Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwilligung des Bekl (Abs 1).

Rn 5 Erforderlich ab Beginn der mündlichen Verhandlung dh idR mit Stellung des Klageabweisungsantrags (§ 137 I). Um einen Prozess nicht mit Schwebezuständen zu belasten, kann die Einwilligung nur in dem Termin erklärt werden, in dem bzw. vor dem die Rücknahme schriftsätzlich erfolgt ist (Ddorf 14.4.16 I-15 W 8/16 – juris), also nicht mit Erörterung von Zulässigkeitsfragen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Datenübermittlung (Abs 2).

Rn 8 Hintergrund ist die Regelung der ›elektronischen Akte‹ gem § 299 III. Durch elektronische Übermittlung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger das Vermögensverzeichnis auf Antrag auch elektronisch übermitteln. Zusätzlich zur qualifizierten elektronischen Signatur (vgl § 130a III) ist der Schutz vor unbefugter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Norm fingiert die Bewilligung des Schuldners für den Zeitpunkt, in dem das vorläufig vollstreckbare Urt erlassen wird (Bewilligungsfiktion). Die Fiktion bezieht sich je nach Anspruchsinhalt auf die Eintragung einer Vormerkung gem § 883 BGB oder eines Widerspruchs gem § 899 BGB. Da die Eintragung selbst keinen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt, sind weder Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 34 Die Stufenklage hat mehrere Vorteile: Durch Vermeidung mehrerer Einzelprozesse Beschleunigungseffekt und Verringerung des Kostenrisikos, auch die noch unbestimmte Leistungsstufe wird rechtshängig, Eintritt der Hemmung der Verjährung auch für die Leistungsklage und die Stufenklage ist – wegen der Degression der Gebührentabelle – stets kostengünstiger als mehrere – bis z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aktenüberlassung.

Rn 6 Die erforderlichen Prozessakten dürfen und müssen idR überlassen werden (vgl § 407a V, SV ist Gehilfe des Gerichts). Sind etwa Persönlichkeitsrechte einer Partei betroffen, ist regelmäßig eine Einwilligung des Rechtsinhabers erforderlich; prozessuale Rechte sind zu gewähren. Bei Verweigerung der Einwilligung kommt als prozessuale Reaktion eine Entscheidung nach Beweisla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Inhaltlich ist etwa bei der Protokollierung einer Klage darauf zu achten, dass die Anforderungen gem § 253 erfüllt sind (Zö/Herget Rz 3), ebenso wie bei sonstigen Erklärungen die der §§ 130 ff (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4). Rn 5 Der Protokollierende hat insoweit eine Beratungspflicht, er muss grds auch auf sachdienliche Erklärungen und Anträge vAw hinwirken (MüKoZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Während § 130a die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht betrifft, eröffnet § 130b auch den Gerichtspersonen die Möglichkeit, die elektronische Form für solche Dokumente zu wählen, bei denen die ZPO die eigenhändige Unterzeichnung vorschreibt. Die durch das Justizkommunikationsgesetz (BGBl 2005 I, 837) eingefügte Norm soll damit die vollständig elektronis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnormqualität.

Rn 1 Mit der Revision kann nur gerügt werden, dass die tragenden Erwägungen der Entscheidung des Berufungsgerichts revisible Rechtsnormen verletzen. Rechtsnormen, deren Verletzung mit der Revision gerügt werden kann, sind alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen, über den innerdienstlichen Bereich hinausgehende Verwaltungsanwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsfähiger Inhalt.

Rn 3 Vollstreckungsfähig sind Leistungsurteile. Urteile, die auf eine unmögliche Leistung lauten, können nicht vollstreckt werden (BGH NJW-RR 92, 450). Klageabweisende Urteile sind nicht vollstreckungsfähig, soweit es um die Entscheidung in der Hauptsache geht. Vollstreckt werden kann bei ihnen aber aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf der Grundlage der Kostengrunden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung über Tatsachen.

Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat der Zeuge daher zB, woraus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Tatsachengrundlage.

Rn 34a Die Widerklage kann nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat, neben den vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen insb also auch auf dort für unerheblich gehaltene (BGH NJW-RR 12, 429 [BGH 13.01.2012 - V ZR 183/10]) und auf unstreitige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensgang.

Rn 5 Der Antrag ist als Sachantrag an den Gegner zuzustellen. Einer mündlichen Verhandlung bedarf es auch dann nicht, wenn dies eine Partei beantragt (so noch Abs 3 aF), die Vorschrift des Abs 3 aF wurde ausdrücklich aufgehoben. Eine Pflicht zur mündlichen Verhandlung bestand ohnehin ausnahmsweise nicht bei Unzulässigkeit des Antrags (BGH GRUR 04, 271, 272 [BGH 30.10.2003 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rechtskräftiger – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten des Gutachtens, Kostenvorschuss.

Rn 34 Ein familienpsychologisches Gutachten verursacht idR Kosten im vierstelligen Bereich, die als Auslagen des Gerichts (FamGKG-KV Nr. 2005) von den beteiligten Eltern erhoben werden können; diese haben regelmäßig die Gerichtskosten je zur Hälfte zu tragen. Selbst wenn ihnen zunächst ratenfreie VKH bewilligt worden ist, kann ihre Kostenbeteiligung bei einer späteren Verbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterschiedliche Ratenhöhe.

Rn 17 Es besteht die Möglichkeit, dass für die 1. und 2. Instanz PKH mit unterschiedlicher Ratenhöhe, bzw in einer Instanz keine Ratenzahlung angeordnet ist. Eine Verrechnung von Prozesskostenhilferaten der 2. Instanz auf die Raten der 1. Instanz ist nicht zulässig, wenn in der 1. Instanz PKH ohne Raten bewilligt worden ist (Oldbg MDR 03, 110). Eine Änderung der Raten in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Klagerücknahme ist abzugrenzen von Erledigungserklärung (§ 91a), Klageänderung (§ 263) oder Verzicht (§ 306). Auslegung und Umdeutung einer eindeutigen Klagerücknahme in eine einseitige Erledigungserklärung ist unzulässig (BGH NJW 07, 1460 [BGH 13.12.2006 - XII ZB 71/04]). Bei der qualitativen Klagebeschränkung ist von einer zustimmungsfreien Antragsbeschränkung nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anträge auf Entscheidungen nach Lage der Akten.

Rn 19 Mit der Novelle von 1924 ist der Anwendungsbereich der Vorschrift auf Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) erstreckt worden, obwohl diese auf anderen Verfahrensgrundlagen – Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit; keine Geständnisfiktion usw (dazu Volkmar, aaO, 348) – beruhen. Das ist bei der Anwendung der Norm zu beachten. Rn 20 In den Fällen des Abs 1 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Sanktion.

Rn 12 Ein weiteres zentrales Problem der Norm ist ihre Sanktionslosigkeit (BGH MDR 14, 1341). Die gerichtliche Vorlageanordnung ggü einer Partei kann nicht unmittelbar erzwungen werden. Es gibt auch keine Sanktion bei Nichtbefolgung der Anordnung, insb ist es nicht möglich, Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu verhängen. Der Rechtsgedanke des § 141 III ist nicht anwendbar. Denn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönliche Anhörung eines Vertreters des Jugendamts.

Rn 18 Das Gericht hat in dem frühen Erörterungstermin einen Vertreter des Jugendamts persönlich anzuhören. Hierdurch soll der zuständige Mitarbeiter des Jugendamts in die Lage versetzt werden, sich zum aktuellen Sachstand zu äußern, wie er sich im Termin darstellt. Die mündliche Berichterstattung soll vermeiden, dass sich ein Elternteil durch einen schriftlichen Bericht in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Streitwert.

Rn 28 Gemäß § 5 sind bei der Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes die Einzelwerte der mit der Klage geltend gemachten Ansprüche (Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung und Leistung) zusammenzurechnen (Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]). § 40 GKG stellt ebenso wie § 4 I auf den Zeitpunkt des den Streitgegenstand betreffenden Antrags ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften (Abs 1).

Rn 7 Solche, auch beglaubigte, hat die zuständige Geschäftsstelle auf Antrag eines Berechtigten (Rn 3) diesem zu erteilen (BGH 6.3.12 – XI ZB 31/11 Rz 9). Für Originalurkunden gilt Entspr gem §§ 131, 133, 134 II (Rn 6). Er muss dazu kein besonderes Interesse darlegen. Auch ist sein Recht nur durch die Grenze des Rechtsmissbrauchs dem Umfang nach beschränkt (enger BFH/NV 08, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Rechtskrafterstreckung kraft Vereinbarung.

Rn 54 Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidung unterliegen nicht der Parteidisposition (BGH NJW-RR 87, 642, 643 [BGH 28.01.1987 - IVb ZR 12/86]; MüKoZPO/Gottwald § 325 Rz 99). Sie kann durch vertragliche Vereinbarung der Parteien weder auf Dritte erstreckt werden, noch ist ein Verzicht hierauf möglich. Es ist jedoch möglich, dass die Parteien bei gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 3 § 64 statuiert für die Interventionsklage eine ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts der 1. Instanz (nicht notwendig des gleichen Spruchkörpers), wo der Hauptrechtsstreit anhängig wurde. Diese Zuständigkeitsregel bleibt auch erhalten, wenn der Hauptprozess mittlerweile ins Rechtsmittelverfahren gelangt ist. Nach einer Verweisung ist das Adres...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 29 Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, fällt eine 2,0-Gebühr an, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (Nr 1242 KV). Wird die Beschwerde zurückgenommen oder erledigt sich das Verfahren anderweitig, reduziert sich die Gebühr nach 1243 KV auf 1,0. Wird der Beschwerde stattgegeben, entsteht keine Gebühr (Anm zu Nr 1243 KV). Der Zulassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klageabweisendes Urteil.

Rn 29 Wird die Klage hinsichtlich des Anspruchs, für den die Sicherheit geleistet werden musste, vollständig abgewiesen, muss nach der unvollständigen Regelung des § 283a III keine Entscheidung über die Rückgabe der Sicherheit getroffen werden. Verboten ist das aber auch nicht (Börstinghaus NJW 13, 3265). Stimmt der Vermieter der Freigabe nicht zu, muss sonst Freigabeklage e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Selbstständige Schadenspositionen.

Rn 26 Sachverständigenkosten, die insb bei der Abrechnung von Verkehrsunfall-Schäden Bedeutung haben, sieht der BGH nicht als Nebenforderung, sondern als selbstständigen, beim Streitwert zu berücksichtigenden Berechnungsposten des Gesamtschadens (NJW 07, 1752 = JurBüro 07, 361); abweichende Fundstellen sind überholt. Kosten aus einem anderen Verfahren sind mit anzusetzen, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen.

Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Die Bewilligung der Akteneinsicht stellt einen Akt der Rspr und keinen Justizverwaltungsakt dar, sodass das EGGVG nicht anwendbar ist (BayObLG MDR 23, 442 [BayObLG 10.01.2023 - 102 VA 127/22...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrenskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung.

Rn 6 Bei unbekanntem Aufenthalt des Antragsgegners spricht das Fehlen der Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nicht gegen die zur Gewährung von VKH notwendigen Erfolgsaussichten. Anwaltliche Vertretung ist (außer im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH, § 10 IV) nicht vorgeschrieben. Ein Rechtsanwalt kann aber auf Antrag gem § 78 II bei besonders schwieriger Sach- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 6 Die dargestellten Grundsätze gelten auch für die Rechtsmittelinstanz. Antragsteller gem § 22 GKG ist dann der jeweilige Rechtsmittelführer. Gemäß § 122 III muss der Gegner des Rechtsmittelführers, dem PKH bewilligt ist, einstweilen Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten nicht zahlen. Diese Befreiung fällt allerdings weg, wenn er selbst ein selbstständiges oder unse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fortentwicklung.

Rn 4 Der Gesetzgeber wollte mit dem VSBG den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung in drei Stufen fördern. In der ersten Stufe werden dem Verbraucher spezielle Schlichtungsstellen für einzelne Branchen angeboten. In der zweiten Stufe gibt es allgemeine Schlichtungsstellen. Schließlich sieht das VSBG in der dritten Stufe eine Universalschlichtungsstelle (§ 29) vor, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 92 enthält ergänzende Bestimmungen für die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens bei Titeln, die auf Herausgabe einer Person oder die Regelung von Umgang gerichtet sind. Nach Abs 1 ist der Verpflichtete vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln grds zu hören. Nach Abs 2 trägt er auch die Kosten, die durch die Festsetzung von Ordnungsmitteln oder durch die Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Urkunde über eine Erklärung.

Rn 21 Die Beweisregeln über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden finden sich in den §§ 415, 417 und 418. § 415 betrifft Urkunden über Erklärungen, die vor der Behörde oder der Urkundsperson von einer dritten Person abgegeben wurden, nicht dagegen Zeugnisse der Behörde oder Urkundsperson selbst. Eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle verlangt persönliche Anwesenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnachfolger.

Rn 9 Antragsberechtigt sind auch Dritte, auf die der Unterhaltsanspruch des Kindes übergegangen ist, insb Sozialleistungsträger, auf die der Anspruch übergegangen ist (zB § 7 UVG, § 33 SGB II, § 94 SGB XII). Gleiches gilt für Verwandte, die das Kind unterhalten haben, § 1607 III BGB (eingehend MüKoFamFG/Macco § 249 Rz 16 f mwN).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittelverfahren.

Rn 5 Das Berufungsgericht kann aussetzen, soweit die Aussetzung nicht dazu dient, gem § 531 ausgeschlossene Angriffs- und Verteidigungsmittel in das Verfahren einzuführen. In der Revisionsinstanz ist neues Tatsachenvorbringen nur im Ausnahmefall beachtlich; hier kommt eine Aussetzung zur Einführung neuer Tatsachen insb dann in Betracht, wenn die Tatsachen einen vAw zu berück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift wird entsprechend angewendet, wenn Pfand- und Vorzugsrechte nach § 805 oder beschränkte Haftung nach §§ 780, 781, 786 geltend gemacht werden (Zö/Seibel Rz 7; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; MüKoZPO/Gruber Rz 7). Nicht anwendbar ist sie bei der Herausgabevollstreckung nach §§ 883 f (St/J/Würdinger Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; Zö/Seibel Rz 7; aA Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klagen, welche Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben.

Rn 6 Unter dieses Merkmal sind in erster Linie Zahlungsansprüche aus § 2303 BGB und aus § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung), der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB und der Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB zu subsumieren. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erwähnte § 2345 II BGB spielt hier keine Rolle, da es zur Herbeiführung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zivilrechtliches Fortsetzungsfeststellungsverfahren.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine sachliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung trotz dass sich der Verfahrensgegenstand erledigt hat. Sie dient der Gewährleistung des in Art 19 IV GG verankerten Grundrechts auf effektiven u möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gg Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfG NJW 02, 2456 [BVerfG 05.12.2001 - 2 BvR 527/99]). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Rn 27 Behörden und juristische Personen des Öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen gebildeten Zusammenschlüsse (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Verbände) müssen sich grds durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 24; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 21, 22). Für diese Personen gilt jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen der Höhe.

Rn 15 Da die Anordnung der Sicherheitsleistung als solche und ihre Höhe Bestandteil der Entscheidung zur Hauptsache sind, ist eine diesbezügliche Änderung grds nicht mehr möglich, da dies eine unzulässige Abänderung des Urteils darstellte. Da dies jedoch nur für End- und Zwischenurteile gilt, ist eine Abänderung in lediglich vorläufigen Entscheidungen (§§ 707, 719; 732 II, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenentscheidung.

Rn 11 Im Hinblick auf die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens verweist § 51 IV auf die §§ 80–85. Das FamG entscheidet über die Kosten also gem § 81 I 1 nach billigem Ermessen. Dabei liegt es nahe, dem Ag einer Gewaltschutzsache nach § 81 II Nr 1 die gesamten Kosten aufzuerlegen, wenn dieser durch grobes Verschulden Anlass zur Einleitung des Verfahrens gegeben hat. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei einer Verhinderung des Präsidenten oder Aufsicht führenden Richters tritt sein Vertreter (§ 21h) an seine Stelle. 2Ist der Präsident oder Aufsicht führende Richter anwesend, so kann sein Vertreter, wenn er nicht selbst gewählt ist, an den Sitzungen des Präsidiums mit beratender Stimme teilnehmen. 3Die gewählten Mitglieder des Präsidiums werden nicht vertreten. (2) S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtungsgründe, die eine vorausgegangene Entscheidung derselben oder einer unteren Instanz betreffen.

Rn 2 Mit Anfechtungsgrund sind die in §§ 579 und 580 aufgezählten Nichtigkeits- bzw Restitutionsgründe gemeint. Als vorausgegangene Entscheidung gelten auch Zwischenurteile, §§ 280, 303, 304, Vorbehaltsurteile, §§ 302, 599, sowie richterliche Entscheidungen in Form von prozessleitenden Verfügungen und Beschlüssen, soweit letztere nicht das Verfahren beenden (s § 578 Rn 4). T...mehr