Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die Ablehnung eines SV ähnl der Ablehnung eines Richters (§§ 41, 42). Eine Ablehnung kommt überhaupt nur in Betracht, weil der SV austauschbar ist (also nicht beim sachverständigen Zeugen, § 414) und hat ihren Grund in seiner Funktion und Stellung als Gehilfe des Richters sowie seiner besonderen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Zur Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erhebung der Rüge (Abs 1 S 1).

Rn 8 Abs 1 S 1 normiert die Beschleunigungsrüge als eine Verfahrenserklärung eines Beteiligten, in welcher der Rügende geltend macht, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 I entspricht. Rn 9 Die Rüge ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Verfahrensführung gerügt wird. Gem § 25 I kann die Erhebung der Rüge schriftlich oder z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 134 gibt dem Prozessgegner einer Partei, die sich in ihrem Vorbringen auf eine Urkunde bezieht, die Gelegenheit, sich von der Echtheit der Urkunde anhand des Originals zu überzeugen (grdl Schreiber S 50 ff). Nach § 131 erhält der Gegner lediglich eine Abschrift oder eine (unbeglaubigte) Ablichtung; gleiches gilt iRv § 133, so dass diese Vorschriften für die Prüfung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Rechtskrafterstreckung.

Rn 6 Die Rechtskrafterstreckung besteht in einer Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtskraft der Entscheidung ergreift hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes auch den Dritten (BGH MDR 58, 319). Er ist an das Urt ebenso wie die Parteien des Rechtsstreits gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klage durch oder gegen den Dritten bzgl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der in § 30 geregelte Strengbeweis ist eng mit dem verfahrensmäßigen Gegensatz in § 29 (Freibeweis) verbunden. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst die beiden möglichen Formen eines Beweisverfahrens in abstrakter Form in den §§ 29, 30 ausdrücklich geregelt. Im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme geht es im Kern darum, dass der Richter sein Beweisverfahren nach den strikten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allseitige Rechtskrafterstreckung.

Rn 4 Eine allseitige Rechtskrafterstreckung sehen nur wenige Vorschriften vor: Der praktisch bedeutsame Fall einer Rechtskrafterstreckung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache (§ 325) erzeugt keine Streitgenossenschaft, weil grds der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit für den selbst nicht in den Prozess einrückenden Rechtsnachfolger fortführt, der Rechtsnachfolger allenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Saarbr FamRZ 11, 745; 10, 1753; Brandbg OLGR 03, 504; s zum Begründungszwang auch § 120 Rn 3). Der Beschl hat eine eindeutige Aussage über die Höhe der Ratenzahlungen und deren Beginn zu treffen. Eine stillschweigende Einschränkung der Bewilligung seitens des Gerichts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumungsklage.

Rn 3 Erforderlich ist die Erhebung einer Räumungsklage. Die Anspruchsgrundlage ist unerheblich (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 8; Zö/Greger, § 283a ZPO Rz 2; Monschau in Lützenkirchen, AnwaltsHdb Mietrecht, 5. Aufl. M Rz 326h). IdR wird dies § 546 BGB sein. Möglich ist aber auch der Herausgabeanspruch gem § 985 B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entsprechende Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch Prozessbevollmächtigte.

Rn 4 Auch soweit nach Abs 1 eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, können sich die Beteiligten durch ihn (Abs 2 S 1) oder die in Abs 2 S 2 Nr 1–3 genannten Personen vertreten lassen, auch wenn sie beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig sind (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 10 Rz 2). Diese Vertreter sind keine Beistände iSd § 12. Eine öffentl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten der Partei.

Rn 48 Die Reisekosten der Partei sind immer zu erstatten, wenn die Teilnahme am Termin notwendig war. Die durch Teilnahme an einem Gerichtstermin veranlassten Reisekosten einer Partei sind grds notwendig iSd § 91, ohne dass es darauf ankommt, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war (Koblenz AGS 10, 102 = JurBüro 10, 210 = FamRZ 10, 1104 = NJW-Spezial 10, 187; Saarbr AGS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion.

Rn 1 Die gesetzliche Beweisregel erfasst das Sitzungsprotokoll unter Einbeziehung einer eventuellen Berichtigung und entfaltet Beweiskraft für alle Förmlichkeiten der Verhandlung (worunter auch die Güteverhandlung zählt). Daneben erfüllt das ordnungsgemäß errichtete Protokoll die Voraussetzungen einer öffentlichen Urkunde, weshalb die Beweiskraft des § 165 von den Beweiswirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die dem Musterkläger und den Beigeladenen im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten gelten als Teil der Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens. (2) Die den Musterbeklagten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten gelten anteilig als Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens, es sei denn, die Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 10 Anders als bei §§ 1684 III, 1685 III BGB kann ein Verfahren nach § 1686a BGB nur auf Antrag eingeleitet werden (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 6; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 8; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 6; Frankf FamRZ 19, 1254); die Rücknahme des Antrags hat verfahrensbeendigende Wirkung. 1. Antragsteller. Rn 11 Ein Antragsrecht steht nur dem (potenzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Güteverhandlung und Terminierung (Abs 3).

Rn 6 Es ist so früh wie möglich zu verhandeln dh am nächsten freien Termin unter Einhaltung der Ladungsfrist (Köln OLGR 05, 311). Auch wenn die Verhandlung so früh wie möglich stattfinden soll, ist der Termin sachgerecht vorzubereiten (Ddorf OLGR 05, 285). Die nach § 216 gebotene unverzügliche Terminsbestimmung hat die Ladungs-, Einlassungs- und Klageerwiderungsfristen zu be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulässigkeit.

Rn 14 Das materielle Recht kann der Aufrechnung entgegenstehen (vgl nur §§ 390, 392–394 BGB). Ebenso wird die Aufrechnung durch materiellrechtliche Aufrechnungsverbote eingeschränkt. Auch prozessrechtliche Absprachen können zur Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands führen. In all diesen Fällen muss das Gericht vor Eintritt in die Sachprüfung über die zur Aufrechnung gestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Juristische Personen.

Rn 3 In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen alle juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, dh insb alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (zum Verhältnis zu § 18s dort Rn 2), eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts, Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, auch die Deutsche Post AG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhalten des Gerichts.

Rn 4 Nach § 278 ist ein staatliches Gericht gehalten, in verschiedenen Formen auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei verschiedene Wege. Zunächst muss nach § 278 I das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits bedacht sein. Sodann muss nach § 278 II–V das Gericht zwingend eine Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abschriften bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt (Abs 2).

Rn 3 Die zwingende Vorschrift des § 133 II gilt nach dem insofern eindeutigen Wortlaut nur für vorbereitende Schriftsätze – nicht also für bestimmende Schriftsätze wie Klage und Rechtsmittel. Die Norm stellt sicher, dass auch bei einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) das Gericht die zur Terminsvorbereitung notwendigen Schriftsätze nebst Anlagen erhält. Die Einreichun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unvollständige oder gänzlich unverständliche Ausführungen.

Rn 15 Eine Entscheidung ist auch dann ›nicht mit Gründen versehen‹, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren. Der fehlenden Begründung ist es daher gleichzusetzen, wenn die vorhandenen Gründe so unverständlich und verworren sind, dass sie in Wirklichkeit nicht er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. ›Besondere Gerichte‹.

Rn 20 Das eine besondere Ausprägung des allg Grundsatzes des S 2 darstellende Verbot von Ausnahmegerichten fand sich bereits in der Paulskirchenverfassung von 1848 (dazu Kissel/Mayer § 16 Rz 12 mwN) und in der Preuß Verfassung von 1850, nicht indes in der Reichsverfassung von 1871, was die historische Bedeutung des gleich lautenden § 16 S 1 GVG 1879 unterstreicht. Von den un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Abgabeentscheidung.

Rn 5 S 3 ordnet die entsprechende Anwendung des § 281 II, III 1 ZPO an. Zwar gilt gem § 113 I 2 die Vorschrift des § 281 ZPO ›eigentlich‹ vollumfänglich; die ausdrückliche Regelung des § 123 S 3 nimmt die nicht ausdrücklich genannten Teile der Norm wieder aus (vgl auch MüKoFamFG/Lugani § 123 Rz 9). Hieraus folgt, dass Anträge betreffend die Zuständigkeit des Gerichts auch vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung.

Rn 4 Soweit eine Partei nach den vereinbarten Regelungen ihren Schiedsrichter bestellt hat, ist sie an diese Bestellung gebunden, wenn die andere Partei die Mitteilung über die Bestellung empfangen hat (Abs 2). Damit ist eine Selbstbindung der Partei klargestellt. Allerdings können die Parteien auch insoweit etwas Abweichendes vereinbaren. Abs 2 gilt auch im Falle eines Einm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entsprechende Anwendung.

Rn 8 Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt im Fall der in anderen Rechtsordnungen anerkannten Anfechtung der Mutterschaft nach ausländischem Kindschaftsstatut in Betracht, sofern auch hier das Interesse am Erhalt der rechtlichen Mutter-Kind-Beziehung dasjenige an der Feststellung der biologischen Mutterschaft überwiegt. Ist dies nicht der Fall, kommt § 177 I auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abnahme.

Rn 33 der Kaufsache nach § 3. Interesse des Kl an der Besitzbefreiung insb mit Blick auf Lagerkosten (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 499; Bambg JurBüro 94, 361: 1/10 des Kaufpreises; AG Osnabrück JurBüro 01, 144; § 6 Rn 1), bei Werk Bruchteil des Werklohns (BGH aaO; KG JurBüro 60, 166); bei Zusammentreffen mit Zahlungsklage kann wirtschaftliche Identität bestehen (§ 5 Rn 4 ff); ReS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Aufenthaltszuständigkeit.

Rn 7 Nr 2 knüpft an den gewöhnl Aufenthalt beider Ehegatten im Inland an. Der Begriff ist wie in § 122 auszulegen, maßgeblich sind der tatsächliche Daseinsmittelpunkt u die auf Dauer angelegte soziale Eingliederung (ausf BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 16 f; MüKoFamFG/Rauscher Rz 63 ff). Gewöhnl Aufenthalt jedes Ehegatten genügt, Gemeinsamkeit ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserung der Position des Unterhaltspflichtigen, der mit seinem auf Herabsetzung des titulierten Unterhalts gerichteten Abänderungsverfahren erfolgreich war. Nach alter Rechtslage konnte der vom Unterhaltsschuldner auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts in Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über das Normgefüge der Art 8 ff.

Rn 1 Die Art 7–15 enthalten die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (zum Verhältnis gegenüber den teilnehmenden Staaten des Haager Kinderschutzübereinkommens 1996 vgl Art 97 Rn 1). Die Grundregel findet sich in Art 7 I – gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes. Dieser Zuständigkeit gehen aber gem Art 7 II die in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Familienrecht.

Rn 9 Familienrechtliche Verträge wie zB das Verlöbnis (BGHZ 132, 105, 109 f; Zö/Schultzky Rz 10; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8; ThoPu/Hüßtege Rz 3; MüKoZPO/Patzina Rz 12; aA St/J/Roth Rz 8) und Verträge, die lediglich die gesetzliche Unterhaltspflicht konkretisieren (Dresd FamRZ 00, 543; BayObLG NJW-RR 99, 1293, 1294; Zö/Schultzky Rz 10; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8) sind vom A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilanfechtung (S 2).

Rn 8 Der Einspruch kann – statt im Termin tw zurückgenommen – von vornherein auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden (Donau MDR 1955, 22). Das ist in Bezug auf die Hauptsache zulässig, wenn der Rechtsstreit nur für oder gegen einzelne Streitgenossen fortgesetzt (vgl BGH VersR 87, 988) oder nur ein teilurteilsfähiger Gegenstand der Entscheidung angefochten werden so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 66 eröffnet u regelt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde. Die Anschlussbeschwerde ist akzessorisch zum Hauptrechtsmittel. Die Möglichkeit der Anschließung soll insb dem Beteiligten, der die erstinstanzliche Entscheidung hinzunehmen bereit gewesen ist, dann noch den Weg zum Eingreifen in das Verfahren ebnen, wenn das Hauptrechtsmittel erst zu einem Zeitpunkt ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertreterbestellung.

Rn 9 Die Prozessvollmacht ermächtigt ausdrücklich zur Bestellung eines Vertreters sowie zur Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten für die höhere Instanz. Deshalb ist die Bestellung eines Unterbevollmächtigten möglich, zB zur Wahrnehmung eines Termins (BGH NJW-RR 07, 356 [BGH 28.11.2006 - VIII ZB 52/06]). Zu beachten ist aber, dass eine umfassende Übertragung der Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formular für Widerspruch (Nr 5).

Rn 14 Der ›Fall, dass Formulare eingeführt sind‹ (§ 703c), ist bei allen Mahngerichten eingetreten. Die ›Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten‹ (MaschMahnVordrV), BGBl I 78, 705, hat in § 1 I für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten, unter 3. auch für den Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Auch iRd § 15 sind zunächst die vorrangigen internationalen Regelungen und nationalen Sondernormen zu berücksichtigen, die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (vgl § 12 Rn 19). Im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO sind insb die Art 6 und 62 Brüssel Ia-VO zu beachten (s dort). Daneben kann § 16 die internationale Zuständigkeit deutscher Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 8 Auf Gläubigerseite müssen Identität und Beteiligungsverhältnis aus dem Titel deutlich werden (ThoPu/Seiler § 750 Rz 7). Dazu muss grds die materiell-rechtliche Forderungsstruktur angegeben werden, zB Gesamtgläubigerschaft, auf Schuldnerseite die Schuldform, zB Gesamtschuld. In den übrigen Fällen ist § 420 BGB der Ausgangspunkt (nur ausnahmsweise bei Verurteilung aufgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag muss auf den Erlass eines Mahnbescheids gerichtet sein und enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung der Ausgangsentscheidung.

Rn 2 Das Ausgangsgericht (Richter, Kammer oder Rechtspfleger) hat die Zulässigkeit und die Begründetheit der sofortigen Beschwerde zu prüfen. Dabei hat es sich mit etwaigem neuen Vorbringen der Beschwerdebegründung (vgl § 571 II 1) auseinanderzusetzen. Erforderlichenfalls ist sogar Beweis zu erheben (BTDrs 14/4722, 115). Bis dahin fehlerhaft übergangenes tatsächliches Vorbri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinterlegung eines Geldbetrages im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Es muss ein Geldbetrag iRd Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen hinterlegt worden sein, entweder durch den Gerichtsvollzieher nach § 827 II oder durch den Drittschuldner nach § 853 und eine Anzeige der Sachlage an das Amtsgericht erfolgt sein. Die Hinterlegung des Schuldbetrags durch den Drittschuldner unter Anzeige der Hinterlegung an das Vollstreckungsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Statthaftigkeit.

Rn 5 Rechtsbeschwerden sind statthaft, soweit dies ein Gesetz ausdrücklich bestimmt (§ 574 I 1). In Schiedssachen sind nach § 1065 I iVm § 1062 I 2 statthaft Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nach § 1032 II, und gegen Zwischenentscheidungen von Schiedsgerichten nach § 1040 III, mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts.

Rn 10 Für den Antrag des Kindes auf Erhöhung des Unterhalts sieht § 240 keine Frist vor. Wird mit einem Abänderungsantrag nach § 240 eine Heraufsetzung des nach § 237 oder § 253 festgesetzten Unterhalts begehrt, ist für die Frage der rückwirkenden Heraufsetzung allein § 1613 BGB maßgebend; es wird nur geprüft, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen (zB Auskunftsverlang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ständige Vertretung bei ›Einmanngerichten‹.

Rn 1 Da bei einem – tatsächlich, also unabhängig von der Anzahl der Planstellen – mit nur einem Richter besetzten AG (nicht Zweigstelle, diese ist Teil eines AG) eine gerichtsinterne Vertretung ausgeschlossen ist, weist Abs 1 dem Präsidium des übergeordneten LG die Zuständigkeit zur Regelung von Vertretungsfällen zu. Dieses bestimmt nach allgemeinen Merkmalen (Bremen NJW 65,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eigentumserwerb des Meistbietenden.

Rn 10 Mit Erteilung des Zuschlags erwirbt der Meistbietende noch nicht das Eigentum an der ersteigerten Sache. Das Eigentum geht, sofern Pfändung und Versteigerung ordnungsgemäß erfolgt waren, mit der Ablieferung über (BGHZ 100, 95, 98; RGZ 156, 395, 398). Die Übereignung ist Hoheitsakt (BGHZ 119, 75, 76). §§ 929 ff BGB sind nicht anzuwenden (s Rn 2, § 814 Rn 5). Der Meistbi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden, S 2.

Rn 4 Im Regelfall hat die Verwaltungsbehörde die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts zu erfüllen, § 910 S 2. Diese Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden besteht unabhängig von der Qualifikation der beizutreibenden Forderung als öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich (BTDrs 19/19850, 46). Die Kompetenzregelung dient der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 4 § 763 ist eine Ordnungsvorschrift (Musielak/Voit/Lackmann § 763 Rz 2). Wird sie verletzt, zB weil die Benachrichtigung oder die Protokollierung unterbleibt, hat das auf die Wirksamkeit der Vollstreckungshandlung keinen Einfluss. Sie kann deswegen auch nicht angefochten werden. Wohl aber kann die Erinnerung mit dem Ziel erhoben werden, die Benachrichtigung oder Protokoll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auswahl.

Rn 2 Es ist ein Musterkläger aus dem in Abs 2 S 1 genannten Kreis sämtlicher Kläger auszuwählen. Die Auswahlkriterien nennt Abs 2 S 2; die Auflistung ist aber nicht abschließend, dh das ›billige Ermessen‹ des Gerichts kann auch weitere Kriterien umfassen. Der Sache nach ist aber Abs 2 S 2 Nr 1 (Eignung des Klägers) das entscheidende Kriterium, da es den übergeordneten Zweck ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Bereiche der Fremdauskunft (Abs 1 S 1 Nr 1–3).

Rn 10 Die von der Fremdauskunft erfassten Bereiche sind für die Vollstreckung typischerweise von entscheidender Bedeutung (Würdinger JZ 11, 177, 182), da das Arbeitseinkommen des Schuldners, dessen Kontoguthaben und dessen Kraftfahrzeug wichtige Zugriffsgegenstände sind. Auf diese Bereiche ist die Auskunftsmöglichkeit zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 4 Ist aus Sicht des verordneten Richters ein Zwischenstreit durch das Prozessgericht zu entscheiden, soll er die Beweisaufnahme soweit durchführen als dies ungeachtet des Zwischenstreits möglich und zweckmäßig erscheint (BeckOKZPO/Bach Rz 3; aA Musielak/Voit/Stadler Rz 5: grds soweit wie möglich durchzuführen). Sodann hat er das Protokoll bzw die Verfahrensakten dem Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 26 Zur Insolvenzmasse gehören die pfändbaren Gegenstände, § 36 I 1 InsO. Die unpfändbaren Bezüge gem § 850a unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag, wie § 36 I 2 InsO durch die Verweisung auf § 850a ausdrücklich klarstellt. Im Restschuldbefreiungsverfahren sind die unpfändbaren Bezüge nicht abzutreten, § 292 I 3 InsO iVm § 36 I 2 InsO und § 850a (FK-InsO/Ahrens § 287 Rz 1...mehr