Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eintritt der Rechtsfolgen des Vertretergeschäfts in der Person des Vertretenen.

Rn 74 Die primäre Wirkung der Stellvertretung besteht nach dem Repräsentationsprinzip (Rn 1) darin, dass dem Vertreter die von dem Stellvertreter abgegebene (I 1) oder entgegengenommene (III) Willenserklärung zugerechnet wird, sodass er auf der Rechtsfolgenseite so behandelt wird, als habe er diese Erklärung selbst abgegeben. Zurechnungsgrund ist die Vertretungsmacht des Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; § 651k Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Reiseveransta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 12 Nach § 259 ZPO kann auch eine erst künftig fällige Entschädigung zusammen mit der Räumungsklage verlangt werden, wenn die Kündigung wegen Zahlungsrückständen erklärt wurde (BGH NJW 03, 1395 [BGH 20.11.2002 - VIII ZB 66/02]). Zum Rang des Entschädigungsanspruchs bei Mieterinsolvenz s BGH NJW 07, 1591 [BGH 21.12.2006 - IX ZR 66/05]; 07, 1594 [BGH 01.03.2007 - IX ZR 81/05].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsverletzungen durch den Mieter gem § 543 II Nr 2.

Rn 13 Entgegen der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4553, 44) wird in II im Unterschied zu § 553 aF nicht mehr jede Vertragsverletzung durch den Mieter erfasst. Der Vermieter hat nur noch in den genannten (früher lediglich beispielhaften) Fällen ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand: Mietvertrag über mehr als 30 Jahre iSv § 544 S 1.

Rn 2 Unter 1 fällt auch ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, wenn für eine bzw beide Parteien ein Kündigungsausschluss für längere Zeit als 30 Jahre vereinbart ist (Frankf NZM 99, 419; Hamm NZM 99, 753) sowie ein befristeter Vertrag, wenn das Ereignis möglicherweise erst nach Ablauf von 30 Jahren eintritt (Ddorf ZMR 02, 189; Hambg ZMR 98, 28; Hamm NZM 99, 753). § 544 gilt j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Gruppenarbeitsverhältnis.

Rn 105 Zu unterscheiden ist zwischen Eigen- und Betriebsgruppen: in einer Eigengruppe sind ArbN zum Zweck eines gemeinsamen Vertragsabschlusses mit einem ArbG zusammengeschlossen (zB Musikband, Heinze NJW 85, 2112), typischerweise als GbR (§ 705; mWz 1.1.24 werden die §§ 705 ff durch das MoPeG [BGBl 21, Teil 1, 3436 ff] neu gefasst). Nur die gemeinsame Kündigung aller Arbeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristberechnung.

Rn 2 Kündigungsfrist ist der Mindestzeitraum zwischen Kündigungstag (Zugang der Kündigung) und Kündigungstermin. Fehlt in der eindeutig auf baldige Vertragsbeendigung gerichteten Kündigungserklärung ein bestimmter Kündigungstermin gilt sie zum nächstzulässigen Termin. Dies gilt auch bei Angabe eines unrichtigen Kündigungstermins, zumindest bei einer verhältnismäßig geringfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 34 BGB – Ausschluss vom Stimmrecht.

Gesetzestext Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft. Rn 1 Die zwingende (§ 40 1) Vorschrift gilt entspr für OHG, KG, GbR, VoRp, Erben- und Bruchteilsgemeinschaft sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts und ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete). (2) 1Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. 2Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Vermietung der Werkwohnung an Dritte.

Rn 10 Bei Vermietung an Dritte und später entstehendem Bedarf ist str, ob die Kündigung des Mietverhältnisses darauf gestützt werden kann, dass die Wohnung einem neu anzustellenden AN zur Verfügung gestellt werden solle und mit dem Wohnungsangebot die Chancen auf einen günstigen Abschluss eines derartigen Dienstvertrages verbessert werden sollen oder einem bereits angestellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregelung des § 562...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1 / 2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abtrennbarkeit.

Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksamen Teil aufweist (BGH NJW 01, 294 [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99]; 97, 3437). Dies setzt voraus, dass der unwirksame Klauselteil ohne weiteres gestrichen werden kann und der als wirksam anzusehende Rest aus sich heraus verständlich bleibt, ohne da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksame Verfügungen.

Rn 4 Einziehung iSd § 1124 I ist nicht nur die Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung des Mietzinses (auch bei Zahlung an den Insolvenzverwalter), sondern auch jede Handlung des Mieters, die zum Erlöschen der Forderung führt, insb die Hinterlegung (str für den Fall der Hinterlegung ohne Verzicht auf das Rücknahmerecht). Anderweitige Verfügungen sind Übertragung und Belastung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 34 Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts finden insb in folgenden Fällen Anwendung: Anmietung eines Wohnmobils (BGH NJW 12, 3368 Rz 9 ff), Reparaturauftrag für ein Kfz (BGH NJW 08, 1214 Rz 11; Köln VRS 89, 322, 323f), Anmietung von Geschäftsräumen (Brandbg NJW-RR 99, 1606, 1607), Architektenauftrag für ein Bauunternehmen, das Eigentümer des zu beplanend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Leistungsstörungen und Vergütung.

Rn 79 Bei Leistungsstörungen ist zwischen Nicht- und Schlechtleistung des ArbN zu unterscheiden: Rn 80 Der Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (1) der Dienstverpflichtete die Dienstleistung erbringt oder (2) die Voraussetzungen einer Vergütung ohne Gegenleistung vorliegen (BAG NZA 15, 501 [BAG 22.10.2014 - 5 AZR 731/12]) und der Dienstberechtigte bspw im Annahmeverzug is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis des Arbeitgebers auf Meldepflicht (§§ 2, 38 SGB III).

Rn 100 Nach § 2 II 2 Nr 3 SGB III ›soll‹ der ArbG den ArbN über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III) informieren, eine Verletzung führt jedoch nicht zur Schadensersatzpflicht (BAG NZA 05, 1406 [BAG 29.09.2005 - 8 AZR 571/04]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Pauschalierung (S 3).

Rn 17 Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt sich unschwer, dass die Anforderungen an die Darlegung eines kündigungsbedingten Vergütungsanspruchs hoch sind. Um dem gekündigten Unternehmer die Abrechnung zu erleichtern, enthält 3 eine widerlegbare Vermutung (BTDrs 16/511 18) des Inhalts, dass dem Unternehmer 5 % der auf den nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstände des ehelichen Haushalts.

Rn 3 Der Begriff des Gegenstandes des ehelichen Haushalts ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1568b, 1640 I 3 verwendeten, weshalb auf die Ausführungen dort verwiesen wird. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehört die Ehewohnung, weshalb ein Ehegatte, der die eheliche Wohnung allein gemietet hat, auch das Mietverhältnis allein kündigen kann (LG Stuttgart FamRZ 77, 200). Rn 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abdingbarkeit des Wegnahmerechts, II.

Rn 8 Wie § 547a III aF sieht § 552 II – unabdingbar – nur für die Wohnraummiete (zur Gewerbemiete vgl LG Braunschweig ZMR 08, 453; Weidt ZMR 21, 636 zu Gestaltungsmöglichkeiten) vor, dass eine Vereinbarung, die das Wegnahmerecht des Mieters ausschließt, einen angemessen Ausgleich (idR Geldzahlung, aber uU auch Verzicht auf Schlussrenovierung, vorzeitige Entlassung aus einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 725 gilt für die rechtsfähige GbR, auch schon vor Invollzugsetzen (BGH NJW-RR 95, 1061 [BGH 13.04.1995 - II ZR 132/94]). Kündigt der vorletzte Gesellschafter, gilt vorrangig § 712a. Für die nicht rechtsfähige GbR gilt § 725 über § 740a III, allerdings mit der Folge, dass die Gesellschaft endet (§ 740b), wenn nicht der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungklausel enthä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausscheidenszeitpunkt gem III.

Rn 9 Was III regelt, hat klarstellenden Charakter, gilt nämlich auch nach allg Grundsätzen. Immerhin lässt sich aber aus einem Vergleich von I Nr 5, III mit I Nr 4, III entnehmen, dass es bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubigers der Gesellschafts nur auf die Kündigungserklärung dieses Privatgläubigers gegenüber der GbR ankommt, nicht auch auf eine Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der pauschalierte Schaden.

Rn 4 Wenn ein Schaden schwer zu beziffern ist (wie häufig bei vorzeitiger Kündigung von Verträgen), wird seine Höhe oft vorab pauschal festgelegt (zB auf 10 % des vereinbarten Preises). Hier ist die Abgrenzung zur Vertragsstrafe wichtig, weil nur Schadenspauschalen dem § 309 Nr 5 unterliegen. Andererseits sind Vertragsstrafen durch § 309 Nr 6 in bestimmten Fällen verboten; a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einziehung.

Rn 2 Die Norm gibt dem Nießbraucher eine gesetzliche Einziehungsermächtigung. Er verlangt Leistung an sich, dh Vornahme der Leistungshandlung ihm ggü. Der Leistungserfolg tritt aber in der Person des Gläubigers ein, sofern nicht verbrauchbare Sachen geschuldet werden, § 1075. Rn 3 Prozessual folgt aus der Ermächtigung eine gesetzliche Prozessstandschaft (Rosenberg/Schwab/Gott...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Ansprüchen des Darlehensgebers bei Verstoß gg § 505 I 2 (Abs 2).

Rn 9 Aus einer Verletzung des Darlehensvertrags durch vollständige o teilweise Nicht- o verspätete Erfüllung von Pflichten durch den Darlehensnehmer, die mit dem Verstoß gg das Abschlussverbot gem I 2 in Kausalzusammenhang steht, kann der Darlehensgeber keinerlei Rechte, etwa auf Verzugszinsen, Ersatz von Rechtsverfolgungskosten o eines Nichterfüllungsschadens (Vorfälligkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mietermehrheit.

Rn 11 Mehrere Mieter haften für die Erfüllung der Rückgabepflicht als Gesamtschuldner (BGH NJW 96, 515). Dies gilt auch für denjenigen Mieter, der vorzeitig ausgezogen ist (BGH NJW 96, 515; KG ZMR 06, 526), da ohne Zustimmung aller Beteiligten sein Mietvertrag nicht beendet wurde (BGH ZMR 05, 610). Der ausziehende Mieter sollte daher die Zustimmung des verbleibenden Mieters ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.6 Probezeit

Gemäß § 20 Satz 2 BBiG ist zwischen den Vertragsparteien eines Ausbildungsvertrags zwingend eine Probezeit zu vereinbaren, die zwischen 1 und 4 Monaten liegen muss. Eine Abweichung hiervon ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.[2] Praxis-Beispiel Probezeit von 5 Monaten Wird eine Probezeit von 5 Monaten vereinbart, wäre eine Kündigung, die nach 4 Monaten und 2 Tagen ausgesprochen wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz.

Rn 5 Die Insolvenz des Bevollmächtigten berührt das Bestehen der Vollmacht nicht, es sei denn die Vollmacht beruht auf einem Gesellschaftsvertrag (§ 728 aF, ab 1.1.24 § 729 I Nr 2). Sie kann jedoch einen Grund für eine fristlose Kündigung des Grundverhältnisses liefern, die nach 1 auch zum Erlöschen der Vollmacht führt (MüKo/Schubert Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende Angaben; nachgeschobene Gründe.

Rn 29 Ohne Angabe oder ohne eine ausreichende Angabe des wichtigen Grundes ist die Kündigung unwirksam (BGH NJW 04, 850, 851 [BGH 22.12.2003 - VIII ZB 94/03]); eine Heilung ist nicht möglich. Der Kündigungsgrund kann wegen §§ 568 I, 569 IV nicht ›nachgeschoben‹ werden. Will der Kündigende seine Erklärung auf einen nicht im Kündigungsschreiben angegebenen, aber bereits besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 23 Ablehnung von Bewerbung oder von Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis (BAG DB 08, 128), Verlängerung befristeter Arbeitsverträge (EuGH NJW 02, 125 – Jiménez Melgar) oder Anfechtung der Zustimmung zur Elternzeitverkürzung (EuGH NZA 03, 373 – Busch) oder des befristeten Arbeitsvertrages (LAG Köln NZA-RR 13, 232 [LAG Köln 11.10.2012 - 6 Sa 641/12]), oder Kündigung (BA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 589 I erfasst auch den sog Pflugtausch (BGH WPM 99, 1293 = AgrarR 99, 212; Naumbg NJW-RR 00, 93 [BayObLG 26.08.1999 - 2 Z BR 72/99]), die Gründung einer GbR in Form einer Maschinengemeinschaft, Maschinengenossenschaften, Erzeugergenossenschaften etc. Die Abtretung der Rechte aus dem Landpachtvertrag fällt zwar nicht unter ›Überlassung‹ gem § 589, bedarf aber wegen § 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vorgehen bei Prüfung.

Rn 5 Herauszuarbeiten ist, was jew für die andere Seite spricht. Bei der Abwägung spielt ua eine Rolle, ob die Verletzung schuldhaft ist, ob sie sich wiederholt, aus welcher Sphäre sie stammt, wie eng die WEigtümer zusammenleben, wie lange die Pflichtverletzung zurückliegt usw. Das Verhalten des Störers darf nicht isoliert bewertet werden (BGH NZM 10, 408 Rz 8). Das vorgewor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendbare Normen.

Rn 7 Die Klarstellung in I, dass es sich bei Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten um Geschäftsbesorgungsverträge handelt, steht im Einklang mit früher bestehenden gesetzlichen Regelungen für Überweisungs-, Zahlungs- und Giroverträge. Die genannten Verträge finden sich im Zahlungsdienstevertrag iSd § 675 f. Der mögliche Inhalt eines Zahlungsdienstevertrags geht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigte Interessen des Vermieters.

Rn 13 Ist das Fortsetzungsverlangen des Mieters schlüssig und begründet, hat die Klage des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nur Erfolg, wenn kein berechtigtes Interesse des Vermieters entgegensteht oder der Härtegrund des Mieters überwiegt, § 574 I 1, § 573 I, II. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Vora...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verwertungsreife.

Rn 72 Verwertungsreife tritt erst mit Verzug (RGZ 142, 139, 141; BFH NVwZ 84, 468, 469; Soergel/Henssler Anh § 930 Rz 68; Ganter BankR-Hdb § 90 Rz 541; Bülow ZIP 99, 985, 987), nicht bereits mit Fälligkeit (so aber Staud/Wiegand Anh §§ 929 ff Rz 230, wohl auch BGH NJW-RR 95, 1369 [BGH 11.07.1995 - VI ZR 409/94]) der gesicherten Forderung ein. Notwendig ist idR außerdem eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 2 Eine geduldete Überziehung auf einem laufenden Konto (§ 504 Rn 4) ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen auf (rahmen-)vertraglicher Grundlage (Frankf WM 15, 721, 722; Köln WM 99, 1003), das erst im Moment der Auszahlung zustande kommt (BTDrs 16/11643, 90). Sie unterscheidet sich vom eingeräumten Überziehungskredit dadurch, dass es an der vorherigen Vereinbarung eines Kre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Alter.

Rn 7 Soweit nicht bereits die Voraussetzungen des § 1571 gegeben sind, kann auch das Alter des geschiedenen Ehegatten Berücksichtigung finden (Hamm FamRZ 08, 991). Eine Erwerbstätigkeit ist unangemessen, wenn sie mit einem unzumutbaren körperlichen und/oder seelischen Kräfteaufwand verbunden ist, der im Hinblick auf das Lebensalter nicht mehr erwartet werden kann (Zweibr Fam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – bedeutet, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gegen § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderregelung für Vertragslösungsrecht bei Paketverträgen, VI.

Rn 9 Beeinträchtigt die unterbliebene Bereitstellung eines in einem Paketvertrag (§ 327a I) enthaltenen digitalen Produkts die Verwendbarkeit der weiteren Bestandteile des Pakets derart, dass der Verbraucher an diesen weiteren Leistungen kein Interesse hat, so hat dieser gem VI 1 unter den weiteren Voraussetzungen des I 1 das Recht zur Lösung vom gesamten Vertrag. Der Begrif...mehr