Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 179 Abs. 1 AO werden Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. § 151 Abs. 1 BewG enthält eine solche Bestimmung. Danach sind gesondert festzustellen (Nr. 1) Grundbesitzwerte (§ 157 BewG), (Nr. 2) der Wert des Betriebsvermögens oder der Anteil am Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist. (3) 1Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296, Rz 19), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entsprechendes gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu stellt der Antrag auf Andro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 597 betrifft allein die Klageabweisung, regelt dazu aber nur die Fälle der Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses (Abs 2) und der Unbegründetheit der Klage (Abs 1). Die weiteren Fälle der Unzulässigkeit der Klage, der Säumnis des Kl und eines Verzichts richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Weist ein Gericht eine im Urkundenprozess statthafte Klage unter grob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Die Beiordnungsentscheidung des Gerichts ist gem Abs 1 S 1 iVm § 78c III 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) anfechtbar. Rn 7 Die Beschwer für den Antragsgegner ergibt sich daraus, dass nach § 39 S 1 RVG die Beiordnung unmittelbar Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts auslöst (Prütting/Helms/Helms § 138 Rz 10; Zö/Lorenz § 138 Rz 4). Der Antragsgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtskraft.

Rn 33 Der Kfb kann formell und materiell in Rechtskraft erwachsen, mit der Folge, dass sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet (BGH NJW 03, 1462). Die Rechtskraftwirkung bezieht sich auf die einzelnen zugesprochenen oder aberkannten Gebühren, nicht auf den Gesamtbetrag (Ddorf JurBüro 96, 256). Ferner hat sie auch hier lediglich inter-partes-W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuziehung.

Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schiedsgerichts ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung, daher kann das Anerkenntnis erst in der höheren Instanz bei (Teil-)Aufhebung des Ausgangs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entsprechenden Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 349 II gewährt dem Vorsitzenden für bestimmte prozessuale (Zwischen-)Entscheidungen eine Alleinentscheidungsbefugnis. Hintergrund dieser Kompetenzzuweisung ist die gesetzgeberische Überlegung, dass diese rechtlich zu beurteilenden (Zwischen-)Entscheidungen gerade keine besondere Sachkunde tatsächlicher Art durch die Handelsrichter voraussetzen und diese Entscheidungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bei Verfahrensfehlern oder der Weigerung des GV, die Zwangsvollstreckung durchzuführen, bildet die Vollstreckungserinnerung gem § 766 den einschlägigen Rechtsbehelf. Ebenso verhält es sich, wenn zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob die wegzunehmende Sache der im Schuldtitel bezeichneten entspricht (Zö/Seibel Rz 5). Auch in Fällen, in denen der Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 5).

Rn 11 Erfolgt die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Rechts auf das festgestellte Sachverhältnis und ist nach letzterem die Sache zur Endentscheidung reif, hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst zu entscheiden (Abs 5 S 1; vgl § 563 III für das Revisionsverfahren). Entscheidungsreif ist die Sache, wenn der Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 45 Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Klagebegehren in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH MDR 12, 1473 [BGH 25.10.2012 - III ZR 266/11]). Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behauptete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dispositionsbefugnis des Anerkennenden.

Rn 8 Eine mangelnde Dispositionsbefugnis des Beklagten über den gegen ihn geltend gemachten Anspruch macht das Anerkenntnis unwirksam (Kobl NJW-RR 00, 529, 530 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]; R/S/G § 131 Rz 46). Daher kommt § 307 in Verfahren mit Untersuchungsmaxime (Einl Rn 27) nicht zum Tragen, so im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 95, 577 [BGH 28.03.1995 - X...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unwidersprochen gebliebenes Dokument (Abs 2).

Rn 6 Eine weitere typische Auflockerung des Formerfordernisses, das aus dem kaufmännischen Bereich bekannt ist, bringt Abs 2. Danach kommt eine Schiedsvereinbarung insb durch ein von der Gegenseite unwidersprochen hingenommenes kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande. Ob im Einzelfall eine solche Schiedsvereinbarung in einem Dokument, das der anderen Seite übermittelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2Ist dies aus technischen Gründen vorüb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristen.

Rn 8 Die Dauer der Frist darf ein Jahr nicht überschreiten, dies gerechnet vom Tag des Abschlusses des Vergleichs an. Ist nach dem Vergleich an einem späteren Tag zu räumen, ist für den Fristbeginn maßgeblich der im Vergleich genannte Räumungstermin, § 794a III. Die Räumungsfrist kann verlängert werden; ein Verlängerungsantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 5 Die Entscheidung, ob in das Verfahren gem § 495a eingetreten wird, kann jederzeit erfolgen. Sie liegt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im freien Ermessen des Gerichts (Ausnahme s.o. Rn 4). Das Gericht hat sie den Parteien mitzuteilen, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche Anordnung – insb nicht durch förmlichen Beschluss – im Gesetz nicht vorgeseh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung des Wertes der Beschwer.

Rn 6 Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer vgl § 511 Rn 17–36. Der Wert der Beschwer ist vom Revisionsgericht iRd Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu bestimmen (BGH NJW-RR 05, 1011 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 92/02]) und vAw zu prüfen (BGH v 13.8.09 – I ZR 33/08 – juris). An eine Festsetzung durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Im Achten Buch der ZPO ist die Zwangsvollstreckung aus bürgerlichrechtlichen Forderungen geregelt, deren Berechtigung von Zivilgerichten festgestellt wurde oder sonst förmlich dokumentiert worden ist. Die Zwangsvollstreckung findet also statt aus sog Vollstreckungsansprüchen, denen vollstreckbare zivilrechtliche Ansprüche iSv § 194 BGB zugrunde liegen. Zwangsversteigeru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eigentum, Vorbehaltseigentum.

Rn 16 Ein die Veräußerung hinderndes Recht ist insb das Eigentum, so das Alleineigentum, auch das Miteigentum – Gesamthandseigentum ebenso wie das Bruchteilseigentum (BGHZ 170, 187, 188, 189; WM 93, 902, 905 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91]; vgl Rn 15). Das Vorbehaltseigentum des Vorbehaltsverkäufers stellt im Vollstreckungsverfahren gegen den Vorbehaltskäufer ein die Veräuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Abschlussvereinbarung.

Rn 6 Soweit die Parteien zu einer inhaltlichen Beilegung ihres Streits gelangt sind, kann der Mediator diese Vereinbarung im Wege einer sogenannten Abschlussvereinbarung dokumentieren. Dies muss also eine schriftliche Niederlegung der erzielten Ergebnisse sein. Welche rechtliche Bedeutung diese schriftliche Dokumentation aufweist, hängt von dem Willen der Parteien und der vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vernehmung beider Parteien.

Rn 16 Wegen des Normzwecks und des Prinzips der Waffengleichheit sind bei Anwendung von § 448 grds beide Parteien zu vernehmen (Musielak/Voit/Huber Rz 8; R/S/G § 124 Rz 22; enger Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 11). In Betracht kommt die Vernehmung beider Parteien va dann, wenn derselbe Vorgang (zB eine zwischen den Parteien geführte Vertragsverhandlung) von beiden Seiten untersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Protokollierung.

Rn 4 Gemäß § 160 III Nr 5 ist ›das Ergebnis eines Augenscheins‹ zu protokollieren; hiermit ist nicht die Beweiswürdigung, wohl aber sind die tatsächlichen Feststellungen und der Gesamteindruck, den das Gericht gewonnen hat, gemeint (Zö/Schultzky § 160 Rz 9). Dass entgegen dem Wortlaut des § 160 die Wiedergabe des Ergebnisses des Augenscheins im Tatbestand des Urteils reichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 2 Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge über die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen. Die Wahrnehmung und Bildung des Tatsachenurteils (vgl St/J/Berger vor § 373 Rz 11) war ihm jedoch nur möglich, weil er über eine besondere Sachkunde verfügt. Weitere Wertungen und Schlussfolgerungen darf er als Zeuge nicht ziehen (VfGH Berlin VersR 09, 564, 566 m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Antrag auf Versäumnisurteil durch den Kläger.

Rn 34 Auch das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren setzt einen (schriftlichen) Antrag des Kl voraus, dass bei Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Bekl das Versäumnisurteil ergehen soll. Der Antrag kann nach Satz 2 schon in der Klageschrift gestellt werden. Ein erst später gestellter Antrag, der Prozess- und kein Sachantrag ist und für den § 270 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 8 Die Partei kann dem Rechtsanwalt jederzeit das Mandat wieder entziehen und die Prozessvollmacht widerrufen. Damit endet dessen Befugnis zur Prozessvertretung, was einen wichtigen Grund für die Aufhebung der Auswahlentscheidung darstellt. Diese Entpflichtung soll die Partei jederzeit verlangen können (Nürnbg OLGR 03, 373 zu § 121). Die Partei kann aber nur dann die Auswa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahren.

Rn 2 Für die Anwendung des § 406 spielt es keine Rolle, ob der SV aufgrund Parteiantrags oder vAw zugezogen wurde; die Norm gilt im Prozesskostenhilfeverfahren genauso wie im Verfahren des einstw Rechtsschutzes (die Eilbedürftigkeit kann einschr zu berücksichtigen sein, vgl Nürnbg MDR 77, 849; NJW 78, 954 [OLG Nürnberg 14.12.1977 - 3 W 112/77]). Auch im selbstständigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nicht notwendiger Inhalt (Abs 3 und 4).

Rn 41 Über die notwendigen Voraussetzungen hinaus stellt das Gesetz einige Formvorschriften für die Klageschrift auf, die nach allgM nicht zwingend eingehalten werden müssen. Mängel bei den nicht notwendigen Voraussetzungen des Inhalts einer Klageschrift berühren die Zulässigkeit der Klage nicht. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zu Verzögerungen führen und uU ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine im Grunde überflüssige Ergänzung zu § 160. Die §§ 159 ff gelten unbeschadet der Regelung in § 510a auch für das amtsgerichtliche Verfahren. Nachdem gem § 160 III Nr 3 Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung ohnehin zwingend in das Protokoll aufzunehmen sind, ebenso wie nach § 160 III Nr 1, 2, 8 und 9 auch Erklärungen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verweigerung der Eidesleistung.

Rn 4 Verweigert der Zeuge mit einem beachtlichen Grund die Eidesleistung, so ist entgegen dem irreführenden Wortlaut des § 390 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 1) insoweit nicht ein Zwischenurteil gem § 387 herbeizuführen. Über die Berechtigung der Weigerung des Zeugen ist vielmehr im hiesigen Verfahren des § 390 unmittelbar zu entscheiden (Zö/Greger § 390 Rz 4), und zwar mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schuldlosigkeit der Partei an der Fristversäumung.

Rn 18 Zentraler Prüfungspunkt bei der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die Partei die Fristversäumung zu vertreten hat, also nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Maßstab ist die ›Sorgfalt einer ordentlichen Prozesspartei‹ mithin ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab (Zö/Greger Rz 12), nach der Gegenansicht (St/J/Roth Rz 25) soll es unter dem Blickwinkel der Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 173 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt den Normalbestand an umlaufenden Betriebsmitteln bei einer weinbaulichen Nutzung. Sie stellt eine Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar und entspricht inhaltlich dem § 56 Abs. 2 und 3 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zum Überb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die Bevollmächtigung nicht prüfen muss und eine Vollmacht nicht verlangen darf. Lediglich zu versichern ist die Bevollmächtigung dann, wenn der Bevollmächtigte einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt. Wesentlich ist, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gegen die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nr 5.

Rn 10 Die Person, die die Annahme verweigert hat (vgl § 179), ist identifizierbar (wie Rn 6) anzugeben. Die Angabe weiterer Einzelheiten (Uhrzeit und Umstände des Zustellversuchs, Grund der Verweigerung) verlangt Nr 5 zwar nicht, sie ist aber erforderlich, damit das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verweigerung überprüfen kann (ebenso MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 10; aA wohl Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorrangig.

Rn 11 besagt, dass Räumungssachen durchzuführen sind, unabhängig vom Fortgang anderer Verfahren, wie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafverfahren, anderer Gerichtsbarkeiten etc. In anderen Verfahren bildet Abs 4 einen Grund für eine Terminsänderung gem § 227. Der Vorrang gilt nur nicht, wenn auch die anderen Verfahren eine besondere Beschleunigung erfordern, wie Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Notare (Abs 2 S 2 Nr 3).

Rn 9 Notare vertreten meist dann, wenn sie in einer Angelegenheit als Urkundsperson tätig waren. Darüber hinaus dürfen sie auch dann vertreten, wenn sie in Verfahren keine Anträge iSd § 23 gestellt haben (Begr zu § 13 RegE-FGG in RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S 92). Von der vorgenannten Regelung ist die vermutete Vollmacht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorschüsse, Geltendmachung und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Es gelten die §§ 2 ff JVEG (auch für den Erstattungsanspruch wegen zu viel gezahlter Vergütung). Die Festsetzung sowie die Rechtsbehelfe nach § 4 JVEG entsprechen denen bei der Zeugenentschädigung (§ 401) mit der Besonderheit des § 9 III JVEG. Der SV ist vorleistungspflichtig, hat gem § 3 JVEG aber einen Anspruch auf Vorschuss für erhebliche Aufwendungen und erbrachte T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verpflichtung zur Stellungnahme.

Rn 7 Der Gegner ist nicht verpflichtet, iRd PKH-Prüfung eine Stellungnahme abzugeben. Auswirkungen im Klageverfahren hat eine unterlassene Stellungnahme nicht, insb ist Vortrag, der im Klageverfahren die Forderung sofort zu Fall bringt, nicht verspätet. Es besteht auch kein Grund, eine Kostenerstattungsverpflichtung anzunehmen, wenn es nach PKH-Bewilligung zur Klagabweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird erst mit Rechtskraft wirksam. Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. Der Beschluss wird mit Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen. (2) Der Beschluss, durch den das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Geltendmachung von Unterhalt für das Kind und die Mutter vor Geburt des Kindes und verfolgt den Zweck, in der besonderen Situation kurz vor und nach der Geburt im Interesse der Mutter und des Kindes die Zahlung des Unterhalts in einem beschleunigten und möglichst einfach zu betreibenden Verfahren zunächst einmal sicherzustellen; dies war bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 18 Die Aufrechnung begründet keine Rechtshängigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderung. Dies hat zur Konsequenz, dass die Forderung entweder im selben Prozess – etwa im Wege einer Eventual-Widerklage – oder in einem selbstständigen Rechtsstreit eingeklagt werden kann. Zugleich finden die Prozessvoraussetzungen, die den Zugang zu dem angerufenen Gericht eröffnen, kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Voraussetzungen einer Sachentscheidung auf Grund Säumnis.

Rn 27 Ein Versäumnisurteil darf im schriftlichen Vorverfahren ergehen, wenn die Vorschriften über das Versäumnisverfahren anwendbar sind (s Rn 2), die allg Voraussetzungen für ein Sachurteil vorliegen (s Rn 3), keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 3 und 4 dessen Erlass entgegenstehen (s Rn 8) und die Klage bei Anwendung der Geständnisfiktion (s Rn 13–15) schlüssig i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr