Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.2 Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.2 Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 4.1 Jahreshöchstgrenzen

Spenden sind, unabhängig davon, welcher Zweck gefördert wird, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Alternativ können Spender mit Gewinneinkünften ihr Spendenvolumen mit 4 ‰ aus der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnen. Zuwendungen über diesen Höchstbeträgen werden, auch wenn es sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.2 Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Zypern gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Dänemark aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Ungarn aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.4.4 Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Rumänien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Italien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Estland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.4 Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.4 Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Finnland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.4 Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Griechenland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Zypern aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Österreich aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerug im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Bulgarien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Belgien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert werden.[2] In diesem Fall stellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.4.4 Tätigkeit in Kroatien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.4.4 Tätigkeit in Litauen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Lettland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.4 Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in der Schweiz aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert werden.[2] In diesem Fall st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4.4 Tätigkeit in Rumänien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4.4 Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.4 Tätigkeit in Estland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4]" Entscheidend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.4.4 Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.4 Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.4 Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.4 Tätigkeit in Griechenland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Kroatien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.4 Tätigkeit in Zypern für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Zypern gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Litauen aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten die Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.10.2 Lohnsteuerabzug

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr