Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 7 Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren auch kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gem § 29 FamGKG fallen Gerichtsgebühren für denselben Verfahrensgegenstand nur einmal an. Mehrkosten werden auch nicht gem § 6 III FamGKG erhoben, weil auch das abgebende Gericht zunächst für sich genommen örtlich zuständig war (vgl Zö/Lore...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Vereinbarungen.

Rn 6 Soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter nicht getroffen haben, stellt sich zunächst die Frage nach der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034). Ist die Zusammensetzung idS vereinbart, dass entweder ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht gewollt ist, so gibt das Gesetz in Abs 3 Verfahrensregeln zur Bestellung vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausdrückliche gesetzliche Vorgaben.

Rn 23 Für bestimmte Fälle wird die Bildung spezieller Spruchkörper für konkrete Sachgebiete gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben, etwa in Baulandsachen (§§ 220, 229, 232 BauGB), der Kammern für Handelssachen (§§ 93 ff GVG), der Familiengerichte (§ 23b GVG), der Patent-, Kartell- und Urhebergerichte (§ 143 I PatG, 89 ff GWB, 105 UrhG) und der Gerichte für Kennzeichnungsstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO.

Rn 9 § 177 II ordnet eine förmliche Beweisaufnahme über die Abstammung entspr der Vorschriften der ZPO lediglich in echten Statussachen nach § 169 Nr 1 und 4 an. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich aus der Einordnung des Abstammungsverfahrens als einfache Familiensache, die grds den Vorschriften der §§ 29, 30 unterfällt. Danach liegt die Entscheidung über eine förmlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollmacht.

Rn 59 Zur Abgabe der Unterwerfungserklärung ist Prozessfähigkeit erforderlich; Vertretung ist möglich. Die Vollmacht für die Unterwerfungserklärung kann formularmäßig erteilt werden; sie ist ebenso Prozesshandlung wie die Unterwerfungserklärung selbst (BGHZ 154, 283, 286, 287). Im Gegensatz zur materiell-rechtlichen Erklärung, wonach § 164 BGB Anwendung findet, gelten für di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abwehrinteresse.

Rn 35 s § 3 Rn 4 und Auskunft. Abwehrklage s Eigentum. Additionsverbot s Klagenhäufung, § 5 Rn 1, 4. Adoption eines Volljährigen § 42 II FamGKG. Der Höchstwert beträgt 500.000 EUR. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung (BayObLG RPfleger 81, 247); Anhaltspunkt kann das Reinvermögen des Annehmenden sein (Hamm NJW-RR 18, 1223: 30–50 % des Reinvermögens des Annehmenden; LG D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pfändung mehrerer Forderungen, alternative Pfändung.

Rn 80 Die gleichen Grundsätze gelten bei der Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen einen Drittschuldner zugunsten des Gläubigers. Eine solche Pfändung kann auf Antrag durch einheitlichen Beschl erfolgen, es sei denn, schutzwürdige Interessen des Drittschuldners stehen dem entgegen. Auch eine Geldforderung und ein sonstiges Recht können in einem einheitlichen Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 9 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 II anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) § 38 II in vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Anerkennungsprognose.

Rn 9 Nach Nr 4 wirkt der gewöhnl Aufenthalt nur eines Ehegatten im Inland (vgl Rn 7) zuständigkeitsbegründend, wenn nicht die Nichtanerkennung der Entscheidung in den Heimatstaaten beider Ehegatten zu erwarten ist. Dies soll hinkende Scheidungen vermeiden. Vorzunehmen ist eine Anerkennungsprognose für beide Heimatrechte; bei Mehrstaatern ist die effektive Staatsangehörigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 46 Die Kosten eines Prozesskostenhilfeverfahrens sind nicht erstattungsfähig (§§ 118 I 2, 120 IV). Soweit es nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum gerichtlichen Verfahren kommt, gehen diese Kosten in den Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, findet eine Erstattung der dort angefallenen Kosten nicht statt. Jede Partei trägt die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beweisschwierigkeiten im Einzelfall.

Rn 66 Es ist bereits erwähnt worden (Rn 59), dass Beweisschwierigkeiten im Einzelfall keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast haben können. Es kommt auch nicht darauf an, für welche Partei sich im konkreten Einzelfall – etwa bei einem Informationsgefälle zwischen den Parteien – die Beweisführung leichter darstellt. Allgemein sind auch sonstige Billigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 § 775 Nr 1 erfordert die Vorlage der Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urt oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist. Gemäß § 717 I tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Verkündung eines Urt, welches di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er muss Gewähr für eine unparteiische Streitbeilegung bieten. (2) Der Streitmittler darf nicht nur von einem Unternehmer oder von nur mit einem Unternehmer verbundenen Unternehmen vergütet oder beschäftigt werden. Die Vergütung des Streitmittlers darf nicht mit dem Ergebnis von Streitbeilegungsverfahren in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § 239 Rn 4), sodass i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die gepfändeten Sachen sollen bei der Pfändung auf ihren gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt werden. 2Die Schätzung des Wertes von Kostbarkeiten soll einem Sachverständigen übertragen werden. 3In anderen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners die Schätzung durch einen Sachverständigen anordnen. (2) 1Ist die Schätzung des Wert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geschäftsverteilung.

Rn 4 Ist von der Ermächtigung nach Abs 1 S 1 Gebrauch gemacht worden, entscheidet über die Verteilung der Bereitschaftsdienste für einen LG-Bezirk das Präsidium des LG im Einvernehmen mit den Präsidien der betroffenen Amtsgerichte. Der sprachlich missglückte Abs 1 S 4 ist dahingehend zu deuten, dass auch bei einer Erstreckung auf mehrere LG-Bezirke Einvernehmen nicht nur zwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zahlungsfiktion.

Rn 15 Soweit der Gläubiger von der Barzahlungspflicht befreit ist, wird eine Zahlung des Schuldners an den Gläubiger fingiert (Abs 4 S 2). Durch die Vorschrift soll das Hin- und Herzahlen von Geldbeträgen vermieden werden. Die Fiktion gilt unabhängig davon, ob die versteigerte Sache tatsächlich dem Schuldner oder einem Dritten gehörte, dem deswegen der Versteigerungserlös ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zum nationalen Recht.

Rn 9 Die VO verdrängt – ob ihrer unmittelbaren Geltung und vorrangigen Anwendbarkeit – nationales Recht. Dies gilt aber nur – dann aber zugleich zwingend – in ihrem Anwendungsbereich. Ergibt sich keine vorrangige Zuständigkeit, gilt § 99 FamFG (näher Sternal/Dimmler § 99 Rz 71 ff). Das Anhängigwerden einer Ehesache in Deutschland führt zwar bei bestehender Anhängigkeit einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Anschlussbeschwerde.

Rn 2 Es muss ein noch anhängiges Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten vorliegen. Die eigene Rechtsmittelfrist für den Anschlussrechtsmittelführer kann verstrichen sein; auch ein Rechtsmittelverzicht ist unschädlich (zum Anschlussrechtsmittelverzicht s §§ 67 II, 144). Der Beschwerdewert des § 61 muss nicht erreicht sein; nicht einmal eine Beschwer iSv § 59 ist erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Unterzeichnung (Abs 2).

Rn 17 Schon nach § 692 II bedarf keine Form des MB handschriftlicher Unterzeichnung, auch nicht der nach manuellem Eingriff erzeugte. An ihrer Stelle ›genügt ein entsprechender Stempelabdruck oder eine elektronische Signatur‹ (§ 692 II). Unter ›entsprechendem‹ Stempelabdruck mag ein Faksimilestempel zu verstehen sein. Faksimile-Unterschriften werden im automatisierten Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Keine Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts.

Rn 40 Nach dem ab 1998 geltenden Schiedsverfahrensrecht kann das Schiedsgericht zunächst nur vorläufig in einem Zwischenschiedsspruch nach § 1040 III oder im Endschiedsspruch nach § 1054 zu Gunsten seiner eigenen Zuständigkeit entscheiden. Wird der Schiedsspruch fristgerecht, § 1059 III, im Aufhebungsverfahren oder im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 II angeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtlich (Abs 2).

Rn 3 Auch die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht ist nach § 802 eine ausschließliche. Sie richtet sich nach dem Ort der Vollstreckungshandlung und muss für jede Vollstreckungshandlung getrennt ermittelt werden (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 26), so zB wenn der Schuldner nach der Vornahme einer Vollstreckungshandlung, aber vor einer weiteren den Wohns...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 und als Pendant zu § 13 regelt § 17 den allg Gerichtsstand aller Personen mit passiver Parteifähigkeit, die keine natürlichen Personen sind (St/J/Roth Rz 1; vgl auch MüKo-ZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1 f; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die aber den Fiskus wegen § 18 ausnehmen wollen; dazu § 18 Rn 2). § 17 verfolgt den Zweck, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung die Vorschriften der Ziv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Ergänzung.

Rn 2 Der Antrag auf Ergänzung setzt voraus, dass der Antrag eines Beteiligten ganz oder teilweise übergangen wurde oder die Kostenentscheidung unterblieben ist. In Amtsverfahren reicht es aus, dass das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten nicht oder nicht vollständig beschieden wurde. Ein solches Rechtsschutzbegehren kann sich auch aus einer Anregung des Beteiligten ergebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitwirkung eines Dritten.

Rn 21 Eng verknüpft mit dem Unmöglichkeitseinwand ist die Frage, wie es sich auswirkt, dass der Vollstreckungsschuldner auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen ist. Das Erfordernis der Mitwirkung eines Dritten ist unproblematisch, sofern der Schuldner dessen Verhalten beeinflussen kann (BayObLG NJW-RR 89, 462, 463 [BayObLG 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88]; Rostock MDR 17, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Gläubiger, auf die durch Pfändung und Überweisung erworbenen Rechte zu verzichten. Wegen der mit einer Forderungspfändung verbundenen Risiken, wie der Ersatzpflicht aus § 842 oder einer Drittwiderspruchsklage nach § 771, kann es für den Pfändungsgläubiger sinnvoll sein, die Rechte aufzugeben. § 316 III AO sieht eine entspr Anwendung vor.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 4 Im Einzelfall kann es genügen, wenn der SV die wissenschaftliche Auswertung nachvollzieht, sich die fremden Ausführungen zu eigen macht und verantwortlich zeichnet (Zweibr VersR 00, 605, 607; Kobl VersR 00, 339 – LS). Insoweit genügt aber nicht das bloße Abzeichnen mit ›einverstanden‹ (BVerwG NJW 84, 2645). Häufig kann die sachliche Verantwortlichkeit nur in einer mündl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nichtabhilfe.

Rn 4 Die Entscheidung, der sofortigen Beschwerde nicht abzuhelfen, ergeht ebenfalls durch Beschl, der grds zu begründen ist. Eine Verweisung auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses kann ausreichen, wenn die Beschwerde ihrerseits nicht begründet worden ist oder sich in Wiederholungen des erstinstanzlichen Vorbringens erschöpft. Der Beschl über die Nichtabhilfe ist de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zeitpunkt der Anforderung und Folgen der Nichteinlösung.

Rn 5 Der Handelsrichter muss den Anforderungen im Zeitpunkt der Ernennung genügen oder, hinsichtlich seiner Eintragung nach Abs 1 Nr 3, genügt haben. Später auftauchende Bedenken oder ihr Wegfall sind nach § 113 zu behandeln. Ein Verstoß gegen Sollanforderungen ist weitgehend unbeachtlich. Der Verstoß gegen zwingende Ernennungsvoraussetzungen macht die Ernennung unwirksam. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zulässigkeit.

Rn 9 Die statthafte Rechtsbeschwerde in Schiedssachen muss nach § 574 II zulässig sein. Hierfür muss die Rechtsbeschwerde entweder grundsätzliche Bedeutung haben, der Rechtsfortbildung dienen und/oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr erfordert eine Entscheidung des BGH (BGH SchiedsVZ 08, 40, 41 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 5; s § 574 Rn 6 ff). Sie ist immer zuläs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung eines zeitweiligen Vertreters.

Rn 3 Liegt eine Vertretungsnotwendigkeit nach Abs 1 oder Abs 2 vor, so kann der Präsident des Land- oder Amtsgerichts (Abs 4) unter den Voraussetzungen des Abs 3 befristet einen Vertreter bestellen. Ob ein Eilfall vorliegt, bestimmt sich nach den Voraussetzungen des § 21i II 1. Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Anordnung ist schriftlich zu begründen (Abs 3 S 2). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die Partei.

Rn 15 Die Partei kann sich gegen das Unterlassen von Beschlüssen gem § 380 insoweit wehren, als es das Gericht versäumt hat, dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 6). Hierbei ist für die Statthaftigkeit der Beschwerdewert des § 567 II 1 maßgeblich, weil es um Prozesskosten geht, die – mangels Beschlusses gem § 380...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der gerichtlichen Verwahrung.

Rn 2 § 443 gilt für jede im Beweisverfahren vorgelegte Urkunde. Es spielt keine Rolle, wer die Urkunde vorgelegt hatte und aufgrund welcher Vorschrift die Vorlegung erfolgte (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 443 Rz 1; MüKoZPO/Schreiber § 443 Rz 1). Voraussetzung der gerichtlichen Verwahrung ist nur, dass bereits Streit über die Echtheit der Urkunde besteht oder eine Partei den Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Schiedsvereinbarung über ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 36 Eine Schiedsvereinbarung, die sich ausdrücklich auf ein nichtiges Rechtsgeschäft bezieht, ist selbst nichtig. Das gilt zB für Schiedsvereinbarungen über unzweideutig verbotene Kartellabsprachen nach §§ 1, 19–21 GWB. Bei einer unmittelbaren Verbindung zwischen nichtigem Rechtsgeschäft und Schiedsvereinbarung verstößt auch die Schiedsvereinbarung gegen den ordre public i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Urteilsformel des Abhilfeendurteils enthält folgende Angaben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Der Tatbestand hat eine positive und eine negative Wirkung: Nur die darin wiedergegebenen Umstände sind von den Parteien behauptet worden; die nicht wiedergegebenen Umstände sind nicht behauptet worden (BGHZ 140, 335, 339 = NJW 99, 1339; 83, 885; NJW-RR 90, 1269; Oldbg NJW 89, 1165). Allerdings rückt die Rspr zunehmend von der negativen Wirkung ab, weil der Tatbestand ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweispflicht (S 2).

Rn 36 Zur Wahrung des Anspruchs der Parteien, insb des Berufungsklägers, auf Gewährung rechtlichen Gehörs ( Art 103 I GG) müssen sie auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl hingewiesen werden. Dies kann durch den Vorsitzenden oder das Berufungsgericht, also den gesamten Spruchkörper, erfolgen. Selbstverständlich kann der Vorsitzende den Hinweis nicht ert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850b dient mehrstufigen Regelungszwecken. Bezüge iSd § 850b I sind kein Arbeitseinkommen, weil sie nicht auf einer Verwertung der Arbeitskraft beruhen. Sie werden aber als Renten oder rentenähnliche Bezüge wie Arbeitseinkommen behandelt, weil sie dem Lebensunterhalt des Schuldners zu dienen bestimmt sind (BGH NJW-RR 05, 869, 870 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 15/05]). Abs 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelrüge der Parteien.

Rn 6 Der Streit über eine Sachurteilsvoraussetzung kann durch die beschwerte Partei (BGHZ 110, 294, 295 f = NJW 90, 1734) mit einem Rechtsmittel zur Prüfung der höheren Instanz gestellt werden. Verneint das Rechtsmittelgericht die Sachurteilsvoraussetzung, wird nicht das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl Rz 5). Ebenso ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Grundurteil des § 304 ist ausweislich der gesetzlichen Überschrift ein Zwischenurteil (zur Einführung Keller JA 07, 433). Anders als das Zwischenurteil des § 303 betrifft es nicht prozessuale (Vor-)Fragen, sondern die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden materiellen Verhältnisse. Im Unterschied zum Teil- und Endurteil erfasst es aber nicht einen eigenständigen Streit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dauer der Unterbrechung.

Rn 7 Die Unterbrechung beginnt mit der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Stunde (§ 27 II Nr 3 InsO) oder mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn damit ein allgemeines Verfügungsverbot verbunden ist. Auf die Kenntnis der Parteien oder des Gerichts kommt es nicht an. Sie endet mit der Aufnahme (vgl Rn 8), durch Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Größe des Präsidiums ist die Zahl der Richterplanstellen am Ablauf des Tages maßgebend, der dem Tage, an dem das Geschäftsjahr beginnt, um sechs Monate vorhergeht, (2) 1Ist die Zahl der Richterplanstellen bei einem Gericht mit einem Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 unter die jeweils genannte Mindestzahl gefallen, so ist bei der nächsten Wahl, die nach § 21...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenvorstellung.

Rn 46 Die Gegenvorstellung ist gerichtet auf eine Überprüfung der Sachentscheidung durch dieselbe – letzte – Instanz. Gesetzlich geregelt ist allerdings nur die Beanstandung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. Diese kann mittels Anhörungsrüge nach § 321a ZPO und – zB – § 44 FamFG geltend gemacht werden. Damit ein Antrag der Partei als Anhörungsrüge ausgelegt werden kann, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 6 Eine unzulässige Berufung wird verworfen (§ 522 I 2), eine unbegründete Berufung zurückgewiesen. Auf eine begründete Berufung hin kommt ausnahmsweise eine Aufhebung des angefochtenen Urteils verbunden mit einer Zurückverweisung an die erste Instanz in Betracht (§ 538 Rn 5), regelmäßig erfolgt eine eigene Sachentscheidung in Form einer Abänderung der angefochtenen Entsch...mehr