Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufgaben der Justizverwaltung.

Rn 5 Die Justizverwaltung ist verpflichtet, Protokollführer bereitzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn die ausgewählten Personen die Fähigkeit besitzen, dem Diktat des Vorsitzenden auf angemessene Weise – sei es durch die Beherrschung von Kurzschrift, sei es durch hinreichend sicheres Maschinenschreiben – zu folgen. Dennoch hat der Vorsitzende auf die Auswahl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Versorgungsausgleichssachen (§ 111 Nr 7 FamFG).

Rn 11 Wegen des Verfahrensgegenstandes vgl § 217 FamFG, § 1587 BGB, §§ 1 ff VersAusglG. Zu diesen Verfahren gehören nur die unmittelbaren Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich, wie die Grundentscheidung nach § 1587 BGB, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 I Nr 2 VersAusglG, der Anspruch auf Auskunft nach § 4 VersAusglG, auf Abtretung nach § 21 VersAusglG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bereits erwiesenes Gegenteil.

Rn 7 Abs 2 verbietet eine Parteivernehmung zur Führung des direkten Gegenbeweises, also zum Beweis der Tatsache, deren Gegenteil das Gericht bereits für erwiesen erachtet. Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass der Partei nicht zugemutet werden soll, ein ihr günstiges Prozessergebnis durch die eigene Aussage in Frage zu stellen (Zö/Greger Rz 4). Die bloße Wahrscheinl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grenzen der Rechtskraft.

Rn 71 Verkennt das Schiedsgericht die Grenzen der Rechtskraft eines vorhergehenden rechtskräftigen Urteils oder Schiedsspruchs und weist deshalb eine Klage ganz oder teilweise ab, verletzt es den verfahrensrechtlichen ordre public (BGH v. 11.10.18 – I ZB 9/18, juris Rz 5). Die Grundsätze der Rechtskraft sind unverzichtbar für die Gewährleistung des Rechtsfriedens und gehören...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überprüfungsumfang.

Rn 3 Der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegen gem § 58 II auch die der angefochtenen Endentscheidung vorausgegangenen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheidungen (Rn 1). Trotz der in ihrem Wortlaut abw Gesetzesformulierung gilt damit nichts anderes als nach § 512 ZPO. Ausgenommen v der Überprüfung sind also zum einen solche Zwischenentscheidungen, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Schenkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Oberhäupter fremder Staaten.

Rn 3 Über die Sonderregelung für Staatsbesuche in § 20 I GVG genießen Staatsoberhäupter fremder souveräner Staaten bereits aufgrund ihrer Stellung nach den allg Regeln des Völkerrechts (§ 20 II GVG, Art 25 GG) weitestgehende persönliche Immunität (auch) in Deutschland. Dies folgt aus dem Grundsatz der – nach Amtsverlust auch nachwirkenden – funktionellen Staatenimmunität. Al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erhöhung.

Rn 16 Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt, ist der Grundfreibetrag gestaffelt um die zusätzlichen Freibeträge gem Abs 2 erhöht. Für die erste Person sind zusätzlich monatlich EUR 527,76 oder wöchentlich EUR 121,46 bzw täglich EUR 24,49 pfändungsfrei. Unerheblich ist, ob dies ein Ehegatte, ein geschiedener Ehegatte, ein (früherer) Lebensp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbundene, akzessorische und gemischte Streitigkeiten.

Rn 18 Bei verbundenen und akzessorischen Streitigkeiten ist zwischen den verschiedenen Streitgegenständen zu unterscheiden, etwa früher zwischen einer Ehescheidungsklage und der damit verbundenen Unterhaltsklage. Grundsätzlich ist die Anwendbarkeit der VO für jeden dieser Gegenstände gesondert zu beurteilen. Namentlich akzessorische Streitigkeiten sind nicht an die rechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung der Teilnahme.

Rn 5 Die Anordnung der Teilnahme erfolgt nach Gewährung rechtlichen Gehörs durch Beschluss, der erkennen lassen muss, warum eine Teilnahme an einem Informationsgespräch für sinnvoll gehalten wird (Prütting/Helms/Helms § 135 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 135 Rz 4); zugleich ist eine Person oder Stelle konkret zu benennen, bei der das Informationsgespräch durchzuführen ist (ThoPu/Hüßt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfungsumfang.

Rn 11 Im Kostenfestsetzungsverfahren wird nur die formelle Wirksamkeit des Titels geprüft (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 3). Dies erstreckt sich bei Vergleichen etwa auf die formwirksame Protokollierung (LG Berlin Rpfleger 88, 110). Nicht zu prüfen ist, ob sich die Vereinbarung materiell-rechtlich als Vergleich iSv § 779 BGB darstellt (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 12). IÜ umfasst die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterwerfungserklärungen.

Rn 3 Die Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig ergeben, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks möglich sein soll (Schuschke/Walker/Walker Rz 2); andernfalls gilt lediglich die auf das Grundpfandrecht bezogene Unterwerfungserklärung mit der Maßgabe, dass diese nicht auch den Einzelrechtsnachfolger im Eigentum umfasst. § 139 BGB findet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einsichtnahmebeschränkung (Abs 2).

Rn 13 Durch das EuKoPfVODG 2016 wurde § 882f ein zweiter Abs angefügt. Das Recht auf Einsichtnahme durch Dritte erstreckt sich danach nicht auf Angaben nach § 882b II Nr 3 (Wohnsitz/Sitz), wenn glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk gem §§ 51, 52 BMG eingetragen bzw eingerichtet wurde (BTDrs 18/7560, 40 f). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2, Urkundenfälschung.

Rn 6 Erfasst sind Urkundenfälschung und -unterdrückung und (mittelbare) Falschbeurkundung seitens Privatpersonen oder im Amt iSv §§ 267, 271, 274 oder 348 StGB. Es geht nicht um die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern allein um die Gefälschtheit. Diese ist der für die Zulässigkeit schlüssig vorzutragende und iRd Begründetheit festzustellende Restitutionsgrund. Nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Wirkung.

Rn 3 Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils (oder Vollstreckungsbescheids nach § 700) ordnet Abs 1 im Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils an, das die Entscheidung der Vorinstanz im Rechtsmittel-, Rüge (§ 321a) oder Einspruchsverfahren in der Hauptsache oder in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718 aufhebt oder abän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Hinweispflicht/Wiedereröffnung/Nachweis.

Rn 13 Jedenfalls im Verfahren vor dem Amtsgericht hat das Gericht auf den Verlust der Rügemöglichkeit hinzuweisen (§ 504 entspr). Darüber hinaus besteht eine Hinweispflicht gem § 139, wenn die Partei ansonsten in unzulässiger Weise durch die Entscheidung des Gerichts überrascht (dazu § 139 Rn 13 ff) werden würde (BGH NJW 58, 104; einschr Musielak/Voit/Huber Rz 6). Nach § 156...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterschiede zwischen Willenserklärung und Prozesshandlung.

Rn 52 Prozesshandlungen müssen in der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden, Willenserklärungen können in jeder Form (zB schriftlich) erklärt werden. Die Erklärung einer Prozesshandlung wendet sich an das Gericht, eine Willenserklärung richtet sich an die Gegenpartei. Prozesshandlungen sind im Grundsatz frei widerruflich, Willenserklärungen sind unwiderruflich. Prozessha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wider-Widerklage.

Rn 22 Eine Wider-Widerklage (Widerklage des Kl gegen Widerklage des Bekl) ist vom Zeitpunkt der zulässigen Erhebung der Widerklage an möglich (BGH MDR 59, 571; BGHZ 40, 185, 189; BGH NJW 09, 148). Eine hilfsweise erhobene Wider-Widerklage ist nur dann zulässig, wenn sie von einer mit der Verteidigung gegen die Widerklage zusammenhängenden Bedingung abhängig gemacht wird (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Eingang beim Empfangsgericht.

Rn 12 Beim Empfangsgericht wird zuerst die Geschäftsstelle tätig. Sie gibt dem ASt unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen (§§ 700 III 2, 697 I 1). Die Zweiwochenfrist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann, weil dies für § 697 I 1 nicht besonders bestimmt ist (§ 224 II). S.a. § 697...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Sicherheitsleistung nach § 1063 III.

Rn 21 Der Antragsteller sollte stets prüfen, ob er im Verfahren nach § 1061 bei Gericht zusätzlich eine Sicherheitsleistung des Gegners nach § 1063 III beantragt. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn abzusehen ist, dass sich das Verfahren hinzieht, etwa weil mit einer Rechtsbeschwerde durch den Gegner nach § 1065 zu rechnen ist. Wird der Beschluss über die Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tatbestände, Zeitpunkt.

Rn 9 Mit der Klage wird die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung verfolgt. Die Klage ist dann begründet, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass die als bewiesen angenommenen materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklausel gem §§ 726 ff tatsächlich nicht vorliegen, so gem § 726 I die aufschiebende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Fortsetzung der Ausgangsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Nach formeller Rechtskraft des Musterentscheids werden die Ausgangsverfahren nicht von Amts wegen wieder aufgenommen, sondern nur auf Antrag einer Partei des jeweiligen Verfahrens, welcher gem Abs 4 in Form der Einreichung des rechtskräftigen Musterentscheids an das Prozessgericht erfolgt. Mit der Einreichung des Musterentscheids ist anzugeben, welche Verfahren fortgese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) 1Die Beschwerde kann auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. 2Sie kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. (3) 1Der Vorsitzende oder das Beschwerdegericht kann für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln eine Frist se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweitinstanzlich neu vorgetragene Tatsachen (Nr 2).

Rn 18 Verhandlungs- und Entscheidungsgrundlage in der Berufungsinstanz kann auch der neu durch die Parteien vorgetragene Tatsachenstoff werden. Neu ist ein in der Berufung geltend gemachtes Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn es erstinstanzlich nicht (vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung) vorgetragen war, unabhängig davon, ob ein solcher Vortrag möglich gewesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolgloser Zustellungsversuch

Rn 2 Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig, wenn der Zusteller eine Zustellung an einem der in § 178 genannten Orte versucht und den Zustellungsadressaten dort nicht angetroffen hat. Der Zustellungsversuch darf nicht zu einer allgemein unpassenden Zeit erfolgt sein. Nicht angetroffen ist der Adressat insb, wenn der Zusteller aus irgendeinem Grund nicht zu dem Adressate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Endurteile in Vor- und Nachverfahren.

Rn 10 Ergeht im Rechtsmittelzug des Urkundenprozesses eine rechtskräftige Endentscheidung, sei es durch Abweisung oder durch vorbehaltslose Stattgabe der Klage, endet das Nachverfahren von selbst. Einer Erledigungserklärung bedarf es nicht (aA Wieczorek/Schütze/Olzen § 600 Rz 47). Die streitige Frage, wie es sich verhält, wenn umgekehrt zuerst ein klagestattgebendes Urt im N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundfreibetrag.

Rn 11 Seit dem 1.7.23 beläuft sich der Grundfreibetrag nach Abs 1 und 4 iVm der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 v 15.3.23 (BGBl I Nr 79) bis zum 30.6.24 auf monatlich EUR 1.402,28 bzw wöchentlich EUR 322,72 respektive täglich EUR 64,54. Die disproportionale Relation zwischen den monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträgen beruht auf der Überlegung, dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa)

Rn 22 Aus dem Fragerecht der Parteien (Rn 17) ergibt sich die Pflicht, einem Parteiantrag auf Ladung des SV zur Erläuterung stattzugeben (BGHZ 6, 398, 400 f; NJW-RR 10, 10, 11; NJW 97, 802; s.a. VersR 68, 257 zu § 287; zur Nachholung durch das Berufungsgericht BGH VersR 17, 1295), unabhängig von einem erklärten Einverständnis mit einer schriftlichen Begutachtung (BGHZ 6, 398...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhaltspflichten.

Rn 14 Familienrechtliche Unterhaltssachen, auch vorläufige, waren ursprünglich nicht ausgenommen, selbst wenn sie auf ausgeschlossenen Statusverhältnissen beruhten oder im Verbund mit diesen entschieden wurden (Art 5 Nr 2 aF, EuGH Slg 80, 731). Die Abgrenzung des Unterhalts von anderen Leistungen ist nach dem Zweck vorzunehmen. Eine Eigentumsübertragung, die funktionell als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag.

Rn 1 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag ist für jeden Rechtszug gesondert zu stellen. Auch für jedes Verfahren, welches beim selben Gericht anhängig ist, ist gesondert PKH zu beantragen. Das gilt auch für Verbundverfahren zum Scheidungsantrag. Der Antragsteller muss partei- und prozessfähig sein. Auch im PKH-Prüfungsverfahren ist die Prozessfähigkeit vAw festzuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anfechtbarkeit (S 2).

Rn 10 Gem S 2 ist die Entscheidung über den Einstellungsantrag nicht anfechtbar; dies gilt auch bei einer ablehnenden Entscheidung. Über die – unzulässige – Beschwerde hat das Beschwerdegericht nicht durch den Einzelrichter, sondern durch den Senat in voller Besetzung zu entscheiden (KG FamRZ 11, 583). Sofern in dringenden Fällen das Vollstreckungsgericht durch den Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuales Verständnis.

Rn 14 § 885 I stellt zur Bestimmung des Schuldners auf diejenige Person ab, die die unbewegliche Sache (das Schiff oder Schiffsbauwerk) herauszugeben, zu räumen oder zu überlassen hat, und begreift den Schuldner damit nicht im materiell-rechtlichen, sondern im prozessualen Sinne. Vollstreckungsschuldner ist damit nur derjenige, den entweder der Titel oder die Vollstreckungsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 9 findet lediglich in Bayern Anwendung, da dieses als bisher einziges Bundesland ein oberstes Landesgericht eingeführt hat (s § 7 Rn 1). Das BayObLG entscheidet über Zuständigkeitsfragen als zunächst höheres Gericht gem § 36 Abs 1 ZPO unterschiedlicher OLG-Bezirke über die Zuständigkeit der Instanzgerichte. Das BayObLG ist auch bei Zuständigkeitsfragen von Instanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gem § 800 I 1 kann sich der Eigentümer eines Grundstücks in einer vollstreckbaren Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Grundpfandrechts unterwerfen, dies mit der Maßgabe, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. Die Vorschrift sollte es dem dinglichen Gläubiger eines Grundpfandrechts ermöglichen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 8 Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das Gericht ihn nach Abs 4 S 1 beauftragt hat. Es hat den Umfang klarzustellen, auch welche Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren des Berufungsgerichts.

Rn 5 Die Zurückverweisung führt dazu, dass das frühere Berufungsverfahren fortgesetzt wird und mit diesem eine Einheit bildet. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich bei Schluss der Berufungsverhandlung befand, auf die das aufgehobene Urt ergangen ist und mit dem es eine Einheit bildet (BGH NJW 01, 146 [BGH 28.09.2000 - IX ZR 6/99]; Musielak/Voit/Ball ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung der rechtlichen Verhältnisse.

Rn 35 Eine Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse kann sich weiterhin aus einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse ergeben (BGHZ 153, 372, 383 = NJW 03, 1518; NJW 09, 3303, 3305; NJW 10, 3582; NJW 12, 1807). Diese kann bestehen in einer Änderung der Gesetzeslage, wie bspw der Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach §§ 1569, 1578b BGB durch das UÄndG 2007, der ihr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderzuweisungen und Konzentrationsermächtigung.

Rn 7 Die Öffnungsklausel des Abs 3 räumt den Ländern ein, in bestimmten fiskalischen Streitigkeiten, sofern nicht bundesrechtlich ein anderer Rechtsweg vorgeschrieben ist, die ausschließliche Zuständigkeit des LG festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben etwa Rheinland-Pfalz (§ 5 AGGVG RP, GVBl 89, 225) und Sachsen (vgl LG Dresden 15.3.12 – 10 O 65/12) Gebrauch gemacht (s.a....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Mit dem Widerspruch entsteht ein neuer Verfahrensabschnitt, weil nunmehr streitig verhandelt wird (KG NJW-RR 08, 520). Nach Einlegung eines Widerspruchs ist grds aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urt zu entscheiden (§§ 924 II 2, 925 I). Das Gebot der mündlichen Verhandlung ist insofern aber nicht strenger als der im Urteilsverfahren allgemein geltende Mündlichkeitsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 8 Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist eine Notfrist (§ 224 I 2, § 339 I); sie beginnt mit der Zustellung des VB (§§ 700 I, 339 I). Die Notfrist ist nicht verlängerbar (s § 224 Rn 3). Bei Versäumung kann Wiedereinsetzung gewährt werden (§ 233). § 46a ArbGG verweist auf die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren, ›soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt‹. § 59...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Völkerrechtlicher Vertrag günstiger.

Rn 17 Das Gericht hat nach § 1061 I 2 vAw auch anerkennungsfreundliches Recht aus zwei- oder mehrseitigen völkerrechtlichen Verträgen anzuwenden (BGH NJW 07, 772 Rz 19 [insoweit nicht in BGHZ 166, 278]). Das ergibt sich über den Verweis in § 1061 I S 1 aus Art VII 1 UNÜ, der jedoch auch ohne den Verweis für das Gericht unmittelbar anwendbares Recht ist, weil Deutschland Sign...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendungsbereich.

Rn 9 Der Geltungsbereich des § 320 entspricht den Grundsätzen bei § 319 (§ 319 Rn 16). Die Regelung ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH 20.3.14. V ZR 130/13, BeckRS 14, 08325). § 320 gilt au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Würdigung der Glaubwürdigkeit.

Rn 4 Weitere Voraussetzung des § 375 I ist, dass das Prozessgericht prognostisch das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag (Bremen OLGR Bremen 09, 352, Rz 13). Wenn es also auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, wird ein Verfahren gem § 375 regelmäßig ausscheiden, zB dann, wenn einander widerspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 54 Sind von einem im europäischen Ausland lebenden Schuldner für das im Inland bezogene Arbeitseinkommen aufgrund eines Freistellungsbescheids des Finanzamts vom ArbG keine Steuern abzuführen, dürfen die Einkünfte nicht nach § 850e Nr 1 S 1 um den entspr Steueranteil gekürzt werden. Der Schuldner muss sie wegen seines Wohnsitzes im Ausland unmittelbar entrichten. Solche B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil auf Abgabe einer Willenserklärung.

Rn 2 Der Geltungsbereich der Vorschrift ist wegen des Zusammenhangs mit § 894 auf (Leistungs-)Urteile beschränkt (aA Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 3). Prozessvergleiche sowie vollstreckbare Urkunden werden nicht erfasst. Im Gegensatz zu § 894 betrifft die Norm aber auch keine rechtskraftfähigen Beschlüsse, weil diese die Hauptsache vorwegnehmen würden (zur sog Befriedigungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ständige Rechtsprechung.

Rn 7 Nach einer in der stRspr verwendeten, noch auf die Motive zurückgehenden Formel ist das Vorbehaltsurteil insoweit für das Nachverfahren bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (etwa BGHZ 82, 115, 117 f; 158, 69, 72). Hergeleitet wird diese Bindung aus § 318 (BGHZ 82, 115, 120; BAG NJW 72, 1216). Allerdings...mehr