Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungswert in der Hauptsache.

Rn 17 Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufungssumme des § 511 von mehr als 600 EUR erreicht ist. Das Gesetz stellt ausschließlich auf das Erreichen der Berufungssumme ab, nicht auf die Zulässigkeit einer Berufung. Selbst wenn die Berufung zugelassen ist (§ 511 II Nr 2), kommt eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nicht in Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 161 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Ausführung zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7],...mehr

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FoVo 04/2024, Personengessellschaften

Münchener Kommentar zum BGB Bd. 7 Schuldrecht Besonderer Teil IV Kommentar, 9. Aufl. 2024 3.130 Seiten, 299 EUR Verlag C.H.Beck München ISBN 978-3-406-76677-0 Das BGB ist nicht die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Berechtigung des Gläubigeranspruchs. Aber wer ist eigentlich Gläubiger? Bei Personenmehrheit...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / Literaturtipps

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FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / c. Ratenzahlung aus wichtigem Grund, Regel oder Ausnahme?

Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Erbe aus wichtigem Grund Ratenzahlung verlangen kann (vgl. § 1615a Abs. 2 S. 4 BGB-E)[24] und (§ 1586b Abs. 2 S. 4 BGB-E). Die Autoren stellen klar, dass das Verlangen der Ratenzahlung nicht die Bemessung des Anspruchs betrifft, sondern lediglich die Zahlungsmodalität.[25] Es handelt sich bei der Ratenzahlung aus wichtigem Grund also ni...mehr

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§ 33 Bürgergeld / Literaturtipps

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / e. Weiteres

Als ausformuliertes Regelungsmodell adressiert der Reformvorschlag zahlreiche weitere Konstellationen und Fragen. Leben der Erbe des Unterhaltsverpflichteten und ein minderjähriger Berechtigter in häuslicher Gemeinschaft, kann auch Naturalunterhalt geleistet werden (vgl. § 1615b BGB-E). Das führt für den Fall, dass es mehrere Miterben gibt und nur einer/einzelne Naturalunterh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert (Kommentar, Loseblatt). Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Aufl. 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer, Abs. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingeschränkte Amtsermittlung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren (Abs 2).

Rn 11 Gem § 127 II dürfen in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren die von den Beteiligten nicht vorgebrachten Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen (›ehefreundliche Tatsachen‹). Das Gericht kann also eheerhaltende Tatsachen vAw uneingeschränkt ermitteln. Diese Beschränkung dient der Aufrechterhaltung der Ehe, da d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Voraussetzung ist, dass ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ergangen ist. Wird nach einem Anerkenntnis der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist nicht § 99 II anwendbar, sondern § 91a II. Der Wortlaut ist insoweit missverständlich, als das Gesetz davon spricht, dass sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnis erledigt haben muss. Aus § 99 II 1 ergi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändungsbeschluss.

Rn 5 Der Pfändungsbeschluss muss grds den allgemeinen Anforderungen aus § 829 genügen (RG Gruchot 72, 224 f; § 829 Rn 40 ff). Die Forderung sowie die Hypothek sind bestimmt zu bezeichnen. Dem Drittschuldner ist mit dem Arrestatorium zu verbieten, auf die Hypothek zu leisten. Letzteres erfolgt vorzugsweise durch die Grundbuchangabe, sonst durch die Postanschrift (BGH NJW 75, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ruhegelder.

Rn 27 Neben den aktiven Einkünften der Beamten und ArbN erstreckt die Vorschrift den Pfändungsschutz auf deren Ansprüche auf fortlaufend gezahlte Versorgungsbezüge und Ruhegelder, die – je nach Status des Versorgungsberechtigten – nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstherrn oder den ArbG gerichtet sind. Versorgungsrenten werden von dem Pfändungsschutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unmittelbare Anwendung.

Rn 3 Auch ohne besondere gesetzliche Anordnung gelten für das Berufungsverfahren unmittelbar die allgemeinen Vorschriften des Buchs 1 (§§ 1–252). Dies gilt namentlich für die Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen vAw aus § 56 (BGH NJW 04, 2523 [BGH 04.05.2004 - XI ZR 40/03]), die materielle Prozessleitungspflicht aus § 139 (BGH NJW-RR 07, 17 [BGH 28.09.2006 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 103 Die Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung sind seit jeher heillos umstr (vgl die Übersicht über den Meinungsstand bei Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 16 Rz 34 ff). Während ein Teil des Schrifttums von einer Beweislastumkehr ausgeht (St/J/Berger § 444 Rz 9), bevorzugt die wohl hM eine Lösung iRd Beweiswürdigung (Zö/Greger, Rz 14b; Musielak S. 139; Rosenberg S. 191; Hamm Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Beschlussmängelstreitigkeit auf der Grundlage fehlerhafter statutarischer Schiedsklausel.

Rn 16 Beachten der oder die Schiedskläger, das Schiedsgericht und die Gesellschaft bei der Einleitung und Durchführung des Schiedsverfahrens über eine Beschlussmängelstreitigkeit sämtliche Anforderungen an das Verfahren in Schiedsfähigkeit II (BGHZ 180, 221), ist ein auf diese Weise ergangener Schiedsspruch aufhebungsfest, sofern die Partei den Mangel nicht im Schiedsverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhinderung eines Richters (Abs 1 S 2).

Rn 5 Abs 1 S 2 ermöglicht die Ersetzung der Unterschrift eines oder zweier Richter, auch des Vorsitzenden (BGH VersR 92, 1155), durch einen Verhinderungsvermerk; die Unterzeichnung ist dann auch nach Wegfall der Verhinderung nicht nachzuholen. Abs 1 S 2 greift nur bei kollegial besetzten Spruchkörper, nicht beim Einzelrichter (Kobl VersR 81, 688). Ist dieser an der Unterschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwendungen gegen die Zulässigkeit nach Abs 1.

Rn 2 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des vereinfachten Verfahrens sind zunächst vom zuständigen Rechtspfleger vAw zu überprüfen (vgl §§ 250 II 1, 251 I). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er allein aus den Angaben des ASt nicht erkennen kann, dass Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren vorliegen. Der Antragsgegner k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 13 Die Ablehnung, einem mit der Bearbeitung von elektronischen Eingaben zum seit 1.1.07 gem § 8 I HGB in elektronischer Form geführten Handelsregister betrauten Richter diese in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorzulegen, bzw ein Verweis auf die eigene Fertigung von Ausdrucken, verletzt nach Ansicht des BGH (DRiZ 11, 66) nicht die richterliche Unabhängigkeit. Danach be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grundsätzliche Bedeutung (Abs 2 Nr 1).

Rn 7 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BTDrs 14/4722, 67, 104; BVerfG FamRZ 09,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenanforderung (Abs 1).

Rn 3 Nach Eingang der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht hat dieses unverzüglich die Prozessakten des ersten Rechtszugs anzufordern, das erstinstanzliche Gericht hat die Pflicht, die Akten unverzüglich an das Berufungsgericht zu senden (§ 541 I). Die Verpflichtung zur Übersendung der vollständigen Akten besteht auch in den Fällen, in denen in 1. Instanz ein Prozessres...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsrecht.

Rn 7 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes v 7.7.09 (BGBl I, 1707) zum 1.7.10 kann der Schuldner die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen. Der für eine Übergangszeit bis zum 31.12.11 unabhängig von einem P-Konto in § 850l geregelte Kontopfändungsschutz ist zum 1.1.12 außer Kraft getreten, Art 7 des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rang.

Rn 7 Das Pfändungspfandrecht gewährt gem Abs 2 S 1 dem Gläubiger dieselben Rechte wie ein vertragliches Faustpfandrecht. Bestehen mehrere (vertragliche [s BGHZ 93, 71, 76 = NJW 85, 863] oder gesetzliche) Pfandrechte, richtet sich die Verteilung des Erlöses nach deren Rang. Die Rangordnung betrifft zunächst die Pfändungspfandrechte am gepfändeten Gegenstand und setzt sich nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Freigestellter Personenkreis.

Rn 2 Das in § 18 GVG seit der Änderung im Jahre 1974 (BGBl I 761) in Bezug genommene, vom Bundesgesetzgeber ohnedies in unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht transformierte Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom April 1961 (WÜD, BGBl II 64, 957) geht auf eine Resolution der UN-Vollversammlung zurück und basiert nach seiner Präambel auf dem in der UN-C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Fürsorge (Abs 3).

Rn 12 Liegen weder die Voraussetzungen des Abs 1 noch die des Abs 2 vor, ist gem Abs 3 das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird. Diese Regelung kommt mithin nur dann zum Tragen, wenn eine Ehesache nicht anhängig ist und sich der Aufenthalt eines Kindes noch nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt verdichtet hat, wenn ein solcher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Auf die Einhaltung einer verzichtbaren (Rn 5–7) Verfahrens-, insb Formvorschrift (Rn 3), kann die Partei, in deren Interesse sie liegt, durch Verzicht (Rn 9) oder durch rügelose Einlassung (Rn 10) verzichten. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine Partei alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur eines Verfahrensversto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ehrverletzung.

Rn 101 ZuS und ReS richten sich nach § 3, GeS nach § 48 II GKG, wenn sie nichtvermögensrechtlicher Natur sind (vgl § 3 Rn 8 ff; BGH NJW 74, 1470; Köln JurBüro 94, 491; Oldbg JurBüro 95, 369). Das Interesse des Klägers an Unterlassung ist pauschalierend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insb der Stellung des Verletzten und Verletzers sowie Art, Umfang und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erheblicher Grund.

Rn 3 Aus der Sphäre der Prozessbevollmächtigten: persönliche Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, Terminskollisionen; die Verweisung des Anwalts auf eine Terminswahrnehmung durch den Sozius wird idR unzulässig sein, wenn dieser nicht ohnehin eingearbeitet ist. Bei Kollision mehrerer Gerichtstermine wird abzuwägen sein, welcher der kollidierenden Termine am sinnvollsten verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Art 56 I sieht die Aussetzung der Vollstreckung vor, sofern im Ursprungsmitgliedstaat die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist. Ob die Aussetzung vAw oder auf Antrag zu erfolgen hat, bestimmt das nationale Recht, in Deutschland auf Antrag, § 44f I IntFamRVG. Eine Verpflichtung zur aktiven Ermittlung, ob die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist, besteht allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zustellung.

Rn 7 Während die Vorläufervorschrift des Art 27 Nr 2 EuGVÜ noch kumulativ auf die ›ordnungsgemäße‹ und ›rechtzeitige‹ Zustellung abstellte, kommt es heute nur noch darauf an, dass die Zustellung rechtzeitig in einer Weise erfolgt ist, die dem Beklagten eine effektive Verteidigungsmöglichkeit eröffnet hat. Nicht bereits jeder Fehler in der Art und Weise der Zustellung vereite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Säumnis des Klägers.

Rn 7 Voraussetzung eines Urteils nach §§ 330 ff ist die Säumnis des Klägers. Eine Partei ist säumig, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht nach Aufruf der Sache am hierzu bestimmten Ort nicht erscheint, bei notwendiger Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 152–154 regeln die örtliche Zuständigkeit für Verfahren in Kindschaftssachen. Die sachliche Zuständigkeit des AG folgt aus § 23a I 1 GVG; die Zuständigkeit des Familiengerichts aus § 23b I GVG. Sofern nicht gem §§ 3 Nr 2 lit a, 14 RPflG ein Richtervorbehalt besteht, ist der Rechtspfleger zuständig. Rn 2 Für Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 6 und 7 sind gem § 167 die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 53 [Autor/Stand] Den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO [2] hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mietstreitigkeiten über Wohnraum (Nr 2a).

Rn 6 Erfasst werden alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen iSd §§ 549 ff BGB einschl der Untermietverhältnisse. Maßgeblich ist grundsätzlich, wie sich die Rechtsnatur des Vertrages nach Antrag und Vortrag des Klägers ergibt (Köln ZMR 16, 250). Nicht unter Nr 2a fallen Pacht- und gewerbliche Mietverhältnisse, auch wenn der Mieter eine Wohnung gewerblich weitervermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand für die Fälle, in denen ein Feststellungsbedürfnis besteht, ohne dass der Wert von Grundbesitz oder Betriebsvermögen festzustellen ist.[2] vorliegt. Das ist der Fall, wenn z.B. Anteile an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird. Besteht das Vermögen der Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 42 Die privilegierte Pfändung nach § 850d I erfolgt auf Antrag eines berechtigten Gläubigers (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850d Rz 19; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850d Rz 1, 18; Zö/Herget § 850d Rz 12). Obwohl der Gesetzestext nicht ausdrücklich ein Antragserfordernis formuliert, kann daran kein Zweifel bestehen, weil von den Kriterien der Pfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen (Abs 2 S 1).

Rn 3 Die gütliche Vereinbarung versucht der Gerichtsvollzieher auch ohne gesonderten Antrag, es sei denn der Gläubiger will nur diesen Einigungsversuch; dann ist ein Antrag erforderlich (s § 802a Rn 13 – Modul G Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Notwendig ist eine glaubhafte Darlegung des Schuldners zu seiner Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft; insbesondere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Proberichter im ersten Jahr.

Rn 3 Ist für die Bearbeitung eines Verfahrens nach dem internen Geschäftsverteilungsplanein Proberichter (§ 12 DRiG) zuständig, der bei Eingang der Sache (so auch Zö/Greger § 348 Rz 6a; aA Stackmann JuS 08, 129, 132, der auf den Zeitpunkt der ersten mündlichen Verhandlung abstellt) noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr mit Rechtsstreitigkeiten des Bürgerlichen Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 25 § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen entfällt die Rechtshängigkeit des Klagebegehrens bis auf die Kostenfrage (BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885). Eine Fortsetzung des Verfahrens scheidet aus. Weder können neue Sachanträge gestellt werden (BayObLG JurBüro 96, 97), noch ist eine Klagerücknahme möglich (Bambg NJW-RR 97, 1...mehr