Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgegenstand.

Rn 5 Bestand oder Umfang des Rechts müssen Gegenstand des Rechtsstreits sein; das ist im Streit um Bestellung, Beseitigung (OLGR Celle 06, 534), Löschung, Bestehen oder Nichtbestehen der Fall, nicht hingegen, wenn alleine der Bekl sich zur Verteidigung gegen eine Klage auf Unterlassung von Eigentumsstörungen auf eine Grunddienstbarkeit beruft (BGH NJW-RR 86, 737; aA Anders/G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden. (2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Zuständigkeit.

Rn 3 Diese Vorschrift ist zur Verfahrensbeschleunigung dem § 27 III 1 StPO nachgebildet (Zö/Vollkommer § 45 Rz 5). Betroffen ist jeder beim Amtsgericht tätige Richter, unabhängig von seiner Funktion. Mit Ausnahme der eigenen Stattgabe durch den Abgelehnten (S 2) ist die Sache dem zur Entscheidung durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts berufenen ›anderen Richter‹ vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Freiwilligkeit.

Rn 12 Aus dem Wesen der in § 1029 zugrunde gelegten Vereinbarung ergibt sich zwingend, dass die Vertragsparteien die Schiedsklauseln nach ihrem freien Willen und aufgrund freier Willensbildung abschließen. Das gilt auch für spätere Änderungen, durch die der Kreis der möglichen Schiedsparteien erweitert wird (BGH MDR 18, 1338 [BGH 19.04.2018 - I ZB 52/17]). Der Grundsatz der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einleitung des Verfahrens.

Rn 6 Das Verfahren zur Auswahl des Vormunds wird vAw eingeleitet. Gem § 168 III setzt ein nachträgliches Überprüfungsverfahren ein entspr. ›Verlangen‹ des Mündels voraus. Dieses muss zwar nicht den Anforderungen des § 23 genügen, sondern kann wie eine Anregung in jeder Form angebracht werden (Prütting/Helms/Fröschle § 291 Rz 5). Gleichwohl handelt es sich nicht um ein Amtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine vertragliche Bindung.

Rn 29 Im Bereich des Vertragsrechts sind Schlichtungs- und Mediationsklauseln sowie Eskalationsklauseln bekannt, durch die sich die Parteien vertraglich binden, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren jedenfalls teilzunehmen. Eine solche vertragliche Bindung zur Teilnahme im Vorfeld liegt dem VSBG nicht zugrunde. Daher legt § 4 I zwingend fest, dass ein Streitb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichartigkeit der Ansprüche.

Rn 2 Abs 1 S2 Nr 1 und 2 müssen kumulativ erfüllt sein. Nr 1 ist zB gegeben, wenn in tatsächlicher Hinsicht ein zentrales Ereignis den Sachverhalt prägt (Bsp aus BTDrs 20, 6520, 78: Annullierung eines konkreten Fluges) oder die betroffenen Verbraucher zwar einzelne Verträge abgeschlossen haben, diese sich aber in den wesentlichen Punkten ähneln (zB Fernwärmeverträge, s § 14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testamentsvollstreckung.

Rn 223 Es liegt generell eine vermögensrechtliche Streitigkeit iSd § 3 vor. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl. Für die Erben kommt es auf die Einschränkung ihrer Entscheidungsmöglichkeiten an. Im Streit um die Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann für dessen Rechtsmittel der ReS mit einem Bruchteil des Nachlasswertes angesetzt werden (BGHR ZPO § 546 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Örtliche Unzuständigkeit.

Rn 32 Ist für die Widerklage ein anderes Gericht örtlich ausschließlich zuständig, so etwa in Mietstreitigkeiten über Wohnraum (§ 29a), dann muss die Widerklage abgetrennt (§ 145 II) und auf Antrag nach § 281 an das örtlich zuständige Gericht verwiesen werden (§ 33 II). Wird der Antrag trotz Hinweises des Gerichts (s dazu § 12 Rn 14) nicht gestellt, so ist die Widerklage als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Probleme bestanden in der Vergangenheit, wenn die Revi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten (Abs 5).

Rn 10 Für die Entscheidung über die Kosten im Vollstreckungsverfahren finden nach § 87 V die §§ 80–82, 84 Anwendung. Es gelten daher für das Vollstreckungsverfahren die gleichen Grundsätze wie für das Ausgangsverfahren. Das Gericht entscheidet über die Erhebung und Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen (§ 81). § 83 ist von der Verweisung ausdrücklich ausgenommen, soda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsichtnahme der Parteien.

Rn 7 Bis zur Löschung können die Parteien in rechtsanaloger Anwendung des § 299 I die Ton- oder Datenträger mit den vorläufigen Aufzeichnungen mit Erlaubnis des Vorsitzenden auf der Geschäftsstelle einsehen beziehungsweise abhören (Stuttg MDR 21, 962 [OLG Stuttgart 08.04.2021 - 19 W 11/21]). Ein Anspruch auf Überlassung der Datenträger besteht demgegenüber nicht. Sofern kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beseitigungsanspruch.

Rn 16 Der nunmehr explizit eingeführte Beseitigungsanspruch gilt nicht nur für den Datenschutz, sondern für Verstöße gegen sämtliche Verbraucherschutzgesetze iSd Vorschrift. Soweit es um den Datenschutz geht, kommen insbes Ansprüche auf Löschung oder Sperrung bestimmter Daten in Betracht; dabei verweist Abs 1 S 3 auf das materielle Datenschutzrecht. Der Anspruch des Verbands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Fristsetzung.

Rn 1 Im Zwischenurteil bzw im Beschl – ist die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in Grund und Höhe unstreitig kann durch Beschl entschieden werden (BGH v 24.3.2016 – III ZR 140/15 –; § 110 Rn 19) – wird bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Kl gleichzeitig mit der Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist hierfür gesetzt. Die Frist richtet sich nach §§ 222, 224, 225, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 139. Die persönliche Anhörung der Parteien ist regelmäßig hilfreich, um den Sach- und Streitstand des Verfahrens durch das Gericht besser aufzuklären. Die Norm ist damit Teil der Konzentration des Verfahrens und sie hilft bei einer effizienten Erledigung des Rechtsstreits. Die Norm ist im Zusammenhang mit den §§ 273 II Nr 3, 278 III zu lesen und sie i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatzansprüche.

Rn 8 Während im Referentenentwurf von 2011 noch allgemein von ›Ansprüchen‹ die Rede war, beschränkt das Gesetz nun in Abs 1 Nr 1 u 2 seinen Anwendungsbereich weiterhin ohne ersichtlichen Grund auf ›Schadensersatzansprüche‹, so dass zB ein gesellschaftsrechtlich begründeter Abfindungsanspruch nach Kündigung dem Wortlaut nach nicht in den Anwendungsbereich fällt (krit Wigand Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckung der Abgabeverpflichtung (Abs 2).

Rn 7 Wenn der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe verweigert, wird auf schriftlichen Antrag des Gläubigers (im Termin oder auch danach; wegen § 78 III ohne Anwaltszwang) die Abgabeverpflichtung nach § 888 vollstreckt. Die Zuständigkeit des § 889 I (AG als Vollstreckungsgericht, nicht: Prozessgericht)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Entscheidungsverbund ist in § 623 ZPO aF bereits durch das 1. EheRG (v 14.6.76, BGBl I, 1427 mWz 1.7.77) – insb – mit dem Ziel eingeführt worden, den Ehegatten durch die Konfrontation mit den Scheidungsfolgen bereits während des Scheidungsverfahrens in stärkerem Maße als nach dem früheren Recht vor Augen zu führen, welche Auswirkungen die Scheidung ihrer Ehe hat. Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschluss des Wertausgleichs bei der Scheidung (Abs 3).

Rn 6 Das Gericht ist nach Abs 3 verpflichtet, in der Beschlussformel festzustellen, ob und inwieweit ein Wertausgleich bei der Scheidung wegen kurzer Ehedauer (§ 3 III VersAusglG), eines vertraglichen Ausschlusses des VA (§ 6 VersAusglG), geringer Wertdifferenz bzw geringem Ausgleichswert (§ 18 I, II VersAusglG) oder Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG) nicht stattfindet. Dieser F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt des Antrags.

Rn 3 Ein wenig überraschend wird in S 2 der genaue Inhalt des Antrags des Schiedsklägers auf Durchführung einer Streitigkeit vor dem Schiedsgericht festgelegt. Dies zeigt, dass dieser Antrag nicht identisch mit der Schiedsklage des § 1046 ist. Dem entsprechend verlangt S 2 nur die Bezeichnung der Parteien und die Angabe des Streitgegenstandes sowie den Hinweis auf die Schied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtshängigkeit.

Rn 2 Die Ehesache wird mit Zustellung an den Antragsgegner rechtshängig, § 113 Abs 1 FamFG, § 253 ZPO. Die Übersendung eines VKH-Antrages begründet keine Rechtshängigkeit. Die Rechtshängigkeit eines ausländischen Verfahrens steht der hiesigen Rechtshängigkeit gleich, wenn Beteiligte und Streitgegenstand identisch sind und die ausländische Entscheidung anzuerkennen wäre. Ob u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Antragssteller (Nr 3).

Rn 7 Schließlich können sonstige natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Behörden Abdrucke erhalten. Die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung § 915e I aF nennt bspw die Gewerbeaufsicht, Handelsauskunfteien und Gewerbetreibende mit einer Vielzahl von Kreditnehmern (BTDrs 12/193, 11). Sie müssen aber im Unterschied zu den zuvor aufgezählten Institutione...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 § 115 schränkt in Ehe- u Familienstreitsachen § 65 III geringfügig ein. Angriffs- u Verteidigungsmittel s § 282 ZPO Rn 3 f u § 296 ZPO Rn 6 f. Nicht rechtzeitiges Vorbringen s § 282 ZPO Rn 5 ff u § 296 ZPO Rn 42 f. Verzögerung s § 296 ZPO Rn 14 f, 22, 28. Im Scheidungsverbund müssen aufgrund der nach § 142 I 1 vorgeschriebenen einheitlichen Entscheidung ohne Zulassung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteilsaufhebung und -abänderung.

Rn 10 Das vorläufig vollstreckbare Urt oder der Vollstreckungsbescheid nach § 700 muss in der Sache aufgehoben oder zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden sein (BGH MDR 15, 999; BauR 07, 912). Im Zeitpunkt der Verkündung (nicht erst der Rechtskraft) dieser Entscheidung realisiert sich für den Vollstreckungsgläubiger das Risiko einer materiell-rechtlich nicht gerechtfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Auswahl des für den Mündel richtigen Vormunds ist für das Gelingen der Vormundschaft von besonderer Bedeutung (BTDrs 19/24445, 124). Das Familiengericht soll – sofern die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 BGB benannten Vormund zu übertragen ist – unter allen möglichen Vormündern den Vormund aussuchen, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 789 regelt die Amtshilfe iRd Vollstreckungsverfahrens. Diese Vorschrift wird als Ausprägung des Art 35 I GG im Vollstreckungsrecht bezeichnet (Schuschke/Walker/Raebel Rz 1). Beispielhaft wird in der Rspr der Fall genannt, dass das Vollstreckungsgericht, um eine Räumungsvollstreckung bei dem suizidgefährdeten Schuldner durchführen zu lassen, das Ordnungs- oder Gesundhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Elektronische Dokumente (Nr 3).

Rn 11 Außerdem muss der Gläubiger eine Ausfertigung oder eine Abschrift des Vollstreckungsbescheids nebst Zustellungsnachweis als elektronisches Dokument beifügen. Der Zustellungsnachweis kann, wie zumeist, auf dem Vollstreckungsbescheid erfolgen oder in einem gesonderten elektronischen Dokument vorgelegt werden. Der Begriff des elektronischen Dokuments folgt aus § 130a. All...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsweg.

Rn 29 Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit (s Rn 6) hat das Gericht den Rechtsstreit bzgl der Widerklage nach § 145 II abzutrennen und an das Gericht des zuständigen Rechtswegs nach § 17a GVG zu verweisen (vgl BGH NJW 96, 1532; LAG Köln 7.9.21 – 9 Ta 107/21; Zö/Schultzky Rz 15; Schaub BB 93, 1666, 1667; allg für rechtswegfremde Streitgegenstände Karlsr 21.6.06 – 15 W 20/06; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 6 Revisionsfähig sind grds nur (zweitinstanzliche) Endurteile, die für ihren Entscheidungsgegenstand das Berufungsverfahren abschließen (Musielak/Voit/Ball § 542 Rz 3), dh auch Urteile, die gem §§ 538, 539 zur Zurückverweisung an die erste Instanz oder zur Abgabe an ein anderes Gericht führen (BGH NJW 1984, 495), Teilurteile (§ 301), Vorbehaltsurteile (§§ 302, 599) und Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren von Amts wegen (Abs 1).

Rn 2 Das Vollstreckungsverfahren ist ein eigenständiges, von der Hauptsache getrenntes Verfahren (BGH FamRZ 90, 35, 36). Mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels endet das Vollstreckungsverfahren, weshalb eine wiederholte Anordnung von Ordnungsmitteln nur in einem jew neuen Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt (BVerfG FamRZ 20, 776). Für die Vollstreckung einer getroff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbot einer révision au fond.

Rn 36 Das OLG darf im Verfahren nach § 1061 nur prüfen, ob ein Aufhebungsgrund nach Art V 1 UNÜ vorliegt, den der Antragsteller begründet geltend gemacht hat oder ob ein vAw zu berücksichtigender Aufhebungsgrund nach Art V 2 UNÜ vorliegt. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klage, durch die eine dingliche Belastung geltend gemacht wird.

Rn 5 Dingliche Belastungen an Grundstücken, die im Sinne eines absoluten Rechts ggü jedermann gelten, unterliegen dem numerus clausus des Sachenrechts. Es handelt sich dabei insb um das Erbbaurecht sowie – in der Reihenfolge ihrer Regelung im BGB – um Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten: §§ 1018 ff BGB; beschränkte persönliche Dienstbarkeiten: §§ 1092 ff BGB), den Nießbrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Angriffs- und Verteidigungsmittel umfassen das tatsächliche Vorbringen der Parteien zur Begründung des Sachantrags oder zur Verteidigung gegen ihn. Hierunter fallen insb das Behaupten, Bestreiten oder Beweisen von Tatsachen und der Vortrag von materiellen oder prozessualen Einwendungen und Einreden (BGH NJW 04, 2828 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03]). Hierher gehören Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für die Beschwerdebefugnis in fG-Familiensachen.

Rn 3 Die materielle Beschwer ist – vorbehaltlich der Ausn gem Rn 4, 14 – sowohl in Amts- (§ 24 I) als auch in Antragsverfahren (§ 23 I) zwingende Voraussetzung für die Beschwerdebefugnis u damit die Zulässigkeit des Rechtsmittels in fG-Familiensachen. In Amtsverfahren ist sie allein ausreichend (Rn 14; BGH FamRZ 19, 1616). Sie liegt vor bei der unmittelbaren Beeinträchtigung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb geltenden Gutglaubensvorschriften finden im Hinblick auf Voraussetzungen und Rechtsfolgen in vollem Umfang Anwendung. Es kommt auf den guten Glauben des Gläubigers bzw derjenigen Person an, deren Wissen er sich zurechnen lassen muss. Böser Glaube des GV schadet hingegen selbst dann nicht, wenn der Schuldner diesem die Sache freiwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozesstaktische Überlegungen bei Nutzung des KapMuG.

Rn 4 Aus Klägerperspektive bietet das neue KapMuG mit der Anmeldung von Ansprüchen (§ 10 II–IV KapMuG) die Möglichkeit der Senkung des Kostenrisikos, indem ein Teil der Ansprüche eingeklagt und der Rest nur angemeldet wird. Allerdings ist das Zeitfenster für die Anmeldung (s § 10 Rn 4) recht eng und kann nicht immer rechtzeitig geöffnet werden, um die Verjährung zu verhinder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundlagen für die Entscheidung nach dem Einspruch.

Rn 3 Gegenstand der Entscheidung nach § 343 ist der geltend gemachte Anspruch, nicht das VU. Auch ein unter Verletzung der §§ 335, 337 ergangenes VU ist aufrechtzuerhalten, wenn es inhaltlich richtig ist (Zweibr FamRZ 02, 468, 469). Maßgebend ist – wie sonst auch – die Sach- und Rechtslage am Schluss der mündlichen Verhandlung (vgl BGHZ 165, 305, 310 – Wegfall des Feststellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Rn 4 Vom Anwendungsbereich erfasst sind ferner bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten (Nr 2). Eine konsensuale Streitbeilegung iRe Schlichtungsverfahrens ist hier besser geeignet als ein gerichtliches Verfahren, die nachbarlichen Sozialbeziehungen wiederherzustellen. Ansprüche nach § 906 BGB und nach landesgesetzlichen Vorschriften iSd Art 124 EGBGB sind nur dann vom Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folge.

Rn 7 Ein nachträglich vorgebrachtes Angriffs- oder Verteidigungsmittel nimmt das Gericht, auch wenn das Urt schon gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BGH NJW 02, 1426 [BGH 01.02.2002 - V ZR 357/00]), zur Kenntnis (BGH 16.9.16 – V ZR 3/16 Rz 13) und zu den Akten und teilt es dem Gegner formlos mit (Schlesw 4.2.13 – 16 W 11/13); eine gleichwohl bewirkte Zustellung (ohne Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere Prozessvoraussetzungen.

Rn 48 Da die Abänderungsklage bereits vor Rechtskraft des abzuändernden Urteils erhoben werden kann (BGHZ 34, 110, 116 = NJW 61, 871; 94, 145, 146 = NJW 85, 1701; abl Roth NJW 88, 1233, 1236), ist nur das Vorliegen eines Urteils über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen, nicht aber die Rechtskraft der Entscheidung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Abänderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mündliche Verhandlung.

Rn 6 Ein Versäumnisurteil kommt nicht in Betracht, wie aus § 388 folgt. In der Regel wird mündlich zu verhandeln sein (idealiter gleich in der Sitzung, in der der Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht behauptet). Wenn vertagt werden muss, so ist zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit der Zeuge als Partei des Zwischenstreits zu laden (Jena MDR 18, 1078 [BGH 08.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schwurpflichtiger.

Rn 2 Die Frage, wer ›schwurpflichtig‹ ist, ist nicht im elften Titel geregelt; dies ergibt sich vielmehr zB aus §§ 391, 393, 410 I, 455 I, II. Schwurpflichtig sind daher grds alle Personen über 16 Jahren, die zur Aussageverweigerung und damit zur Eidesverweigerung nicht berechtigt sind (§§ 390, 409, 453 II, 889 II), die die für die Eidesleistung erforderliche Geistesreife ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. 2Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. 3Ist der Antrag bei der Entscheidung übergangen, so gilt § 321; bis zur Entscheidung kann das Gericht auf Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unzulässigkeit des Antrags.

Rn 4 Er ist unzulässig, wenn der Arrest rechtskräftig aufgehoben, die Hauptsacheklage bereits erhoben oder über sie rechtskräftig entschieden ist. Unzulässig ist der Antrag auch dann, wenn das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Dies trifft zu, wenn der Gläubiger auf die Rechte aus dem Arrest unter Herausgabe des Titels an den Schuldner verzichtet hat oder wenn es offensichtlich is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG). Es entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG (s Kostenanmerkungen zu § 253). Die Verfahrensgebühren der Anwälte aus dem Mahnverfahren werden angerechnet (Anm zu Nr 3305, Anm zu Nr 3307 VV RVG). Wird der Einspruch nach Abs 1 iVm § 341 II als unzulässig verworfen, entsteht kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art V 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art V 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiterführende Vorschriften.

Rn 4 Vorsätzliche und fahrlässige falsche Eidesleistung ist gem. §§ 154 ff StGB strafbar. Rn 5 Die zivilprozessualen Regeln der Eidesverweigerung sind für Zeugen in § 390, für Sachverständige in § 409, für Parteien in §§ 453 II iVm 446 und für den Zwangsvollstreckungsschuldner in § 889 II enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist. (2) Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die ...mehr