Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Unverbindlicher Schiedsspruch.

Rn 32 Nach Art V 1e Alt 1 UNÜ muss der ausländische Schiedsspruch zwischen den Parteien verbindlich sein, um im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden zu können. Die Möglichkeit für die unterlegene Partei, den Schiedsspruch im Ursprungsstaat noch mit der Aufhebungsklage anzugreifen, von der sie jedoch keinen Gebrauch gemacht hat, steht jedoch seiner Verbindlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gegen eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewahrsam.

Rn 4 Da die ungetrennten Früchte wie bewegliche Sachen behandelt werden, ist Voraussetzung der Pfändung, dass sie im Gewahrsam des Schuldners (§ 808), des Gläubigers oder eines herausgabebereiten Dritten (§ 809) stehen (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Zö/Seibel Rz 5). IdR hat derjenige Gewahrsam, der das Grundstück besitzt und zur Fruchtziehung berechtigt ist (St/J/Würdinger Rz 4). Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beamte.

Rn 3 Die Stellung des Beamten folgt aus den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder; vom Beamtenbegriff des § 376 I werden sowohl Lebenszeit- als auch Probe- und Widerrufsbeamte erfasst, und zwar der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Zweckverbände oÄ) sowie der öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Für Notar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die unentschuldigt nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist, Berufungserwiderungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik vorgebracht werden, sind sie für die Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, wenn sie die Erledigung des Verfahrens verzögern würden. Damit sollen die Parteien veranlasst werden, in 2. Instanz f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtskontrolle.

Rn 6 Die fehlerhafte Anwendung von § 161 ist nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der sodann ergangenen Entscheidung anfechtbar. Jedoch bleibt eine rechtsfehlerhaft unterlassene Protokollierung zum einen dann folgenlos, wenn die gebotenen Feststellungen in einem Aktenvermerk des Vorsitzenden oder Berichterstatters dokumentiert wurden. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 10 Trotz des öffentlichen Interesses am Verfahrensgegenstand steht es dem Verbandskläger frei, die Klage zurückzunehmen, weil er ja von vorneherein nicht zur Klage gezwungen ist (E. Schmidt NJW 89, 1192, 1195; aA Göbel 141). Abweichend vom Wortlaut des § 269 I ZPO ist die Einwilligung des Bekl auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung nicht erforderlich, weil der Zweck ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung ordnet nur für bestimmte Beweisaufnahmen die Anordnung durch förmlichen Beweisbeschluss an. Dieser soll für die Beteiligten eine gewisse Klarheit über die Prozesssituation, die Beweisfrage, das Beweismittel und die beweisführende Partei herstellen (s § 359). Ansonsten genügt eine formlose Beweisanordnung. Die Vorschrift wurzelt in der gemeinrechtlichen Tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren, Informations- und Teilnahmerechte der Parteien (Abs 5).

Rn 15 Weisungen und sonstige Erklärungen des Gerichts ggü dem SV zur Auftragserfüllung sind nicht zu unterscheiden. Erfasst ist jede Äußerung, die sich auf den Inhalt und die Ausführung des Begutachtungsauftrags bezieht (vgl St/J/Berger § 404a Rz 16). Solche können auch telefonisch erfolgen, was oft zweckmäßig und prozessökonomisch ist. Dann sollte ein entspr Aktenvermerk an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Form der Entscheidung.

Rn 11 Die Entscheidung nach § 95 ergeht in der Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Ein gesonderter Beschl – wie im Fall des § 38 GKG – ist nicht vorgesehen und auch nicht zulässig (Köln NJW 72, 1999 [OLG Köln 28.04.1972 - 16 W 48/72]; MDR 74, 240; Ddorf MDR 90, 832). Die Austrennung der Säumniskosten kann im Fall einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 319 nachge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtbestreiten.

Rn 4 Kein Geständnis ist das bloße Nichtbestreiten nach § 138 III. Auch dieses führt zwar über die Geständnisfiktion zum Unstreitigwerden der Tatsache, so dass es einer Beweisaufnahme nicht bedarf. Eine Bindungswirkung tritt aber nicht ein, das zunächst unterlassene Bestreiten kann als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in erster oder in 2. Instanz nachgeholt werden. S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 6 Die Fiktion des § 189 führt (ex nunc) sämtliche Rechtsfolgen einer wirksamen Zustellung herbei (auch in Bezug auf § 167, BGH NJW 15, 1760 [BGH 12.03.2015 - III ZR 207/14] Rz 19). Ein gerichtliches Ermessen besteht nicht. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der tatsächliche Zugang (Rn 4). Dieser (ggf der spätestmögliche) Zeitpunkt ist nach allgemeinen Grundsätzen von demjenigen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Optionsbeteiligte (Abs 3).

Rn 6 Das Gericht kann vAw oder auf Antrag weitere Personen als Beteiligte hinzuziehen, wenn dies im FamFG oder einem anderen Gesetz vorgesehen ist (sog. ›Kann-Beteiligte‹ bzw. ›Optionsbeteiligte‹). Es handelt sich um solche Personen, deren materielles Recht durch den vermuteten Ausgang des Verfahrens zwar unmittelbar betroffen werden kann, von denen aber nicht zu erwarten is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Standesrecht, Absprachen zwischen den Rechtsanwälten.

Rn 8 Standesrechtliche Bestimmungen, die den Rechtsanwalt verpflichteten, ein Versäumnisurteil gegen den anwaltlich vertretenen Gegner nur nach vorheriger Ankündigung zu beantragen, sind unwirksam (BVerfG NJW 93, 121, 122; NJW 00, 347 [BVerfG 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98]). Da es solche Regeln nicht mehr gibt, darf kein Rechtsanwalt mehr auf kollegiale Rücksichtnahme vertrauen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisführung mit privaten elektronischen Dokumenten.

Rn 9 § 416a betrifft nur öffentliche elektronische Dokumente, nicht aber private öffentliche Dokumente. In der Literatur wird tw vorgeschlagen, § 416a analog anzuwenden, wenn ein Verfahren in Papierform geführt wird, das Original aber nicht in Papierform, sondern in elektronischer Form vorliegt (St/J/Berger § 416a Rz 15). In der Tat erscheint es sachgerecht, auch für private...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begriffsabgrenzung.

Rn 4 Der Wohnsitz einer Person ist mit Ausnahme der gesetzlich angeordneten Wohnsitzregelungen (§§ 9, 11 BGB) an den Ort der ständigen Niederlassung gebunden (§ 7 BGB). Ort iSd § 7 BGB ist dabei die kleinste politische Einheit (BGH WM 10, 439; Grüneberg/Ellenberger § 7 Rz 1), die Mittel- oder der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person ist (vgl BGH MDR 62, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaft.

Rn 39 ist die Erinnerung durch den Kostengläubiger, wenn beantragte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt wurden bzw durch den Kostenschuldner im Falle einer Festsetzung von Kosten. Sie ist bei Erreichen des Beschwerdewertes nicht mehr statthaft (Negativvoraussetzung). Will sich der Betroffene gegen die im Kfb mit festgesetzten Gerichtskosten wenden, kann er grds alternativ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtskraftwirkung zu Lasten des Nacherben.

Rn 6 Da der Nacherbe vor Verfügungen des Vorerben über Nachlassgegenstände geschützt werden soll, findet eine Rechtskrafterstreckung des gegen den Vorerben ergangenen Urteils gegen den Nacherben grds nicht statt, es sei denn, der Vorerbe durfte nach §§ 2112 ff, 2136 über den Gegenstand verfügen oder der Nacherbe hat der Prozessführung des Vorerben zugestimmt. Das gilt auch f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Beschlüsse.

Rn 2 Nach dem Umfang der Entscheidungsreife kann ein Beschluss als Teilbeschluss (vergleichbar § 301 ZPO) ergehen, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist und die Gefahr widersprechender Entscheidungen im Verhältnis zum übrigen Verfahrensgegenstand nicht besteht. Nach dem Inhalt kann der Beschluss eine Sachentscheidung als Leistungs-, Feststellungs- oder Gestaltungsbeschlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhalten bei technischer Störung.

Rn 5 § 130d S 2 ermöglicht eine Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Weg, wenn eine elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist (Biallaß NJW 23, 25). Keine Unmöglichkeit aus technischen Gründen stellt es dar, wenn der Rechtsanwalt einen Anwendungs- oder Bedienungsfehler macht (Bacher MDR 22, 1441, 1444), wenn die Möglichkeit eines Verschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beispiele.

Rn 20 Das Zivilgericht ist an einen wirksamen Bescheid gebunden, mit dem das Finanzamt eine Insolvenzsteuerforderung mit einem Vorsteuervergütungsanspruch der Masse verrechnet hat. Die Einwendungen des Insolvenzverwalters gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung sind im Wege der Klage zu den Finanzgerichten zu erledigen (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung.

Rn 7 Über den beantragten Schriftsatznachlass ist bereits im Termin zu entscheiden, wenn kein sog Stuhlurteil ergeht (KG 17.4.23 – 10 W 52/23 juris). Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (Ddorf GRUR-RR 23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschuldensfälle.

Rn 3 Darüber hinaus können die Kosten gesondert einer Partei auferlegt werden, wenn sie die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst hat. Im Gegensatz zu dem Säumnisfällen ist hier ein Verschulden der Partei erforderlich. Rn 4 Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 14b wurde durch Art 2 Nr 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) in das FamFG eingefügt. Die Vorschrift trat gem Art 26 Abs 7 des vorgenannten Gesetzes erst am 1.1.22 in Kraft und wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten durch das Gesetz vom 5.10.21 (BGBl I 4607) geändert. Ihr Zweck ist die Beschleunigung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung an Leiter.

Rn 4 Ist an eine juristische Person, Behörde oder sonstige parteifähige Vereinigung zuzustellen, gilt zunächst Abs 1, so dass an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen ist. Es genügt gem Abs 2 aber auch die Zustellung an den Leiter. Leiter ist, wer dazu bestellt ist, die gesamte Einheit zu leiten und nach außen zu repräsentieren. Prozessführungsbefugnis ist nicht erforderlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist. (2) Bei Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Treuhand.

Rn 19 Sowohl bei einer eigennützigen als auch bei einer fremdnützigen Treuhand können die Gläubiger des Treugebers die Forderung nicht pfänden. Wirtschaftlich steht sie zwar dem Treugeber, rechtlich aber dem Treuhänder zu (BGHZ 11, 37, 41 f). Ein Titel gegen den Treuhänder muss nicht vorliegen, wenn nicht das Treugut, sondern ein Anspruch des Treugebers gegen den Treuhänder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtskräftige Zuständigkeitserklärungen verschiedener Gerichte in einem Rechtsstreit (§ 36 I Nr 5).

Rn 12 Die Bestimmungskompetenz in einem positiven Zuständigkeitskonflikt setzt nach § 36 I Nr 5 voraus, dass sich in einem ›Rechtsstreit‹ verschiedene, dh mindestens zwei, Gerichte rechtskräftig durch Zwischenurteil (§ 280) für zuständig erklärt haben. Deshalb muss der Kompetenzkonflikt nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit der verschiedenen Verfahren aufgetreten sein, da e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahmebereich Arbeitsrecht.

Rn 2 Unter Arbeitsrecht versteht man das Sonderrecht der Arbeitnehmer, dh insb das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht und das kollektive Arbeitsrecht (s Grüneberg/Weidenkaff Einf v § 611 BGB Rz 3). Somit bezieht sich die Ausnahme des § 15 auf alle Sachverhalte, die sich durch die Arbeitnehmereigenschaft (zur Abgrenzung s PWW/Lingemann § 611 BGB Rz 17 ff) des oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungspflicht, Mitteilung der Entscheidungsgründe an das Kind, S 2 und 3.

Rn 7 Das Gericht entscheidet gem § 116 I durch Beschluss, der grds zu begründen ist, § 38 III. Nach § 164 S 3 gilt dies auch in den Fällen des § 38 IV Nr 2, also wenn die Entscheidung den gleichgerichteten Anträgen aller Beteiligten oder ihrem gemeinsamen Interesse entspricht, wie dies zB bei § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB der Fall ist. S 3 gilt für alle Kindschaftssachen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aus der Ehe resultierende Verfügungsbeschränkungen.

Rn 37a § 1365 BGB kann der ZV durch Gläubiger eines Ehegatten nicht entgegengehalten werden (BGH Beschl v 20.12.05 – VII ZB 50/05 Rz 8 juris = NJW 06, 849). Die fehlende Zustimmung eines Ehegatten kann indes in der Teilungsversteigerung mit der Interventionsklage – bei unstreitigem oder offenkundigem Zustimmungserfordernis auch mit der Vollstreckungserinnerung – geltend gema...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Sternal/Weber § 238 Rz 112 ff). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Streitige Prozessfähigkeit.

Rn 15 Stellt sich in mehreren parallel geführten Rechtsstreiten die Frage nach der Prozessfähigkeit des Klägers, so kommt eine Aussetzung bis zur Vorlage eines in einem Parallelverfahren eingeholten Gutachtens nicht in Betracht: Die Wechselwirkungen beruhen auf der faktischen Ebene sich deckender Beweisfragen. Allerdings kann der Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Vormund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkennung und Vollstreckung (lit b).

Rn 4 Lit b S 1 stellt klar, dass eine in einem Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Zuständigkeit aus einem Übereinkommen iSv Abs 1 ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt wird. Maßgeblich ist dabei das Regime der Art 36 ff EuGVO, wenn das Abkommen selbst keine Regeln zu Anerkennung und Vollstreckung enthält; anderenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zu kurze richterliche Frist.

Rn 2 Die Vorschrift bezieht sich nach allgM ausschließlich auf richterlich gesetzte, jedoch nicht auf die gesetzlich bestimmten Ladungs- und Einlassungsfristen (§§ 217, 274 Abs 3), die nicht zu kurz bemessen sein können. Eine richterliche Frist ist zu kurz bemessen, wenn die nicht erschienene Partei auch einen erheblichen Grund für eine Vertagung iSv § 227 vorbringen könnte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Ausnahmen.

Rn 4 Ist gg Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 I 1) sind, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft (s § 58 Rn 1), beträgt die Beschwerdeeinlegungsfrist idR zwei Wochen (§ 569 I 1 ZPO). Ausgenommen hiervon sind wiederum sofortige Beschwerden im Bereich der VKH, wo eine Monatsfrist gilt (§ 76 II bzw § 113 I 2 iVm § 127 II 3, III 3 ZPO). Die Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung.

Rn 8 Die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis sind vom Gericht vAw zu prüfen. Eine besondere Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben, es gilt der Freibeweis (Zö/Althammer § 79 Rz 11). Diese Beweiserleichterung ist aber beschränkt auf die Frage, ob der Handelnde nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 grds zur Vertretung befugt ist. Der Nachweis der zusätzlich erforderlichen Vollmacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hinwirken auf Einvernehmen, S 1.

Rn 7 Invernehmen Gem Abs 1 S 1 soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens einer der genannten Kindschaftssachen auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, also vor jeder gerichtlichen (Zwischen-)Entscheidung zunächst die Möglichkeiten einer konsensualen Lösung ausschöpfen. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie das Gericht i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Die Fristsetzung erfolgt nur auf Antrag des Sicherungsverpflichteten. Kein Antragsrecht eines Dritten, insb nicht des Bürgen (MüKoZPO/Schulz § 109 Rz 16; ThoPu/Hüßtege § 109 Rz 2; aA Zö/Herget § 109 Rz 6 für den Bürgen) und nicht des Sicherungsberechtigten (Brandbg NJW-RR 16, 447). Der Überweisungsgläubiger nach § 835 ist antragsberechtigt (MüKoZPO/Schulz § 109 Rz 16). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gegen § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 6 § 17 I 1 GVG regelt die sog perpetuatio fori unabhängig von nachträglichen Änderungen rechtlicher oder tatsächlicher Umstände. Die einmal begründete Zulässigkeit eines bestimmten Rechtswegs bleibt in Abweichung vom allg Grundsatz des intertemporalen Verfahrensrechts, wonach dessen Änderungen im Zweifel auch bereits anhängige Verfahren erfassen, auch beim Wegfall der daf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 regelt § 13 den allg Gerichtsstand natürlicher Personen. Nach § 13 ist der allg Gerichtsstand natürlicher Personen von deren Wohnsitz abhängig (sog Wohnsitzgerichtsstand, s näher Rn 3). Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Bekl die Prozessführung zu erleichtern und ihn davor zu schützen, den Prozess an einem auswärtigen Gericht zu führen (BGHZ 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweislast.

Rn 5 Es ist zwischen subjektiver und objektiver Beweislast zu trennen. Die subjektive Beweislast ist die den Beteiligten obliegende echte Last, durch eigenes Tätigwerden den Beweis streitiger Tatsachenbehauptungen zu führen, um einen Prozessverlust zu vermeiden. Eine solche subjektive Beweislast kann es nur in einem Verfahren mit Verhandlungsmaxime geben. Im Rahmen der fG gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Bei Anrufung eines nach Obigem unzuständigen Gerichts besteht die Möglichkeit der Verweisung auf Antrag nach § 281. Zur Fristwahrung s § 586 Rn 6. Hat ein unzuständiges Gericht entschieden, bindet dies nachfolgende Instanzen (LSG Baden-Württemberg v 12.1.17 – L 6 VS 578/16). Rn 10 Der originäre, § 348, und der obligatorische, § 348a, Einzelrichter sind erkennendes Gerich...mehr