Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung.

Rn 2 Verlangt die verletzte Person nach § 2 I GewSchG Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung, ist nach § 213 I 1 das Jugendamt anzuhören, wenn in dem Haushalt minderjährige Kinder leben, und zwar unabhängig von der Beteiligung nach § 212. Die Anhörung erfolgt – anders als nach § 49a II FGG aF – nicht nur im Fall einer ablehnenden, sondern auch vor einer sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten.

Rn 24 Die nach deutschen IPR maßgebliche Sitztheorie knüpft im Unterschied zur Gründungstheorie, die auf die Rechtsordnung am Ort der Gründung abstellt, für die Beurteilung der Rechts- und Parteifähigkeit an die Rechtsordnung an, wo die Gesellschaft tatsächlich ihren Verwaltungssitz unterhält. Danach verliert eine im Ausland wirksam gegründete Gesellschaft im Falle ihrer Sit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anträge der Gegenseite.

Rn 8 Ein Antrag der Gegenseite muss nicht den Anforderungen der §§ 124, 113 I 2 iVm § 253 ZPO genügen, wenn es sich um einen (gleichlaufenden) Anschlussantrag handelt. Anschlussanträge können gem § 113 I 2 iVm §§ 261 II, 297 I 2, 3 ZPO auch in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll erklärt werden (Prütting/Helms/Helms § 124 Rz 14; Sternal/Weber § 124 Rz 13). Wird allerdings...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 739 ergänzt die Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB, der § 1006 BGB modifiziert, für die Zwecke der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen gegen Eheleute. Parallel dazu konstruiert die inhaltsgleiche Vorschrift des § 8 I LPartG den Vollstreckungszugriff in Mobilien gegen die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 739 II eingefügt durch LPartG v 16.2.01, B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erörterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschluss.

Rn 11 Soweit die Entscheidung in den Gründen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthält, dürfen sie dem Gegner nur mit – ausdrücklicher – Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden (Abs 1 S 3). Dies gilt nicht nur im schriftlichen PKH-Verfahren, sondern auch im PKH-Prüfungstermin: Erklärt der Antragsteller kein Einverständnis mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Stellung Dritter.

Rn 96 Ist ein Dritter und nicht der Schuldner Inhaber der Forderung gegen den Drittschuldner, wird deren Rechtsstellung ggü dem Drittschuldner durch die Pfändung nicht berührt. Dies gilt insb, wenn die Forderung vor der Pfändung abgetreten wurde (BGH NJW 86, 2430 [BGH 15.05.1986 - VII ZR 211/85]; 87, 1703, 1705 [BGH 05.02.1987 - IX ZR 161/85]; 88, 495 [BGH 26.05.1987 - IX ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224) am 1. Januar 1998 geschlossen worden sind, beurteilt sich nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht. (2) Für schiedsrichterliche Verfahren, die am 1. Januar 1998 noch nicht beendet waren, ist das bis zu diesem Zeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formalisierung der Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Rn 7 Die Schaffung eines für alle Verfahren geltenden ›allgemeinen Teils‹ in Buch 1 des FamFG ist nicht gelungen. Zwar schafft seine deutliche Anlehnung an die Regeln des Zivilprozesses (zB in den §§ 17–21, 30–34, 38, 41–48) mehr Rechtssicherheit, stört aber das Verfahren für die nichtstreitigen Kernverfahren erheblich (Maass ZNotP 06, 282, 283). Diese methodische Diskrepanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhältnis zu § 38 I und § 38 II, Internationale Zuständigkeit.

Rn 15 § 38 I ist als abschließende Sondernorm für den dort aufgeführten Kreis prorogationsbefugter Personen ausgestaltet und geht daher § 38 III vor. Gleiches gilt, wie sich aus der Gesetzessystematik ergibt, auch für 38 II, der § 38 III als speziellere Vorschrift verdrängt (Zö/Schultzky § 38 Rz 41). Das bedeutet aber, dass auch nach dem Entstehen einer Streitigkeit im Anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit der Feststellung der Vaterschaft.

Rn 16 Das Gericht ist nicht zwingend verpflichtet, ein Abstammungsgutachten einzuholen; § 167a III verweist nicht auf § 177 II 1. Das Gericht entscheidet gem § 30 Abs I nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung einer förmlichen Beweisaufnahme. Von einer Begutachtung kann abgesehen werden, wenn die leibliche Vaterschaft des ASt zwischen den Beteiligten unstreitig ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Ausgangspunkt § 643 II 1 ZPO aF, weist demgegenüber jedoch einige Veränderungen auf (BTDrs 16/6308, 256). Sie steht in Zusammenhang mit § 235. Kommt ein Beteiligter innerhalb der ihm hierfür gesetzten Frist der Anordnung zur Auskunftserteilung bzw Vorlage von Belegen nicht (vollständig) nach, ermächtigt § 236 das Gericht, die benötigte Ausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht verwirft den Musterverfahrensantrag durch unanfechtbaren Beschluss als unzulässig, soweitmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stetigheit.

Rn 34 Der Grundsatz der Stetigkeit der Geschäftsverteilung ergibt sich aus Abs 1 S 2, in dem das Präsidium zur Regelung für die Dauer des Geschäftsjahres verpflichtet wird. Diese Stetigkeit wird durchbrochen durch Abs 3 S 1, der eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres nur wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung des Richters oder Spruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Form und Inhalt der Anmeldung.

Rn 5 Die Anmeldung ist schriftlich oder als elektronisches Dokument iSv § 130a ZPO vorzunehmen. Es besteht Anwaltszwang (systematisch zweifelhaft im Vergleich zum Mahnverfahren ohne Anwaltszwang). Sie muss die Angaben gem Abs 3 enthalten, insbesondere ›Grund und Höhe‹ des anzumeldenden Anspruchs. Die damit vorgenommene Individualisierung des Anspruchs dient der Bestimmung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 1 Die Anforderungen, die an den Antrag auf Fristsetzung gestellt werden, entsprechen weitgehend denen, die für den Antrag auf Vorlegung der Urkunde durch den Beweisgegner (§ 424) gelten (vgl dort). Der materiell-rechtliche Vorlegungsanspruch, auf den der Beweisführer sich stützt, muss dabei zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen. Es reicht nicht aus, dass der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 der Vorschrift entspricht dem ehemaligen Art 24. Mit der Reform ist die Belehrungspflicht nach Abs 2 hinzugetreten. Die Regelung des Abs 1 gilt nicht nur für den Fall der Klage; sie ist auch auf die Begründung der Zuständigkeit für eine Aufrechnungsforderung anwendbar, soweit für diese eine eigene Zuständigkeit erforderlich ist (EuGH Slg 85, 787). Das umfasst auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Fachlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und über kindgerechte Gesprächstechniken verfügt. 2Die nach Satz 1 erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sinn und Zweck.

Rn 7 Wie dargestellt kennt das neue Schiedsverfahrensrecht keinen Prozessvergleich. Ein Vergleichsschluss, der lediglich dem materiellen Recht unterliegt, kann daher keine prozessualen Wirkungen auslösen, also insb nicht als Vollstreckungstitel dienen. Daher sieht das neue Recht nunmehr ausdrücklich vor, dass die Parteien beim Schiedsgericht beantragen können, den Vergleich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Vollstreckungsgläubiger, aber auch sonstigen Betroffenen, eine andere Art der Vollstreckung als die Überweisung zu beantragen, wenn diese unwirtschaftlich oder aus anderen Gründen unzweckmäßig ist. Dabei ist der Schuldner vor einer Wertvernichtung zu schützen. Ähnliche Regelungen enthalten § 825 (dazu LG Freiburg DGVZ 82, 186, 187), § 65 ZV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bis zum 31.8.09 geltenden § 622 ZPO und setzt das materiell-rechtliche Antragserfordernis in den §§ 1564 I 1, 1313 S 1 BGB sowie nach § 256 ZPO verfahrensrechtlich um, wobei gem § 113 V Nr 2 FamFG an die Stelle der ›Klage‹ der Antrag und an die Stelle des ›Klägers‹ der ASt tritt. Durch die Verweisung in S 2 auf die Vorschriften d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäische Zahlungsbefehle, sonstige europäische Rechtsakte.

Rn 61 § 794 I Nr 6 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v 30.10.08, im Wesentlichen in Kraft getreten am 12.12.08 (BGBl I 08, 2122), eingefügt. Danach findet die Zwangsvollstreckung nach den allgemeinen Vollstreckungsvorschriften der ZPO auch aus für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 37 Bei Klage nach § 3 UKlaG beläuft sich der GeS gem § 48 I 2 GKG auf höchstens 250.000 EUR. Das Interesse des Klägers, § 3, bemisst sich ausschl nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Bestimmung (BGH NJW 18, 1880 Rz 34, 19, 1531 Rz 9); die wirtschaftliche Bedeutung eines Klauselverbots ist nicht ausschlaggebend; im Normalfall ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 § 44 II DRiG verlangt für die Abberufung gegen den Willen des ehrenamtlichen Richters die Entscheidung eines Gerichts. Eingeleitet wird das Verfahren von der Behörde der Justizverwaltung, welche für die Ernennung zuständig ist. Berufen ist der erste Zivilsenat des zuständigen OLG (Abs 3 S 1). Bis zu einer Entscheidung bleibt der Handelsrichter im Amt. Unter den Vorausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Anzeige der Sachlage reicht aus. Der Anzeige über die Sachlage seitens des betroffenen Vollstreckungsorgans sind die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und der Hinterlegungsnachweis beizufügen. Es gilt kein Anwaltszwang und der Antrag hat keine Formerfordernisse. Das Gericht erlässt unverzüglich nach dem Eingang der Anzeige an a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Internationale Verbundzuständigkeit.

Rn 11 Wie nach §§ 621 II, 623 ZPO aF erstreckt sich die nach I begründete internationale Zuständigkeit für Scheidungssachen auch auf Folgesachen im Scheidungsverbund (aus praktischer Warte Xylander/Stockmann FamRB 23, 474). Nach hM greift die Verbundzuständigkeit auch bei auf Art 3 ff Brüssel IIb-VO gegründeter Hauptsachezuständigkeit (Frankf IPRax 14, 443, 445; Jena NJW 15,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rechtskräftigen Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach §§ 537, 538. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rechtskräftig geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Parteirolle.

Rn 68 Die jeweilige Rolle der Parteien im Prozess lässt die Verteilung der objektiven Beweislast unberührt, weil die Beweislastregeln an die Rechtsstellung der Parteien anknüpft und nicht an deren Rolle als Kl oder Bekl. Die objektive Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs kann also im Einzelfall auch beim Beklagten liegen, etwa wenn er eine negative Feststellungsklage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreckung aus Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Nicht statthafte Rechtsbeschwerden.

Rn 18 Nach § 1065 I 2 iVm § 1062 I 2, 3 sind unanfechtbar die gerichtlichen Entscheidungen der OLG über die Schiedsrichterbestellung (§§ 1034, 1035), Schiedsrichterablehnung (§ 1037) und Beendigung des Schiedsrichteramts (§ 1038) sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Anordnung von vorläufigen oder sichernden Maßnahmen durch das Schiedsgericht (§ 1041 II, III). Nicht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Die Entscheidungen müssen vollstreckbar, somit entweder rechtskräftig, für vorläufig vollstreckbar erklärt oder kraft Gesetzes vollstreckbar sein. Urt aus §§ 767, 771 ff müssen daher, um den Anforderungen des § 775 Nr 1 zu genügen, für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, auch wenn dies an sich nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung geboten wäre. Ist die vorläufi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rücktrittsfiktion.

Rn 16 Betreibt ein Unternehmer aus einem Teilzahlungsgeschäft iSv § 506 III BGB gegen den Verbraucher die Zwangsvollstreckung wegen seines Zahlungsanspruchs und wird dabei die aufgrund des Teilzahlungsgeschäfts gelieferte Sache gepfändet, ist § 508 S 5 BGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift gilt es grds als Ausübung des Rücktrittsrechts des Unternehmers, wenn dieser die gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittschuldner.

Rn 18 Auf den Drittschuldner kommt es in verschiedener Hinsicht an. Ihm wird im Arrestatorium verboten, an den Schuldner zu leisten. Außerdem wird eine Pfändung nach § 829 III grds mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam, Ausnahme § 857 III. Wegen des Auffangcharakters von § 857 I ist der Begriff des Drittschuldners weit zu verstehen. Drittschuldner im eigentlichen Wort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren.

Rn 4 Das vorläufige Rechtsschutzverfahren bildet ggü dem Verfahren in der Hauptsache ein selbstständiges Verfahren (BVerfGE 42, 163, 167 = MDR 77, 115). Die Verfahren weisen unterschiedliche Streitgegenstände auf. Ein Übergang in das Hauptsacheverfahren ist wegen der unterschiedlichen Verfahrensart unzulässig (Hamm NJW 71, 387; München OLGR 94, 178; aA Frankf FamRZ 89, 297)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der MB ist noch kein Vollstreckungstitel. Dieser, der VB, (§ 794 I Nr 4) folgt ohne weitere Vorwarnung. Deshalb ist die Zustellung an den Ag für dessen Schutz von grundlegender Bedeutung. Rn 2 Der MB wird, da sämtliche Mahngerichte automatisiert arbeiten, grds in maschinell erstellter Ausfertigung zugestellt (§ 703b I und § 692 Rn 17). Demgemäß ist auf dem MB aufgedruckt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehler bei der Ingangsetzung des Schiedsverfahrens (§ 1059 II 1b).

Rn 41 Nach § 1059 II 1b kann das Gericht einen Schiedsspruch aufheben, wenn eine Partei nachweist, dass sie von der Bestellung des Schiedsgerichts nicht gehörig in Kenntnis gesetzt worden ist oder aus einem anderen Grund ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht geltend machen konnte. Die Vorschrift sichert damit die Beteiligung der Parteien an der Bildung des Schiedsgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 5 Da die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach Abs 3 durch Beschluss ergehen, muss vor deren Erlass nicht zwingend eine mündliche Verhandlung stehen, § 128 IV. Rechtliches Gehör ist mit Ausnahme von Vollstreckungshandlungen iRd der Forderungspfändung jedoch zu gewähren (vgl § 834), ggf kann sogar eine Beweiserhebung erforderlich werden. Die Beschlüsse des Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2).

Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde (Näheres dazu s die Erl bei § 544). Die Revision gegen einen Zurückweisungsbeschl kann es nicht geben, weil die Zurückweisung der Berufung durch Beschl immer dann ausscheidet, wenn Gründe für die Zulassung der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Ausschluss der Vollstreckung nach Abs 3.

Rn 28 Abs 3, eine eng auszulegende Sondervorschrift, nennt einen Fall, in dem die Zwangsvollstreckung ausscheidet (Vollstreckungsverbot). Die Norm dient dem Schutz der Menschenwürde (BAGE 129, 257 [BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08], Rz 12; NZA 13, 1147 [BAG 20.06.2013 - 6 AZR 789/11], Rz 22; LAG Bremen 8.9.20 – 1 Sa 13/20, Rz 85). Vor dem Inkrafttreten des G zur Reform des Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellungsgegenstand.

Rn 11 Grds muss nach § 750 I nur der Titel (dh eine einfache Titelausfertigung), nicht aber die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich gem Abs 2 um sog qualifizierte Klauseln (s Rn 17). Das gilt auch im Fall der Sicherungsvollstreckung nach Abs 3 (BGH Rpfleger 05, 547; LG Frankfurt Rpfleger 82, 296; Walker JZ 11, 401, 404). Soweit Urkunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. 2Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut fest, sofern der Inhalt des Vergleichs nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt. (2) 1Ein Schiedsspruch m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 795b wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz v 22.12.06 (BGBl I, 3416) in die ZPO aufgenommen. Mit dieser Vorschrift wurde die Zuständigkeit zur Klauselerteilung, deren Wirksamkeit ausschl vom Eintritt einer sich aus der Verfahrensakte ergebenden Tatsache abhängig ist, auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen. BGH und BAG hatten vor Inkrafttreten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Urkunden.

Rn 19 Für Urkunden des Jugendamtes wird die vollstreckbare Ausfertigung von dem Mitglied der Behörde erteilt, das auch zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, § 60 S 3 Nr 1 SGB VIII. Über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung entscheidet das AG, in dessen Bezirk sich das Jugendamt befindet, so § 60 S 3 Nr 2 SGB VIII. Die Entscheidung trifft der Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Statusverfahren.

Rn 48 Der Bewilligung von VKH in Vaterschaftsfeststellungsverfahren steht es nicht entgegen, dass der Antragsgegner aufgrund der bereits durchgeführten Beweisaufnahme schon als Vater feststeht. Für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist darauf abzustellen, ob der Antragsgegner rechtzeitig und substantiiert die bestehenden Zweifel an seiner Vaterschaft in das Verfahren einge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Der Widerspruch nach § 882d ist der einzige Rechtsbehelf für den Schuldner, der sich gegen die Anordnung der Eintragung als solche oder den Eintragungsinhalt wendet (LG Stuttgart 28.5.18 – 19 T 162/18, Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 7). Der Widerspruch ist begründet, wenn die Eintragung im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung unberechtigt ist, wenn also der GV die Eintragung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mängel des Nichtabhilfeverfahrens.

Rn 6 Die ordnungsgemäße Durchführung des Nichtabhilfeverfahrens ist nicht Verfahrensvoraussetzung des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht (BGH FamRZ 17, 755 Rz 13). Mit der Vorlage ist die Sache beim Beschwerdegericht angefallen, das alsdann über die sofortige Beschwerde zu entscheiden hat. Leidet das Nichtabhilfeverfahren unter wesentlichen Mängeln, hat der Beschwerdeführe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussage ›im Zusammenhang‹.

Rn 2 Anders als etwa die §§ 394 und 395 ist § 396 keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine einzuhaltende Verfahrensregel (Kobl NJW-RR 91, 1471; BGH NJW 61, 2168 [BGH 05.07.1961 - 2 StR 157/61]), deren Verletzung freilich geheilt werden kann gem § 295 (BGH NJW 06, 830, 833 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03]). Zweck der Vorschrift ist es, eine ungestörte, unbeeinflusste und s...mehr