Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.

Rn 5 Mit dieser Vorschrift wird die Funktionsfähigkeit des Gerichts gesichert. Es soll verhindert werden, dass durch Globalablehnungen sämtliche Richter eines Gerichts ausgeschaltet werden. Eine solche Kettenablehnung kann als ›Nichtgesuch‹ unberücksichtigt bleiben (s Rn 1). Das im Rechtszug zunächst höhere Gericht muss nicht über sämtliche Ablehnungsgesuche entscheiden, son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Löschung in Abdrucken, Listen und Aufzeichnungen (Abs 6).

Rn 15 Abs 6 will verhindern, dass im Schuldnerverzeichnis bereits gelöschte Eintragungen weiterhin in Abdrucken, Listen und maschinellen Aufzeichnungen verbreitet werden. Diese Sicherstellung der Einheitlichkeit zwischen Schuldnerverzeichnis und Sekundärverzeichnissen trägt dazu bei, das wirtschaftliche Ansehen des Schuldners zu wahren und dient folglich seinem Schutz. Rn 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 3 In Ehesachen (§ 121) tritt die Wirksamkeit der Endentscheidung (§ 38 I 1) aufgrund der ihr häufig innewohnenden rechtsgestaltenden Wirkung m Rechtskraft ein (II). Diese richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 705 ZPO u tritt m Ablauf der Einspruchs- bzw Rechtsmittelfrist, einschl etwaiger Anschlussrechtsmittelfristen (§§ 66 f, 117 II 1 iVm § 524 II 2 ZPO bzw §§ 144 f) ein. Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirksamkeit.

Rn 14 Bei der Bestimmung des Inhalts einer Schiedsvereinbarung ist schließlich zu beachten, inwieweit vorhandene oder fehlende Merkmale die Wirksamkeit beeinflussen. Hierher gehört die Frage, ob die Schiedsvereinbarung einen schiedsfähigen Gegenstand beinhaltet (§ 1030 I). Zu beachten sind weiterhin die subjektive Schiedsfähigkeit sowie die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Fehlender Sachzusammenhang.

Rn 34 Bei einer nichtkonnexen Widerklage kommt eine Abtrennung und Verweisung nach der Auffassung der Rspr nicht in Betracht; denn die Widerklage ist schon per se unzulässig (vgl dazu Rn 1, 14). Eine rügelose Einlassung nach § 39 kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur die Zuständigkeit eines Gerichts begründen, nicht aber den fehlenden Sachzusammenhang al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründetheit.

Rn 8 Der Antrag geht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung bzw darauf, dass die weitere Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen kann, oder auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, dies allerdings nur gegen Sicherheitsleistung. Rn 9 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Interessen des Schuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verteilung der Kosten.

Rn 3 Ist die Rechtsbeschwerde gänzlich erfolglos, so tragen der Musterrechtsbeschwerdeführer und ggf diejenigen Beteiligten die Kosten, welche der Rechtsbeschwerde beigetreten sind. Unter diesen Personen werden die Kosten nach dem Grad ihrer Beteiligung aufgeteilt, dh nach dem Verhältnis, in dem die von ihnen im jeweiligen Ausgangsverfahren geltend gemachten Beträge stehen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Würdigung der Ablehnungsgründe.

Rn 6 Die Weigerung des Gegners hat das Gericht frei zu würdigen. Formelle Beweisfolgen idS, dass die Behauptung des Beweispflichtigen als erwiesen anzusehen ist, sieht das Gesetz nicht vor. Eine Beweiswürdigung zum Nachteil der sich weigernden Partei setzt die Zulässigkeit der Anordnung ihrer Vernehmung voraus. IdR wird bei der Beweiswürdigung nach der Lebenserfahrung davon ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsrücknahme.

Rn 3 Die Antragsrücknahme ist bis zur Unterzeichnung der Eintragung möglich. Streitig ist, welcher Form die Rücknahme des Antrags bzw Widerruf der Vollmacht zur Antragstellung bedarf. Teilweise wird vertreten, dass eine öffentliche beziehungsweise öffentlich beglaubigte Urkunde gem §§ 29, 31 GBO (Ddorf Rpfleger 00, 62 [BayObLG 30.09.1999 - 2 Z BR 146/99]; Hamm Rpfleger 85, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regel: 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.

Rn 83 Die Regelfrist für einen Aufhebungsantrag beträgt drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs durch den Antragsteller, sofern die Parteien die Antragsfrist nicht durch eine Vereinbarung abgeändert haben (§ 1059 III 1). Fristbeginn ist der Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat (§ 1059 III S 2). Da das Schiedsgericht den Parteien den Schiedsspruch l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhältnis zur nationalen Rechtsprechung.

Rn 2 Das Statut ist nach Ratifizierung durch 60 Staaten im April 2002 in Kraft getreten (Art 126 RömStatut). Der IStGH ist für die in Art 5 ff RömStatut bezeichneten schweren Kriegsverbrechen, etwa den Völkermord, zuständig. Der IStGH ist rechtskonstruktiv anders als der Internationale Gerichtshof oder die eigenen Tribunale für Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien bzw in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einwilligung des Schuldners (Abs 1 S 1).

Rn 6 Gemäß Abs 1 S 1 ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht erforderlich, wenn der Schuldner der Durchsuchung durch den GV im Vorfeld zustimmt. Handelt es sich um einen minderjährigen Schuldner oder eine juristische Person, muss die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Die Einwilligung von Mitbewohnern oder Angestellten des Schuldners hat nur dann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begriff der öffentlichen Kapitalmarktinformationen (Abs 2).

Rn 10 Die Legaldefinition in Abs 2 umfasst nicht nur Informationen über den Emittenten von Wertpapieren, sondern auch über Anbieter von ›sonstigen Vermögensanlagen‹ wie etwa geschlossener Fonds in Form einer Unternehmensbeteiligung, zB als Kommanditanteile. Eine Prospektpflicht wird nicht vorausgesetzt und es ist auch der sog ›graue‹ Kapitalmarkt umfasst (BGH NJW 07, 1364; B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Umstände.

Rn 46 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. 2Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausgenommene Verfahrensarten.

Rn 7 Abs 2 S 1 nimmt verschiedene Verfahrensarten vom obligatorischen Schlichtungsverfahren aus, da sie sich hierfür sachlich nicht eignen: Nr 1 schließt vom Anwendungsbereich der Öffnungsklausel die Abänderungsklagen nach §§ 323, 323a ZPO, die Nachforderungsklage nach § 324 ZPO und die Anerkennungsverfahren nach § 328 ZPO aus, bei denen es um die klageweise Anpassung besteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen gegenüber dem Schuldner.

Rn 11 Der Schuldner bleibt Inhaber der Forderung und darf weiter über sie verfügen, wenn auch nicht zum Nachteil des Gläubigers (ThoPu/Seiler § 836 Rz 2). Rechtshandlungen, die weder den Bestand des Pfandrechts noch den der gepfändeten Forderung beeinträchtigen, sind ihm deswegen gestattet. Er darf deswegen aus eigenem Recht auf Leistung an den Pfändungsgläubiger klagen (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kollegialgericht.

Rn 2 Über die Ablehnung eines Richters, der bei einem Gericht tätig ist, bei dem zwingend Spruchkörper zu bilden sind, entscheidet der Spruchkörper (allgM) (Wieczorek/Schütze/Niemann § 45 Rz 2). Das gilt auch für den Einzelrichter (BGH NJW 06, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05]) und für den Vorsitzenden einer KfH (BayObLG MDR 80, 237 [LG Kassel 22.10.1979 - 6 T 288/79]; Cel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umgang mit Abdrucken (Abs 3).

Rn 9 Abs 3 S 1 setzt einen vertraulichen Umgang mit den erteilten Abdrucken voraus. Untersagt werden dadurch aber nur Auskünfte, die über die weitgehende Regelung des § 882g hinausgehen. Rn 10 S 2 (§ 915d III aF) schließlich verpflichtet die Empfänger der Abdrucke, diese nach Beendigung des laufenden Bezugs unverzüglich zu vernichten und keine Auskunft mehr zu erteilen. Beend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schaden.

Rn 12 Dem Schuldner muss durch die Vollstreckung des Gläubigers oder durch die Leistung, die er zu deren Abwendung geleistet hat, ein Schaden entstanden sein, der durch die Vollstreckung oder die Abwendungsleistung adäquat kausal verursacht worden und vom Schutzzweck der Haftungsvorschrift gedeckt sein muss. Schadenspositionen, die auf inadäquaten Ereignisketten und außerhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Antrag kann vom Gläubiger, aber auch von jedem anderen Beteiligten, gestellt werden. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, kann der Ast sofortige Beschwerde einlegen. Gegen die Untätigkeit der ersuchten Behörde kann der Ast mit der Dienstaufsichtsbeschwerde und mit dem für die ersuchte Behörde geltenden Rechtsbehelf vorgehen (St/J/Münzberg Rz 2; Musielak/Voit/Lackmann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wertgrenze und Beschränkungen bei Familiensachen.

Rn 8 Hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen und übersteigt der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht, findet die Revision nicht statt, es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (vgl § 544 Rn 4 ff). Diese Regelungen, die sich bis zum 31.12.19 in der Übergangsvorschrift des § 26 Nr 8 EGZPO befanden, sind sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 8 Die Zwangshypothek entsteht als Sicherungshypothek mit dem gesetzlichen Löschungsanspruch gem § 1179a BGB ggü den vorrangigen Eigentümergrundpfandrechten. Gegenüber vorrangigen Grundschulden wirkt der Löschungsanspruch nicht, sodass hier zur umfassenden Sicherung des nachrangigen Gläubigers neben der Eintragung der Sicherungshypothek noch die Pfändung der Rückgewährsans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristgerechte Erhebung.

Rn 9 Erforderlich ist die Zustellung der Klageschrift innerhalb der festgesetzten Frist. Es genügt aber fristgerechte Einreichung der Klage, wenn die Zustellung demnächst erfolgt (§ 167, Köln OLGR 99, 400; Celle MDR 07, 1280). Die Zustellung eines Mahnbescheids steht der Klageerhebung gleich (Köln OLGZ 79, 119; Zö/Vollkommer Rz 32). Die Frist wird auch durch Klageerhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zulässige Einwendungen.

Rn 38 Sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Anerkennungsverfahren zulässig, wenn (1.) die Einwendungen nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen, auf deren Grundlage der Schiedsspruch ergangen ist, oder (2.) die Einwendungen bereits im Schiedsverfahren geltend gemacht worden sind, sie nach Auffassung des Schiedsgerichts jedoch nicht unter d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung.

Rn 3 In Anfechtungsprozessen nach §§ 143 InsO bzw 11 AnfG sind, soweit sich diese Klagen gegen eine Vollstreckungsmaßnahme richten, die §§ 769, 770 analog anzuwenden (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 4). In dem FamFG unterliegenden Angelegenheiten gelten die §§ 769, 770 über § 95 I, II FamFG. Im Arrestverfahren wird eine Anwendung der §§ 769, 770 neben den §§ 923, 927 abgeleh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

Rn 2 Wird eine Verletzung von Art 101 I 2 GG gerügt, so muss diese Rüge zunächst iRd durch das Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe erhoben werden; erst danach ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig (§ 90 II 1 BVerfGG). Allerdings verbietet § 20 I 3 KapMuG bei der Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid eine Überprüfung der Voraussetzungen des Vorlagebeschlusses. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung aus der ausländischen öffentlichen Urkunde.

Rn 6 Mit der Neufassung der EuGVO ist das Erfordernis einer Vollstreckbarerklärung im ersuchten Mitgliedstaat aufgegeben worden. Die ausländische öffentliche Urkunde ist Vollstreckungstitel. Auf die Vollstreckung hieraus sind gemäß Abs 1 UnterAbs 2 die Art 39–44, 46–55 sinngemäß anwendbar. Der Vollstreckungsgläubiger hat der Vollstreckungsbehörde neben einer nach dem Maßstab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) 1Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. 2Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. 3Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widerspruch unter A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kapitalmarktdeliktsrecht (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Die Vorschrift des Abs 1 Nr 1 ist unverändert geblieben und umfasst das Kapitalmarktdeliktsrecht (zum Begriff Hellgardt 2 ff), dh insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung sowie wegen unterlassener oder fehlerhafter ad-hoc-Informationen (vgl die Definition der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in Abs 2). Auf die behauptete Anspruchsgrundlage kommt es dabei nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eigenhändige Unterzeichnung.

Rn 13 Das Formular muss eigenhändig unterzeichnet werden. Der Antragsteller hat in dem Formular die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu versichern, dementsprechend muss die Urheberschaft eindeutig feststehen. Kann das Gericht sich auf sonstige Art und Weise davon überzeugen, dass die Partei sich als Urheber und zur Richtigkeit der Erklärung bekennt, kann von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er nachgesucht hat, nicht in zumutbarer Weise von diesen Stel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endurteile.

Rn 8 Gegen die nicht erschienene Partei kann jede Art von Urt (Prozess- oder Sachurteil) ergehen. § 251a II ist zu beachten. Es muss einmal mündlich verhandelt worden sein (Rn 5), und das Urt darf nur in einem nach § 251a II 2, 3 bestimmten, der nicht erschienen Partei formlos mitgeteilten Verkündungstermin ergehen. Durch die Möglichkeit einer nachträglichen Entschuldigung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach Abs 1 hat das Gericht das Recht und die Pflicht der Sachverständigenauswahl. Abs 2 sieht die Möglichkeit vor, die Parteien vor Ernennung des SV anzuhören. Abs 3 ordnet die vorrangige Auswahl öffentlich bestellter SV an. Durch die öffentliche Bestellung soll es dem Gericht erleichtert werden, sachkundige und zuverlässige SV zu finden. Ein besonderer Vorteil ergibt s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsanwalt.

Rn 2 Gemäß Abs 1 ist eine Belehrung der beklagten Partei anlässlich der Klagezustellung darüber vorgeschrieben, dass eine anwaltliche Vertretung im Prozess vor dem AG nicht zwingend notwendig ist. Dies gilt sowohl für die Einleitung des Verfahrens gem § 275, als auch für das schriftliche Vorverfahren gem § 276 und ebenfalls das vereinfachte Verfahren nach § 495a. Keine Beleh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönliche Tatbestandsmerkmale.

Rn 9 Was die Aktiv- und Passivlegitimation anbelangt, bedarf § 717 II insoweit der inhaltlichen Präzisierung, als Gläubiger und Schuldner nur im Regelfall Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner sind. Die Person gegen die aus dem Urt vollstreckt wurde, ist Gläubiger des Anspruchs aus § 717 II. Bei ihr kann es sich sowohl um den Vollstreckungsschuldner als auch um dessen Rechtsn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verzicht und Zurücknahme der Revision.

Rn 3 Es gelten die §§ 515 und 516 entspr. Allerdings kann die Revision seit Januar 2014 nur noch eingeschränkt (nach Maßgabe von § 565 S 2) zurückgenommen werden, während dies bis Ende 2013 bis zur Verkündung des Urteils und ohne Zustimmung des Revisionsbeklagten geschehen konnte. Von Bedeutung ist dies auch und gerade bei Sachverhaltskonstellationen, die dadurch geprägt sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Grenze.

Rn 49 Die Abänderung des Urteils ist grds nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage möglich. Die neue Formulierung des § 323 III soll klarstellen, dass der Abänderungsantrag hinsichtlich des vor dem maßgeblichen Zeitpunkt liegenden Teils unzulässig ist und dass die bloße Einreichung des Abänderungsantrags bei Gericht nicht reicht, sondern grds die Zustellung des Antrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Der andere Elternteil ist nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Rn 8 Ist der andere Elternteil nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind, kann Streit zwischen den beteiligten Eltern über den Wechsel des Wohnortes des Kindes (jedenfalls in rechtlicher Hinsicht) nicht entstehen. Aus diesem Grund ist nach § 154 S 2 eine Verweisung nach S 1 nicht möglich, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 16 Die Unpfändbarkeit nach § 850l setzt einen Schuldnerantrag voraus. Der Vollstreckungsschutzantrag ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Der Antrag ist ab Pfändung zulässig. Das Kreditinstitut ist nicht antragsberechtigt (Weber/Wellmann/Zimmermann ZVI 11, 241, 242). Eine bankrechtliche Verpflichtung des Schuldners, einen Antrag nach § 850l zu stellen, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsverzicht.

Rn 6 Ein Verzicht auf das Antragrecht aus § 926 I ist möglich; insb bei einer Abschlusserklärung (§ 927 Rn 9) ist dies stets der Fall (BGH NJW 81, 1955 [BGH 05.12.1980 - I ZR 179/78]; Teplitzky/Bacher Kap 43 Rz 5). Ein Kostenwiderspruch (§ 924 Rn 2) kann so auszulegen sein, dass damit nicht nur auf den Widerspruch in der Sache, sondern auch auf das Antragsrecht nach Abs 1 ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Folge.

Rn 58 Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits und Rücksendung des Vorgangs mit neuer Entscheidung über den Verweisungsantrag (München OLGR 94, 213) bzw Weiterverweisung (auch an ein ArbG, BGH NJW 64, 1416 [BGH 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64]), auch an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz durch das Berufungsgericht (München NJW-RR 13, 1359 [BGH 04.07.2013 - VII ZR 192/1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 171 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, erweitert bei forstwirtschaftlichen Betrieben den Begriff der umlaufenden Betriebsmittel in Bezug auf das eingeschlagene Holz. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar und entspricht inhaltlich dem § 53 BewG. Rz. 2 [A...mehr