Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verkündung.

Rn 16 Einer formellen Verkündung bedarf das Urt im vereinfachten Verfahren nicht, jedoch zumindest einer förmlichen Zustellung, § 317 (allgM, vgl Zö/Herget Rz 12 mwN; MüKoZPO/Deubner Rz 47). Diese setzt dann auch die Fristen in Lauf, zB die Notfrist gem § 321a II 1, aber auch, selbst bei unstatthaftem Vorgehen im Verfahren nach § 495a, etwa aufgrund fehlerhafter Bestimmung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers.

Rn 8 Er kann Leistung geschuldeter Dienste nicht im Wege einstweiliger Verfügung verlangen (LAG Frankfurt NZA 90, 614; Zö/Vollkommer Rz 8). Die Unterlassung anderweitiger Arbeit, die gegen ein gesetzliches oder vertragliches Konkurrenzverbot verstößt, kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung geltend machen (LAG Köln NZA 91, 396; MüKoZPO/Drescher § 935 Rz 115). Ferne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Landgerichte sind eine Gerichtsart der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12). Ihre Einrichtung nach Zahl, Ort und Besetzung ist Aufgabe der Landesjustizverwaltungen. Insoweit gibt das GVG nur vor, dass in jedem Bundesland mindestens ein LG bestehen muss. Der hierzu nach der Kompetenzverteilung des GG berufene Landesgesetzgeber ist in der Ausgestaltung des allgemeinen Just...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ladung.

Rn 3 Ist die zu vernehmende Partei bei Verkündung des Beweisbeschlusses anwesend, schließt sich die Beweisaufnahme sofort an. In anderen Fällen muss eine persönliche Ladung der Partei selbst (also nicht über den Prozessbevollmächtigten) unter Einhaltung der Ladungsfrist erfolgen. Eine Ladung durch Zustellung ist nicht mehr vorgeschrieben, aber zu empfehlen, weil bei fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gegenansprüche außerhalb der Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Gegenansprüche geltend machen, die nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen und die er deswegen nicht im Schiedsverfahren vorbringen konnte. Das folgt aus den Geboten der Prozessökonomie und der Verfahrenskonzentration. Er braucht daher nicht zu warten, bis er den Beschl über die Vollstreckbarerklärung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. ›Zugezogen‹.

Rn 2 ›Zugezogen‹ iSd Vorschrift ist der Zeuge dann, wenn ihm bewusst war oder wenn er zum fraglichen Zeitpunkt zumindest den Umständen nach damit rechnen musste, dass er künftig als Zeuge bzgl des streitigen Rechtsgeschäfts würde dienen müssen (BayObLGZ 84, 141, 145 zu § 25 BeurkG). § 385 ist eine Ausnahmevorschrift; die soeben genannten Voraussetzungen hat daher die Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostbarkeiten.

Rn 18 Kostbarkeiten sind Gegenstände, deren Wert im Verhältnis zu ihrer Größe besonders wertvoll sind (BGH NJW 53, 902 [BGH 09.04.1953 - III ZR 45/52]), zB Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin, Edelsteine, echte Perlen, Münzen, deren Verkaufswert ihren Nennwert übersteigt, Briefmarkensammlungen, Kunstwerke, Antiquitäten. Ob eine Kostbarkeit vorliegt, beurteilt der GV nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Jugendamt zu beteiligen. Im Übrigen ist das Jugendamt auf seinen Antrag am Verfahren zu beteiligen. (3) In Verfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 598 ordnet an, dass die vom Bekl zu beweisenden Einwendungen, für die der im Urkundenprozess mögliche Beweis gar nicht oder nicht vollständig geführt ist, in den Entscheidungsgründen (nicht etwa im Tenor) als im Urkundenprozess unstatthaft zurückgewiesen werden. Die Vorschrift dient lediglich der Klarstellung. Denn auch ohne eine solche Zurückweisung ist dem Bekl, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Gesetz gibt dem Gläubiger in § 756 die Möglichkeit, die Gegenleistung durch den GV anbieten zu lassen und die Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn aus der Zug um Zug Verurteilung zu schaffen. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger die GV-Kosten grds als notwendige Kosten der ZV vom Schuldner erstattet verlangen kann (BGH NJW 14, 2508 mAnm Hansens ZfS, 14, 466...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zureichender Grund.

Rn 5 Ist ein zureichender Grund gegeben, so bestimmt das OLG eine Frist und setzt das Verfahren bis dahin aus (Abs 2 S 1). Liegt bei Ablauf der gesetzten Frist noch keine Entscheidung der Justizverwaltung vor, kann die Frist – auch mehrmals – verlängert werden. Ergeht innerhalb der gesetzten – und ggf verlängerten – Frist eine für den Antragsteller positive Entscheidung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Noch nicht erfolgte Erbschaftsannahme.

Rn 7 Bei im Titel vorbehaltener Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (§ 780) muss der Erbe/Schuldner Angaben auch zu dem nicht ererbten Vermögen machen (HK-ZV/Sternal § 802c Rz 25; s noch u Rn 12). Dann sind nämlich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der beschränkten Erbenhaftung noch nicht geprüft; die Beschränkung kann der Schuldner im Rahmen einer Vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 14 Obwohl sich die Rechtsfolgen der Zurücknahme der Berufung aus dem Gesetz ergeben (Abs 3 S 1), ordnet dieses an, dass das Berufungsgericht sie vAw durch Beschl auszusprechen hat. Dieser hat somit rein deklaratorische Bedeutung, ist jedoch Voraussetzung für die Kostenfestsetzung (§ 103 I). Er ist – regelmäßig ohne mündliche Verhandlung (§ 128 IV) – unmittelbar nach dem W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Form und Frist.

Rn 9 Ausdrücklich ordnet die Vorschrift kein Formerfordernis an, doch ergeben sich die Formvoraussetzungen aus dem Zusammenhang und der Funktion der Regelung. Der Drittschuldner kann die Erklärung bei Zustellung mündlich ggü dem Gerichtsvollzieher abgeben, § 840 III 1 , vgl § 121 II 2 GVGA. Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach § 193 abgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung.

Rn 7 Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der die Ausschließung feststellt oder die Ablehnung für (un)begründet erklärt (Zö/Vollkommer § 48 Rz 10). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Der Beschl sollte begründet werden (s.a. § 46 Rn 8). Er ist dem Richter bekannt zu geben und den Parteien gem § 329 II 1 mitzuteilen. Begründung und Zustellung sind erforderlich, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Der GV nimmt dem Schuldner die Sachen bzw Wertpapiere weg und übergibt sie dem Gläubiger. § 884 betrifft zunächst die Besitzübertragung. Ist der Schuldner daneben zur Übereignung verpflichtet, muss die Abgabe der Einigungserklärung nach § 894 vollstreckt werden. Mit der Wegnahme der Sache konkretisiert sich die Schuld des Schuldners gem § 243 II BGB auf diejenigen Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 6 Die Zuständigkeit für die Wiederaufnahmeklage ist in § 584, die (doppelte) Frist ist in § 586 und die Anforderungen an die Schrift sind in § 587 geregelt. Weitere (teils negative: Subsidiarität ggü Geltendmachung im Ausgangsverfahren) Zulässigkeitsvoraussetzungen speziell für die Behauptung des Nichtigkeits- oder Restitutionsgrundes nennen §§ 579, 580, 581 und 582. Darü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Schuldner, der zur Räumung seiner Wohnung verurteilt wurde, dadurch vollstreckungsrechtlichen Schutz, dass sie dem Gericht die Befugnis einräumt, ihm eine angemessene, jedoch nicht über ein Jahr hinausgehende Räumungsfrist zu gewähren. § 721 liegt daher die ratio zugrunde, dass der Verlust des Wohnraums für den Schuldner von lebenswichtiger (›...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 29 Kosten sind gem § 788 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 06, 1141). Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auswahlbefugnis des Gerichts.

Rn 2 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es alle oder nur einzelne Streitgenossen vernehmen will. Eine uneingeschränkte Auswahlbefugnis steht ihm allerdings nur bei der Parteivernehmung vAw (§ 448) zu. Wird im Beweisantritt nach §§ 445, 447 ein Streitgenosse namentlich benannt, so darf nur dieser vernommen werden (Ausfluss des Verhandlungsgrundsat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Gesetzlich zulässige Klageänderung.

Rn 13 Weder der Einwilligung noch der Sachdienlichkeit bedarf es in den Fällen der §§ 264–266 (Klagebeschränkung, Klageerweiterung, § 264 Nr 2; Anpassungen der Klage an nachträglich veränderte Umstände, §§ 264 Nr 3, 265 f). Die Privilegierung dieser Klageänderungen durch Zulassung ohne weitere Voraussetzungen ist durch § 533 nicht verdrängt, sie gilt auch in 2. Instanz. Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellungen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Abs 4).

Rn 7 Abs 4 Nr 1 ermöglicht bei andernfalls aussichtslosen Zustellungen nach Abs 2 oder Abs 3 eine Zustellung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretutung. Abs 4 Nr 2 beruht ebenfalls darauf, dass eine andere Art der Zustellung keinen Erfolg verspräche. Praktikabilitätserwägungen sind für Abs 4 Nr 3 maßgebend. Es ist weder eine Mitwirkung des Auswärtigen Amts erforderli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auswahl der zu pfändenden Gegenstände.

Rn 14 Die Auswahl der Sachen, die gepfändet werden, obliegt dem GV. Dabei berücksichtigt er, dass der Gläubiger auf schnellstem Wege befriedigt, der Schuldner aber nicht unnötig beeinträchtigt werden soll. Daher sind zunächst Geld, Kostbarkeiten, wie bewegliche Sachen pfändbare Wertpapiere oder diejenigen Sachen zu pfänden, die der Schuldner am ehesten entbehren kann (§ 81 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung durch Beschluss und Freistellung von der mündlichen Verhandlung (S 1).

Rn 2 Das Gericht hat nach S 1 durch (begründeten) Beschl zu entscheiden, auch wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Förmliche Zustellung erfolgt nach § 329 III. Die mündliche Verhandlung ist fakultativ (§ 891 S 1 iVm § 128 IV); wird sie angeordnet, sind die Beteiligten vAw zu laden (§ 214). § 269 III findet Anwendung, wenn der Zwangsvollstreckungsantrag zurückge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt im Ergebnis zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Bindung an das Anerkenntnis.

Rn 10 Als Prozesshandlung ist das Anerkenntnis für den Beklagten grds während des gesamten Verfahrens bindend, und zwar auch dann, wenn statt eines Anerkenntnisurteils ein VU ergeht und nach Einspruch streitig verhandelt wird (BGH BB 93, 1174). Es unterliegt nicht der Anfechtung der §§ 119, 123 BGB (BGHZ 80, 389, 392 = NJW 81, 2193; BSG BeckRS 15, 68304 Rz 9; BGH NJW-RR 21, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiterung s § 263 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 946 ergänzt Art 6 EuKoPfVO, der die internationale Zuständigkeit regelt. Hat der Gläubiger noch keine gerichtliche Entscheidung, keinen gerichtlichen Vergleich und keine öffentliche Urkunde erwirkt, sind international zuständig im Grundsatz die Gerichte des Mitgliedstaats, die nach den einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften für die Entscheidung in der Hauptsache zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schriftsätze.

Rn 2 Nach ihrem Inhalt unterscheidet man die vorbereitenden Schriftsätze von den bestimmenden Schriftsätzen. Nur die vorbereitenden Schriftsätze sind im Gesetz in allg Form geregelt (§§ 129 ff). Sie sind in zentraler Weise darauf ausgerichtet, den künftigen Vortrag einer Partei in der mündlichen Verhandlung anzukündigen. Demgegenüber enthalten bestimmende Schriftsätze solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablauf der Vollziehungsfrist.

Rn 10 Nach Ablauf der Vollziehungsfrist ist unter den genannten Voraussetzungen die Wiederholung einer fehlgeschlagenen Pfändung zulässig (Celle NJW 68, 1682 f; Musielak/Voit/Huber Rz 6), nicht aber die Beantragung einer völlig neuen Vollstreckungsmaßnahme (BGHZ 112, 356, 360 = NJW 91, 220). Beispiele hierfür sind ein Antrag auf Forderungspfändung nach erfolgloser Sachpfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Temporärer Klageverzicht.

Rn 62 Die Parteien können im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen vereinbaren, dass sie zunächst und vor der Erhebung einer Klage zum staatlichen Gericht eine Verhandlungslösung anstreben, eine Schlichtung versuchen, ein Mediationsverfahren versuchen oder iRe Schiedsklausel ein schiedsgerichtliches Verfahren anstreben. Möglich ist auch eine Kombination solcher Vereinbarun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Abs 2 setzt das Bestehen einer völkervertraglichen Vereinbarung voraus. Dass der Staat, in dem die Zustellung erfolgt, eine postalische Zustellung möglicherweise duldet, genügt nicht. Denn die bloße Duldung bietet keine hinreichende Sicherheit dafür, dass die Zustellung auch anlässlich der Entscheidung über die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung als wirksa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Siche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsteller mit ausländischer Gesellschaftsform.

Rn 7 Eine Antragstellerin, welche mit einer ausländischen Gesellschaftsform firmiert, wie zB die ›Limited‹ (Ltd) britischen Rechts, entbehrt nicht schon deshalb eines Gerichtsstands im Inland (§ 689 II 2), weil ihr Satzungssitz im Ausland liegt. Wenn die Limited, wie üblich, im Ausland lediglich gegründet ist, jedoch ihre Geschäfte in Deutschland führt, kann sie einen Sitz i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. ›Muss-Beteiligung‹, Abs 2 S 1.

Rn 13 Gem Abs 2 S 1 muss das Jugendamt in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls gem §§ 1666, 1666a BGB zwingend beteiligt werden. Der Wortlaut erfasst auch Verfahren, die lediglich die Entziehung der Vermögenssorge nach § 1666 II zum Gegenstand haben. Ob dies so beabsichtigt war, ist zumindest zweifelhaft. Diese Verfahren werden zwar idR auf Anregung des Jugendamts eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Allgemeine Bestimmungen (Abs 5).

Rn 51 Die Regelung verweist auf die Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze in den §§ 129 ff. Diese können allerdings nur in Verbindung mit den Anforderungen zur Anwendung gelangen, die in den vorherigen Absätzen an den Inhalt des Berufungsbegründungsschriftsatzes gestellt werden. Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die gesetzliche Form (BGH NJW-RR 09,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mündliche Verhandlung.

Rn 11 Für das weitere Verfahren sind die zu § 246 ausgeführten Grundsätze entspr anzuwenden, denn § 246 enthält die grundlegenden Regelungen für einstweilige Anordnungen, die die Zahlung von Unterhalt zum Inhalt haben. Eine mündliche Verhandlung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 247 ist nach Maßgabe des § 246 II erforderlich, sofern nicht beso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand des § 24 II.

Rn 8 Bei subjektiv-dinglichen Rechten (Grunddienstbarkeiten, §§ 1018 ff BGB; Reallasten, §§ 1105 ff BGB, subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht, § 1094 II BGB) kann sich die Frage stellen, auf welches der beiden Grundstücke bei der Anwendung des § 24 abzustellen ist. § 24 II bestimmt, dass stets die Lage des belasteten Grundstücks für die Gerichtsstandsverortung ausschlaggebend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche.

Rn 2 Ansprüche müssen bereits entstanden, nur noch nicht fällig sein. Die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs erlaubt § 259 nicht (BAG NJW 15, 1773). Außer den Fällen der §§ 257, 258 sind alle Arten von noch nicht fälligen Ansprüchen umfasst, auch bedingte (BGHZ 5, 342) und von einer Gegenleistung abhängige Leistungen, zB Herausgabe (BGH NJW-RR 05, 1518);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungen gegen den Kläger.

Rn 37 Diese sind im schriftlichen Vorverfahren – wie sich im Umkehrschluss aus dem mit dem Justizmodernisierungsgesetz vom 30.8.04 (BGBl I 2198) eingefügten Abs 3 S 3 ergibt – nur noch in Bezug auf die Abweisung von Nebenforderungen zulässig, wenn der Kl zuvor darauf hingewiesen worden ist. Die Neuregelung hat den Meinungsstreit über die Zulässigkeit sog unechter Versäumnisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung.

Rn 12 Der Schadensersatzanspruch nach § 945 verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Der Beginn der Verjährung setzt die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen voraus (Teplitzky/Schwippert Kap 36 Rz 42). Im Falle der Antragsrücknahme beginnt regelmäßig die Frist für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit der Rücknahme z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 171 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zustellung an Soldaten.

Rn 4 Zur Zustellung an Soldaten der Bundeswehr s den Erlass des Bundesministers der Verteidigung v 23.7.98 (VMBl 98, 246), zuletzt geändert durch Erlass v 14.6.04 (VMBl 04, 109). Zur Zustellung an Angehörige der NATO-Streitkräfte s Art 32 Nato-Truppenstatut-Zusatzabkommen sowie Zö/Schultzky § 166 Rz 6. Die Beachtung der dort vorgeschriebenen Zustellung durch die Verbindungss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gerichtsorganisation.

Rn 1 § 75 gibt die Regelbesetzung der Zivilkammer bei Entscheidungen vor, betrifft also die Besetzung der Spruchgruppe (s Rn 2 ff). Diese ist abzugrenzen von der Besetzung des Spruchkörpers als Einheit der Gerichtsorganisation: Gem § 21e I 4 kann jeder Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Ein Vorsitzender Richter (§ 59 Rn 4) darf aber nur dann mehrere Spruchkörper führe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 313 ZPO im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse der AGB-Kontrollklage. Die Vorschrift gilt nur für Urteile, nicht für einstweilige Verfügungen, die wegen § 938 ZPO mehr Spielraum lassen (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1). Auch auf eine erfolgreiche Feststellungsklage des AGB-Verwenders gegen einen klagebefugten Verband ist die Vorschrift nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitpunkt des Verzichts (Abs 3).

Rn 6 Gemäß Abs 3 kann der Verzicht in den Fällen von Abs 1 und Abs 2 vor der Verkündung des Urteils erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt soll nach tw vertretener Auffassung die mündliche Verhandlung sein, nach deren Schluss das Urt ergeht (Zö/Feskorn Rz 6), da er sich auf ein bestimmtes Urt beziehen müsse und nicht abstrakt bleiben dürfe. Dies ist zweifelhaft, denn jeder Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitige Gerichtsbarkeit und FamFG.

Rn 21 Auf das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit sind die vorstehenden Rechtsgrundsätze nicht zu übertragen: Innerhalb des eröffneten Zivilrechtswegs erlauben die unterschiedlichen Verfahrensordnungen noch nicht den Schluss, dass dem streitig entscheidenden Gericht die Sachkunde und Fachkompetenz für die Beurteilung eines der freiwilligen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wechsel.

Rn 46 Der Wechsel eines Richters meint die im Geschäftsjahr eintretende Veränderung im richterlichen Personalbestand des Gerichts. Gemeint ist die Veränderung durch Abzug oder Neuzuweisung von Richtern oder durch Veränderung der individuellen Arbeitskraftanteile (etwa durch Beginn oder Beendigung von Elternzeiten). Entscheidend ist nicht die Änderung des Planstellenbestandes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 8 Der Kfb wirft zwar nur ein Endergebnis nach Verrechnung aus, enthält aber zwei Entscheidungen über die jeweiligen Anträge der Parteien. Daher kann jede Partei bei entsprechender Beschwer den Beschl mit Erinnerung bzw Beschwerde anfechten. Die Beschwer errechnet sich nach der Quote der Erstattungspflicht der Gegenseite hinsichtlich der ganz oder tw abgesetzten Gebühr bzw...mehr