Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 beinhaltet den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und damit ein Kernstück des Beweisrechts. Die freie richterliche Beweiswürdigung gilt in allen Verfahrensordnungen unabhängig von den jeweils geltenden Verfahrensgrundsätzen. Mit dem subjektiven Maßstab der freien Würdigung durch den Richter wird zugleich anerkannt, dass es im Prozess die Ermittlung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung verleiht einem außenstehenden Dritten das Recht, sich im eigenen Interesse an einem fremden Rechtsstreit zum Zwecke der Unterstützung einer Partei (Hauptpartei) zu beteiligen. Mit dem Instrument der Nebenintervention wird dem Dritten (Nebenintervenient, Streithelfer) rechtliches Gehör (Art 103 I GG) gewährt. Infolge der Interventionswirkung des § 68 werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. § 580 Nr 8.

Rn 7 Hat nur eine Instanz entschieden, ist diese immer für die Wiederaufnahmeklage zuständig. Wird ein zweitinstanzliches Urt, das die erstinstanzliche Entscheidung ersetzt, angegriffen, entscheidet immer das Berufungsgericht. Eine Regelung zur Zuständigkeit für die Anfechtung von in der Revisionsinstanz erlassenen Urteilen im Falle von § 580 Nr 8 fehlt jedoch. Dieser Restitu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht festsetzen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldnermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift harmonisiert die §§ 740, 743, 744 mit den materiell-rechtlichen Besonderheiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft nach §§ 1483 bis 1518 BGB, die in der Praxis freilich kaum von Bedeutung ist (MüKoZPO/Heßler § 745 Rz 1 Fn 1). Nach § 1483 BGB kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, dass die Gütergemeinschaft mit dem Tode eines Ehegatten nicht enden, so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ungebühr.

Rn 1 Unter Ungebühr ist ein vorsätzliches Verhalten von erheblichem Gewicht zu verstehen, das geeignet ist, die Würde des Gerichts erheblich zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung einer gerichtlichen Verhandlung zu stören. Die zur sachgerechten Durchführung der Verhandlung notwendige Ordnung besteht in der unmittelbaren Beachtung der Ordnungsvorschriften, der Gewährleistung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Informationspflichten.

Rn 8 Allerdings sind Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinunternehmern iSd § 36 III VSBG), die entweder eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, gem § 36 VSBG verpflichtet, darüber zu informieren, ob und an welcher Schlichtungsstelle sie teilnehmen, ggf durch Mitteilung, dass sie an keiner solchen teilnehmen. Auch die Schlichtungsstelle muss eine Webseite mit Informatione...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Streitgegenstand.

Rn 2 Grundvoraussetzung der Wertaddition ist für alle Streitwertarten das Vorliegen verschiedener prozessualer Streitgegenstände (BGH AnwBl 76, 339; NJW-RR 91, 186; Ddorf NJW-RR 00, 1594 [OLG Düsseldorf 23.11.1999 - 10 W 124/99]). Maßgeblich sind insoweit die allg Grundsätze (Einl Rn 14 ff; St/J/Roth § 5 Rz 6). Die mehrfache Begründung desselben prozessualen Anspruchs, sei e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zuständigkeit.

Rn 14 Nach Abs 6 erfolgt die Entscheidung über die Akteneinsicht durch das verfahrensführende Gericht. Funktionell zuständig ist der jeweilige Entscheidungsträger. Zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens entscheidet bei Kollegialgerichten der Vorsitzende (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 15 Entscheidungen über die Akteneinsicht in laufenden Verfahren sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 25 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen (nicht Gesamthandsgemeinschaften wie OHG, KG oder BGB-Gesellschaft) und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 1 Dem Gericht ist bei der Wertfestsetzung in mehrfacher Hinsicht ein weiter Spielraum eröffnet, dessen Grenzen im Gebrauch pflichtgemessen Ermessens liegen (BGH NJW-RR 01, 569 [BGH 27.09.2000 - IV ZB 6/00]; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 2 f). Das gilt bereits für die Frage, ob überhaupt eine Entscheidung ergeht (Rn 13). Eine Bewertung des Rechtsmittelinteresses durch das Berufu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschluss bei Widerklage.

Rn 2 Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen, kommt eine Verweisung nicht in Betracht, wenn der in Abs 2 besonders geregelte Fall eines widersprüchlichen Verhaltens vorliegt. Hat nämlich der Rechtsstreit vor dem AG begonnen und wurde von diesem an eine Zivilkammer des LG verwiesen, so kann der Beklagte Verweisung an die KfH dann nicht verlangen, wenn er selbst eine Widerklag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausgleichsanspruch des Auskunftspflichtigen (Abs 3).

Rn 6 Der Auskunftsberechtigte schuldet dem Auskunftsverpflichteten einen angemessenen Ausgleich für dessen Aufwendungen. Je nach Einzelfall kann dies auch unter den tatsächlich entstandenen Kosten liegen, weil die Auskunft im öffentlichen Interesse liegt (Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 8; BTDrs 14/6857, 71). Der Anspruchsberechtigte kann bzgl dieser Ausgleichszahlung wiederum Reg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herabsetzung des Unterhalts (S 3).

Rn 36 Die Herabsetzung des titulierten Unterhalts ist gem Abs 3 S 3 für die Zeit ab dem Ersten des auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des ASt folgenden Monats zulässig. Auf diese Weise soll die Gleichbehandlung von Gläubiger und Schuldner erreicht werden (BTDrs 16/6308, 258). Erforderlich ist entweder ein Auskunftsverlangen mit dem Ziel der Herabsetzun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 4 Die Norm spiegelt tw wortgleich, aber nicht vollständig § 21e wider. Nicht erwähnt ist der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit abw von § 21e VIII. Eine Beschlussfähigkeit iSv § 21i I ist nicht geregelt, weil eine Beschlussunfähigkeit wegen der Vertretung nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht eintreten kann; erst bei Verhinderung aller planmäßigen Spruchkörpermitglieder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anspruch des Dritten.

Rn 5 Als weitere Voraussetzung muss sich der Empfänger der Dienste ggü dem Schuldner verpflichtet haben, einem Drittberechtigten die Vergütung zu zahlen. Schuldner und Drittschuldner haben also einen echten Vertrag zugunsten Dritter iSd § 328 BGB geschlossen, aufgrund dessen der Drittberechtigte den Anspruch erwirbt, die Vergütung für die Leistung des Schuldners vom Drittsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Vermutung.

Rn 2 Die Echtheitsvermutung des § 437 betrifft nur inländische öffentliche Urkunden (zum Begriff der öffentlichen Urkunde vgl § 415 Rn 9 ff). Es kann sich um öffentliche Urkunden über Erklärungen iSv § 415 I, wirkende Urkunden (§ 417) oder Zeugnisurkunden (§ 418) handeln. § 437 erfasst auch die sog Eigenurkunden eines Notars oder einer Behörde (BGH DNotZ 81, 118, 120 [BGH 09...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt eine wichtige Ergänzung für Endentscheidungen. Sie folgt damit dem Vorbild der §§ 319–321. Als spezielle Norm enthält sie die Möglichkeit, dass das Schiedsgericht sowohl eine Berichtigung wie eine Auslegung und eine Ergänzung des Schiedsspruchs in der Form eines weiteren Schiedsspruchs (Abs 5) vornimmt. Damit wird insb ein einfaches und schnelles Verfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die klageberechtigte Stelle ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite zu informieren über: Auf der Internetseite ist ferner darüber zu informieren, dass Verbraucher nur dann von den Wirkungen einer Verbandsklage erfasst werden, wenn sie Ansprü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zurückweisende Entscheidung handelt. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsweginterne Abgrenzungsfragen.

Rn 2 Rechtsweg in diesem Verständnis bedeutet Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen, grds gleichwertigen Gerichtsbarkeiten (Art 95 GG). Hierauf beschränkt sich der Anwendungsbereich der Vorschriften. Für sonstige Zuständigkeitszweifel etwa bei rechtsweginternen Abgrenzungsfragen zwischen allg und besonderen Spruchkörpern finden sie keine Anwendung. Allerdings sind die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Volljährige.

Rn 4 Sie werden – vorbehaltlich Abs 3 – durch den ihnen bestellten Betreuer vertreten (§§ 1823, 1814 BGB nF). Ist der Betreute geschäftsfähig und kein Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB nF) erlassen, bleibt er voll prozessfähig. Lediglich in Verfahren, die sein Betreuer für ihn führt, steht er nach § 53 einer nicht prozessfähigen Person gleich (BGH NJW 88, 49, 51). In andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvornahme einer Handlung (Abs 1).

Rn 12 Der Schuldner darf die erforderliche Handlung trotz objektiver Möglichkeit der Erfüllung, Aufforderung und ausreichend Zeit seit Eintritt der Vollstreckbarkeit nicht vorgenommen haben. Das Gleiche gilt, wenn sie nur tw oder unbrauchbar (Köln NJW-RR 96, 100, 101 [OLG Köln 03.05.1995 - 3 W 10/95]) vorgenommen wurde. Bei Dauerverpflichtungen liegt in der Verweigerung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Vernehmung der Ehegatten (Abs 1 S 3).

Rn 13 Im Interesse einer besseren Sachaufklärung gestattet das Gesetz die Vernehmung eines oder beider Ehegatten. Dies wird immer dann in Rede stehen, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen streitig geblieben sind, wie zB der genaue Zeitpunkt der Trennung. Die Entscheidung hierüber steht im Ermessen des Gerichts, das die gem § 448 ZPO angeordnete Subsidiarität der Parteivern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Ein Rechtsbehelf gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Nach neuerer Auffassung sind vom Vorsitzenden getroffene sitzungspolizeiliche Anordnungen mit den nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen grds anfechtbar, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (vgl BGH NJW 15, 3671). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der sitz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Befreiung vom Eheverbot des § 1308 BGB.

Rn 5 Nach § 1308 Abs 1 S 1 BGB soll eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft durch Annahme als Kind begründet wurde. Das Familiengericht kann auf Antrag (§ 1308 Abs 2 S 1 BGB) von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem ASt und seinem künftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das durch ein Orderpapier verbriefte Recht wird grds durch Übereignung der Urkunde im Wege der Einigung und Übergabe gem §§ 929 ff BGB übertragen, wobei ein Indossament zusätzliche Wirkungen begründet, vgl etwa Art 14 I, 15 I, 16 I WG. Forderungen aus indossablen Papieren sind deswegen durch Zugriff des Gerichtsvollziehers auf das Papier und damit im Allgemeinen wie bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstellung gegen Sicherheitsleistung.

Rn 11 Da der Gläubiger idR ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung iSv §§ 108 ff überhaupt vollstrecken darf (Rostock NJOZ 08, 2053), kann die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung überhaupt nur in den Fällen angeordnet werden, in denen er ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf. Das ist dann angezeigt, wenn zwar viel für die Aufhebung des Vollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 779 I vor, hat der Gläubiger die Wahl, ob er nach § 1961 BGB die Bestellung eines Nachlasspflegers oder aber die Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters des Erben beantragt (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Die Bestellung des besonderen Vertreters erfolgt durch Beschl des Vollstreckungsgerichts gem § 764 I; für die Bestellung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Das Papier muss eine Forderung verbriefen und durch Indossament übertragen werden. Ausdrücklich erfasst § 831 die Forderung aus einem Wechsel, Art 11 I WG, einschl eines unvollständigen Wechsels (Blankowechsel, Art 10 WG). Bei einem Blankowechsel wird entspr §§ 831, 857 die Befugnis mitgepfändet, die Urkunde durch Ausfüllen zu vervollständigen (LG Darmstadt DGVZ 90, 157...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Maßstab.

Rn 8 § 107 ist reine Verfahrensregel, der Maßstab für die Anerkennungsentscheidung ist § 109 zu entnehmen. Ausl Privatscheidungen werden als Rechtsgeschäfte nach dem von Art 17 II EGBGB zur Anwendung berufenen materiellen Recht beurteilt (sog ›kollisionsrechtliche Anerkennung‹, BGHZ 176, 365 Rz 36 ff; MüKoFamFG/Rauscher Rz 15 f); der Wirksamkeit im Inland vorgenommener Priva...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übereinstimmend an anderes Gericht.

Rn 14 An ein anderes Gericht abgeben darf das Mahngericht auch auf übereinstimmendes Verlangen (§ 696 I 1) der Parteien grds nicht mehr, wenn dem ASt zur Zeit des Mahnantrags ein Wahlrecht iSv § 35 zugestanden hat und die Abgabe bereits vollzogen ist. Nach dem Vollzug der Abgabe ist die getroffene Wahl unwiderruflich und verbindlich (BGHReport 03, 42 [BGH 10.09.2002 - X ARZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einvernehmliche Beendigung des Musterverfahrens (Abs 5).

Rn 6 In Abs 5 wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens geregelt, die aber die Zustimmung sämtlicher Beteiligter, dh auch sämtlicher Beigeladener, voraussetzt. Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Beendigung dient der Information etwaiger Anmelder (§ 10 II KapMuG), weil mit Beendigung des Musterverfahrens die Frist des § 204 I Nr 6a B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzicht nach Urkundenvorlegung.

Rn 2 Nach der Vorlegung der Urkunde durch den Beweisführer, den Beweisgegner, einen Dritten oder eine öffentliche Behörde ist der Verzicht des Beweisführers auf das Beweismittel nur mit Zustimmung des Beweisgegners zulässig. Verzicht und Zustimmung können nicht widerrufen werden (Musielak/Voit/Huber § 436 Rz 1; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 436 Rz 3). Ein neuer Beweisantritt ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungsdauer des Haftbefehls (Abs 1).

Rn 2 Der Haftbefehl hat eine Wirkungsdauer von zwei Jahren. Wurde bis dahin kein Antrag auf Verhaftung des Schuldners gestellt, ist seine Vollziehung unstatthaft. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gläubiger die Verhaftung beantragen (Modul J Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Entscheidend ist entgegen des Wortlauts die Antragstellung vor Fristablauf, wohing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. 2Sind mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, so gilt § 449 entsprechend. (2) 1Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Öffentliche Urkunde.

Rn 3 § 418 greift auf den in § 415 I legal definierten Begriff der öffentlichen Urkunde zurück. Erfasst werden nicht nur behördliche, sondern auch die von einem Notar erstellten Zeugnisurkunden (zum Behördenbegriff s § 415 Rn 12, zur Urkundsperson s § 415 Rn 13). Öffentliche Zeugnisurkunden sind allerdings nur solche Urkunden, die nicht rein innerbetrieblich verwendet werden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse des ersuchten Richters.

Rn 3 Grds ist das ersuchte Gericht verpflichtet, dem Ersuchen nachzukommen, § 158 I GVG. Nur wenn die beauftragte Handlung unzulässig ist, kann es das Ersuchen zurückweisen, § 158 II 1 GVG. Dies kann insb bei ungenügender Bezeichnung der unter Beweis stehenden Tatsachen der Fall sein (BGHZ ZPO § 359 Nr 1 Rechtshilfe 1; für einfach gelagerte Sachverhalte großzügiger Oldbg NJW...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information von Amts wegen (Abs 2).

Rn 5 Abs 2 enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die von einer Datenübermittlung betroffene Person nur auf Antrag darüber informiert wird. Personen, die nicht Prozesspartei oder -beteiligter im Zivilverfahren sind, werden vAw über den Inhalt und den Empfänger der übermittelten personenbezogenen Daten unterrichtet. Dieser Regelung liegt zu Grunde, dass diese Personen nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig für die Vollstreckbarerklärung ist das Gericht, das für die Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre, § 796b I; darauf, bei welchem Gericht der Vergleich niedergelegt wurde (vgl hierzu § 796a I 9), kommt es nicht an. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach §§ 12 ff; die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 23 ff, 71 GVG. Bei An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf gem § 89 I InsO weder ein beantragter Pfändungsbeschluss erlassen werden noch aufgrund eines Pfändungsbeschlusses der Hypothekenbrief weggenommen werden. Auch die Eintragung in das Grundbuch ist im eröffneten Insolvenzverfahren unzulässig, da sie zur Unterstützung der Zwangsvollstreckung erfolgt (MüKoZPO/Smid § 830 Rz 20). Im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entsprechende Anwendung.

Rn 24 Der BGH bejaht eine entspr Anwendung von § 851 II auf den vertraglichen Kündigungsausschluss einer sonst nicht pfändungsgeschützten Kapitallebensversicherung (BGH NZI 12, 76 [BGH 01.12.2011 - IX ZR 79/11] Rz 33 ff). Sonst besäßen Abtretungsausschluss und Kündigungsverbot unterschiedliche Konsequenzen, obwohl beide die Verwertung einer Kapitallebensversicherung verhinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterscheinen des Gegners im Termin der selbstständigen Beweiserhebung (Abs 2).

Rn 8 Es ist das Recht des Ag, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Jedoch treten die Wirkungen des § 493 nicht gegenüber einem nicht zum gerichtlichen Termin des selbstständigen Beweisverfahrens oder nicht zu einem Ortstermin des gerichtlichen SV ein, sofern der Ag dann auch nicht erschienen ist (Köln WuM 77, 47). Indes handelt es sich insoweit um ein relatives Verwertungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sequestration.

Rn 6 Hierunter ist die Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung einer Sache (BGHZ 146, 17, 20 = NJW 01, 434; 172, 98 Rz 11 = NJW-RR 08, 487; Kobl MDR 81, 855; München MDR 84, 62), einer Forderung oder Vermögensmasse zu verstehen. Auch ein Handelsgeschäft oder ein gewerbliches Unternehmen kann der Sequestration unterliegen (LG Göttingen MDR 58, 246 [OLG München 01.08.1957 - ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller.

Rn 6 Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf einen entsprechenden Antrag des Schuldners, der auf den Erlass einer der in § 707 genannten Anordnungen mit hinreichender Bestimmtheit gerichtet ist und für den, was die Frage des Anwaltszwangs und die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle anbelangt, die allgemeinen Vorschriften gelten (§§ 78, 496 im Verfahren...mehr