Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausführung der Ersatzzustellung.

Rn 10 Das zuzustellende Dokument wird dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag (s § 176 I) übergeben. Er muss in der Wohnung, den Geschäftsräumen oder den Gemeinschaftseinrichtungen angetroffen worden sein. Zur Beurkundung s insb § 182 II Nr 2 und 4. Der Empfänger ist verpflichtet, das in Empfang genommene Dokument an den Adressaten unverzüglich iSd § 121 I 1 BGB weite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Übergabe der Sache bzw des Briefs gilt nicht erst mit Ablieferung an den Gläubiger, sondern bereits im Zeitpunkt der Wegnahme durch den GV als erfolgt. In diesem Moment wird der Schuldner deshalb von seiner Verpflichtung befreit. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Gläubiger über, so dass dieser bei einem späteren Untergang oder einer Beschädigung auf Ansprüche aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (802c). Der zuständige Gerichtsvollzieher (s § 802e) setzt dem Schuldner eine Leistungsfrist von zwei Wochen (kritisch Schilken Rpfleger 06, 629, 635), nach deren fruchtlosem Ablauf er den Schuldner zur Abgabe der Auskunft lädt oder ihn hierzu in der Wohnung aufsucht, belehrt und schließlich mit den in § 80...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 6 Der Beweisbeschluss nach S 1 kann nicht isoliert angefochten werden. Soweit der Vorsitzende statt des Gerichts den Beschl erlassen oder die Beweisaufnahme durchgeführt hat, ist dies mit dem Rechtmittel gegen die darauf beruhende Endentscheidung angreifbar. Beide Fehler sind jedoch heilbar, § 295 (aA St/J/Berger Rz 28, der jedoch zu Unrecht einen Verstoß gegen den gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 2 Abs 1 stellt klar, dass die Berufung schriftlich eingelegt werden muss. Eine telefonische oder mündliche Berufungseinlegung reicht nicht aus, auch wenn letztere – was in der Praxis kaum denkbar ist – von dem Berufungsgericht zu Protokoll genommen wird. In Verbindung mit der Regelung in Abs 4 ergibt sich, dass die Berufungsschrift nicht unbedingt im Original, sondern auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Weitere Einzelfälle.

Rn 22 Ein Räumungstitel gegen Mitarbeiter des Schuldners (etwa Hausangestellte, AN oder Auszubildende) ist nicht erforderlich (LG Berlin DGVZ 67, 152; ebenso für Gäste AG Hannover DGVZ 73, 158), weil sie nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener iSd § 855 BGB des Schuldners und damit dessen Weisungen untergeordnet sind. IRd Räumungsvollstreckung ersetzt der GV die Weisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Streitwert.

Rn 5 Da alle Anträge denselben Gegenstand betreffen, wenn der Kl für den Fall der Nichterfüllung seines Leistungsantrages zusätzlich Fristsetzung und Verurteilung des Bekl zur Zahlung von Schadensersatz begehrt, werden ihre Werte wegen der wirtschaftlichen Identität nicht zusammengerechnet (Frankf AGS 11, 446 [OLG Jena 24.06.2011 - 1 WF 276/11]). Maßgeblich ist der Antrag mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. 2Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. 3Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. 4Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören. (2) Vor der Geschäftsverteilu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unrichtigkeit.

Rn 13 Ist der SV von unzutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen (zB auch bei Veränderung des Tatsachenstoffs durch späteren Vortrag, insb Parteigutachten oder eine zu eigen gemachte Zeugenaussage), so ist idR eine schriftliche oder mündliche Ergänzung einzuholen (s § 411 Rn 17–25). Wird das Gutachten unbedacht zur Urteilsgrundlage, so ist das rechtliche Gehör verletzt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm will allen Prozessbeteiligten eine Regelung an die Hand geben, wie vorbereitende Schriftsätze auszugestalten sind, damit für alle Beteiligten die wesentlichen Punkte eines privatrechtlichen Konfliktes so zusammengefasst werden, dass dem Gericht eine gute Vorbereitung der mündlichen Verhandlung ermöglicht wird und der Gegner sich auf den konkreten Streit einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Normzusammenhang.

Rn 1 § 546 ist im Zusammenhang mit §§ 545 und 559 zu sehen. Aus dem Zusammenhang dieser Normen und ihres Regelungsbereiches ergibt sich, dass das Revisionsgericht das Berufungsurteil nur in rechtlicher, nicht jedoch in tatsächlicher Hinsicht nachzuprüfen hat. Das Revisionsgericht hat seiner Überprüfung den vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstand zugrunde zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist.

Rn 3 Zu beachten ist, dass auch gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist des Abs 1 (nicht aber der Ausschlussfrist des Abs 3) ihrerseits Wiedereinsetzung gewährt werden kann (§ 233); die hierfür maßgebliche 2-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Wiedereinsetzungsfrist für die zunächst versäumte Frist. Bsp: Die Berufungsbegründung (Frist 11.4.) geht infolge eines der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessuale Stellung des Prozesspflegers.

Rn 3 Er ist als Interessenwahrer des künftigen Eigentümers zur Geltendmachung aller Verteidigungsmittel berechtigt, um eine unzulässige oder unbegründete Klage abzuwehren. Der nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtete Prozesspfleger ist damit gesetzlicher Vertreter des künftigen Eigentümers. Für seine Kosten haftet der auf Verlangen zu einem Kostenvorschuss verpflichtete A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes aus, so hat sie in der nach Absatz 1 gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Hat eine Partei erstinstanzlich eine Behauptung des Gegners zugestanden und damit beweislos als wahr anerkannt (§ 288), ist sie hieran iRd § 290 gebunden, ein abweichender Vortrag ist nur beachtlich, wenn die widerrufende Partei beweist, dass das Geständnis der Wahrheit nicht entspricht und durch einen Irrtum veranlasst wurde. § 535 perpetuiert die Wirkungen eines Gestä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Dem Dritten und dem Gläubiger steht wie bei § 808 (Einzelheiten s § 808 Rn 36 f) die Erinnerung nach § 766 zu, dem Dritten zudem die Klage nach § 805. Ggf kann er eigene Rechte an der Sache außer dem Besitzrecht mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771) verfolgen. Verstöße gegen § 809 machen die Pfändung nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Der Schuldner kann die fehlend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unmittelbar Betroffener (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Nach Abs 2 Nr 1 sind die Personen zum Verfahren hinzuzuziehen, deren Rechte unmittelbar betroffen werden (sog. ›Muss-Beteiligte‹). Das ist dann der Fall, wenn der Gegenstand des Verfahrens nach seinem typischen Verlauf in ein materielles Recht der zu beteiligten Person eingreifen kann (Begr zu § 7 RegE in BTDrs 16/6308, 178). Durch den Begriff der ›Unmittelbarkeit‹ wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Ersuchens.

Rn 10 Das Ersuchen des Prozessgerichts ist für den ersuchten Richter vorbehaltlich der in § 158 II GVG niedergelegten Ausnahmen, die eng auszulegen sind (BAG NJW 01, 2196, 2197 [BAG 23.01.2001 - 10 AS 1/01]), bindend gem § 158 I GVG, ohne dass dem ersuchten Gericht eine Prüfungskompetenz bzgl der Voraussetzungen des § 375 zukäme (Frankf 17.2.11 – 4 W 2/11, Rz 12). Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausländischer Verkehrsanwalt.

Rn 17 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind in Höhe der Kosten eines deutschen Verkehrsanwalts grds erstattungsfähig (BGH AGS 06, 203 = FamRZ 05, 1670 = AnwBl 05, 723 = NJW-RR 05, 1732; NJW 05, 1373 = AGS 05, 268 = JurBüro 05, 427). Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer Gebührenklage (KG MDR 09, 1312 = RVGreport 09, 476). Strittig ist, ob zusätzlich die auslän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen der unterbliebenen Bekanntgabe.

Rn 10 Wird die Entscheidung dem Kind unter Verstoß gegen § 164 S 1 nicht bekannt gemacht, wird sie nicht formell wirksam, § 40 I; die Beschwerdefrist beginnt nicht zu laufen, § 63 III. Durch die Soll-Vorschrift des S 2 ist zugleich klargestellt, dass eine Bekanntgabe ohne Begründung den Lauf der Beschwerdefrist nicht hindert (Stößer FamRZ 09, 656, 664; Prütting/Helms/Hammer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nr 8, 9: Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 6 Gem § 249 I ist das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Antragsgegner und dem Kind Anspruchsvoraussetzung; Nr 8 erfordert die Erklärung, dass zwischen dem in Anspruch genommenen Antragsgegner und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis iSv §§ 1591–1593 BGB besteht. Das nicht in einer Ehe geborene Kind muss bei Inanspruchnahme des Vaters dessen Vaterschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der Verhandlung.

Rn 3 Die das Urt sprechenden Richter müssen an der sog Schlussverhandlung teilgenommen haben (Musielak/Musielak Rz 2), nicht aber notwendigerweise an einer früheren Beweisaufnahme (BGH NJW 79, 2518; Hamm MDR 93, 1235 f), bea aber § 370. Eine Beweisaufnahme muss nach Richterwechsel also aus Gründen des § 309 nicht wiederholt werden, zB bei Verwertung einer Urkunde, die in ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Amtsgericht nur mit einem Richter besetzt, so beauftragt das Präsidium des Landgerichts einen Richter seines Bezirks mit der ständigen Vertretung dieses Richters. (2) Wird an einem Amtsgericht die vorübergehende Vertretung durch einen Richter eines anderen Gerichts nötig, so beauftragt das Präsidium des Landgerichts einen Richter seines Bezirks längstens für zwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmacht.

Rn 11 Die Regelungen in Abs 1 S 2, Abs 2 und Abs 4 betreffen lediglich die Befugnis zur Vertretung der Partei vor Gericht und damit die Postulationsfähigkeit. Hinzukommen muss eine Vollmacht, ohne die deren Handlungen nicht für die Partei wirken (RegE BTDrs 16/3655, 87). Allein die Erteilung einer Vollmacht berechtigt ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs 2 oder Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich (§ 704 Rn. 3). Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nacherbfolge nach Rechtskraft.

Rn 4 Ist ein zwischen dem Vorerben und einem Dritten ergangenes Urt für den Vorerben günstig, so kann sich der Nacherbe hierauf nur dann berufen, wenn das Urt vor Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig geworden ist. Der Rechtsstreit muss weiterhin entweder eine Nachlassverbindlichkeit oder einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand betreffen. Hierzu gehören die Kosten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligung anderer Parteien.

Rn 4 Der Nebenintervenient selbst muss parteifähig sein (BGH WM 15, 1283 Rz 14). Die Nebenintervention erfordert einen zwischen anderen Personen anhängigen Prozess, so dass die Partei oder ihr gesetzlicher bzw gewillkürter Vertreter – gleich auf welcher Seite – an einem Beitritt gehindert ist. Eine ausgeschiedene kann der verbliebenen Partei (BGHZ 18, 110, 112 = NJW 55, 1316...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Nutzungspflicht bezieht sich auf alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen sowie auf alle Anträge und Erklärungen des Rechtsanwalts. Will ein Rechtsanwalt einen bereits eingereichten Schriftsatz in korrigierter, verbesserter oder erweiterter Form bei Gericht einreichen, so ist § 130d ebenfalls anzuwenden. Die früher geübte Handlungsweise, direkt zum Termin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Revisibilität ausländischen Rechts.

Rn 6 Unklar war zunächst, ob sich an der Beurteilung der Revisibilität ausländischen Rechts durch die Neufassung von § 545 I etwas geändert hat. Der BGH hat die Frage in einer Entscheidung v 12.11.09 (Xa ZR 76/07 Tz 21 – juris) zunächst ausdrücklich offengelassen (vgl auch BGH v 16.8.10 – IX ZR 181/08 – juris ›jedenfalls im vorliegenden Verfahren noch nicht zu überprüfenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 172 I knüpft an die Regelung des § 7 II Nr 2 an und bezeichnet (nicht abschließend) die an einem Abstammungsverfahren zu beteiligenden Personen. Die Vorschrift stellt damit sicher, dass alle von der Entscheidung materiell Betroffenen formell am Verfahren beteiligt werden und rechtliches Gehör erhalten (Sternal/Giers Rz 1). Dies ist va aufgrund der inter-omnes-Wirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensfehler.

Rn 3 Von § 534 erfasst werden alle unter § 295 fallenden (§ 295 Rn 3 ff) verzichtbaren Verfahrensvorschriften. Hierunter fallen alle den äußeren Prozessablauf betreffenden Normen, zB §§ 253, 159 f, 166, 227, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff, 377. Nicht verzichtbar sind Normen, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die vAw zu berücksichtigenden Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 15 Der Gläubiger kann grds nur in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Eine Forderung, in die der Gläubiger vollstreckt, muss deswegen zum Schuldnervermögen gehören. Besteht im Zeitpunkt der Pfändung kein Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner, ist die Pfändung wirkungslos (BGH NJW 02, 755, 757). Sie ist auch wirkungslos, wenn die Forderung vor Zustellung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bewilligungsbeschluss.

Rn 27 Bei der antragsgemäßen Bewilligung von PKH ist eine gesonderte Aufnahme des Umfangs der PKH im Beschl nicht erforderlich. Bei teilweiser Bewilligung von PKH ist eine genaue Bestimmung ihres Umfangs erforderlich. Außerdem ist dann eine Begründung des PKH-Beschlusses notwendig, das gilt sowohl bei Versagung der PKH wegen fehlender Erfolgsaussicht für Teile der Klage als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kontenpfändung.

Rn 35 Bei einem Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (›Und-Konto‹) ist ein gegen sämtliche Kontoinhaber gerichteter Titel erforderlich; Mitberechtigte können daher, wird das Konto für die Verbindlichkeiten von einem der Mitberechtigten gepfändet, von § 771 Gebrauch machen (Musielak/Voit/Lackmann Rz 20). Bei der Pfändung eines ›Oder-Kontos‹ reicht ein Titel geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Selbstständiges Beweisverfahren.

Rn 13 Bei gegebener Bindungswirkung nach § 493 kann das Gericht der Hauptsache den Rechtsstreit aussetzen, wenn zwischen denselben Parteien über eine im Hauptsacheprozess entscheidungserhebliche Tatfrage ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet worden ist (BGH MDR 07, 542 [BGH 26.10.2006 - VII ZB 39/06]; vgl BGH NJW 03, 3057). Ermessensfehlerhaft ist die Aussetzung ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art und Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Rn 6 Die öffentliche Bekanntmachung soll gewährleisten, dass ein möglichst großer Bieterkreis erreicht und dadurch ein größtmöglicher Erlös erzielt wird. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung hat der GV nach pflichtgemäßem Ermessen die Art der Bekanntmachung (zB Zeitungsanzeige, Aushang etc) zu bestimmen (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Zö/Seibel Rz 4). Sie hat idR spätestens am Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen gegen einen oder mehrere Miterben bei bestehender Gesamtschuldnerhaftung.

Rn 4 Die zweite Tatbestandsvariante des § 28 bezieht sich alleine auf Klagen gegen Miterben und fordert für diese das Fortbestehen der Gesamtschuldnerhaftung, während – im Gegensatz zum Alleinerben – die etwaige Belegenheit von Nachlassgegenständen im Gerichtsbezirk unerheblich ist (St/J/Roth § 28 Rz 3). Dabei kommt es für die Anwendung des § 28 darauf an, dass zum Zeitpunkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 11 Ansprüche, die nicht vor Verfahrenseröffnung anerkannt und rechtshängig wurden, gehören nur bedingt zur Insolvenzmasse (BGHZ 123, 183, 189; BGH NZI 09, 191 Rz 14; Jaeger/Henckel InsO § 36 Rz 37). In der Treuhandperiode können solche Ansprüche keinen Neuerwerb begründen. Wurden die Ansprüche zuvor anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegen sie dem Insolvenzbeschla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen sowie Kreditleistungsinstitute (§ 2 II Kreditzweitmarktgesetz), die über eine Erlaubnis nach § 10 I Kreditzweitmarktgesetz verfügen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 3 Der SV hat das Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten. Er ist nicht befugt, die Begutachtung zu übertragen oder sich vertreten zu lassen, darf aber Hilfskräfte hinzuziehen. Er ist befugt, Literatur zu Rate zu ziehen und Auskünfte anderer Sachkundiger einzuholen (BGH VersR 60, 998), muss aber selbst die sachkundige Wertung vornehmen und insgesamt für die Begutachtung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift findet Anwendung in Verfahren, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung (insb § 1671 BGB) den Aufenthalt des Kindes (nach § 1671, 1628 BGB) das Umgangsrecht (§§ 1684 III, IV, 1685, 1686a I Nr 1, II BGB) oder die Herausgabe des Kindes (§ 1632 BGB) betreffen. Rn 4 Verfahren wegen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a I Nr 3, II BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffnung verschlossener Türen und Behältnisse (Abs 2).

Rn 6 Eine zusätzliche Erlaubnis zur zwangsweisen Öffnung verschlossener Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse auch gegen den Willen des Schuldners muss der GV nach Abs 2 dann nicht einholen, wenn er aufgrund richterlicher Anordnung bereits zur Durchsuchung befugt ist (Ddorf NJW 80, 485). Grds soll das dem Schuldner vor deren gewaltsamen Öffnung nach § 61 VI 3 GVGA schriftl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verbandsklageverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. Auf das Verfahren vor den Oberlandesgerichten sind dabei die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) Die §§ 66 bis 74 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes.

Rn 5 Erfasst werden grds alle Rechtsschutzformen in den Fachgerichtsbarkeiten, insb auch Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (zB nach §§ 916 ff ZPO; 80, 80a, 123 VwGO; BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]; NJW 01, 2181 [BGH 05.04.2001 - III ZB 48/00]; BayLSG Beschl v 8.8.12 – L 7 AS 553/12 ER, Finkelnburg/Dombert/Külpmann Rz 37; vgl auch § 17a GVG Rn 4). Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 [Autor/Stand] Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst die passiven (negativen) Wirtschaftsgüter des inländischen Betriebsvermögens, also die (gewissen und ungewissen) Verbindlichkeiten, Rückstellungen, sonstigen Abzüge, wie etwa passive Rechnungsabgrenzungsposten, Schuldposten i.S.v. § 103 Abs. 2 BewG und Rücklagen, soweit letztere ausnahmsweise gem. § 103 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Konnexe Widerklage (Nr 3).

Rn 7 Nr 3 soll eine unnötige Vermehrung von Verfahren vermeiden helfen, indem die Parteien ihre wechselseitigen zusammenhängenden Ansprüche in demselben Prozess erledigen können. Die Vorschrift gilt nur für die angriffsweise erhobene Widerklage, nicht für die Geltendmachung der Gegenforderung als Verteidigungsmittel, also insb die Aufrechnung (EuGH Slg 95 I-231 = ECLI:EU:C:1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift schließt eine Lücke bei der Rechtskrafterstreckung auf Dritte. Da der Nacherben nicht Rechtsnachfolger des Vorerben, sondern des Erblassers ist, findet § 325 I auf ihn keine Anwendung. Dennoch ist die Erstreckung der Rechtskraft des zwischen dem Vorerben und einem Dritten ergangenen Urteils bei Streitigkeiten über Nachlassverbindlichkeiten oder Nachlassge...mehr