Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kapitalleistungen (Nr 4).

Rn 28 Kapitalleistungen können nicht ohne Weiteres dauerhaft die Existenzgrundlage sichern. Deswegen sind auf Kapitalleistungen gerichtete Vorsorgeverträge einerseits grds nicht in den Schutz von § 851c einbezogen (BGH NZI 12, 76 Rz 11). Ein Kapitalwahlrecht ist aber unschädlich, wenn es im Zeitpunkt der Pfändung entfallen ist (BGH WM 11, 128 Rz 20; NZI 12, 809 Rz 22). Beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einwendungen des Gegners/Gegenanträge.

Rn 7 Der Ag kann – vorweg per Schutzschrift, sonst mit in im Verlaufe des selbstständigen Beweisverfahrens gelieferten Schriftsätzen – Einwendungen gg die Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens bringen. Hält er schon im selbstständigen Beweisverfahren mögliche Verteidigungsmittel für den Hauptsacheprozess zurück, steht dies nicht dem Prinzip der Rechtzeitigkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsbefugnis.

Rn 4 In beiden Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Für das Verfahren nach Abs 1 bedarf es eines Antrags des Schuldners; im Verfahren nach Abs 2 kann die Entscheidung auch vAw getroffen werden. Die Entscheidung ergeht durch Beschl (Abs 3), der dem Gläubiger vAw zuzustellen ist und nach § 128 IV keiner mündlichen Verhandlung bedarf. Für den Schuldner genügt eine formlose Mitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Präklusion von Zulassungsgründen.

Rn 12 Fristgebundene Aufhebungsgründe aus § 1059 II 1 müssen erstmals vor dem OLG im Aufhebungsverfahren nach § 1059 oder als Einwand im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach § 1060 vorgetragen werden. Ist dies unterblieben, können sie nicht mehr im Rechtsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden (BGHZ 142, 204, 206 f). Rn 13 Aufhebungsgründe aus § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. Dies ist nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die in § 380 eröffneten Ordnungsmittel sind kein Selbstzweck (§ 380 Rn 8), sondern dienen der Sicherstellung der (zügigen) Beweisaufnahme. Die gerechtfertigten Belange des Zeugen zu wahren ist Zweck des § 381: bei rechtzeitiger genügender Entschuldigung (S 1) und womöglich auch bei einer nicht rechtzeitigen Entschuldigung (S 2) scheidet die Verhängung von Ordnungsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 444 enthält einen gesetzlich geregelten Fall der Beweisvereitelung. Der hier niedergelegte allgemeine Rechtsgedanke kann auf andere Fälle der Beweisvereitelung erstreckt werden, für die es nicht bereits eine gesetzliche Regelung gibt. Vereitelt oder erschwert eine Partei der anderen arglistig die Benutzung eines Beweismittels, so führt dies zu Beweiserleichterungen (s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 1 Die Einordnung des Abschnitts Arrest und einstweilige Verfügung in das 8. Buch ist systemwidrig (BVerfGE 46, 182 = NJW 78, 693 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 42/76]). Zur Zwangsvollstreckung gehören lediglich die im einstweiligen Verfügungsrecht als Vollziehung bezeichneten Maßnahmen, mit denen Arrest und Verfügung vollstreckungsrechtlich durchgesetzt werden. Im Übrigen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Folge: Unzuständigkeit des Schiedsgerichts.

Rn 38 Ist die Schiedsvereinbarung unwirksam, so ist das Schiedsgericht für die Entscheidung des Streits zwischen den Parteien nicht zuständig. Ein gleichwohl ergangener Schiedsspruch, in dem das Schiedsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht hat, unterliegt der Aufhebung durch das Gericht (§ 1059 II 1a 2. Fall). Nicht erforderlich ist, dass das Schiedsgericht sich ausd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Gewaltschutz.

Rn 157a Nach § 49 I FamGKG (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 49 FamGKG) sind für einen Antrag nach § 1 GewSchG 2.000 EUR und nach § 2 GewSchG 3.000 EUR anzusetzen. Alte Rspr ist überholt. Anträge nach § 1 und § 2 GewSchG sind getrennt zu bewerten und zu addieren (Dresd FamRZ 06, 803). Bei der einstweiligen Anordnung gilt § 41 FamGKG, idR also der halbe Wert. Eine sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entscheidungsgründe (Abs 1 Nr 6, Abs 3).

Rn 13 Die Entscheidungsgründe sind der zentrale Bestandteil des Urteils; die Gründe müssen plausibel sein und dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Überprüfung bieten, sonst ist Abs 1 Nr 6, Abs 3 verletzt (Saarbr FamRZ 93, 1098, 1099), und zwar auch bei AG-Verfahren nach § 495a (LG München I NJW-RR 04, 353, 354). Bei Berufungsurteilen genügt die Bezugnahme auf die Grün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (Abs 2).

Rn 15 Es geht hier vor allem um Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher mehr Daten erhält, als er für Vollstreckungszwecke benötigt. Diese hat er unverzüglich zu löschen, und die Löschung ist zu protokollieren. Dies gilt grds auch in den Fällen des Abs 4 (BTDrs 18/7560, 38), dh im Hinblick auf die Weitergabe erlangter Daten an andere Gläubiger. Die Auskünfte dürfen nur für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Das Gericht hat die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehinderte Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. (2) In dem Auskunftsersuchen nach Absatz 1 ist Folgendes anzugeben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 8 Das Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist keine Vollstreckungsmaßnahme, sondern ein amtliches Folgeverfahren aufgrund einer begonnenen oder durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahme (LG Stuttgart 12.3.20 – 19 T 364/19 = DGVZ 20, 98, Rz 20). Der GV hat nach § 882c II 1 die Eintragungsanordnung kurz zu begründen. Dies vereinfacht die Überprüfbarkeit s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Feststellungen zur Person.

Rn 2 Die Vernehmung und damit die Beweisaufnahme beginnt erst (LAG Schleswig-Holstein LZA-RR 04, 551) gem § 395 II mit den notwendigen Feststellungen zu den Personalien des Zeugen; auch insoweit gilt die Wahrheitspflicht (Musielak/Voit/Huber § 395 Rz 1 aE), auf die gem § 395 I hinzuweisen ist. Hinsichtlich der Anschrift des Zeugen ist eine entsprechende Anwendung von § 68 I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 100 behandelt die Kostenentscheidung, wenn der unterlegene Teil aus mehreren Streitgenossen besteht. Dabei ist zum einen geregelt, mit welchem Inhalt eine Kostenentscheidung ergehen kann (Abs 2 und Abs 3) und zum anderen, welche rechtlichen Folgen bestimmte Kostenentscheidungen haben (Abs 1 und Abs 4). Erfasst von § 100 werden nur die Fälle, in denen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten.

Rn 7 Im Fall erfolgloser Berufung wird durch die Zurückweisung der Berufung die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufrechterhalten, es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat (§ 97 I; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 18 Rz 133–166). Wird das angefochtene Urt abgeändert, bedarf es einer neuen Entscheidung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Teilurteil.

Rn 34 Nicht identisch sind der Urteils- und der Streitgegenstand im Falle eines Teilurteils nach § 301. Das Teilurteil und Schlussurteil sind hinsichtlich der Rechtskraftwirkung getrennt zu betrachten. Die materielle Rechtskraft der Teilentscheidung erstreckt sich grds nur auf den Teil des Anspruchs, über den entschieden worden ist (BGH NJW-RR 87, 683, 685; NJW 92, 511, 512 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit beim gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (Abs 4).

Rn 4 Die frühere Fassung des § 187 Abs 4 sah eine besondere Zuständigkeit vor, wenn in einer Adoptionssache ausländische Sachvorschriften zur Anwendung gelangten. Bei Inlandsadoptionen ist gem Art 22 EGBGB nur noch deutsches Recht anwendbar, sodass die bisherige Regelung leerliefe. Nunmehr ist eine Sonderregelung getroffen, wenn es sich um die Annahme Minderjähriger handelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenseitige Unterrichtungspflicht (Abs 2).

Rn 35 Die Vorschrift entspricht § 313 IV und enthält die wechselseitige Verpflichtung zur Mitteilung bei unterschiedlicher Zuständigkeit von dem nach § 167 I für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung bzw freiheitsentziehenden Maßnahme zuständigen Gericht und dem Gericht, bei dem eine Vormundschaft oder eine die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen die Ablehnung der Beiordnung ist die Beschwerde gem § 127 II 3 gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Verfahrensbeteiligte selbst, nicht der Rechtsanwalt, dem die Beiordnung versagt wird (Celle FamRZ 12, 1661). Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Entpflichtung ohne seine Mitwirkung die sofortige Beschwerde zu (Naumbg OLGR 05, 644). Die Partei hat ein Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rückgabe.

Rn 23 Hat der Einzelrichter die Sache soweit gefördert, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erledigt werden kann (§ 527 II 1), so hat er sie an das Kollegium zurückzugeben. Eine besondere Form für diese Rückgabe sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann durch förmlichen Beschl (Schneider DRiZ 78, 336) oder durch bloße Verfügung erfolgen. Ein Beschl i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Formulierung.

Rn 9 Die genaue Abfassung des Tenors ist vielfach Geschmackssache. Die Befehlsform (›Die Klage ist abzuweisen‹) empfiehlt sich aber nicht. Begründungselemente sind aus dem Tenor grds herauszuhalten, anders aber wegen § 850f II bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (Bsp: ›Der Beklagte wird wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung verurteilt, …‹), doch es reicht auch Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung des Mandats.

Rn 3 Die Prozessvollmacht endet mit dem der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrag (§ 168 S 1 BGB), also mit der Kündigung des Anwaltsvertrags durch die Partei oder den Anwalt, die nach §§ 671, 675, 627 BGB jederzeit möglich ist. In diesem Fall bestimmen sich die Außenwirkungen nach § 87. Ergibt sich die Vollmacht aus einer umfassenden materiell-rechtlichen Vollmacht (§ 80 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts (Abs 3 Nr 4).

Rn 24 Nach Abs 3 Nr 4 ist idR ein Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt. Auch hier ist das Verfahren regelmäßig von einem schweren Grundkonflikt oder von Vorwürfen gegenüber dem Umgangsberechtigten geprägt und insoweit mit der von Abs 2 Nr 2 erfassten Konstellation vergleichbar (BTDrs 16/6308, 239). Da die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsinhalt.

Rn 3 In Antragsverfahren (Rn 2) ist der schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu stellende (§ 25 bzw § 113 I 2 iVm §§ 253, 920 III, 936 ZPO) Antrag auf Erlass einer EA gem I 2 zu begründen u die Erlassvoraussetzungen sind glaubhaft zu machen (§ 31 bzw § 113 I 2 iVm § 294 ZPO). In fG-Familiensachen enthält I 2 damit eine Abweichung zu § 23. In Familienstreits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezugnahme.

Rn 5 Die Bezugnahme auf Schriftsätze und Dokumente ist stets insoweit zulässig, als die andere Partei dem nicht widerspricht und das Gericht diese für angemessen hält (Abs 3 S 1). Die Bezugnahme steht dem mündlichen Vortrag gleich (MüKoZPO/Wagner § 137 Rz 7 mwN). Sofern keine der Parteien ihre jeweilige Bezugnahme eingrenzt, wird der gesamte Akteninhalt zum Gegenstand der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung.

Rn 17 Die in einer Verbundentscheidung ergehende Kostenentscheidung nach § 150 kann gem § 113 I 2 iVm § 99 I ZPO nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden (zB Brandbg JurBüro 20, 483). In Ehesachen und Familienstreitsachen kann gem § 113 I 2 iVm §§ 91a II, 99 II, 269 V 1 ZPO eine isolierte Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde gem §§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239 [KG Berlin 15.12.2003 - 23 U 98/03]). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ergebnis der Einigung.

Rn 31 Das Ergebnis einer Einigung auf der Basis des Schlichtungsvorschlags wird in der Regel ein Vergleichsvertrag nach § 779 BGB sein. Im Einzelfall kann auch ein Anerkenntnis oder ein Verzicht vorliegen. Solche Verträge sind nicht vollstreckbar. Andererseits ist auch der Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers unzweifelhaft noch kein Vollstreckungstitel. Wie sich weiterhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abänderung des Anerkenntnisurteils.

Rn 5 Die Abänderung ist folglich nicht nur bei einem kontradiktorischen Urt nach § 323 I, sondern auch bei einem Anerkenntnisurteil möglich. Dies versteht sich nicht von selbst, da ein solches Urt nicht aufgrund von Behauptungen des Kl, sondern allein aufgrund des Anerkenntnisses des Bekl und ohne Rücksicht auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Anspruchs ergeht. Auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beseitigungsklage.

Rn 73 ZuS und GeS nach § 3 zu schätzen anhand des Interesses an Wiederherstellung; Maßstab zB Wertminderung eines Grundstücks/Hauses infolge der Störung (BGH ZfIR 98, 749: Versorgungsleitung; MDR 06, 1374 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]: Satellitenschüssel; NZM 10, 215: überbautes Grundstück; NZM 12, 534 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]: Abriss; NJW-RR 15, 337 [BGH 15.01.2015 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zulässigkeit.

Rn 9 Die Zulässigkeit der Klage wird im Zwischenurteil (Abs 2 S 1) festgestellt (BGHZ 44, 46; NJW 03, 426 [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02]). Dieses ist selbstständig anfechtbar, auch bei gleichzeitiger Bejahung der Aufnahme des unterbrochenen Hauptsacheverfahrens (BGH NJW-RR 06, 913), und unterliegt daher der formellen Rechtskraft gem § 705. Ist es mit Rechtsmitteln nicht me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Abhilfegrundurteils.

Rn 2 Wird ein kollektiver Gesamtbetrag gefordert, so muss dieser auch hier noch nicht beziffert werden; dies bleibt dem Abhilfeendurteil vorbehalten (§ 18 II). Es ist jedoch gem Abs 2 ein ›Auszahlungsprogramm‹ vom Gericht zu beschreiben, dh, es ist eine Methode oder Formel der Berechnung der einzelnen Zahlungen anzugeben sowie die dazugehörigen Vorausssetzungen und nötigen N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 226 Es kommt auf die Differenz zwischen Mindestangabe und Verurteilung an; wird der Mindestbetrag zuerkannt, fehlt es an der Beschwer (BGH NZM 19, 65 [LG Frankfurt am Main 01.11.2018 - 2-13 S 112/17]; NJW 02, 212 [BGH 02.10.2001 - VI ZR 356/00]; NJW-RR 04, 102 [BGH 30.09.2003 - VI ZR 78/03]; 863 [BGH 30.03.2004 - VI ZR 25/03]; MDR 16, 788 [BGH 24.03.2016 - III ZR 52/15]; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen im vereinfachten Verfahren (S 1).

Rn 2 Gem S 1 können Anträge und Erklärungen im vereinfachten Verfahren vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden; gem § 113 I 2 iVm § 129a ZPO ist die Abgabe vor der Geschäftsstelle eines jeden (auch örtlich unzuständigen) AG möglich. Es handelt sich um eine Maßnahme der Justizverwaltung; das von einer Person angegangene AG ist zur Aufnahme des Antrags/der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Familiengerichte.

Rn 2 Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift (BVerfG NJW 80, 692, 697 [BVerfG 28.02.1980 - 1 BvL 17/77] zur Vorgängerregelung) ordnet gerichtsorganisatorisch an, dass bei allen Amtsgerichten, vorbehaltlich einer Konzentrationsregelung nach § 23d, mindestens eine Abteilung für Familiensachen einzurichten ist; Rechtsmittelgericht ist insoweit gem § 119 I Nr 1a das OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtliche Ermächtigung.

Rn 4 Ist die Ermächtigung zulässig und erforderlich, hat sie das Vollstreckungsgericht (§ 764) auf Antrag durch Beschl ohne Ausübung eines Ermessens auszusprechen. Nach § 20 I Nr. 17 RPflG ist der Rechtspfleger zuständig. Antragsberechtigt sind der GV, der Gläubiger, der Schuldner und der Erwerber (Zö/Seibel Rz 1; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; MüKoZPO/Gruber Rz 3; Schuschk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaber.

Rn 3 Tauglicher Bekl iRd § 32a ist der ›Inhaber‹. Der Inhaberbegriff ist im UmweltHG nicht legaldefiniert. Nach hM ist er nicht formal, sondern eher weit zu bestimmen. Da die Begriffe des Betreibers und Inhabers im öffentlichen Recht nicht stets strikt voneinander getrennt werden und für die Auslegung des Merkmals das der zivilrechtlichen Haftung nach dem UmweltHG zu Grunde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Übernahme durch Rechtsnachfolger.

Rn 13 Bei Grundstücksveräußerung ohne weiteres (§ 266 I), ansonsten mit Zustimmung des Gegners (Abs 2 S 2). Wird eine Forderung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung abgetreten, kann der Rechtsnachfolger sogar durch Berufungseinlegung den Rechtsstreit übernehmen, wenn der Gegner sich rügelos hierauf einlässt (Kobl OLGR 04, 357). Das Gericht kann die Zustimmung nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Regelbeispiele in Abs 3.

Rn 16 Die Aufzählung einzelner Regelbeispiele in Abs 3 konkretisiert inhaltlich den in Abs 1 umschriebenen Grundtatbestand, wobei diese Aufzählung auch nach der Neufassung des § 158 nicht abschließend sein dürfte (vgl zu der bis zum 30.6.21 geltenden Fassung zB Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 7; MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 7; ThoPu/Hüßtege § 158 Rz 11; FAKomm-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingriff in den Beibringungsgrundsatz.

Rn 4 Es besteht die Gefahr, dass die Befragung der Partei gem § 141 zu einem Eingriff in den Beibringungsgrundsatz führt. Jedenfalls gibt sie dem Richter die Möglichkeit, durch inquisitorische Fragen den Streitstoff zu ergänzen oder zu verändern. Dies ist insb problematisch, wenn das Gericht die Partei entgegen ihrem Willen zu neuen oder veränderten Aussagen drängt. § 138 le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslegungsgrundsätze.

Rn 2 Die Auslegung der einzelnen Pfändungsverbote hat sich am Normzweck (s Rn 1) zu orientieren und muss dabei den Wandel der Bedürfnisse und Betrachtungsweisen im Verlaufe der Zeit berücksichtigen (BFH NJW 90, 1871). So können wirtschaftliche, technische oder gesellschaftliche Entwicklungen, insb eine Veränderung des allgemeinen Lebensstandards (vgl BGH NJW-RR 04, 789, 790 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 320 (Berichtigung des Tatbestandes).

Rn 18 Die Vorschrift ist auf Beschlüsse im Grundsatz nicht anwendbar, was als Konsequenz aus der Unanwendbarkeit des § 314 folgt. (Köln MDR 76, 848; Frankf MDR 04, 901; Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 19). Etwas anderes gilt nach hM für Beschlüsse, die zu begründen und mit tatsächlichen Angaben zu versehen sind (BGHZ 65, 30 = NJW 75, 1837; Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 6 Die Vorschrift ist schon nach ihrem Wortlaut, aber auch aus ihrer Stellung im Unterabschn 2 nur anwendbar auf Scheidungs- und Folgesachen, gilt also weder für Verfahren auf Aufhebung der Ehe iSv § 121 Nr 2 noch für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe iSv § 121 Nr 3 (Prütting/Helms/Helms § 137 Rz 8; MüKoFamFG/Heiter § 137 Rz 14; ThoPu/H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweisung oder Rücknahme des beiderseitigen Scheidungsantrags; Erledigung der Hauptsache (Abs 2 S 2).

Rn 8 Haben beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt und werden beide Anträge zurückgewiesen oder aber zurückgenommen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. Diese Kostenfolge tritt auch ein, wenn sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt, etwa bei einer Aussöhnung oder Tod eines Ehegatten (§ 131, vgl Frankf FamRZ 15, 1747).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bedingungsfeindlichkeit und Bestimmtheit des Auftrags.

Rn 7 Als Verfahrenshandlung hat der Vollstreckungsauftrag unbedingt zu sein und muss inhaltlich eine hinreichende Bestimmtheit aufweisen. Eine Ausnahme vom Erfordernis der Unbedingtheit des Vollstreckungsauftrags ist die alternative Staffelung eines vorrangigen Pfändungs- und nachrangigen Verhaftungsauftrags (s Rn 5). Für jeden Vollstreckungstitel muss dem GV grds ein neuer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 203 dient der Verfahrensökonomie und Abkürzung der Verfahrensdauer. Ein Verfahren wird nicht vAw eingeleitet. Es bedarf, trotz Amtsermittlungsgrundsatz, eines Antrags eines der Beteiligten. Der Inhalt des Antrags soll den Verfahrensstoff auf die streitigen Punkte konkretisieren. Bei Haushaltssachen dient die Auflistung der Haushaltsgegenstände einer kürzeren Verfahren...mehr