Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der fristgemäßen Ablehnung des Eintritts.

Rn 26 Dann gilt der Eintritt in das Mietverhältnis rückwirkend als nicht erfolgt. Sofern niemand nach § 563 eintritt, gilt § 564. Zwischen Vermieter und der abl eingetretenen Person ist das Rechtsverhältnis nach den §§ 812 ff abzuwickeln. Für die zwischenzeitliche Nutzung haftet der Ablehnende den endgültig in den Mietvertrag Eintretenden nach §§ 2020, 2021. Für ersparte eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenseitigkeit der Forderungen.

Rn 2 I 1 spricht von Leistung und Gegenleistung. Daraus folgt, dass hier die fraglichen, aus einem wirksamen gegenseitigen Vertrag stammenden Pflichten miteinander in einem synallagmatischen Zusammenhang stehen müssen (vgl § 323 Rn 2; RGZ 54, 123, 125). Dies gilt wegen § 348 S 2 auch für das Rückgewährschuldverhältnis. Bei anderen Pflichten kann sich ein Leistungsverweigerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Übersicht.

Rn 60 Die Mietvertragsparteien können ein Betretungs- und Besichtigungsrecht vereinbaren (BGH ZMR 23, 776 Rz 16; Agatsy IMR 18, 443, 445) oder es jedenfalls vertraglich näher ausgestalten. Liegt eine solche an § 307, § 138 I (s BVerfG ZMR 93, 405, 409; LG München II NJW-RR 09, 376) zu messende Vereinbarung vor, ist diese für Umfang und Ausgestaltung des Betretungs- und Besic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Schadensersatz.

Rn 9 Da der Mietvertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter, die sich regelmäßig in den Mieträumen aufhalten bzw deren Sachen begründet, sind diese ebenfalls ersatzberechtigt (BGH NJW 10, 3152 [BGH 21.07.2010 - XII ZR 189/08] Angestellte und Arbeitnehmer). Nach dem Wortlaut in § 536a I kann Schadensersatz neben der Mietminderung verlangt werden. Der Mieter kann zudem gem § 543 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bewirkung der vertragsgemäßen Leistung.

Rn 2 § 110 gilt für alle Verträge, die ein Minderjähriger ohne die ausdrückliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter schließt und die für ihn rechtlich nachteilig sind. Um die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes herbeizuführen, muss der Minderjährige die vertragsgemäße Leitung vollständig bewirkt haben (dazu Lettl WM 13, 1249). Auf diese Weise wird er davor geschützt, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmte Zeiträume (§ 557a I Hs 1).

Rn 4a Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Hierfür ist es ausreichend, dass sich die Miete während des vereinbarten Zeitraums lediglich einmal erhöht (BGH ZMR 06, 192, 195). Die Parteien müssen also mindestens zwei Staffeln (= Zeiträume) abmachen (Kinne ZMR 01, 868, 877). Die Staffelmietvere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 565 II, III für Wohnraummietverhältnisse. Seit 1.9.01 gibt es die asymmetrischen Kündigungsfristen. Hiermit soll die Mobilität des Mieters erhöht werden. Es seien Fälle zu berücksichtigen, in denen der Mieter gezwungen sei, seine Wohnung kurzfristig aufzugeben, weil er zB seinen Arbeitsplatz wechseln oder aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Kleinvermieter.

Rn 26 Für Vermieter von insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen (Kleinvermieter) vermutet § 19 V 3 AGG widerleglich, dass es sich jedenfalls um kein Massengeschäft iSv § 19 I 1 Nr 1 AGG handelt und für den Vermieter das Ansehen der Person (§ 19 I 1 Nr 1 AGG) eine Bedeutung hat. Wird die Vermutung vom potenziellen Mieter widerlegt, ist § 19 I Nr 1 AGG aber anzuwenden mit der Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt der Kündigungserklärung.

Rn 5 Die Erklärung muss für den Erklärungsempfänger unzweifelhaft klarmachen, dass vom Erklärenden eine Beendigung des Mietverhältnisses gewollt ist. Die Angabe eines Beendigungs- oder Kündigungstermins ist sinnvoll, aber nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Dann wird die Kündigung zum nächstzulässigen Termin wirksam (Frankf NJW-RR 90, 337 [OLG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweis auf Kündigungswiderspruch (§ 568 II).

Rn 9 Der Vermieter soll auf die Möglichkeit des Kündigungswiderspruchs (§ 574) sowie dessen form- und fristgerechte (§ 574b) Erhebung hinweisen. Für den Hinweis selbst ist keine Form vorgeschrieben. Der Hinweis ist auch nicht Bestandteil der Kündigung, sollte aber in dieser enthalten sein; jedenfalls muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Hinweispfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückgabeanspruch gegen Dritten gem § 546 II.

Rn 12 Die Beendigung des Hauptmietverhältnisses lässt einen Untermietvertrag aufgrund der Verschiedenheit der Vertragsverhältnisse unberührt (Ddorf IMR 11, 443). Dennoch gewährt § 546 dem Vermieter gegen einen nicht am Mietvertrag beteiligten Dritten, dem der Mieter die Mietsache – zB durch Untervermietung – befugt oder unbefugt überlassen hat, einen schuldrechtlichen Rückga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnungseigentumsrecht.

Rn 89 Vermieter von SonderE (›Eigentumswohnung‹) ist grds der jeweilige Eigentümer. Wird hingegen gemE (§ 1 V WEG) vermietet (§ 16 WEG Rn 5), darf nach §§ 18 I, 9a II Fall 1 WEG nur die GdW als Vermieter auftreten (s.a. BGH NZM 13, 195 [BGH 30.11.2012 - V ZR 234/11] Rz 14). Ist künftiges gemE bereits vor Entstehung der GdW durch die Mit- oder den Alleineigentümer vermietet w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 291 StGB.

Rn 188 Der Mietvertrag ist nach §§ 291 I StGB, 134 nichtig, wenn der Vermieter die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Träger und Allgemeines.

Rn 49 Bei Grundstücken und Räumen treffen die Verkehrspflichten den Vermieter (BGH NZM 18, 509 [BGH 21.02.2018 - VIII ZR 255/16] Rz 20; NJW 15, 2111 [BGH 06.05.2015 - VIII ZR 161/14] zu Legionellen; NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07] Rz 13; s § 823 Rn 2 ff). Der Mieter ist der Träger für die Innenräume (Rn 59) sowie für andere Räume und Flächen, wenn die Verkehrsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gegen eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfähige Gesamthand als Vermieter.

Rn 84 Steht auf Vermieterseite eine rechtsfähige Gesamthand (OHG, KG, PartG), gelten die allg Regeln über Vertretung und Haftung; ein Mitgliederwechsel hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag (Ddorf ZMR 03, 424, 426). Nimmt eine GbR als Außengesellschaft selbst am Rechtsverkehr teil, begründet sie eigene Rechte und Pflichten (BGH NZG 12, 69; BGHZ 146, 341), kann Vermieterin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (3) Abstrakter Inhalt.

Rn 52 Der Träger muss zur Wahrung der Verkehrspflichten diejenigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger anderer Träger für ausreichend halten darf, um Mieter, deren Angehörige und ggf Dritte vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH NJW 07, 1683 Rz 14). Indes ist nicht jeder Gefahr vorbeugend zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Videoüberwachung.

Rn 47 Eine Videoüberwachung ist allein an Art 6 I f DS-GVO zu messen (BVerwG NJW 19, 2556 [BVerwG 27.03.2019 - BVerwG 6 C 2.18] Rz 47; s.a. Rn 212). Danach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der Anwendungsbereich erfasst, aber beschränkt sich auch, auf alle Wohnraummietverhältnisse, auch die in § 549 II, III genannten Arten von Wohnraum (bei Sozialwohnungen § 4 VII WoBindG; vgl dazu Porer NZM 05, 489f). Erfasst werden auch Werkswohnungen, sofern Mietrecht anwendbar ist sowie Genossenschaftswohnungen, wenn der Eintrittsberechtigte die Absicht hat, in die Gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten der Herausgabe beim mittelbaren Besitzer.

Rn 10 Gem § 986 I 2 kann der Eigentümer auch vom mittelbaren Besitzer Herausgabe verlangen, obwohl dieser die herausverlangte Sache begriffsnotwendig nicht ›in Händen hält‹. Da der Anspruch somit nur auf Einräumung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs zu richten ist, § 870, und eine solche Abtretung nach § 894 ZPO mit Eintritt der Rechtskraft eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Nach Zugang (§ 130) irgendeiner Modernisierungsankündigung – gleich, ob sie § 555c I entspricht (arg. e contrario § 555c III 2) – kann der Mieter – bei mehreren diese nur gemeinsam – den Mietvertrag nach § 555e I 1 außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Bsp: Geht die Modernisierungsankündigung am 24.1 zu, kann der Mieter außerordentlich zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkludenter Ausschluss.

Rn 12 Ein Ausschluss kann sich gem § 557 III Hs 2 Alt 2 auch aus den Umständen ergeben (BGH ZMR 04, 408, 409; Sternel FS Blank, 421, 431). Um das zu ermitteln, bedarf es einer umfassenden Auslegung des gesamten Vertrags einschl der außerhalb des Vertrags liegenden Umstände (BGH ZMR 04, 408, 409). Für die Auslegung kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11.06.1991 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kasuistik.

Rn 3 Gesamtschuld: gemeinsame Aufnahme eines Darlehens (RGZ 71, 113, 117), gemeinschaftlich begründete Zahlungspflichten mehrerer Kunden eines Energieversorgungsunternehmens (BGH NZM 21, 819), Schiedsparteien ggü Schiedsgericht (BGHZ 55, 344, 347), mehrere durch Prozessvergleich verpflichtete Parteien (KG NJW-RR 88, 1406), mehrere Grundstückserwerber bzgl Verpflichtungen aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick, Normzweck.

Rn 1 § 576b enthält eine Sonderregelung für Werkdienstwohnungen (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1), dh für idR funktionsgebundene Wohnungen; der formelle Unterschied zu § 576 I Nr 2 besteht darin, dass keine getrennten Verträge (Arbeits- und Mietvertrag) existieren (ArbG Hamburg ZMR 17, 858, LG Berlin ZMR 13, 533; LAG Köln ZMR 08, 963; ArbG Nbg WuM 13, 239). Mit Beendigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkte Gesamtwirkung.

Rn 4 Möglich ist auch, dass der vertragsschließende Gesamtschuldner endgültig freigestellt wird, der Gläubiger aber weiterhin Ansprüche gg die übrigen Gesamtschuldner behält, allerdings gekürzt um die auf den Begünstigten im Innenverhältnis entfallende Quote; ein Regress gg diesen scheidet aus (BGH NJW 00, 1942, 1943). Beschränkte Gesamtwirkung ist gewollt, wenn in einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruch und Zweck.

Rn 152 Der Mieter hat aus § 259 einen einklagbaren (BGH NZM 22, 373 Rz 13) Anspruch auf Belegeinsicht (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 18, 1599 Rz 16; 11, 3028 Rz 21). Für den preisgebundenen Wohnraum s § 29 I NMV 1970. Einen besonderen Grund für die Einsicht muss er nicht dartun (BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 21, 693 Rz 13; 18, 1599 Rz 18). Mehrere Mieter haben jew einen eigenen An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14]; 14, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Untermiete.

Rn 2 § 540 I 1 zeigt, dass die Untermiete (Drasdo WuM 19, 1) der wichtigste Fall der selbstständigen Gebrauchsüberlassung – zumindest ein einzelner Raum (zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen vgl Bieber jurisPR-MietR 16/2022 Anm 1 zu LG Berlin ZMR 22, 640; Oberndorfer ZMR 23, 532; BGH ZMR 24, 20) muss zur alleinigen Benutzung überlassen worden sein – des Mietobjekts an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einschränkung des Kündigungsrechtes (§ 557a III 1).

Rn 11c § 557a III 1 erlaubt für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung einen einseitigen Kündigungsverzicht des Mieters. Ein einseitiger formularmäßig erklärter Kündigungsausschluss zulasten des Mieters von Wohnraum benachteiligt den Mieter also nicht unangemessen (§ 307), wenn er zusammen mit einer nach § 557a zulässigen Staffelmiete vereinbart wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verwahrung.

Rn 11 Durch den Zweck (Überlassung des Gebrauchs) unterscheidet sich die Miete von der Verwahrung (§§ 688 ff) und dem handelsrechtlichen Lagergeschäft (§§ 467 ff HGB). Denn der Verwahrer hat die ihm übergebene bewegliche Sache zu verwahren, also in Obhut zu nehmen (zB Tiere, LG Ulm NJW-RR 04, 854 [LG Ulm 19.04.2004 - 1 S 184/03]); er darf sie nicht benutzen. Miete erschöpft ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 307.

Rn 25 Für die Verwendung der AGB ggü Jedermann und insb auch ggü einem Unternehmer sowie für Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich die Generalklausel in § 307. Dem steht § 307 III 1 selbst dann nicht entgegen, wenn sich das Bestimmungsrecht des AGB-Verwenders auf den Preis (etwa auf den Darlehenszins) bezieht: Zwar ist dessen Höhe der AGB-Kontrolle regelmäßig entzogen. Abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vorteil ist oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 105 Der Vermieter darf die Mietsache, solange sie im Besitz des Mieters steht, grds nicht gegen den Willen des Mieters verändern; dies gilt auch für nach § 535 I 2 geschuldete Erhaltungsmaßnahmen. Etwas anderes gilt va, wenn der Mieter eine Veränderung nach § 555d I dulden muss. Hierzu gehört auch eine Vergrößerung der Mietsache nach § 555b Nr 7 (BGH WuM 14, 546 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Anhang zu §§ 488–515: Finanzierungsleasing BGB

Rn 1 Das BGB verwendet u definiert den Begriff des Finanzierungsleasings selbst nicht, sondern setzt diesen in § 506 I u II, der in Umsetzung der neuen VerbrKrRL (2008/48/EG) die §§ 499 II, 500 aF (früher § 3 II Nr 1 VerbrKrG) ersetzt hat, voraus. In §§ 499 II, 500 aF wurde der Verbraucherfinanzierungsleasingvertrag als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe qualifiziert, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 11 Die Urkunde muss grds das gesamte Rechtsgeschäft enthalten. Das Formerfordernis erstreckt sich auch auf alle Nebenabreden (München ZMR 21, 37; Naumbg WuM 00, 671; Sommer in: Schmid/Harz, Mietrecht, § 550 Rz 21). Die Einzelangaben müssen nicht exakt bestimmt sein; es genügt Bestimmbarkeit (BGH DWW 13, 334): Auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände kann zurückgegriffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Empfangsvertreter.

Rn 16 Erfolgt die Erklärung ggü einem wirksam bevollmächtigten Empfangsvertreter, § 164 III, müssen die Zugangsvoraussetzungen beim Vertreter erfüllt sein (BGH NJW 65, 966 [BGH 27.01.1965 - VIII ZR 11/63]; 03, 2370, Postfach GmbH-Geschäftsführer). Auf die Weiterleitung an den Adressaten kommt es nicht an. Wer zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts bevollmächtigt wird, ist grds ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 3 Nach Rolfs (Staud § 563b Rz 3) geht es in § 563b I um die Haftung der Eintretenden für Erblasserschulden, während Häublein (MüKo § 563b Rz 3) von mietvertraglichen Altverbindlichkeiten spricht. Der Begriff der ›bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten‹ erfasst jedenfalls schon in zeitlicher Hinsicht nicht alle (erbrechtlich) denkbaren Erblasserschulden, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um zehn Prozent übersteigen. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gegen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wirkung.

Rn 10 Der zur Fortsetzung gem § 563a berechtigte überlebende Mitmieter setzt kraft Gesetzes den Mietvertrag mit dem Vermieter fort (vgl Butenberg ZMR 15, 189; Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2). Er verdrängt dabei die sonstigen Berechtigten nach § 563 und die Erben, und zwar auch bzgl des Kündigungsschutzes; er kann sich ggü einer Eigenbedarfs- bzw Verwertungskündigung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 266 findet keine Anwendung, wenn die Parteienvereinbarung oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. Eine abweichende Parteienvereinbarung stellt va der Sukzessivlieferungsvertrag dar (Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 19; zum Architektenvertrag Fuchs NZBau 19, 25). Bei Dauerschuldverhältnissen, wie zB einem Mietvertrag, ist die Leistung von vornherein periodisch zu erbringe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 34 Im Prinzip sind die mit dem Ziel eines Vertragsschlusses verhandelnden Parteien wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit (Rn 22) bis zum Vertragsschluss in ihrem Entscheidungsspielraum nicht eingeschränkt (Abschlussfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 14 ff). Dies gilt selbst dann, wenn einer der Beteiligten in Erwartung des angestrebten Vertragsschlusses bereits Aufwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Form der Erhöhungserklärung.

Rn 9 Die Erhöhung ist ggü dem Mieter (§ 535 Rn 90) durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung geltend zu machen und bedarf der Textform (§ 126b). Fehlt es hieran, ist die Erklärung nach § 125 nichtig. Die Erklärung muss, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmietern bzw umgekehrt abgegeben werden (§ 535 Rn 79), wobei e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (4) Prozessuales.

Rn 65 Betritt der Vermieter wiederholt ohne Einwilligung Mieträume, kann ihn der Mieter auf Unterlassung der Besitzstörung (§ 862 I 2) verklagen oder ein neues Türschloss einbauen. Ggf kann der Mieter auch kündigen (§ 569 Rn 14). Der Vermieter muss bei einer Weigerung – auch bei vertraglicher Regelung – auf Duldung der Besichtigung klagen. In Eilfällen, wenn also ein dringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungsüberlassung und Befristung.

Rn 14 Hinsichtlich des Inhalts des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung ist zwischen verschiedenen dinglichen und obligatorischen Rechtslagen an der Wohnung zu differenzieren. Dabei werden hinsichtlich dinglicher Rechtspositionen das Grundeigentum, das Erbbaurecht, der Nießbrauch, das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht gleich behandelt (II 4). Die ...mehr