Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 22 Angeordnet wird die Rückgabe der ganzen oder eines Teils der Sicherheit. Erforderlich ist die genaue Angabe, wer, was an wen zurückzugeben hat. Im Falle einer Bürgschaft wird deren Erlöschen festgestellt. Einer Anordnung zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bedarf es nicht, da der Beschl den entsprechenden Beweis erbringt (MüKoZPO/Schulz § 109 Rz 42). Bei lediglich teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständigkeit.

Rn 7 Die Entscheidungen nach I, II hat – vorbehaltlich einer zwischenzeitlich erfolgten Abgabe oder Verweisung (zB nach § 50 II 2) – das Gericht zu treffen, welches die EA erlassen hat (III). Da das Verfahren nach I, II das ursprüngliche EA-Verfahren fortsetzt, hat keine neue fiktive Zuständigkeitsprüfung nach § 50 eines entspr Hauptsachverfahren zu erfolgen. III gilt nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitverkündung und Beitritt.

Rn 4 Schließlich bedarf es einer Streitverkündung des Urbeklagten an den Zweitprätendenten. Es liegt im Ermessen des Schuldners, ob er von der Befugnis zur Streitverkündung Gebrauch macht. Die Form der Streitverkündung bestimmt sich nach § 73. Weiteres Erfordernis ist der Beitritt des Dritten, der im Anwaltsprozess dem Anwaltszwang unterliegt. Der Eintritt bedeutet die Gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Strafverfahren.

Rn 5 Die im WÜD gerichtsfrei gestellten Diplomaten, also der Missionschef und das diplomatische Personal der Mission (Art 1e WÜD), genießen uneingeschränkte Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats (Art 31 I 1 WÜD), die auch Bußgeldverfahren umfasst (§ 46 I OWiG). Die Immunität verbietet nicht nur Einl und ggf Fortsetzung eines Strafverfahrens (Nr 193 I RiSt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 45 Entgegen der hM (BGH NJW 03, 1118, 1119 [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01]; Oberheim JuS 96, 918, 919 jeweils mwN) kann im Einzelfall auch eine bestimmte Schuldform – grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz – einem Anscheinsbeweis zugänglich sein (ebenso Prütting S 107; Walter ZZP 90, 270, 278). Maßgeblich ist, ob ein typischer Vorgang bewiesen oder unstr ist, der nach der Leben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) Kosten bei Rechtsmittelrücknahme (§§ 516 III, 565).

Rn 17 Nimmt die Gegenpartei ein Rechtsmittel zurück, so sind die dem Nebenintervenienten im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten der Gegenpartei aufzuerlegen (Abs 1 iVm §§ 515 III, 565). Soweit die Hauptpartei das Rechtsmittel zurücknimmt und damit kostenpflichtig ist, trägt der Nebenintervenient seine eigenen Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Hat der Nebenintervenient ein ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abgabe gegenüber der Geschäftsstelle jedes Amtsgericht (Abs 2).

Rn 3 Soweit für die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, können solche Äußerungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle jedes deutschen Amtsgerichts erklärt werden (Abs 2). Auf Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie auf den Wohnsitz oder den Aufenthalt des Erklärenden kommt es dabei nicht an. Der Urk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung des Jugendamts.

Rn 1 Eine Anhörungspflicht des Jugendamts wird durch Abs 1 S 1 für alle Adoptionssachen (§ 186) begründet, wenn der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Es handelt sich um eine zwingende Vorschrift, deren Verletzung einen nach Abs 2 S 2 von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchbrechungen und Modifikationen des Mündlichkeitsprinzips.

Rn 5 Das Mündlichkeitsprinzip birgt aber auch Gefahren in sich, die aus der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und der Schwierigkeit resultieren, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in mündlicher Rede verständlich zu machen (R/S/G § 79 Rz 7). Es wird daher in der ZPO an zahlreichen Stellen modifiziert und durchbrochen, um eine schriftliche Fixierung des Streitstoffs zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelrechts Rechnung und ordnet in allgemeiner Form die Zuständigkeit des BGH in Zivilsachen (§ 13) für die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision, Rechtsbeschwerde und die zusätzlich eingeführte Sprungrechtsbeschwerde an. Abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 834 schiebt das rechtliche Gehör des Schuldners vor der Pfändung der Forderung auf. Die Regelung dient dazu, den Erfolg der Forderungspfändung ggü zwischenzeitlichen Verfügungen des Schuldners zu sichern und wird deswegen oft als Schutzvorschrift zugunsten des Gläubigers verstanden (Zö/Herget § 834 Rz 1; Brox/Walker Rz 604). Wie aber die zu berücksichtigende Schutzsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die dem Richter übertragene Rechtsfindung ist kein singulärer Akt, sondern das Erg einer Kommunikation zwischen allen am Prozess Beteiligten. Diese Kommunikation besteht nicht nur im Austausch von Schriftsätzen und dem Erlass gerichtlicher Verfügungen oder Beschlüsse. Hinzu treten verbale und nonverbale Äußerungen in und außerhalb der mündlichen Verhandlung. Kommunikati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungskollision, Nr 3.

Rn 10 Normiert sind drei Konstellationen der Unvereinbarkeit mit in- oder ausl Entscheidungen mit im Kern identischem Verfahrensgegenstand, wobei Beteiligtenidentität nicht zwingend ist (Hamm FamRZ 01, 1015; Ddorf FamRZ 13, 484; MüKoFamFG/Rauscher Rz 35). Alt 1 betrifft in Deutschland erlassene Entscheidungen, was EA (BGH NJW 92, 3108), nicht aber VKH-Entscheidungen (BGHZ 88...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Schiedsgutachten.

Rn 24 Abzugrenzen von der echten Schiedsgerichtsbarkeit ist auch das Schiedsgutachten, das auf einem Schiedsgutachtenvertrag beruht. Dabei wird durch einen Dritten (Gutachter) ein einzelnes Element der Entscheidung verbindlich durch das Schiedsgutachten geklärt. Im Einzelnen gibt es unterschiedliche Formen. Das klassische Schiedsgutachten ist iSd §§ 317 ff BGB verbindlich (u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784.

Rn 4 § 784 I betrifft die bereits erfolgte Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand. Der Erbe kann die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen verlangen, die wegen Nachlassverbindlichkeiten in sein eigenes Vermögen vorgenommen worden sind; dem Nachlassverwalter steht das Recht zu, die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen zu fordern, die zug eines persönlichen Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gegen Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ist der spätere Erwerb eines Abkömmlings durch Verschwendung oder Überschuldung erheblich gefährdet, kann der Erblasser nach § 2338 BGB eine Nacherbschaft oder ein Nachvermächtnis bestimmen. Dadurch kann die Verfügungsmöglichkeit des Pflichtteilsberechtigten über sein Pflichtteilsrecht beschränkt werden. § 863 zieht aus dieser materiell-rechtlichen Lage die vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwendungsersatz im Abmahnverfahren.

Rn 4 Die ältere Rechtsprechung zum Aufwendungsersatz für Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist angesichts der heute geltenden gesetzlichen Regelung in § 13 III UWG nicht mehr relevant. Sachlich enthält aber auch diese Vorschrift den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung (aber nicht für eine zweite Abmahnung, s BGH NJW 10, 1208). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 89 dient der Prozessökonomie und erlaubt die einstweilige Zulassung eines Prozessvertreters, der keine Vollmacht hat oder diese nicht nachweisen kann, um die Fortsetzung des Prozesses schon vor Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Nach Sinn und Zweck ist die Vorschrift nur bei behebbaren Mängeln anwendbar (allgM MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 89 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Vermögenssorge, Abs 2 S 1 Nr 4.

Rn 20 Das Gesetz sieht in Abs 2 S 1 Nr 4 eine Ausnahme von der Anhörungspflicht iSv Abs 1 auch dann vor, wenn das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft. Von einer persönlichen Anhörung und Verschaffung eines Eindrucks kann abgesehen werden, wenn sie nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist. Das kann der Fall sein, wenn es auf einen persönlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen.

Rn 25 Zunächst sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Die Prozessunfähigkeit des Antragstellers ist nicht im PKH-Prüfungsverfahren festzustellen, sondern im Hauptsacheverfahren (Frankf FamRZ 98, 486). Bei einer Antragstellung vor einem unzuständigen Gericht ist zu unterscheiden: Ist der Rechtsweg nicht zulässig, zB Zivilgericht statt Arbeitsgericht, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zwischenentscheid nach § 1040 III.

Rn 21 Hält das Schiedsgericht sich in einem Zwischenentscheid nach § 1040 III für zuständig und hat das Oberlandesgericht dessen Entscheidung bestätigt, kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht erneut im Verfahren nach § 1060 geprüft werden (BGH SchiedsVZ 16, 339 [BGH 21.04.2016 - I ZB 7/15], Rz 10–12). Die Rüge, die Schiedsvereinbarung sei ungültig, kann auch dann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 22 Da mit der Klage aus § 767 nur Einwendungen erhoben werden können, welche die Rechtskraft des Urt unberührt lassen, können nur solche Umstände zum Erfolg führen, welche den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen (BGHZ 100, 211, 212; 222, 224, 225). Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür sind vom Schuldner da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterhaltspflicht unter Verwandten (Abs 1 Nr 1).

Rn 7 Die Vorschrift entspricht § 621 I Nr 4 ZPO aF. Unter Abs 1 S 1 fallen sämtliche durch Verwandtschaft in gerader Linie (vgl § 1589 S 1 BGB) begründete gesetzliche Unterhaltspflichten gem §§ 1601 ff BGB. Unterhaltsverpflichtet und -berechtigt sind alle in gerader ab- und aufsteigender Linie miteinander Verwandte ohne Rücksicht auf den Grad ihrer Verwandtschaft, der allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wählbarkeit.

Rn 5 Zum Präsidium wählbar sind nur die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein (auch: weiteres) Richteramt übertragen ist (I 2), sofern sie nicht nach Abs 1 S 3 vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind mithin die Richter auf Probe, kraft Auftrags oder von einem anderen Gericht abgeordnete Richter. Nicht wä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Rn 21f Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus einem anderen Staat (lit d).

Rn 13 Lit d regelt in Ergänzung zu lit c den Fall, dass die Entscheidung (Art 2 lit a), deren Anerkennung in Rede steht, nicht mit einer inländischen Entscheidung unvereinbar (vgl dazu Rn 12) ist, sondern mit einer ausländischen, also einer Entscheidung, die entweder in einem anderen als dem ›ersuchten‹ (Art 2 lit e) Mitgliedstaat (hierzu auch Müller IPRax 09, 484 ff) oder i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 20 normiert einen besonderen Beklagtengerichtsstand, der dem Kl die Wahl eröffnet (§ 35), den Bekl auch außerhalb seines allg Gerichtsstandes zu verklagen. Entsprechend dem allg Zweck der besonderen Gerichtsstände, dem Kl in Fällen gesetzlich vermuteter praktischer Bedürfnisse die Rechtsverfolgung zu erleichtern, soll § 20 Klagen zur Geltendmachung vermögensrechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Antragsverfahren.

Rn 4 Bei Antragverfahren (§ 51 Rn 2) erfolgt auch die Abänderung einer in einem EA-Verfahren ergangenen Entscheidung gem I 2 m Ausn des in I 3 geregelten Sonderfalls der unterlassenen notwendigen Anhörung (zB § 159) nur auf Antrag. Für diesen besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn er auf bislang nicht berücksichtigte Tatsachen oder eine veränderte Rechtslage gestüt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unbegründete Klage.

Rn 4 Scheitert die (zulässige) Klage nicht an den Beweisbeschränkungen des Urkundenprozesses, sondern weil sie unschlüssig ist oder die Einwendungen des Bekl definitiv durchgreifen, so wird sie abgewiesen. Das kann auch bei einem Mangel der zur Klagebegründung vorgelegten Urkunde der Fall sein, wenn diese nicht nur als Beweismittel dient, sondern den Anspruch auch selbst ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ablehnung des Sachverständigen.

Rn 7 Nach Abs 3 gelten für die Frage einer Ablehnung des Sachverständigen die Regeln über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§§ 1036, 1037 I und II) entsprechend. Die Parallele von Richter- und Sachverständigenablehnung findet sich auch beim staatlichen Gericht in § 406 I. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger nach § 1036 I vorhandene Ablehnungsgründe ebenso wie ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsnatur.

Rn 7 Die Erklärung der Zurücknahme der Berufung ist Prozesshandlung (s dazu § 515 Rn 5). Sie ist bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 90, 67, 68), grds unwiderruflich trotz Einverständnisses des Prozessgegners (BGHZ 20, 198, 205) und nicht anfechtbar (BGH NJW 91, 2839). Beruht die Erklärung jedoch auf einem für das Gericht und den Prozessgegner offensichtlichen Irrtum, kann sie n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Unabhängig von dem Ablehnungsrecht der Parteien kann ein Richter Vertrauen nur beanspruchen, wenn er selbst für zweifelsfreie Unparteilichkeit sorgt (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 1). Die amtliche Überschrift ist irreführend. Ein Richter kann sich nicht selbst ablehnen, auch nicht gem § 45 II Hs 2. Dem steht seine Eigenschaft als gesetzlicher Richter entgegen, über die er s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 21 Der Schuldner kann der Pflicht der Versicherung an Eides statt allein durch Herausgabe der Sache entgehen. Einwendungen gegen seine Verpflichtung oder gegen Anordnungen nach § 883 II und III muss er im Wege der Vollstreckungserinnerung gem § 766 vorbringen. Über diese entscheidet das zuständige Vollstreckungsgericht durch Beschl, welcher mit der sofortigen Beschwerde g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Mit der Ausrichtung des Zivilprozesses am materiellen Recht wäre es nicht vereinbar, wenn ein Urt, das in einem unter schwersten Mängeln leidenden Verfahren zu Stande gekommen ist, oder dessen Grundlagen in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (BGH NJW 88, 1914 mwN), unanfechtbar bliebe. Trotz rechtskräftigem Abschluss kann ein sol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Sternal/Weber Rz 25). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Formverstoß und Heilung.

Rn 10 Wird eine Schiedsvereinbarung nach den Regeln des § 1031 nicht formgültig abgeschlossen, so ist sie nach dem Rechtsgedanken des § 125 BGB nichtig (BGH NJW 11, 2976). Auf diese Nichtigkeit kann sich jede Partei berufen. Im Falle der Verbraucherbeteiligung nach Abs 5 kann sich auf einen Formfehler auch der andere Vertragspartner berufen, selbst wenn er Unternehmer ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 12 Für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist prognostisch darauf abzustellen, ob eine größere Zahl von vergleichbaren Fällen mit ähnl gelagerten Rechtsfragen zum BGH gelangen und dort von verschiedenen Senaten bearbeitet werden wird. Dabei müssen Anhaltspunkte für mutmaßlich unterschiedliche Auffassungen unter den Senaten vorliegen (BGH NJW 00, 1185 [BGH 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Dienstherrn (Abs 1 S 2).

Rn 3 § 833 schützt die Interessen des Gläubigers, solange der Drittschuldner wirtschaftlich identisch bleibt. Wechselt jedoch der Dienstherr oder Arbeitgeber, ist nach § 833 I 2 ein neuer Pfändungsbeschluss erforderlich. Die Pfändung endet daher, wenn der Schuldner vom Kommunal- in den Landes- oder Bundesdienst bzw in ein anderes Unternehmen selbst innerhalb eines Konzerns o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristen.

Rn 8 Bei der Fristenbestimmung ist das Gericht zwar zunächst grds an die gesetzlichen Vorgaben mit Ausnahme der Regelungen über Notfristen iSv § 224 I 2 nicht gebunden (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12, 48; einschränkend MüKoZPO/Deubner Rz 28), in der Praxis wird jedoch ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen etwa in §§ 217, 276 I 2, 277 III und IV im Sinne einer wese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Klagerücknahme, Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Nr 8 und 9).

Rn 22 Sofern die Prozesshandlungen (§§ 269, 515, 516) in der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden, ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern auch die nach § 269 I uU erforderliche Einwilligung des Gegners zu protokollieren und nach § 162 zu genehmigen. Die Protokollierung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Prozesshandlungen, deren Vornahme bei fehlender Protok...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unabhängigkeit.

Rn 3 Der Begriff der Unabhängigkeit beschreibt ein persönliches Merkmal des Mediators. Es dürfen keine objektiven Umstände vorliegen, die aus der Sicht der Beteiligten eine Befürchtung von Voreingenommenheit entstehen lassen können. Eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit kann sich durch eine besondere Beziehung zu einer Partei ergeben. Darunter ist die persönliche Partners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkung.

Rn 113 Die Änderung des unpfändbaren Betrags erfolgt mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Entscheidung. Das Gericht kann vorweg zur Sicherung seiner Entscheidung eine einstweilige Anordnung entspr § 732 II erlassen. Die gerichtliche Entscheidung entfaltet zunächst eine Rechtskraftwirkung zwischen den beteiligten Parteien. Bei den privilegierten Pfändungen nach §§ 850d, 85...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren in Verbandsklagesachen im Wesentlichen durch Verweis auf das in der ZPO geregelte Verfahren zur Durchsetzung individueller Ansprüche. Dies ist zwar aus Sicht derjenigen konsequent, die in der Verbandsklagekompetenz einen materiell-rechtlichen Anspruch sehen (s § 1 Rn 2), führt aber in der Praxis zu erheblichen Friktionen aufgrund des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufung.

Rn 19 Die Ermessensentscheidung des Gerichts über die Parteivernehmung und die Beeidigung unterliegen der Nachprüfung in der Berufungsinstanz. Zur Parteivernehmung im Berufungsrechtszug vgl § 536. Das Berufungsgericht muss das Ergebnis einer in erster Instanz (ordnungsgemäß) durchgeführten Parteivernehmung in seine Beweiswürdigung einbeziehen, ohne dass es darauf ankommt, ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Grundsatz der mündlichen Verhandlung.

Rn 6 In den übrigen Fällen ist grds iRe mündlichen Verhandlung zu entscheiden. Dies gilt aber nicht ausnahmslos. Art 101 I GG kann im Einzelfall aber auch dadurch angemessen Rechnung getragen werden, dass der Gegner vor Erlass einer Beschlussentscheidung schriftlich angehört wird (vgl Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 3; ferner MüKoZPO/Drescher Rz 2; Schuschke/Walker/Walker Rz 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung von Amts wegen.

Rn 16 Der Richter muss im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung vAw prüfen, ob ein Aufhebungsgrund aus § 1059 II 2b vorliegt, va ein Verstoß gegen den ordre public (s § 1059 Rn 59 ff). Aber es gibt keine Amtsermittlung. Die Prüfung des OLG auf einen behaupteten Verstoß setzt eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge voraus. Stellt es daraufhin eine entscheidungserhebliche Verletzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem Gericht die Beendigung des Umsetzungsverfahrens unverzüglich mit. Das Gericht setzt dem Sachwalter eine angemessene Frist zur Vorlage des Schlussberichts. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Amtes des Sachwalters und der Einstellung des Umsetzungsverfahrens. (2) Der Schlussbericht enthält folgende Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Beteiligten in Unterhaltssachen.

Rn 3 Unterhaltssachen iSv Abs 1 betreffen zunächst einen durch Verwandtschaft (Abs 1 Nr 1), Ehe bzw Lebenspartnerschaft (Abs 1 Nr 2) oder durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes (Abs 1 Nr 3) verbundenen Personenkreis. Über diesen Personenkreis hinaus können aber auch Rechtsnachfolger der Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsverpflichteten Beteiligte in Unterhaltssachen se...mehr