Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Andere deutsche Gerichtsbarkeiten.

Rn 7 Für die im Abk nicht erwähnten Sozial- und Finanzgerichte ist aufgrund der Verweise in den Prozessordnungen auf das GVG von einer entspr Anwendbarkeit auszugehen. Denkbar sind in dem Zusammenhang indes wegen der aktiven Prozessrolle wiederum problemlose Rechtsbehelfe auf Gewährung öffentlicher Sozialleistungen (BVerwG NJW 96, 2744; OVG Münster NJW 92, 2043 [OVG Nordrhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Abgabeverfahren.

Rn 4 Die Abgabe hat vAw zu erfolgen, sodass ein entsprechender Antrag nicht erforderlich ist. Die Beteiligten sollen gem § 4 S 2 zu der beabsichtigten Abgabe angehört werden (MüKoFamFG/Heilmann § 153 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § 153 Rz 5). Die Abgabe erfolgt durch zu begründenden Beschluss (Brandbg FamRZ 07, 293; KG MDR 93, 176; vgl aber BGH FamRZ 88; 943: nicht bei Zustimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kostenvorschuss.

Rn 107 § 246 I FamFG. Maßgeblich ist der beantragte oder – bei unbeziffertem Antrag – der festgesetzte Vorschussbetrag. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist nach einer Auffassung entspr § 41 S 2 FamGKG die Hälfte des Hauptsachewertes angemessen (Celle MDR 13, 1356; Celle FamRZ 16, 164; Zweibr FamRZ 17, 54, Bespr Schneider NZFam 16, 951), nach zutr A der volle Wert (F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revision (§§ 542–565 ZPO).

Rn 2 Sie ist als Zulassungsrevision ausgestaltet, § 543 ZPO. Sie ist nur zulässig, wenn das Berufungsgericht (LG oder OLG) im Urt (§ 543 I Nr 1 ZPO) oder der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 543 I Nr 2 ZPO) sie zugelassen hat. Die Zulassungsrevision ist nach § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO grds (vgl § 544 Abs 2 Nr 2 ZPO) nur zulässig, wenn der mit der Revision geltend zu machen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beurteilung.

Rn 6 Bei der Entscheidung, ob ein Befangenheitsgesuch begründet ist, sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die der Tatsachenfeststellung und der Tatsachenbewertung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 42 Rz 4). Die Tatsachenfeststellung fußt auf dem Akteninhalt, der Glaubhaftmachung gem § 44 II und der dienstlichen Äußerung gem § 44 III. Die Bewertung erfolgt in den Zuständigkeiten des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 12 Wie durch § 606a II ZPO aF wird durch II die Anerkennung v Entscheidungen in Ehesachen erleichtert, um ›hinkende Scheidungen‹ zu vermeiden (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 44). Das Spiegelbildprinzip (I Nr 1) wird gelockert: Zuständigkeitsmängel nach § 98 sind unbeachtlich, wenn ein Ehegatte im Entscheidungsstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (II 1 – Anerkennungsprogno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klage nach § 767 und Rechtsmittel.

Rn 5 Die Klage nach §§ 785, 767 ist bereits dann zulässig, wenn gegen das Urt im Erkenntnisverfahren Berufung eingelegt wurde (Frankf NJW-RR 92, 31, 32 [OLG Frankfurt am Main 04.06.1991 - 8 U 238/89]). Zwar schließt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Titel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage aus, weil auch im Rechtsmittelverfahren der Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beibringungsgrundsatz.

Rn 28 Der Zivilprozess ist vom Beibringungsgrundsatz geprägt. Es sind also allein die Parteien, die den tatsächlichen Stoff in der mündlichen Verhandlung vortragen. Das Gericht ist an diesen Vortrag gebunden und darf seiner Entscheidung nur die vorgebrachten Tatsachen zugrunde legen. Die Behauptung eines von den Parteien nicht vorgetragenen Sachverhalts durch das Gericht ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Wegen der Verweisung auf § 12 I UWG wird der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) vermutet und muss daher vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden. Die Rspr hält die Vermutung für widerlegt, wenn der Antragsteller mit seinem Verhalten zeigt, dass er die Sache selbst nicht als dringlich ansieht (BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]). Dagegen spricht aber, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick, Normzweck, erstattungsfähige Kosten.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, welche Kosten der nach der Kostengrundentscheidung kostenpflichtige Beteilige in fG-Familiensachen zu erstatten hat. Die Entscheidung, welchen Beteiligten die Kostenpflicht als solche trifft, richtet sich demggü nach §§ 81 ff. Die Kostenfestsetzung ist in § 85 geregelt. In Ehe- u Familienstreitsachen treten an die Stelle der §§ 80 ff – abgesehen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverfahren.

Rn 10 Die Zurückweisung des Arrestantrages, die einer Begründung bedarf, ist mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 2, 569) angreifbar. Die Beschwerdeeinlegung unterliegt dem Anwaltszwang (Ddorf OLGZ 83, 358; Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221; Saarbr NJW-RR 98, 1611; Hamm MDR 08, 708, 709; Braunschw NdsRpfl 20, 341; aA München BauR 95, 875; Karlsr OLGR 98, 130; Celle NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweisantizipation.

Rn 27 Grds darf die Beweisaufnahme nicht vorweggenommen werden. Auch im PKH-Prüfungsverfahren darf eine vorweggenommene Beweiswürdigung nicht erfolgen. Allerdings gilt dieser Grundsatz hier nur eingeschränkt. Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits fest stehenden Tatsachen und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Ausdr genannt sind Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB (Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter oder des nichtehelichen Vaters aus Anlass der Geburt eines Kindes) sowie nach § 1615m BGB (subsidiäre Haftung des Vaters für die Beerdigungskosten der Mutter, soweit deren Erben diese nicht zahlen können).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wahlperiode.

Rn 7 Die Wahlperiode eines Präsidiums beträgt 4 Jahre (Abs 4 S 1). Bei einem erstmals gewählten Präsidium gem § 21j muss gem Abs 4 S 3 zu dessen Halbzeit nach 2 Jahren die Hälfte ausscheiden, und zwar im Wege der Losziehung durch den Wahlvorstand (§ 2 III WahlO; Rn 18), danach umlaufend bei Vollendung der vierjährigen Wahlperiode. Ein Wechsel im Präsidium findet gem Abs 4 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die §§ 864–871 regeln innerhalb der ZPO die Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen findet statt durch die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung oder die Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 867). Die nähere Ausgestaltung der Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Private Aufzeichnungen (Nr 5).

Rn 21h Umfasst sind gegenständliche und digitale Aufzeichnungen, die etwas über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners oder Dritter aussagen, ggf auch wenn diese schon verstorben sind, es sei denn, die Persönlichkeitsrechte sind bereits durch Zeitablauf erloschen. Hierzu gehören zB private Briefe und Familienfotos. Auch wertvolle Sachen genießen Pfändungsschutz (Schusc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versicherungs- und Verbrauchersachen, Individualarbeitsverträge (Ziff i).

Rn 14 Ein Anerkennungshindernis begründet die Verletzung der in Kapitel II Abschn 3 bis 5 geregelten Zuständigkeitsvorschriften in Versicherungs- (Art 10–16) und Verbrauchersachen (Art 17–19) sowie für Individualarbeitsverträge (Art 20–24) durch das Ursprungsgericht. Entsprechend einem rechtsfortbildenden Vorschlag bereits zum EuGVÜ verlangt die reformierte EuGVO allerdings,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Konkurrenzen.

Rn 6 Bei Zusammentreffen mehrerer Abweisungsgründe gilt: Das Fehlen von Sachurteilsvoraussetzungen führt, wie stets, zur Abweisung der Klage als unzulässig. Ist die Klage im Urkundenprozess unstatthaft und gleichzeitig unbegründet, so wird sie als unbegründet abgewiesen (BGH, MDR 76, 561); eine zusätzliche hilfsweise Klageabweisung als im Urkundenprozess unstatthaft ist unzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Weitere Beteiligte (Abs 1 S 1).

Rn 2 In VA-Sachen sind zumindest auch die Versorgungsträger beteiligt. In Kindschaftssachen ist das gemeinsame Kind der Ehegatten beteiligt, weil dessen Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (§ 7 II; zur Verfahrensfähigkeit vgl § 9 I Nr 3). Daneben ist der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand gem § 158 III 2 als Beteiligter zum Verfahren hinzuzuziehen. Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteisachverständiger.

Rn 9 Das Gesetz erwähnt in Abs 2 S 2 ausdrücklich die Möglichkeit, dass die Parteien eigene Sachverständige zuziehen und zu den streitigen Fragen aussagen lassen. Dieser Sachverständige ist hier ein echtes Beweismittel (Risse/Höfling SchiedsVZ 20, 73, 75). Diese Möglichkeit des von der Partei gestellten Sachverständigen steht im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren, wo der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 6 Jede Auskunft nach § 755 ist nach § 10 GvKostG gebührenrechtlich als selbstständige Angelegenheit zu behandeln. Die Gebühr des GV bestimmt sich nach Nr 440 KV des GvKostG (10 Euro nebst Auflagenpauschale von 3 Euro pro Auskunftsermittlung). Zusätzlich fallen die Kosten der jeweiligen Auskunftsstelle an, ebenso die der weiteren Vollstreckung (Goebel FoVo 12, 101, 104). Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c)

Rz. 73 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland!) und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen. Dies gilt vor allem für Auslandsbedien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Die Anzeige löst die Wartepflicht des § 47 unmittelbar aus. Es gelten die dort aufgestellten Modifikationen entspr (§ 47 Rn 3 ff). Ein Verstoß gg die Pflicht begründet während des laufenden Verfahrens ein eigenes Ablehnungsrecht gem § 42 I Hs 2. Nach abgeschlossenem Verfahren kommt der Verletzung der Offenbarungspflicht keine eigenständige Bedeutung zu. War diese einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik und Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält die zentrale Wirkung einer Schiedsvereinbarung. Sie gibt dem Beklagten vor einem staatlichen Gericht die Möglichkeit, durch Einrede die Schiedsvereinbarung zur Geltung zu bringen und das staatliche Verfahren durch Klageabweisung als unzulässig zu beenden. Damit sichert die Norm die Ausschließlichkeitswirkung des Schiedsverfahrens ggü dem staatlichen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte (Art 95 III GG).

Rn 14 Nach § 2 Abs 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr der obersten Gerichthöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19.6.68 (BGBl I, 661) entscheidet der Gemeinsame Senat, wenn ein oberstes Bundesgericht von der Rspr eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen will. Zur Besetzung des Gemeinsamen Senats vgl § 3 RsprEinhG, wegen der Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geheimnisschutz (Nr 3).

Rn 8 Kunst- und Gewerbegeheimnisse darf der Zeuge wahren (Stadler NJW 89, 1202). Wenngleich Nr 3, anders als Nr 1 und 2, nicht die nahen Angehörigen erfasst, schützt die Norm doch zugleich auch Geheimnisse Dritter, die der Zeuge durch seine Aussage offenbaren könnte, wenn er dem Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 5), was sich zB aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Informationen zur Qualifikation (Abs 5).

Rn 7 Abs 5 verpflichtet den Mediator zur Information der Parteien über seine Ausbildung, seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation und seinen generellen fachlichen Hintergrund. Mit dieser Verpflichtung wird eine Qualitätssicherung des Mediators angestrebt. Das Gesetz verlangt diese Information allerdings nur auf Verlangen der Parteien. Dies ist in doppelter Weise missvers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Begründungspflicht für Arrestbefehle.

Rn 7 Ein stattgebender Arrestbeschluss muss im Interesse der Verfahrensbeschleunigung keine Begründung enthalten (Nürnbg NJW 76, 1101). Dies gilt auch dann, falls der Schuldner eine Schutzschrift eingereicht hat (Köln MDR 98, 432 [OLG Köln 30.01.1998 - 1 W 4/98]; Schuschke/Walker/Walker Rz 28). Soweit die Arrestanordnung im Ausland geltend gemacht werden soll, ist die Begrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristgebundene Einwendungen.

Rn 19 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung die fristgebundenen Einwendungen aus § 1059 II 1 geltend machen (§ 1059 Rn 10). Ist jedoch die Frist aus § 1059 III bereits abgelaufen, ohne dass der Antragsgegner rechtzeitig einen eigenen Aufhebungsantrag nach § 1059 I gestellt hat, ist er mit diesen Einwendungen in dem vom Antragsteller betriebenen Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benennung des Zeugen; Anschrift.

Rn 2 Zum Beweisantritt ist zunächst die Benennung des Zeugen, idealiter mit vollem Namen und mit voller ladungsfähiger Anschrift, vonnöten. Entspricht das Beweisangebot nicht diesen Vorgaben, ist zu unterscheiden: Das Angebot eines Zeugen ›N.N.‹ ist irrelevant (BGH NZI 15, 191 [BGH 04.12.2014 - IX ZR 88/14] Rz 6); dies liegt in einem Maße auf der Hand, dass ein gerichtlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850e schafft den regulativen Rahmen, innerhalb dessen die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens zu berechnen ist. § 850e ist damit Grundlage für die konkrete Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c und § 850d. Dennoch handelt es sich um kein technisches Recht, sondern um eine originär die Schuldner- und Gläubigerinteressen ausbalancierende Vorschrift (BGH NZI 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 891 regelt das Verfahren für Entscheidungen, die das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan nach §§ 887–890 zu treffen hat. Zu beachten ist allerdings, dass die Terminsbestimmung nach § 889 I keine solche ›Entscheidung‹ darstellt (hM). § 891 dient durch den fehlenden Verhandlungszwang der Prozesswirtschaftlichkeit, also der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anleitung des Sachverständigen.

Rn 5 Im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird das Gericht durch § 404a verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Darüber ist im schiedsrichterlichen Verfahren im Einzelnen nichts gesagt. Die Weite der Befugnis des Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme lässt es aber nicht zweifelhaft sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkeit, die Eidesformel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtskostenvorauszahlung.

Rn 54 Nach § 12 I GKG soll die Klage erst nach Zahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden. Diese Gebühr ergibt sich nach Nr 1210 KV Anlage 1 zu § 3 II GKG (GebührenS 3,0). Auch bei Erweiterung des Klageantrags soll vor Zahlung der Gerichtskosten keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden. Hiervon sind nach § 12 II Nr 1–6 GKG einzelne Verfahren ausgenommen (zB Widerkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anträge.

Rn 2 Erfasst sind nur Anträge, die den Inhalt der Entscheidung betreffen (Sachanträge iSv § 308), zB Klageantrag, -änderung, -erweiterung, -rücknahme, einseitige und übereinstimmende (§ 91a; str) Erledigungserklärung und Anträge nach § 269 IV, die Anträge auf Ergänzung nach § 321 und auf Vollstreckbarkeitserklärung (§ 714), Rechtsmittel- und Anschließungsanträge (§§ 520 III ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. 2Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft. (3) Die Vorschriften des vorstehenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Glaubhaftmachung.

Rn 8 Bei unbezifferten Anträgen ist der Wert der Beschwer grds nach den §§ 3 ff zu bestimmen. Es gilt jedoch ein ggü § 3 Hs 2 vereinfachtes Verfahren, das sich mit der Glaubhaftmachung des Wertes begnügt (BGH NJW 02, 3180 [BGH 25.07.2002 - V ZR 118/02]; dazu, dass Glaubhaftmachung ausreicht vgl auch BGH 9.5.07 – IV ZR 98/06 – juris; BGH 26.10.06 – III ZR 40/06 – juris). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zwangsvollstreckung und Erkenntnisverfahren.

Rn 4 Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist vom Erkenntnisverfahren organisatorisch getrennt. Zwar ist die Vollstreckung aus einem Endurteil, das einen Rechtsstreit im Erkenntnisverfahren abschließt, der Regelfall, von dem auch das Achte Buch der ZPO ausgeht (s § 704). Es ist jedoch nicht zwingend, dass der Zwangsvollstreckung ein Rechtsstreit vorausgeht (Zö/Seibel Vor § 704 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Persönlicher und zeitlicher Geltungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt für alle bedürftigen Parteien, seien es natürliche Personen oder die in § 116 genannten juristischen Personen, denen PKH bewilligt werden kann (Zö/Schultzky Rz 2). Es ist nicht Voraussetzung, dass das Verfahren bereits beendet ist. Die PKH kann sowohl während des laufenden Verfahrens, als auch nach Abschluss des Verfahrens entzogen werden. Eine zeitl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Für Mahnverfahren sind die Amtsgerichte sachlich ausschließlich (vgl § 12) zuständig (§ 689 I 1). Die Wertgrenze des § 23 Nr 1 GVG gilt damit nicht. § 689 1 stellt eine der sonstigen Zuständigkeitsbestimmungen iSd § 27 GVG ›durch die Prozessordnungen‹ dar. Gemäß § 46a II ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen das Arbeitsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form und Zeitpunkt der Erklärung.

Rn 49 Für die Erklärung gilt zunächst das zur übereinstimmenden Erklärung Ausgeführte (Rn 17 ff) mit nachfolgenden Besonderheiten. Da § 91a I für die einseitige Erledigungserklärung nicht gilt, verbleibt es nach den allgemeinen Regeln beim Anwaltszwang (§ 78). Die Erklärung kann nur in der mündlichen Verhandlung erfolgen, sofern nicht nach § 128 II, III schriftlich verhandel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. 2Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Sachverständiger) Zeuge und SV in einer Person.

Rn 4 Vereinigt eine Person beide Eigenschaften (zur Abgrenzung s Rn 2), so kommen sowohl die Bestimmungen über den Zeugenbeweis als auch die über den Sachverständigenbeweis zur Anwendung; etwa doppelte Eidesleistung, idR (da meist nicht trennbar) erhöhte Vergütung als SV (RG JW 1902, 531; s.a. OVG Lüneburg NJW 12, 1307). Für eine Beweiswürdigung auch als SV muss eine Vernehm...mehr