Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Höhe des Schadens.

Rn 4 Nach dem Wortlaut des § 287 I scheint das Gericht in Anwendung dieser Vorschrift auch die Frage entscheiden zu dürfen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Entsprechend dem Zweck der Norm (Rn 1) greifen die mit ihr verbundenen Beweiserleichterungen aber erst dann ein, wenn die materielle Ersatzpflicht des Schädigers unstr oder nach dem Maßstab des § 286 I bewiesen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f)

Rn 7 Bei einem Minderjährigen ist in Analogie zu § 52 II 1 StPO auf dessen Verstandesreife abzustellen: Liegt diese vor, verfügt also der Minderjährige selbst über die zum Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts erforderliche geistige Reife, so ist nur die Entscheidung des Minderjährigen maßgeblich (BayLSG 12.5.21 – L 3 U 373/18, Rz 37). Fehlt sie, so entscheidet der gese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fallgruppen.

Rn 9 Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht zu erneuten Verhandlung und Entscheidung ist nur in den gesetzlich genannten Fällen möglich. Erforderlich ist, dass einer der zugelassenen Zurückverweisungsgründe (§ 538 II 1 Nr 1–7) vorliegt. Diese sind als Ausnahmeregelungen eng auszulegen (BGH NJW-RR 06, 1678 [OLG Karlsruhe 23.02.2006 - 9 U 132/05]; MDR 05, 645). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung.

Rn 4 Das zuzustellende Schriftstück ist zu übermitteln. Eine Papierabschrift muss beglaubigt sein (vgl § 169 Rn 3 f). Bei der Zustellung eines gerichtlichen elektronischen Dokuments (§ 130b) ist dagegen keine (weitere) Beglaubigung durch den Anwalt erforderlich (Dresd GRUR-RS 23, 26628). Die Übermittlung muss zum Zweck und mit dem Willen der Zustellung geschehen. Der Zustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Rn 4 Stets ist bei der Verhängung des persönlichen Arrests eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich (Musielak/Voit/Huber Rz 4; Schuschke/Walker/Walker Rz 4; Zö/Vollkommer Rz 2). Hierbei ist auch zu prüfen, ob eine Haftanordnung durch mildere freiheitsbeschränkende Maßnahmen ersetzt werden kann (Reiseverbot ins Ausland mit Beschlagnahme des Passes, Hausarrest mit Beschla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Antrag.

Rn 9 Wird das streitige Verfahren auch vom Ag nicht beantragt, gerät das Verfahren in Stillstand, indem die Parteien es nicht betreiben (§ 204 II BGB). Die Hemmung der Verjährung endet sechs Monate (§ 204 II 1 BGB) nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 II 3 BGB). Letzte Verfahrenshandlung ist der Zugang der Widerspruchsnachricht an den ASt (BGH 30.7.20 – III ZR 192/19)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anderer Kostenschuldner (Nr 2).

Rn 14 Die Zahlungen sind weiter vorläufig einzustellen, wenn die Kosten gegen einen anderen Verfahrensbeteiligten geltend gemacht werden können. In erster Linie kommt in Betracht, wer zur Kostenübernahme verurteilt worden ist oder sich durch Vergleich zur Kostenübernahme verpflichtet hat. Die Einstellung der Zahlungen ist unabhängig davon, ob die Partei, der Rechtsanwalt ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 2 IdR ergeht der Beschluss gem § 113 I 2 iVm § 128 IV auf dem Büroweg; eine mündliche Verhandlung ist aber nicht ausgeschlossen. Eine mündliche Verhandlung muss jedenfalls nicht erfolgen, wenn der Antragsgegner sich nicht verteidigt. Wären Einwendungen erheblich, wenn sie vervollständigt würden, könnte eine mündliche Verhandlung zur schnelleren Klärung angezeigt sein. Gle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konflikte mit der (persönlichen) richterlichen Unabhängigkeit.

Rn 20 Entscheidungen der Präsidien zur Geschäftsverteilung können mit der sachlichen Unabhängigkeit in Konflikt treten, wenn der davon betroffene Richter erkennbar für eine ›unerwünschte‹ Entscheidung diszipliniert oder an der Fortsetzung seiner Rspr zu einer bestimmten Rechtsfrage gehindert werden soll (OVG Koblenz DVBl 08, 266, dort konkret verneint). Eine Verletzung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel für und gegen die Gesellschaft.

Rn 10 Die Anerkennung der Parteifähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts führt in der Zwangsvollstreckung zwingend dazu, dass die Gesellschaft selbst im Urteil oder in der beigefügten Klausel namentlich bezeichnet sein muss. Ein solcher Titel gegen die Gesellschaft ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen (§ 722 I BGB nF). Die Gesellschaft m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift zieht prozessuale Konsequenzen aus der umwandlungsrechtlichen Haftungsbeschränkung bei der Spaltung gem § 133 Abs 3 S 2 UmwG. Grds haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers. Durch Gesetz vom 22.2.23 ist mWz 1.3.23 die UmwandlungsRL 2019/2121 in das deutsche Umwandlungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ehegatten und Lebenspartner.

Rn 25 Der gleiche Freibetrag (also derzeit 619 EUR) steht dem Ehepartner oder dem Lebenspartner der Partei zu. Als Lebenspartner gilt nur der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Zö/Schultzky Rz 29). Hat der Ehegatte oder der Lebenspartner eigene Einkünfte, so ist der Freibetrag um diese Einkünfte zu bereinigen. Das Einkommen ist wiederum genauso zu ermitteln wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rücknahme der Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis der Parteien.

Rn 2 Eine Säumnis der Parteien (zum Parteienbegriff vgl § 239 Rn 5–8) liegt vor, wenn diese im Termin zur mündlichen Verhandlung – und nicht lediglich zum Gütetermin (LAG Hamm BeckRS 12, 75157; aA ArbG Köln BeckRS 11, 76066) – nicht erscheinen oder nicht verhandeln (§ 333). Dieser Säumnisbegriff ist inhaltsgleich mit dem in §§ 330, 331, 331a, 333, 514 (zum Begriff der Säumni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrenseinleitendes Dokument.

Rn 19 Das verfahrenseinleitende Dokument ist das Schriftstück, das nach dem Verfahrensrecht des entscheidenden Gerichts den Bekl von dem Verfahren in Kenntnis setzt. Hierbei kann es sich um die Klage- oder Antragsschrift handeln. Kein verfahrenseinleitendes Dokument stellt hingegen eine Schutzschrift dar. Der Bekl muss aus dem Schriftstück ersehen, um welche Angelegenheit es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind mit personenbezogenen Daten, die nach diesem Abschnitt übermittelt werden dürfen, weitere personenbezogene Daten der betroffenen Person oder eines Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, so ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig, soweit nicht berechtigte Interessen der betroffenen Person oder eines D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Es steht eine Folgesache zur Entscheidung an.

Rn 3 Die Vorschrift kommt nach dem Wortlaut des Abs 1 S 1 nur zum Tragen, wenn eine Folgesache ›zur Entscheidung ansteht‹. Es handelt sich um Folgesachen gem § 137 II, III, die gem § 142 II aufgrund der Abweisung des Scheidungsantrags gegenstandslos sind und für den Fall der Scheidung zu entscheiden sind. Das ist idR zumindest die Folgesache VA, über die gem § 137 II 2 zusam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RVG zu beachten. § 8 ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. 2Erhebliche Gründe sind insbesondere nichtmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Änderung von Fristen.

Rn 6 Nach Abs 2 iVm § 224 Abs 2 ZPO können richterliche oder gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn dafür erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden (§ 31). Für gesetzliche Fristen gilt das aber nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (zB § 71 Abs 2 S 3 iVm § 551 Abs 2 S 5 ZPO). Rn 7 Das insoweit anzuwendende Verfahren bestimmt sich nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Offenlegung der Finanzierung (Abs 3).

Rn 5 Finanziert der Verbandskläger die Klage aus eigenen Mitteln, so reicht eine entsprechende Mitteilung aus. Es sind keine betriebswirtschaftlichen Analysen nötig, warum der Kläger sich diese Klage leisten kann. Rn 6 Bei Drittfinanzierung sind die Vereinbarungen mit dem Dritten dem Gericht gegenüber offenzulegen. Dies dient der Beurteilung der Zulässigkeitsregeln des Abs 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Vorschrift ist in allen ZPO-Verfahren anwendbar. Das gilt auch bei Verbundurteilen iSd § 629 (§ 142 FamFG nF), die FG-Sachen einbeziehen, iÜ aber nicht für Verfahren nach dem FamFG (MüKoZPO/Musielak Rz 2), wohl aber für WEG-Verfahren (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3) und entsprechend für das Patentgerichtsverfahren (für Abs 1 S 2: BGH NJW-RR 94, 1406, 1407 [BGH 10.05.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagegegner und Beweislast.

Rn 5 Die Klage ist gegen denjenigen zu richten, der das Vorzugsrecht bestreitet. Sind danach Schuldner und (ein oder mehrere) Pfändungsgläubiger gemeinsam zu verklagen, sind diese als Streitgenossen anzusehen (Abs 3; §§ 59 ff). Die Beweislast für das Bestehen des Rechts trägt der Kl, dh, dass er die Entstehung des Vorzugsrechts und der durch dieses gesicherten Forderung bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, soll das Gericht die Eltern persönlich anhören. In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Eltern persönlich anzuhören. (2) In sonstigen Kindschaftssachen hat das Gericht die Eltern anzuhören. Dies gilt nicht für einen Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, sofern von der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachdienlichkeit.

Rn 20 Liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 01, 1210 [BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99]). Es ist unerheblich, ob nach Zulassung neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen nötig werden und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BGH NJW-RR 87, 58 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die GbR ist keine juristische Person.

Rn 7 Die GbR als rechtsfähige Personengesellschaft wird in § 14 I BGB ausdrücklich neben die juristische Person gestellt. Der Gesetzgeber sieht die GbR also nicht als eine juristische Person an. Kennzeichen juristischer Personen sind der Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die Drittorganschaft des Leitungsorgans sowie die körperschaftliche Struktur der ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung nach Ermessen.

Rn 9 Das Gericht entscheidet über den Ausspruch des Vorbehalts nach pflichtgemäßem Ermessen (›kann‹), wenn zusätzlich die Voraussetzungen des Abs 1 S 2 letzter Hs erfüllt sind. Maßgebend ist, ob die Erledigung des Rechtsstreits bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung und weiterer Beweisaufnahme über den Grund und die Höhe der Ansprüche sämtlicher (nicht am Verfahren beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rückgabebeschluss.

Rn 27 Hiergegen kann gem Abs 4 jede Partei sofortige Beschwerde, § 11 I RPflG, § 567 I, einlegen. Im Beschwerdeverfahren kann das Fortbestehen des Sicherungsanlasses (RGZ 97, 127, 130), die Rechtmäßigkeit der Fristsetzung, nicht jedoch die Angemessenheit deren Dauer überprüft werden (Zö/Herget § 109 Rz 10). Es besteht kein Anwaltszwang, wenn die Sache im ersten Rechtszug kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auskunftsansprüche nach § 4 VersAusglG.

Rn 11 Nach § 4 VersAusglG haben Ehegatten, Hinterbliebene, Erben und Versorgungsträger untereinander materiell-rechtliche Auskunftsansprüche, die neben dem verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch des Gerichts nach § 220 bestehen (s § 220 Rn 1). Es handelt sich um Nebenansprüche zum VA, die der Vorbereitung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten dienen. Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2Für die grenzüberschreitende Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten der Nebenintervention.

Rn 22 Zu den Kosten der Nebenintervention zählen insb die dem Nebenintervenienten entstandenen Parteiauslagen sowie die Kosten seines Prozessbevollmächtigten. Es gilt insoweit § 91 II. Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an. Soweit durch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten besondere Kosten entstehen, zählen diese ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits und fallen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 8 Gemäß Abs 4 S 2 ist dem Schiedsgericht iRd Beweiserhebung eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Das Schiedsgericht ist also frei, eine Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen und dabei einen konkreten Beweisbeschluss zu formulieren. Das Schiedsgericht ist auch nicht an die Regelungen über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355) gebunden. Ebenso wenig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht durch Beschluss ausgesprochen (§ 1752 Abs 1, § 1768 Abs 1 BGB). Die Vorschrift regelt den Inhalt einer solchen Entscheidung und sein Wirksamwerden. Erfasst sind nur die Beschlüsse, welche die Annahme als Kind aussprechen. Für Beschlüsse, die einen Adoptionsantrag ablehnen, die Aufhebun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verhandlung iSv Abs 1.

Rn 8 Unter Abs 1 fällt die mündliche Verhandlung im engeren Sinn. Hierunter versteht man Antragstellung, Sachvortrag, Erklärungen und Erörterung der Parteien als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung (St/J/Kern Rz 24; R/S/G § 79 Rz 28; aA für einen weiteren Verhandlungsbegriff Wieczorek/Schütze/Borck Rz 3). Die Verhandlung muss einen Bezug zum Rechtstreit haben. Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 28 Zur Ermittlung des ReS ist Hs 2 nicht anzuwenden; soweit eine Partei die Entscheidung über Klage und Widerklage angreift, sind die Einzelwerte zu addieren (BGH NJW 94, 3292; NJW-RR 17, 1407; heute nahezu allgA). Bei wechselseitigen Rechtsmitteln berechnet sich die Beschwer für jede Seite getrennt (BGH NJW 94, 3292). Eine erstmalig in der Berufungsinstanz erhobene Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters in diesem Bereich ist die Erinnerung an das Prozessgericht zulässig (§ 573 I). Dies soll nach weit verbreiteter Meinung unabhängig davon gelten, ob die Entscheidung nach §§ 214–227 überhaupt anfechtbar wäre (St/J/Roth Rz 2; Musielak/Voit/Stadler Rz 1; MüKoZPO/Stackmannn Rz 2). Dem kann nicht gefolgt werden: i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerklage.

Rn 33 Wird eine Widerklage erhoben, so ist je nach Prozessausgang – vorbehaltlich der Anwendung des § 92 II Nr 1 – die Vorschrift des § 92 I anzuwenden und eine Kostenquote auszusprechen oder die Kosten sind gegeneinander aufzuheben. Unzulässig wäre es, die Kosten der Klage der einen Partei und die Kosten der Widerklage der anderen Partei aufzuerlegen, da dies keine verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationale Zuständigkeit.

Rn 29 § 1043 regelt den Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens und damit faktisch die örtliche Zuständigkeit. Durch die Anknüpfung an grenzüberschreitende Sachverhalte ergänzt § 1025 diese Regelung durch eine eigenständige Festlegung der internationalen Zuständigkeit, die freilich an § 1043 anknüpft. Zu den Einzelheiten insb iRd einstweiligen Rechtsschutzes s. § 1033. Zur A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG.

Rn 3 Voraussetzung des § 266 Abs 1 Nr 3 ist stets, dass die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung der Ehe der Ehegatten steht (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599). Hierfür bedarf es eines inhaltlichen und eines zeitlichen Zusammenhangs. Das erfordert eine Entscheidung im Einzelfall. Es kann ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Rechtsnatur.

Rn 3 Eine gesetzliche Definition der Widerklage existiert nicht. Die ZPO setzt ihre grds Zulässigkeit voraus (BGHZ 149, 222, 226). Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rspr zur Drittwiderklage (Rn 18 ff) kann heute folgende Begriffsbestimmung zugrunde gelegt werden: Widerklage ist die während der Rechtshängigkeit einer Streitsache von dem Bekl (Widerkläger) gegen den Kl (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundstücke.

Rn 2 Grundstücke sind von einer umlaufenden Grenzlinie umgebende Abschnitte der Erdoberfläche, die unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen sind. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Maßgeblich für die Klassifizierung als Grundstück und die Zuordnung zu einem bestimmten Schuldnervermögen ist demnach das Grundbuch, nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 6 Der einstweilen zugelassene Vertreter ist wie ein wirksam Bevollmächtigter zu behandeln und hat im Verhältnis zu Gericht und Gegner alle Rechte und Pflichten eines Prozessbevollmächtigten. Da sich der Prozess aber in einem Schwebezustand befindet, darf zwar ein Beweisbeschluss ergehen und auch eine Beweisaufnahme stattfinden, aber keine Entscheidung in der Sache, durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhörung durch den ersuchten oder beauftragten Richter.

Rn 28 Die Anhörung des Kindes muss durch ›das Gericht‹ erfolgen; das ist grds (aber nicht zwingend, vgl BGH FamRZ 85, 169) das erkennende Gericht. Das folgt schon aus der in § 319 IV enthaltenen ausdrücklichen Regelung, wonach die Anhörung des Betroffenen in Unterbringungsverfahren grds (›sollen‹) nicht durch einen ersuchten Richter, sondern durch ›das Gericht‹ erfolgen soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Berücksichtigung individueller Umstände.

Rn 9 Aufgrund des abstrakten Charakters der AGB-Kontrollklage sind individuelle Besonderheiten, die in einer konkreten Vertragssituation auftreten könnten, nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 92, 180, 181 [BGH 05.11.1991 - XI ZR 246/90]). Es ist vielmehr nur das Klauselwerk als solches unter den Umständen zu betrachten, wie es vom Verwender tatsächlich eingesetzt wird (Nürnbg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Überprüfung der Zuständigkeit (Abs 3).

Rn 19 Nach Abs 3 S 1 darf die internationale Zuständigkeit des Ursprungsgerichts mit Ausnahme der Vorgaben aus Abs 1 lit e nicht durch die Gerichte des ersuchten Staats nachgeprüft werden. Eine fehlerhafte Annahme der eigenen Zuständigkeit wird im Übrigen hingenommen und begründet insb keinen Ordre-public-Verstoß (Abs 3 S 2). Dies gilt sogar, wenn das Ursprungsgericht unter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung des Einstweiligen Anordnungsverfahrens.

Rn 8 Durch I, II wird das ursprüngliche EA-Verfahren fortgesetzt. Somit gilt § 51u auf die dortige Kommentierung kann verwiesen werden. Die Vollstreckung aus der zu überprüfenden EA kann während der Dauer des Verfahrens gem § 55 ausgesetzt oder beschränkt werden (s § 55 Rn 1 ff). Der Antrag nach I, II unterliegt keiner Frist, sondern lediglich der Verwirkung gem § 242 BGB (K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Versorgungsanrechten der geschiedenen Ehegatten (vgl § 2 VersAusglG) findet nach Maßgabe des VersAusglG statt (§ 1587 BGB), und zwar durch einen Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG) oder einen (schuldrechtlichen) Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG). Dem Anwendungsbereich des § 217 unterfall...mehr