Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Folgen der unterbliebenen Anhörung.

Rn 11 Unterlässt das Familiengericht die notwendige Anhörung des Jugendamtes oder hört es ein unzuständiges Jugendamt an, so stellt dies einen schweren Verfahrensmangel dar, der bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 69 I 2, 3 zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung an das AG führen kann (Frankf FamRZ 17, 244; Köln FamRZ 95, 1593; Prütting/Helms/Hammer § 162 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung (§ 118 II).

Rn 15 Das Gericht kann dem Antragsteller gem § 118 II aufgeben, seine tatsächlichen Angaben glaubhaft zu machen. Dies gilt für sämtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Insbesondere kann das Gericht dem Antragsteller auch aufgeben, weitere Tatsachen zur Aufklärung des Sachverhalts vorzutragen. Dabei sind konkrete Angaben dazu erforderlich, wo Unklarhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der Antragsgegner – Vaterschaftsvermutung (Abs 2 S 2).

Rn 9 § 247 II 2 ordnet die Geltung der abstammungsrechtlichen Vaterschaftsvermutung auch für die Unterhaltssache an; gemeint ist § 1600d II, III BGB. Dies ist von Bedeutung, wenn die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes nicht feststeht, dieser also die Vaterschaft insb noch nicht anerkannt hat. Die Anwendung von § 248 III kommt nicht in Betracht, da vor Geburt des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (Nr 9 – aufgehoben).

Rn 8 Ungeachtet des in Kraft getretenen FamFG am 1.9.09 gilt für Altverfahren bis zum 31.12.2019, dass Rechtsmittel zum BGH nur bei Zulassung durch das Berufungsgericht statthaft sind, Art 111 Abs 1 S 1 FGG-RG. § 26 Nr 9 EGZPO zuletzt geändert durch Art 9 Abs 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, vor welchen Gerichten Anwaltszwang besteht und welche Personen sich in einem gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Soweit diese Verpflichtung besteht, spricht das Gesetz von einem Anwaltsprozess (Gegenbegriff: Parteiprozess, § 79). Die Vorschrift dient zum einen dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Behörden und sonstige öffentliche sowie private Einrichtungen.

Rn 4 Einrichtungen kommen schon nicht als SV in Betracht (s § 404 Rn 6). Bei Behörden etc sind vorrangige Spezialregelungen zu beachten (zB § 192 III 1 BauGB; vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; vgl auch BFG DStRE 97, 223). Behörden können als solche grds schon deshalb nicht abgelehnt werden, weil die Ablehnungsgründe auf natürliche Personen zugeschnitten sind (Jena OLG-NL 05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streitwert.

Rn 43 Die Klageschrift soll den Streitwert angeben, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Bei der Zahlungsklage entfällt die Verpflichtung zur Angabe des Streitwertes stets und auch bei Rechtsstreitigkeiten für die eine besondere Zuständigkeit des Gerichts besteht (vgl zB § 19 I BNotO; § 29a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Darlegungs- und Beweislast.

Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will (BGHZ 168, 352 Rz 34 = NJW 06, 2767; D. Fischer DB 10, 2600, 2605). Indessen darf dem Schädiger nichts Unmögliches abverlangt werden. Er kann namentlich beanspruchen, dass der Geschädigte an der Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen. Die Anordnungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nach Eintritt der Rechtshängigkeit.

Rn 13 Soweit nicht ausnahmsweise eine abweichende spezialgesetzliche Regelung (s Rn 16 ff) besteht, tritt eine Rechtskrafterstreckung nach § 325 I nur im Falle der Rechtsnachfolge nach Rechtshängigkeit ein. Für den Eintritt der Rechtshängigkeit vgl § 261 Rn 2 ff. Rn 14 Bei einer Rechtsnachfolge nach rechtskräftiger Entscheidung über den Gegenstand des Prozesses tritt gleicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Es können nur tatsächliche Behauptungen glaubhaft gemacht werden. Die in Betracht kommende Tatsache muss nach allgemeinen Regeln beweisbedürftig sein. Eine Glaubhaftmachung scheidet also aus, wenn die Tatsache offenkundig ist (§ 291 ZPO) oder wenn für die Tatsache eine gesetzliche Vermutung besteht (§ 292 ZPO). Zur Glaubhaftmachung sind grds alle Beweismittel zugelassen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsmaßnahmen bei wiederholter Weigerung.

Rn 6 Aus dem Fehlen einer § 380 II entsprechenden Vorschrift ist zu schließen, dass das gem § 390 I 2 zu verhängende Ordnungsgeld nicht mehrfach festgesetzt werden darf. Vielmehr ist – indessen nur auf Antrag, dessen Unterlassen Verzicht auf den Zeugen gem § 399 darstellt – Zwangshaft (Beugehaft) zu verhängen, längstens jedoch bis zum Ende des Prozesses in der derzeitigen In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 5 Die Frist beginnt beim Arresturteil bereits mit Verkündung, nicht erst mit der Amtszustellung. Dies gilt auch dann, wenn trotz Antrages eine Urteilsausfertigung nicht fristgerecht erteilt wurde (Hamm MDR 87, 63, 64). Den Interessen des Gläubigers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er sogleich erneut eine einstweilige Rechtsschutzmaßnahme erwirken kann. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nur fällige Ansprüche.

Rn 8 Eine Sicherung zukünftiger Ansprüche ist nicht möglich (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 14; Börstinghaus NJW 13, 3265; Abramenko § 5 Rz 27; aA Zö/Greger § 283a Rz 6 ›entsprechende Anwendung‹). Der Wortlaut der Vorschrift spricht von Ansprüchen, die ›fällig geworden sind‹. Gesichert werden können Ansprüche, die nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage und bis zum Tag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wertänderungen.

Rn 2 Veränderung können sich demnach nur bei einer Änderung des Streitgegenstandes ergeben, namentlich bei Klageänderung, -ermäßigung oder -erweiterung; in solchen Fällen legt der Eingang der prozessualen Erklärung durch Schriftsatz oder Abgabe einer Erklärung in der mündlichen Verhandlung, § 261 II, den maßgeblichen Bewertungszeitpunkt fest (OLGR Bambg 98, 282). Die Klageer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt des Abs 1.

Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl § 705 Rn 1). Die beiden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Systematik.

Rn 2 §§ 166–190 regeln den gesetzlichen Regelfall der Zustellung vAw (s Abs 2). Diese Vorschriften gelten auch für die Zustellung auf Betreiben einer Partei, soweit in den §§ 191–195 nicht etwas anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. Ist eine Zustellung vAw vorgesehen, so ist eine Zustellung im Parteibetrieb unheilbar unwirksam (BGH MDR 10, 885 [BGH 19.05.2010 - IV ZR 14/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfortbildung.

Rn 58 Ebenso wie bei der Gesetzesauslegung gelten auch iRd sog richterlichen Rechtsfortbildung für das Zivilprozessrecht die allg anerkannten methodischen Grundsätze. Unter richterlicher Rechtsfortbildung versteht man die Aufstellung neuer abstrakter Obersätze durch den Richter, die in dieser Weise im geschriebenen Gesetzesrecht oder im Gewohnheitsrecht nicht vorhanden sind....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anhörung der BaFin bei AVB und genehmigungsbedürftigen AGB (Abs 2).

Rn 3 Mit der Vorschrift soll die öffentlich-rechtliche Aufsicht über bestimmte Branchen-AGB mit der privatrechtlichen Kontrolle verzahnt werden. Die BaFin ist zu einer Äußerung aber nicht verpflichtet und wird auch nicht Verfahrensbeteiligte; sie ist nur ›Richtergehilfin‹ (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 28). Ein Verstoß des Gerichts gegen die Anhörungspflicht führt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet die Vorschrift im ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Arten.

Rn 59 Eine gütliche Streitbeilegung (Alternativen zur Ziviljustiz; ADR = alternative dispute resolution) ohne kontradiktorisches Verfahren und autoritative Streitentscheidung ist in vielfältiger Weise möglich und in Zivilstreitigkeiten erwünscht (BVerfG NJW-RR 07, 1073 hält dies sogar für vorzugswürdig). Grundsätzlich zu trennen sind dabei 4 Formen einer Streitbeilegung ohne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stellungnahme.

Rn 8 Der Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme durch Übersendung des PKH-Antrags mit der Auflage, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Länge der Frist ist nicht vorgeschrieben, sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und beträgt idR zwei Wochen. In Eilfällen wird die Frist kürzer zu bemessen sein, bei komplizierten Sachverhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Änderungen.

Rn 36 Änderungen innerhalb des Geschäftsjahres schließt Abs 3 S 1 aus, soweit sie nicht ausnahmsweise aus vier – benannten – Gründen nötig sind. Diese Gründe sind Überlastung oder ungenügende Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers sowie die Fälle des Wechsels oder der dauernden Verhinderung einzelner Richter. Als unbenannte Gründe treten hinzu die Änderung (Zuweisung o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Richterliche Anordnungen und Belehrungen.

Rn 28 Der vom Gesetzgeber verfolgte Normzweck, Rechtsstreitigkeiten in einem schriftlichen Vorverfahren prozessökonomisch durch Versäumnisurteil erledigen zu können (s Rn 1), erfordert die Einhaltung besonderer Förmlichkeiten. Diese stellen in gewissem Umfange sicher, dass die Passivität des Bekl im schriftlichen Vorverfahren den Schluss zulässt, dass die Sache nicht streiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ordnet das Gericht die Vorlage einer Urkunde oder sonstiger Unterlagen (§ 142 der Zivilprozessordnung), die Vorlage von Akten (§ 143 der Zivilprozessordnung) oder die Vorlage eines Gegenstandes (§ 144 der Zivilprozessordnung) an, so kann es der vorlagepflichtigen Partei für den Fall, dass diese der Anordnung nicht nachkommt, die Festsetzung eines Ordnungsgelds in Höhe v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Niederlegung.

Rn 3 Gemäß I ist das Original der Urkunde vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle des Prozessgerichts niederzulegen, sofern die Partei hierzu rechtzeitig aufgefordert wurde. Rechtzeitig meint dabei ohne schuldhaftes Zögern iSv § 121 I 1 BGB noch vor Schluss der nächsten mündlichen Verhandlung zur Sache, §§ 136 IV, 296a bzw vor dem diesem Schluss gleichstehende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zählerausbau.

Rn 67 Es kommt auf das nach § 3 zu bewertende Interesse des Kl an, mithin den Wert des Zählers (AG Königstein NJW-RR 03, 949) oder das Interesse an der Verhinderung der Strom- oder Wasserentnahme, wobei der Vorschuss Richtschnur für die Höhe ist (Köln JurBüro 19, 138; ZMR 06, 208; OLGR Schlesw 09, 234; Oldbg MDR 09, 1407; OLGR Braunschweig 06, 887; Kobl MDR 12, 996; LG Wuppe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Kriterien zur Wahl des Verfahrens (Abs 1, 2, 3).

Rn 3 Nach der allgemeinen Grundregel des Abs 1 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt wird oder ob der Freibeweis in Betracht kommt. Soweit allerdings dem Gesetz keine ermessensleitenden Erwägungen zu entnehmen sind, steht dem Gericht im Einzelfall eine gewisse Freiheit der Wahl des Beweisverfahrens nach dem jeweiligen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenregelung der Beteiligten.

Rn 4 Die Beteiligten dürfen im Vergleich selbst keine Kostenregelung hinsichtlich der Kosten des Vergleichs (S 1) und/oder der Kosten des Rechtsstreits (S 2) getroffen haben. Haben sie sich vergleichsweise auch über die Kosten geeinigt, dann ist kein Raum mehr für eine Kostenentscheidung. § 98 ist in diesem Fall erst gar nicht anwendbar. Soweit die Beteiligten sich nur über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflichten.

Rn 9 Das Amt des Schiedsrichters ist höchstpersönlich. Die Einschaltung von Hilfspersonen darf die Höchstpersönlichkeit und die Vertraulichkeit (s.u. § 1042 Rn 32) nicht tangieren, insb im Bereich des Beratungsgeheimnisses (Stürner SchiedsVZ 13, 322). Die Pflichten des Schiedsrichters ergeben sich aus dem konkreten Schiedsverfahren. Er muss dieses Schiedsverfahren beginnen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren der Klauselerteilung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für die Klauselerteilung nach § 738 ist die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers nach § 20 Nr 12 RPflG begründet. Der Gläubiger hat grds (zu den Ausnahmen s § 726 Rn 7) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden den Nachweis über die wirksame Bestellung des Nießbrauchs zu führen (Zweibr Rpfleger 05, 612: der Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Duldungspflicht.

Rn 3 Abs 1 nennt ›Untersuchungen, insb die Entnahme von Blut‹. Erfasst werden aber bspw auch Untersuchungen für erbbiologische Gutachten, Tragzeitgutachten und Zeugungsfähigkeitsprüfungen. Rn 4 Voraussetzung ist, dass die Untersuchung zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist. Dafür müssen die Antragsvoraussetzungen vorliegen und die Untersuchung geeignet sein, zur Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenentscheidung.

Rn 9 Eine Kostenentscheidung enthält der PKH-Beschluss nicht, da das PKH-Verfahren eine Kostenerstattung nicht vorsieht. Wenn im PKH-Prüfungsverfahren Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen angefallen sind, dann wird ihre Erstattung im Hauptsacheverfahren durch die Kostengrundentscheidung geregelt. Schließt sich ein Hauptsacheverfahren nicht an, dann s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung ist nur für Anrechte im Sinne des § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes zulässig. (2) Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen, ändert das Gericht auf Antrag die Entscheidung in Bezug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbindung.

Rn 5 Räumungs- und Zahlungsanspruch müssen in einem Verfahren geltend gemacht werden. Das ist bei objektiver Klagehäufung der Fall. Eine förmliche Verbindung gem § 147 reicht aus, ist aber nicht Voraussetzung. Die beiden Ansprüche müssen nicht von Anfang an zusammen geltend gemacht werden. Möglich ist auch die nachträgliche Erweiterung der Klage um den Räumungs- oder Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vereinbarung nach Abs 2 für den Fall, dass eine der Parteien einen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat (§ 38 II 3).

Rn 14 Hat eine der Parteien einen allgemeinen inländischen Gerichtsstand, so wird die Wahlfreiheit der Parteien im Anwendungsbereich des § 38 II durch Satz 3 dieser Vorschrift auf diesen allgemeinen Gerichtsstand oder etwa bestehende besondere Gerichtsstände beschränkt. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den inländischen Verbraucher zu schützen und ihn insb vor Umgehung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fehlen der Beweiswirkung.

Rn 3 Formale Mängel der Protokollierung (§§ 162, 163, 130b) hindern die Beweiswirkung. Bei offensichtlicher Lückenhaftigkeit greift die Beweiskraft – soweit die Lücke reicht – nicht durch (BGHZ 26, 340, 343; Zö/Schultzky Rz 6). Auch bei widersprüchlichem Protokollinhalt ist der Beweis ohne Einschränkung mit allen zulässigen Beweismitteln nach § 286 zu führen. Das Verkündungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Im Anwendungsbereich des § 99 verbleiben damit Kindschaftssachen iSd § 151 Nr 1–6, wenn das Kind seinen gewöhnl Aufenthalt in einem Staat hat, der weder Brüssel IIb-VO noch KSÜ/MSA angehört (zB USA, Bambg FamRZ 23, 783). Auch die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen kann erfasst sein (BGH FamRZ 15, 2147), insb enthalten weder Brüssel IIb-VO noch KSÜ hierzu vorrangige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Kosten.

Rn 5 Die Entscheidung über die Anschlussbeschwerde in dem Fall, dass keine Wirkungslosigkeit nach S 2 eintritt, ergeht durch Endentscheidung (§ 38 I 1), idR einheitlich m jener über die Beschwerde. Über die Kosten v Beschwerde u Anschlussbeschwerde ist in fG-Familiensachen gem §§ 84, 81 u in Ehe- sowie Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO bzw §§ 132, 150, 243 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflicht zur ungefragten Information (Abs 3).

Rn 22 Abs 3 verpflichtet den Beteiligten, der eine Anordnung nach Abs 1 erhalten hat, das Gericht unaufgefordert über wesentliche Veränderungen derjenigen Umstände zu informieren, die Gegenstand der Auflage waren. Der Umfang dieser während des Verfahrens geltenden Verpflichtung wird durch den konkreten Inhalt der Anordnung des Gerichts begrenzt (BTDrs 16/6308, 256); allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) ›Rücknahme‹ der Aufrechnung.

Rn 16 Die materiellrechtlichen Gestaltungswirkungen einer erklärten Aufrechnung (§ 389 BGB) können nicht rückwirkend entfallen. Da die Prozessaufrechnung allerdings zugleich Prozesshandlung und Verteidigungsvorbringen ist, kann der Aufrechnende die Aufrechnungseinrede mit prozessualer Wirkung wieder fallenlassen (BGHZ 57, 242, 244 f; Zö/Greger Rz 11c; nach OLGR Schlesw 09, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unbestimmte Rechtsbegriffe.

Rn 32 Sie sind im Geschäftsverteilungsplan durch Art 101 I 2 GG nicht ausgeschlossen, wenn sie für das Regelungskonzept der Geschäftsverteilung notwendig sind (BVerfGE 95, 322, 331). Begriffe wie Überlastung, ungenügende Auslastung, Verhinderung oder Wechsel von Richtern, die für nicht immer gleichförmige Phänomene in Abs 3 S 1 bzw § 21g II 2 Verwendung gefunden haben, sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn 5 Die Frage, ob § 17 auf Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit anzuwenden ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage nach einem Gerichtsstand der von einer Partei kraft Amtes verwalteten Vermögensmasse. Für Insolvenzverwalter hat das Gesetz durch § 19a Rechtsklarheit geschaffen (s dort). Wegen der Ausschließlichkeit der Regelung findet § 17 daneben keine Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vergleich.

Rn 6 Abs 1 stellt zunächst klar, dass die Parteien sich nach altem wie nach neuem Recht jederzeit vergleichen können. Ein solcher Vergleich stellt zunächst einen Vertrag nach § 779 BGB dar. Sein Inhalt ist ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien über eine bestehende Unklarheit oder Streitigkeit. Mit dem Vergleichsergebnis wird eine strenge Feststellungswirkung verbunden. Es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Schriftsätze nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

Rn 5 Nach der mündlichen Verhandlung und vor dem Verkündungstermin eingereichte Schriftsätze dürfen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden (§ 296a), es sei denn das Gericht hat die Nachreichung gestattet (§§ 139 V, 156, 283). Um eine derartige Verspätung aktenkundig zu machen, bei der entweder der Schriftsatz nicht berücksichtigt wird oder der Gegner mit der Berück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr