Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kind so, wie Kinder in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgabe von Sorgeerklärungen im Termin (Abs 5).

Rn 27 Abs 5 S 1 stellt klar, dass Sorgeerklärungen (§ 1626a I 1 Nr 1 BGB) und die evtl erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils (§ 1626c II BGB) auch in einem gerichtlichen Erörterungstermin abgegeben werden können. (Nur) Die Abgabe der Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts ersetzt die nach § 1626d I BGB erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

Rn 10 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs (BGH MDR 22, 517 Rz 11; NJW 15, 3517; NJW-RR 11, 136 Rz 7; BGHZ 156, 139, 142). Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Beha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gegenihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523Zö/Schultzky vor § 38 Rz 2, 5; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ih...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass einer einstweiligen Anordnung, Abs 3.

Rn 16 Abs 3 verpflichtet das Gericht, unverzüglich nach der Einleitung des Verfahrens den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Die Gesetzesbegründung weist – in Übereinstimmung mit der Begründung zu § 50e IV FGG aF (BTDrs 16/6815, 17) – darauf hin, dass die die Regelung alle Verfahren betreffen soll, die wegen einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet werden kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 33 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Grundstück im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung auswirken. Rz. 34 Beispiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels.

Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschwerde (§ 68 III 2 GKG) oder im PKH-Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. 2 Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst zum einen exterritoriale Deutsche. Das sind deutsche Staatsangehörige, die im Ausland nach Völkerrecht Immunität genießen, also von der Gerichtsbarkeit des Aufnahmestaates befreit sind (vgl BGH NJW 06, 1810 [BGH 01.03.2006 - VIII ZB 28/05]; § 18 GVG Rn 1; Zö/Schultzky Rz 4; Zö/Gummer Vor §§ 18–20 GVG Rz 2; § 18 GVG Rz 2). Personen, die in Deutschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung (Nr 1).

Rn 25 Die – zulässige – Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie nach dem Inhalt der gewechselten Schriftsätze (Berufungsbegründung, Berufungserwiderung, Replik) unbegründet und nicht zu erwarten ist, dass ihr durch weiteren Vortrag des Berufungsklägers und/oder durch Erörterungen in der mündlichen Verhandlung Erfolg beschert werden kann. Das erstinstanzliche Urt mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragungsgründe (Abs 1).

Rn 4 Die Eintragungen erfolgen vAw und im Allgemeininteresse, so dass Gläubiger und Schuldner kein Unterbleiben vereinbaren können (AG Böblingen DGVZ 14, 174). Abs 1 sieht drei Vollstreckungsverfahren vor, die zur Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis führen können, wobei nicht mehr formale Voraussetzungen wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Besetzung und Aufgabenteilung.

Rn 1 Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 44 I DRiG) ist in allen Gerichtsbarkeiten vorgesehen, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Schöffen (§§ 28 ff, 76, 77) sowie in der KfH (zur Beteiligung der ›Laienrichter‹: Kulhanek ZRP 15, 155). Eine KfH ist mit einem berufsrichterlichen Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt (zur Geschichte vgl § 93 Rn 1). Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebf ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Prozess ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beispielfälle.

Rn 20 Präjudiziell ist bspw: die rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesichterten Anspruchs aus dem Vertrag (BGH NJW 23, 2343 [BGH 17.02.2023 - V ZR 22/22]); die rechtskräftige Feststellung des Eigentums an einer Sache für einen nachfolgenden An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 8 Der Wortlaut des § 380 eröffnet keinen Ermessensspielraum; vielmehr sind die Maßnahmen zwingend zu verhängen, falls ihre Voraussetzungen vorliegen (Zö/Greger § 380 Rz 1). Gleichwohl ist festzustellen, dass in der Gerichtspraxis Maßnahmen gem § 380 häufig nur auf Antrag einer Partei verhängt werden. Überdies kommen Ausnahmen in Betracht. Zweck des § 380 ist nicht, jedenf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Feststellung beim Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Stand] Soweit der Erwerb eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft umfasst und daher nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG als "Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter" fingiert wird, schreibt § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG die gesonderte Bewertung der betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft vor.[2] Zuständig hierfür is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erstreckung auf eine Versorgungsausgleichssache.

Rn 2 Die Vorschrift des § 149 enthält eine Besonderheit insoweit, als sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH (nur) auf die gem § 137 II 2 im ›Zwangsverbund‹ stehende Folgesache VA (§ 137 II 1 Nr 1) erstreckt. Es findet in Bezug auf diese Folgesache als Folge der gesetzlich angeordneten Erstreckung grds keine Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwalt in eigener Sache.

Rn 71 Vertritt sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache selbst, so entstehen keine Gebühren und Auslagen nach dem RVG. Voraussetzung für einen Gebührenanspruch wäre ein Anwaltsvertrag, der hier aber nicht vorliegt. Der sich selbst vertretende Anwalt schließt nicht mit sich selbst einen Anwaltsvertrag. Daher sind die Vorschriften des RVG zunächst einmal nicht anwendbar. Ein Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Der § 13 GVG hat nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung der Eröffnung eines Zugangs zu ›ordentlichen‹ (unabhängigen) Gerichten. Er ist heute unter Geltung der Rechtsweggarantie (Art 19 IV GG) Teil eines Abgrenzungskatalogs für die Rechtswege zu verschiedenen gleichwertigen Gerichtsbarkeiten (Art 95 I GG). Seit der Neufassung auch des § 13 GVG durch das FGG-RG zum 1.9.09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für die am Kindeswohl zu orientierende Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, dass das Interesse des regelmäßig nicht formell am Verfahren beteiligten Kindes in einer Weise in das Verfahren eingebracht wird, die seiner grundrechtlichen Position hinreichend Rechnung trägt (vgl bereits BVerfG NJW 81, 217; zuletzt BVerfG FamRZ 18, 826). Durch das am 1.7.98 in Kraft get...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entsprechender Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aufgabe des Wohnsitzes

Rz. 47 [Autor/Stand] Wie die Begründung eines Wohnsitzes knüpft auch die Aufgabe eines Wohnsitzes[2] lediglich an die Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse an. Ein Wohnsitz kann durch Auflösung der Wohnung oder auch dadurch aufgegeben werden, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend nicht mehr benutzt wird. Die Begründung eines neuen Wohnsitzes ist nicht erforderlich. Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, einem früheren Lebenspartner, § 16 L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterte Leistungssperre (Abs 4 S 1 aF).

Rn 37 Mit der durch Art 3 des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (vom 12.4.11, BGBl I, 615; BTDrs 17/4776) in Abs 4 geschaffenen Regelung hat der Gesetzgeber die Leistungssperre für künftige Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto erweitert. Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben iHd Sockelfreibetrags verfügt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einsichtnahmezwecke.

Rn 4 Nr 1 für Zwecke der Zwangsvollstreckung. Hierunter fällt jede Art von Vollstreckung einschließlich der Verwaltungsvollstreckung (BTDrs 16/10069, 41). Das Vollstreckungsverfahren muss ferner nicht vom Antragssteller selbst betrieben werden, vielmehr können sich Gläubiger vor Beginn von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über deren Erfolgsaussichten informieren wollen. Erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte.

Rn 1 Das ZPO-RG v 27.7.01 (BGBl I, 1887) hatte das Kammerprinzip verdrängt zugunsten der Zuständigkeit des Einzelrichters. Diese Maßnahme war auf den ersten Blick günstig für Personalbedarfsüberlegungen, damit verbundene Kosten und die Verfahrensbeschleunigung. Kehrseite war aber, dass komplexe Sach- und Rechtsfragen in den Händen einer einzelnen Person lagen. Gleichzeitig s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufsicht.

Rn 6 Der GV steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt als Organ der Gerichtsverfassung der Neutralitätspflicht (Kissel/Mayer § 154 Rz 3). Der Gläubiger und ›Auftraggeber‹ iSd § 753 ZPO stellt der Sache nach einen Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung. Für die Durchführung der Amtshandlung kann er keine Weisungen erteilen. Der GV ist abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausnahmeregelung in S 2.

Rn 3 § 141 S 2 enthält 2 Ausnahmen von der in S 1 enthaltenen Regelung. Rn 4 Die Rücknahme des Sorgeantrags erfasst nicht eine Kindschaftsfolgesache, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder einen Pfleger (§§ 1671 IV, 1666 BGB) zum Gegenstand hat. In diesen Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einsicht in die elektronische Akte (Abs 3).

Rn 10 Wie in die papierene Prozessakte besteht ein Recht auf Akteneinsicht in die elektronisch geführte (§ 298a); es gelten Abs 1 und 2. Erfasst sind auch papierene Dokumente, die nach § 298a II 5 aufbewahrt werden, nicht aber Ausdrucke des Gerichts aus der Akte allein für sich. Über die Art der Einsicht entscheidet die Geschäftsstelle (III 1; aA Wieczorek/Schütze/Assmann Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenz.

Rn 148 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforderlich. Die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtspolitische Entwicklung.

Rn 2 In jüngster Zeit werden speziell die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (s.u. Rn 13) und darüber hinaus allgemein die Handelsschiedsgerichtsbarkeit mit merkwürdigen Vorwürfen überzogen (Schattenjustiz, private Paralleljustiz, Geheimjustiz). Insbesondere durch die Verhandlungen der EU mit Kanada (CETA) und mit den USA (TTIP) hat sich diese Kritik ausgebreitet. In ungewöh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Einzelanweisung des RA an sein Personal.

Rn 52 Auf allgemeine organisatorische Regelungen kommt es regelmäßig nicht an, wenn im Einzelfall der Anwalt von einer bestehenden Organisation abweicht und einer zuverlässigen Kraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH MDR 18, 1206 [BGH 12.06.2018 - II ZB 23/17]; NJW-RR 16, 636 [BGH 18.02.2016 - V ZB 86/15]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen, welche Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer zum Gegenstand haben.

Rn 4 Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals ist die gerichtliche Verfolgung des auf Herausgabe gerichteten Gesamtanspruchs aus § 2018 BGB (Nürnbg OLGZ 81, 115). Vom Wortlaut des § 27 abgedeckt sind aber auch die auf § 2027 I BGB gestützte Auskunftsklage (Nürnbg OLGZ 81, 115), die mit der Auskunftsklage im Wege der Stufenklage verbundene Klage auf Erteilung einer eidesstattl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundlagen der Prüfung.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung muss spätestens zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (s § 56 Rn 2). Eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Änderung des Gerichtsstandes ist nach § 261 III Nr 2 unschädlich (BGHZ 188, 373; s § 261 Rn 17; zur Möglichkeit abweichender nachträglicher Parteivereinbarung s § 38). Die Prüfung der örtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofort.

Rn 3 Das Anerkenntnis muss sofort abgegeben werden, also bei der erstmöglichen Gelegenheit. Wann das wiederum der Fall ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Soweit das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, muss das Anerkenntnis spätestens im Termin abgegeben werden. Der Klageanspruch darf dann aber schriftsätzlich nicht zuvor bestritten wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle im Familienrecht.

Rn 3 Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind: VA-Sachen gem §§ 111 Nr 7, 217 ff, wobei hier die Sonderregelung des § 228 zu beachten ist; Unterhaltssachen gem §§ 111 Nr 8, 231 ff einschl des keine Familienstreitsache darstellenden Verfahrens über die Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten nach § 64 II 3 EStG (BGH FamRZ 14, 646) sowie des nach § 237m dem Vaterschaftsfes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 846–849 sind bei Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen anzuwenden. Der Vollstreckungstitel muss auf eine Geldforderung lauten. Ist der Titel auf Herausgabe einer Sache gerichtet, findet die Herausgabevollstreckung nach § 886 statt. Als Titel kommen Urteile, Urkunden nach § 794, Arreste und einstweilige Verfügungen in Betracht. Rn 3 Körperlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis.

Rn 40 Eine gewillkürte Prozessstandschaft scheidet bei der Geltendmachung höchstpersönlicher Rechtsgüter aus (BGH NJW 83, 1559, 1561 [BGH 17.02.1983 - I ZR 194/80]): Dazu gehören Schmerzensgeldansprüche (§ 253 BGB, BGH VersR 53, 498 f), Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 69, 1110 f), Ansprüche aus einer beschränkt persönlichen Dienstbar...mehr