Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 10 Im Erinnerungsverfahren nach § 732 ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben, § 128 IV. Denn die Entscheidung ergeht nach Abs 1 S 2 durch Beschl (s Rn 11). Der Gläubiger ist aber (ggf schriftlich) zu hören, weil ihm bei voreiliger Entscheidung über §§ 775 Nr 1, 776, soweit er schon vollstreckt hat, zumindest der Rangverlust droht, ökonomisch uU sogar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 10 Die Abgrenzung des Anspruchsgrunds von dem Betragsverfahren ist die schwierigste und streitträchtigste Frage des § 304. Die Abgrenzung hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass § 304 eine vollständige Entscheidung über den Anspruchsgrund verlangt, die dem Nachverfahren nur den Betrag übrig lässt (vgl Musielak/Musielak Rz 17). Alles, was nicht nur die Höhe des Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 7 Ein Gutachten, das nicht (hinreichend verantwortlich) durch den bestellten SV erstellt wurde (§ 404 I), ist unverwertbar. aa) Fraglich ist, ob auch insoweit eine Heilung gem § 295 in Frage kommt (bejahend Zweibr VersR 00, 605, 607; NJW-RR 99, 1368) oder Präklusion gem §§ 411 IV (insb S 2) iVm 296 (vgl Kobl VersR 00, 339 – LS). Es wird danach zu differenzieren sein, ob d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882d eröffnet dem Schuldner als Sondervorschrift zu den §§ 23 ff EGGVG ein befristetes Widerspruchsrecht gegen die Eintragungsanordnung des GV nach § 882c. Der Widerspruch ist begründet, wenn ein Eintragungshindernis besteht; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (LG Stuttgart v 7.12.17 – 19 T 382/17, Rz 13). Der Eintragung ist iÜ die Grundlage ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändungsschutz.

Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung der jeweiligen Tabellensätze von den vertraglichen Ausza...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unselbstständige Gegenbeweisanträge/Ergänzungsfragen.

Rn 10 Das Rechtsschutzinteresse für erweiternde Fragen fehlt, wenn der v ASt behaupteten Mangelhaftigkeit allein die auf Einholung der sachverständigen Äußerung zielende Mitteilung der Mangelfreiheit entgegengestellt wird (Frankf BauR 97, 167). Der den Antrag nur vertiefende u deshalb unselbständige Gegenantrag wirkt nicht streitwerterhöhend. Geht es um die Ermittlung von Na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klassischer Berufungstatbestand.

Rn 13 Der klassische, § 313 II entsprechende Tatbestand eines Berufungsurteils bestand neben der Überschrift, einem Einleitungssatz und dem unstreitigen Vorbringen der Parteien über beide Instanzen aus der Wiedergabe des erstinstanzlichen Vorbringen (streitiges Vorbringen des Klägers, Anträge des Klägers und des Beklagten, streitiges Vorbringen des Beklagten, Ergebnis einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Der Pfändungsschutz ist in mehreren Schritten zu bestimmen. Als Erstes ist die Höhe der Einnahmen zu bestimmen. Dazu ist das nicht notwendig kontinuierlich fließende, möglicherweise aus mehreren Quellen stammende und evtl ungleichartige Einkommen in eine angemessene Vergleichsgröße umzurechnen. Für den Pfändungsschutz ist unerheblich, ob es sich um nicht wiederkehrend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tathandlung.

Rn 2 Tathandlung des § 444 ist die Beseitigung der Urkunde als Beweismittel. Eine bloße Erschwerung der Beweisführung oder das Unterlassen einer urkundlichen Dokumentation wird von § 444 nicht erfasst (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 444 Rz 2). Eine Beweisvereitelung scheidet auch dann aus, wenn die beweisbelastete Partei den Beweis selbst hätte sichern können und somit durch ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung.

Rn 2 Der Arrest sichert eine künftige Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen wegen einer im Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbaren Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs (§ 935, Sicherungsverfügung) oder der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hambg GRUR-RS 20, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stil.

Rn 15 Die Entscheidungsgründe sind kurz zu halten, aber die Kürze richtet sich nach der Komplexität des Falles. Die Darstellung muss so sein, dass die Betroffenen die Gründe ebenso nachvollziehen können (Hamm FamRZ 01, 1161; Köln FamRZ 05, 1921; R/S/G § 60 Rz 24) wie die Rechtsmittelinstanz, zB auch im Hinblick auf Art 103 GG (BVerfG NJW-RR 02, 69 f [BVerfG 03.07.2001 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung und Vervollständigung der Beweisaufnahme (Abs 2).

Rn 5 Die Beweisaufnahme ist auch bei schuldhaftem Fehlen der Partei auf Antrag nachzuholen, wenn das Verfahren dadurch nicht verzögert wird. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie zu § 296 entwickelt wurden (s dazu § 296 Rn 14 ff). Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung. Rn 6 Ist eine Verzögerung zu erwarten, kommt eine Nachholung oder Vervollständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 7 Der geladene SV muss persönlich erscheinen (§ 407a III, vgl Rn 25). Der beim Zeugenbeweis geltende Grundsatz der Einzelvernehmung (§ 394 I) gilt nur, soweit Sinn und Zweck der Vorschrift dies erfordern, dh nur soweit eine Gefahr der (unzulässigen) Beeinflussung besteht. Hat das Gericht eine gemeinschaftliche Gutachtenerstattung durch mehrere Sachverständige angeordnet (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertminderung wegen Alters

Rz. 46 [Autor/Stand] Wie bei der Ermittlung des Gebäudewerts müssen auch bei der Ermittlung des Werts der Außenanlagen von dem auf der Basis der durchschnittlichen Herstellungskosten im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelten Wert ausgegangen werden. Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Alter der einzelnen Außenanlage im Hauptfeststellungszeitpunkt und ihrer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 241 regelt den dritten Fall der Unterbrechung. Neben dem Tod einer Partei oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt auch der Verlust der Prozessfähigkeit während des Prozesses, der Tod des gesetzlichen Vertreters oder die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis, ohne dass die Partei prozessfähig wird, zu einer Unterbrechung. Dadurch soll den Parteien Gelegenheit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausländische Titel.

Rn 12 Soweit ein ausländischer Titel nach § 328 in Deutschland anzuerkennen ist, ist die Abänderungsklage zulässig. Allerdings können Abänderungsgründe nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden (BGH NJW 90, 1420; KG NJW 91, 644; dazu Gottwald FamRZ 90, 1377). Da der ausländische Titel Wirkungen im Inland nur vermöge seiner Anerkennung entfaltet, bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zulassung der Revision.

Rn 9 Die nach § 543 mögliche Zulassung der Revision hat im Berufungsurteil keinen gesetzlich zwingenden Platz, findet diesen aber sinnvoll in der Urteilsformel. Erforderlich ist die Feststellung der Zulassung, für die Nichtzulassung genügt das Unterlassen der Zulassung, doch zur Vermeidung von Irritationen der Parteien (und eines regelmäßig erfolglosen Antrags nach §§ 319, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 In manchen Fällen setzt das Gericht selbst den Beginn der Frist fest (›Den Parteien wird zur Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt des Sitzungsprotokolls gesetzt‹); in diesem Fall gilt für den Fristbeginn das in der Fristsetzung bestimmte Ereignis. Häufig wird aber nur ein bestimmter Zeitraum angesetzt, ohne dass der für den Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeit.

Rn 9 Funktionell zuständig für den Erlass des VB ist idR (§ 689 Rn 2) der Rechtspfleger (§ 20 I Nr 1 RPflG) grds des Gerichts, welches den MB erlassen hat. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den VB (§ 699 I 3). Die Zuständigkeitsverschiebung des § 699 I 3 tritt auch dann ein, wenn das Mahngericht bei zulässiger formaler Beschränk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien wählen den Mediator aus. (2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen. (3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fai...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur persönlichen Anhörung (Abs 4).

Rn 37 Die Vorschrift bestimmt zum Schutz der minderjährigen Betroffenen, dass die Elternteile, denen die Personensorge zusteht, der gesetzliche Vertreter in persönlichen Angelegenheiten und die Pflegeeltern persönlich anzuhören sind; das Gericht soll sich von diesen Personen einen persönlichen Eindruck verschaffen. Deshalb reicht eine nur schriftliche Anhörung nicht aus. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entsprechende Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 261 definiert den Begriff der ›Güterrechtssache‹ (Sternal/Weber § 111 Rz 1). Es wird aber unterschieden zwischen Güterrechtssachen iSd § 261 Abs 1 und solchen iSd § 261 Abs 2. Güterrechtssachen iSd Abs 1 sind Familienstreitsachen, § 112 Nr 2. Folgen sind der Anwaltszwang und ein Verweis auf Verfahrensregelungen der ZPO. Die Güterrechtssachen, die gesondert in § 261 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Zivilgerichtsbarkeit im Rechtsschutzsystem.

Rn 6 Die in der ZPO geregelte streitige Zivilgerichtsbarkeit ist Teil der sog ordentlichen Gerichtsbarkeit. Darunter wird aus historischen Gründen eine Zusammenfassung der Zivilgerichte, der Strafgerichte und der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit innerhalb des Rechtswegs der ordentlichen Gerichtsbarkeit verstanden (vgl §§ 12, 13 GVG). Diese ordentliche Gerichtsbarkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorgaben für Postanschrift und Vertreter des Vollstreckungsgläubigers im ersuchten Staat (Abs 3).

Rn 5 Die Vorgabe, dass der Vollstreckungsgläubiger keine Postanschrift (Zustellungsadresse) im ersuchten Staat (Art 2 lit e) haben muss (Abs 3 S 1), genießt im Konfliktfalle Anwendungsvorrang vor nationalen Vorgaben wie § 184 ZPO. Für Verfahren nach Art 46 ff kommt Art 47 IV 1 in vergleichbarer Weise dem Vollstreckungsschuldner entgegen. Rn 6 Ein Erfordernis eines ›bevollmäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Prozess.

Rn 4 Die Streitverkündung setzt nicht anders als die Nebenintervention einen anhängigen, nicht rechtshängigen (BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus und kann bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss – also auch in den Rechtsmittelinstanzen und mithin iRe Nichtzulassungsbeschwerde (BGH WM 10, 372 Rz 18) – stattfinden. Wie die Nebenintervention kann eine Streitve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift leitet den 3. Abschn des FamFG ein und enthält eine neue Definition des Begriffs der Kindschaftssachen; dieser wurde vor Inkrafttreten des FamFG für die in § 640 II aufgezählten Verfahren verwendet, die überwiegend Abstammungssachen betrafen und nun in den §§ 169 ff geregelt sind. Rn 2 Mit der Einführung des FamFG wurde das Vormundschaftsgericht abgeschaff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schiedsgericht kann über die eigene Zuständigkeit und im Zusammenhang hiermit über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden. 2Hierbei ist eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragsbestimmungen unabhängige Vereinbarung zu behandeln. (2) 1Die Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ist spätestens mit der Klagebeantwortung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Folge.

Rn 12 Nach Rechtskraft des Zwischenurteils wird vAw Verhandlungstermin über die Hauptsache bestimmt (BGH NJW 79, 2307 [BGH 10.07.1979 - VI ZR 81/78]). Das Gericht ist an das Zwischenurteil gebunden (§ 318), ebenso das Rechtsmittelgericht (§§ 512, 557 II). Keine Bindung für ein die Immunität einer Partei fälschlicherweise verneinendes Zwischenurteil, weil in jedem Verfahrenss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonderregelungen für das Verfahren der Unterbringung Minderjähriger gem § 167 Abs 1 S 2 und 3, Abs 2–7.

Rn 33 Neben der in § 167 I 1 enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften der §§ 313 ff enthält § 167 I 2, 3 sowie in Abs 2–7 besondere Vorschriften für das Unterbringungsverfahren betreffend Minderjährige, die die allgemeinen Verfahrensvorschriften modifizieren. 1. Verfahrensbeistand, Abs 1 S 2 und 3. Rn 34 An die Stelle des unter den Voraussetzungen des § 317 I für Volljährig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Zivilprozessrecht.

Rn 2 Als Zivilprozessrecht bezeichnet man die Summe der Normen, die die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Feststellung, die Verwirklichung und die Sicherung subjektiver Rechte und Rechtsverhältnisse aus dem Bereich des Zivilrechts ermöglichen. Trotz dieser engen Verknüpfung von Zivilrecht und Zivilprozessrecht müssen beide Bereiche strikt unterschieden werden. Zivilpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhältnis der Familiengerichte des Amtsgerichts untereinander.

Rn 4 Das Verhältnis der Familienabteilungen desselben Gerichts untereinander hat in Abs 2 eine besondere Ausprägung erfahren. Die Vorschrift enthält abgestufte Zuständigkeitsregelungen. Grundsätzlich ist für Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, dieselbe Familienabteilung des Gerichts zuständig. Wird eine Ehesache (vgl § 111 Nr 1 FamFG) rechtshängig, sind be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnachfolge beim Beklagten.

Rn 17 Mit der Übernahme endet die Rechtshängigkeit der Klage gegen den ursprünglichen Bekl und wird insoweit gegenstandslos (BGH NJW 06, 1351). Das Gericht entscheidet über die bis zu dem Ausscheiden aus dem Rechtsstreit entstandenen Kosten des ursprünglichen Bekl in entspr Anwendung von § 91a I (BGH NJW 06, 1351 [BGH 16.12.2005 - V ZR 230/04]). Wird der Klage stattgegeben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die hM geht davon aus, dass die Voraussetzungen des § 3 eine Doppelnatur haben und zugleich materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen wie auch vAw zu prüfende Regelungen zur Prozessführungsbefugnis darstellen (BGH NJW-RR 05, 1128, 1129 [BGH 27.01.2005 - I ZR 146/02] für die UWG-Verbandsklage; zust Grüneberg/Grüneberg Rz 2). Diese Auffassung wäre bei Annahme eines ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Die Vorschrift entspricht § 575 ZPO. Daher s § 575 ZPO Rn 1 ff. An die Stelle der Zustellung der Beschwerdeentscheidung tritt deren Bekanntgabe, s § 63 Rn 5. Wird eine nicht statthafte Rechtsbeschwerde beim Beschwerdegericht (OLG) eingelegt und vor Weiterleitung an den BGH zurückgenommen, hat das Beschwerdegericht über die Kosten der Rechtsbeschwerde zu entscheiden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck der Prozesskostenhilfe.

Rn 1 Durch die Prozesskostenhilfe soll sichergestellt werden, dass jedermann unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Wesentlichen den gleichen Zugang zu den Gerichten erhält. Prozesskostenhilfe ist also eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (vgl BGH FamRZ 12, 1629). Bedingt durch die Vorschusspflichten sowohl hinsichtlich der Gerichtskosten al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kein Aufhebungsverfahren nach Vollstreckbarerklärung.

Rn 86 Ist der Schiedsspruch rechtskräftig für vollstreckbar erklärt worden, kann ein Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs nicht mehr gestellt werden, § 1059 III 4 (BGH NJW-RR 06, 995 Rz 11). Das gilt auch für einen behaupteten op-Verstoß nach § 1059 II 2b). Da der op-Verstoß als vAw zu prüfender Aufhebungsgrund immer im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 stellt klar, dass Abänderungen nur bei Anrechten der in § 32 VersAusglG abschließend genannten Regelsicherungssysteme in Betracht kommen. Dies sind im Wesentlichen Anrechte der GRV, der Beamten- und berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Versorgungssysteme der Abgeordneten und Regierungsmitglieder. Den Ausschluss anderer Anrechte (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verhältnis zu §§ 273, 278.

Rn 6 Unproblematisch ist demgegenüber das Verhältnis von § 141 zu den §§ 273, 278. § 273 II Nr 3 ist lediglich eine besondere Art der Anordnung der Parteianhörung gem § 141. Insofern stellt § 273 II Nr 3 nur eine unproblematische Verfahrensnorm dar. Demgegenüber ist die persönliche Anhörung der Parteien iRd obligatorischen Güteverhandlung nach § 278 II der Parteianhörung als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versorgungsausgleichssachen (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 9 VA-Sachen sind in § 217 genannten Angelegenheiten. VAw ist über den Wertausgleich bei der Scheidung nach §§ 6–19 VersAusglG sowie nach § 28 VersAusglG zu entscheiden. Demgegenüber kann über Anträge nach §§ 33, 34 VersAusglG nicht im Verbund entschieden werden, weil eine Entscheidung über einen Antrag nach § 33 VersAusglG nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Rücknahme.

Rn 26 Der Antrag kann – ganz oder teilweise – bis zur Rechtskraft des Kfb zurückgenommen werden. Der Antragsteller hat nach § 269 III 2 analog die Kosten zu tragen (AG Frankfurt JurBüro 20, 659, 660). Ist der Kfb bereits erlassen, bedarf die Rücknahme des Festsetzungsantrags der Zustimmung des Gegners (Lappe RpflStud 94, 153). Der Kfb verliert mit Rücknahme entsprechend § 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Sprache.

Rn 3 § 1045 gibt keinerlei Hinweis, welche Sprache oder welche Sprachen die Parteien oder das Schiedsgericht auswählen sollten und können. Es liegt nahe, dass als Kriterium für die Sprachwahl entweder die Landessprache am Schiedsort oder die Muttersprache der Schiedsparteien gewählt wird. Allerdings scheint es das Fehlen von Ermessenserwägungen bei der Sprachwahl zu ermöglic...mehr