Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Berechtigte Personen und -kreise Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind Freiberuflich Tätige Landwirte Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen Nicht nur im Inland geplante Vorhaben werden g...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.3.1 Haftungsumfang

Wofür haftet die Grundschuld? Im Mittelpunkt des Sicherungsvertrags steht die Zweckbestimmung der Grundschuld (sog. Zweckerklärung oder Sicherungsabrede). Sie legt den Haftungsumfang der bestellten Sicherheiten, insbesondere der Grundschuld fest. Formularvertrag In aller Regel sind es die kreditgewährenden Geldinstitute, die dem Kunden ihre formularmäßigen Sicherungsklauseln pr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderung selbstgenutzt...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Kapitalkostenerhöhung

Bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 konnte der Vermieter Erhöhungen von Kapitalkosten, die infolge einer Erhöhung des Zinssatzes aus einem dinglich gesicherten Darlehen fällig werden, gemäß § 5 MHG auf den Mieter umlegen. Durch das Mietrechtsreformgesetz ist das Miethöhegesetz (MHG) aufgehoben worden und diese Erhöhungsmöglichkeit ab 1.9.2001 ersatzlos ent...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.7 Das sind die Darlehenskonditionen

Zinsfrei Die Förderdarlehen werden bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt. Das gewährte Darlehen ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr (1. Januar oder 1. Juli) mit jährlich 3 % zu tilgen. Die Darlehensauszahlung erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50 % des Darlehensbetrags erfolgt, wenn die Hälfte der geplanten Baumaßnahme abgeschlossen ist. ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.3.3 Abänderungen

Mehrere Zweckerklärungen Sind im Laufe der Zeit für eine Grundschuld mehrere Zweckerklärungen abgegeben worden, muss für die Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 305c Abs. 1 BGB bei der neuen Zweckerklärung auf den Anlass für deren Abgabe abgestellt werden. Die ursprüngliche Darlehensgewährung, die den Anlass für die Grundschuldbestellung gebildet hat, ist insoweit bedeutun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 An wen richtet sich das Programm?

Antragsberechtigt sind alle Gebietskörperschaften des Saarlandes, deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften saarländischer kommunaler Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hinweis Beihilferechtliche Grundlagen De-minimis-Beihilfe Ist der Antragsteller als Unternehmer i. S. d. Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsw...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die Durchführung der obigen Maßnahmen gewährt das Land Bayern über sein bayerisches Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR je Wohnung. Bewegen sich die Kosten unter 1.000 EUR, so erfolgt trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Förderung. Wenn mehr als eine behinderte Person im Förderobjekt lebt, erhöht sich die Fördergrenze trotzdem nicht....mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Höchstbetrag 50 Mio. EUR Mit diesem Programm können grundsätzlich 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Allerdings beträgt der Kredithöchstbetrag 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Die Zinsvereinbarung erfolgt nach einem kundenindividuellen Zinssatz. Maßgeblich ist hierfür der Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse am...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

10 Jahre Zinsverbilligung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Den aktuellen verbilligten Sollzinssatz kann ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Einschränkungen Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist durchaus möglich, sofern die Summe der Darlehen, Zuschüsse und Zulagen die Summe der Investition nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist die Kumulierung mit den Programmen 270–272, 274, 281, 282. Weiterhin kann das Programm 201 nicht gleichzeitig mit Zuschüssen aus der Wärmenetzförderung nach § 7a KWKG, dem Marktanrei...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital wird nicht verlangt. Wohnberechtigungsschein Wird eine Wohnung nach Abschluss der Maßnahmen neu vermietet, so ist der Antragsteller auf die Dauer von 10 oder 20 Jahren an Mieter gebunden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins der Kreisverwaltungsbehörde sind. Ist die Wohnung bereits gebunden, so beginnt der Lauf für diese Darlehen erst mit Ablauf der alten ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.1 Widerrufsrecht

Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 BGB in Betracht[2], s...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

100 % der förderfähigen Kosten Es werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben durch die KfW-Förderbank finanziert. Die Laufzeiten der Darlehen können bis zu 20 Jahre betragen. Je nach Länge der Darlehenslaufzeit sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Für dieses Programm kommt der am Tag des Abrufs g...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Erhöhte Förderung energetis... / 2.6 Kumulierungsverbote

§ 35a Abs. 3 EStG Ein Kumulierungsverbot gilt grundsätzlich für Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme. Weiterhin ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG nicht gegeben. § 35c EStG Wer Anträge für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung stellen möchte und die Wohnung zudem älter als 10 Jahre ist, muss sich zwisc...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Anschlussfinanzierung Folgende Maßnahmen sollen durch dieses Ergänzungsprogramm gefördert werden: eine Neustrukturierung der Förderung oder eine Umstellung auf Restkapital, wenn beispielsweise ein Erbschafts- oder Scheidungsfall vorliegt Schließung von Finanzierungslücken (z. B. anteilige Kaufpreisfinanzierung von Grund und Boden bei Neubauvorhaben) Umschuldungen, wenn der Darle...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse tritt der Zwangsverwalt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Förderausschluss

Keine Förderung Die Förderdarlehen werden nicht zugesagt, wenn der Abschluss des Kaufvertrags für das Förderobjekt länger als 2 Monate zurückliegt, mit der Maßnahme bereits begonnen oder diese bereits abgeschlossen wurde, das Objekt die Wohnflächenobergrenze überschreitet, in dem Objekt mehr als 2 abgeschlossene Wohnungen oder Eigentumswohnungen enthalten sind, der Wohnraum für da...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.4 Bedarfsplanung

Rz. 6 Die Ärzte-ZV regelt ferner die Organisation der Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (unter anderem Aufstellung, Abstimmung, Fortentwicklung und Auswertung der Bedarfspläne) sowie die notwendige Kooperation mit anderen Stellen und die Abstimmungsprozesse. Sie ergänzt insoweit die §§ 99 bis 104. Auße...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

Die KfW-Förderbank finanziert 100 % der Nettoinvestitionskosten. Der Höchstbetrag liegt aufgrund des antragsberechtigten Personenkreises bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach dem UStG berechtigt ist. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 20 Jahren ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Konditionen

Die Darlehenskonditionen stehen auf der Webseite der ISB. Das Darlehen ist vertraglich mit 2,5 % zu tilgen. Sondertilgungen bis zu 10 % der Darlehenssumme sind möglich. Als Zinsfestschreibung sind verschiedene Laufzeiten wählbar: 0,10 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre 0,45 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre 0,70 % p. a. Zinsfestschreibung 20 Jahre 1,00 % p. a. Zinsfestschreibu...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.2 Verschiedenheit von Eigentümer und Schuldner

Zahlung des Eigentümers Sind Eigentümer und Schuldner personenverschieden, gilt: Der Eigentümer zahlt regelmäßig, um die Grundschuld abzulösen, also auf die Grundschuld. Diese geht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über und wird Eigentümergrundschuld. Die gesicherte Forderung erlischt nicht[1]; sie geht auch nicht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über.[2] Jedoch kann dieser ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.8 Antragstellung

Stadt-/Kreisverwaltung Die Darlehensanträge sind bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung zu beantragen. Welche Stelle zuständig ist, ist auf der Webseite der ISB einzusehen. Die Stadt-/Kreisverwaltung übernimmt die Prüfung des Antrags (Personen, Fördergegenstand, Förderquote, Höhe des Darlehens). Liegen die Fördervoraussetzungen vor, erhält der Antragsteller eine Förderbes...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.2.1 Gemeinsamer Hausbau

Hausbau auf dem Grundstück eines Partners Problematischer ist der Fall, dass das gemeinsame Heim auf dem Grundstück eines Partners errichtet werden soll. Praxis-Beispiel Grundstück gehört einem der Partner Beispiel M und F wollen für ihr Zusammenleben ein Haus bauen. F stellt hierfür ein ererbtes Grundstück zur Verfügung, während M ein größeres Bausparguthaben "einbringt" und a...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Dieses Programm fördert den Bau oder Erwerb neuer Immobilien (auch Ersatzneubau), Erwerb von gebrauchten Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums. Eigener Wohnzweck Die geförderte Wohnung muss dem Antragsteller nicht nur gehören, sondern auch von ihm selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Grundsätzlich darf die Wohnung nicht größer als...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 5.2 Schenkungsteuer vermeiden!

Mit einem Partnerschaftsvertrag können Ausgleichsansprüche für den Fall der Beendigung der Lebensgemeinschaft begründet werden, deren Erfüllung aber schenkungsteuerpflichtig sind. Eine vertragliche Lösung kann auch die sein, dass der berufstätige Partner einen festgelegten Teil seines Einkommens auf ein gemeinsames Konto einzahlt, das bei Trennung hälftig zu teilen ist (eben...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Gebäudevoraussetzungen

Voraussetzungen Gebäude Trotz Vorliegen der o. g. Voraussetzungen kommt es nur zu einer Förderung, wenn das Förderobjekt folgende weitere Bedingungen erfüllt: Handelt es sich bei dem Objekt um eine Kindertageseinrichtung oder Schule, so werden diese nur gefördert, wenn sie sich in einer Gemeinde oder einem Ortsteil mit mehr als 10.000 Einwohnern befindet. Es werden nur Nichtwoh...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.7 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Kein Höchstbetrag Über dieses Programm werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben finanziert. Es wurde kein Höchstbetrag festgesetzt. Das heißt, es gibt keine obere Förderschranke. Der beantragte Darlehensbetrag kommt voll zur Auszahlung. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Je nach Laufzeit werden tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart. Bei einem Darlehe...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.2 Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Als gebraucht wird eine Immobilie angesehen, die vor mehr als 4 Jahren nach der Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Neben den Anschaffungskosten für die gebrauchte Immobilie werden auch erwerbsnahe Modernisierungsmaßnahmen in diese Basisförderung einbezogen. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts anschaff...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Programmangebot Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten: Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.3 Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen

Neuer Wohnraum Als Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden alle Baumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie angesehen, die zu neuem Wohnraum führen. Hierbei handelt es sich z. B. um Ausbau nicht genutzter Flächen, Erweiterungen, Umwandlung von Räumen, die bisher nicht Wohnzwecken gedient haben, Erneuerung von nicht mehr zu Wohnzwecken geeignetem, leerstehendem Wohnraum. Der ne...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Voraussetzungen Darlehensnehmer

Kommunalaufsichtliche Genehmigung Eine antragstellende Kommune ist an die für Kommunen üblichen Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich gilt für die Kommunen, dass die Finanzierung des gesamten Vorhabens gesichert sein muss, für das Projekt eine kommunalaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Ist der Antragsteller ein freier Träger, so muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: Der f...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden die Einrichtung, der Erwerb und die Erweiterung der unten aufgeführten Anlagen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG 2021) entsprechen. Es kann sich um folgende Anlagen handeln: Geförderte Anlagen Photovoltaikanlagen, auch als Verbundvorhaben, bei denen die Stromerzeugung mit En...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.6 Konditionen

Gefördert wird mit einem geringen Zins auf das Darlehen. Auch hier kommt es auf die Einkommensverhältnisse der Haushalte an. Es sind Zinssätze von 0,0 % in der Anfangsphase und bis zu 1 % in der Endphase möglich. Die aktuellen Zinsstaffeln sind auf der Webseite der ISB zu sehen. 2 % Tilgungsanteil Die Zinsbindung entspricht in der Regel dem Zeitraum der Belegungsbedingungen. N...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Förderbestätigung Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung. Hier erhält der Antragsteller eine Förderbestätigung. In dieser Bestätigung wird der berechtigte Personenkreis, der Gegenstand der Förderung und die maximale Höhe des Darlehens festgestellt. Nach Ausgabe der Förderbestätigung wird der Antrag durch die Stadt-/Kreisverwaltung an die ISB zur...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.9 Tilgung und Tilgungszuschuss

Sondertilgung Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre. Gegenüber der KfW-Bank werden nur vierteljährliche Raten akzeptiert. Außerplanmäßige Tilgungen sind zulässig, allerdings wird hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Tilgungszuschuss bis 40 % Die Förderung dieses Programms beinhaltet einen Tilgungszuschuss. Mit Eingang der Bestätigung über die Einha...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei den Wohnraumförderungsstellen des Landratsamts oder bei Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt des Ortes, in dem der Kauf oder der Bau erfolgen soll. Hier erhält man auch die notwendigen Antragsformulare und eine zusätzliche Beratung. Die zuständigen Stellen leiten den Antrag dann an die L-Bank weiter. Antragsunterlagen Der Förderantrag besteht aus f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen. Die Darlehenshöhe umfasst 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 60.000 EUR je Wohnung. Praxis-Beispiel Berechnung der Darlehenssumme Eheleute Schmidt besitzen ein Einfamilienhaus, das sie ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Konditionen

Mindestkosten: 5.000 EUR Die Kosten für die obigen Maßnahmen werden in der Regel bis zu 60 % gefördert. In begründeten Fällen können es auch 75 % sein. Eine Förderung kommt neben den baulichen Voraussetzungen aber nur in Betracht, wenn die Kosten mindestens 5.000 EUR je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufo...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 ILB Wohneigentum – Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung

Um die energetischen Ziele des Landes Brandenburg erreichen zu können, sollen selbst nutzende Wohnungseigentümer motiviert werden, in energetische Maßnahmen zu investieren. Zudem soll eine altersgerechte Anpassung nicht nur zur Ertüchtigung des Gebäudes führen, sondern auch Missstände beseitigen. Dieses Programm bietet hierzu zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Maßgebend ist di...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

100 %-Auszahlung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Der aktuelle verbilligte Sollzinssatz kann bei der L-B...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mindestens 1 Kind Die Fördermittel dieses Programms sind für private Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind gedacht. Dies können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sein. Berücksichtigung als Kind Kinder werden grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Ki...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.5 Antragstellung und Sicherheiten

Die Darlehen können direkt bei der KfW-Förderbank in Berlin beantragt werden. Erstreckt sich ein Vorhaben über mehrere Jahre, erfolgt die Beantragung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. Wurde im laufenden Haushaltsjahr bereits schon mit einem Vorhaben begonnen, so kann dies im Antrag mit einbezogen werden. Antragsunterlagen Es müssen folgende Antragsunterl...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Zinskonditionen

Es gelten folgende Zinskonditionen (Stand 4.4.2018):mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Bau und Erwerb neuer Immobilien

Neu = max. 4 Jahre alt Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unentgeltlichkeit

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zuwendung muss unentgeltlich, also ohne nennenswerte Gegenleistung des Empfängers erbracht werden. Sie darf mithin bei wirtschaftlicher Betrachtung kein Entgelt für eine Leistung des Empfängers sein (BFH 183, 427 = BStBl 1997 II, 612). So kann eine Zuwendung an eine Stiftung nicht abgezogen werden, wenn sie dem Spender ein Darlehen in en...mehr