspruch geltend gemacht wird. Ein langer Zeitraum zwischen dem Entstehen einer Forderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung kann aber iRd Beweiswürdigung berücksichtigt werden und beeinflusst damit die subjektive Beweisla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Streitwerts durch den BGH.

Rn 19a Die Festsetzung des Streitwerts durch den BGH kann mit einer Gegenvorstellung angegriffen werden, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist. Der Streitwert bestimmt sich nach der zu vollstreckenden Forderung, zzgl etwaiger Feststellungsaussprüche, Widerklagen und Hilfsaufrechnungen. Die Frist für die Gegenvorstellung be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 775 Nr 2.

Rn 9 § 775 Nr 2 greift zunächst dann ein, wenn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Einstellung der Vollstreckung oder einer Vollstreckungsmaßregel angeordnet ist. Als Beispiele werden genannt Entscheidungen nach den §§ 570 III, 707 I, 719 I, 732 II, 765a I, 766 I 1, 769 I, 770, 771 III sowie nach §§ 21 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bis zur Ablieferung der Sache können Gläubiger, Schuldner und etwa betroffene Dritte Erinnerung nach § 766 einlegen, hinsichtlich des Erlöses auch noch bis zur Ablieferung des Erlöses. Auch die Ablieferung der zugeschlagenen Sache kann der Meistbietende nur mit der Erinnerung nach § 766 durchsetzen, nicht mit Leistungsklage (Zö/Seibel Rz 7; MüKoZPO/Gruber Rz 9). Die Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 6 Andere Gründe entschuldigen den Zeugen dann, wenn ihm angesichts der Umstände eine Teilnahme am Termin nicht zugemutet werden konnte, zB wegen einer Erkrankung (Bambg 20.3.23 – 2 W 13/23 Rz 17 = NJW-RR 23, 910), die auch durch eine kurzfristige medikamentöse Einstellung nicht soweit gelindert werden kann, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen könnte, oder Quarantäne (Zö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Parteivernehmung als Beweismittel.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht selten verfügen sie als einzige über unm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtswegprüfung.

Rn 6 Sie richtet sich auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 17a GVG (BGH NJW 01, 2181 [BGH 05.04.2001 - III ZB 48/00]; NJW 03, 1194 [BGH 19.12.2002 - I ZB 24/02]), so dass die Sache ungeachtet der Eilbedürftigkeit an das Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen ist (§ 17a II GVG). Die sofortige Beschwerde nach § 17a IV 3 GVG ist auch für das einstweilige R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. 2Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige Fälle.

Rn 31 Die Vorschrift gilt entspr, wenn die zwangsweise Anspruchsdurchsetzung einen Gesetzes- oder Grundrechtsverstoß darstellen würde. Daher ist etwa die Verpflichtung zum Abschluss eines Erbvertrages wegen § 2302 BGB ebenso wenig vollstreckbar (Frankf Rpfleger 80, 117, 118) wie die Verpflichtung zur Teilnahme an einer kultisch-religiösen Handlung (Köln MDR 73, 768, 769). Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm ist Ausdruck der Teilung des Wiederaufnahmeverfahrens in drei Abschnitte (vor §§ 578 ff Rn 3). Prozessual handelt es sich bei der Neuverhandlung um die Fortsetzung des Vorprozesses. Zur Neuverhandlung der Hauptsache im dritten Abschnitt des Wiederaufnahmeverfahrens kommt es erst, wenn die Wiederaufnahmeklage zulässig (§ 578 Rn 2–6) und begründet (§ 579 Rn 3, § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Das GVG, dessen Entstehung unter der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 im Zusammenhang mit der Schaffung einheitlicher Verfahrensordnungen zu sehen ist, enthält zunächst Teilregelungen zur Gerichtsverfassung unmittelbar nur für die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit (Art 2 EGGVG, zum Begriff § 12 GVG), also Zivil- und Strafgerichte und damit nur für einen Teil...mehr